Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#1 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 00:31

1. Boardregeln beachten. Link
2. Musterschreiben einer modifizierten Unterlassungserklärung: Link
3. FAQ - Fragen und Antworten: Link
4. Empfohlene Vorgehensweisen AW3P: Link

.
.
.

5. RA Dr. Alexander Wachs: Erste Hilfe bei Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Frettchen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#2 Beitrag von Frettchen » Mittwoch 18. August 2010, 15:47

hm
würde mich doch echt mal interressieren
in wie weit evtl mitbetroffene
speziell von Waldorf angemahnt wurden
und wie die prognose so ist im weiteren verlauf

Diego25
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#3 Beitrag von Diego25 » Mittwoch 18. August 2010, 20:09

also ich hatte am 29.07. 10 brief von Waldorf bekommen dreizehn seiten lang von dem dann von Landgericht köln blaba blaba.... ich soll 956,00 euro bezahlen wegen den film iron man 2. Habe ne mod.ue abgeschickt und habe 12.08.10 antwort bekommen das ich bis 20.08.10 bezahlen soll sonst das die zu gericht gehen werden. Ich weis nicht was ich machen soll einige sagen nicht reagieren einige sagen lass dich von ein anwalt für medin beraten usw ich hoffe ihr könnt mir helfen danke.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4 Beitrag von Steffen » Donnerstag 19. August 2010, 00:08

[quoteemDiego25]Ich weis nicht was ich machen soll einige sagen nicht reagieren einige sagen
lass dich von ein anwalt für medin beraten usw ich hoffe ihr könnt mir helfen danke.[/quoteem]

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Dies ist der Abstrakt, der für einen Abgemahnten wichtig ist.

Wenn ich eine Abmahnung erhalten habe (oder mehrere) ...

Muss ich mir erst einmal als abgemahnter Anschlussinhaber klar werden:
  • Habe ich diesen vorgeworfenen Rechtsverstoß - selbst - getätigt/nicht getätigt,
  • Kenne ich eventuell denjenigen/kenne ich denjenigen nicht, der es letztendlich gewesen ist.
Das ist wichtig für die Entscheidungsfindung. Denn,
  • wenn man es war, kennt man sein/das Downloadverhalten, weiß was vielleicht noch nachkommt.
  • war man es nicht, warum soll man freiwillig bezahlen oder feilschen? Dieses macht keinen Sinn!
In der Regel informiert sich jetzt der abgemahnte Anschlussinhaber im INet. Heute gibt es ein Fülle
von Informationen, sei es durch engagierte Menschen auf ihren Websites, Blogs und Foren oder Fachanwälte
mit ihren Internetpräsenzen. Natürlich gibt es Abgemahnte, die es sofort begleichen, aber auch welche,
die dem zukünftigen Erben das auf dem Tisch knallen und sagen: “Kümmre dich darum.“


Wichtig!

1. Dir Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung, einer so genannten modifizierten Unterlassungserklärung
(mod. UE) - durch den/die abgemahnten Anschlussinhaber! Niemand anders.
Warum? Die ständige Rechtsprechung sagt hier eindeutig: Die Wiederholungsgefahr für den Geschädigten - das ist
nicht der Abgemahnte, sondern der Rechteinhaber bzw. -verwerter - ist nur auszuschließen, mit der Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung.

2. Zahlen oder Nichtzahlen!

2.1. Natürlich kann ich zahlen und der Rechtsstreit ist damit erledigt. Die Zahlung sollte aber erfolgen mit
den Angaben:
z. B.:
956,00 €; Abmahnung vom <Datum*>, Az. <123456*>, Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
aber rechtsverbindlich
.

* Daten sind dem konkreten Fall - anzupassen!
Das heißt, die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt.

Hinweis!
Mit der Zahlung und der Abgabe einer mod. UE - ist nur dieser eine Rechtsstreit abgegolten.
Kommt - das eventuelle Downloadverhalten kennen nur Sie (ob oder ob nicht) - bzw. kommen weitere Abmahnungen,
zahlen Sie und zahlen und zahlen...
Denn jede Rechtsverletzung kann einzeln geltend gemacht werden.

Wer zahlen will, kann sich privat mit der Gegenseite vergleichen. Hier kann man Geld sparen. Besser gesagt -
konnte.
Die Gegenseite hat mittlerweile n.m.M. reagiert auf die “Schnäppchenjäger“. Z.B. bei Sasse & Partner,
waren früher EUR 400,- möglich - heute nur noch EUR 600,- (von 750); bei Waldorf, sie gehen fast nicht mehr
unter EUR 550,-. Manche akzeptieren überhaupt keinen Vergleich.

Hinweis!
Wer zahlen will, kann es versuchen, die Gegenseite muss aber den Vergleich nicht annehmen, und man steht wieder
vor der Ausgangssituation.


2.2. Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Es kann keiner, der seriös sich engagiert oder arbeitet - Ihnen eine Garantie ausstellen:
  • dass mit Zahlung oder Nichtzahlung - keine neue Abmahnung mehr Sie ereilt.
  • wenn Sie nicht zahlen - der Rechtsstreit erledigt ist, ergo Klage.
Wenn ich eine mod. UE abgebe und nicht zahle, trage ich ein Risiko.
Das wäre,
  • es kommen Folgeschreiben (höhere Forderungen, härtere Drohkulisse);
  • es können, insbesondere bei Ihrem Abmahner, Telefonanrufe kommen (nicht am Telefon sprechen, höflich auflegen)
  • es kann nach 3 Jahren (Verjährungsfrist) erledigt sein - Sie sind mit einem blauen Augen davon gekommen,
  • sie erhalten Post von Gericht (Mahnbescheid, Klageerhebung) wo man die Kosten der Abmahnung gerichtlich
    einfordert.
Das Risiko einer Klage ist aktuell zwar gegeben, aber sehr gering. Hierzu sollte man sich in den Foren ständig
auf dem Laufenden halten. Denn wie gesagt: Niemand der seriös sich engagiert oder arbeitet, kann eine Garantie
ausstellen. Es ist und bleibt - Ihre Entscheidung!
Faustformel:

1. Mod. UE (LInk: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.)
2. Nichtzahlen

Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • von Gericht
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen
VG Steffen

Waldorffreund
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#5 Beitrag von Waldorffreund » Mittwoch 25. August 2010, 08:20

Hallo!

Mir geht es mittlerweile genauso, ein halbes Jahr nach der mod.UE kam doch noch ein zweites Schreiben mit "letzter Zahlungsaufforderung", ansonsten werde man seiner Mandatschaft (Sony BMG) raten, den Streitwert einzuklagen.

Ich finde nun rein garkeine Werte, wie wahrscheinlich es nun ist, dass ein zivilrechtlicher Prozess ins Laufen gebracht wird - Kann ich da irgendwo nähere Informationen finden ?

Was vlt. noch interessant wäre, ist die Aussage "von unserer Seite werden keine weiteren Mahnungen mehr erfolgen" ...

riva m
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6 Beitrag von riva m » Mittwoch 25. August 2010, 19:14

Waldorffreund hat geschrieben:Hallo!

Mir geht es mittlerweile genauso, ein halbes Jahr nach der mod.UE kam doch noch ein zweites Schreiben mit "letzter Zahlungsaufforderung", ansonsten werde man seiner Mandatschaft (Sony BMG) raten, den Streitwert einzuklagen.
Das ist eine Standardformulierung, um die Drohkulisse zu erhöhen. Sie sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit einer Klage aus.
Ich finde nun rein garkeine Werte, wie wahrscheinlich es nun ist, dass ein zivilrechtlicher Prozess ins Laufen gebracht wird - Kann ich da irgendwo nähere Informationen finden ?
Es gibt leider keine verbindliche Datenbank, in welche die Abmahner jede Abmahnung eintragen und die Gerichte entsprechende Verfahren melden ;)
Wenn Du unbedingt eine Zahl willst: Ich habe auf entsprechende Fragen häufig folgende Schätzung gelesen: unter 1%.
Meistens gab es dann eine Diskussion, ob es nicht unter 0,1% sind.
Jemand hat das mal sehr treffend mit umgekehrtem Lotto beschrieben: Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering, aber wen es trifft, den interessiert die Wahrscheinlichkeitsrechnung nicht. Ich denke, man sollte sein weiteres Vorgehen aber nicht von solchen Zahlen abhängig machen. Wenn Du z.B. über den Versuch eines Vergleichs nachdenkst (am besten nur mit RA), dieser ist auch kurz vor oder während eines Prozesses möglich. Meines Wissens habe auch viele Gerichte bei (für den Abgemahnten) "verlorenen" Prozessen einen Vergleich vorgeschlagen oder die geforderte Summe reduziert. Vielleicht kann Mistreaded mehr dazu sagen.
Was vlt. noch interessant wäre, ist die Aussage "von unserer Seite werden keine weiteren Mahnungen mehr erfolgen" ...
Auf diese Aussage ist meiner Ansicht nach kein Verlass. Egal, wie man sie auffasst...

Abgemahnter2000
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#7 Beitrag von Abgemahnter2000 » Samstag 28. August 2010, 12:15

Ich bräuchte ein klein wenig Rat, denn ich, besser gesagt der Anschlussinhaber, hat heute leider auch eine Abmahnung bekommen. Es geht um den Film Twilight, angeblich mit Bittorrent, verteilt.
Weder ich, noch meine Schwester, noch meine Mutter haben definitiv nichts über Bittorent heruntergeladen/angeboten, da wir dieses Programm nicht benutzen, wegen der hohen Abmahngefahr und Illegalität der dort angebotenen geschützten Werke, genausowenig wie eMule oder sonstige Tauschbörsen.
Nach kurzer Recherche wie es möglich sein kann, dass wir trotzdem eine Abmahnung bekommen haben, habe ich festgestellt, dass an dem besagten Zeitraum im Juli eine Freundin zu Besuch war, deren PC ich in Ordnung bringen sollte. Dort habe ich Bittorrent entdeckt, was auch den Film herunterlud, was ich aber es sofort beendet habe, nachdem ich es festgestellt habe. Das spricht auch für den kurzen Zeitraum in der Abmahnung, ca 6 Minuten. Ich finde es im Übrigen total *** für sowas fast 1.000€ zu verlangen. In der Zeit lässt sich nur ein Bruchteil eines Filmes up- bzw. downloaden.

Nun noch ein weiteres Problem, der Anschlussinhaber.
1. Dir Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung, einer so genannten modifizierten Unterlassungserklärung
(mod. UE) - durch den/die abgemahnten Anschlussinhaber! Niemand anders.
Nun ist der Anschlussinhaber leider verstorben, und die Telekom hat die Anschlussdaten noch nicht geändert.

Wie soll ich weitervorgehen?

Waldorffreund
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#8 Beitrag von Waldorffreund » Samstag 28. August 2010, 12:27

In der Zeit lässt sich nur ein Bruchteil eines Filmes up- bzw. downloaden.
Mit rationalen Argumenten in dem Verein aber leider nicht beizukommen, wenn es einen nicht selbst betreffen würde, könnte man über den angeblichen fünfstelligen "Streitwert" bei ein paar Minuten eigentlich nur lachen ...
Nun ist der Anschlussinhaber leider verstorben
Vielleicht wäre es da doch besser, mal bei einem Anwalt anzufragen, denn so etwas ist ja wohl nicht alltäglich ...


mfg

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#9 Beitrag von Steffen » Sonntag 29. August 2010, 00:16

Nun ist der Anschlussinhaber leider verstorben, und die Telekom hat die Anschlussdaten noch nicht geändert.
Hier muss geklärt werden, wer ist in der Erbfolge der Nächste, wurde die Erbschaft ausgeschlagen, wurde der
Tod des AI dem Provider schriftlich mitgeteilt mittels angeforderten Ummeldeantrag, hat man eine schriftliche
Auftragsbestätigung, hat man gekündigt usw.

Denn im Wesentlichen wurde der Anschluss doch weiter benutzt und auch bezahlt. Natürlich kann man, wenn
der Todeszeitpunkt ca. 6 Monate zurückliegt, denen dieses mitteilen. Vielleicht könnte der neue AI inzwischen
eine vorbeugende UE abgeben. In wieweit es Erfolg verspricht - kann ich nicht beurteilen. Dazu müsste noch
vieles geklärt werden.

Bitte Einzelheiten, aber weiter per E-Mail: steffen.steinwiesen@t-online.de

VG Steffen

vegas
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#10 Beitrag von vegas » Donnerstag 2. September 2010, 10:09

Hallo Zusammen.

Ich habe mich eben erst angemeldet da ich gestern "Post" bekommen habe. Vorab muss ich sagen, dass ich es gut finde, dass
sich mitlerweile so viele Leute gegen die gezielte abzocke wehren.

Zu meinem Fall:
Gestern erhielt ich als Anschlussinhaber eine Abmahnung wegen des uploads (oder auch anbietens) des Films Plan B für die Liebe
am 24.5.10. Ich soll bis zum 13.09.2010 insgesamt 956,00 EUR überweisen.

Als erstes hab ich mich gefragt, wie es sein kann, dass es so einfach ist per Anfrage beim Landgericht eine Erlaubnis für die Datenauskunft
meiner Person vom Provider zu erhalten. Komischerweise steht in der Kopie vom Landgericht auch nirgendwo meine IP Adresse. In dem
Schreiben wird nur mein Provider erwähnt, nicht jedoch meine IP?!?! Zum anderen werden in der Kopie 2 Filme erwähnt, wohingegen die Kanzlei nur 1 Film abmahnt.

Jetzt ist meine Freundin mit der ich zusammen lebe Rechtsschutzverichert. Abgemahnt bin als Anschlussinhaber aber ich.

Hab ich das richtig verstanden das jetzt der erste Schritt wäre der Kanzlei die nur mod.UE als Email/Fax und parallel dazu als Enschreiben zukommen zu
lassen und dann erst mal zu warten? Oder muss ich als abgemahnter jetzt direkt zu einem Anwalt (Fachanwalt) und mich durch ihn vertreten lassen.
Ich müsste den Anwalt ja dann vorfinanzieren und hab keine Ahnung was sowas überhaupt kostet?

Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir weiterhelfen könnt. Ich habe zur Zeit auch noch Urlaub und könnte mich noch ein paar Tage intensiver damit
beschäftigen. Wobei es mir den Urlaub ein wenig verdorben hat :shock:

;hp

Schöne Grüße
Vegas

Gwaihir
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#11 Beitrag von Gwaihir » Donnerstag 2. September 2010, 18:46

Nabend zusammen!

Mich hats heute auch erwischt... 956 EUR für den Film Pandorum. Was ich überaus dreist finde: Das Schreiben ist auf den 30.8. datiert, es kam aber heute erst an! Und am Montag um 12h soll meine Antwort bei denen eingehen. Hallo? Da muss ich es ja morgen schon abschicken! Wie soll man sich denn da um Rechtshilfe kümmern?

Ich fahre also völlig richtig, wenn ich mich an oben gegebene Regeln halte, richtig? Mod.UE morgen per Email und Post verschicken, dann abwarten und nicht zahlen. Einen Rechtsanwalt werde ich dann erstmal nicht kontaktieren.

Im Schreiben steht, dass ich das Orignal der UE benutzen soll und dass die "in Internetforen fälschlicherweise empfohlene Einschränkungen" die UE unwirksam machen. Ich denke mal, das ist nur eine Drohgebärde, oder?

Grüße, Gwaihir

seppel2010
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#12 Beitrag von seppel2010 » Donnerstag 2. September 2010, 19:02

Hallo zusammen,

bin ein wenig unschlüssig, wie ich mich verhalten soll. Mein Fall ist folgendermaßen:

1. Ich bin umgezogen und habe rechtzeitig einen Nachsendeauftrag erteilt.
2. Beim schauen, ob noch was an meiner alten Adresse ist, liegt da ne Abmahnung mit allen Firlefanz
2.1. Die Abmahnung ist eine zweitausfertigung, da die erste an meine ganz alte Adresse ging.
2.2. In der Abmahnung wird mir vorgeworfen, ein Hörbuch geladen zu haben. Als Beweis das übliche, nur das ich zum Tatzeitpunkt lange nicht mehr an der Tatadresse gewohnt habe... Der Name stimmt aber.
2.3. Ok, erstmal nix gemacht
3. Brief durch Nachsendeauftrag erhalten: Wo bleibt die UE?
4. Mod.UE (Danke) mit NEUER Adresse an die RA W. geschickt. inkl Fax zur Fristwahrung (Son Nachsendeauftrag verzögert den Zugang....)
5. Wieder n Brief mit Nachsendeauftrag erhalten (Lesen die die UE's überhaupt? - Oben stand dick meine neue Adresse....): Wo bleibt das Geld?
6. Weil Nachsendeauftrag, keine Zeit fristgerecht zu antworten. Also warten...

Soll ich der RA Kanzlei oder dem Verlag jetzt mitteilen, das ich es nicht gewesen sein kann, da ja die Tatadresse nicht mir meiner realen übereinstimmen oder einfach dumm warten? - Zieht sich jetzt seit März und langsam nervt das ganz schön. Mein näheres juristisch gut beratenes (Aber nicht im IT Recht) Umfeld sagt: Schreib denen, das du da nicht gewohnt hast.

Was meint ihr? Habe gehört, die versuchen das Geld jetzt öfter einzuklagen...

Danke

seppel2010
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#13 Beitrag von seppel2010 » Donnerstag 2. September 2010, 19:06

Gwaihir hat geschrieben:
Ich fahre also völlig richtig, wenn ich mich an oben gegebene Regeln halte, richtig? Mod.UE morgen per Email und Post verschicken, dann abwarten und nicht zahlen. Einen Rechtsanwalt werde ich dann erstmal nicht kontaktieren.

Im Schreiben steht, dass ich das Orignal der UE benutzen soll und dass die "in Internetforen fälschlicherweise empfohlene Einschränkungen" die UE unwirksam machen. Ich denke mal, das ist nur eine Drohgebärde, oder?

Grüße, Gwaihir
Kenne ich. Wenn du die Mod.UE Gewissenhaft ausfüllst, kein Problem. Nur nicht per Mail! - Kann man eventuell zu leicht auf ne TelNR zurückführen (weis ja nicht wie du im INet vertreten bist) und dann rufense eventuell noch an..

Hab's aus nem Copyshop (1€) gefaxt und Einschreiben mit Rückschein...

Mod.UE (die Empfohlene) wurde angenommen. Hab ich schriftlich mit der erneuten Zahlungsaufforderung.

drusilla81
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#14 Beitrag von drusilla81 » Donnerstag 2. September 2010, 19:16

vegas hat geschrieben:
Jetzt ist meine Freundin mit der ich zusammen lebe Rechtsschutzverichert. Abgemahnt bin als Anschlussinhaber aber ich.
Leider bringt dir die Rechtsschutzversicherung gar nichts: Urheberrecht fällt nicht unter die versicherten Sachen! Leider! Hab selber auch darauf gehofft aber nach längeren Telefonaten mit meinem Versicherungsmann wusste ich es.
Selbst wenn es deine Versicherung wäre. Bringt nix.

Halt dich an die Tips die du von allen hier findest! Besonders die Regeln für Neuabgemahnte!!!

Ich hab auch wegen Unwissenheit die ersten 2 Briefe mit anwaltlicher Hilfe bezahlt + Anwaltrechnung! Das stinkt mir gewaltig! War schweineviel Geld.

Lass dir den Urlaub nicht vermiesen! Hatte auch die ein oder andere depremierte, schlaflose Nacht! Das geht vorbei!

Lieben Gruß!

Ernie74
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#15 Beitrag von Ernie74 » Donnerstag 2. September 2010, 21:11

Hi!

Ich hab die Sache auch einem Anwalt gegeben. Mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht wars sogar kostenlos. http://www.rechtsanwalt-metzler.de/file ... abmahnung/. Kann ich echt empfehlen. Glaub kaum, dass es für Nicht-Hartz-IV-ler besonders teuer ist. Hab jetzt meine Ruhe.

drusilla81
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#16 Beitrag von drusilla81 » Donnerstag 2. September 2010, 21:15

Ernie74 hat geschrieben:Hi!

Ich hab die Sache auch einem Anwalt gegeben. Mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht wars sogar kostenlos. http://www.rechtsanwalt-metzler.de/file ... abmahnung/. Kann ich echt empfehlen. Glaub kaum, dass es für Nicht-Hartz-IV-ler besonders teuer ist. Hab jetzt meine Ruhe.
200 Euro sind meiner Meinung nach schon teuer, für ne Sache die man nicht verschuldet hat! Aber das mit dem Beratungshilfeschein ist ne gute Sache, allerdings bekommt den halt nicht jeder. Leider!

riva m
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#17 Beitrag von riva m » Donnerstag 2. September 2010, 21:18

Gwaihir hat geschrieben: Im Schreiben steht, dass ich das Orignal der UE benutzen soll und dass die "in Internetforen fälschlicherweise empfohlene Einschränkungen" die UE unwirksam machen. Ich denke mal, das ist nur eine Drohgebärde, oder?
Inzwischen leider wohl auch eine häufige Formulierung.
Drohgebärde: korrekt, aber mit realem Hintergrund.
Wenn ein Laie eine UE "freihändig" abändert, kann diese tatsächlich unwirksam werden.
Die hier vorgeschlagene mod. UE wird regelmäßig überprüft, ist daher meiner Ansicht nach ohne Bedenken verwendbar.
Die Aussagen der Abmahner beinhalten bei genauem Lesen meistens nur den Hinweis, dass Änderungen die UE unwirksam machen können. Für einen Abgemahnten hört sich dies aber an, als ob jede Änderung der mitgeschickten (und häufig ein Schuldeingeständnis und anderes beinhaltenden) UE diese ungültig macht. Dies ist falsch.

kuchen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#18 Beitrag von kuchen » Freitag 3. September 2010, 07:53

Nur nicht per Mail! - Kann man eventuell zu leicht auf ne TelNR zurückführen (weis ja nicht wie du im INet vertreten bist) und dann rufense eventuell noch an..
Äh, die haben die Adresse von ihm. Kennst du sowas, wie ein Telefonbuch???

mrpinkeyes
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#19 Beitrag von mrpinkeyes » Freitag 3. September 2010, 07:58

das mit dem Beratungshilfeschein ist ne gute Sache, allerdings bekommt den halt nicht jeder. Leider!
Aber mehr leute als man denkt, es gibt Freibeträge das man von Gehalt
abziehen kann, auch pro kind und für die Frau.

Es lohnt sich nachzufragen.

Ein alleinverdiener mit ein Kind kann durchaus mit ne´Miete von ca
600 Warm , 1600 NETTO verdienen.

Ich glaube die Pauschalen sind ca.
359 für Antragsteller
359 für Frau
180 Euro Arbeitnehmer
Für´s Kind bin ich mir nicht sicher aber nach gegenrechnung von Kindergeld bleibt ca. 70 Euro abziehbar glaube ich.

mrpinkeyes

Gwaihir
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#20 Beitrag von Gwaihir » Freitag 3. September 2010, 11:16

Mahlzeit!

Eine ganz kurze Frage noch hinterher: Schreibe ich in die mod.UE

das geschützte Filmwerk "Name (Film)"

oder

das geschützte Filmwerk "Name"

Man weiß ja nie, wie genau das solche Rechtsverdreher nehmen... in der Abmahnung steht jedenfalls ersteres, in der originalen UE gar nichts.



Natürlich, ... das geschützte Filmwerk "Name", denn
...das geschützte Filmwerk "Name (Film)" wäre doch Doppel gemoppelt.

VG Steffen (Site-Admin)

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