Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
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- Registriert: Samstag 7. März 2009, 17:46
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Die aktuelle c't beschäftigt sich in einem Artikel mit P2P Abmahnungen.
Da wird u.a. Bezug genommen auf Beschluss des LG Köln mit folgendem Zitat:
Dass die Zuverlässigkeit der ausgespähten IP-Adressen nicht ohne Weiteres unterstellt werden kann, ergibt sich aus den Angaben der Staatsanwaltschaft, die schon öfter offensichtliche Mängel bei der Ip_Adressen-Auflösung beobachtet hat ..... zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP-Adresse keine Session gefunden werden können .... die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50 Prozent aller angezeigten Fälle gelegen
Da wird u.a. Bezug genommen auf Beschluss des LG Köln mit folgendem Zitat:
Dass die Zuverlässigkeit der ausgespähten IP-Adressen nicht ohne Weiteres unterstellt werden kann, ergibt sich aus den Angaben der Staatsanwaltschaft, die schon öfter offensichtliche Mängel bei der Ip_Adressen-Auflösung beobachtet hat ..... zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP-Adresse keine Session gefunden werden können .... die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50 Prozent aller angezeigten Fälle gelegen
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
[quoteemWaldschrat]Da wird u.a. Bezug genommen auf Beschluss des LG Köln mit folgendem Zitat:
Ob und wie oft eine mitgeteilte IP-Adresse zur Tatzeit von einem Unbeteiligten anderweitig genutzt worden sei, lasse sich
nicht mit Sicherheit sagen; man könne insoweit nur Vermutungen anstellen. Derartige Fehlverknüpfungen sind nach der
Erfahrung der Staatsanwaltschaft auch kein seltenes oder vereinzeltes Phänomen. Bei einigen Verfahren habe - so die
Staatsanwaltschaft - die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50 % aller angezeigten Fälle
gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90 % betragen.[/quoteem]
Hier sollte man aber beachten, dass es sich noch um das staatsanwaltliche Auskunftsverlangen nach § 113 TKG handelt
sowie die Entscheidung gefällt wurde, dass die Akteneinsicht nach § 406e IV 2 StPO verwehrt wird.
Hieraus ergeben sich für mich, nachfolgende Gedankengänge:
1. Mit dem Richterbeschluss nach § 101 IX UrhG, entfällt eine Beantragung hinsichtlich Akteneinsicht (, aber auch
die Kontrollinstanz).
Ständige Rechtsprechung:
(a) Sicherungsbeschluss
Hier wird der Provider aufgefordert, die ermittelten Logfirmendaten über die 7 Tage hinaus aufzubewahren.
Beachte! Das LG geht von einer offensichtlichen Rechtsverletzung aus, wo per Glaubhaftmachung und Anscheinsbeweis
der Sicherungsbeschluss ergeht. Es wird mit dem Inkrafttreten des Richterbeschlusses nicht geprüft - stimmen denn diese
ermittelten IP-Adressen, noch wird die Fehlerquote erfasst. Diese ist für das LG nicht von Interesse!
(b) Gestattungsanordnung
Jetzt, ohne dass der Provider löschen darf, geht der Auskunftssuchende in aller Ruhe her. Egal ob die ermittelten Log-IPs
stimmen (oder nicht).
Beachte! Das LG geht von einer offensichtlichen Rechtsverletzung aus, wo per Glaubhaftmachung und Anscheinsbeweis
der Sicherungsbeschluss ergeht. Es wird mit dem Inkrafttreten des Richterbeschlusses nicht geprüft - stimmen denn diese
ermittelten IP-Adressen, noch wird die Fehlerquote erfasst. Diese ist für das LG nicht von Interesse!
Das heißt doch, dass hier eine Fehlerrate und Erfassung von fehlerhaft ermittelten IPs ausgeschlossen ist, ja niemanden
interessiert bzw. kontrolliert, da die schutzwürdigen Interessen des Geschädigten im Vordergrund stehen.
2. Wenn die STA über die Fehlerquote 50 %, in anderen Fällen 90 % informiert sind, warum wird, besser gesagt wurde,
in dieser Richtung nicht ermittelt? Denn die Fehlerquote kann auf der Speicherpraxis beruhen, auf technische Fehler oder
weitaus Schlimmeres.
Da wären wir aber wieder bei dem alten Lied, dass die Gerichtsstände, schon mit Sicherungsbeschluss, die ermittelten IPs in
keinster Weise infrage stellen. Hier sollte, nein muss letztendlich eine straffere Kontrolle + Hinterfragung erfolgen.
Wie es zu lösen ist, wurde schon erläutert.
... ...
VG Steffen
Ob und wie oft eine mitgeteilte IP-Adresse zur Tatzeit von einem Unbeteiligten anderweitig genutzt worden sei, lasse sich
nicht mit Sicherheit sagen; man könne insoweit nur Vermutungen anstellen. Derartige Fehlverknüpfungen sind nach der
Erfahrung der Staatsanwaltschaft auch kein seltenes oder vereinzeltes Phänomen. Bei einigen Verfahren habe - so die
Staatsanwaltschaft - die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50 % aller angezeigten Fälle
gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90 % betragen.[/quoteem]
Hier sollte man aber beachten, dass es sich noch um das staatsanwaltliche Auskunftsverlangen nach § 113 TKG handelt
sowie die Entscheidung gefällt wurde, dass die Akteneinsicht nach § 406e IV 2 StPO verwehrt wird.
Hieraus ergeben sich für mich, nachfolgende Gedankengänge:
1. Mit dem Richterbeschluss nach § 101 IX UrhG, entfällt eine Beantragung hinsichtlich Akteneinsicht (, aber auch
die Kontrollinstanz).
Ständige Rechtsprechung:
(a) Sicherungsbeschluss
Hier wird der Provider aufgefordert, die ermittelten Logfirmendaten über die 7 Tage hinaus aufzubewahren.
Beachte! Das LG geht von einer offensichtlichen Rechtsverletzung aus, wo per Glaubhaftmachung und Anscheinsbeweis
der Sicherungsbeschluss ergeht. Es wird mit dem Inkrafttreten des Richterbeschlusses nicht geprüft - stimmen denn diese
ermittelten IP-Adressen, noch wird die Fehlerquote erfasst. Diese ist für das LG nicht von Interesse!
(b) Gestattungsanordnung
Jetzt, ohne dass der Provider löschen darf, geht der Auskunftssuchende in aller Ruhe her. Egal ob die ermittelten Log-IPs
stimmen (oder nicht).
Beachte! Das LG geht von einer offensichtlichen Rechtsverletzung aus, wo per Glaubhaftmachung und Anscheinsbeweis
der Sicherungsbeschluss ergeht. Es wird mit dem Inkrafttreten des Richterbeschlusses nicht geprüft - stimmen denn diese
ermittelten IP-Adressen, noch wird die Fehlerquote erfasst. Diese ist für das LG nicht von Interesse!
Das heißt doch, dass hier eine Fehlerrate und Erfassung von fehlerhaft ermittelten IPs ausgeschlossen ist, ja niemanden
interessiert bzw. kontrolliert, da die schutzwürdigen Interessen des Geschädigten im Vordergrund stehen.
2. Wenn die STA über die Fehlerquote 50 %, in anderen Fällen 90 % informiert sind, warum wird, besser gesagt wurde,
in dieser Richtung nicht ermittelt? Denn die Fehlerquote kann auf der Speicherpraxis beruhen, auf technische Fehler oder
weitaus Schlimmeres.
Da wären wir aber wieder bei dem alten Lied, dass die Gerichtsstände, schon mit Sicherungsbeschluss, die ermittelten IPs in
keinster Weise infrage stellen. Hier sollte, nein muss letztendlich eine straffere Kontrolle + Hinterfragung erfolgen.
Wie es zu lösen ist, wurde schon erläutert.
... ...
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
zehn zeichen
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Hallo,
nach längerer Zeit nur mitlesen, muss ich mich jetzt auch mal wieder melden.
Nach fast 2 Jahren hat meine Frau heute eine Abmahnung von RA Fuhrmann Wallenfels aus Frankfurt erhalten. Sie soll das Spiel Terrorist Takedown 3 angeboten haben. Als RI wird die Fa. Baseprotect UG aus Kaiserslautern angegeben, die die rechte von City Interactive erworben haben soll. Belege sind keine beigefügt, auch keine Vollmacht und kein Beschluss des LG Köln.
Es ist ein Datum und eine sekundengenaue Uhrzeit angegeben, der Dateiname (rar-Datei) die IP-Adresse und ein Hashwert. Und jetzt brauch ich mal die Hilfe eines Technikers: es ist unsere Benutzerkennung von T-Online angegeben (der Zugangscode zum Internet), wie kann das denn sein?
Ein Testdownload der gesamten Datei (knapp 5 GB) wurde selbstverständlich heruntergeladen und für lauffähig befunden.
Sie wollen großzügigerweise nur 650 Euros haben, obwohl ihr Mandant schon Kosten von weit über 1.000 Euro hatte.
Außerdem handelt es sich bei der Zahlung nur um Schadenersatz, sodass darin keine MwSt. enthalten ist und auch nicht gefordert werden kann.
Wenn nicht bis 06.09. die UE verschickt und der Betrag überwiesen ist wird sofort geklagt.
Na ja ich bin mal gespannt. Habe die modUe per Fax heute weggeschickt, Original geht morgen per Einwurfeinschreiben raus. Ausserdem habe ich mal Nachweise (Vollmacht, Beschluss LG, Rechtenachweis) angefordert, glaube aber nicht, dass da was kommt. Ansonsten ist jetzt mal wieder Ruhe angesagt.
Mal sehen wann sich die nächsten Betroffenen dieser Frischlingkanzlei melden.
Gruß
Dibo
nach längerer Zeit nur mitlesen, muss ich mich jetzt auch mal wieder melden.
Nach fast 2 Jahren hat meine Frau heute eine Abmahnung von RA Fuhrmann Wallenfels aus Frankfurt erhalten. Sie soll das Spiel Terrorist Takedown 3 angeboten haben. Als RI wird die Fa. Baseprotect UG aus Kaiserslautern angegeben, die die rechte von City Interactive erworben haben soll. Belege sind keine beigefügt, auch keine Vollmacht und kein Beschluss des LG Köln.
Es ist ein Datum und eine sekundengenaue Uhrzeit angegeben, der Dateiname (rar-Datei) die IP-Adresse und ein Hashwert. Und jetzt brauch ich mal die Hilfe eines Technikers: es ist unsere Benutzerkennung von T-Online angegeben (der Zugangscode zum Internet), wie kann das denn sein?
Ein Testdownload der gesamten Datei (knapp 5 GB) wurde selbstverständlich heruntergeladen und für lauffähig befunden.
Sie wollen großzügigerweise nur 650 Euros haben, obwohl ihr Mandant schon Kosten von weit über 1.000 Euro hatte.
Außerdem handelt es sich bei der Zahlung nur um Schadenersatz, sodass darin keine MwSt. enthalten ist und auch nicht gefordert werden kann.
Wenn nicht bis 06.09. die UE verschickt und der Betrag überwiesen ist wird sofort geklagt.
Na ja ich bin mal gespannt. Habe die modUe per Fax heute weggeschickt, Original geht morgen per Einwurfeinschreiben raus. Ausserdem habe ich mal Nachweise (Vollmacht, Beschluss LG, Rechtenachweis) angefordert, glaube aber nicht, dass da was kommt. Ansonsten ist jetzt mal wieder Ruhe angesagt.
Mal sehen wann sich die nächsten Betroffenen dieser Frischlingkanzlei melden.
Gruß
Dibo
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
hallo dibo,
kannst du mir bitte deine komplette abmahnung zu verfügung
stellen?
scann per e-mail an: steffen.steinwiesen@t-online.de
oder
fax: 09262-974218
vg und danke im voraus
steffen
kannst du mir bitte deine komplette abmahnung zu verfügung
stellen?
scann per e-mail an: steffen.steinwiesen@t-online.de
oder
fax: 09262-974218
vg und danke im voraus
steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Guten Morgen Steffen,
ich habe die Abmahnung im Moment nicht hier im Büro dabei.
Ich scanne sie heute abend gleich ein und maile sie Dir zu.
Einen schönen Tag noch.
Gruß
Dibo
ich habe die Abmahnung im Moment nicht hier im Büro dabei.
Ich scanne sie heute abend gleich ein und maile sie Dir zu.
Einen schönen Tag noch.
Gruß
Dibo
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
noch eine grundsätzliche frage: was passiert eigentlich wenn man die Frist für die UE nicht einhält? Bsw weil man im Urlaub ist?
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Hallo zusammen,
lese schon eine Weile mit, mich hat es im Februar erwischt, leider habe ich das Forum erst entdeckt, als ich schon gezahlt hatte. Ich möchte nochmal etwas zu metaclaims und der Sammelklage loswerden. Diese Abmahner von Digiprotect sind doch bestimmt keine Anfänger. Die Anwälte stellen beim Landgericht Anträge, dass die Internet Provider die Adressen der Abgemahnten herausgeben. Es checken Digiprotekt, der Anwalt und die Gerichte die Rechtekette. Hat das so viel Aussicht auf Erfolg, dass ich riskieren möchte zusammen mit dem Filmchen, den ich eventuell gesehen habe, vor Gericht im Internet ... genannt werde?
Bin gespannt, wie Ihr das seht
Buerger
lese schon eine Weile mit, mich hat es im Februar erwischt, leider habe ich das Forum erst entdeckt, als ich schon gezahlt hatte. Ich möchte nochmal etwas zu metaclaims und der Sammelklage loswerden. Diese Abmahner von Digiprotect sind doch bestimmt keine Anfänger. Die Anwälte stellen beim Landgericht Anträge, dass die Internet Provider die Adressen der Abgemahnten herausgeben. Es checken Digiprotekt, der Anwalt und die Gerichte die Rechtekette. Hat das so viel Aussicht auf Erfolg, dass ich riskieren möchte zusammen mit dem Filmchen, den ich eventuell gesehen habe, vor Gericht im Internet ... genannt werde?
Bin gespannt, wie Ihr das seht
Buerger
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
buerger hat geschrieben:Hat das so viel Aussicht auf Erfolg, dass ich riskieren möchte zusammen mit dem Filmchen, den ich eventuell gesehen habe, vor Gericht im Internet ... genannt werde?
Bin gespannt, wie Ihr das seht
Buerger
Mir persönlich würde die Aussicht auf Erfolg nicht an erster Stelle stehen - ob ich jetzt von bereits abgeschriebenem Geld etwas zurückbekomme oder nicht ist zweitrangig (wenn auch im Erfolgsfall nicht unangenehm ;-) )
Primär wäre es für mich eine Genugtuung, dass die "Gelddrucker" auch mal arbeiten müssen bzw. Probleme bekommen - wie groß diese sind, kann ich als Außenstehender nicht beurteilen ebensowenig obs rein finanziell gesehen Sinn macht (was man jedoch bisher so über Digi gelesen hat, sollte es einen Versuch wert sein).
Bezüglich Namen in Zusammenhang mit einem "erotischen Machwerk": Ich nehme mal an, dass hier keine Promis oder Weltstars unterwegs sind, so dass etwas am nächsten Tag in der B**D steht. Konkret: Das interessiert keinen Menschen. Unabhängig davon gehe ich davon aus, dass Metaclaims die Forderungen gesammelt unter eigenem Namen geltend macht, sodass Du evtl. zwar notfalls irgendwo im Bedarfsfall als "Beweis" auftauchen könntest. Die evtl. Klage lautet aber sicher nicht auf Digi ./. Buerger.
Das alles ist lediglich meine persönliche, nichtjurstische Meinung.
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
[quoteemdibo]noch eine grundsätzliche frage: was passiert eigentlich wenn man die Frist für die UE nicht einhält? Z.B. weil man im Urlaub ist?[/quoteem]
Grundsätzlich hat zwar jeder Internetanschlussinhaber dafür zu sorgen, dass ihn die Post rechtzeitig erreicht, auch wenn er abwesend ist. Aber bei normaler Urlaubsabwesenheit besteht keine Verpflichtung, für die Nachsendung von in der Urlaubszeit eingeworfenen Schreiben zu sorgen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn man seine Wohnung nur vorübergehend – also bis zu einem Höchstzeitraum von 6 Wochen – nicht nutzt (vgl. LAG Nürnberg, 23.08.2005, 6 Ta 136/05). Man sollte aber auch nach Rückkehr nicht trödeln. Einfach die Kanzlei zeitnah anrufen, die Situation erklären und eine Fristverlängerung bitten.
Beachte!
[quoteembuerger]Ich möchte nochmal etwas zu metaclaims und der Sammelklage loswerden. Diese Abmahner von DigiProtect sind doch bestimmt keine Anfänger. Die Anwälte stellen beim Landgericht Anträge, dass die Internet Provider die Adressen der Abgemahnten herausgeben. Es checken DigiProtect, der Anwalt und die Gerichte die Rechtekette. Hat das - so viel - Aussicht auf Erfolg, dass ich riskieren, möchte zusammen mit dem Filmchen, den ich eventuell gesehen habe, vor Gericht im Internet ... genannt werde?[/quoteem]
Ich verwende gern alte Zitate, wie PC-Welt 2007:
@buerger,
1. wenn Du in irgendeiner Form eine Zahlung getätigt hast, Du wirst dich alleine niemals rechtlich dagegen wehren - das Geld ist futsch.
2. Du hast, wenn Du mitmachst, weder im Verlierfall noch beim Obsiegen der GmbH - finanzielle Verluste! Das Risiko liegt bei der GmbH. Obsiegt sie, bekommst Du die Hälfte, vom richterlich Zugesprochenen.
3. Wer soll dich in Internet nennen? Die Persönlichkeitsrechte und Datenschutzbestimmungen müssen eingehalten werden. Ob beim Kläger oder beim Beklagten! Natürlich gibt es mittlerweile eine große Anzahl von Entscheidungen, wonach der Prozessbevollmächtigte (in diesem Fall RA Sven Hezel) hinnehmen muss, öffentlich genannt zu werden. Eine Veröffentlichung der Teilnehmer dieser “Sammelklage“ wird es nicht geben.
Wenn niemand mitmacht, werden wir‘s wohl nie erfahren, ob es Erfolg hat. Es ist eine gute Sache - schlägt es fehl - hat der Mitmachende absolut kein Risiko und kann sagen: “Ich habe es versucht!“
VG Steffen
Grundsätzlich hat zwar jeder Internetanschlussinhaber dafür zu sorgen, dass ihn die Post rechtzeitig erreicht, auch wenn er abwesend ist. Aber bei normaler Urlaubsabwesenheit besteht keine Verpflichtung, für die Nachsendung von in der Urlaubszeit eingeworfenen Schreiben zu sorgen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn man seine Wohnung nur vorübergehend – also bis zu einem Höchstzeitraum von 6 Wochen – nicht nutzt (vgl. LAG Nürnberg, 23.08.2005, 6 Ta 136/05). Man sollte aber auch nach Rückkehr nicht trödeln. Einfach die Kanzlei zeitnah anrufen, die Situation erklären und eine Fristverlängerung bitten.
Beachte!
- Keine Aussagen zum Sachverhalt.
- Lass Dir den Namen der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters geben.
- Verlange - höflich - einen Aktenvermerk.
[quoteembuerger]Ich möchte nochmal etwas zu metaclaims und der Sammelklage loswerden. Diese Abmahner von DigiProtect sind doch bestimmt keine Anfänger. Die Anwälte stellen beim Landgericht Anträge, dass die Internet Provider die Adressen der Abgemahnten herausgeben. Es checken DigiProtect, der Anwalt und die Gerichte die Rechtekette. Hat das - so viel - Aussicht auf Erfolg, dass ich riskieren, möchte zusammen mit dem Filmchen, den ich eventuell gesehen habe, vor Gericht im Internet ... genannt werde?[/quoteem]
Ich verwende gern alte Zitate, wie PC-Welt 2007:
„Es ist wohl anzunehmen, dass viele der durch die Republik donnernden Ab-
mahnungssalven ähnlich unbegründet sind.
Doch meist ist die eingeforderte Gebühr niedriger als eine Erstberatung
beim Anwalt.
Der Betroffene zahlt lieber als sich dem Risiko eines Rechtsstreits auszu-
setzen.
Doch genau dieses zaudernde Verhalten bestärkt die Abmahnabsahner
in ihrem Tun.
Würden sich mehr Leute wehren, gäbe es keine dreisten Massenabmah-
nungen.“
mahnungssalven ähnlich unbegründet sind.
Doch meist ist die eingeforderte Gebühr niedriger als eine Erstberatung
beim Anwalt.
Der Betroffene zahlt lieber als sich dem Risiko eines Rechtsstreits auszu-
setzen.
Doch genau dieses zaudernde Verhalten bestärkt die Abmahnabsahner
in ihrem Tun.
Würden sich mehr Leute wehren, gäbe es keine dreisten Massenabmah-
nungen.“
@buerger,
1. wenn Du in irgendeiner Form eine Zahlung getätigt hast, Du wirst dich alleine niemals rechtlich dagegen wehren - das Geld ist futsch.
2. Du hast, wenn Du mitmachst, weder im Verlierfall noch beim Obsiegen der GmbH - finanzielle Verluste! Das Risiko liegt bei der GmbH. Obsiegt sie, bekommst Du die Hälfte, vom richterlich Zugesprochenen.
3. Wer soll dich in Internet nennen? Die Persönlichkeitsrechte und Datenschutzbestimmungen müssen eingehalten werden. Ob beim Kläger oder beim Beklagten! Natürlich gibt es mittlerweile eine große Anzahl von Entscheidungen, wonach der Prozessbevollmächtigte (in diesem Fall RA Sven Hezel) hinnehmen muss, öffentlich genannt zu werden. Eine Veröffentlichung der Teilnehmer dieser “Sammelklage“ wird es nicht geben.
„Ihr kennt doch die Werbung mit der ***-Zeitung. Für *** ist, so glaube ich gar nichts tabu, die Schreiben alles, komm hau raus - Kapelle.“4. Hat es Aussichten auf Erfolg?
Wenn niemand mitmacht, werden wir‘s wohl nie erfahren, ob es Erfolg hat. Es ist eine gute Sache - schlägt es fehl - hat der Mitmachende absolut kein Risiko und kann sagen: “Ich habe es versucht!“
VG Steffen
Teilnahmeformular: "Sammelklage"
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
zehn zeichen
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Ja, genau das ist gemeint.
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- Beiträge: 11
- Registriert: Mittwoch 11. August 2010, 14:01
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Mir stellt sich da die Frage: Warum sollte man sich schämen mit einem Film in Verbindung gebracht zu werden, den man gar nicht runtergeladen hat?buerger hat geschrieben: Hat das so viel Aussicht auf Erfolg, dass ich riskieren möchte zusammen mit dem Filmchen, den ich eventuell gesehen habe, vor Gericht im Internet ... genannt werde?
Buerger
M.M.n. wäre ich eher stolz das andere wissen: Hey da ist wer der sich nicht verkricht und den Abmahner entgegen tritt, wenn auch nur im Rahmen einer "Sammelklage".
So denke ich darüber!
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Es gibt wie immer das Sprichwort: “2 Juristen - drei Meinungen“. das heißt, einmal ist ein Einschreiben
mit Rückschein die sicherste Form, wieder einmal nicht. Genauso ist es mit dem Einwurf Einschreiben.
Wichtig, der sich auf etwas beruft - ist in der Beweispflicht.
Deshalb wird einheitlich Recht gesprochen, dass ein Mehrfachversand, Beweis genug ist.
Deshalb empfehlen wir nachfolgende Versandarten:
VG Steffen
mit Rückschein die sicherste Form, wieder einmal nicht. Genauso ist es mit dem Einwurf Einschreiben.
Wichtig, der sich auf etwas beruft - ist in der Beweispflicht.
Deshalb wird einheitlich Recht gesprochen, dass ein Mehrfachversand, Beweis genug ist.
Deshalb empfehlen wir nachfolgende Versandarten:
- 1. Per Telefax und/oder E-Mail (zur Fristwahrung und Ausräumung der Wiederholungsgefahr)
Beachte!- Wer kein Telefax besitzt, nutzt die Möglichkeit der E-Mail
- Kopien anfertigen, elektron. Sende- und Empfangsbestätigung aufheben, versendete E-Mail ausdrucken
und abspeichern. - Wer 100%ige Sicherheit möchte, wählt Telefax und E-Mail.
Für ein Zustandekommen des notwendigen Unterlassungsvertrages muss der Unterlassungsschuldner
die Unterlassungserklärung - im Original - versenden.
Das heißt, eigenhändige Unterschrift (nicht gedruckt, gescannt oder kopiert)!
Beachte!- Kopien anfertigen (mit eigenhändiger Unterschrift!)
- Nachweis des Einschreiben anhängen
- den Inhalt,
- die korrekte Adressierung sowie
- den Versand des Schreibens.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Hallo,
hat schon mal jemand die Möglichkeit gefunden, die Frage in meinem obigen Post zu überdenken, wie im Abmahnschreiben die doch so geheime (im versiegelten Umschlag übersandte) T-Online Nutzerkennung erscheinen kann. Diese wird doch eigentlich, nach meinem Kenntnisstand, nur im DSL-Router hinterlegt, damit die Einwahl ins Internet klappt. Wer kommt denn da dran, oder steht die noch irgendwo völlig "öffentlich" in irgendeinem Programm.
Oder beauskunftet der Provider diese vielleicht mit?
Wäre evtl. ein interessanter Ansatzpunkt.
Auf Antworten oder Meinungen würde ich mich freuen.
Gruß
Dibo
hat schon mal jemand die Möglichkeit gefunden, die Frage in meinem obigen Post zu überdenken, wie im Abmahnschreiben die doch so geheime (im versiegelten Umschlag übersandte) T-Online Nutzerkennung erscheinen kann. Diese wird doch eigentlich, nach meinem Kenntnisstand, nur im DSL-Router hinterlegt, damit die Einwahl ins Internet klappt. Wer kommt denn da dran, oder steht die noch irgendwo völlig "öffentlich" in irgendeinem Programm.
Oder beauskunftet der Provider diese vielleicht mit?
Wäre evtl. ein interessanter Ansatzpunkt.
Auf Antworten oder Meinungen würde ich mich freuen.
Gruß
Dibo
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Ich schließe mich an: Sehr guter Artikel!!! Und an den Heise Verlag für die Veröffentlichung im Internet:Mitleser hat geschrieben:Vielen Dank an die Autoren Holger Bleich, Joerg Heidrich, Thomas Stadler und den Heise Verlag für die Veröffentlichung des Artikels aus der aktuellen c't (19/10)
heise.de: "Schwierige Gegenwehr - Was tun bei unberechtigten Filesharing-Abmahnungen?"[...] Es ist nichts anderes als ein Skandal, dass die juristische Praxis an dieser Stelle ein fundamentales Rechtsstaatsprinzip aushebeln kann."Die c't lohnt sich übrigens nicht nur wegen dieses Artikels und die € 3,70 Euro beim Kiosk eures Vertrauens sind gut angelegt!
Ich mache in dem Zusammenhang sehr gerne und mit dem größten Vergnügen dafür Werbung, denn es ist heute nun 'mal nicht selbstverständlich, daß Artikel aus aktuellen Printmedien in der Form freigegeben werden. Von daher hoffe ich persönlich auch sehr, daß viele diesen Artikel mit Hinweis auf die Autoren / den Verlag verlinken werden und sich dabei in Einem der "Macht" des Schneeballeffektes bewusst sind!
In diesem Zusammenhang würde es mich persönlich interessieren, wie der Artikel zustande gekommen ist. Haben die Redakteure das Thema aufgebracht und RA Stadler kontaktiert, oder hat er sich an die Redaktion gewandt? Praktisch uninteressant, zugegeben, Hauptsache, der Artikel ist erschienen. Aber: Ein altes Anliegen von mir: Es gibt Initiativen, Vereine und andere Zusammenschlüsse von Abgemahnten. Es gibt Anwälte, die uns mit Rat und Tat begleiten. Warum leisten wir praktisch keine Medienarbeit? Warum füttern wir die Medien nicht mit unserer Sicht der Dinge? Warum lassen wir nicht zumindest einigen ausgewählten Medien die Informationen zukommen, die offensichtlich der c't vorlagen und die in diversen Foren seit langem hinlänglich bekannt sind?Wir wollen doch (unter anderem auch) die Öffentlichkeit informieren und auf Mißstände aufmerksam machen - dann lasst es uns doch einfach tun!
Überspitzt formuliert: Die drehen professionelle Werbespots und wir gründen Selbsthilfegruppen.
Die "Selbsthilfegruppen" sind notwendig und leisten Ausgezeichnetes. Ich denke aber, wir wären auch in der Lage, ein wenig Lobbyarbeit in eigener Sache zu betreiben. Damit könnte man auch evtl. (noch) Nichtbetroffene erreichen.
Die c't hat meines Wissens eine Auflage von ca. 400.000. Die Zahl mag nicht mehr ganz aktuell sein, aber die Größenordnung stimmt. Wenn nur jeder zehnte Leser diesen Artikel zumindest quer gelesen hat.... Die Visits von heise online liegen übrigens im zweistelligen Millionenbereich. Daraus kann man keine exakten Rückschlüsse für den zitierten Artikel ziehen, aber dass dieser eine weitaus größere Öffentlichkeit erreicht, als mancher Beitrag in einem Forum oder einem Anwalts-Blog sollte klar sein.
Natürlich kann das jeder einzelne selbst machen und Leserbriefe schreiben, oder seinem Lieblings-Radiosender eine Mail schreiben. Ich persönlich glaube aber, wenn eingetragene Vereine oder organisierte Initiativen dies tun, hat das einen ganz anderen Effekt.
Das Urteil vom LG Köln aus 2008, mit dem Hinweis auf die hohe Fehlerquote der IP-Ermittlung, ist doch forentechnisch ein alter Hut. Aber scheinbar entweder in Vergessenheit geraten, oder immer noch nicht im öffentlichen Bewusstsein angekommen. Und dabei ist es sehr interessant: Wenn ich das richtig in Erinnerung habe: Die Staatsanwaltschaft hat den Logger-Buden eine sehr/zu hohe Fehlerquote unterstellt (aus Erfahrung!) und das Landgericht hat dies bestätigt. Einige Zeit später wurden leider nicht die Kriterien für die IP-Ermittlung verschärft, sondern der zivilrechtliche Auskunftsanspruch geschaffen. Da müsste doch der eine oder andere Journalist aufhorchen, wenn man ihm die Informationen samt Beleg zuträgt?
P.S.: @Mitaxter
Ist Dein Black Book (oder relevante Auszüge) bereits bei der taz, bzw. bei Herrn Repinski eingegangen? :roll:
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Nur mal so am Rande.
@princess, Steffen & alle, die ein wenig näher am Gesamtgeschehen dran sind als ich:
In den diversen Anwalt-Blogs explodiert meinem Gefühl nach die letzten Tage die Anzahl der Abmahnungen.
Gibt es lediglich eine Zunahme der abgemahnten Titel, oder auch eine (ungewöhnliche) Zunahme der Abmahnungen insgesamt?
Sollte es eine Zunahme der Abmahnungen geben, ist das Eurer Erfahrung nach so üblich nach dem Sommerurlaub?
Sorry, ist mein erster Abmahn-Herbst.
@princess, Steffen & alle, die ein wenig näher am Gesamtgeschehen dran sind als ich:
In den diversen Anwalt-Blogs explodiert meinem Gefühl nach die letzten Tage die Anzahl der Abmahnungen.
Gibt es lediglich eine Zunahme der abgemahnten Titel, oder auch eine (ungewöhnliche) Zunahme der Abmahnungen insgesamt?
Sollte es eine Zunahme der Abmahnungen geben, ist das Eurer Erfahrung nach so üblich nach dem Sommerurlaub?
Sorry, ist mein erster Abmahn-Herbst.
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
c’t: Schwierige Gegenwehr - Aus- oder Irrweg?
Freitag, den 03.09.2010
c’t 2010, Heft 19, S. 138 - 141,
Schwierige Gegenwehr
Autoren: Holger Bleich, Joerg Heidrich, Thomas Stadler
Zitat:
"Diese Fakten legen den Schluss nahe, dass tatsächlich eine Menge Netznutzer unschuldig ins Visier der Massenabmahner
geraten."
“Weil die rechtliche Situation dem zu Unrecht Abgemahnten kaum Möglichkeiten zur Gegenwehr lässt, spielt die Schuldfrage
de facto keine Rolle mehr.“
“Es ist nichts anderes als ein Skandal, dass die juristische Praxis an dieser Stelle ein fundamentales Rechtsstaatsprinzip
aushebeln kann.“
[Ironie On] Ab Morgen kann jeder sich, Dank dieses Artikels von c’t, in einer Privatklage so zu verteidigen, dass der
Richter nur noch sagt: Beklagter, kein Störer - kein Täter.[/Ironie Off]
Ich weiß, was ich gelesen habe und Ihr?
Ich lese eine Anhäufung von Vermutungen, Meinungen und Behauptungen. Wirkliche Auswege sucht man vergebens.
.......................................................
Beklagter: 14:00 Uhr, Herr Vorsitzender ich kann Ihnen Aussagen liefern, nachdem Abgemahnte behaupten keine TB genutzt
zu haben oder den Song überhaupt zu kennen. Die von dem Betreffenden nachgereichten Indizien - die ich momentan nicht
zur Hand habe - klingen meist glaubhaft. ...
... 14:30 Uhr, Herr Vorsitzender, es gab schon ein Urteil, wo ein IP-Dreher vor kam. ...
... 14:45 Uhr, Herr Vorsitzender, die 9. Strafkammer hat 2008 festgestellt, das ca. 59% der IP-Adressen vom Provider nicht
zugeordnet werden können. Natürlich kann es an der damaligen Speicherpraxis gelegen haben, dass man Verkehrsdaten sofort
nach Verbindungsende löscht, aber es Ausdruck von falschen Ermittlungen der Log-Firmen. ...
...15:05 Uhr, Herr Vorsitzender, nehmen Sie nur das Indiz Logdatei Router. Ich weiß zwar nicht, wie es bei meinem Router geht,
habe dies Logs auch nie gespeichert. ...
... 15:15 Uhr ... Die Log-Files können manipuliert werden. ...
... 15:30 Uhr ... Die Provider muss nach § 34 BDSG eine Selbstauskunft erteilen, damit ich die Daten vergleichen könnte. ...
... 15:45 Uhr, Herr Vorsitzender, die Klägerin verwendet dubiose Beweise, die mit dubiosen Methoden gewonnen wurden. Hier
wird in ein rechtliches Vakuum gestoßen und das Grundgesetz mit Füßen getreten.
Richter 16:00 - 16:02 Uhr , Herr Beklagtenvertreter, das kann ja alles sein. Aber Sie konnten nicht substantiiert darlegen und zur Überzeugung
des Gerichts vortragen, was für Ihren konkreten Einzelfall zutreffend sei, wie Sie ihren Internetzugang abgesichert haben um Rechts-
verletzungen durch unbekannte Dritte auszuschließen und wer, wenn nicht Sie als Internetanschlussinhaber, als Rechtsverletzer
infrage kommt. Für die Klärung weiterer technischer Fragen bedarf es einem unabhängigen Gutachten, was im Gegensatz zum niedrigen
Streitwert nicht wirtschaftlich wäre. Sie sind als Störer haftbar zu machen und müssen die anwaltlichen Aufwendungen aus der Abmahnung
abgelten. Für eine Täterschaft konnte die Klägerin nicht genügend vortragen.
.......................................................
16:00 - 16:02 Uhr - das ist doch die Realität!
14:00 - 16:00 Uhr - Behauptungen, die nicht zu Überzeugung des Gerichts bewiesen werden konnten.
Ich habe doch schon mehrmals darauf hingewiesen, dass ein Jurist (nicht ich) eine andere Begriffsdefinition vom Wahrheitsbegriff kennt,
als ein Techniker sowie, dass die naturwissenschaftliche Seite der Klärung hinten ansteht. Im Vordergrund steht, dass der Fall abgeschlossen
werden muss und dafür die Zeugenaussage, Gutachten, Ergebnisse der Gestattungsanordnung + Providerauskunft mehr glauben geschenkt
wird, als ein 2-Stündiger Baxter-Vortrag über technische Wahrscheinlichkeiten und beruflichen bzw. privaten Werdegängen.
Mal abgesehen, das die Aussagen zum § 34 BDSG nicht ganz richtig sind, hinsichtlich des Providers.
Zur Erinnerung!
nicht nur Behauptungen in den Raum stellen.
Zur Erinnerung!
... ...
Aber wir jubeln und rufen c’t zu: weiter so. Wir brauchen noch mehr Behauptungen, unwahre Tatsachen und Meinungen, die niemanden
vor Gericht helfen aber jeden Blenden. Aber Ihr schreibt wenigstens, was wir mutigen Abgemahnten hören wollen.
Update Stand Sammelklage
GF Sven Hezel:
“Die gesammelten Forderungen haben derzeit erst ein Volumen i.H.v. 1.385,56 EUR. D.h. derzeit ist es eher unwahrscheinlich, dass überhaupt
das angestrebte Sammelklagevolumen von mindestens 5.001 EUR erreicht wird. Bei der großen Zahl der DigiProtect-Abgemahnten ist dies ein
Ergebnis, das verwundert.
Ich habe mich in Ihrem Forum umgesehen, um zu lernen, welche Bedenken die Betroffenen abhalten könnten. Dabei ist mir aufgefallen, dass
immer noch Befürchtungen bestehen, selbst Risiken tragen zu müssen. Ich habe daraufhin das Teilnahmeformular dahingehend ergänzt, dass
darin nochmals festgehalten wird, dass metaclaims "alle Risiken und Kosten allein" trägt. Dies ist zwar nur eine Klarstellung -das Angebot war
ja von Anfang an nicht anders-, aber vielleicht hilft es manchen, sich den entscheidenden "Ruck" zu geben. Allen, die in den Foren das von
metaclaims vorgelegte Konzept der "Sammelklage" gegen Zweifler verteidigen, möchte ich danken. Es ist mir aber wichtig, dass niemand
überredet wird, sondern eine freie wirtschaftliche Entscheidung trifft. Die Alternativen sind, denke ich recht klar: nichts tun = auf keinen Fall
etwas zurückbekommen / mitmachen = eventuell immerhin die Hälfte zurückbekommen (im Fall eines vollständigen Obsiegens vor Gericht).
Die Kosten, die für die Teilnahme anfallen sind - ich sage es nochmal - jedenfalls null. Das Chance-Risiko-Profil meines Angebots halte ich
somit für sehr überzeugend: bis zu 50 % Chance vs. auf jeden Fall 0 Risiko. Wenn dieses Angebot aber von sich aus nicht überzeugen kann,
akzeptiere ich dies ohne Vorbehalte. Ich zitiere die Volkswirtschaftslehre-Weisheit: "Der Markt hat immer Recht".“
Ich rufe dem GF von DigiProtect zu:
Herr Dr. Gerckens, haben Sie keine Angst.
Sie können sich weiterhin, weinend vor Lachen, in den Schlaf wiegen lassen.
Wir Abgemahnte, kläffen sehr laut, uns fehlen aber der Biss und Schneid!
Hurra c’t!
Freitag, den 03.09.2010
c’t 2010, Heft 19, S. 138 - 141,
Schwierige Gegenwehr
Autoren: Holger Bleich, Joerg Heidrich, Thomas Stadler
Zitat:
"Diese Fakten legen den Schluss nahe, dass tatsächlich eine Menge Netznutzer unschuldig ins Visier der Massenabmahner
geraten."
“Weil die rechtliche Situation dem zu Unrecht Abgemahnten kaum Möglichkeiten zur Gegenwehr lässt, spielt die Schuldfrage
de facto keine Rolle mehr.“
“Es ist nichts anderes als ein Skandal, dass die juristische Praxis an dieser Stelle ein fundamentales Rechtsstaatsprinzip
aushebeln kann.“
[Ironie On] Ab Morgen kann jeder sich, Dank dieses Artikels von c’t, in einer Privatklage so zu verteidigen, dass der
Richter nur noch sagt: Beklagter, kein Störer - kein Täter.[/Ironie Off]
Ich weiß, was ich gelesen habe und Ihr?
Ich lese eine Anhäufung von Vermutungen, Meinungen und Behauptungen. Wirkliche Auswege sucht man vergebens.
.......................................................
Beklagter: 14:00 Uhr, Herr Vorsitzender ich kann Ihnen Aussagen liefern, nachdem Abgemahnte behaupten keine TB genutzt
zu haben oder den Song überhaupt zu kennen. Die von dem Betreffenden nachgereichten Indizien - die ich momentan nicht
zur Hand habe - klingen meist glaubhaft. ...
... 14:30 Uhr, Herr Vorsitzender, es gab schon ein Urteil, wo ein IP-Dreher vor kam. ...
... 14:45 Uhr, Herr Vorsitzender, die 9. Strafkammer hat 2008 festgestellt, das ca. 59% der IP-Adressen vom Provider nicht
zugeordnet werden können. Natürlich kann es an der damaligen Speicherpraxis gelegen haben, dass man Verkehrsdaten sofort
nach Verbindungsende löscht, aber es Ausdruck von falschen Ermittlungen der Log-Firmen. ...
...15:05 Uhr, Herr Vorsitzender, nehmen Sie nur das Indiz Logdatei Router. Ich weiß zwar nicht, wie es bei meinem Router geht,
habe dies Logs auch nie gespeichert. ...
... 15:15 Uhr ... Die Log-Files können manipuliert werden. ...
... 15:30 Uhr ... Die Provider muss nach § 34 BDSG eine Selbstauskunft erteilen, damit ich die Daten vergleichen könnte. ...
... 15:45 Uhr, Herr Vorsitzender, die Klägerin verwendet dubiose Beweise, die mit dubiosen Methoden gewonnen wurden. Hier
wird in ein rechtliches Vakuum gestoßen und das Grundgesetz mit Füßen getreten.
Richter 16:00 - 16:02 Uhr , Herr Beklagtenvertreter, das kann ja alles sein. Aber Sie konnten nicht substantiiert darlegen und zur Überzeugung
des Gerichts vortragen, was für Ihren konkreten Einzelfall zutreffend sei, wie Sie ihren Internetzugang abgesichert haben um Rechts-
verletzungen durch unbekannte Dritte auszuschließen und wer, wenn nicht Sie als Internetanschlussinhaber, als Rechtsverletzer
infrage kommt. Für die Klärung weiterer technischer Fragen bedarf es einem unabhängigen Gutachten, was im Gegensatz zum niedrigen
Streitwert nicht wirtschaftlich wäre. Sie sind als Störer haftbar zu machen und müssen die anwaltlichen Aufwendungen aus der Abmahnung
abgelten. Für eine Täterschaft konnte die Klägerin nicht genügend vortragen.
.......................................................
16:00 - 16:02 Uhr - das ist doch die Realität!
14:00 - 16:00 Uhr - Behauptungen, die nicht zu Überzeugung des Gerichts bewiesen werden konnten.
Ich habe doch schon mehrmals darauf hingewiesen, dass ein Jurist (nicht ich) eine andere Begriffsdefinition vom Wahrheitsbegriff kennt,
als ein Techniker sowie, dass die naturwissenschaftliche Seite der Klärung hinten ansteht. Im Vordergrund steht, dass der Fall abgeschlossen
werden muss und dafür die Zeugenaussage, Gutachten, Ergebnisse der Gestattungsanordnung + Providerauskunft mehr glauben geschenkt
wird, als ein 2-Stündiger Baxter-Vortrag über technische Wahrscheinlichkeiten und beruflichen bzw. privaten Werdegängen.
Mal abgesehen, das die Aussagen zum § 34 BDSG nicht ganz richtig sind, hinsichtlich des Providers.
Zur Erinnerung!
Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete Tatsache zur
Überzeugung des Gerichtes feststeht.
Letztendlich, wie diese Missstände beseitigt werden können, hier fehlt es an Vorschlägen. Denn da müsste man ja konkret werden und Überzeugung des Gerichtes feststeht.
nicht nur Behauptungen in den Raum stellen.
Zur Erinnerung!
... ...
Aber wir jubeln und rufen c’t zu: weiter so. Wir brauchen noch mehr Behauptungen, unwahre Tatsachen und Meinungen, die niemanden
vor Gericht helfen aber jeden Blenden. Aber Ihr schreibt wenigstens, was wir mutigen Abgemahnten hören wollen.
Update Stand Sammelklage
GF Sven Hezel:
“Die gesammelten Forderungen haben derzeit erst ein Volumen i.H.v. 1.385,56 EUR. D.h. derzeit ist es eher unwahrscheinlich, dass überhaupt
das angestrebte Sammelklagevolumen von mindestens 5.001 EUR erreicht wird. Bei der großen Zahl der DigiProtect-Abgemahnten ist dies ein
Ergebnis, das verwundert.
Ich habe mich in Ihrem Forum umgesehen, um zu lernen, welche Bedenken die Betroffenen abhalten könnten. Dabei ist mir aufgefallen, dass
immer noch Befürchtungen bestehen, selbst Risiken tragen zu müssen. Ich habe daraufhin das Teilnahmeformular dahingehend ergänzt, dass
darin nochmals festgehalten wird, dass metaclaims "alle Risiken und Kosten allein" trägt. Dies ist zwar nur eine Klarstellung -das Angebot war
ja von Anfang an nicht anders-, aber vielleicht hilft es manchen, sich den entscheidenden "Ruck" zu geben. Allen, die in den Foren das von
metaclaims vorgelegte Konzept der "Sammelklage" gegen Zweifler verteidigen, möchte ich danken. Es ist mir aber wichtig, dass niemand
überredet wird, sondern eine freie wirtschaftliche Entscheidung trifft. Die Alternativen sind, denke ich recht klar: nichts tun = auf keinen Fall
etwas zurückbekommen / mitmachen = eventuell immerhin die Hälfte zurückbekommen (im Fall eines vollständigen Obsiegens vor Gericht).
Die Kosten, die für die Teilnahme anfallen sind - ich sage es nochmal - jedenfalls null. Das Chance-Risiko-Profil meines Angebots halte ich
somit für sehr überzeugend: bis zu 50 % Chance vs. auf jeden Fall 0 Risiko. Wenn dieses Angebot aber von sich aus nicht überzeugen kann,
akzeptiere ich dies ohne Vorbehalte. Ich zitiere die Volkswirtschaftslehre-Weisheit: "Der Markt hat immer Recht".“
Ich rufe dem GF von DigiProtect zu:
Herr Dr. Gerckens, haben Sie keine Angst.
Sie können sich weiterhin, weinend vor Lachen, in den Schlaf wiegen lassen.
Wir Abgemahnte, kläffen sehr laut, uns fehlen aber der Biss und Schneid!
Hurra c’t!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
@Grazer/Sammelklage:
Ich hab mich auch gewundert, weshalb da so wenige mitmachen - das Ausfüllen der mod. UE von hier ging ja wahrscheinlich auch recht fix. Aber dass die Leute gar nichts mehr davon mitbekommen, da nach den nötigen ersten Schritten das Forum uninteressant wurde, habe ich nicht bedacht - so wirds wohl sein.
Vielleicht sollte man eine recht lange Zeit warten, bis nach und nach der eine oder andere davon was mitbekommt. Und direkt anschreiben, sofern entsprechende Daten vorhanden, wäre sicher auch nicht schlecht.
Ist Digi eigentlich aktuell noch aktiv oder geht es da in erster Linie um alte Geschichten?
@Steffen: Da haste Recht - bei 1300 € lacht sich Digi ja tot. Wenn man vom symbolischen Charakter mal absieht, würden die sagen: "Hier, nehmt die 1300 € und lasst uns in Ruhe"....und während sie das sagen, schicken sie 2 Briefe an neue Kunden und das Geld ist wieder da.
Ich hab mich auch gewundert, weshalb da so wenige mitmachen - das Ausfüllen der mod. UE von hier ging ja wahrscheinlich auch recht fix. Aber dass die Leute gar nichts mehr davon mitbekommen, da nach den nötigen ersten Schritten das Forum uninteressant wurde, habe ich nicht bedacht - so wirds wohl sein.
Vielleicht sollte man eine recht lange Zeit warten, bis nach und nach der eine oder andere davon was mitbekommt. Und direkt anschreiben, sofern entsprechende Daten vorhanden, wäre sicher auch nicht schlecht.
Ist Digi eigentlich aktuell noch aktiv oder geht es da in erster Linie um alte Geschichten?
@Steffen: Da haste Recht - bei 1300 € lacht sich Digi ja tot. Wenn man vom symbolischen Charakter mal absieht, würden die sagen: "Hier, nehmt die 1300 € und lasst uns in Ruhe"....und während sie das sagen, schicken sie 2 Briefe an neue Kunden und das Geld ist wieder da.
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Natürlich ist dieser Artikel publizistisch einwandfrei und man merkt das ein Techniker mit geholfen hat.Auch zeigt der Artikel auf, wie man ggf. Indizien seiner Unschuld (eigenes Logprotokoll) erstellen kann. n.
Natürlich wird dass angesprochen, was schon immer bekannt ist, aber jetzt sagt jeder wieder: Habe ich
doch immer schon gewusst! Na dass ist doch schön, dieser “Mist“ wird doch seit 2005 gequatscht. Aber
hilft es dem konkret Abgemahnten oder denjenigen, der eventuell verklagt wird, eher nicht viel weiter.
Z.B. Log-Protokoll Router
Hand aufs Herz. Welcher Abgemahnte oder noch-nicht-Abgemahnte, liest sich einerseits diesen Artikel
durch und anderseits weiß überhaupt, wie und wo er das Log-Protokoll findet und abspeichert, geschweige,
dass er es aktiviert hat.
Ich habe z.B. einen älteren Router (der natürlich verschlüsselt ist), wo man den Log sich per E-Mail schicken
lassen kann - wenn man diese Funktion aktiviert, ansonsten wird der Log wie in einer Endlosschleife, alle
20 Einträge überschrieben. Aussagen, dass man zu einer bestimmten Zeit, die IP-Adresse 192.168.0.6 hatte,
weil es meine erste Routeradresse ist. Warum, weil meine Frau und Tochter den Anschluss mitbenutzt und
ich feste Router-IPs zugeordnet habe. Ich hätte in meinem konkreten Fall, keinerlei Beweiskraft, da es nicht die
dyn IP ist.
Aber deswegen kaufe ich mir persönlich keinen neuen Router.
Ok, wer macht es im Endeffekt, die wenigsten. Leider.Auch sagt der Artikel, dass man im Klagefall einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Wahrung seiner Interessen
beauftragen soll.
Man muss doch einmal unterscheiden, was im Beschluss der 9. Strafkammer , für Aussagen getroffen wurden.Wie sicher die Ermittlungsmethoden sind. Das selbst StAen den Ergebnissen, nachweislich, nicht trauen.
Grundlegend ging es um die Verwehrung der Akteneinsicht nach dem Prozedere vor dem Inkrafttreten des
Eigentumsgesetzes (01.09.2008). Besser gesagt, STA will nicht mehr Arbeit haben und verweist auf den
Privatklageweg.
Zitat:
“So hat sie beispielsweise zunehmend beobachtet, dass bei der Abfrage von IP-Adressen Provider rückgemeldet
haben, zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP-Adresse keine Session gefunden werden können;
dies könne - so folgert die Staatsanwaltschaft zu Recht - nur bedeuten, dass unter den zur Anzeige gebrachten
angeblichen Taten auch solche waren, die es nicht gegeben habe. “
weiter:
“Derartige Fehlverknüpfungen sind nach der Erfahrung der Staatsanwaltschaft auch kein seltenes oder vereinzeltes
Phänomen.“
Steht ein Wort, von welchen Fehlverknüpfungen es sich handelt und ob die STA, das interessiert bzw. dazu ermittelt
- nein. Das war die Zeit, vor in Kraft treten des neuen Richterbeschluss nach § 101 IX UrhG. Hier wurden auf einmal
alle mutig (Provider/STA) und haben sich gegen dieses Geschäftsmodell “gewehrt“. Die Provider haben so gelöscht,
wie es die damalige Rechtsprechung vorsah - sofort nach Verbindungsende bzw. Zwangstrennung, d.h. es waren
viele IPs nicht mehr zuordnungsbar, da der Provider vor staatsanwaltlicher Auskunft gelöscht hatte. Wir lesen jetzt
50, stellenweise 90% Fehler - Skandal!
Das Grundübel, dass jeder in seiner Realität lebt. Ich nehme einmal an das RA Stadler hier mit zugearbeitet hat, anDer Artikel zeigt auch auf, das so manches Zivilgericht sich einen Dreck umtechnische Gegebenheiten schert oder
aber mit dem Begreifen dieser Technik schlicht überfordert ist.
der kurzen Aussage:
"Die wenigen existierenden Gerichtsurteile zum Thema zeigen jedoch, dass den Richtern die Datenerhebung der
Rechteinhaber in aller Regel als „glaubhaft“ erscheint. Dies genügt offensichtlich, obwohl eigentlich in derlei
Klageverfahren formell ein „Strengbeweis“ des Klägers nötig wäre.
Auch wenn dem Gericht die vorgebrachten Belege der Kläger einigermaßen schlüssig vorkommen, bleibt dem Beklagten
grundsätzlich die Möglichkeit anzuzweifeln, dass die Datenerhebung sauber gelaufen ist. Nur müsste er diese Zweifel
begründen."
Weil, das ist doch typisch Anwalt (keine Beleidigung). Keinerlei Aussage treffende Stellungsnahme, nur Muschepupu.
In einem zivilrechtlichen Verfahren auf dem Privatklageweg wird immer die juristische Wahrheit vornanstehen, und
die Naturwissenschaftliche - hinten an. Warum, weil da nun einmal Juristen sitzen, die eine andere Begriffsbestimmung
von Wahrheit kennen, als der Techniker.
Der Techniker bringt 2 Stunden Vortrag von Möglichen, der Jurist 2 Minuten, ihm interessiert nur, was für den konkret
vorliegenden Fall - vom Interesse ist und zutrifft.
Das muss langsam einmal in den Köpfen.
Nur weil es fett hervorgehoben wird, wird dieses Zitat nicht gehaltvoller. Es ist nichts Neues, das der Anscheinsbeweis undZitat ct:
“Es ist nichts anderes als ein Skandal, dass die juristische Praxis an dieser Stelle ein fundamentales Rechtsstaatsprinzip
aushebeln kann.“
die Zeugenaussage, den Vorrang haben. Das ist, wenn man nicht die Zeitschrift kennt, eher ein Baxter-Zitat (keine Beleidigung).
Auch Du Grazer, vergisst das ganze Zitat zu erwähnen. Es fehlt nämlich noch:
“Weil die rechtliche Situation dem zu Unrecht Abgemahnten kaum Möglichkeiten zur Gegenwehr lässt, spielt die Schuldfrage
de facto keine Rolle mehr.“
Es ist interessiert - in puncto - Störerhaftung, kei Sau, ob der Anschlussinhaber unschuldig oder schuldig ist, sondern nur, ob
und wie er seinen Zugang abgesichert und/oder ober diese Prüfpflichten verletzt hat. Und hier wird kein Rechtsstaatsprinzip
ausgehebelt.
Man sollte zurückkehren, das Zivilrecht, das Gleichheitsrecht darstellt und es immer auf den Einzelfall ankommt.Mit Rechtsstaatsprinzip wird das grundlegende Staatsprinzip bezeichnet, das die Vertrauenswürdigkeit des Staates garantiert.
Das Rechtsstaatsprinzip ist nach den Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur eines der zentralen Prinzipien des
deutschen Grundgesetzes.
Rechtsstaat/Rechtsstaatprinzip ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- Gewaltenteilung
- Grundrechtsgewährleistung
- Normenhierarchie
- Bindung der Verwaltung an das Gesetz
- Rechtssicherheit
- Rechtsschutz durch unabhängige Justiz
- Gewaltmonopol des Staates
Jeder beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch stützt oder den gegnerischen Anspruch hindert.
Und wenn wir dauernd vor Gericht verlieren, ist unser Vortrag Scheiße oder das Vorgeworfene stimmt und wir haben keine Argumente!Mir ist es mittlerweile schnurz. Das ist doch kein Zeichen von fehlender Benachrichtigung oder Information, sondern der Abgemahnte hat,Themawechsel zur Sammelklage:
viele der Betroffenen, wenn sie denn schon mal gezahlt haben, werden sich nicht mehr regelmäßig in den Foren "herumtreiben" um nach
Lösungen usw. zu suchen. Warum machen wir uns die Arbeit mit der Datenbank? Warum nicht noch ein wenig mehr Arbeit investieren,
und die Leute per PN, per eMail, falls vorhanden, anschreiben?
wenn er bezahlt hat, einerseits damit abgeschlossen und ihm interessiert das Thema nicht mehr oder ist nur hinter seiner Anonymität bzw.
4 Wänden ein Revoluzzer, ansonsten ein Schisser.
! | Beachte! Es kommt kein strahlender Ritter mit goldenen Stern, Netzhemd auf einem schwarzen Pferd daher geritten und befreit uns aus dem Joch des analogen Urheberrechts. |
Hier gäbe es eine konkrete Möglichkeit sich erstmals effektiv zu wehren. Die nächste Runde ist der Herbst. Dann wird der dritte Korb
erscheinen. Und wir werden wieder mutig in den Foren meckern, was die für‘n Scheiß verabschieden. Und...
... und täglich grüßt das Murmeltier.
VG Steffen
PPS: Herr RA Dr. Wachs hat mir in einem Gespräch zur Sammelklage gesagt, dass maximal sich 6-8 Leute daraufhin melden. Jetzt muss
man sagen: Herr Wachs, Sie sind ein Fantast - es sind nur 2!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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