Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5141 Beitrag von Steffen » Mittwoch 8. September 2010, 18:09

[quoteemBaxter]@Grazer57:
Laß uns das Urteil doch einfach 'mal 'n bißchen sacken lassen... oder!? Ich persönlich gehe davon aus,
daß die nächsten Tage 'ne Menge im Netz diskutiert werden wird...[/quoteem]

Ok, dann machen wir mal. Natürlich, wenn ich in der Schweiz leben würde, da
könnte ich jetzt sagen: Perfekt!
Es ist eben nicht für Deutschland anwendbar! Das heißt, Logistep kann
in Deutschland weiter loggen, wie beliebt. Außer es klagt jemand.



VG Steffen

Brainstorm
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5142 Beitrag von Brainstorm » Mittwoch 8. September 2010, 20:37

Der Düsseldorfer sagt: Ich bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis die Lug- und Trugiseppel feststellen, dass das ALLES eigentlich nur eine eidgenössisch hochkonspirative, höchstrichterliche Retourkutsche für die Steuersünder-CD-Verkäufe nach Deutschland war. Aber von denen hat wenigstens der deutsche Fiskus ganz real profitiert und nicht nur in mathematischen Planspielen...- :l,

Gruß, Brainstorm

abgemahnt08
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5143 Beitrag von abgemahnt08 » Mittwoch 8. September 2010, 20:52

Ich habe heute ein Antwortschreiben auf meine modUe erhalten und die enthält einen interessanten Absatz:

Bild

Nur Drohgebärden, Standardfloskel oder was ist da dran?

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5144 Beitrag von Steffen » Mittwoch 8. September 2010, 21:50

"Zeugnis gegen sich selbst" oder
viel Wind um nichts?


Sonntag, den 06.06.2010; Mittwoch, den 08.09.2010

In aktuellen Folgeschreiben bzw. Klageerhebungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller - kann man Folgendes
nachlesen:

1. Abmahnschreiben
Abschließend weisen wir Sie vorsorglich nach auf folgendes hin:
Mit Ihrer Erfüllungshandlung/Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Vermeidung eines einstweiligen Verfügungs-
verfahrens), liegt ein sog. Zeugnis gegen sich selbst“ vor und haben Sie im Hinblick auf die Berechtigung des Unterlassungs-
anspruchs zu Ihren Lasten bereits eine vollständige Umkehr der Beweislast herbeigeführt.
Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - auch wenn diese ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben wurde
- führt regelmäßig als sog. „Zeugnis gegen sich selbst“ zur Umkehr der Beweislast im Hinblick darauf, ob dem Erklärungsempfänger
ein Unterlassungsanspruch zustand (AG München aaO).
Ein solches „Zeugnis gegen sich selbst“ ist dann anzunehmen, wenn die Leistung den Zweck hat, dem Gläubiger Erfüllungsbereitschaft
anzuzeigen, um dadurch von Maßnahmen abzuhalten (BGH, Urteil vom 01. Dezember 2005, Az. I ZR 284/02). Ein Zeugnis
gegen sich selbst ist auch anzunehmen wenn unterstellt wird, dass die Leistung nur aus Kulanz erfolgt ist (BGH aaO).
2. Klageerhebung
„Im Übrigen bestreitet der Beklagte in der Klageerwiderung die Verletzungshandlung. …
Mit der Unterlassungserklärung wurde eindeutig der Zweck verfolgt, die Klägerin von der gerichtlichen Geltendmachung des
Unterlassungsanspruchs abzuhalten
. …
… Der Beklagte trägt daher die volle Beweislast für die Behauptung, die Abmahnung sei unberechtigt gewesen. …“
3. Abmahnschreiben_neu

Bild


Uwe hat diesbezüglich die Aussagen bei RA Matthias Haap hinterfragt. Er bekam nachfolgende Antwort.

__________________________________________________________

Ich gehe davon aus, Sie meinen das sog. "Zeugnis gegen sich selbst" auf welchem der Kollege hier "herumreitet".

Hier ist zunächst zu sagen, dass der Kläger behauptet, Sie hätte durch Abgabe der Unterwerfungserklärung ein sog. "Schuldanerkenntnis"
abgegeben. Die Argumentation hier ist recht simpel: Wenn Sie es nicht gewesen wären, hätte ja kein Grund bestanden, irgendetwas zu
unterschreiben oder sich zu irgendetwas zu verpflichten.

Allerdings dürfte die Sache nicht so einfach funktionieren, wie der Kollege sich das hier vorstellt. Sein zitiertes Urteil hat mit
der vorliegenden Sache - soweit ich das anhand der mitgeteilten Tatsachen beurteilen kann - überhaupt nichts zu tun. In dem zitierten
Urteil geht es um einen Schadensersatzanspruch, auf den der vermeintlich Ersatzpflichtige einen Teilbetrag gezahlt hat, was für den
BGH die Frage aufgeworfen hat, "warum zahlt der den einen Teil der Forderung, wenn er zu überhaupt keiner Zahlung verpflichtet ist?"

Letztlich ist es aber eine Wertungsfrage anhand sämtlicher vorliegender Schriftstücke und des Verhaltens der Parteien, ob man aus
der bloßen Abgabe einer Unterwerfungserklärung ein solches Anerkenntnis herleiten kann. Ein solches Anerkenntnis käme in Betracht,
wenn lediglich die Unterwerfungserklärung abgegeben würde - gleichgültig ob mit oder ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Gegen ein solches Indiz spräche, wenn gemeinsam mit der Unterwerfungserklärung ein Anschreiben erfolgt wäre, in welchem dargelegt
wurde, dass man den Verstoß nicht begangen habe und ggf. wer wie wo den Anschluss sonst benutzen konnte, etc.
Dafür spräche wiederum, wenn eine Teilzahlung geleistet wurde, etc.

Letztlich lässt sich dies nicht abstrakt beurteilen, sondern nur konkret am Fall festmachen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Verfügung des Amtsgerichts. Zutreffend weist das AG daraufhin, dass ein Schadenersatz-
anspruch Verschulden erfordert, der von der Gegenseite darzulegen und zu beweisen ist. (Daher reitet der Kollege auch auf dem "Zeugnis
gegen sich selbst" herum, da er meint, er müsse dann den Schadensersatzanspruch nicht beweisen). Allerdings datiert die Verfügung
bereits vom April.



Rechtsanwalt Matthias Haap
Auf der Lehr 36/1
D-72116 Mössingen
Telefon 07473 92 402-80
Telefax 07473 92 402-82
E-Mail: info@ra-haap.de
Internet: Haap.de

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5145 Beitrag von Steffen » Mittwoch 8. September 2010, 21:57

[quoteem="Baxter"]Aber wie dem auch sei: In meinen Augen ein tolles Urteil! Für den Datenschutz allemal!
Und zudem ist es offensichtlich wesentlich weitreichender und "internationaler" als der
liebe Steffen das im Moment noch zu glauben scheint...[/quoteem]
Der liebe Steffen :lol: hat nie behauptet, das Urteil wäre nicht toll! Aber, ich glaube,
dass in Deutschland - dem Abmahnwahnland an sich - dieses nicht durchführbar sein
wird. Natürlich, bin ich eher der Pessimist und lasse mich gern vom Gegenteil - in der
Praxis - überzeugen.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5146 Beitrag von Steffen » Donnerstag 9. September 2010, 04:31

[quoteemBaxter]Das bedeutet gleichzeitig, daß diesbezüglich betroffene Abgemahnte keinerlei (sowieso geringst-wahrscheinliche) Klagen
mehr zu befürchten haben! GLÜCKWUNSCH! CASE CLOSED![/quoteem]

@Baxter, mein TÜV letzte Woche hat ergeben, Augen für das fortgeschrittene Alter sind gut. Wir waren uns doch einig,
dass diese Einzelfallentscheidung, für die Schweiz ihre Wirkung entfaltet. Was passiert jetzt mit einer Außenstelle, sagen
wir einmal mit Sitz in DE/Karlsruhe. Ich glaube, dass hier wohl eher deutsches Recht greift. Deshalb würde ich mit Prognosen
- vorsichtiger - umgehen. CRS, haben wir auch gemutmaßt, ist doch schon längst DigiTracing.

Diesen Text habe ich aber auch nur einmal, so drauf losgeschrieben. :shock:

VG Steffen

Cloud Strife
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5147 Beitrag von Cloud Strife » Donnerstag 9. September 2010, 14:34

Hallo!

Zum schweizer Urheberrecht kann ich nun leider nichts beitragen, aber dies ist ja ein "allgemeiner Laberthread" und das Thema scheint ja auch zum Teil beendet zu sein. Ich war vor ein paar Tagen hier auf eine Art Sammelkonto hier gestossen, nun finde ich das nicht mehr?! Also ich gebe gerne etwas in einen Topf dazu (auch etwas mehr), wenn dieses System funktioniert und man im seltenen Fall eines Gerichttermins darauf zurückgreifen kann.

Ach ja, was mir seit Wochen immer auffällt: alle behaupten immer, dass sie nix heruntergeladen haben. Also ich persönlich schon. Ich war einfach nur naiv und bin schön in die Bittorrent-Falle getappt und das für ein auch noch mieses Werk. Ärgerlich! Denn vor Gericht und für die Gegenseite seid ihr eh schuldig, ob es nun "der kleine Bruder" war oder nicht. Hauptsache, man gibt es natürlich NICHT vor den Anwälten zu (z.B. UE). Ich habe halt selten so viele Ausreden auf einem Haufen gefunden ;) Ach ja, ich will jetzt keinen hier zu etwas anstiften (Geständnis), ich sehe das halt nur lockerer.

Ach ja, bei vielen kam es so rüber, als wären die Anwälte Dr. Wachs und Co die "Guten" und Waldorf und Konsorten die "Bösen". Ich denke, das könnte auch genauso anders herum laufen, dass Dr. Wachs uns verklagt und Waldorf uns vertritt. Die verdienen alle sehr gut daran und sind alles Wich..r. Meinen Kollegen hat Dr. Wachs z.B. für 300 Euro rausgeboxt. Ging sehr schnell und problemlos. Warum nur? Die werden sich schon alle gut kennen und gemeinsam daran mitarbeiten... Da reicht wahrscheinlich ein kurzer Telefonanruf untereinander

abgemahnt08
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5148 Beitrag von abgemahnt08 » Donnerstag 9. September 2010, 14:34

Steffen hat geschrieben: Letztlich ist es aber eine Wertungsfrage anhand sämtlicher vorliegender Schriftstücke und des Verhaltens der Parteien, ob man aus
der bloßen Abgabe einer Unterwerfungserklärung ein solches Anerkenntnis herleiten kann. Ein solches Anerkenntnis käme in Betracht,
wenn lediglich die Unterwerfungserklärung abgegeben würde - gleichgültig ob mit oder ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
[...]

Letztlich lässt sich dies nicht abstrakt beurteilen, sondern nur konkret am Fall festmachen.
[...]

Also mein Fall ist simpel: Abmahnung für einen Filmdownload. Reaktion: modUE + Nichtzahlen. Kein Anschreiben oder sonstiges. Ich bin mir keiner Schuld bewusst und fühle mich auch nicht "erwischt" da ich den besagten Film nie bessesen habe.

Wenn ich aber das richtige verstehe, könnte man das Abgeben der modUE als Anerkenntnis interpretieren.... das würde aber bedeuten das die Empfehlung der 3page modifiziert werden muesste und zwar dahingehend, dass man ein Anschreibung hinzufügen muesste, das den Tatvorwurf abstreitet. Ansonsten hat man im Klagefall schlechte Karten wenn obiges zutrifft.

Welchen Tipp habt ihr nun: Soll ich nochmal ein Anschereiben hinterher schicken mit "Ich bin mir keiner Schuld bewusst...etc."?

Saarländer

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5149 Beitrag von Saarländer » Donnerstag 9. September 2010, 14:50

Cloud Strife hat geschrieben:Hallo!
Also ich gebe gerne etwas in einen Topf dazu (auch etwas mehr), wenn dieses System funktioniert und man im seltenen Fall eines Gerichttermins darauf zurückgreifen kann.
Cloud Strife hat geschrieben:Ach ja, bei vielen kam es so rüber, als wären die Anwälte Dr. Wachs und Co die "Guten" und Waldorf und Konsorten die "Bösen". Ich denke, das könnte auch genauso anders herum laufen, dass Dr. Wachs uns verklagt und Waldorf uns vertritt. Die verdienen alle sehr gut daran und sind alles Wich..r. Meinen Kollegen hat Dr. Wachs z.B. für 300 Euro rausgeboxt. Ging sehr schnell und problemlos. Warum nur? Die werden sich schon alle gut kennen und gemeinsam daran mitarbeiten... Da reicht wahrscheinlich ein kurzer Telefonanruf untereinander
Ich kann mich verlesen haben, oder vielleicht kann ich Dir nicht folgen.
Aber Irgendwie pass das nicht wirklich zusammen??
Aber kommt mir trotzdem bekannt vor.
Und zwar seeeeeeehr, alle die schon länger dabei sind , sollten jetzt eigentlich wach sein :shock:

Aber ich irre mich bestimmt.

mfg.

(((( Lach, gerade musste ich an fs4all denken)))) :ew

Saarländer

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5150 Beitrag von Saarländer » Donnerstag 9. September 2010, 15:09

abgemahnt08 hat geschrieben: Also mein Fall ist simpel: Abmahnung für einen Filmdownload. Reaktion: modUE + Nichtzahlen.
Versteh ich.

Ok aber jetzt ???
abgemahnt08 hat geschrieben:Welchen Tipp habt ihr nun: Soll ich nochmal ein Anschereiben hinterher schicken mit "Ich bin mir keiner Schuld bewusst...etc."?
Ich hätte noch ungefähr 5000 Blanko Bausparverträge......................
(( Wärst ein guter Kunde)))

Was ich damit meine, ist ICH unterschreibe nichts, was ich nicht verstehe. :shock:

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5151 Beitrag von abgemahnt08 » Donnerstag 9. September 2010, 15:13

Mein Anliegen ist ein anderes: Ist der empfohlene Prozess: "modUE und Nichtzahlen" noch zeitgemäss, oder muesste man ihn anpassen um mit der modUE allein nicht ein Schuldanerkenntnis zu provozieren...?

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5152 Beitrag von Steffen » Donnerstag 9. September 2010, 15:37

[quoteemabgemahnt08]Wenn ich aber das richtige verstehe, könnte man das Abgeben der modUE als Anerkenntnis interpretieren ...
das würde aber bedeuten das die Empfehlung der 3page modifiziert werden muesste und zwar dahingehend,
dass man ein Anschreibung hinzufügen muesste, das den Tatvorwurf abstreitet. Ansonsten hat man im Klagefall s
chlechte Karten wenn obiges zutrifft.

Welchen Tipp habt ihr nun: Soll ich nochmal ein Anschreiben hinterher schicken mit "Ich bin mir keiner Schuld
bewusst...etc."?[/quoteem]

Das Musterschreiben einer mod. UE, das wir zur freien Verfügung anbieten, ist kein Schuldeingeständnis - weder
kausal noch abstrakt - und Bedarf keinerlei Zusatzschreiben. Hier zählt der Gedanke , das man sich schweigend
verteidigen sollte. Das heißt, mod. UE - reicht! Man sollte nicht durch irgendwelche unbedachten Äußerungen, der
Gegenseite unnötig Futter reichen.

„Hiermit verpflichte ich, mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach-
und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,"


Die Unterlassungserklärung stellt kein Schuldanerkenntnis dar und es kann aus der Abgabe der Unterlassungserklärung
auch nichts Dahingehendes geschlussfolgert werden. Ich erkenne die Unterlassungserklärung trotzdem als verbindliche
Regelung an.


[quoteemabgemahnt08]Ist der empfohlene Prozess: "mod. UE und Nichtzahlen" noch zeitgemäß?[/quoteem]
Ja.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5153 Beitrag von Cloud Strife » Donnerstag 9. September 2010, 16:19

Hi nochmal!

@abgemahnt08: was wäre denn die Alternative? Die mod. UE nehmen sie ja und wer zahlt schon gerne?

Hmm, also gerade @ Saarländer: keine Ahnung, was Du meinst. Im Gegensatz zu den meisten gebe ich es gerne zu und weise darauf hin, dass ALLE Anwälte da mit drinstecken. Und DAS macht mich jetzt verdächtig, oder wie? Interessant... Ist doch recht einfach, oder? Es sind sowohl diese Abmahner Idioten, aber genauso die Typen, die einen da rausholen. Oder glaubst Du, so ein Dr. Wachs macht das aus Nächstenliebe und weil er ein Herz für Downloader hat? Dr. Wachs sagt sich bestimmt: "Diese armen kriminellen Internetnutzer, denen muss dringend geholfen werden!" *schnüff* "Und es ist mir egal, ob mein Konto gefüllt ist oder nicht." *heul* Die verdienen sich genauso eine goldene Nase daran, dass die anderen uns abmahnen. Also NOCH DEUTLICHER KANN ICH ES NICHT FORMULIEREN. Das macht den sche..s Waldorf nicht besser, der mich wegen eines Films drankriegen will...

Und dieses "ich war's nicht ich war's nicht" finde ich persönlich halt etwas schräg. Klar wir sind alle total unschuldig ;) Immer war es der Bruder, der Nachbar, der Sohn... Warum schreiben die dann nicht hier? Ich habe einen ziemlich dämlichen Neonazi-Nachbarn, der wollte auch mal mein Netz mitnutzen. Keine Chance. Wer weiss, was der da getrieben hätte? Nur mal so am Rande...

Egal, nochmal die Frage: Hat sich denn imzwischen ein Pool gebildet, der auch funktioniert?! Wäre gerne dabei!!

Ciao!!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5154 Beitrag von Steffen » Donnerstag 9. September 2010, 16:20

[quoteemdibo]Wie kann im Abmahnschreiben die doch so geheime (im versiegelten Umschlag übersandte) T-Online Nutzerkennung erscheinen?
Diese wird doch eigentlich, nach meinem Kenntnisstand, nur im DSL-Router hinterlegt, damit die Einwahl ins Internet klappt. Wer
kommt denn da dran, oder steht die noch irgendwo völlig "öffentlich" in irgendeinem Programm.[/quoteem]

Zu diesem Zweck befragte Uwe Berger, Herrn Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Matthias Lederer.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Matthias Lederer
Fürstendamm 7
85354 Freising

Telefon: 08161 - 486 90
Telefax: 08161 - 923 42
Mobiltelefon: 0176 - 6371 6862
E-Mail: kontakt@rechtsanwalt-matthiaslederer.de
Internet: http://www.rechtsanwalt-matthiaslederer.de/

.....................................................................................................................................

Sehr geehrter Herr Berger,

um Missverständnissen vorzubeugen: ich gehe davon aus, dass hier auf die T-Online Benutzerkennung Bezug genommen wird, die beim
Einrichten der Internetverbindung im Router hinterlegt werden muss. Wenn ich Sie hier falsch verstehe, bitte ich um Klarstellung.

In den von mir bearbeiteten Verfahren ist die Angabe der Benutzerkennung nicht völlig ungewöhnlich - vor allem die überreichten
Ermittlungsdatensätze der Kanzlei Waldorf Frommer enthalten neben der Angabe der IP-Adresse und dem Hashwert immer Angaben zum
Provider, der Benutzerkennung (bei T-Online einer 12-stelligen Nummernfolge) sowie eben dem entsprechenden Anschlussinhaber, dem
diese Benutzerkennung zugeordnet ist. Ich möchte hier eine Passage aus den entsprechenden Abmahnschreiben zitieren:

"Der Ihren Fall betreffende Ermittlungsdatensatz ist diesem Schreiben beigefügt. Darin ist neben den Angebotsdaten auch - soweit vom
Provider mit beauskunftet - Ihre individuelle Benutzerkennung aufgeführt, die Ihrem Provider als internes Kunden-Identifikationsmittel
dient."

Ich gehe aufgrund der mir vorliegenden Ermittlungsdatensätze in verschiedenen Verfahren davon aus, dass die Übermittlung der
Benutzerkennung abhängig vom Provider ist. In denjenigen von mir betreuten Verfahren, in denen T-Online der Provider war bzw. ist,
findet sich in allen Schreiben die entsprechende Angabe der Benutzerkennung. Demgegenüber ist bei anderen Providern (etwa Telefònica O2)
regelmäßig lediglich die Angabe "n.ü." (nicht übermittelt) an der entsprechenden Stelle vermerkt. Das legt den Schluss nahe, dass je nachdem,
welcher Provider Auskunft erteilt, die Daten in unterschiedlichem Umfang mitgeteilt werden.

Ist Ihre Frage damit beantwortet? Falls nicht, so kontaktieren Sie mich gerne erneut.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Lederer



.....................................................................................................................................

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5155 Beitrag von Steffen » Donnerstag 9. September 2010, 16:29

[quoteemCloud Strife]Oder glaubst Du, so ein Dr. Wachs macht das aus Nächstenliebe und weil er ein Herz für Downloader hat?[/quoteem]

Zu einem Ja, zum anderen ist es sein Beruf. Dann möchte ich dezent darauf hinweisen, dass Herr RA Dr. Wachs,
Rechtsbeistand der Initiative AWDP ist.
Wenn Du keinen Rechtsanwalt beauftragen willst, ist das dein Problem, genau so, wenn Du einen beauftragst.
Ich hoffe, dass ich nicht, weiter und deutlicher dazu etwas sagen muss.

Zur Spende: Netzwelt.de/Forum

Link

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5156 Beitrag von HondaCruiser » Donnerstag 9. September 2010, 16:38

Hallo
Bin grade auf dieses intressante forum gestoßen..

Ich hab auch gleich ein anliegen.
Ich war ein paar tage bei meiner Familie und nicht in meiner Wohnung, komme heute nachhause und im briefkasten eine Schreiben der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels

Beschuldigung: Abmahnung wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung einer geschützten Aufnahme im Internet Terrorist Takedown 3

Nun ist es so das ich mein Internet meinen nachbarn zur verfügung gestellt habe, ich glaube das die Kinder von denen sich da was downgeloaded haben.
Die melde frist war der 6.9 also vor 3 tagen?!

Was kann ich machen und wie soll ich mich verhalten.
Was sind die nächsten schritte die ich tun sollte....

Danke Schonmal mfg

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5157 Beitrag von Cloud Strife » Donnerstag 9. September 2010, 16:53

Danke für den Link!!

Weiss ich ja, hatte auch schon überlegt, ihn einzuschalten, weil es bei meinem Kollegen so gut funktioninert hat. Werde ich vielleicht sogar noch. Er wird aber genauso wenig bestreiten, dass es ein gutes Geschäft für ihn ist, oder? Mir ging es nur um die Schwarz-weiss-Malerei.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5158 Beitrag von Sedated » Donnerstag 9. September 2010, 17:19

@ HondaCruiser

mach mal Deinen Real-Namen raus aus dem Posting

Feind liest mit !!!!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5159 Beitrag von HondaCruiser » Donnerstag 9. September 2010, 17:21

kay xD thx für den tip... Bin einfach völlig unerfahren in solchen sachen... und weiß nich was ich da nun machen kann...

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5160 Beitrag von Steffen » Donnerstag 9. September 2010, 17:25

[quoteemHondaCruiser]Nun ist es so, das ich mein Internet meinen Nachbarn zur Verfügung gestellt habe, ich glaube, dass die Kinder von
denen sich da etwas downgeloadet haben.
Die Meldefrist war der 06.09., also vor 3 Tagen?!
Was kann ich machen und wie soll ich mich verhalten. Was sind die nächsten Schritte, die ich tun sollte?[/quoteem]

Das ist hier ein typischer Fall von Störerhaftung. Das heißt, obwohl Du es selbst nicht gewesen bist, der die Rechtsverletzung
getätigt hat, kannst Du dafür haftbar gemacht werden. Warum? Hier interessiert nur der juristische Vertragspartner und das
bist Du als Anschlussinhaber.
In diesem Fall kennen die Richter auch kein Mitleid. Du darfst Deinen Anschluss, nicht Fremden oder Bekannten zur Verfügung
stellen, weil Du hier keinen Einfluss auf etwaige Handlungen mehr hast. Selbst wenn Du mit Deinem Nachbarn einen
Nutzungsvertrag mit rechtlicher Belehrung zur Internetmitbenutzung besitzt, bist Du als Anschlussinhaber in der Pflicht. Du
könntest, bei Vorhandensein eines solchen Vertrages, Deine Kosten aus der Abmahnung bzw. evtl. Leistungsklage geltend
machen auf dem Privatklageweg gegenüber Deinen Nachbarn. Ohne Vertrag - Pustekuchen.
Die empfohlene Vorgehensweise:
  • Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt,
    die korrekte Adressierung und Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen
  • 3. Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
  • a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen
VG Steffen

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