Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Mistreated
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6361 Beitrag von Mistreated » Samstag 5. September 2020, 23:46

Hallo Morlog,

du verstehst es noch immer nicht. Wann kommen denn ml endlich konkrete Fakten, Links usw. Ich sehe da nix.

LG
Mistreated

Micha80
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6362 Beitrag von Micha80 » Samstag 19. September 2020, 22:19

Hallo zusammen,
kurz zum Verlauf. 2 Abmahnungen von WF kamen am 25.01.2016 d.h. für mich 31.12.2019 sind die 3 Jahre vorbei. Dazwischen kamen natürlich immer wieder mal paar Schreiben von WF die direkt abgelegt wurden unter anderem auch vom Amtsgericht ein Mahnbescheid das widersprochen wurde.
Jetzt kam eine "Verfügung" vom Amtsgericht Mannheim. Kann ich da auch einfach widersprechen oder wie ist da die Vorgehensweise? Oder komm ich da jetzt nicht mehr raus und muss ein Anwalt nehmen? Welche Kosten bzw. Ansprüche sind eigentlich jetzt verjährt, da wieder alle Kosten von WF aufgeführt wurden?
Vielen Dank schon für die Antwort.
Gruß
Micha80

tsad
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6363 Beitrag von tsad » Montag 21. September 2020, 10:15

Micha80 hat geschrieben:
Samstag 19. September 2020, 22:19
Jetzt kam eine "Verfügung" vom Amtsgericht Mannheim.
Eine Verfügung? Oder eine Klageschrift? Was steht denn drin?
Eine Verfügung dürfte vom AG eigentlich nur erlassen wenn, wenn Eilbedarf und Schutzwürdigkeit gegeben ist. Nach über 3 Jahren sollte da kein Eilbedarf mehr vorliegen.

Micha80
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6364 Beitrag von Micha80 » Montag 21. September 2020, 20:56

Hi,
Im Anschreiben vom Amtsgericht steht "beachten Sie bitte die diesem Schreiben beigefügte Anspruchsbegründung sowie die beglaubigte Abschrift der Verfügung des Gerichts".
"Verfügung" ist in großer fettgedruckter Schrift.
1. es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt
2. an die beklagte Partei ergehen gemäß Paragraph 697 Abs.2, 276 ZPO folgende Aufforderungen:
2.1. die beklagte Partei hat die Absicht der Verteidigung binnen einer Notfrist von zwei Wochen" ab Zustellung der Anspruchsbegründung schriftlich anzuzeigen.
2.2. Sie hat auf das Klagevorbringen innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der oben genannten Notfrist schriftlich zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will.
2.3. die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.

So steht das im Anschreiben vom Amtsgericht :-(

tsad
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6365 Beitrag von tsad » Dienstag 22. September 2020, 08:39

Okay, dann haben W+F Klage eingericht.

Wenn du nicht in einer Wohnsituation lebst, wo du dich mit einer erfüllten sekundären Darstellung, dass es jemand anders war, verteidigen kannst solltest du jetzt spätestens einen Vergleich anstreben.
Ansonsten solltest du jetzt zum Anwalt gehen und so schnell wie möglich die Verteidigungsbereitschaft anzeigen (macht der Anwalt). Der wird dann auch um Fristverlängerung für die Klageerwiderung bitten.
Die Strategie muss klar sein. Meistens besteht die einzige Chance, ungerupft aus dem Verfahren herauszukommen darin, dass du dem Gericht überzeugend darlegen kannst, dass es einen alternativen Ablauf des Geschehens gegeben hat - also dass jemand anderes dafür verantwortlich ist. Das ist nicht immer leicht, kommt auf deine Wohnsituation an.

Verjährung könnte höchstens für die Anwaltsgebühren eingetreten sein. Die Verjärhung wurde durch den Mahnbescheid gebremst (um ein halbes Jahr). Je nachdem, wann W+F die Klageschrift beim Gericht eingereicht haben, könnten die Anwaltskosten aber noch von der Verjährung nicht betroffen sein. Das prüft das Gericht bzw. dein Anwalt.

Unterm Strich: Entweder vergleichen und noch ein paar Euro an Gerichtskosten und Schadenersatz sparen oder - wenn du dir Chancen ausrechnest - zum Anwalt, Verteidigungsbereitschaft anzeigen und Klageerwiderung einreichen.

Deucecourt
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6366 Beitrag von Deucecourt » Sonntag 25. Oktober 2020, 22:32

Hi,

ich habe leider den großen Umschlag mit der Klagebegründung erhalten.
AI ist mein Vater, dabei habe ich (Sohn, volljährig im gleichen Haushalt lebend) vor 3 Jahren einen Film heruntergeladen.
Es geht übrigens um eine andere, neue Abmahnung als in meinen letzten Beiträgen hier (verjährt), aber ebenfalls WF.

Zuvor war ich schon alle üblichen Bettelbriefe durchlaufen, inkl. Mahnbescheid im letzten Jahr. Mod. UE habe ich damals gesendet, Mahnbescheid widersprochen. Alles ohne Anwalt bisher.
Jetzt also die Entscheidung, entweder Gerichtstermin oder Vergleich.

Meine Überlegung Verteidigung wäre:
Neben meinem Vater, der gar keinen eigenen PC hat, habe eben auch ich Zugang zum Anschluss, ohne mich ausdrücklich als Täter zu nennen, + Vater hat mich darauf hingewiesen, nichts Illegales zu tun, hat PC überprüft u.ä. natürlich ohne Schuldeingeständnis meinerseits, sondern Verweigerung der Aussage.
Ich bin nebenbei dabei zu prüfen, ob mein Vater an dem Tag möglicherweise gar nicht zu Hause war und vielleicht eine Restaurantrechnung für den Tag hat, die beweist, dass er nicht anwesend war, um somit die Tätervermutung zu erschüttern. Jetzt mal von Remote Desktop/Timer Download Theorien, die die Anklage immer bringen kann, mal abgesehen...

Würde mich über eine kurze Einschätzung Eurerseits freuen.
Ich muss auch mal gucken, wo die Anwaltliste war.

Gruß aus Hamburg.

Deucecourt

Student199
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6367 Beitrag von Student199 » Donnerstag 29. Oktober 2020, 17:45

Frage: Nach Vgl kam jetzt endlich Brief bzgl Rechtsosten. Dort stand drin das man die Festsetzung beantragt hat. Da muss ich noch nichts überweisen oder? Also erst wenn das AG die festgesetzt hat, gell?

Deucecourt
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6368 Beitrag von Deucecourt » Montag 2. November 2020, 05:05

Ich hoffe, Deine Frage kann hier von den Experten noch beantwortet werden, da ich den Brief wahrscheinlich auch bekommen werde. Denn nach Telefonat mit Hr. Dr. Wachs habe ich mich ebenfalls für den Vergleich entschieden.
Dabei war ich mir zunächst unsicher, auf welchen Betrag sich der Vergleich bezieht, auf der Website von unserem Admin Hr. Dr Wachs steht aber wie folgt:
Die beglaubigte Abschrift der Klage ist die umfassende Darstellung, was ihnen von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen wird und welche Summe die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt. Bei der eingeklagten Summe (regelmäßig auf Seite 2 der Klageschrift) darf aber nicht vergessen werden, dass dazuf (im Falle eines Unterliegens) noch einmal Anwaltskosten und Gerichtskosten von knapp der Hälfte der Klagesumme (grober Orientierungswert) hinzukommen.
Das wären bei mir Schadensersatz iHv 1.000€ + Rechtanswaltkosten Hauptforderung + Rechtsanwaltkosten Nebenforderung...

Dazu passt dann auch seine Antwort wie folgt:
RA Dr. Wachs hat geschrieben:
Dienstag 26. Mai 2020, 17:57
Moin Moin,

ja, Sie können sich auch ohne Anwalt vor einem Amtsgericht vergleichen. Schicken Sie aber erst einmal eine Verteidigungsanzeige an das Amtsgericht: "Hiermit zeige ich XYZ an, dass ich mich gegen die Klage verteidigen möchte. Eine Erwiderung wird fristgemäß mit gesondertem Schreiben erfolgen."
Dann sollten Sie sich in Ruhe informieren, welche Summen erreichbar sind und WF ein Angebot unterbreiten. Ausgehend von einer Klage wegen eines Films (ca. 1200,00) EUR, sollte das Angebot 650-700 EUR betragen. Zu den Kosten des Rechtsstreits, die werden Sie wohl in einem Vergleich ohe Klageerwiderung tragen müssen. Zumindest die Einigungsgebühr sollte aber ausgeschlossen werden können. Viel Erfolg.
Demnach sollte ich also noch meine Verteidigungsbereitschaft anzeigen, obwohl ich vergleichen möchte. Gut, dass ich das lese...

Leider fallen ja auch noch Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und Vergleichsgebühr an. Hat jmd. die Zahlen dafür parat?
Verfahrensgebühr 0,5 (MB) + 0,8 (1. Instanz) = 1,3x Gebühr gemäßg RVG, Anlage 2? Zählt die Klagebegründung schon als 1. Instanz, sind 1,3 also richtig?
Terminsgebühr = 1,2x Gebühr?
Einigungsgebühr = 1,0x Gebühr?
Sonst noch irgendwelche Kosten, die anfallen können, die ich beim Vergleich berücksichtigen muss?

Danke und Gruß,

Deucecourt

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6369 Beitrag von Alter Sack » Dienstag 3. November 2020, 17:49

Vergleich geht doch auch ohne Amtsgericht. Also mit direkter Verhandlung mit WF. Man einigt sich gewissermaßen vor dem Gerichtstermin, womit dieser dann hinfällig ist. Hab' ich mit einer anderen Kanzlei so praktiziert. Allerdings mit Anwalt. War dadurch im Endeffekt auch nicht viel billiger. Ist denn dein Fall einer von diesen "neuen" Schadensersatzgeschichten mit zehn Jahren Verjährungsfrist?

Deucecourt
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6370 Beitrag von Deucecourt » Mittwoch 4. November 2020, 00:33

Ja, natürlich, ohne Anwalt und ohne Gericht. Und nein, es handelt sich hier um einen "klassischen Fall", also keinen der Schadenersatz-Uraltfälle, die Waldi zurzeit neu aufrollt...

Habe jedenfalls heute als Bevollmächtigter für meinen Vater (AI) bei Waldi wg. des Vergleichs angerufen und man bot mir nach Rückruf eine Reduzierung iHv ca. 32% des Klagebetrages an.
Aufgrund der zusätzlich anfallenden Verfahrens-, Termins- und Gerichtsgebühren werde ich somit voraussichtlich bei den 1.200€ landen, auf die Waldi meinen Vater verklagt hatte.
Die Einigungs-/Vergleichsgebühr haben sie zwar von sich aus erlassen, ansonsten haben sie sich aber leider auf keine weiteren Verhandlungen eingelassen.
Das Einschreiben mit der Verteidigungsanzeige werde ich morgen dennoch bei der Post abgeben zwecks Fristeinhaltung.

Somit hat das Ganze bei mir also leider mit dem Vergleich geendet. Wünsche allen anderen mehr Glück...

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6371 Beitrag von Alter Sack » Mittwoch 4. November 2020, 07:24

Also in meinem Fall gabs damals keine Verfahrens-, Termins- und Gerichtsgebühren, obwohl der Termin auch schon anstand. Lediglich die Vergleichssumme und die Kosten für den Anwalt, den ich damals beauftragt hatte. Würde ich heute aber auch alleine versuchen. Die Anwaltskosten waren ja genauso hoch, wie die ausgehandelte Vergleichssumme.

Deucecourt
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6372 Beitrag von Deucecourt » Mittwoch 4. November 2020, 22:17

Dass Dir die ganzen Gebühren erlassen wurden, ist die Frage, ob Dir Waldi das auch ohne Anwalt eingeräumt hätte....

Ich frage mich gerade, ob es noch Sinn ergibt, die Verteidigungsanzeige (zwecks Fristeinhaltung) rauszuschicken, oder ob das zur Verwirrung führen könnte, wenn das dann auch der Waldi Anwalt bekommt, mit dem ich den Vergleich besprochen hatte. Vergleich habe ich zwar telefonisch gemacht, noch aber eben keine schriftliche Bestätigung darüber, deswegen meine Sorge, dass dann noch etwas vom Gericht kommt (Stichwort Versäumnisurteil), falls der Waldi Anwalt sich erst einmal eine Weile Zeit lässt...
Vielleicht modiziere ich das Schreiben dahingehend, dass ein außergerichtlicher Vergleich bereits mündlich geschlossen wurde...

vv40
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6373 Beitrag von vv40 » Freitag 11. Dezember 2020, 19:10

Schon etliche Seiten hier gelesen komme aber mit der 10 Jahre Verjährung nicht klar.
Abgemahnt 2010 Mahnbescheid 2019
Denke verjährt 31 12 2021 oder durch Mahnbescheid Hemmung halbes Jahr länger 31.6.2022.Was stimmt

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6374 Beitrag von Alter Sack » Freitag 11. Dezember 2020, 20:12

Und was gabs nach dem Mahnbescheid?

vv40
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6375 Beitrag von vv40 » Samstag 12. Dezember 2020, 21:10

Nach Mahbescheid kam nix mehr ist jetzt ein Jahr her

Morlog
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6376 Beitrag von Morlog » Mittwoch 20. Januar 2021, 23:18

Da wird auch nix mehr kommen. WF greift sich nur noch die Schwachmaten die bis zum heutigen Tag emule etc. nutzen. Man kann diese Typen auf dem Forum Interessen Gemeinschaft gegen den Abmahnwahn bewundern. Wegen der 10 Jahre wurde noch nie geklagt.

Morlog 2-4-3-n

Donni
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6377 Beitrag von Donni » Dienstag 9. März 2021, 17:18

vv40 hat geschrieben:
Samstag 12. Dezember 2020, 21:10
Nach Mahbescheid kam nix mehr ist jetzt ein Jahr her
Keine Abgabenachricht?

Donni
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6378 Beitrag von Donni » Freitag 30. April 2021, 01:07

Sehr geehrter Dr. Wachs,

meine Kanzlei ist nach Klageerhebung seitens WF abgesprungen und ich habe nach Anzeige der Verteidigung einen Vergleich mit der Gegenseite ausgehandelt, den beide Seiten anerkennen. Der Vergleich wird/wurde dem Gericht unterbreitet.
Das Amtsgericht hat mir nun eine Ladung mit Termin zur Güteverhandlung zugestellt.

1. Ist die schriftliche Klageerwiderung, die ich noch nicht abgefasst habe, in diesem Fall noch zwingend notwendig?
2. Findet die Güteverhandlung statt, damit der Vergleich dort anerkannt wird?
3. Sollte ich persönlich dort erscheinen, obwohl ich den Vergleich schon schriftlich angenommen habe?

Entschuldigen Sie bitte die Nachfrage. Für das Feedback bzw. den Erfahrungsaustausch möchte ich mich ganz herzlich bedanken!!

pixel124
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6379 Beitrag von pixel124 » Mittwoch 19. Mai 2021, 17:43

Fallen Gerichtskosten an wenn man nach Erhalt der Abgabenachricht aber vor Klagezustellung einen Vergleich vorschlägt?

Mistreated
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6380 Beitrag von Mistreated » Freitag 1. April 2022, 23:31

Hallo Zusammen,

mal ein aktueller Hinweis.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/files ... 98814.html

LG
Mistreated

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