mod. UE

Musterschreiben einer mod. UE (Filesharing)

 

Rechtliche Belehrung
Zum Download (Word-Dokument oder PDF)
Übersetzung: Anwalt – Deutsch

 

 

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung ist mittlerweile eindeutig das, wenn eine Rechtsverletzung berechtigt vorgeworfen wird, kann ein Anspruch des Verletzten bestehen, das zu Grunde liegende Verhalten zukünftig zu unterlassen. Wann ist eine Abmahnung berechtigt? Hierzu entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Urteil vom 10.01.2012 (Az. 11 U 36/11):

(…) Berechtigt ist eine Abmahnung nur dann i.S.d. § 97a Abs. 1 UrhG, wenn sie objektiv erforderlich ist, um dem Abgemahnten den kostengünstigen Weg aus dem Konflikt aufzuzeigen. Die Abmahnung soll dem Schuldner den Weg weisen, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen. (…)

Diesem Unterlassungsanspruch ist erst dann genüge getan, wenn die Wiederholungsgefahr entfällt.

BGH, Urteil vom 17.09.2009, Az. I ZR 217/07: (…) Eine vom Schuldner abgegebene einseitige strafbewehrte Unterlassungserklärung lässt, wenn sie ernsthaft ist und auch inhaltlich den an eine solche Erklärung zu stellenden Anforderungen entspricht, die Wiederholungsgefahr unabhängig von einer Annahmeerklärung des Gläubigers und daher gegebenenfalls auch schon vor einer solchen entfallen. (…)

Anforderungen an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (gilt auch für eine mod. UE):

  • von keiner Form abhängig
  • Ernsthaft (Vertragsstrafe)
  • Strafbewehrt (Vertragsstrafeversprechen)
  • Ausräumung der Wiederholungsgefahr
  • Anspruchsgegenstand uneingeschränkt abdeckend
  • konkrete Verletzungshandlung beinhalten

Hinweis:

  • mod. UE = neues Angebot und bedarf einer expliziten Annahmeerklärung
  • mod. UE wird unbefristet abgegeben und kann daher unbefristet angenommen werden
  • Kein Schuldanerkenntnis
  • sollte der Inhalt beanstandet werden oder Nachträge gefordert, sind diese anwaltlich zu prüfen, da die Gefahr besteht, das die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt wird

Wird der Unterlassungsanspruch des Verletzten nicht innerhalb der gesetzten (häufig sehr kurzen) Frist durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt, droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung durch ein Landgericht. Die einstweilige Verfügung kann der Verletzte beantragen, um einen schnellen Schutz (Dringlich- und Eilbedürftigkeit) vor weiteren Rechtsverletzungen zu erlangen.

In keinem Fall sollte der regelmäßig mit der Abmahnung versandte Entwurf einer Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Diese Erklärungen sind häufig mit Verpflichtungen versehen (so genannte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung), welche nicht zu übernommen zu werden brauchen und werden bei bedingungsloser Akzeptanz gerichtlich teilweise als (abstraktes) Schuldanerkenntnis gewertet.

Um nicht den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu riskieren, empfiehlt es sich deshalb eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Die modifizierte Unterlassungserklärung (kurz: mod. UE) stellt eine Erklärung dar, mittels derer der Unterzeichner zwar verpflichtet wird, für die Zukunft die vorgeworfenen Rechtsverletzungen nicht zu begehen, jedoch für die Vergangenheit kein Schuldeingeständnis (und keine Schadensersatz- und Kostentragungsverpflichtung) übernimmt.

Erwägt man keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben bzw. die Abmahnung zurückzuweisen, sollte dies nur durch einen hierzu beauftragten Rechtsanwalt erfolgen, der den konkreten Einzelfall prüft.

 

zurück 

 

 

Rechtliche Belehrung

Dieses zur freien Verwendung angebotene Musterschreiben einer modifizierten (abgeänderten) Unterlassungserklärung (kurz: mod. UE) ist straf- und gerichtsbewehrt und wird durch den Betreiber ständig in Zusammenarbeit mit seinem Rechtsbeistand aktualisiert. Alle Angaben im Musterschreiben sind frei und zufällig gewählt und stellen keinen konkret bezogenen Rechtsfall dar. Jeder Abgemahnte muss dieses Musterschreiben einer mod. UE unter Beachtung der beinhalteten Hinweise abfassen sowie mit seinen eigenen Angaben ergänzen. Mit der reinen Nutzung des Musterschreibens einer mod. UE des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zu Stande. Daraus resultierend übernimmt der Anbieter des Musterschreibens einer mod. UE keine Haftung für dessen freien Verwendung oder eventuell eigenständigen sowie unangemessenen Abänderungen bzw. Zusätzen. Der Nutzer wird deshalb erforderlichenfalls anwaltlichen Rat einholen müssen, bevor er das bereitgestellte Musterschreiben einer mod. UE verwendet.

zurück

 

 

Download (als Word-Dokument oder als PDF)

Hier finden Sie beispielhaft eine allgemeine Vorlage einer modifizierten Unterlassungserklärung P2P zum freien Download:

 

Link: PDF

Link: DOC

 

zurück

 

 

Übersetzung: Anwalt – Deutsch

„mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,“

Übersetzung: Die Unterlassungserklärung stellt kein Schuldanerkenntnis dar und es kann aus der Abgabe der Unterlassungserklärung auch nichts Dahingehendes geschlussfolgert werden. Ich erkenne die Unterlassungserklärung trotzdem als verbindliche Regelung an.

zurück

„gegenüber der Firma Verlagsgruppe Muster GmbH & Co. KG, Musterstraße 23-31, 51469 Musterbach, – nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt – dazu,“

Übersetzung: Die Verpflichtung wird gegenüber diesem Rechteinhaber (und sonst keinem) abgegeben.

zurück

„es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzende angemessene, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,“

Übersetzung: Bei Verstoß gegen die Verpflichtung das genannte Werk nicht mehr im Internet in Tauschbörsen zu tauschen, wird eine Geldstrafe fällig. Diese Geldstrafe bestimmt der Rechteinhaber. Sollte der Rechteinhaber eine zu hohe Summe angesetzt haben, überprüft das Gericht die Summe der Höhe nach.

zurück

„ganz oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über so genannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten“

Übersetzung: Nur der Rechteinhaber hat das Recht zu entscheiden, was mit dem Werk geschieht. Ohne Einwilligung darf das Werk nicht in Tauschbörsen oder auf andere Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung bezieht auf eine mögliche Täter- und Störerhaftung.

zurück

„bzw. dies über einen nicht hinreichend gesicherten WLAN Internetanschluss zu ermöglichen.“

Übersetzung: Diese Formulierung der Ermöglichung trägt der Rechtsprechung des BGH Rechnung (BGH, Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08: „Sommer unseres Lebens“).

Hier heißt es: „Ein Unterlassungsanspruch steht der Klägerin nur insoweit zu, als sie sich dagegen wendet, dass der Beklagte außenstehenden Dritten Rechtsverletzungen der genannten Art ermöglicht, indem er den Zugang zu seinem WLAN Anschluss unzureichend sichert.“

Eine entsprechende Konkretisierung wäre auch in dieser mod. UE sinnvoll gewesen. Nachdem es sich, bei der hier vorliegenden mod. UE jedoch um eine Unterlassungserklärung handeln soll, welche als kleinster gemeinsamer Nenner funktionieren muss, ist eine weitere Anpassung, ohne individuelle anwaltliche Beratung schwierig. Einige Abmahnkanzleien wehren sich mit Händen und Füßen gegen entsprechende Konkretisierungen bzw. Einschränkungen. Hier geht die Sicherheit der Nutzer vor juristischen Grabenkämpfen. Wie weit die Unterlassungserklärung auf Grundlage des BGH Urteils, a.a.O., insbesondere auch des Urteils des OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010 – 11 U 52/07 weiter eingeschränkt werden kann, ohne das Risiko der Zurückweisung der Unterlassungserklärung durch abmahnende Kanzleien einzugehen, wird in den nächsten Monaten zu klären sein. Als naheliegende Konkretisierung bietet sich an: Die Ermöglichungshandlung auf das WLAN zu beziehen, insbesondere solange dieser nicht hinreichend gegen Eingriffe von außen gesichert ist (Mindestvoraussetzung WEP). Ferner hat das OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010 – 11 U 52/07 die Anforderungen an den Schutz des Routers dergestalt beschrieben, dass der WLAN-Router mit einem persönlichen, ausreichend langen und sicheren Passwort versehen werden muss.

zurück

 

Die Übersetzung erfolgte mit freundlicher Unterstützung von: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

  zurück

Web Design MymensinghPremium WordPress ThemesWeb Development

Der Wochenrückblick für Filesharing Fälle

25. August 2018

25.08.2018




Initiative AW3P:
Der Wochenrückblick
für Filesharing Fälle


Kalenderwoche 34
(20.08. - 26.08.2018)


... weiterlesen