Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Re: Deutschland
Hi,
@ Mistreaded:
Ich kann Dir nicht genau sagen, wie es formuliert wurde, das Schreiben liegt mir persönlich erst in kürze vor. Ich weiß mal wieder nicht was ich hier schreiben kann und was nicht... . Mittelweile bekomme ich den Eindruck, ich hab gar nichts "schlimmes" gemacht...nein, um diese Top 100 geht es ganz sicher nicht...das ganze Thema wird für mich langsam aber sicher völlig surreal - ich hör so gut wie nie Musik...
Ein (kostenloses???) Erstgespräch mit Herrn Dr. Wachs würde vielleicht nichts Schaden, oder? Ist für mich völliges Neuland und ich hätte schon gern jemanden auf den ich zurückgreifen kann, falls es hart auf hart kommt...
@Steffen
Ich bedanke mich bei Dir (und natürlich auch bei jedem anderen) für Deine Hilfestellungen, ich werde tun was Du vorschlägst.
LG
John Doe
@ Mistreaded:
Ich kann Dir nicht genau sagen, wie es formuliert wurde, das Schreiben liegt mir persönlich erst in kürze vor. Ich weiß mal wieder nicht was ich hier schreiben kann und was nicht... . Mittelweile bekomme ich den Eindruck, ich hab gar nichts "schlimmes" gemacht...nein, um diese Top 100 geht es ganz sicher nicht...das ganze Thema wird für mich langsam aber sicher völlig surreal - ich hör so gut wie nie Musik...
Ein (kostenloses???) Erstgespräch mit Herrn Dr. Wachs würde vielleicht nichts Schaden, oder? Ist für mich völliges Neuland und ich hätte schon gern jemanden auf den ich zurückgreifen kann, falls es hart auf hart kommt...
@Steffen
Ich bedanke mich bei Dir (und natürlich auch bei jedem anderen) für Deine Hilfestellungen, ich werde tun was Du vorschlägst.
LG
John Doe
Re: Deutschland
@Mitleser,
ich glaube nicht, das ist aber meine persönliche Meinung, dass man in dieser Richtung allein
weiterkommt.
1. Gesetzgeber
Herunterladen/Anbieten ist ein Rechtsverstoß; die tagtäglich begangenen Rechtsverstöße in der
TB müssen eingedämmt werden; Störerhaftung.
RI, der eine Log-Firma beauftragt sowie Anwaltskanzlei um diesen Rechtsverstoß geltend machen
zu lassen.
3. Abgemahnte AI/Filesharer
Störer/Täter; Unschuld/Schuld in erster Linie zweitrangig.
Dir Grundposition ist doch heute (Leistungsklage; AG + SE),
1. Gestattungsanordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG
a) die ermittelten Log-Daten werden nicht hinterfragt.
b) der verletzte Rechteinhaber muss keine Verträge vorlegen, sondern Glaubhaftmachung
bzw. der Anscheinsbeweis - ist ausreichend. Das heißt, der C- oder P-Vermerk oder ein
Aufdruck des Logos des Rechteinhabers ist ausreichend.
Argumentation, siehe Interview LG Köln:
„Es geht bei dem Auskunftsanspruch doch gerade darum, dem Rechteinhaber zu ermöglichen, seinen
Anspruch nachzuweisen. Der Antragsteller muss nachvollziehbar darlegen, dass ihm das verletzte
Recht zusteht. Erst in einem späteren Schadensersatzprozess muss darüber voller Beweis geführt
werden, wenn der Beklagte bestreitet, dass dem Kläger
das Recht zusteht.“
2. Leistungsklage
a) die ermittelten Log-Daten werden nicht hinterfragt. Ein bestehendes Gutachten sowie
Zeuge des Log-Vorganges, wird als ausreichend erachtet. Bestehende Indizien existieren
nur bei der Log-Firma, denn der Provider hat diese Daten gelöscht. Ein Test-Download - existiert
nicht.
b) der verletzte Rechteinhaber muss keine Verträge vorlegen, sonder die Vermutung (§ 10 UrhG) ist
greifend. Das heißt, der C- oder P-Vermerk oder ein Aufdruck
des Logos des Rechteinhabers ist ausreichend.
Argumentation am Beispiel des AG München:
„Nachdem die Klägerin auf dem DVD-Cover wie ein Herausgeber/Verleger genannt ist, greift
die Vermutung des § 10 II UrhG für die Klägerin ein, die dahingeht, dass der Genannte
ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen.“
c) Der Beklagte, ob schuldig oder unschuldig, ist zumindest schon Störer.
Das heißt, die Anwaltsgebühren sind zu erstatten.
sofort die Keule mit dem teuren, zweischneidigen unabhängigen Gutachten.
Und das ist regelmäßig die Ausgangsposition eines Beklagten mit seinem Prozessbevollmächtigen!
Es ist heute nicht so einfach, eine vernünftige Verteidigungsargumentation zu finden.
Und jetzt gibt es den Unsicherheitsfaktor Abgemahnter (Beklagter), der sich entweder aus falsch
verstandenem Sparsinn selbst vertritt, seinen besten Freund als Anwalt mit nimmt; ein Anwalt sich
überschätzt; oder im Prozess der Beklagte etwas anderes aussagt usw.
Man muss einfach begreifen, der Abgemahnte sitzt auf der Beklagtenseite und nicht die Log-Firma
oder der generische Anwalt. Die ganze Diskussion - Verträge - wird in einem Prozess nicht fassen.
n.M.n.: Erfahrener Fachanwalt + substantiierter Vortrag! Selbst hier, hängt immer noch das
"Störerschwert" über einen!
VG Steffen
ich glaube nicht, das ist aber meine persönliche Meinung, dass man in dieser Richtung allein
weiterkommt.
Substantiiert oder unsubstantiiert, das ist hier die Frage!
Es kollidieren doch die Interessen mehrere Gruppen aufeinander.Substantiiert: wenn genügend Tatsachen vorgetragen wurden, um einen Anspruch begründet scheinen
zu lassen.
1. Gesetzgeber
Herunterladen/Anbieten ist ein Rechtsverstoß; die tagtäglich begangenen Rechtsverstöße in der
TB müssen eingedämmt werden; Störerhaftung.
- Herunterladen (Download)
- §§ 16 I, 53 I UrhG - unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zu-gänglich gemachte Vorlage)
- Anbieten (Upload)
- § 19a UrhG - öffentliches Zugänglichmachen i.V.m.
- §§ 15 II, 52 III UrhG - öffentliches Zugänglichmachen ohne Erlaubnis des Rechteinhabers (RI).
RI, der eine Log-Firma beauftragt sowie Anwaltskanzlei um diesen Rechtsverstoß geltend machen
zu lassen.
3. Abgemahnte AI/Filesharer
Störer/Täter; Unschuld/Schuld in erster Linie zweitrangig.
Wer verdient an der Abmahnung?
- Natürlich Anwälte, egal ob Abmahnende oder Abgemahnten vertretende. Es ist eben ihr
Beruf. Man fasst es nicht! - Sonstige: Ich-wäre-so-gern-Anwalt: Netz-Prof. ShuHarz der IV.
Dir Grundposition ist doch heute (Leistungsklage; AG + SE),
1. Gestattungsanordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG
a) die ermittelten Log-Daten werden nicht hinterfragt.
b) der verletzte Rechteinhaber muss keine Verträge vorlegen, sondern Glaubhaftmachung
bzw. der Anscheinsbeweis - ist ausreichend. Das heißt, der C- oder P-Vermerk oder ein
Aufdruck des Logos des Rechteinhabers ist ausreichend.
Argumentation, siehe Interview LG Köln:
„Es geht bei dem Auskunftsanspruch doch gerade darum, dem Rechteinhaber zu ermöglichen, seinen
Anspruch nachzuweisen. Der Antragsteller muss nachvollziehbar darlegen, dass ihm das verletzte
Recht zusteht. Erst in einem späteren Schadensersatzprozess muss darüber voller Beweis geführt
werden, wenn der Beklagte bestreitet, dass dem Kläger
das Recht zusteht.“
2. Leistungsklage
a) die ermittelten Log-Daten werden nicht hinterfragt. Ein bestehendes Gutachten sowie
Zeuge des Log-Vorganges, wird als ausreichend erachtet. Bestehende Indizien existieren
nur bei der Log-Firma, denn der Provider hat diese Daten gelöscht. Ein Test-Download - existiert
nicht.
b) der verletzte Rechteinhaber muss keine Verträge vorlegen, sonder die Vermutung (§ 10 UrhG) ist
greifend. Das heißt, der C- oder P-Vermerk oder ein Aufdruck
des Logos des Rechteinhabers ist ausreichend.
Argumentation am Beispiel des AG München:
„Nachdem die Klägerin auf dem DVD-Cover wie ein Herausgeber/Verleger genannt ist, greift
die Vermutung des § 10 II UrhG für die Klägerin ein, die dahingeht, dass der Genannte
ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen.“
c) Der Beklagte, ob schuldig oder unschuldig, ist zumindest schon Störer.
Das heißt, die Anwaltsgebühren sind zu erstatten.
Störerhaftung warum?
1. Es gäbe keinen Täter, da jeder jemand anderen vors Loch schiebt.
2. Man muss verdecken, dass gar keine Beweise existieren.
d) Versteht der Richter ein technisches Problem nicht (, oder will es nicht verstehen), kommt 1. Es gäbe keinen Täter, da jeder jemand anderen vors Loch schiebt.
2. Man muss verdecken, dass gar keine Beweise existieren.
sofort die Keule mit dem teuren, zweischneidigen unabhängigen Gutachten.
Und das ist regelmäßig die Ausgangsposition eines Beklagten mit seinem Prozessbevollmächtigen!
Es ist heute nicht so einfach, eine vernünftige Verteidigungsargumentation zu finden.
Und jetzt gibt es den Unsicherheitsfaktor Abgemahnter (Beklagter), der sich entweder aus falsch
verstandenem Sparsinn selbst vertritt, seinen besten Freund als Anwalt mit nimmt; ein Anwalt sich
überschätzt; oder im Prozess der Beklagte etwas anderes aussagt usw.
Man muss einfach begreifen, der Abgemahnte sitzt auf der Beklagtenseite und nicht die Log-Firma
oder der generische Anwalt. Die ganze Diskussion - Verträge - wird in einem Prozess nicht fassen.
n.M.n.: Erfahrener Fachanwalt + substantiierter Vortrag! Selbst hier, hängt immer noch das
"Störerschwert" über einen!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland
Ein interessanter neuer Artikel zum Thema Abmahnungen:
http://www.taz.de/1/netz/netzoekonomie/ ... chreckung/
und zum Thema ePost- Der elektronische Brief...
http://gutjahr.biz/blog/2010/07/die-gelbe-gefahr/
Ich bevorzuge dann doch lieber das Einwurfeinschreiben...
http://www.taz.de/1/netz/netzoekonomie/ ... chreckung/
und zum Thema ePost- Der elektronische Brief...
http://gutjahr.biz/blog/2010/07/die-gelbe-gefahr/
Ich bevorzuge dann doch lieber das Einwurfeinschreiben...
Re: Deutschland
epost geht eh nur formlos (wenn ausgedruckt wird)
Stand so auf dem Werbezettel.
Ich glaube kaum, dass eine unformatierte UE angenommen wird.
Verschickt das einfach ganz normal für 55 cent und einmal per Fax und gut is.
Stand so auf dem Werbezettel.
Ich glaube kaum, dass eine unformatierte UE angenommen wird.
Verschickt das einfach ganz normal für 55 cent und einmal per Fax und gut is.
Re: Deutschland
Schöner Artikel. Vor allem, weil er ein wenig die finanziellen Hintergründe beleuchtet.abgemahnt08 hat geschrieben:Ein interessanter neuer Artikel zum Thema Abmahnungen:
http://www.taz.de/1/netz/netzoekonomie/ ... chreckung/
Ging zwar nur am Rande um P2P-Abmahnungen, aber immerhin.
Leider wurde wieder einmal ein Einzelfall herangezogen und erläutert. Wie in den TV-Berichten auch. Vermutlich, damit sich der Leser/Zuschauer sagt: "Wenn es Lieschen Müller trifft, kann es auch mich treffen.". An sich nicht verkehrt, aber das ist leider nicht geeignet, dem bisher ahnungslosen, nicht Abgemahnten die Augen für den AbmahnWAHN zu öffnen. Nümann und Lang werden zitiert mit Abmahnungen in 2009 im fünfstelligen Bereich. Der Leser rechnet nach und kommt womöglich auf 10.000. Und dann gibt es womöglich noch die eine oder andere Kanzlei...
Hier wird eine Gesamtzahl von 500.000 bis 610.000 Abmahnungen in 2010 geschätzt. Von dieser Dimension ahnt der Leser nichts.
Aber ich will den Bericht nicht schlecht reden. Wenn aber etwas Vergleichbares mal statt in der taz in der FAZ stünde...
Vielleicht sind es Vorurteile, aber ich glaube, so etwas lesen die Richter eher mal.
Erschreckend realistisch fand ich den Kommentar eines Lesers, der (sinngemäß) meinte:
Wenn ein Blogger erfolgreich abgemahnt werden kann für Kommentare von Lesern, dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis gewissenlose Leute, die davon profitieren, die abmahnungswürdigen Kommentare selbst schreiben.
Klingt bekannt? Scheint so, als ob der AbmahnWAHN endgültig auch andere Bereiche befallen hat. Das ist schlimm, aber vielleicht sind die Beteiligten inzwischen auch kurz davor, das Rad zu überdrehen. Wir werden sehen.
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- Registriert: Dienstag 27. Juli 2010, 10:02
Re: Deutschland
Ich komm noch mal auf meine Frage zurück was soll ich nun machen nachdem ich die mUE weggeschickt habe?
Was soll ich machen wenn ich Antwort bekomme und sie akzeptiert wird, soll ich zahlen oder nicht?
THX an alle die mir helfen wollen!
Was soll ich machen wenn ich Antwort bekomme und sie akzeptiert wird, soll ich zahlen oder nicht?
THX an alle die mir helfen wollen!
Re: Deutschland
Was Du machen sollst, wird Dir hier niemand sagen können oder dürfen.
Jeder wird hier nur mitteilen, was er an deiner Stelle tun würde.
Ich würde an deiner Stelle nix weiter tun. Mod.UE und fertig.
Ob die akzeptiert wird oder nicht wäre mir vollkommen egal. Wenn nicht,
um so besser, dann hätte ich auch keinen Vertrag mit denen abgeschlossen.
Jeder wird hier nur mitteilen, was er an deiner Stelle tun würde.
Ich würde an deiner Stelle nix weiter tun. Mod.UE und fertig.
Ob die akzeptiert wird oder nicht wäre mir vollkommen egal. Wenn nicht,
um so besser, dann hätte ich auch keinen Vertrag mit denen abgeschlossen.
Re: Deutschland
Ehe jetzt wieder einer etwas in die Richtung schreibt, nein, ich will Baxter nicht vergraulen.
Nachfolgendes, in meiner liebenswerten Art niedergeschrieben, stellt auch nur meine persönliche
Meinung dar, eben wie Baxter, seinen Standpunkt darlegt.
[quoteemBaxter]Die Sache mit dem § 10 UrhG kenne ich für meinen Teil schon lange! Hättest du z. B. seinerzeit
"Klickparaden" auch gelesen, anstatt ins Lächerliche zu ziehen oder zu löschen, dann wäre dir
das auch schon lange alles bekannt![/quoteem]
Wenn man realistisch herangehen will, ist Deine Diskussion zu § 10 UrhG nicht ganz richtig.
Aber erst einmal zu den Klickparaden.
Da schmeißt das AG München nicht durcheinander - es ist Rechtsalltag, dass in einem Verfahren
die Vermutung auf Grund des C- oder P-Vermerk auf einem Cover - ausreicht, um zumindest die
Rechte des Urhebers geltend zu machen. Hier müssen - keine - Verträge vorgelegt werden.
[quoteemBaxter]Die ganze Diskussion - Klage - wird in den aller seltensten Fall in einem Prozess enden und führt
zu absolut NIX! SEIT JAHREN SCHON!"[/quoteem]
Mit solchen Prognosen, dass in den aller seltensten Fällen geklagt wird, wäre ich etwas vorsichtiger,
oder hast Du in einer Glaskugel geschaut? Geklagt wurde Früher, Heute und auch ab Morgen (siehe
Gerichtskalender). Nur man hat bis jetzt immer hübsch die Glupscher diesbezüglich verschlossen oder
die wenigsten Termine wurden und werden bekannt. Ich kenne noch die Zeiten, wo die Hardliner (Netzwelt,
auch Du) gerufen haben, “wo sind die Klagen, zeig sie uns“. Eins natürlich stimmt - prognostizierte
Klagewellen gab es bis jetzt noch nicht.
Es ist doch auch nachvollziehbar. Seit beginn 2010 wird einheitlich empfohlen:
das ganze Geld durch die Lappen gehen lässt. Anderseits, wenn nach deinem Standpunkt nur in den
seltensten Fall geklagt wird, brauchen wir auch nicht stundenlang zu diskutieren oder für was gegen
den Abmahnwahn kämpfen.
“Stell Dir vor, es wird Hunderttausendfach abgemahnt und keiner geht hin und zahlt!“
Das heißt, der Mensch lügt immer und es zahlen immer noch zu viele oder der Abmahner gibt sich mit
nur der mod. UE zufrieden. Letzteres glaub ich nicht.
[quoteemBaxter]Genau diese Denkweise ("abgemahnt" sei das gleiche wie "beklagt") ist es - meiner Meinung nach- nämlich,
die uns seit Jahren bremst.[/quoteem]
Weißt Du, was uns bremst, das sich die meisten Aktivisten in einer selbst schön gemalten Forenwelt ertrinken.
Ich bekomme manchmal Kritiken, warum redest du mit dem oder dem usw.
Jeder Aktivist, müsste als Pflicht:
[quoteemBaxter]Herr RA Thomas Stadler schreibt am 26.07.2010 in seinem blog auf "internet-law.de" folgendes: Strafbare
Massenabmahnungen…[/quoteem]
Sorry, das sind doch zwei verschiedene Paare Schuhe. Da ich jemand kenne, der als Beobachter beim BGH-Termin
im Mai da gewesen ist, wurde vom Bericht erstattenden Richter des BGH geäußert, dass die massenhaft getätigten
Rechtsgutverletzungen in den Internettauschbörsen eingedämmt werden müssen. Der Betreffende müsste eine
strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben, ein paar Hundert Euro zahlen und es wäre damit
erledigt.
Es muss einfach begriffen werden, je mehr nicht zahlen, umso höher ist die Klagefreundlichkeit, denn alles
andere macht keinen Sinn. Wer eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, muss mit dem Risiko einer Klage leben. Ob
dieses Risiko hoch oder gering ist, ist dabei unwesentlich. Man hat drei Jahre Zeit, keiner weiß, was die
Zukunft bringt.Aber diese Thematik zu verniedlichen = gefährlich.
[quoteemBaxter]"Die Anwälte haben folglich die Erstattung von Honorar gefordert, das gar nicht entstanden war.[/quoteem]
Wenn wir jetzt das eBay-Urteil auf P2P anwenden. Wer will, wenn diese angenommene Konstellation wirklich auftritt,
es und wie beweisen
Und jetzt wären wir bei meinen Kritiken.
VG Steffen
Nachfolgendes, in meiner liebenswerten Art niedergeschrieben, stellt auch nur meine persönliche
Meinung dar, eben wie Baxter, seinen Standpunkt darlegt.
[quoteemBaxter]Die Sache mit dem § 10 UrhG kenne ich für meinen Teil schon lange! Hättest du z. B. seinerzeit
"Klickparaden" auch gelesen, anstatt ins Lächerliche zu ziehen oder zu löschen, dann wäre dir
das auch schon lange alles bekannt![/quoteem]
Wenn man realistisch herangehen will, ist Deine Diskussion zu § 10 UrhG nicht ganz richtig.
Aber erst einmal zu den Klickparaden.
- Wo ist das “Black Book“ bzw. wann wird es veröffentlicht?
- Wer bei mir freiwillig geht oder gegangen wird, geht mit allen Gepäck. Nach der Scheidung,
mir eine Rechnung schicken für eine Brustverkleinerung, das geht gar nicht.
Da schmeißt das AG München nicht durcheinander - es ist Rechtsalltag, dass in einem Verfahren
die Vermutung auf Grund des C- oder P-Vermerk auf einem Cover - ausreicht, um zumindest die
Rechte des Urhebers geltend zu machen. Hier müssen - keine - Verträge vorgelegt werden.
[quoteemBaxter]Die ganze Diskussion - Klage - wird in den aller seltensten Fall in einem Prozess enden und führt
zu absolut NIX! SEIT JAHREN SCHON!"[/quoteem]
Mit solchen Prognosen, dass in den aller seltensten Fällen geklagt wird, wäre ich etwas vorsichtiger,
oder hast Du in einer Glaskugel geschaut? Geklagt wurde Früher, Heute und auch ab Morgen (siehe
Gerichtskalender). Nur man hat bis jetzt immer hübsch die Glupscher diesbezüglich verschlossen oder
die wenigsten Termine wurden und werden bekannt. Ich kenne noch die Zeiten, wo die Hardliner (Netzwelt,
auch Du) gerufen haben, “wo sind die Klagen, zeig sie uns“. Eins natürlich stimmt - prognostizierte
Klagewellen gab es bis jetzt noch nicht.
Es ist doch auch nachvollziehbar. Seit beginn 2010 wird einheitlich empfohlen:
- 1. Mod. UE
2. Nichtzahlen.
das ganze Geld durch die Lappen gehen lässt. Anderseits, wenn nach deinem Standpunkt nur in den
seltensten Fall geklagt wird, brauchen wir auch nicht stundenlang zu diskutieren oder für was gegen
den Abmahnwahn kämpfen.
“Stell Dir vor, es wird Hunderttausendfach abgemahnt und keiner geht hin und zahlt!“
Das heißt, der Mensch lügt immer und es zahlen immer noch zu viele oder der Abmahner gibt sich mit
nur der mod. UE zufrieden. Letzteres glaub ich nicht.
[quoteemBaxter]Genau diese Denkweise ("abgemahnt" sei das gleiche wie "beklagt") ist es - meiner Meinung nach- nämlich,
die uns seit Jahren bremst.[/quoteem]
Weißt Du, was uns bremst, das sich die meisten Aktivisten in einer selbst schön gemalten Forenwelt ertrinken.
Ich bekomme manchmal Kritiken, warum redest du mit dem oder dem usw.
Jeder Aktivist, müsste als Pflicht:
- 1-mal pro Woche mit einem echten Abgemahnten sowie Abgemahnten vertretenden Anwalt;
- 1-mal je 14 Tage mit einem abmahnenden Anwalt,
- 1-mal je Monat mit einem Rechteinhaber,
- 1-mal im Jahr mit einer Log-Firma - real - sprechen und
- 1-mal im Jahr an einer Verhandlung teilnehmen.
[quoteemBaxter]Herr RA Thomas Stadler schreibt am 26.07.2010 in seinem blog auf "internet-law.de" folgendes: Strafbare
Massenabmahnungen…[/quoteem]
Sorry, das sind doch zwei verschiedene Paare Schuhe. Da ich jemand kenne, der als Beobachter beim BGH-Termin
im Mai da gewesen ist, wurde vom Bericht erstattenden Richter des BGH geäußert, dass die massenhaft getätigten
Rechtsgutverletzungen in den Internettauschbörsen eingedämmt werden müssen. Der Betreffende müsste eine
strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben, ein paar Hundert Euro zahlen und es wäre damit
erledigt.
Es muss einfach begriffen werden, je mehr nicht zahlen, umso höher ist die Klagefreundlichkeit, denn alles
andere macht keinen Sinn. Wer eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, muss mit dem Risiko einer Klage leben. Ob
dieses Risiko hoch oder gering ist, ist dabei unwesentlich. Man hat drei Jahre Zeit, keiner weiß, was die
Zukunft bringt.Aber diese Thematik zu verniedlichen = gefährlich.
[quoteemBaxter]"Die Anwälte haben folglich die Erstattung von Honorar gefordert, das gar nicht entstanden war.[/quoteem]
Wenn wir jetzt das eBay-Urteil auf P2P anwenden. Wer will, wenn diese angenommene Konstellation wirklich auftritt,
es und wie beweisen
Und jetzt wären wir bei meinen Kritiken.
- Es muss kein Abmahner mit dem Abmahnschreiben oder vor Gericht die Honorarvereinbarungen nachweisen.
- Selbst die Urheberschaft, braucht nicht mittels Rahmeneckvereinbarung nachgewiesenen werden. C- und P-Vermerk
auf einem Cover - reichen. - Die Logs der Log-Firmen werden nicht hinterfragt und der Anscheinsbeweis vom LG Beschluss als Beweis angesehen
in einem Verfahren. Testdownload, wo? Forensische Untersuchen durch die Log-Firma - pah! - Störerhaftung - da ansonsten, keine Beweise vorhanden sind!
Fazit:
Hauptsache der Abgemahnte oder vlt. Beklagte, muss substantiiert seine Unschuld beweisen. Wenn dies, nicht zur
Überzeugung des Gerichtes passiert = der AI Störer!
Hauptsache der Abgemahnte oder vlt. Beklagte, muss substantiiert seine Unschuld beweisen. Wenn dies, nicht zur
Überzeugung des Gerichtes passiert = der AI Störer!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland
@MitleserMitleser hat geschrieben:@all, Info:
Die TAZ veröffentlichte am 26. Juli 2010 auf taz.de einen Beitrag mit dem Titel "Abmahnungen im Internet - Prinzip Abschreckung", Autor: Gordon Repinski
Anwälte wie der Hamburger Claus-Michael Gerigk jagen Menschen, die im Internet Urheberrechte verletzen [...]--> weiterlesen auf taz.de
Im Jahr 2008 startete Gerigk mit seiner kleinen Firma Textguard, seither wächst der Umsatz. "Das Thema hebt ab", sagt der Unternehmer. Sein Geschäftsmodell ist dabei denkbar einfach. [...]
Diejenigen, die auch immer brav geLESEN haben werden wissen, daß wir hier über einen "Partner" der Kanzlei Nümann & Lang (Hr. Lang ist schon lang' tot), der "anti-piracy"-Firma Evidenzia sowie dem selbsternannten "Musikanwalt" Christian Weber sprechen. Und zwar im Zusammenschluß des gemeinsamen Netzwerkes "COPYDEFENSE UG". Die Internetpräsenz (copydefense.de) ist derzeit bedauerlicherweise nicht mehr erreichbar... So ein Jammer aber auch - wie das nur passieren konnte... :D
...
Warum lässt Du nicht die Infos bezüglich Textguard dem taz-Autor zukommen?
Mit einer kurzen Zusammenfassung über das Ausmaß des Klüngels und dem Hinweis, dass das alles nicht neu, aber immer noch aktuell ist.
Wenn es Herrn Repinski nicht interessiert, kann er die Mail ja löschen. Vielleicht liest er sich aber ein wenig ein, legt die Infos ab und verwendet das eine oder andere, falls er in naher Zukunft doch mal wieder einen Artkel zu dem Thema schreibt.
Re: Deutschland
Mit den Klagen. Natürlich, im Verhältnis zu der Gesamtanzahl von Abmahnungen eher gering. Aber jeder
verlorene Prozess ist ein negativer Baustein. Denn hier wird dann die Rechtsprechung gefestigt, so wie
sie sich heute darstellt und wir uns dann aufregen, dass sie n.u.M.n. - Abmahnerfreundlich ist. Von
Klagewellen hab ich nicht gesprochen, ich hatte gesagt, das die prognostizierten Klagewellen nicht
eingetroffen sind.
[quoteemBaxter]In dem Zusammenhang muss die Kritik meiner Meinung nach ganz eindeutig Richtung verteidigenden Anwalt zielen![/quoteem]
Die Sache stellt sich doch so dar (und nicht nur in meiner Landeshauptstadt)
und muss die AG bezahlen.
Jetzt muss der Betroffene in der sekundären Darlegungslast selbst substantiiert beweisen, dass er als Störer nicht infrage kommt.
Obwohl die Gegenseite eigentlich keinen Beweis hat, wer den Rechtsverstoß getätigt hat. Sprich, wer hat wie
den Anschluss missbraucht oder mit oder ohne Wissen den Rechtsverstoß getätigt. Wenn man, die Beweiskette anfechtet, wird
dann zur Klärung ein teures unabhängiges Gutachten vorgeschlagen. Das heißt, wir sind in der von mir schon einmal angesprochenen
Thematik,
Zeitpunkt - ein BBB (Baxters Black Book) an die TAZ weiterzuleiten.
Also zieh den Finger aus den .....!
VG Steffen
verlorene Prozess ist ein negativer Baustein. Denn hier wird dann die Rechtsprechung gefestigt, so wie
sie sich heute darstellt und wir uns dann aufregen, dass sie n.u.M.n. - Abmahnerfreundlich ist. Von
Klagewellen hab ich nicht gesprochen, ich hatte gesagt, das die prognostizierten Klagewellen nicht
eingetroffen sind.
[quoteemBaxter]In dem Zusammenhang muss die Kritik meiner Meinung nach ganz eindeutig Richtung verteidigenden Anwalt zielen![/quoteem]
Die Sache stellt sich doch so dar (und nicht nur in meiner Landeshauptstadt)
- 1. Log-Firma
- Beweise: Log-Files, die dem Provider identifizieren, Kein Test-Download, Gefälligkeitsgutachten; Zeuge Log-Daten;
- 2. Abmahner
- 2.1. geht an das LG hinsichtlich § 101 Abs. 9 UrhG
- Beweise: Log-File der Log-Firma; Bild der CD mir C- bzw. P-Vermerk; Gefälligkeitsgutachten; Zeuge Log-Daten;
- 2.2. Abmahnung
- Beweise: Log-File der Log-Firma; Ergebnis des LG Beschlusses gem. § 101 Abs. 9 UrhG Gefälligkeitsgutachten;
- 2.3. Leistungslage
- Beweise: Log-File der Log-Firma; Ergebnis des LG Beschlusses gem. § 101 Abs. 9 UrhG; Bild der CD mir C- bzw. P-Vermerk;
Gefälligkeitsgutachten; Zeuge Log-Daten;
- 3. Gericht
- Beweise: Log-Files der Log-Firma; Ergebnis des LG Beschlusses gem. § 101 Abs. 9 UrhG; Bild der CD mir C- bzw. P-Vermerk;
Gefälligkeitsgutachten; Zeuge Log-Daten.
und muss die AG bezahlen.
Jetzt muss der Betroffene in der sekundären Darlegungslast selbst substantiiert beweisen, dass er als Störer nicht infrage kommt.
Obwohl die Gegenseite eigentlich keinen Beweis hat, wer den Rechtsverstoß getätigt hat. Sprich, wer hat wie
den Anschluss missbraucht oder mit oder ohne Wissen den Rechtsverstoß getätigt. Wenn man, die Beweiskette anfechtet, wird
dann zur Klärung ein teures unabhängiges Gutachten vorgeschlagen. Das heißt, wir sind in der von mir schon einmal angesprochenen
Thematik,
- Der Richter hat den Auftrag die Rechtsverstöße einzudämmen;
- Der Richter will den Fall abschließen;
- Der Richter beschränkt dabei nur auf Zeugen- und Anscheinsbeweis und nicht auf die naturwissenschaftliche Beurteilung;
- Man kann Anfechten was man will, solange es den Richter interessiert;
- Der AI muss selbst den ausführlichen Beweis, seiner Unschuld führen.
Zeitpunkt - ein BBB (Baxters Black Book) an die TAZ weiterzuleiten.
Also zieh den Finger aus den .....!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Beiträge: 43
- Registriert: Sonntag 23. Mai 2010, 14:34
- Wohnort: Köln
- Kontaktdaten:
Re: Deutschland
Ich will mal die Gelegenheit nutzen und die ganze Klagediskussion aufgreifen. Natürlich kann man sagen, dass der weitüberwiegende Teil der Nichtzahler (bisher) nicht verklagt wird. Aber was bringen einem 95% Nichtverklage, wenn man zu den 5 % gehört, die verklagt werden? Daher muss man als Anwalt einfach darauf hinweisen, dass es passieren kann. Und natürlich muss man dann auch auf das Kostenrisiko hinweisen. Hier springen schon viele ab und entscheiden sich für die Option "Vergleichsbetrag runterhandeln".
Na ja, und wenn dann tatsächlich eine Klage ins Haus flattert, springen auch noch mal viele ab. Und das ist vielleicht das große Problem. Wieviele gibt es, die bis zum Ende am Ball bleiben und eine Niederlage in Kauf nehmen?
Wenn dann noch auf manchen Internetseiten sinngemäß darauf hingewiesen wird, dass nur der "unseriöse" Anwalt auf die Rechtsmittelinstanzen hinweist... na ja. Das Problem ist m.M. einfach, dass wir zu viele Vergleiche und erstinstanzliche Urteile haben. Wer traut sich denn schon, den Weg bis zum Schluss zu gehen?
Wir dürfen nicht vergessen, dass bei aller Juristerei Obergerichte auch Rechtspolitik betreiben. Und diesbezüglich herrscht beim Filesharing ja eigentlich eine große Mainstreammeinung: Filesharing ist nicht okay, sollte man lassen, wenn man erwischt wird, sollte man auch bezahlen, ABER nicht so viel, wie die Abmahner in der Vergangenheit gefordert haben. Es dauert immer lange, bis sich rechtspolitischer Mainstream (in relativ neuen Rechtsfragen) auch bei Obergerichten durchsetzt, aber irgendwann passiert es doch.
Daher wäre es sehr sinnvoll, dass man -wenn man sich zum Nichtzahlen entscheidet- auch bereit ist, den Weg bis zum Schluss zu gehen. Aber das dürfte -verständlicher Weise- kaum ein Mandant mitmachen: es handelt sich ja schließlich doch nur um ein paar hundert Euro Forderung. Für solche Beträge ist kaum einer bereit, bis zum BGH zu gehen. Diejenigen, die so prinzipientreu sind, dass sie für eine Forderung in Höhe von... 700 Euro ein Prozessrisiko von mehreren tausend Euro eingehen wollen, sind doch sehr selten.
Würden die Rechtsschutzversicherungen Filesharing-Fällen zahlen, würde es sicherlich sehr schnell ganz anders aussehen...
Na ja, und wenn dann tatsächlich eine Klage ins Haus flattert, springen auch noch mal viele ab. Und das ist vielleicht das große Problem. Wieviele gibt es, die bis zum Ende am Ball bleiben und eine Niederlage in Kauf nehmen?
Wenn dann noch auf manchen Internetseiten sinngemäß darauf hingewiesen wird, dass nur der "unseriöse" Anwalt auf die Rechtsmittelinstanzen hinweist... na ja. Das Problem ist m.M. einfach, dass wir zu viele Vergleiche und erstinstanzliche Urteile haben. Wer traut sich denn schon, den Weg bis zum Schluss zu gehen?
Wir dürfen nicht vergessen, dass bei aller Juristerei Obergerichte auch Rechtspolitik betreiben. Und diesbezüglich herrscht beim Filesharing ja eigentlich eine große Mainstreammeinung: Filesharing ist nicht okay, sollte man lassen, wenn man erwischt wird, sollte man auch bezahlen, ABER nicht so viel, wie die Abmahner in der Vergangenheit gefordert haben. Es dauert immer lange, bis sich rechtspolitischer Mainstream (in relativ neuen Rechtsfragen) auch bei Obergerichten durchsetzt, aber irgendwann passiert es doch.
Daher wäre es sehr sinnvoll, dass man -wenn man sich zum Nichtzahlen entscheidet- auch bereit ist, den Weg bis zum Schluss zu gehen. Aber das dürfte -verständlicher Weise- kaum ein Mandant mitmachen: es handelt sich ja schließlich doch nur um ein paar hundert Euro Forderung. Für solche Beträge ist kaum einer bereit, bis zum BGH zu gehen. Diejenigen, die so prinzipientreu sind, dass sie für eine Forderung in Höhe von... 700 Euro ein Prozessrisiko von mehreren tausend Euro eingehen wollen, sind doch sehr selten.
Würden die Rechtsschutzversicherungen Filesharing-Fällen zahlen, würde es sicherlich sehr schnell ganz anders aussehen...
Re: Deutschland
Einverstanden. Selbstverständlich muss ein Anwalt seinen Mandanten auf die möglichen Risiken hinweisen.RA_Obladen hat geschrieben:Ich will mal die Gelegenheit nutzen und die ganze Klagediskussion aufgreifen. Natürlich kann man sagen, dass der weitüberwiegende Teil der Nichtzahler (bisher) nicht verklagt wird. Aber was bringen einem 95% Nichtverklage, wenn man zu den 5 % gehört, die verklagt werden? Daher muss man als Anwalt einfach darauf hinweisen, dass es passieren kann. Und natürlich muss man dann auch auf das Kostenrisiko hinweisen. Hier springen schon viele ab und entscheiden sich für die Option "Vergleichsbetrag runterhandeln".
Mit den 5% bin ich nicht einverstanden. Bei sehr niedrig gegriffenen 400.000 Abmahnungen pro Jahr wären dies 20.000 Klagen pro Jahr. Diese Zahl erscheint mir unrealistisch.
Meine persönliche Einschätzung, basierend auf den Daten in Internet-Foren: Klagen werden eher gescheut, da sie den "normalen" Geschäftsbetrieb hemmen und nicht 100%ig kalkulierbar sind. Ab und an wird dennoch eine angestrengt, und sei es nur, um dem Gerücht "diese Kanzlei klagt nicht" zu widersprechen.
Den Hinweis, dass Obergerichte auch Rechtspolitik betreiben, finde ich sehr interessant, da mir diese Sichtweise bisher nicht bekannt war. Als Nichtjurist.Na ja, und wenn dann tatsächlich eine Klage ins Haus flattert, springen auch noch mal viele ab. Und das ist vielleicht das große Problem. Wieviele gibt es, die bis zum Ende am Ball bleiben und eine Niederlage in Kauf nehmen?
Wenn dann noch auf manchen Internetseiten sinngemäß darauf hingewiesen wird, dass nur der "unseriöse" Anwalt auf die Rechtsmittelinstanzen hinweist... na ja. Das Problem ist m.M. einfach, dass wir zu viele Vergleiche und erstinstanzliche Urteile haben. Wer traut sich denn schon, den Weg bis zum Schluss zu gehen.
Wir dürfen nicht vergessen, dass bei aller Juristerei Obergerichte auch Rechtspolitik betreiben. Und diesbezüglich herrscht beim Filesharing ja eigentlich eine große Mainstreammeinung: Filesharing ist nicht okay, sollte man lassen, wenn man erwischt wird, sollte man auch bezahlen, ABER nicht so viel, wie die Abmahner in der Vergangenheit gefordert haben. Es dauert immer lange, bis sich rechtspolitischer Mainstream (in relativ neuen Rechtsfragen) auch bei Obergerichten durchsetzt, aber irgendwann passiert es doch.
Daher wäre es sehr sinnvoll, dass man -wenn man sich zum Nichtzahlen entscheidet- auch bereit ist, den Weg bis zum Schluss zu gehen. Aber das dürfte -verständlicher Weise- kaum ein Mandant mitmachen: es handelt sich ja schließlich doch nur um ein paar hundert Euro Forderung. Für solche Beträge ist kaum einer bereit, bis zum BGH zu gehen. Diejenigen, die so prinzipientreu sind, dass sie für eine Forderung in Höhe von... 700 Euro ein Prozessrisiko von mehreren tausend Euro eingehen wollen, sind doch sehr selten.
Hier würde ich gerne einhaken: Wo wäre denn der Unterschied zur jetzigen Situation? Anders gefragt: Angenommen, ein Abgemahnter besäße eine entsprechende Rechtsschutzversicherung (oder eine öffentliche oder private Kriegskasse) und er wäre bereit, seinen Fall bis zum bitteren Ende durch zu fechten. Welche Möglichkeiten würden sich dann ergeben? Gibt es Ihrer Ansicht nach erfolgsversprechende Ansätze, die bisher auf Grund von fehlender Courage und/oder Mittel bisher nicht angewandt wurden? Oder wäre es die schiere Masse an Nichtzahlern, die sich auf ihre RSV berufen könnte, die Klagen verhindern würde?Würden die Rechtsschutzversicherungen Filesharing-Fällen zahlen, würde es sicherlich sehr schnell ganz anders aussehen...
Vielen Dank für Ihren Beitrag!
Mehr konkrete Kommentare von Rechtsanwälten könnten unseren Horizont evtl. deutlich erweitern.
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Re: Deutschland
@riva die von mir genannten 5% sollten auch keine statistische Größe im engeren Sinne sein, sondern es war lediglich eine Zahl, die ich mal so genannt habe.
OLG-Richter oder BGH-Richter würden natürlich niemals zugeben, dass manche Entscheidungen auch eine gewisse rechtspolitische Komponente haben. Ich denke aber, dass sich keiner davon freimachen kann. Und natürlich trifft dies auch nicht auf sämtliche Entscheidungen zu. Man kann das ganze auch Judiz nennen - letztlich ist es aber... Rechtspolitik :-)
Man muss sich nur folgendes überlegen: Ein Gericht würde entscheiden, dass die ganze "Beweissicherung" durch die Rechteinhaber Hokuspokus ist und man sie in die Tonne kloppen kann. Die Folge davon wäre letztlich, dass jeder munter Filesharing betreiben kann ohne dass ihm was passiert. Das kanns ja irgendwie auch nicht sein. Versteht mich nicht falsch: natürlich sind die Vorgehensweisen mehr Hokuspokus als es die Rechteinhaber einem klarmachen wollen. Aber man muss auch die (von mir vermutete) Intention verstehen, wenn von Gerichten so Dinge wie die sekundäre Darlegungspflicht entschieden werden. Natürlich kann man sagen, dass sich die Rechteinhaber dann halt bessere Methoden einfallen lassen sollen. Aber das würde eigentlich schon an der Grenze zum Zynismus sein. Der Unterschied, den man mit Rechtsschutzversicherungen hätte, ist einfach, dass das Prozessrisiko geringer wäre. Letztlich "riskiert" man also, dass man die Klageforderung von sagen wir... 800 Euro zahlen muss, nicht aber die Gerichtskosten, Anwaltskosten, Kosten für Sachverständige usw.
In einer solchen Situation könnte man schon etwas mutiger auftreten. Ich habe hier gar nicht irgendeine tolle, innovative Strategie vor Augen - das meinte ich damit auch nicht. Aber es gibt trotzdem einige Filesharing-Fälle, die ruhig mal "durchgekämpft" werden sollten. Das Geniale am Konzept "Abmahnen" ist, dass wir hier in der Regel über Forderungshöhen sprechen über die man sich zwar tierisch aufregen kann, diese aber trotzdem nicht so hoch sind als dass man jede Zahlung kategorisch für sich ausschließen kann - letztlich fragt sich doch jeder hier: soll ich wirklich nicht zahlen und damit riskieren, dass nachher Kosten entstehen können, die letztlich in keinem Verhältnis zu dem eigentlich geforderten "Vergleichsbetrag" stehen. Letztlich haben die Abmahner also eine Forderungshöhe gefunden, die nicht so niedrig ist, dass man die Abmahnung einfach in die Ablage Rund wirft, aber auch nicht so hoch sind, dass man bereit ist, bis zum "bitteren Ende" zu kämpfen.
OLG-Richter oder BGH-Richter würden natürlich niemals zugeben, dass manche Entscheidungen auch eine gewisse rechtspolitische Komponente haben. Ich denke aber, dass sich keiner davon freimachen kann. Und natürlich trifft dies auch nicht auf sämtliche Entscheidungen zu. Man kann das ganze auch Judiz nennen - letztlich ist es aber... Rechtspolitik :-)
Man muss sich nur folgendes überlegen: Ein Gericht würde entscheiden, dass die ganze "Beweissicherung" durch die Rechteinhaber Hokuspokus ist und man sie in die Tonne kloppen kann. Die Folge davon wäre letztlich, dass jeder munter Filesharing betreiben kann ohne dass ihm was passiert. Das kanns ja irgendwie auch nicht sein. Versteht mich nicht falsch: natürlich sind die Vorgehensweisen mehr Hokuspokus als es die Rechteinhaber einem klarmachen wollen. Aber man muss auch die (von mir vermutete) Intention verstehen, wenn von Gerichten so Dinge wie die sekundäre Darlegungspflicht entschieden werden. Natürlich kann man sagen, dass sich die Rechteinhaber dann halt bessere Methoden einfallen lassen sollen. Aber das würde eigentlich schon an der Grenze zum Zynismus sein. Der Unterschied, den man mit Rechtsschutzversicherungen hätte, ist einfach, dass das Prozessrisiko geringer wäre. Letztlich "riskiert" man also, dass man die Klageforderung von sagen wir... 800 Euro zahlen muss, nicht aber die Gerichtskosten, Anwaltskosten, Kosten für Sachverständige usw.
In einer solchen Situation könnte man schon etwas mutiger auftreten. Ich habe hier gar nicht irgendeine tolle, innovative Strategie vor Augen - das meinte ich damit auch nicht. Aber es gibt trotzdem einige Filesharing-Fälle, die ruhig mal "durchgekämpft" werden sollten. Das Geniale am Konzept "Abmahnen" ist, dass wir hier in der Regel über Forderungshöhen sprechen über die man sich zwar tierisch aufregen kann, diese aber trotzdem nicht so hoch sind als dass man jede Zahlung kategorisch für sich ausschließen kann - letztlich fragt sich doch jeder hier: soll ich wirklich nicht zahlen und damit riskieren, dass nachher Kosten entstehen können, die letztlich in keinem Verhältnis zu dem eigentlich geforderten "Vergleichsbetrag" stehen. Letztlich haben die Abmahner also eine Forderungshöhe gefunden, die nicht so niedrig ist, dass man die Abmahnung einfach in die Ablage Rund wirft, aber auch nicht so hoch sind, dass man bereit ist, bis zum "bitteren Ende" zu kämpfen.
Re: Deutschland
Hallo,
ich muss mich leider mal kurz einmischen und blöde Fragen stellen. Bis jetzt habe ich zu dem Thema nix finden können.
Heute ist eine Abmahnung von FAREDS in Haus geflattert. Es geht um einen Titel aus den TOP100 von 6/2010. Ich hab bezüglich FAREDS mal in die Datenbank geschaut und keine weiteren Titel, die abgemahnt werden, in den TOP100 finden können.
Nachdem ich diese Webseite jetzt so ziemlich aufgesaugt habe, bin ich der Meinung eine modUE zu verschicken und nicht zu zahlen.
Das witzige ist: Die Abmahnung ist an meinen Vater adressiert, der seit 4 Jahren gestorben ist. Der Tel. Anschluss wurde bis jetzt nicht umgemeldet ;-) Wenn ich jetzt eine modUE mit meinem Name verfasse, könnte das ja schon fast nach einem Schuldeingeständnis klingen.
Was würdet ihr sagen? Soll ich mit einer modUE mit meinem Namen oder einer Todesurkunde von meinem Vater antworten?
Grüße, Jochen
ich muss mich leider mal kurz einmischen und blöde Fragen stellen. Bis jetzt habe ich zu dem Thema nix finden können.
Heute ist eine Abmahnung von FAREDS in Haus geflattert. Es geht um einen Titel aus den TOP100 von 6/2010. Ich hab bezüglich FAREDS mal in die Datenbank geschaut und keine weiteren Titel, die abgemahnt werden, in den TOP100 finden können.
Nachdem ich diese Webseite jetzt so ziemlich aufgesaugt habe, bin ich der Meinung eine modUE zu verschicken und nicht zu zahlen.
Das witzige ist: Die Abmahnung ist an meinen Vater adressiert, der seit 4 Jahren gestorben ist. Der Tel. Anschluss wurde bis jetzt nicht umgemeldet ;-) Wenn ich jetzt eine modUE mit meinem Name verfasse, könnte das ja schon fast nach einem Schuldeingeständnis klingen.
Was würdet ihr sagen? Soll ich mit einer modUE mit meinem Namen oder einer Todesurkunde von meinem Vater antworten?
Grüße, Jochen
Re: Deutschland
Ich glaube nicht, dass dies witzig ist.Das witzige ist: Die Abmahnung ist an meinen Vater adressiert, der seit 4 Jahren gestorben ist.
Der Tel. Anschluss wurde bis jetzt nicht umgemeldet.
AI = tot, passiert öfters. Hierzu muss man sagen, dass, wenn ein AI stirbt, alle
Verträge und Verbindlichkeiten auf die Erben automatisch übergehen, wenn keine
Ausschlagung erfolgte (6 Wochen). Das heißt, man muss den Anschluss dann
um melden, denn ein Toter wird wohl den Anschluss nicht nutzen oder bezahlen.
4 Jahre ist eine lange Zeit. Man kann jetzt ein Schreiben aufsetzen, das der AI
verstorben ist, aber das Ergebnis wird wohl das sein, dass der Nächstfolgende
in der Erbgemeinschaft, die mod. UE abgeben muss und sich für nicht zahlen
entscheidet. Das wäre auch der effektivste Weg.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland
Ein letzter Versuch noch soll ich zahlen wenn die mUE akzeptiert wird ja oder nein was sind eure Erfahrungen?
Bitte um Hilfe!
THX
Bitte um Hilfe!
THX
Re: Deutschland
Dass ich aus der Sache mit dem verstorbenen AI nicht heraus komme habe ich mir schon gedacht. Habe eben mal die Rechnungen der Telekom geprüft. Der Anschluss wurde doch bereits auf meine Mutter umgeschrieben. Die Umschreibung war 04/2010 und die Datei soll der AI 06/2010 zum Upload angeboten haben. Irgendwie scheint da bei der Auskunft über die Verbindungsdaten auch einiges schief zu laufen.
Ich werde der mUE ein kurzes Schriftstück beilegen, in dem ich bestätige, dass der Anschluss nach dem Tod vom AI von mir weiter genutzt wurde und verweise auf die mUE und Todesurkunde.
Bissel Angst wegen dem Chartcontainer habe ich dennoch. Irgendwie habe ich die Vermutung, dass da noch ein paar Abmahnungen kommen werden. In der Auskunft der Deutschen Telekom ist die komplette RAR-Datei aufgeführt. Eine erweiterte mUE mit allen Titeln des Containers ist allerdings auch wieder übertrieben. Ich denke ich werde es erstmal bei dem einen Titel belassen und abwarten, was passiert.
Ich werde der mUE ein kurzes Schriftstück beilegen, in dem ich bestätige, dass der Anschluss nach dem Tod vom AI von mir weiter genutzt wurde und verweise auf die mUE und Todesurkunde.
Bissel Angst wegen dem Chartcontainer habe ich dennoch. Irgendwie habe ich die Vermutung, dass da noch ein paar Abmahnungen kommen werden. In der Auskunft der Deutschen Telekom ist die komplette RAR-Datei aufgeführt. Eine erweiterte mUE mit allen Titeln des Containers ist allerdings auch wieder übertrieben. Ich denke ich werde es erstmal bei dem einen Titel belassen und abwarten, was passiert.
Re: Deutschland
Danke für den Tip!
Hab grad nochmal im "Kundencenter" der Telekom nachgesehen. Vertragsanschrift ist mein Vater, Rechnungsanschrift meine Mutter. Also wäre dann die Vertragsanschrift geltend - also mein gestorbener Vater. Erbrechtlich gesehen habe ich 50% und meine Mutter 50% bekommen. Also Streitfall.
Ob es sinnvoll ist, dass beide (Mutter und ich) unterschreiben? Bin schon wieder verunsichert.
Gleich ein Schreiben mit Todesurkunde und modUE oder erst Todesurkunde und dann wenn die Abmahnung nochmal kommt erst die modUE?..
Hab grad nochmal im "Kundencenter" der Telekom nachgesehen. Vertragsanschrift ist mein Vater, Rechnungsanschrift meine Mutter. Also wäre dann die Vertragsanschrift geltend - also mein gestorbener Vater. Erbrechtlich gesehen habe ich 50% und meine Mutter 50% bekommen. Also Streitfall.
Ob es sinnvoll ist, dass beide (Mutter und ich) unterschreiben? Bin schon wieder verunsichert.
Gleich ein Schreiben mit Todesurkunde und modUE oder erst Todesurkunde und dann wenn die Abmahnung nochmal kommt erst die modUE?..
Re: Deutschland
lass nur deine Mom unterschreiben... die wird das nicht nochmal tun wenn du mitunterschreibst und es passiert ncohmal was bist du dran, das schreiben gilt 30 Jahre!Ob es sinnvoll ist, dass beide (Mutter und ich) unterschreiben? Bin schon wieder verunsichert.
Hab es so gemacht!
Re: Deutschland
"Ein Lied allein macht nicht glücklich"
Donnerstag, den 29.07.2010
Heute erhielt die Initiative AWDP die Information, über einen neuen/alten Rechteinhaber bei
der abmahnenden Kanzlei Rechtsanwälte Bindhardt · Fiedler · Rixen · Zerbe aus Linden.
Rechteinhaber:
Ersguterjunge GmbH,
Ritterstr. 11,
10969 Berlin;
GF: Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername “Bushido“
Streitgegenständliche Werk:
Album: Fler - „Flersguterjunge“ (VÖ 11.06.2010)
Forderungen:
700,00 Euro
VG Steffen
Donnerstag, den 29.07.2010
Heute erhielt die Initiative AWDP die Information, über einen neuen/alten Rechteinhaber bei
der abmahnenden Kanzlei Rechtsanwälte Bindhardt · Fiedler · Rixen · Zerbe aus Linden.
Rechteinhaber:
Ersguterjunge GmbH,
Ritterstr. 11,
10969 Berlin;
GF: Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername “Bushido“
Streitgegenständliche Werk:
Album: Fler - „Flersguterjunge“ (VÖ 11.06.2010)
Forderungen:
700,00 Euro
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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