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riva m
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Re: Deutschland

#4521 Beitrag von riva m » Sonntag 20. Juni 2010, 20:40

InDubioProReo hat geschrieben: mal etwas off topic - könnte man in der Datenbank Abmahnliste gesamt nicht noch folgende Daten anzeigen:
erstmals geloggt MM.JJ
erstmals abgemahnt MM.JJ (wird bereits angezeigt)
letztmals geloggt MM.JJ
letztmals abgemahnt MM.JJ

[...]
Hatte ich auch bereits angeregt. Die letzte Info, die ich hierzu erhalten hatte, war, dass dies tatsächlich umgesetzt werden soll, aber noch etwas dauern kann.
"erstmals geloggt" findest Du unter "Wer mahnt was ab?"

riva m
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Re: Deutschland

#4522 Beitrag von riva m » Sonntag 20. Juni 2010, 22:27

Mitleser hat geschrieben:
Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 707632: Bekannt gemacht am: 18.09.2009 12:00 Uhr

Neueintragungen

17.09.2009

Excubitor UG (haftungsbeschränkt), Karlsruhe, Kaiserstraße 132, 76133 Karlsruhe.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2009 mit Änderung vom 01.09.2009.
Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 132, 76133 Karlsruhe.
Gegenstand: Die Datenerfassung, Datenanalyse und Dienstleistungen im Bereich der Datenverarbeitung und Datenerfassung sowie alle Tätigkeiten, die diesem Geschäftszweck dienen.
Stammkapital: 500,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Geschäftsführer: Schröder-Padewet, Matthias Klaus, Karlsruhe, *08.05.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 703958: Bekannt gemacht am: 07.03.2008 12:00 Uhr

Neueintragungen

03.03.2008

Padewet GmbH, Karlsruhe (Kaiserstraße 132, 76133 Karlsruhe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2007.
Gegenstand: Der Handel mit Instrumenten, Instrumentenbedarf, Noten, Büchern, Musikaccessoires sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin bei der Johann Padewet GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Karlsruhe und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer: Schröder-Padewet, Matthias, Karlsruhe, *08.05.1978; Schröder-Padewet, Henriette, geb. Frank-Padewet, Karlsruhe, *01.05.1950, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
*Nebenbei: Wenn man da anruft, kann man sich Karten für Konzerte der evangelischen Christuskirche Karlsruhe bestellen (Quelle)... Was'n service, wa!? :lol:

Bild

Das Finanzamt Karlsruhe sowie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe dürfen meiner bescheidenen Meinung nach ruhig informiert werden...
"Schwerter zu Pflugscharen", das hatten wir schon.
"Mandolinenverkäufer zu Fachleuten bezüglich IP-Ermittlung": Das war mir neu.

Ich bin auch immer wieder erfreut über Firmen, die auf ihrer Website Presseberichte über sich selbst verbreiten.
http://www.musik-padewet.de/presse.php
Diese reagieren erfahrungsgemäß recht empfindlich auf ihrer Ansicht nach negative Berichterstattung.
fiktiv: BILD: "Schöngeister mahnen Internet-Opfer ab!" "Internet-Abzocke durch Notenhändler!" usw.

So viele Informationen, so wenig Zeit...

@mitlesender Baxter: THX!

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Steffen
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Re: Deutschland

#4523 Beitrag von Steffen » Montag 21. Juni 2010, 02:29

Richter, die "einfach so" Grundrechte von Bürgern einschränken (§ 101 Abs. 10 UrhG) und dadurch
im Grunde Abzocker verdammt reich machen, genießen bei mir persönlich zumindest kein sonderlich hohes
Ansehen...
@Baxter,

das Problem was viele haben, es geht doch letztendlich um einen Interessenausgleich, der immer zu Gunsten des Verletzten
ausgeht.
Liebe Leute, der Verletzte ist nicht der Abgemahnte, sondern der Rechteinhaber. Selbst wenn es Rechteinhaber gibt, die
nur Lizenzen erwerben um damit schnelles Geld zu verdienen, gibt es jemand der gegen bestehendes Recht verstößt, der das
urheberrechtlich geschütztes Zeugs herunterlädt von einem Internetanschluss aus.
Wir haben doch kritisiert, dass das staatsanwaltliche Auskunftsverlangen gem. § 113 TKG gegen das GG, BDSG usw. verstößt.
Dem wurde Folge geleistet und der Richterbeschluss wieder eingeführt. In dieser Gestattungsanordnung geht es doch eigentlich
nur darum, dem verletzten RI zu ermöglichen, die Rechtsverletzung geltend zu machen. In einer möglichen Hauptsacheverhandlung
muss er ja dann den Anspruch nachweisen.

VG Steffen


PPS: Diese Zeile aus dem BGH Urteil, sollte uns mehr Sorgen bereiten, als der Auskunftsbeschluss!

Bild

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Steffen
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Re: Deutschland

#4524 Beitrag von Steffen » Montag 21. Juni 2010, 11:53

Weshalb uns dieser konkrete Einzelfall am BGH, bei dem der Beklagte meiner Meinung nach auch noch äußerst stümperhaft
verteidigt wurde, "Sorgen bereiten" soll verstehe ich - offen gesagt - nicht.
Ich bin ein Mensch, der viele Sachen pessimistisch sieht. So wurde schon ca 1 Jahr vor dem BGH-Urteil die Steinwiesener
-Gedanken geäußert,
  • dass es für ein ungesichertes WLAN keinen Freifahrtschein gibt,
  • die Aufsichts- und Prüfpflichten sich für den Anschlussinhaber enger gefasst werden und
  • die tagtäglichen Rechtsverletzungen in der TB eingedämmt werden müssen.
Wenn man Menschen kennt, die an der Verhandlung nicht nur geistig teilgenommen haben, wurde durch den Berichterstattenden
Richter eindeutig dargestellt, dass man sich nicht abfinden wird mit den Rechtsverletzungen in der TB
und sie eindämmen müsse.


Bild
BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens

Ob dieses Zitat wirklich aus dem Zusammenhang gerissen, ich dafür zu blöd bin, oder der BGH eine zu harte Formulierung
gewählt hat, wird sich zeigen. Ich habe mit keiner Silbe geäußert, dass es jetzt eine Klagewelle rollt, aber erste
Reaktionen auf das BGH-Urteil haben wir schon.


Bild
Aktuelle Frankfurter Abmahnung

Der BGH hat sich hier eindeutig hart geäußert, dass der Anscheinsbeweis schon ausreicht, für die Störerhaftung des
ermittelten Anschlussinhabers. Und entschuldige, dass wird eine harte Nuss für jeden Abgemahntenvertreter!

Aber klar schaun'wir mal. @Mistreaded ist ja so ruhig geworden, antworte Du doch einmal auf meinen Vorschlag!
Hier kannst Du doch einmal Deine ganzen Argumente anbringen (Hilfestellung).
Und ich haue sie Dir um die Ohren! :D

VG Steffen

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Uwe
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Re: Deutschland

#4525 Beitrag von Uwe » Montag 21. Juni 2010, 23:13

Pressemitteilung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main verneint Anspruch eines Telekom-Kunden auf unverzügliche Löschung von IP-Adressen
Mit einem Urteil vom 16.6.2010 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt bestätigt, wonach ein Telekom-Kunde keinen Anspruch auf unverzügliche Löschung der für die Internetnutzung vergebenen IP-Adressen (Internet-Protokoll-Adressen) hat.

Hintergrund
Der Kläger hat mit der beklagten Telekom AG vor Jahren einen Internet-Zugangsvertrag nach dem sog. "T-Online dsl flat-Tarif" geschlossen. Er verlangt von der Telekom, dass diese die ihm zur Internetnutzung jeweils zugeteilten "dynamischen IP-Adressen" sofort nach Beendigung der Verbindung löscht.
Zur Zeit der Klageerhebung speicherte die Beklagte die IP-Adressen nach dem Rechnungsversand noch 80 Tage. Das Landgericht gab der Klage im Juni 2007 insoweit statt, als es der Telekom untersagte, die Daten länger als sieben Tage zu speichern. Im selben Jahr änderte die Telekom ihre Praxis dahin, dass sie die Speicherzeit auf sieben Tage reduzierte. Diese neue Speicherpraxis entspricht einer Absprache mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz.

Mit der Berufung macht der Kläger weiterhin geltend, die Beklagte müsse die IP-Adressen jeweils sofort nach Beendigung einer Internetverbindung löschen. Hierzu sei die Beklagte im Interesse des Datenschutzes und des Schutzes seiner Privatsphäre verpflichtet. Weil über die IP-Adressen die Möglichkeit bestehe, das Nutzerverhalten auszuspähen und daraus Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des jeweiligen Teilnehmers zu ziehen, sei auch ein Speicherzeitraum von (nur) sieben Tagen nicht hinnehmbar.
Die Beklagte meint, sie sei berechtigt, die IP-Adressen zur Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Fehlern und Störungen an ihren Anlagen sowie zur Abrechnung mit den Nutzern zu erheben und zu verwenden.

Rechtliche Erwägungen des Oberlandesgerichts
Der für die Berufung zuständige 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts mit Sitz in Darmstadt wies die Berufung nunmehr zurück. Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus, es sei kein Rechtsgrund ersichtlich, nach dem die Telekom verpflichtet sei, die IP-Adressen sofort nach Beendigung der Internetverbindung zu löschen.
So habe das Bundesverfassungsgericht in einschlägigen Urteilen nicht einmal ansatzweise die Rechtmäßigkeit von Datenspeicherungen durch Dienstanbieter im Zusammenhang mit dem Telekommunikationsverkehr in Zweifel gezogen.
Nach den derzeitigen technischen Gegebenheiten sei davon auszugehen, dass der Telekom bei einer Löschung der IP-Adressen "sofort" nach Beendigung der Internetverbindung eine Abrechnung mit ihren Kunden gar nicht möglich sei. Bei den IP-Adressen handele es sich daher um für die "Berechnung des Entgelts erforderliche Daten" im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dass die Telekom aktuell über bessere technische Möglichkeiten verfüge, habe der Kläger nicht darlegen können.
Es komme hinzu, dass es der Telekom bei einer sofortigen Löschung der IP-Adressen derzeit praktisch unmöglich wäre, einen relevanten Teil von Störungen und Fehlern an Telekommunikationsanlagen zu erkennen, einzugrenzen und zu beseitigen.
Unter diesen Voraussetzungen könne der Kläger allenfalls die "unverzügliche" Löschung verlangen, worunter nicht die "sofortige" Löschung zu verstehen sei, sondern eine solche "ohne schuldhaftes Zögern". Dass es der Telekom möglich sei, die IP-Adressen schneller als nach Ablauf von sieben Tagen zu löschen, ohne dass dies ihre Abrechnung mit ihren Kunden und die Störungserkennung beeinträchtige, habe der im vorliegenden Zivilprozess darlegungs- und beweispflichtige Kläger nicht vortragen können.

Bedeutung der Entscheidung
Der Entscheidung dürfte nur bis zur Neuregelung der Pflicht der Telekommunikationsdienste zur Speicherung und Bereithaltung von Verkehrsdaten für die Verfolgung von Straftaten und zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit Bedeutung zukommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Regelungen §§ 113 a, 113 b TKG, die eine sechsmonatige Speicherung der Daten vorsah, am 2.3.2010 für verfassungswidrig erklärt. Sobald der Gesetzgeber die für verfassungswidrig erklärten Regelungen durch eine Neuregelung zur Speicherung ersetzt, dürfte auch die Telekom eine entsprechende Verpflichtung treffen und wäre ein Anspruch des Internetnutzers auf vorzeitige Löschung damit obsolet.



Das Urteil kann in Kürze im Volltext unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de abgerufen werden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.6.2010, Aktenzeichen 13 U 105/07

Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre
Uwe Berger, † 26.03.2012, In stiller Trauer - AW3P

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Steffen
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Re: Deutschland

#4526 Beitrag von Steffen » Dienstag 22. Juni 2010, 00:21

Baxter hat geschrieben:@Steffen, bzgl. "Klageerwiderungsspielchen":
Ich bin da leider der falsche, Sorry!
Grazer57 hat geschrieben:@ Steffen
haste mal ne Klageschrift?
Na, na, na. Nicht so abwertend Posten von meiner neuen Idee!
Aber im Ernst. Es sollte sich jeder einmal Gedanken machen - keine Klageerwiderung -, sondern
nur seine Argumentation der sekundären Darlegungslast.

Herr Baxter, warum kommen Sie als AI nicht als Störer bzw. Täter in Frage?

Ist doch nicht so schwer. [Ironie On]Wir sind schlau und die anderen faul![/Ironie Off]

@Baxter
Zum "Black Book to Mad Amonisher“ - viel Erfolg, aber bitte noch dieses Jahrhundert!


VG Steffen

riva m
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Re: Deutschland

#4527 Beitrag von riva m » Dienstag 22. Juni 2010, 00:48

princess15114 hat geschrieben:
InDubioProReo hat geschrieben:mal etwas off topic - könnte man in der Datenbank Abmahnliste gesamt nicht noch folgende Daten anzeigen:...
rivam m hat geschrieben:Hatte ich auch bereits angeregt. Die letzte Info, die ich hierzu erhalten hatte, war, dass dies tatsächlich umgesetzt werden soll, aber noch etwas dauern kann.
"erstmals geloggt" findest Du unter "Wer mahnt was ab?"
In den Top-Listen steht es bereits, z.Bsp. (hier vorab, dynamisch ändernd bis 30.06.) Top 20 der abgemahnten Werke des Monats Juni 2010
Im nächsten Gang wird es in der PDF-Gesamtliste erscheinen (Ende dieses Monats). Für die html-Version muss das Layout auf zweizeilig je Eintrag angepasst werden, was eine Verdoppelung der Seitenanzahl bedeutet.
@princess:
:an

Je länger meine erste und (bisher?) einzige Abmahnung zurück liegt, desto uninteressanter ist diese Information für mich. Aber: Der Post von InDubioProReo zeigt mir, dass ich mit meinem grundsätzlichen Informationsbedürfnis nicht alleine stehe, sondern dass bspw. die Info "bisher bekannt letztmals geloggt" für Neuabgemahnte durchaus sehr interessant sein kann.
Vor allem, wenn jemand vorhat, in vorauseilendem Gehorsam vorbeugende UE zu verteilen. Was meiner Ansicht nach ratsam, oder auch nicht sein kann.

Eine kleine Anekdote, die möglicherweise verdeutlicht, was der AbmahnWAHN aus verhältnismäßig normalen Menschen machen kann:
Letztens war ich mal wieder in der Rubrik "Wer mahnt was ab?" unterwegs. Ohne böse (Hinter-)Gedanken und ohne jegliches Unrechtsbewusstsein. Ich fand einen Film, den ich definitiv kannte, aber auf keinen Fall Im Kino gesehen hatte. Er hatte bereits 2-3 Jahre auf dem Buckel. Ich konnte mich - spontan - nicht mehr daran erinnern, wie und wo ich ihn gesehen hatte. Allein die Tatsache, dass er in der Liste stand, verursachte bei mir ein unangenehmes Gefühl. Ich begann, meine Festplatte einer peinlichen Befragung zu unterziehen - ohne Erfolg. Sollte ich...hätte...könnte ich..? Nein! Oder doch?
Schließlich fand ich den Film. Ordnungsgemäß im Regal mit den (Kauf-!)DVDs.
@Abmahner: Vielen Dank für die Paranoia!
@alle anderen: Don't panic.

riva

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Steffen
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Re: Deutschland

#4528 Beitrag von Steffen » Dienstag 22. Juni 2010, 11:16

Grazer hat geschrieben:Aber Du hast schon Recht. Jeder sollte sich Gedanken über seine
Argumentation machen.
@Grazer,@all,

genau! Das meinte ich auch damit. Gedanken machen und weiter gehen, weiter denken.

Jeder der sich ehrenamtlich im Abmahnwesen engagiert, muss die Apokalyptischen (Abmahn-)Reiter sehen!
Was meinen? Es ist doch eine klare Entwicklung sichtbar. Jetzt könnte ich cool schreiben,
  • das die Lobby Ihr Geschäftsmodell verteidigt, wie ein angeschossenes Raubtier,
  • der Filesharer ein Recht auf ein freies Internet und freie Kommunikation besitzt,
  • die Gegenseite keine Beweise hat
  • die Abmahner Abzocker sind
  • wir weiter alles “Sharen“ dürfen, ohne es bezahlen zu müssen usw.
Dieser Trend wurde aber durch den naiven jugendlichen Filesharer selbst mit begünstigt! Wir sind heute
im fünften Abmahnwahn-Jahr, und jeder saugt, was sein Client hergibt. Als wenn es
  • keine Massenabmahnungen,
  • keine Folgeabmahnungen,
  • keine “Sippenhaft“ Anschlussinhaber,
  • keine überhöhten Streitwerte,
  • keinen fliegenden Gerichtsstand usw.
gäbe

Der aktuelle Trend BGH - Ein Sommer unsers Leben bis hin zur Berliner Rede (Link) sind doch richtungsweisend
und alarmierend!
Gib dem blöden deutschen Michel eine Deutschlandfahne, setze ihm eine (falsch)güldene Mütze auf dem Kopf,
garniere es mit einem Kasten Bier und einem 3-D-TV, er ist sofort “nationalistisch“ und vergisst alles um
sich herum!
Hauptsache, wir haben unseren WM-Frieden.
Spätestens mit dem 3. Korb aber, kommt das böse Erwachen für jeden Anschlussinhaber in DE. In DE ist nun
einmal die Lobby stark, und dem Gesetzgeber sind die Hände gebunden. Denn wenn 2009 - 453.000 Menschen
abgemahnt wurden, sind wohl Anschlussinhaber dabei die zu Unrecht abgemahnt wurden sind, aber bestimmt auch
welche, die berechtigt abgemahnt wurden.

Die zu Unrecht abgemahnten, sollten, müssen beschützt werden!

Diese Opferlamm-Gerede bringt uns nicht weiter. Gerade jetzt in der Debatte um den 3. Korb, müsste jedes
Forum, jeder Blog, jeder Anwalt, jeder Engagierte sich regen. Es kann, darf und muss jeder seine Kommunalpolitiker
oder das BMJ anschreiben .

Jetzt kommt wieder ein Weinerliches, das bringt ja alles nichts. Natürlich, einerseits geht es nicht unter
einem Nicknamen, anderseits muss man persönliche Zeit investieren. Aber wenn man es nicht versucht, weiß
man nicht, ob es etwas bringt oder nicht.
Steffen Heintsch:
“Wenn ich all das nicht gemacht hätte,
was sowieso nichts bringt,
hätte ich nicht gelebt!“
VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland

#4529 Beitrag von Steffen » Dienstag 22. Juni 2010, 12:34

Fernsehinterview:
gulli sucht Opfer von P2P-Abmahnungen


Dienstag, den 22.06.2010

Bild

gulli bittet um eure Mithilfe: Für ein seriöses Magazin des öffentlich-rechtlichen Fernsehens suchen wir Kontakt
zu Betroffenen, die in Deutschland für ihren illegalen Musik- oder Datentausch abgemahnt wurden. Bitte erwähnen,
welche Kanzlei die Abmahnung verschickt hat.

Es gibt noch immer viel zu viele Unwissende, die beim Filesharing erwischt werden. Gerade die jüngeren Musikfans
ohne jedes Vorwissen beziehungsweise deren Eltern bekommen die unliebsame Post von den Rechtsanwaltskanzleien,
die sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert haben.
Nicht alle Anwälte sind Überzeugungstäter, vielen geht es schlicht und ergreifend um den schnöden Mammon. ...





Kontakt: kontakt@gulli.com

maluan
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Re: Deutschland

#4530 Beitrag von maluan » Dienstag 22. Juni 2010, 14:49

Hallo zusammen,

ich habe mich heute bei euch neu angemeldet und bereits einige Informationen und Berichte durchgelesen.
Bin jedoch trotzdem etwas unschlüssig wie ich in meinem Fall vorgehen sollte.

Heute habe ich per e-mail eine Abmahnung in Bezug auf eine Copyright Verletzung von der Kanzlei Nuemann-Lang aus Karlsruhe erhalten.
Die Abmahnung wurde an meine Geschäftsemailadresse gesendet und landete daher im Spam Ordner.
Diesen kann ich momentan auch nur einsehen, das wir momentan hier im Betrieb den Spamschutz ausgeschaltet haben, ansonsten wüsste ich noch
nicht einmal von dieser email. Wie ich schon gelesen habe, gilt eine Abmahnung per email trotzdem als zugestellt, unabhängi von Firewall oder Spamschutz.
Der Mandant ist Videorame.
Ich soll angeblich Porno und musikalische Werke per Peer to Peer Netzwerke gezogen haben.

In der Abmahnung steht lediglich meine komplette Adresse und meine email Adresse
Keine Angaben der IP Adresse, kein Datum der Urheberrechtsverletzung, auch keine Angaben zu der oder die Dateien.
Lediglich wie gesagt meine Adresse und meine email und die Angabe der Zahlung von 100 Euro meinerseits

Fakt ist, ich habe mir nirgends irgendetwas geschweige den Pornos herunter geladen bzw. ausgetauscht.
Zudem habe ich persönlich gar keinen Internetanschluß. Zugang entweder über den Arbeitsgeber oder aber in meiner eigenen Wohnung per Router
über den Anschluß meiner Eltern. Hierzu genutze ich jedoch ein gesicherten WLAN Zugang und dies auch nur alle paar Wochen mal.

Ich habe schon eure modifizierte Unterlassungserklärung gespeichert.
Sollte ich diese nun ausfüllen und per Einschreiben dort hinschicken?
Würde ich ja auch machen, aber ich kann noch nicht einmal konkreten Bezug zu etwas nehmen, da ja keine konkreten Angaben
in der Abmahnung stehen.
Aber nichts machen ist ja auch nicht o.k.
Was meint ihr?

Gruß

Maluan

maluan
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Re: Deutschland

#4531 Beitrag von maluan » Dienstag 22. Juni 2010, 15:04

danke für deine schnelle Antwort

Ja das habe ich mir auch schon gedacht, da ja wirklich gar keine Angaben dort enthalten sind

Aber ich habe heute schon so viel gelesen, dass nicht zu reagieren auch falsch wäre,
andererseits im Normalfall hier in Geschäft wüsste ich noch nicht einmal von dieser email.

In den Optionen dieser email steht als Absender zudem info@nuermann-lang.net
Aber die Homepage von dieser Anwaltskanzlei heisst am Ende .de

maluan
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Re: Deutschland

#4532 Beitrag von maluan » Dienstag 22. Juni 2010, 15:22

So habe gerade nochmals Infos im Netz gefunden.

Wer das Wort Hoax mit dem Namen der Anwaltskanzlei eingibt, landet auf einer offiziellen Mitteilung dieser
Anwaltskanzlei, dass diese Abmahnungen nicht von der Kanzlei stammen und auch Videorame nicht von Nümann und Lang vertreten
werden.
Hierbei handelt es sich um Pishing !

Puh, ein ganzer Tag mit Aufregung.
Aber zum Glück ohne Hintergrund

Danke princess für deine Anmerkung mit Hoax

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Uwe
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Re: Deutschland

#4533 Beitrag von Uwe » Dienstag 22. Juni 2010, 15:26

Folgende Meldung haben wir von der Kanzlei NÜMANN+LANG bekommen
Gefälschte Email-Abmahnungen im Umlauf

Aktuell werden per Email vermeintliche Abmahnungen der Kanzlei NÜMANN+LANG versendet. Die Emails mit der Absenderadresse „info@nuemann-lang.net“ stammen nicht von den Rechtsanwälten. Es handelt sich um einen Betrugsversuch (Phishing). Die Polizei ist bereits informiert.

In den Emails wird angeblich eine Abmahnung wegen Verletzung von Rechten der Firma Videorama GmbH aus Essen erteilt. Es wird zur Zahlung eines Betrages von 100 € über Paysafecard aufgefordert.

Die Kanzlei NÜMANN+LANG empfiehlt dringend, auf die Email nicht zu reagieren und keinerlei Zahlung zu leisten.

Eine Benachrichtigung der Kanzlei NÜMANN+LANG ist nicht erforderlich. Dort existiert weder ein entsprechender Vorgang noch sind dort die Daten über die Empfänger der Email überhaupt bekannt. Das angegebene Aktenzeichen ist rein fiktiv. Ebenso fiktiv dürften die behaupteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Essen gegen die Empfänger sein.

Geschädigte, die bereits Zahlung geleistet haben, sollten sich an die Polizei an ihrem Wohnort wenden.

Die Kanzlei NÜMANN+LANG ist eine unter anderem auf Internetpiraterie spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Karlsruhe und verschickt tatsächlich auch urheberrechtliche Abmahnungen. Diese werden jedoch normalerweise nicht per Email versendet. Dies gilt insbesondere für Abmahnungen wegen Filesharing-Delikten. Eine Aufforderung zur Zahlung wird immer auf ein Anderkonto der Kanzlei erfolgen. Bezahlsysteme wie „Paysafecard“ kommen nicht zum Einsatz. Die Firma Videorama GmbH wird nicht von NÜMANN+LANG vertreten.

NÜMANN+LANG Rechtsanwälte

www.nuemann-lang.de
Uwe Berger, † 26.03.2012, In stiller Trauer - AW3P

darkleiter04
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Re: Deutschland

#4534 Beitrag von darkleiter04 » Dienstag 22. Juni 2010, 16:54

Hallo.

Habe mal wieder post bekommen! :( Ist jetzt der erste Brief nach der Abmahnung. Hab damals die Mod UE zurück geschickt und sonst nix.

In meinem neuen Briefchen steht jetzt.
Da ich alle fristen fruchtlos verstreichen lies ist auch das Vergleichsangebot, die Sache durch Zahlung eines Pauschalbetrags zu erledigen, hinfällig geworden. ??
Daher soll ich jetzt die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 651,80 EUR zahlen.
Und dann noch was ganz merkwürdiges.
Hinzu kommt ein Schadensersatzbetrag für die illegale Verwertung des Werks nach den Regeln der so genannten Lizenzanalogie (§97 Absatz2 Urheberrechtsgesetz),der nunmehr pauschal mit dem geringen Betrag von EUR 480,00 geltend gemacht wird.

Da ich das "WERK" mal davon abgesehen nie bessesen, runtergeladen oder sonst was hab! Werde ich jetzt beschuldigt das Ding weiter verkauft zu haben, oder wie??
Merkwürdig.

Hat jemand eine Idee was das jetzt schon wieder heist?

InDubioProReo
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Re: Deutschland

#4535 Beitrag von InDubioProReo » Dienstag 22. Juni 2010, 22:30

Mal eine naive Anregung für die Schaffer der Gesetze in der Republik:
Sollte eine Privatperson tatsächlich fremde Urheberrechte wie auch immer wissentlich oder unwissentlich verletzt haben sollte ein erstes Schreiben des RI oder des Rechtsvertreters kostenfrei an den vermeintlichen Verletzer verschickt werden mit folgendem o. ähnlichem Inhalt:

Lieber Privatmensch (mit einem durchschnittlichem Nettoeinkommen von 1000-1800 EU/m für durchschn. 3 Köpfe),
leider hast Du oder Deine Brut gegen das Urheberrecht wegen MP3/Film/Bild verstoßen. Dieser Hinweis ist kostenlos. Sollten wir Dich ab diesem Schreiben nochmals bei einem Verstoß gegen dieses oder ähnliche unserer Werke erwischen, kann dich das je Verstoß zwischen 1000 und 2000 EU Kosten.


Wer es ab diesem Schreiben nicht lässt - ohne Worte

Fazit: Sicher 95% der Angeschriebenen sind geheilt (weil sie sich nämlich schlau machen) - die anderen 5% hätten auch so weiter gegen Recht verstoßen - bis in den Schuldturm.

Denn ich bin mir sicher: 95% der vermeintlichen Kriminellen ist gar nicht bewusst welche finanziellen usw. Folgen ihr Verhalten haben kann. Erst wenn der Briefkasten überquillt ist man zwangsläufig informiert. Leider ist das Abmahnwesen ein sehr lukratives Geschäftsmodell mit einer sehr starken Lobby unter den gewählten Volksvertretern.

Wenn ich dann noch überlege:
  • 3 Jahre Verjährung im Privatleben - selbst beim Hausbau gibt es max. 2 Jahre Gewährleistung nach BGB
    Wenn nach 1 Jahr ein rechtssicher nachgewiesener Verstoß nicht in irgendeiner Form geahndet wird. Das ist nun der Wahn :sf
    Im Geschäftsleben mag die Abmahnung durchaus sinnvoll sein - privat ist das leider etwas existenzieller.
Ach könnte die Welt schön sein ....

Bin ich mit diesem Post hier falsch - bitte ich um Vergebung - ist sozusagen eine vorbeugende UE :an

sip
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Re: Deutschland

#4536 Beitrag von sip » Dienstag 22. Juni 2010, 23:32

@InDubioProReo
Wie bitte soll denn dein Vorschlag in die Tat umgesetzt werden?
Zentrales bundesweites Abmahnregister? Das wäre ja fast noch schlimmer
als der Datenschutz von der T-Com und der Bahn zusammen ;)
Die Idee führt zu nichts.

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Re: Deutschland

#4537 Beitrag von InDubioProReo » Dienstag 22. Juni 2010, 23:49

@sip
Aua nein kein zweites ELENA für Abmahner
Jede Abmahnkanzlei weiß doch theoretisch wenn sie schon für welchen RI "angeschrieben" hat - das zweite Schreiben wäre sozusagen das heutige erste. Aber wie gesagt naive Idee aufgrund des lukrativen Modells.
Wäre halt die Wunschvorstellung für einfache Privatler ...

Schön wäre das Fälle z.B wie:
Log Werk "XXX" 06/2009 RI "AAA" Abmahner "BBB" Abmahnung im 09/2009
Log Werk "YYY" 08/2009 RI "AAA" Abmahner "BBB" Abmahnung im 11/2009
gehören der Vergangenheit an weil kostenpflichtig würde es bei Verstoß gegen UR von RI "AAA" erst 10/2009 werden.
Wie gesagt eine Theorie - aber das theoretisch erklärte Ziel der RI - der legale Kauf der Werke wäre wieder möglich da der vermeintliche Kriminelle wieder auf dem "richtigen" Weg und besser noch finanziell flüssig. :D

Dann wünsche ich allen mal eine gute Nacht und Danke für die vielen nützlichen Infos im Forum :te

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Steffen
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Re: Deutschland

#4538 Beitrag von Steffen » Mittwoch 23. Juni 2010, 00:37

AG Magdeburg, Urteil v. 12.05.2010 - Az.: 140 C 2323/09

30.000 EUR Streitwert für Upload eines einzigen Films in P2P-Tauschbörse

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Steffen
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Re: Deutschland

#4539 Beitrag von Steffen » Mittwoch 23. Juni 2010, 10:13

@Grazer, Baxter,
wenn ich eine Rechts-News bekomme, werde ich nicht jede einzelne Seite im World Wide Web durchstöbern und abgleichen.
Ich schau an was von Interesse sein könnte, vertraue den Berichterstatter und Poste es dann.

@Baxter,
zur Beruhigung, was Princess und ich erreichen wollten - Information!
Wem's nicht interessiert - ignorieren. :lol:


Update: AG Magdeburg, Urteil v. 12.05.2010 - Az.: 140 C 2323/09

Nach Auskunft handelt es sich nicht um einen Film. Das streitgegenständliche Werk ist:
"Der Brockhaus multimedial 2006" des Verlages Bibliographisches Institut GmbH.



VG Steffen

kuchen
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Re: Deutschland

#4540 Beitrag von kuchen » Mittwoch 23. Juni 2010, 16:10

Hallo!

Sorry, dass ich hier so reinplatze. Es gibt ja ganz viele Stimmen zu lesen, wo eine mod. UE abgegebenwurde und dann nichts mehr unternommen, ausser dem Mahnbescheid widersprochen.

Nun würde mich interessieren, ob und wie es danach schon einmal weitergegangen ist. Leider gehen die Erfahrungsberichte nie weiter als bis dorthin. Bevor ich nicht weiß, was danach geschieht, oder ob danach bis jetzt noch nie etwas geschehen ist, werde ich diesen Weg auch nicht gehen.

Also sorry für die Störung und ich hoffe, ihr könnt mir helfen (leider gibts hier ja nicht mehr kategorien zum schreiben)

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