Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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wutzefreck68
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Abmahnmasche zielt auf Pornosauger

#4501 Beitrag von wutzefreck68 » Dienstag 15. Juni 2010, 02:49

Abmahn-Masche zielt auf Porno-Sauger
Quelle: heise online

EDIT by Grazer57
auch wenn Du eine Nachtschicht einlegst, bitte Links immer in
1: Links immer in [url]Link[/u rl]<--- ohne Leerzeichen setzen
Einen Hinweis auf den Inhalt der verlinkten Seite wäre auch nicht schlecht.
Danke! ;)

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Steffen
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Re: Deutschland

#4502 Beitrag von Steffen » Dienstag 15. Juni 2010, 04:37

:al :op aber Informativ!

Carta.info

Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB
Berliner Rede zum Urheberrecht am 14. Juni 2010 in Berlin.


TV Aufzeichnung


VG Steffen

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Kimba
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Re: Deutschland

#4503 Beitrag von Kimba » Dienstag 15. Juni 2010, 08:39

@All

Hier ein kurzes Updat von mir wegen COJ:

Am XX.07.09 Vollstreckungbescheid ohne vorhergehenden Mahnbescheid erhalten, Einspruch eingelegt.

Am XX.08.09 Schreiben aus Wedding bekommen, Einspruch ist eingegangen und an das Amstgericht ihres Wohnortes
abgeben worden, dieses Gericht prüft seine Zuständigkeit.

Ist jetzt 10 Monate her, nichts mehr gehört. Hat jemand eine Ahnung wie es jetzt weitergehen kann? Habe mal bei Google nachgesehen aber nichts brauchbares gefunden.


Ausgangslage! Wenn Sie etwas wollen, müssen sie klagen.
Warum haben Sie denn nicht geklsgt?
Mach Dir nicht so viel Sorgen.

VG Steffen
Gruß Kimba

sip
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Re: Deutschland

#4504 Beitrag von sip » Dienstag 15. Juni 2010, 11:11

@Steffen
Danke für den Carta Link.
Vorab möchte ich sagen, dass diese Rede wohl kaum aus ihrer eigenen Feder entsprungen ist.
Schade, es bringt den Anschein mit, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger nicht wirklich versteht
was Sie da abliest.
Zudem finde ich einige Wiedersprüche in der Rede. Einerseits sagt Sie nur allein der Urheber darf vom
Urheberrecht Gebrauch machen, Minuten später gesteht Sie dieses auch indirekt den Labeln und Verlagen zu.
In sich bis ca. Minute 23 ganz nett, danach aber nurnoch Kaugummi.

Ps. Wenn der Urheber stirbt, verlieren sich alle Rechte an seinen Werken, also Public Domain. Auch ganz nett.

Centurion
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Re: Deutschland

#4505 Beitrag von Centurion » Dienstag 15. Juni 2010, 13:31

Kimba hat geschrieben:@All

Hier ein kurzes Updat von mir wegen COJ:

Am XX.07.09 Vollstreckungbescheid ohne vorhergehenden Mahnbescheid erhalten, Einspruch eingelegt.

Am XX.08.09 Schreiben aus Wedding bekommen, Einspruch ist eingegangen und an das Amstgericht ihres Wohnortes
abgeben worden, dieses Gericht prüft seine Zuständigkeit.

Ist jetzt 10 Monate her, nichts mehr gehört. Hat jemand eine Ahnung wie es jetzt weitergehen kann? Habe mal bei Google nachgesehen aber nichts brauchbares gefunden.
Ich hab den Mahnbescheid aus Wedding vor nem guten Jahr erhalten, hab dann nichts mehr gehört bis vor 1 Monat, da boten sie mir eine Teilzahlung von ca. der Hälfte des ursprünglichen Betrages an, hab natürlich nicht reagiert und ähnlicher Brief mit gleichem Betrag und neuer Frist war die Folge... Frist seit 2 Wochen verstrichen, seitdem nichts gehört. Achja, am Ende stand der Knaller: "Sie werden das Einzugsverfahren fortsetzen". Vor einem Jahr stand am Ende: "Sie werden die Klage begründen", irgendwie hätte ich mir da mehr erwartet :D

sip
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Re: Deutschland

#4506 Beitrag von sip » Dienstag 15. Juni 2010, 15:30

Auf Spiegel.de wird Leutheusser-Schnarrenbergers Rede kurz (5 Seiten) zusammengefasst und interpretiert.
Gut zu lesen.
Quelle: Rede Leutheusser-Schnarrenberger

wutzefreck68
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Re: Deutschland

#4507 Beitrag von wutzefreck68 » Dienstag 15. Juni 2010, 19:09

grazer57 habe verstanden und werde zukünftig so posten wie du schreibst...wahrscheins war ich zu müde aber dachte es könnte evtl. interessant sein...

ivica78
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Re: Deutschland

#4508 Beitrag von ivica78 » Dienstag 15. Juni 2010, 19:48

Habe heute Abmahnung von BaumgartenBrandt erhalten, Fim Upstairs, Forderung 850 €, U.E. bis 29.6
Habe diesen Film nicht runtergeladen, daher modifizierte U.E und keine Zahlung.
Welche Erfahrung habt Ihr mit denene?

dreday
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Re: Deutschland

#4509 Beitrag von dreday » Dienstag 15. Juni 2010, 20:09

ivica78 hat geschrieben:Habe heute Abmahnung von BaumgartenBrandt erhalten, Fim Upstairs, Forderung 850 €, U.E. bis 29.6
Habe diesen Film nicht runtergeladen, daher modifizierte U.E und keine Zahlung.
Welche Erfahrung habt Ihr mit denene?

Bis auf ein Bettelbrief mit neuer Forderung über 1050 Euro nichts mehr gehört .....mal sehen was noch kommt....
We are at War!!!!!!!!!!!!

Horst
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Re: Deutschland

#4510 Beitrag von Horst » Dienstag 15. Juni 2010, 20:23

peterm hat geschrieben:@Horst
Ob man gezwungen werden kann? Sollte Herr Kohl damals nicht gezwungen werden Namen von Spendern preis zu geben? Und musste er um ungestört nachdenken zu können nicht in einer Zelle sitzen? Vielleicht verwechsle ich das jetzt auch einfach nur.
War der damals im Gefängnis?
peterm hat geschrieben: zu 2:
Hier bin ich persönlich im Moment sehr pessimistisch. Ich könnte mir denken, dass einige Richter(in DE) wohl sagen: Wenn du an so was teilnimmst, bist für alles Haftbar was passiert. Selber schuld.
Ich hab schon öfter gehört, daß Richter teilweise ein gewisses Wissen beim Beschuldigten voraussetzen, also daß jemand ja hätte wissen müssen, daß...
So mal in nem Fall von nem Ingenieur, der für irgendwelche Spammer Geld über sein Konto gewaschen hat. Der Richter meinte bei seinem Bildungsabschluß hätte er das wissen müssen (stand soweit ich mich erinnere mal bei Heise oder so).
Prinzipiell finde ich es ja nicht verkehrt, daß Richter da teilweise mal nach gesundem Menschenverstand handeln. Nur: Ich kann mich an keinen Fall erinnern, wo es mal jemand anderen als den normalen Bürger betroffen hätte, d.h. bei großen Fischen oder die Leuten, die wirklich richtig was gemacht haben, wird das nicht angewandt...
Gruß,
Horst

Thomas1982
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Re: Deutschland

#4511 Beitrag von Thomas1982 » Dienstag 15. Juni 2010, 22:58

Hallo miteinander, mich (eher meinen Vater, Anschlussinhaber...) hatte es leider auch erwischt.
Bin erst heute aus dem Urlaub gekommen und die Ablauffrist ist schon am 21.06. ..... (Kornmaier & Partner)
Bin noch am spekulieren was ich jetzt unternehmen soll, einen Anwalt mit dem ganzen zu betrauen kann ja wohl nicht die schlechteste Lösung sein ?
Ärger mich selber noch das ich damals auf die doofe Idee gekommen bin mir was aus dem Netz zu laden, wobei ich es schon seit Jahr und Tag nicht mehr mache (und selbst damals nur sporadisch).

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Steffen
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Re: Deutschland

#4512 Beitrag von Steffen » Mittwoch 16. Juni 2010, 22:12

Ganz einfach, man nimmt 1 oder mehrere Alben des RI
für den Richterbeschluss und mahnt dann aber den Titel ab, aus
dem Chartcontainer heraus.

VG Steffen

riva m
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Re: Deutschland

#4513 Beitrag von riva m » Donnerstag 17. Juni 2010, 02:14

A propos "hohe Streitwerte": Heute zufällig gelesen (wollte es erst nicht verlinken...), Quelle: filesharing-rechtsanwalt.de (damm-legal):
AG Magdeburg: Streitwert für den Upload eines Films beträgt 30.000 EUR / Filesharing

Ein wichtiger Punkt: "... ohne nähere Begründung (”bestehen keine Bedenken”) "
Was bedeutet Lizenzanalogie? Bis ich abgemahnt wurde, bin ich diesem Begriff nie begegnet.
Meine laienhafte Meinung und ein womöglich unpassender Vergleich:
Ein Videotheken-Betreiber besorgt sich einen Film, versäumt aber (absichtlich, fahrlässig oder unabsichtlich), die Verleihrechte zu erwerben und stellt den Film dennoch in seinem Laden aus. Dieser wird ausgeliehen und nach kürzester Zeit kommt ihm der RI auf die Spur. Es folgt eine Abmahnung. Ich unterstelle, dass hier keine 30.000€ als Streitwert veranschlagt würden. Allein, weil der Videothekar aus Kleinkleckersdorf nicht weltweit verleiht? Oder auch weil er nachweislich den Film nur ein- oder zweimal verliehen hat? Der Schaden für den RI also nachweislich gering ist?
Gab es die vergangenen 30 Jahre solche Fälle? Gab es Urteile mit deutlich geringeren Streitwerten?
Wenn man bedenkt, dass - grob geschätzt - ein aktueller Kauffilm 20€, eine Verleihlizenz 150-300€ kostet, hätte doch der eine oder andere Video-/DVD-Verleiher mal auf die Idee kommen können. Ich habe davon gehört, dass es in manchen Videotheken den neuesten Blockbuster durchaus mal einige Tage vor dem offiziellen Verleihstart gibt. Es scheint also auch in dieser Branche ein gewisses Raubkopiermordvergewaltigungs-Potenzial zu geben.

Aber unabhängig davon, @Riva:

Das ist doch 'mal 'n schönes Beispiel im Bezug auf deine Anmerkungen, wie ich persönlich finde. Und zwar heißt es z.B. unter anderem wie folgt:
"Am 19.09.2007 um 07:43 Uhr und 17 Sekunden Mitteleuropäischer Sommerzeit wurde mit Hilfe der Software der Firma Logistep AG ein Nutzer mit der IP-Adresse … erfasst, welcher genau zu diesem Zeitpunkt die Datei …, eine funktionsfähige Version des streitgegenständlichen Produkts mit einer Größe von 4374.59 MB, anderen Nutzern der Internettauschbörse unter Verwendung des Programms UT 1.6.1.0 zum Download anbot. "
Nur mal angenommen, meine Daten wurden nicht von Logistep erhoben, sondern von, sagen wir mal "Exhumidor Untergeschoss" oder so ähnlich. Was sage ich dann dem Richter? Irgendwo im Netz gibt es einen Hinweis, dass mit der Software einer anderen Firma irgendwas nicht so richtig koscher war...
Davon abgesehen, ist es nicht theoretisch ausreichend (für die RI), nachzuweisen, dass man Datei XY zum Download angeboten hat?
Analog zum Videothekar, der seinen Film ohne Lizenz zum Verleih anbietet, unabhängig davon, ob jemand das Angebot wahrgenommen hat? Wie gesagt, über den Streitwert müsste man in so einem Fall noch einmal reden.
Ich knall dir jetzt einfach 'mal 2 Fakten (klein anfangen) an den Kopf und ich bitte dich, bitte möglichst KONKRETE Fragen zu stellen - solltest du evtl. nicht nachvollziehen was ich meine. Einverstanden? Also:

1. Es wird ja scheinbar behauptet, die Logistep AG hätte eine "funktionsfähige Version" erfasst. Das hieße, die hätten auch ein vollständigen "Testdownload" gemacht, um die Funktion zu prüfen - immerhin runde ~ 4 Gigabyte!

Bild
Nochmals: Meine Argumentation zielt darauf ab, was können Betroffene erreichen, wenn sie von den Abmahnern vor Gericht gezerrt werden, was leider hin und wieder vorkommt. Und ganz eigennützig: Könnten solche Prozesse mit positiver Resonanz in der einen oder anderen Sache (Fehlerquote Logg-Software, Berechnung des Streitwertes) etwas für die (Noch)Nicht-vor-Gericht-Gezerrten bringen?

'Es wird ja scheinbar behauptet', 'hieße': hätte, wollte, wenn, könnte, sollte, würde, möchte, täte...

Und z.T. wird, sofern überhaupt im üblichen Briefwechsel darauf eingegangen wird, nicht behauptet alles geladen zu haben. Eine gängige, leicht veränderte Formulierung: "...wurde überprüft, ob es sich bei der streitgegenständlichen Datei um eine lauffähige Version handeln tut." Das ist zwar meiner Ansicht nach kein bißchen weniger zweifelhaft, aber es bedeutet, dass lediglich behauptet wird, Teile einer lauffähigen Datei herunter geladen zu haben.
2. Ferner wird behauptet, daß die Datei gleichzeitig anderen zum download angeboten wurde, also daß die Datei hochgeladen wurde - immerhin runde ~ 4 Gigabyte! In dem Zusammenhang bitte nicht vergessen, daß -unabhängig von irgendwelchen softwaremäßigen Einstellungen- hardwaremäßig die (theoretische) Uploadgeschwindigkeit i.d.R. um ein Vielfaches geringer ist, als die (theoretische) Downloadgeschwindigkeit! Naja, sieh und hör dir bitte folgendes an, die Pointe kommt so ungefähr kurz nach der Mitte:
'Zum Download anbieten' und etwas komplett hochladen sind zwei Paar Schuhe. Meines Wissens ist leider bereits das erstere nicht in Ordnung. Offensichtlich sehen das die meisten Richter so. Teile eines geschützten Werkes zu verbreiten, oder auch womöglich nur das Anbieten, scheint nicht legal zu sein.
Auch hier meiner Meinung nach ein Ansatzpunkt: Rechtfertigt der Nachweis eines "Anbietens" die volle, theoretische weltweite Lizenzgebühr als Grundlage?
O-Ton Richard M. Schneider (CEO Logistep AG): "We don't watch what they are doing, we only watch what they do with us"

Also ungefähr, salopp aus der Hüfte: "Wir überwachen gar nicht was der user so im Netz mit anderen treibt, sondern wir überwachen was der user mit uns macht". Das passt zwar zu dem Bildchen und dem leckeren Honigtopf, das passt aber nicht unbedingt zur Urteilsbegründung... Und keine Bange: Ich habe selbstverständlich noch jede Menge Munition! Das waren nur 'mal lose 2 (altbekannte) Beispiele...als Annahme deiner konstruktiven Kritik sozusagen, mit dem Ziel daß dann jeder auch Bescheid weiß ;)
OK. Logiwhat stellt sein Honigtöpfchen aus, und wartet ab, wer daran kleben bleibt (und gibt das auch noch später zu). Dummerweise, wenn sie ihre Hausaufgaben gemacht haben, dürfen sie das. Stichwort Rechte zur Verbreitung des Machwerkes im Internet.
Hier stellen sich diverse Fragen:
1. Dürfen die das wirklich?
Keine Ahnung. Wenn sie (nachweislich) ihre Werke in P2P-Börsen anbieten, wo es es nicht einmal eine theoretische Möglichkeit zur Bezahlung des Nutzers / Filesharers gibt?
Kann / Konnte man das jemals nachweisen? In einem konkreten Einzelfall? OK, ich träume.
2. Wenn das Töpfchen Pornos enthält, wie sieht es dann aus?
Kann ausgeschlossen werden, dass ein Upload eines noch so kleinen Teils der Datei durch die Logger erfolgt ist?
Könnte man an dieser Stelle nicht eine (weitere?) Umkehr der Beweislast erreichen? Notfalls durch eine Strafanzeige? Der Logger gibt zu, die Porno-Datei probehalber herunter geladen zu haben, und es bestehen erhebliche Zweifel, dass dies ohne Upload geschehen ist..?

@Baxter: Konkret genug? By the way: Ich bin ein Fan von Dir und Deinen Beiträgen, nicht dass wir uns falsch verstehen. Aber das sollte man nicht zu hoch, oder zu tief hängen.

Da über die Jahre unglaublich viele Personen von P2P-basierten Abmahnungen betroffen sind, hat sich im Netz ein großer Schatz an Informationen angesammelt. Lasst ihn uns nutzen.

Im Vordergrund sollten immer die Neuabgemahnten stehen; ich weiß schließlich noch gut, wie dankbar ich für die ersten verwertbaren Informationen war. An dieser Stelle übrigens noch einmal vielen Dank an die Kanzleien, deren Schreiben nur zum Wochenende im Briefkasten liegen! So hat man wenigstens über das Wochenende Zeit, sich im Netz zu informieren...

riva

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Re: Deutschland

#4514 Beitrag von Steffen » Donnerstag 17. Juni 2010, 15:13

[quoteemMistreaded]Ist es ein Album des Künstlers? Welcher Richterbeschluss? Der Chartcontainer ist kein Album, ist aber
auch nur meine persönliche Meinung.[/quoteem]

Mal so, man geht mit einem oder mehreren Alben des RI bzw. einem Titel der sich auf einen oder mehreren
Sampler CDs befindet, oder eben hinsichtlich eines Chartcontainers an das LG. Hier gilt doch erst einmal
nur, per Glaubhaftmachung einen Richterbeschluss zu bekommen.

Ich glaube,
  • tonnenweise Erläuterungen zur P2P-Software,
  • Richterbeschluss oder
  • Lizenzen bringen uns erst einmal hier nicht weiter.
Back to Basic!
Abgemahnte mit Rückgrat und Anwälte mit handwerklichen Geschick, die ihr Wissen teilen.

Substantiierter Vortrag - der entscheidende Weg. Denn was behauptet wird, muss zur Zufriedenheit des Gerichts
bewiesen werden. Ansonsten unsubstantiiert bzw. Schutzbehauptung ohne Substanz!

Z.B.

1. Kann ich zwar sagen, dass mein Anschluss von einem unbekannten Dritten fremdbenutzt wird, spätestens wenn
der Richter fragt durch wem, geht einen der Hintern auf Glatteis.
2. "Honigtopf" und möglicher Upload - beweise es! Wie? usw.

VG Steffen

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Re: Deutschland

#4515 Beitrag von Steffen » Donnerstag 17. Juni 2010, 21:19

Verstehe mein Engagement bitte nicht falsch, aber die rettenden Strohhalme fallen entweder weg oder werden irgendwie auch kürzer.
Aber ich befürchte auch, dass wir hier alle noch einige Jahre vor uns haben werden.
Trotzdem ist das Interesse an diesem ganzen Abmahnwahn für mich persönlich einfach wichtig.
So kann es in Deutschland auch nicht weitergehen.
Das Problem ist doch ganz einfach. Wir haben jetzt das BGH-Urteil, und die Justizministerin hat doch
klar aufgezeigt, dass der Gesetzgeber die Rechtsverstöße eindämmen wird.

Wenn man jetzt nicht weggeht von Schönreden und Ausreden suchen, wird es für viele ein böses Erwachen
geben vor Gericht.

Wichtig ist
  • Anzweifelung der Beweiskette
    Beklagter mit Rückgrat
    Anwalt mit handwerklichen Fähigkeiten + Vortrag.

@Mistreaded,
mach doch einmal einen (Selbst-)Versuch. Ich klage Dich an, das Du am 12.16.2010, 00:89 Uhr
das Lied "Was weiß ich" des Künstlers "XYZ" heruntergeladen hast. Ich komme mit Pi, Pa, Po-Logfiles.
Verteidige dich doch einmal!
Mach Dir einmal Gedanken, warum Du als AI nicht infrage kommst als Störer.


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Re: Deutschland

#4516 Beitrag von Urmel » Freitag 18. Juni 2010, 15:55

Der Typ in rot schreibt: das Lied "Was weiß ich" des Künstlers "XYZ" heruntergeladen
Das Lied ist nicht von "xyz" das ist Afrob
hier du gucken
myvideo.de/watch/5218477/Was_Weiss_Ich
nicht das es Abmahnung gibt :lo

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Re: Deutschland

#4517 Beitrag von sip » Samstag 19. Juni 2010, 11:10

@Baxter
@Verteidigende Anwälte: WARUM IGNORIERT IHR SÄMTLICHE FAKTEN?
Manchmal bist Du echt ein wenig naiv.
In neun von zehn Fällen musst Du einfach nur dem Weg des Geldes folgen um zur Wahrheit zu gelangen.
Denk mal darüber nach, und einige deiner Fragen sollten sich von selbst beantworten.

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Re: Deutschland

#4518 Beitrag von Steffen » Samstag 19. Juni 2010, 14:29

Eine Abmahnung - viele offene Fragen!

Samstag, den 19. Juli 2010

Immer wieder gibt es Abmahnschreiben, die zum Nachdenken anregen. Dabei muss klargestellt werden, eine diesbezüglich
stattfindende Berichterstattung dient nicht zur öffentlichen Belustigung, sondern soll aufzeigen, dass es sich immer
lohnt durchzulesen, was man erhält und nachdenkt, was man letztendlich unterschreibt.


Ausgangslage

Die Frankfurter Kanzlei Dr. Kornmeier & Partner mahnt aktuell die Tonaufnahme “It No Pretty“ des Interpreten “Gentleman“
ab. Heutzutage nichts Besonderes, wenn nicht offensichtliche Ungereimtheiten auftreten würden. ...


... weiterlesen

riva m
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Re: Deutschland

#4519 Beitrag von riva m » Sonntag 20. Juni 2010, 20:14

Steffen hat geschrieben: Ich glaube,
  • tonnenweise Erläuterungen zur P2P-Software,
  • Richterbeschluss oder
  • Lizenzen bringen uns erst einmal hier nicht weiter.
Back to Basic!
Abgemahnte mit Rückgrat und Anwälte mit handwerklichen Geschick, die ihr Wissen teilen.

Substantiierter Vortrag - der entscheidende Weg. Denn was behauptet wird, muss zur Zufriedenheit des Gerichts
bewiesen werden. Ansonsten unsubstantiiert bzw. Schutzbehauptung ohne Substanz!
Aber woher soll die Substanz für den Vortrag kommen? Wenn ich nicht weiß, wo ich am 31.02.2009 war? Um die von Dir ebenfalls angesprochene Beweiskette zu erschüttern, lohnt es sich m.E. durchaus, die P2P-Software zu verstehen und Schwachpunkte aufzudecken. Denn mit der Logg-Firma beginnt die Kette. Wenn man bereits hier das Vertrauen des Richters erschüttern kann, kann man sich den Rest sparen.
Lizenzen: Meines Wissens gab es ja bereits ein Verfahren, in dem eine Klage wegen fehlender Aktivlegitimation abgewiesen wurde. Es scheint also durchaus wichtig zu sein, wer eine Lizenz besitzt, wem einräumt oder an wen weitergibt, usw. Ich hoffe, dass ich da jetzt nichts durcheinander gebracht habe.
Und sollte trotz wackeliger Logg-Software, Engelsgesicht des Beklagten und übermenschlichem Einsatz des RA dennoch ein Urteil gegen den Abgemahnten ergehen, fände ich es durchaus interessant, die sogenannte Lizenzanalogie zu hinterfragen.
Ich werde in einen Verkehrsunfall verwickelt, die Schuld ist nicht eindeutig, es kommt zu einem Prozess. Der Gegner fordert einen Schadensersatz von 30.000 Euro, obwohl er lediglich einen zehn Jahre alten verrosteten Polo vorweisen kann, mit der Begründung: "Damit hätte ich noch um die ganze Welt fahren können!" Na ja.
mitleser hat geschrieben: Frage an dich: Wie war eigentlich noch 'mal deine Konstellation? Wer war noch 'mal der "anti-piracy-IT-Dienstleistungsbriefkasten" in deinem Fall? Gerne schreibe ich dann "für zwischendurch" etwas dazu...wenn du magst!?
Excubitor UG.

Guckst Du hier:
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... start=5350

InDubioProReo
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Re: Deutschland

#4520 Beitrag von InDubioProReo » Sonntag 20. Juni 2010, 20:27

Moin moin,
mal etwas off topic - könnte man in der Datenbank Abmahnliste gesamt nicht noch folgende Daten anzeigen:
erstmals geloggt MM.JJ
erstmals abgemahnt MM.JJ (wird bereits angezeigt)
letztmals geloggt MM.JJ
letztmals abgemahnt MM.JJ


Dies würde die Einschätzung für Folgeabmahnungen erleichtern. Dies war zumindest der Tenor der Mehrfach-Opfer in meinem privaten Umfeld.

Ansonsten vielen Dank an die Betreiber und Beteiligten der Initative. :an

Nach der Sechsten seit März - kann ich Dank Eurer Mühen wieder ohne Panik den Briefkasten öffnen.
Das mit dem Schlafen übe ich noch ... :0:


PS: sollte ich bezüglich meiner Frage wieder etwas überlesen haben .. :Y

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