Man muss hier eines sehen. Für Hass scheint der Mahnbescheid und eine etwaige Klage nach Widerspruch nichts Besonderes
zu sein. Vergleichbar mit sein Forderungsmanagement bei Versandhäusern. Es ähnelt dem Schrotflintenprinzip. Wo jemand
einen guten Anwalt hat, wird die Klage zurückgezogen, bei einem Unerfahrenen wird sich verglichen oder bei etwas anderes
obsiegt Haas. Hier spielt die Wirtschaftlichkeit eine Rolle, denn Over-Top sind die Klageschriften nicht. Das heißt,
bekommt man eine Klageschrift, gehe ich nicht zu einem Industriekaufmann, sondern zu einem Fachanwalt.
%-Zahlen gibt es hier nicht, in welchen Fällen es zu MB oder Klagen kommt. Einfach überraschen lassen!
eBook:
Wegweiser-Inkasso
Egal wie man sich entscheidet - die Abgabe einer mod. UE ist Pflicht!
Ich zahle
Mit der Zahlung des geforderten Betrages, ist der Rechtsstreit erledigt. Man hat in diesem Fall eben Ruhe!
Nachteil:
Es hat sich aber herauskristallisiert, das der Abgemahnte, der Zahlt, meistens noch weitere Abmahnschreiben erhält. Natürlich
spielt auch hier das Downloadverhalten eine Rolle.
Ich vergleiche mich
Hier gilt dasselbe wie beim Zahlen. Man hat eben nur ein paar Euronen gespart. Grundvoraussetzung, die Gegenpartei nimmt
den Vergleich an!
Mehrere Abmahnungen
In den diversen Verbraucherforen kursieren die wildesten Theorien! Es ist absolut falsch, dass, wenn man mehrere Abmahnungen
erhält von einem RI, nur einmal bezahlen muss.
Natürlich kann man bei 4 Abmahnungen vom gleiche RI, diese in einer mod. UE (mit eben 4 Aktenzeichen) zusammenfassen. Anderseits
sollte man lieber 4 separate mod. UEs ausfüllen (auch zeit versetzt versenden). Das hat den Vorteil, dass man sie nicht noch mit der Nase auf die 4 Abmahnungen
stößt. Denn mit einer großen Anzahl von Abmahnungen, steigt auch das Risiko.
Ansonsten ist das deutsche Recht, auf den Einzelverstoß ausgelegt. Das heißt, jeder Abmahnfall wird einzeln geltend gemacht. Ob
ein Richter nach der ersten Klage, dann noch mitspielt bei einer zweiten, dritten oder vierten, ist etwas ganz anderes.
Im Mom tendiere ich eher dazu die Zahlung zu drücken und dann halt den Restbetrag zu zahlen.
Ok. Voraussetzung, dass die Gegenseite mitspielt. Spätestens nach der zweiten Abmahnung, denkt man sowieso anders.
VG Steffen