Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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riva m
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Re: Deutschland

#4621 Beitrag von riva m » Montag 5. Juli 2010, 21:13

princess15114 hat geschrieben:Die neue Abmahnstatistik Juni 2010 ist da! --> Downloadlink in meiner Signatur!

Wichtige Änderungen zur vorangegangenen Ausgabe:
- Die PDF-Datei der „Wer mahnt Was ab – Datenbank“ wurde um Datumsfelder je Werk ergänzt: Erstbekannter Log-Monat, bisher letztbekannter Log-Monat, erstbekannter Abmahnzugang, bisher letztbekannter Abmahnzugang.
Das Ergänzen dieser Felder von Werken, die derzeit nicht im Fokus der Abmahner stehen, erfolgt nur sporadisch. Allerdings können individuelle Anfragen dazu zügig beantwortet werden.
@princess: Vielen lieben Dank!
:ty

Analog zur Buchbranche: Es gibt auch im P2P neben den Bestsellern sogenannte Longseller. Manche Werke erfreuen sich nicht nur eines kurzfristen Interesses (Lena-Müller-Schlandhausen), sondern werden über Jahre immer wieder nachgefragt und gegebenenfalls konsumiert. Wenn alias "FmpYinthA007.5" kürzlich Werk "AllaHolla" rauf- und runtergeladen hat und nun auf Grund einer anderen Abmahnung in der Datenbank stöbert, findet er die Information, ob "AllaHolla" das letzte Mal vor zwei Jahren, oder erst kürzlich geloggt wurde. Er kann daraus Schlüsse ziehen, oder es bleiben lassen.

Allgemeine Informationen zur Datenbank „Wer mahnt was ab“

Zum Stichtag 30.06.2010 befanden sich in der Datenbank (Klammerwerte: Zuwachs zum Vormonat):
Abgemahnte Werke: 2769 (+ 81)
Rechteinhaber: 207 (+ 2)
Abmahner: 36 (+ 0)
Welcome to the new dark ages...

WiDDoW
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Re: Deutschland

#4622 Beitrag von WiDDoW » Montag 5. Juli 2010, 22:30

hi an alle

keine Ahnung ob meine Frage wo anders besser aufgehoben wäre - wenn dem so ist bitte verschieben...


mein fall ist http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... &start=282

ich hab also die mod.UE zusammen mit dem Auskunftsersuchen gesendet (großzügig wie ich bin hab ich eine 14tägige Frist eingeäumt :sf )
und es kam - wie konnte es anders sein - KEINE Antwort.

jetzt meine Frage - was soll ich weiter tun?
zu einem RA gehen und nachharken warum mein Auskunftsersuchen ignoriert worde
oder
mich doch lieber gar nicht rühren getreu dem motto schlafende Hunde weckt man nicht.

was meint ihr?

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Steffen
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Re: Deutschland

#4623 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. Juli 2010, 01:14

“abmahnwahn-dreipage.de“ - Erfolg oder Niederlage?


Bild

Am 06. Juli 2010, 16:14 Uhr war es so weit. Die Internetpräsenz der Initiative Abmahnwahn-Dreipage verzeichnet
den 1-millionsten Besucher. Ist es nun ein Erfolg bzw. Zeichen für die bisherige abgelieferte Arbeit oder ein
bedrückendes Eingeständnis, dass man im Kampf gegen das Abwahnwesen absolut nichts bewegt hat. Um eine Antwort
zu finden, müssen wir zu den Anfängen zurückkehren.

Am Anfang war die Idee …

… wir befinden uns Anfang 2007 in Deutschland und die Abmahnmaschinerie hat die ersten Kinderkrankheiten überwunden.
Um genügend Sand in dessen Getriebe zu streuen, hat sich ein einzigartig, nicht wieder erreichbares Zentrum des
Abgemahnten-Widerstandes gebildet. Es handelt sich um den legendären Thread: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen
gegen Filesharer (Link) im Board von Gulli.com, wo ich, neben vielen guten Menschen, mit Stolz sagen kann:
Ich war dabei!

Aber, auch wenn es jetzt anmaßend klingt, aus meiner Sicht war es nicht perfekt. Natürlich gab es die ersten zarten
Versuche von Zusammenfassungen (Alter Hasse + Rocky666666), die Datenbank: Wer mahnt was ab? wurde geboren und T15
schrieb die 10 Goldenen Regeln nieder. Es fehlte aber ein Ort, wo der Abgemahnte bzw. Interessierte in Ruhe nachlesen
und sich informieren konnte ohne störenden Postings. Eine Art Lexikon für Abgemahnte. Warum? Aus meiner Sicht ganz
einfach. Man hat ein Forum, wo man auf 10 Seiten las, mach dies, auf 20 Seiten, mach das und auf 30 Seiten wieder ganz
etwas anderes. Es war verwirrend und es musste ein Extrakt her, aus den gesammelten Erfahrungen in Verbindung mit
Rechtswissen. Wenn man jetzt ehrlich ist, es hatte auch, selbst heute, niemand Zeit und Lust, alle Seiten eines Threads
durchzuackern.

Gesagt, getan? ...


... weiterlesen

panzergeneral
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Herzlichen Glückwunsch Steffen

#4624 Beitrag von panzergeneral » Mittwoch 7. Juli 2010, 10:36

Hallo Steffen,

herzlichen Glückwunsch zur Millionen. Ich denke dies zeigt wie gut und wichtig Deine/Eure Arbeit ist. Meine Abmahn Geschichte dürfte mit dem 30.06.2010 endgültig verjährt sein. Ich werde aber trotzdem weiter hier mitlesen und mich über jeden neuen Erfolg gegen die Abmahner freuen.
Also, weiter so! :te

Gruß
Panzergeneral
(Abgemahnt in 2006, Verjährt in 2010)


:ty und viel Erfolg - Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland

#4625 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. Juli 2010, 12:33

Aufruf!

Wir suchen Abgemahnte, die
  • von C-S-R Rechtsanwaltskanzlei, Am Hardtwald 9, 76276 Ettlingen;
  • i.A. der Firma Fraserside Holdings Ltd.(Zypern);
  • nach dem 08.03.2010;
abgemahnt wurden?


Bitte meldet Euch unter:
E-Mail: steffen.steinwiesen@t-online.de oder
Tel: 09262 - 974217


Vielen Dank im Voraus; alle Vorgänge werden anonym behandelt
sowie unter Vorlage der ersten Seite des Abmahnschreibens.


Mit freundlichen Grüßen

Steffen Heintsch
Initiative Abmahnwahn-Dreipage

hsm9tdiu
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Re: Deutschland

#4626 Beitrag von hsm9tdiu » Mittwoch 7. Juli 2010, 15:16

Was ist denn da im Busch ?

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Steffen
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Re: Deutschland

#4627 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. Juli 2010, 15:24

Was ist denn da im Busch?
Der George W.! :lol:



Video-Vortrag RA Udo Vetter




Neuer Gerichtstermin!

NZGB (Savoy) gegen XXXXXX wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
Ort: Amtsgericht München
Wann: 29.07.2010 10:20 - 13:00
ohne Rechtsbeistand


VG Steffen

Sedated
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Re: Deutschland

#4628 Beitrag von Sedated » Mittwoch 7. Juli 2010, 16:16

Sovoy Film GmbH
gegen Stadler wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
Sovoy Film GmbH wird von Negele Zimmel Greuter Beller in Augsburg vertreten
Stadler vertritt sich selbst

Quelle : Gerichtsterminkalender


sorry wenn ich frage..... ist das der RA Thomas Stadler ? :ew

Nein, es ist nicht Herr RA Stadler.
VG Steffen

hsm9tdiu
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Re: Deutschland

#4629 Beitrag von hsm9tdiu » Mittwoch 7. Juli 2010, 16:18

Ach der Goerge Dabbelju !
Herrlich !
Wer war das nochmal ??? :oops:

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Re: Deutschland

#4630 Beitrag von hsm9tdiu » Mittwoch 7. Juli 2010, 16:25

Na da sind wir dochmal gespannt wie diese Geschichte ausgeht....

Sedated
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Re: Deutschland

#4631 Beitrag von Sedated » Mittwoch 7. Juli 2010, 16:31

hsm9tdiu hat geschrieben:Ach der Goerge Dabbelju !
Herrlich !
Wer war das nochmal ??? :oops:
Er hat unter anderem dafür gesorgt dass der irakische Ex-Diktator lahmgelegt wurde (unter Jubel des irakischen Volkes)

kannste Dich jetzt wieder erinnern ? :D

hsm9tdiu
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Re: Deutschland

#4632 Beitrag von hsm9tdiu » Mittwoch 7. Juli 2010, 16:46

ähem... joarrr... da kommts mir wieder hoch ....

goodbyeing
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Re: Deutschland

#4633 Beitrag von goodbyeing » Donnerstag 8. Juli 2010, 08:20

@ steffen
@ all

wie ich der Hauptseite unter "aktuelles" entnehmen konnte, sieht sich die Kanzlei Lihl wegen personeller Überlastung ausserstande, Einschreiben/Rückschein anzunehmen. Ich wüsste da eine Lösung - weniger abmahnen.

Wenn aber ein Einschreiben/Rückschein nicht angenommen wird, dann ist diese Annahmeverweigerung eine Vereitelung des Zugangs. Ein solchermassen zurückgekommenes Einschreiben/Rückschein sollte dann bei den meisten Gerichten reichen, eine einstweilige Verfügung, sollte die angesichts der personellen Überlastung überhaupt beantragt werden, im Nachhinein wieder aufzuheben. das macht man vielleicht ein bis zwei Mal, dann werden die Kosten schon dazu führen, dass das aufhört.

Wenn das wirklich wahr ist, ist das schon eine sensationelle Blüte des Abmahnwesens.

Vorbeugende Unterlassungserklärungen kann man vielleicht noch per Einwurf-Einschreiben versenden. Bei eingeforderten und dann mod. UE wüsste ich nicht, warum ich eine Erklärung dem Rechteinhaber aufzwingen sollte, wenn sein Anwalt die nicht annehmen will.

Oder sollen wir irgendwann den Gerichtsvollzieher losschicken, um Erklärungen an die Rechteinhaber abzugeben, die diese nicht annehmen wollen ?

goody

jim_panse
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Re: Deutschland

#4634 Beitrag von jim_panse » Donnerstag 8. Juli 2010, 10:52

Grazer57 hat geschrieben:@ jim_panse

kannst Du die 90% einmal konkretisieren?
Also was, wie und warum nicht umgesetzt werden kann.
Es reicht schon, dass es keine Einzelfallgesetze geben darf.

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Steffen
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Re: Deutschland

#4635 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. Juli 2010, 10:55

Die mod. UE zwischen Gängelei und Nachgeben?

Donnerstag, den 08.07.2010

Vorweg muss ich wieder feststellen, dass man sich doch viel um nichts aufregen kann. @goody, nicht böse sein,
es geht nicht in Deine Richtung. Da wir darüber reden müssen, meine Gedanken zum Thema.

Das Musterschreiben der modifizierten Unterlassungserklärung, wird durch die Initiative Abmahnwahn-Dreipage
- jeden - der sie möchte seit Mitte 2007 angeboten. Hier wurde nach Anregung von @Hadron reagiert auf die Vorgehens-
weise der Kanzleien Schutt & Waetke sowie Schwarz, Kelwing, Wicke, Westphal, die regelmäßig einstweilige Ver-
fügungen erwirkten gegenüber uns renitenten “Nichtreagierern“. Ein bisschen theatralisch, ich fühle mich als der
Hüter der “heiligen mod. UE“.
Hier lasse ich mich absolut nicht von irgendwelchen Gefühlen oder Auseinandersetzungen leiten, sondern sehe
meine Verantwortung darin, ein Musterschreiben anzubieten was ständig,
  • aktuell,
  • sicher und
  • für jeden Betroffenen anwendbar ist,
der aus den unterschiedlichsten Gründen keinen Anwalt beauftragen kann oder möchte. Dieser Verantwortung werde
ich seitdem (in ZA mit Herrn Doktor) gerecht, denn hier ist kein Platz für kindische Machtspielereien oder Streitigkeiten.

Mir persönlich ist dabei egal, wer personal aus oder nicht ausgelastet ist, wer was will oder nicht will und ob
jemand wenig oder viel abmahnt. Wenn ich als Anbieter eines wichtigen Musterschreibens für Juristen und Nichtjuristen,
die Informationen erhalte, dass eine Kanzlei die Annahme eines Einschreibens mit Rückschein verweigert, kann ich
mich hinstellen und der Welt erzählen: „Wieso sollten wir dem Abmahner entgegen kommen?; Für mich erhöht sich
dadurch das Risiko für die Abgemahnten; Da schickt dieser Mensch Tausende von Serienbriefen und ist über die
Antwort überrascht und überfordert“, oder ich minimiere das Risiko für die Neuabgemahnte.

Leitsatz: Minimierung der Risiken und Kosten sowie der Abgemahnte ist für die korrekte Abfassung + Versand der
UVE selbst verantwortlich!

Und einmal zur Richtigstellung. Natürlich habe ich diesbezüglich Herrn RA Lihl angerufen.
Er hat mir seinen Standpunkt erläutert und in absolut nichts verlangt. Die Änderung der Versandart: Einschreiben
mit RS auf Einwurfeinschreiben, war und ist meine eigene Entscheidung.
Dabei predigen Fred-Olaf und ich gebetsmühlenartig, seit dem Erscheinen des 1. eBook: “Wegweiser Abmahnung“
(September 2008), der Abgemahnte - selbst - ist im Ernstfall verantwortlich für die Beweislast, das die mod. UE
abgeschickt wurde.

Leitsätze:
Die Beweislast für den Zugang einer Erklärung trägt immer derjenige, der sich darauf beruft.
Versandarten:
1. Telefax oder zumindest E-Mail (PDF- oder Textdokument-Anhang) zur Fristwahrung (+ gleichzeitiger Ausschließung
der Wiederholungsgefahr);
2. Vor dem 07.07.2010 Einschreiben mit RS, ab dem 07.07.2010 mit Einwurfeinschreiben für die Abgeltung des Unter-
lassungsanspruch bzw. zustande kommen eines Unterlassungsvertrages. Denn hier ist ein Dokument im Original, zu gut
Deutsch mit eigenhändiger Unterschrift (nicht gedruckt, abgescannt usw.) notwendig.
3. Zeuge, der gegebenenfalls den Inhalt, das Eintüten, die korrekte Adressierung und Versand beeiden kann.

Einschreiben mit Rückschein
Hier wird wenigstens protokolliert, dass ein Schreiben abgeliefert wurde. Was in diesem Brief stand, ist damit aber
noch nicht gesagt, es könnte ja lediglich ein leerer Zettel sein. Ein weiteres Problem ist, dass ein Einschreiben
mit Rückschein bei der Post lagert, wenn kein Empfänger vor Ort ist. Wenn es dort niemand abholt, wird es zurückgesandt
und das Schreiben ist nicht zugegangen.
Der Zugang ist jedoch bei einem Einschreiben nicht allein durch den Einwurf eines Benachrichtigungsschreibens mit
der Aufforderung, das Schriftstück innerhalb einer bestimmten Frist abzuholen, bewirkt. Holt der Adressat das
Schriftstück nicht ab, so ist kein Zugang erfolgt. Denn es besteht nach der Rechtsprechung keine allgemeine
Obliegenheit, Willenserklärungen zu empfangen und deshalb auf Benachrichtigung hin Briefe von der jeweils zuständigen
Poststelle abzuholen (OLG Brandenburg 03.11.2004 – 9 UF 177/04).
Für den Beweis, welchen Inhalt der Brief hat, müsste man sich eines Zeugen bedienen, der den Brief durchliest,
kopiert und zur Post bringt.


Einwurfeinschreiben
Dies ist für mich die neue Versandart der Wahl. Der Brief wird wie oben beschrieben, von einem Zeugen versandfertig
gemacht, versandt und von der Post wird der Einwurf in den Briefkasten (- dem Machtbereich -) des Empfängers dokumentiert.
Ist nebenbei auch etwas günstiger als ein normales Einschreiben.

Es gibt kein Gesetz, indem steht, dass man ein Einschreiben annehmen muss!
Ich sehe keinerlei Grund der Aufregung. Weder Einschreiben mit RS noch Einwurfeinschreiben bieten 100 Prozentige
Sicherheit.
Selbst Anwälte (und die sich dafür halten von Seiten der Abgemahnten) wissen, das ein Versand per Einwurfeinschreiben
ausreichend ist sowie, wenn man etwas absolut wichtiges versenden möchte, der Service des Gerichtsvollziehers in
Anspruch genommen werden muss.

Fazit:

Das Musterschreiben einer mod. UE, soll (keine Beleidigung) von einem Schluchtenjodler in Hintertupfingen verwendet
werden können, der ohne jeglicher juristischer Kenntnis dieses ausfüllt, aber im Wissen + Glauben dass es so stimmt,
sowie ist kein Dokument für irgendwelche Muskelspielereien mit der Gegenseite. Das wäre Verantwortungslos! War das
für @all ein Rüffel - selbstverständlich!

VG Steffen

goodbyeing
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Re: Deutschland

#4636 Beitrag von goodbyeing » Donnerstag 8. Juli 2010, 11:46

@ steffen

Das mit der sichersten Methode ist ja richtig. Wenn aber ein Anwalt Einschreiben per Rückschein zurückgehen lässt, weil er mit der Arbeit nicht mehr nachkommt, dann bleibe ich bei meinem Hinweis, dass das bei einer einstweiligen Verfügung ein Problem würde.

Und unter solchen Voraussetzungen spricht auch nichts gegen "Machtspiele", wenn denn der Herr Anwalt dann ernsthaft mal eine einstweilige Verfügung versucht. Natürlich geht das nur für Leute mit starken Nerven, weil jedes Schriftstück vom Gericht erstmal den Puls hebt.

Ein Einwurfeinschreiben allerdings bringt auch nicht ohne weiteres Vollbeweis. Mit deinem Argument kann der Anwalt und/oder Rechteinhaber immer sagen, das Einschreiben war leer oder hat einen völlig anderen Inhalt gehabt. Da ist völlig egal, obs zurückkommt oder ankommt. Für den Inhalt sagt das Einschreiben gar nichts. Aber machen wir uns nichts vor, damit verteidigt sich ein Abmahner 2 - 3 Mal, dann kennen wir die Masche und das wäre der Anfang vom Ende.

Ich schicke als Anwalt an andere Anwälte "nur" normale Post (mit Ausnahme vollstreckbarer Titel oder gerichtlicher Schriftsätze). Mit den Abmahnkanzleien gab es insoweit mit Ausnahme heillos überlasteter Telefaxe bisher noch keine Probleme. Aber die Annahme verweigert hat auch noch keiner. Und trotzdem würde ich das Argument "Ich musste eine einstweilige Verfügung beantragen, weil ich die UE nicht annehmen konnte, weil ich nicht genügend Personal habe" ausgesprochen gerne Mal vor Gericht verhandeln.

Ich glaube, sogar in Köln müsste man dann mal nachdenken, ob das so geht. Ich will aber nicht ausschliessen, dass dort kein Problem wäre auszuurteilen, dass ja der Abgemahnte dafür verantwortlich sei, für die fristgerechte Annahme zu sorgen.

Und von daher schliesst sich der Kreis. Der sicherste Weg ist die Sicherstellung des Eingangs des Schriftstücks und der Nachweis desselben, auch wenn sich mein Servicedrang für betroffene Anwälte eher in Grenzen hält.

goody

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Steffen
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Re: Deutschland

#4637 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. Juli 2010, 11:56

Das heißt dann nämlich in meinen Augen, daß die Anwaltskanzlei ihrer Mandantin diesen Anspruch im Grunde und mit
fadenscheiniger Begründung verwehrt.
Warum? Es gibt kein Gesetz, das regelt, dass ein Einschreiben angenommen werden muss, besonders wenn man den
Absender + Inhalt nicht kennt. Mir ist es auch Brust, was er oder jemand anders macht. Wichtig ist ein sicheres
und aktuelles Musterschreiben für alle anzubieten. Diese Änderung wollte ich schon mit der letzten vornehmen,
habe aber davon Abstand genommen, weil der Abgemahnte sofort ein Sauerstoffzelt benötigt, mit der kleinsten
Veränderung des Schema F. Man sieht es ja jetzt, große Diskussion um nichts.
2. Seit wann gibt es überhaupt ein "gewerbliches Ausmaß" bei Pornofilmen, sprich bei Ü18-Filmen? Ergo: Wie kann
es einen Auskunftbeschluß für Werke geben, für die es keine Lizenz (!) geben kann bzw. darf, da eine öffentliche
Verbreitung von jugendgefährdenden Werken gemäß Strafgesetzbuch (§184 StgB) verboten ist!? Ist das nicht äußerst
seltsam...?
Ganz direkt gefragt: Machen sich die Richter am LG Köln mit solchen Auskunftsbeschlüssen nicht sogar selbst strafbar?
Das ist doch Schmarrn. Die Paragrafen regeln doch eindeutig: Pornografischer Inhalt, - nein - bei Personen unter
18 Jahren!
Im Gegenteil, Du drängst die Diskussion ja wieder in die Richtung, das die Filesharer absolut verantwortungslos sind,
besonders die der Porno-Fraktion. Jeder Minderjährige könnte sich dieses Zeugs in allen Fetisch-Richtungen herunterladen.
Z.B. Saugstube.to oder Torrent.to, Riesenfatzen Disclaimer aber nach dem Enter, kann man (besser gesagt auch ein
Minderjähriger) sich alles frei "heruntersaugen".
Sorry, aber das ist doch 'ne ziemlich schwache Begründung.
Die Aufgabe eines Bereitstellers eines Musterschreibens, ist doch nicht juristische Spitzfindigkeiten umzusetzen, sondern
ein allgemeines Dokument anzubieten. Die mod. UE ist doch fast, das einzige probate Mittel, die Kosten und Risiken zu
mindest zu minimieren in Zeiten der Störerhaftung.
Nochmals, hier geht es nicht um Extrawünsche, Weihnachtsgeschenke oder etwas anders. Natürlich kann man darüber diskutieren,
wer anderer Meinung ist, nichts dagegen. Wer mit meiner Meinung nicht konform geht, bitte. Es bleibt doch jedem überlassen
ein Musterschreiben anzubieten.
Wenn @goddy - Extrembeispiel - nicht mit mir übereinstimmt, kann er doch selbst ein Musterschreiben auf seiner Anwalts-Page
bereitstellen. Bei der mod. UE gab es und wird es keine Demokratie geben. Dieses Schreiben wurde bis jetzt verantwortungsbewusst
bereitgestellt und ständig flexibel dem “Status quo“ angepasst. Und so bleibt es!

VG Steffen

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Re: Deutschland

#4638 Beitrag von crank » Donnerstag 8. Juli 2010, 12:12

Wenn die Kanzlei mit dem "verbotenen Namen" nun also nicht mehr nachkommt die Einschreiben anzunehmen, wie wollen die dann die Abgemahnten alle vor den Kadi ziehen?
.)(

@Baxter:
Wenn ich zur Polizei gehe was soll ich da genau zur Anzeige bringen? Die Tatsache, dass der Franke sich hier mit geringem Aufwand die Taschen füllen möchte, dies aber aufgrund der Einfachheit dieser Tätigkeit (Serienbrief...) eigentlich gar nicht derart bepreisen darf?

Auch habe ich das mit dem Verwandschaftsverhältnis und der Zugehörigkeit zu mehreren Kanzleien nicht so ganz auf die Kette bekommen.
Bitte bring mal bisschen Licht ins Dunkel. :idea:

crank

PS: Meine Kriegskasse ist gefüllt, d.h. es ist mir wurscht ob mich diese Angelegenheit 500 oder 1000 kosten wird, wenn es denn überhaupt so weit kommen sollte, nur schmeiss ich die Kohle lieber einem Anwalt meiner Wahl aufs Konto als "jemand anderem". :,.:

EDIT by Grazer57
macht das bitte per PN

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Steffen
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Re: Deutschland

#4639 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. Juli 2010, 14:11

Wenn die Kanzlei mit dem "verbotenen Namen" nun also nicht mehr nachkommt die Einschreiben anzunehmen, wie
wollen die dann die Abgemahnten alle vor den Kadi ziehen?
Der Kanzleiname ist nicht verboten zu erwähnen. Man sollte es tunlichst unterlassen ihn in Zusammenhang mit
unwahren Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen zu bringen.

Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Man versendet zur Fristwahrung, als erstes die mod. UE als Fax. Da
aber in Deutschland keiner eins hat, und keiner jemand kennt der eins hat, mittels E-Mail und knallt es als
Einwurfeinschreiben hinterher. Wo bitte schön ist das Problem? Mit Einwurf in den Briefkasten gelangt es in
den Machtbereich des Abmahnenden. Punkt, Komma, aus.

Nachtrag:
Selbst in seinem Kundencenter der Telekom, kann man ein Fax per PC Fax-Option versenden.

Bild

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Re: Deutschland

#4640 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. Juli 2010, 14:13

Infoscore fährt schwere Geschütze auf?

Donnerstag, den 08. Juli 2010

Wie schon bei der Veröffentlichung des Urteils, des Amtsgerichtes Frankfurt am 16.04.2010 (Az. 30 C 562/07) vorhergesehen,
fährt das Forderungsmanagement Infoscore schwere Geschütze auf. In einem aktuell vorliegenden Schreiben kann man lesen,

[...]nach wiederholter Prüfung des Sachverhalts teilen wir Ihnen mit, dass die Forderungen unserer Auftraggeberin zu Recht
bestehen.
Das von Ihnen angeführte Gutachten ist irrelevant. Das von unserer Auftraggeberin beauftragte Anti-Piracy-Unternehmen hat
durch den unabhängigen Gutachter Dipl. Ing. Z. bestätigen lassen, dass die für die Ermittlung verwendete Software fehlerfreie
Daten ermittelt. Gerichtliche Sachverständige haben die ordnungsgemäße Funktionsweise, der vom AntiPiracy-Unternehmen
verwendete Software bestätigt (vgl. AG Bruchsal, Az. 4 C 409/07). Zuletzt bestätigte das AG Frankfurt die korrekte Erfassung
der Software (AG Frankfurt, Urteil vom 16.04.2010, Az. 30 C 562/07).[...]
[...]Sollte die Frist nicht eingehalten werden, sind wir verpflichtet, die Akte ohne nochmalige Abmahnung zur gerichtlichen
Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs weiter zureichen.[...]


Für den Betroffenen selbst hat sich an der Gesamtsituation nicht viel geändert. Wenn man etwas einfordert, muss man es (aber
erst RA Haas beauftragen) einklagen. ...


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