Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

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Steffen
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Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 00:23

1. Boardregeln beachten. Link
2. Zur persönlichen Überprüfung der Datenbank: Wer mahnt was ab?
3. Abmahnfibel der Initiative AWDP: Link
4. Zivilrecht für (und von) Anfänger: Link
5. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
6. FAQ - Fragen und Antworten: Link

7. RA Dr. Alexander Wachs: Anwaltliche Beurteilung der abmahnenden Kanzlei

huma78
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#2 Beitrag von huma78 » Mittwoch 8. September 2010, 15:30

Hallo,

vor ca. 12 Wochen hatte ich eine Abmahnung von C-S-R wegen eines Pornofilmes, den ich nie geladen habe, in meinem Postkasten. Relativ schnell hatte ich dann auch eine mod.UE abgegeben. Nun schreibt man mich wieder an, dass man auf der ursprünglichen Forderung weiterhin bestünde. Eine korrekt betitelte Mahnung, Zahlungserinnerung oder so ist dieses Schreiben aber nicht. Man gibt mir bis zum 20.9. Zeit zur Stellungnahme.

Soll ich darauf überhaupt reagieren? Meine erste Tendenz ist nein.

Danke.

Sedated
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#3 Beitrag von Sedated » Mittwoch 8. September 2010, 16:07

Das ist der berühmte Bettelbrief.

Lachen, Lochen, Abheften und ignorieren (kein weiterer Kontakt zum Abmahner)

huma78
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#4 Beitrag von huma78 » Mittwoch 8. September 2010, 17:01

Ok, vielen Dank an euch!

Terrormäuschen
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#5 Beitrag von Terrormäuschen » Freitag 1. Oktober 2010, 10:28

Guten Tag liebes Forum,
ich hab mich hier angemeldet da ich eure Beiträge gelesen habe.

In unserem Briefkasten ist ebenfalls eine der unerfreulichen Abmahnungen gelandet. Uns eigentlich nur meinem Freund wird vorgeworfen ein Schwulenporno runtergeladen und über ein p2p-Netzwerk zur Verfügung gestellt zu haben. Wie wir Schwaben sagen: En Scheiß! wir haben gar nix gemacht! Keiner von uns steht auf Gayporn. Geschweige denn dass wir wüssten was ein p2p-Netzwerk ist... Aber gut. Rechtschutzversicherung angerufen: zahlt nicht... Beratungsgespräch beim Anwalt, weils das erste war ists kostenlos gewesen. Wir haben mit diesem Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt und ein Schreiben in dem wir den gesamten Tathergang entschieden bestreiten.
Nun kam ein 2. Schreiben der CSR Rechtsanwaltskanzlei mit folgendem Inhalt:
- Eingangsbestätigung
- "Es darf als Tatsache angenommen werden, dass die bereits beschriebene Urheberrechtsverletzung über ihren Internetanschluss begangen wurde" :ew
- da unser Netzwerk geschützt ist (haben wir geschrieben) seien wir auch schuldig... wahrscheinlich ;.ä
- wir hätten eine sekundäre Darlegungslast. kein Problem wir haben den Schund nicht aufem PC!
- wir hätten darzulegen wer es sonst gewesen sein könnte, damit sie den abmahnen können! Ähm, jeder der einen PC hat??? Der Weihnachtsmann?? Sorry, aber das ist doch abwegig, oder??
- Es sei ja auch möglich dass wirs gar nicht waren, sei aber egal, weils ja unser Anschluss war :n(
- Ach ja und sie erwarten dann unsere Zahlung...

Muss man darauf reagieren und sich nen Anwalt suchen (verursacht ja auch Kosten). Das stinkt uns gewaltig, da wir ja nix gemacht haben!
Hab auch bei dem Anwalt hier angerufen der oben verlinkt ist, er meinte "es sei ein vertretbares Risiko nicht zu reagieren".
Wie geht das weiter? Nerven die uns bis zum Sankt Nimmerleinstag?? :sf
Ist das eigentlich alles so in Ordnung was die da abziehen?
Und wie kommen wir da wieder raus?
ich hab gesagt: Nö ich nicht
meint ihr das wird was mit dem ich zahl nix...

Liebe Grüße ausem Süden!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#6 Beitrag von Steffen » Freitag 1. Oktober 2010, 12:54

Faustformel:

1. Mod. UE (LInk: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.)
2. Nichtzahlen

Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • von Gericht
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen
Mehr bedarf es nicht!

VG Steffen

Terrormäuschen
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#7 Beitrag von Terrormäuschen » Freitag 1. Oktober 2010, 22:41

:ty :te
Das spart hoffentlich viel Geld, denn in unserem Fall haben wir uns ja nichts zu Schulden kommen lassen!

Guts Nächtle!

pichen
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#8 Beitrag von pichen » Samstag 9. Oktober 2010, 12:46

Hi,

ich hab das gleiche Problem, nur habe ich keine Unterlassungserklärung jeglicher Art abgegeben.

Der erste Brief erreichte meinen Vater als Anschlussinhaber vor ein paar Wochen.

Mein Vater soll einen Porno runtergeladen und verbreitet haben. Angegeben waren eine IP Adresse und ein Filmhash, erspäht von einer Spezialsoftware, die ausnahmslos korrekte Nachweise liefern soll.

Ich habe ein nettes Schreiben formuliert, in dem ich erst mal darauf hinwies, dass die Anschuldigungen haltlos sind.

Im Anschluss daran kam der berühmte 2. Brief von dem hier schon berichtet wurde. Er ging in keinem Punkt auf mein vorheriges Schreiben ein.

Ich habe also noch mal einen ähnlichen Brief geschrieben.

Das Ergebnis war Schreiben Nummer 3. Endlich wurde mein vorheriges Schreiben gelesen und nun soll ich ein Formular unterschreiben, in dem ich die Schuld an Stelle meines Vaters eingestehe und meinerseits eine Unterlassungserklärung unterschreibe.

Bin ich dazu wirklich verpflichtet? Ich stehe allgemein Unterlassungserklärungen skeptisch gegenüber, denn was ist, wenn es in 10 Jahren eine 2. Abmahnwelle gibt, in der alle Leute die diese Erklärungen unterschrieben haben mit ähnlichen Argumenten zur Zahlung von horrenden Summen verpflichtet werden?

Nun steht natürlich auch zur Frage: Wie beweise ich dass mein Netzwerk zu dem Zeitpunkt abgesichert war?

Nach einem Gespräch mit einem Richter und einem Anwalt aus meinem Bekanntenkreis, werde ich jetzt wohl wirklich anfangen, diese Schreiben zu ignorieren bis etwas vom Amtsgericht kommt.
Wenn es aber wirklch zum Prozess kommen sollte, wie soll ich da nachweisen, dass mein WLAN abgesichert war? Mehr als einen Screenshot meiner jetzgen Sicherheitseinstellungen kann ich ja gar nicht bieten.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#9 Beitrag von Steffen » Samstag 9. Oktober 2010, 13:57

Derjenige, der sich um das Prozedere Abmahnung kümmern muss, ist der abgemahnte Anschlussinhaber (kurz AI) und nicht Du!

Der AI wird abgemahnt, weil er der Einzige ist der ermittelbar ist und verantwortlich, was über seinen Anschluss aus
passiert sowie hat er - nicht Du - gegenüber dem verletzten RI ein Unterlassungsanspruch abzugelten. Zu gut Deutsch,
er muss dem Verletzten erklären, dass er diese Handlungen zukünftig unterlässt. Diese geschieht mit einer strafbewehrten
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Bild

Das heißt, wenn die abmahnende Kanzlei kein Verständnis mehr hat, kann sie eine einstweilige Verfügung beantragen am LG.
Dad muss nicht einmal hin, muss ca. um die 1.500 hinlegen, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
abgeben, ach, ehe ich es vergesse, die Forderungen aus der Abmahnung sind auch noch offen.

Wenn es wirklich zu einem Prozess kommt, dann geht es ans LG.
Denn es wird sich sicherlich um eine Unterlassungsklage (Gegenstandswert + Abmahungsforderung) handeln, auf Grund fehlender
mod. UE und nicht um eine normale Leistungsklage bei abgegebener mod. UE.

Es interessiert kei'alte Sau (sry), ob der abgemahnte AI sich nicht auskennt, denn er ist der juristische Vertragspartner des
Internetzugangs. Denn, Dein Dad wird verklagt und nicht Du! Noch schlimmer wäre es, in diesem Stadium einen anderen zu benennen,
dann wäret Ihr aller Beide auf der Anklagebank und bekommt all inclusive (2 x mod. UE – Dein Dad und Du -, AG+SE).

Natürlich könnt Ihr – insbesondere Du - auch weiter auf der Position des angeblich Stärkeren herumreiten, aber dann musst Du –
besser gesagt Dein Dad mit – die Konsequenzen kennen und akzeptieren. Wenn Du jetzt schon das BGH-Urteil - Az. I ZR 121/08 - Sommer
unseres Lebens erwähnst, kann man salopp formulieren: Bei einer überdachten Verteidigungsstrategie (nicht Eure) ist man Störer (AG)
aber kein Täter (SE).


Der Abgemahnte (quasi der AI!) sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.

VG Steffen

pichen
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#10 Beitrag von pichen » Samstag 9. Oktober 2010, 16:51

Steffen hat geschrieben:Derjenige, der sich um das Prozedere Abmahnung kümmern muss, ist der abgemahnte Anschlussinhaber (kurz AI) und nicht Du!
Also ist alles was ich bisher den Abmahnern geschrieben habe egal?
Steffen hat geschrieben: Es interessiert kei'alte Sau (sry), ob der abgemahnte AI sich nicht auskennt, denn er ist der juristische Vertragspartner des
Internetzugangs. Denn, Dein Dad wird verklagt und nicht Du! Noch schlimmer wäre es, in diesem Stadium einen anderen zu benennen,
dann wäret Ihr aller Beide auf der Anklagebank und bekommt all inclusive (2 x mod. UE – Dein Dad und Du -, AG+SE).
Wenn ich jetzt aber eine Mod UE von meinem Vater unterschreiben lasse und da hin schicke, kann es nicht sein, dass sie von mir ebenfalls eine wollen, da ich ihnen ja schon geschrieben habe dass ich den Anschluss nutze?
Steffen hat geschrieben: Bei einer überdachten Verteidigungsstrategie (nicht Eure) ist man Störer (AG)
aber kein Täter (SE).
Mein Vater ist also immer noch Täter. Es ist vollkommen irrelevant dass das Netzwerk abgesichert war und ist?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#11 Beitrag von Steffen » Samstag 9. Oktober 2010, 18:31

Also ist alles was ich bisher den Abmahnern geschrieben habe egal?
Ich würde sagen, bei einer abmahnenden Kanzlei mit mehr Schneid, hätte Dein Dad schon lange eine EV erhalten.
Was Du bisher geschrieben hast an den Abmahnern? Sagen wir einmal so. Wenn es sie interessiert hätte, warum
wird Dein Dad noch angeschrieben und auf die Abgabe einer UVE + Zahlung der Forderungen bestanden?

Wenn ich jetzt aber eine Mod UE von meinem Vater unterschreiben lasse und da hinschicke, kann es nicht
sein, dass sie von mir ebenfalls eine wollen, da ich ihnen ja schon geschrieben habe dass ich den Anschluss
nutze?
Wer den Anschluss mitbenutzt, ist doch vordergründig egal. Es sagt doch nicht aus, dass derjenige auch den
Rechtsverstoß getätigt hat. Natürlich weiß ich nicht, was Du letztendlich alles dem Abmahner mitgeteilt hast.

Das zurzeit Vernünftigste wäre, wenn Dad eine mod. UE versendet. Alles weitere kann ich nicht beurteilen, wie
gesagt, ich weiß nicht wie Mitteilungsbedürftig Du warst.

Mein Vater ist also immer noch Täter. Es ist vollkommen irrelevant, dass das Netzwerk abgesichert war
und ist?
Das Dein Dad der Täter ist, habe ich nicht behauptet. Ich sagte, zumindest Störer!

Es wurde von einer Log-Firma eine TB-IP ermittelt. Der Benutzer hat mit dieser eine Rechtsverletzung getätigt,
indem er ein urheberrechtlich geschütztes Werk heruntergeladen/angeboten hat. Mittels Anscheinsbeweis und
Glaubhaftmachung wurde ein Richterbeschluss zur Herausgabe von Verkehrsdaten erwirkt, in dessen Ergebnis der
Provider den Inhaber – Anschlussinhaber – beauskunftet, dem zum Tatzeitpunkt diese zugeordnet war. Der AI
bekommt jetzt eine Abmahnung. In deren Ergebnis, in einem Verfahren,
  • der Abmahner die Beweislast obliegt und
  • dem Abgemahnten in der sekundären Darlegungslast, dass er seinen Zugang – zur Zufriedenheit des Richters –
    abgesichert hat.
Irgendwie aber trotzdem alles Quark, denn Du hast ja selbst, alle Argumente gegen den AI geliefert.

Deshalb sagen wir ja, A und O – schweigende Verteidigung!

Nur die mod. UE. Niemals der Gegenseite, im jetzigen Stadium seine ganze Argumentationen offenlegen und damit
ausrechenbar zu sein.


VG Steffen


PS: Du kannst mir ja einmal Dein Schriftverkehr zukommen lassen per E-Mail. Ich werde Dir dann per PN (Persönliche
Nachricht) - nicht öffentlich antworten.

demi58
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Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#12 Beitrag von demi58 » Montag 25. Oktober 2010, 18:28

Hallo zusammen,

ich brauche eure Hilfe!! ;hp

Meine Eltern haben am 18.8.2010 zwei Briefe von C-S-R erhalten, mit dem Betreff: Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen einmal vertreten sie Fraserside Holding & einmal Gröger MV ... bei denen wir jeweils einen Pornofilm anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben sollen... Ich habe mich zwar im Internet informiert, auch bei Polizei etc. angerufen, wir haben uns letzten Endes dazu entschlossen nix zu unternehmen. Im 1. Brief war noch von 650€ pro Film die Rede, am 18.10.2010 kam der 2. Brief jetzt mit 1005,40€ pro Film. (Frist:1. Nov. 2010)

Meine Eltern (Alter: Ende 50 & Anfang 60) wohnen alleine & kennen sich beide nur sehr rudimentär im Internet aus... Emule o.ä. ist nicht auf dem Rechner installiert & was ein Up-/ Download bzw W-LAN ist (was sie nicht haben) davon haben sie keinen Schimmer...

Was können wir jetzt noch tun? Mod.UE? Rechtsanwalt?

Vielen Dank im Voraus!!

blauz
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#13 Beitrag von blauz » Sonntag 23. Januar 2011, 15:33

Hallo und Guten Morgen
Ich bekam am Freitag wieder Post von C-S-R Rechtsanwälte aus Ettlingen. Ich muss dazu sagen es ist der 2. Brief
von diesen Anwälten. Der 1. kam am X.12.2010. In dem forderten sie 650,00€ für einen Porno den es nicht mehr gab.
Zahlbar bis XX.12.2010 und eine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben zurück schicken.
Am X.12.2010 schickte ich ihnen eine modifizierte Unterlassungserklärung (hier aus dem Forum).
Jetzt bestätigen sie den Eingang der mod.UE und beklagen das noch kein Geld gezahlt wurde.
Dafür wird mir Zeit bis zum X.2.2010 eingeräumt.

Kann mir jemand einen Rat geben wie ich weiter vorgehen soll.
Mit freundlichen Grüßen blauz

thomalo
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#14 Beitrag von thomalo » Mittwoch 20. Juli 2011, 18:16

Hallo
Ich bekam vor 5 wochen einen dicken brief von c-s-r
In diesem brief waren 5 abmahnungen mit insgesamt 13 pornofilme. Wert der forderung fast 14000 euro.diese abmahnungen datieren aus der zeit von anfang 2009 bis mitte 2010.einfach wahllos.ich bin vom hocker gefallen.meine frau hat gleich sonst was gedacht.die timesteps lagen alle um 6 uhr morgens.da befinde ich mich aber schon in meiner firma.ich soll bei e- mule geladen haben.dieses programm haben wir aber nie auf dem laptop gehabt.ich bin bei der telekom.
ich habe natürlich alles einen anwalt zukommen lassen.der anwalt hat für mich die erklärung und so weiter alles fertig gemacht.
heute bekam ich post von meinen anwalt.das übliche bla bla der gegenseite(nachdem was ich hier alles so gelesen habe).der wert ist jetzt auf etwas über 8000 euro runter gegangen.(fast ein schnäppchen).
bevor ich meinen anwalt antworte wäre ich für ein paar infos,gedankengäne etc. dankbar.einiges kommt mir nämlich in den schreiben der gegnseite spanisch vor.erstmal haben sie alle filme gelistet,jede einzelne datei.die zeiten waren alle in der nacht.als wenn die die filme auch geladen hätten.dann hab ich gelesen das telekom daten nur 6 monate speichern darf.einige filme datieren aber aus frühjahr 2009.
wenn ich das jetzige vergleichsangebot annehme (wovon träumen die nachts) werde ich zur verschwiegenheit verpflichtet insbesondere dem betreff der summe und bezüglich der einigung.
sollte ich nicht bezahlen werden sie die angelegenheit im rahmen der verjährungsfrist gerichtlich geltend machen.
das stinkt doch zum himmel.ich werde nichts dergleichen machen.am liebsten würde ich die ganze sache publik machen.
am liebsten würde ich zum gericht gehen.vorher meinen laptop untersuchen lassen.es muss doch nachweisbar sein das dieses programm nie installiert war.und mit sammelklage möchte ich auch drohen.
ja,soweit so gut.jetzt die frage an die alteingessesenen.was soll ich meinen anwalt bezüglich der weiteren vorgehensweise sagen?
gruß

maddin
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#15 Beitrag von maddin » Mittwoch 20. Juli 2011, 23:40

@thomalo :
Schreib Dein Posting bitte nochmal neu, das kann kaum jemand entziffern bzw Zusammenhänge erkennen welcher Satz jetzt wohin gehört.
Groß- und Kleinschreibung hilft auch ungemein, ein Leerzeichen nach dem Punkt wäre auch prima.
Sorry, aber da verschwimmt es mir vor den Augen.

thomalo
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#16 Beitrag von thomalo » Donnerstag 21. Juli 2011, 07:36

Hallo
Ich war gestern ziemlich wütend und aufgeregt.Daher war mein Posting etwas wirr.Ich versuche es noch mal.
Zum Sachverhalt:
Meine Frau und ich besitzen einen Laptop mit dem wir beide arbeiten.Dieser Laptop dient ausschliesslich beruflichen Zwecken und dem normalen surfen im Internet.E-Mails abrufen usw.Unser Anbieter ist die Telekom.
Nun bekam ich vor etwa 5 Wochen Post von den C-S-R Anwälten. Es waren 5 Abmahnungen mit insgesamt 13 Pornofilmen die ich bei e-mule geladen haben soll.Der Forderungswert liegt bei insgesamt 13500 Euro.Die runtergeladenen Filme datieren aus April,Juli und November 2009 sowie von März und Juni 2010.Die sogenannten Timesteps liegen immer um 6 Uhr morgens.Ich verlasse das Haus aber schon um 5 Uhr.
Nachdem ich die Abmahnungen bekommen habe,habe ich dieses Forum entdeckt und mich schon mal belesen.Und die Sache sieht nicht gut aus.Ich bin ja wohl immer der schuldige.Auch wenn ich dieses Programm nie installiert habe.
Daraufhin habe ich natürlich sofort einen Anwalt eingeschaltet.Wir haben die mod.Unterlassungserklärung fertig gemacht.Und er hat die Protokolle der runtergeladenen Filme zur Einsicht verlangt.
Gestern bekam ich Post von meinem Anwalt.Inhalte waren die Antwortsschreiben der C-S-R Anwälte.Mittlerweile sind sie mit den Forderungen schon etwas nach unten gegangen.Der gesamte Forderungswert beträgt jetzt 8490 Euro.Verteilt auf die einzelnen Abmahnungen.Weiterhin hatten die Schreiben ein Protokoll sämtlicher geladener Filme.Jede einzelne Datei war dort mit IP Adresse und Zeit aufgeführt.
Als Frist wurde xx.07.2011 genannt.Sollte ich den Vergleich,oder die Einigung annehmen verpflichte ich mich zur absoluten verschwiegenheit bezüglich des Betrages und dieser Einigung.
Sollte ich diese Einigung ablehnen wird der Betrag im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist gerichtlich geltend gemacht.

So,das die Sachlage.Einige Dinge kann ich nicht nach vollziehen.Allein schon die Verpflichtung zur Verschwiegenheit zeigt mir doch das an der Sache was faul ist.Und was mich auch irritiert: Ich habe hier gelesen das die Telekom nur 6 Monate Daten wie IPs usw. speichern darf,danach müssen diese Daten gelöscht werden.Warum datieren dann die runtergeladenen Filme aus den Jahren 2009 und 2010?

Sicher ist das ich nicht zahle.
Wie sieht es aus wenn ich meinen Laptop untersuchen lasse?

Meine Frage an Euch ist nun: Was sage ich meinen Anwalt bezüglich der weiteren Vorgehensweise.

Ich hoffe dieses Posting ist ein wenig klarer als mein erstes.Obwohl ich immer noch stinksauer bin.
Lieben Gruß

d000883
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#17 Beitrag von d000883 » Donnerstag 21. Juli 2011, 09:11

SOFORT AKTENEINSICHT beantragen.
Bei dem Laden (+Loggerbude iObserve) geht nichts mit rechten Dingen zu..
Bei allen IP-Listen von denen, die ich bisher gesehen habe, wimmelt es von "Ungereimtheiten" d.h. immer wieder die selben IP-Nummern an 2-3 aufeinander folgenden Tagen.
Ich bin leider zu spät dran, sonst hätte ich Beschwerde gegen das Auskunftsverfahren eingelegt (oder negative Feststellungsklage).
Bei netzwelt.de im C-S-R Thread ab Seite 167ff kannst du die Geschichte meiner Akteneinsicht nachlesen. Selber User.
http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine ... l-167.html

Nachtrag: Es bringt dir gar nichts, wenn du nur den Logzeitpunkt / IP-Adresse zu den Filmen hast, für die DU abgemahnt wurdest.
Interessant sind nur die kompletten Beschlusslisten. Und die sehen dann so aus, wenn man sie (mühevoll) sortiert hat:
87.xxx.2.143 yy.07.2010 / 21:49:13
87.xxx.2.152 yy.07.2010 / 21:49:29
87.xxx.2.164 yy.07.2010 / 21:49:47
87.xxx.2.174 yy.07.2010 / 21:49:53
87.xxx.2.191 yy.07.2010 / 21:50:11
87.xxx.2.192 yy.07.2010 / 21:50:14
87.xxx.2.193 yy.07.2010 / 21:50:26
87.xxx.2.195 yy.07.2010 / 21:50:35
87.xxx.2.196 yy.07.2010 / 21:50:38
87.xxx.2.199 yy.07.2010 / 21:50:44
87.xxx.2.202 yy.07.2010 / 21:50:48
87.xxx.2.212 yy.07.2010 / 23:38:20
87.xxx.2.218 yy.07.2010 / 23:38:20
87.xxx.2.221 yy.07.2010 / 23:38:20
Und am nächsten Tag die komplett selbe Serie noch einmal!!!

thomalo
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#18 Beitrag von thomalo » Donnerstag 21. Juli 2011, 11:12

Hallo
Das die Sache nicht gut aus sieht habe ich so verstanden: Ich bin für die Sicherheit meines Anschlusses zuständig.Und ich muss mehr Fakten auf den Tisch legen wie die Klägerseite.Da es sich ja hier um zivilrecht handelt zählt ja der Satz nicht: Im Zweifel für......
Das hat mir mein Anwalt nicht gesagt.Die Meinung hab ich mir selbst gebildet. Sorry

d000883
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#19 Beitrag von d000883 » Donnerstag 21. Juli 2011, 11:28

War dein WLAN etwa offen?
Ansonsten würde ich sagen, sieht es für CSR nicht so gut aus...
Einen fetten Prozess hat er schon verloren --> http://medien-internet-und-recht.de/pdf ... ok-022.pdf

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Steffen
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Re: Abmahnungen von C-S-R Rechtsanwälte

#20 Beitrag von Steffen » Donnerstag 21. Juli 2011, 11:49

[quoteemthomalo]Nun bekam ich vor etwa 5 Wochen Post von den C-S-R Anwälten. Es waren 5 Abmahnungen mit insgesamt 13 Pornofilmen, die ich mit e-Mule geladen haben soll. Der Forderungswert liegt bei insgesamt 13500 Euro. Die runtergeladenen Filme datieren aus April,Juli und November 2009 sowie von März und Juni 2010.Die sogenannten Timesteps liegen immer um 6 Uhr morgens. Ich verlasse das Haus aber schon um 5 Uhr.

Gestern bekam ich Post von meinem Anwalt. Inhalte waren die Antwortschreiben der C-S-R Anwälte. Mittlerweile sind sie mit den Forderungen schon etwas nach unten gegangen. Der gesamte Forderungswert beträgt jetzt 8490 Euro.[/quoteem]

Gerade hier sollte man sich an die empfohlenen Vorgehensweisen eines Abgemahnten halten.

Wichtig, neben der Abgabe einer mod. UE und des Nichtzahlens, die Akteneinsicht beim Beschluss-Landgericht. Darauf sollte bei CSR - niemand - verzichten!

Und mal ehrlich, bei dieser Summe, sollte man es auf einen Prozess ankommen lassen, denn die Zahlen werden sicherlich gewaltig nach unten korrigiert.

VG Steffen

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