Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Zusammen,
mit welchem System ist denn Waldorf da unterwegs? Einerseits die Digital Forensics
https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... etzwerken/
oder auch hier
https://www.digitalforensics.de/impressum/
Das ist dann der Herr Stummer.
Und die IPOQUE? und Rhode & Schwarz
https://www.yumpu.com/de/document/read/ ... bei-ipoque
Ich lasse es mal so stehen.
LG
Mistreated
mit welchem System ist denn Waldorf da unterwegs? Einerseits die Digital Forensics
https://news.waldorf-frommer.de/waldorf ... etzwerken/
oder auch hier
https://www.digitalforensics.de/impressum/
Das ist dann der Herr Stummer.
Und die IPOQUE? und Rhode & Schwarz
https://www.yumpu.com/de/document/read/ ... bei-ipoque
Ich lasse es mal so stehen.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Lt diesem Anwalt meiden die das neue Telegesetz und treiben im Augenblick nur alte Fälle voran: https://www.youtube.com/watch?time_cont ... e=emb_logoHappydappy hat geschrieben: ↑Montag 13. Januar 2020, 19:01Hallo,
wurde 2012 von WF abgemanht. Vorgegangen nach dem Forum hier (mod UE usw. blabla)
nach einem Bettelschreiben paar wochen (oder monate?) später war Jahrelang Ruhe,
nach einer zahlungsaufforderung 7 jahre später kam nun vor über 2 Monaten der MB (fristgerecht widersprochen)
seitdem nichts.
Was kann noch passieren?
Kann dir raten evtl einen Vgl in Betracht zuziehen. Hatte auch Anfang des Jahres den MB erhalten. Natürlich Widersprochen. Meine Kanzlei, die sehr bekannt ist, hat mir das o. g. nicht gesagt, eher hatte man mich beruhigt das dies immer noch unwahrscheinlich sei. Heute Anruf, es wird an die Partnerkanzlei weitergegeben, WF hat Klage eingereicht.
--
Hat hier jemand Erfahrung mit Vgl nachdem das Verfahren eingeleitet ist? Hab mit der Kanzlei noch nicht gesprochen, aber Prozesskosten wird wohl beiden Seiten Sorge bereiten...
Das hätte ich lieber vom Tisch... Kann man auch einfach ohne Anwalt n Vgl erbitten, oder muss dies jetzt vor Gericht passieren? Ich meine die können die Klage dann noch zurückziehen oder? Ich sehe nähmlich schon die neuen Anwaltskosten die ganze Sache explodieren lassen... Ursprüngliche Pauschale waren 500. Jetzt noch mehr, dann vgl für Sache 1. Und für den anderen Brief werde ich mich dann wohl auch einigen müssen früher oder später...
Die Anwälte in dieser Branche sind auch echt alle nicht ganz bei der Sache...
- RA Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin Moin,
ja, Sie können sich auch ohne Anwalt vor einem Amtsgericht vergleichen. Schicken Sie aber erst einmal eine Verteidigungsanzeige an das Amtsgericht: "Hiermit zeige ich XYZ an, dass ich mich gegen die Klage verteidigen möchte. Eine Erwiderung wird fristgemäß mit gesondertem Schreiben erfolgen."
Dann sollten Sie sich in Ruhe informieren, welche Summen erreichbar sind und WF ein Angebot unterbreiten. Ausgehend von einer Klage wegen eines Films (ca. 1200,00) EUR, sollte das Angebot 650-700 EUR betragen. Zu den Kosten des Rechtsstreits, die werden Sie wohl in einem Vergleich ohe Klageerwiderung tragen müssen. Zumindest die Einigungsgebühr sollte aber ausgeschlossen werden können. Viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
ja, Sie können sich auch ohne Anwalt vor einem Amtsgericht vergleichen. Schicken Sie aber erst einmal eine Verteidigungsanzeige an das Amtsgericht: "Hiermit zeige ich XYZ an, dass ich mich gegen die Klage verteidigen möchte. Eine Erwiderung wird fristgemäß mit gesondertem Schreiben erfolgen."
Dann sollten Sie sich in Ruhe informieren, welche Summen erreichbar sind und WF ein Angebot unterbreiten. Ausgehend von einer Klage wegen eines Films (ca. 1200,00) EUR, sollte das Angebot 650-700 EUR betragen. Zu den Kosten des Rechtsstreits, die werden Sie wohl in einem Vergleich ohe Klageerwiderung tragen müssen. Zumindest die Einigungsgebühr sollte aber ausgeschlossen werden können. Viel Erfolg.
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Dr. Alexander Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Vielen Dank für die Antwort. Dh um den Rechtsstreit am Gericht komme ich nicht mehr rum?
- RA Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin Moin,
Sie schrieben,WF habe Klage eingereicht und die Sache sei an einer (wahrscheinlich Kölner) Partnerkanzlei abgegeben worden. Die Sache ist nun vor Gericht. Wenn Sie mit Rechtsstreit eine mündlcihe Verhandlung meinen, da kommen Sie drum herum, wenn Sie möchten. Das habe ich ja erläutert. Wenn Sie gar nicht weiterkommen, rufen Sie mich sonst kurz an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
Sie schrieben,WF habe Klage eingereicht und die Sache sei an einer (wahrscheinlich Kölner) Partnerkanzlei abgegeben worden. Die Sache ist nun vor Gericht. Wenn Sie mit Rechtsstreit eine mündlcihe Verhandlung meinen, da kommen Sie drum herum, wenn Sie möchten. Das habe ich ja erläutert. Wenn Sie gar nicht weiterkommen, rufen Sie mich sonst kurz an.
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Dr. Alexander Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Guten Morgen, nochmals danke für die Antwort. Ja, eingezahlt wurde schon ende April und gestern wurde mir telefonisch erklärt das wohl leider zum Gerichtverfahren käme.
Also mein Gedanke war, dass ich mich bei W&F melde und um ein Vergleichangebot bitte. Telefonisch wäre wohl am einfachsten... Man einigt sich, ich zahle, Klage wird zurückgezogen da Grund entfallen. Die zusätzlichen Anwaltskosten für den Vergleich wären schon bitter.
Macht das noch Sinn? Ich lese allerdings auch Fälle wo einfach Klage zurückgezogen wird, obwohl teils nichtmal Anwalt eingeschaltet wurde... Ich bin ehrlich gesagt etwas verwirrt. Die Partnerkanzlei meldet sich nicht, die E-Mail von voriger Kanzlei war bei mir nicht mal angekommen...
Also mein Gedanke war, dass ich mich bei W&F melde und um ein Vergleichangebot bitte. Telefonisch wäre wohl am einfachsten... Man einigt sich, ich zahle, Klage wird zurückgezogen da Grund entfallen. Die zusätzlichen Anwaltskosten für den Vergleich wären schon bitter.
Macht das noch Sinn? Ich lese allerdings auch Fälle wo einfach Klage zurückgezogen wird, obwohl teils nichtmal Anwalt eingeschaltet wurde... Ich bin ehrlich gesagt etwas verwirrt. Die Partnerkanzlei meldet sich nicht, die E-Mail von voriger Kanzlei war bei mir nicht mal angekommen...
- RA Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin Moin,
das ist alles "Diagnose durch die Hose" und kaum möglich. Ich würde mich an Ihrer Stelle von der Kanzlei beraten lassen, welche die Akte kennt und die Sie auch bezahlt haben. Ich finde es ein wenig schade, dass einige Kanzleien zwar weiter Neu-Abgemahnte vertreten - dafür sind Ressourcen da - ,aber bei Klagen von Altmandanten dann kneifen. Macht witschaftlich Sinn, ist aber schlechter Stil.
Sie können bei WF anrufen und verhandeln, aber Sie werden im Zweifel, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und Vergleichsgebühr zahlen müssen plus (reduzierte Gerichtskosten). Ich tippe mal auf 380-450 EUR zusätzlich zum Vergleichsbetrag.
Es stimmt, dass es Klagerücknahmen gibt, aber das ist dann wirklich der letzte Strohalm und die Wahrscheinlichkeit ist sehr sehr gering.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
das ist alles "Diagnose durch die Hose" und kaum möglich. Ich würde mich an Ihrer Stelle von der Kanzlei beraten lassen, welche die Akte kennt und die Sie auch bezahlt haben. Ich finde es ein wenig schade, dass einige Kanzleien zwar weiter Neu-Abgemahnte vertreten - dafür sind Ressourcen da - ,aber bei Klagen von Altmandanten dann kneifen. Macht witschaftlich Sinn, ist aber schlechter Stil.
Sie können bei WF anrufen und verhandeln, aber Sie werden im Zweifel, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und Vergleichsgebühr zahlen müssen plus (reduzierte Gerichtskosten). Ich tippe mal auf 380-450 EUR zusätzlich zum Vergleichsbetrag.
Es stimmt, dass es Klagerücknahmen gibt, aber das ist dann wirklich der letzte Strohalm und die Wahrscheinlichkeit ist sehr sehr gering.
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Dr. Alexander Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Muss mich dazu auch mal melden. Hatte vor ein paar Jahren ein ähnliches Problem, allerdings nicht mit WF. MB bekommen, Widerspruch, dann gabs die Abgabemitteilung und schließlich den festgesetzten Termin beim AG. Eine bekannte Kanzlei eingeschaltet, die sofort mit Vergleich kam und keinerlei weitere Anstregungen hinsichtlich Verteidigung vor Gericht unternahm bzw. diese überhaupt in Erwägung zog. Das Ende vom Lied war, dass mich der Vergleich und die Kosten für benannte Kanzlei genausoviel gekostet hat, als wenn ich nach Erhalt MB bezahlt hätte. Von daher würde ich versuchen, einen Vergleich OHNE Einschalten einer anderen Kanzlei auszuhandeln. Würde im Endeffekt wohl billiger werden. Allein für das Aushandeln des Vergleiches wurden schon über 500,- € fällig.
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Mal eine grundsätzliche Frage: sollte es wenn Klage eingereicht wird eigentlich nicht standardmäßig erstmal zu einem schriftlichen Vorverfahren kommen, bei dem man dann noch angeben kann dass man sich nicht verteidigen sondern bezahlen will?
Wird zwar dann teurer, aber grundsätzlich muss man doch nicht wirklich vors Gericht, auch wenn man keinen Anwalt einschaltet oder selbst mit WF verhandelt, oder?
Wird zwar dann teurer, aber grundsätzlich muss man doch nicht wirklich vors Gericht, auch wenn man keinen Anwalt einschaltet oder selbst mit WF verhandelt, oder?
- RA Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin Moin,
ich glaube jeder versteht unter "vor Gericht müssen" etwas anderes. Einige verstehen darunter die Zusendung der Klageschrift, andere die mündliche Verhandlung also erst den Termin bei dem der Beklagte vor dem Richter steht.
Wenn eine Anspruchsbegründung/Klage zugestellt wird haben Sie folgenden Optionen:
1. Sie reagieren gar nicht darauf, verteidigen sich nicht, dann ergeht ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren.
2. Sie schreiben das Gericht an, dass Sie anerkennen.
Die Folge ist in beiden Varianten, dass es keine gerichtliche Verhandlung gibt. Allerdings muss die Klagesumme plus Anwaltskosten der Gegenseite und Gerichtskosten gezahlt werden.
3. Sie verhandeln mit der Gegenseite, das ist oftmals wirtschaftlich sinnvoller, weil zwar mehr Anwaltskosten bei der Gegenseite entstehen aber die Ersparnis bei der Vergleichssumme macht das regelmäßig wett.
Wenn Interesse besteht, kann ich mal verschiedene Varianten mit konkreten Daten ausrechnen, als Orientierung aber: 1+2 werden kaum einen Unterschied machen und Variante 3 ist schätzungsweise 300 EUR günstiger als 1+2.
MIt freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
ich glaube jeder versteht unter "vor Gericht müssen" etwas anderes. Einige verstehen darunter die Zusendung der Klageschrift, andere die mündliche Verhandlung also erst den Termin bei dem der Beklagte vor dem Richter steht.
Wenn eine Anspruchsbegründung/Klage zugestellt wird haben Sie folgenden Optionen:
1. Sie reagieren gar nicht darauf, verteidigen sich nicht, dann ergeht ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren.
2. Sie schreiben das Gericht an, dass Sie anerkennen.
Die Folge ist in beiden Varianten, dass es keine gerichtliche Verhandlung gibt. Allerdings muss die Klagesumme plus Anwaltskosten der Gegenseite und Gerichtskosten gezahlt werden.
3. Sie verhandeln mit der Gegenseite, das ist oftmals wirtschaftlich sinnvoller, weil zwar mehr Anwaltskosten bei der Gegenseite entstehen aber die Ersparnis bei der Vergleichssumme macht das regelmäßig wett.
Wenn Interesse besteht, kann ich mal verschiedene Varianten mit konkreten Daten ausrechnen, als Orientierung aber: 1+2 werden kaum einen Unterschied machen und Variante 3 ist schätzungsweise 300 EUR günstiger als 1+2.
MIt freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Danke für die Antwort.
Ich habe das Gefühl es gibt viele die gleich zahlen oder zumindest zögerlich sind aus Angst im worst case persönlich vor einem Richter erscheinen zu müssen. Ich hoffe diese Bestätigung kann einigen die Angst vor der Klage etwas nehmen.
Ich habe das Gefühl es gibt viele die gleich zahlen oder zumindest zögerlich sind aus Angst im worst case persönlich vor einem Richter erscheinen zu müssen. Ich hoffe diese Bestätigung kann einigen die Angst vor der Klage etwas nehmen.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo allerseits,
ich hatte hier vor Jahren schon einmal geschrieben. Abmahnung durch WF 2017 (vorgeworfener Verstoss war Ende 2016), daraufhin mod. UE. Etliche Schreiben von WF (alle ignoriert), dann vor etwa einem Jahr MB. Nach Widerspruch bisher nichts mehr gehört. Ohne jetzt alle 317 Seiten dieses Threads durchlesen zu wollen habe ich 2 Fragen:
1) Was ist der aktuelle Stand bezgl. Verjährung nach 3 bzw. 10 Jahren?
2) Ist nach dem widersprochenen MB bei mir Ende Gelände oder kann es innerhalb der 10 Jahre noch weitere MB geben?
Danke und Gruss, Couscous
ich hatte hier vor Jahren schon einmal geschrieben. Abmahnung durch WF 2017 (vorgeworfener Verstoss war Ende 2016), daraufhin mod. UE. Etliche Schreiben von WF (alle ignoriert), dann vor etwa einem Jahr MB. Nach Widerspruch bisher nichts mehr gehört. Ohne jetzt alle 317 Seiten dieses Threads durchlesen zu wollen habe ich 2 Fragen:
1) Was ist der aktuelle Stand bezgl. Verjährung nach 3 bzw. 10 Jahren?
2) Ist nach dem widersprochenen MB bei mir Ende Gelände oder kann es innerhalb der 10 Jahre noch weitere MB geben?
Danke und Gruss, Couscous
- RA Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin Moin,
die Position des BGH Urt. v. 12.5.2016 – I ZR 48/15 ist eindeutig. SE verjährt erst in 10 Jahren, die Abmahnkosten in drei Jahren. Das Urteil finden Sie hier.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Wenn der Mahnbescheid Widerspruch sich bereits nur auf den Schadensersatz bezog, wovon ich nach der Darstellung ausgehe, und der Widerspruch bereits über ein Jahr zurückliegt, würde ich vermuten, dass keine Anspruchsbegründung mehr kommt. Das ist aber auch nur ein Erfahrungswert und wenn die Anspruchsbegründung doch noch kommt, kommt sie halt.
Fazit: WF kann und darf noch klagen, ich vermute aber, dass Sie - aus welchem Grund auch immer - durchgerutscht sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
die Position des BGH Urt. v. 12.5.2016 – I ZR 48/15 ist eindeutig. SE verjährt erst in 10 Jahren, die Abmahnkosten in drei Jahren. Das Urteil finden Sie hier.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Wenn der Mahnbescheid Widerspruch sich bereits nur auf den Schadensersatz bezog, wovon ich nach der Darstellung ausgehe, und der Widerspruch bereits über ein Jahr zurückliegt, würde ich vermuten, dass keine Anspruchsbegründung mehr kommt. Das ist aber auch nur ein Erfahrungswert und wenn die Anspruchsbegründung doch noch kommt, kommt sie halt.
Fazit: WF kann und darf noch klagen, ich vermute aber, dass Sie - aus welchem Grund auch immer - durchgerutscht sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Vielen Dank für die Antwort, leider habe ich den zweiten Teil nicht ganz verstanden.
Mein Widerspruch gegen den MB liegt mehr als 1 Jahr zurück. Ich hatte dem MB als ganzes widersprochen.
Wie lang kann WF noch klagen und warum sollten sie dies aber nicht mehr tun? Kann es einen 2. MB geben?
Danke und Gruss, Couscous
Mein Widerspruch gegen den MB liegt mehr als 1 Jahr zurück. Ich hatte dem MB als ganzes widersprochen.
Wie lang kann WF noch klagen und warum sollten sie dies aber nicht mehr tun? Kann es einen 2. MB geben?
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin,
WF kann solange Klage erheben bis Verjährung eingetreten ist, bei Ihnen also noch etwas über sechseinhalb Jahre. Ja Waldorf Frommer könnte auch noch einen neuen Mahnbescheid beantragen, aber da sehe ich keinen Vorteil. Nach meiner Erfahrung wurden in den Altfällen, in denen nur SE noch gefordert wurde - wie bei Ihnen, die meisten Fälle (aber nicht alle) auch vor Gericht gebracht. Nun kümmern sich Waldorf Frommer einfach um andere Fälle. Vor diesem Hintergrund vermute ich, dass Sie durchrutschten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
WF kann solange Klage erheben bis Verjährung eingetreten ist, bei Ihnen also noch etwas über sechseinhalb Jahre. Ja Waldorf Frommer könnte auch noch einen neuen Mahnbescheid beantragen, aber da sehe ich keinen Vorteil. Nach meiner Erfahrung wurden in den Altfällen, in denen nur SE noch gefordert wurde - wie bei Ihnen, die meisten Fälle (aber nicht alle) auch vor Gericht gebracht. Nun kümmern sich Waldorf Frommer einfach um andere Fälle. Vor diesem Hintergrund vermute ich, dass Sie durchrutschten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ok, nochmal vielen Dank. Ich habe den MB leider verlegt, daher kann ich nicht nachvollziehen, ob nur SE gefordert wurde. Vom Geldbetrag her war es eher SE + Aufwendungsersatz + Gebührenn (SE + ~320 EUR).
Schade, dass ich jetzt noch 6 1/2 Jahre mit einer Klage rechnen muss, auch wenn die Wahrscheinlichkeit dafür wohl gesunken ist.
Danke und Gruss, Couscous
Schade, dass ich jetzt noch 6 1/2 Jahre mit einer Klage rechnen muss, auch wenn die Wahrscheinlichkeit dafür wohl gesunken ist.
Danke und Gruss, Couscous
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Bei meinem MB geht es um 1. Hauptforderung (Anwaltskosten, Schadensersatz), 2. Verfahrenskosten (Gerichtsgebühr, Anwalt, Auslagen), 3. Nebenforderungen (Anwaltsvergütung vorgerichtliche Tätigkeit) u. 4. Zinsen.
Die Aufstaffelung der Preise würde mich für das von euch genannte Beispiel natürlich auch interessieren.
Zum Thema Vergleich/Selbstverteidigung: Es gibt ja den "Beratungsschein", mit dem sich Menschen mit geringstem Einkommen ohne weitere Kosten von einer Kanzlei vertreten lassen können: Der Schein deckt aber nicht mehr die Vertretung ab, wenn die Sache vor Gericht geht. Wäre das mit der Klageerhebung seitens WF schon eingetreten?
Die Aufstaffelung der Preise würde mich für das von euch genannte Beispiel natürlich auch interessieren.
Zum Thema Vergleich/Selbstverteidigung: Es gibt ja den "Beratungsschein", mit dem sich Menschen mit geringstem Einkommen ohne weitere Kosten von einer Kanzlei vertreten lassen können: Der Schein deckt aber nicht mehr die Vertretung ab, wenn die Sache vor Gericht geht. Wäre das mit der Klageerhebung seitens WF schon eingetreten?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Als mehrjähriger stiller Mitleser möchte ich mich zuerst einmal für das Engagement der "Dauerposter" hier bedanken, es gibt hier wirklich super Unterstützung!
Ich bin glaube ich (habe die Unterlagen gerade nicht zur Hand) 2016 abgemahnt worden. Der Mahnbescheid kam dann 06/2019. Bis jetzt habe ich nach einem Widerspruch nichts mehr gehört und harre der Dinge
Wie lange hat WF denn noch Zeit für das strittige Verfahren? Ich dachte,da gibt es auch eine gewisse Zeitspanne, in der das Verfahren eröffnet werden muss.
Ich bin glaube ich (habe die Unterlagen gerade nicht zur Hand) 2016 abgemahnt worden. Der Mahnbescheid kam dann 06/2019. Bis jetzt habe ich nach einem Widerspruch nichts mehr gehört und harre der Dinge
Wie lange hat WF denn noch Zeit für das strittige Verfahren? Ich dachte,da gibt es auch eine gewisse Zeitspanne, in der das Verfahren eröffnet werden muss.
- RA Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin Moin,
ein paar Sätze zu den letzten Fragen:
1.
Der Beratungshilfeschein kann außergerichtlich genutzt werden. Wenn die Klage eingegericht wurde, kann der Bedürftige Prozesskostenhilfe beantragen. Das macht üblicherweise der Awalt, weil neben der wirtschaftlichen Verhältnisse auch die Aussicht auf Erfolg dargestellt werden muss (letzteres ist aber selten ein Problem).
2.
WF kann, bis der Schadensersatz 10 Jahren nach Entstehung verjährt ist, Klage erheben. Nur die eingezahlten Kosten für den Mahnbescheid verfallen nach ca. 6 Monaten.
Beste Grüße
Alexander Wachs
ein paar Sätze zu den letzten Fragen:
1.
Der Beratungshilfeschein kann außergerichtlich genutzt werden. Wenn die Klage eingegericht wurde, kann der Bedürftige Prozesskostenhilfe beantragen. Das macht üblicherweise der Awalt, weil neben der wirtschaftlichen Verhältnisse auch die Aussicht auf Erfolg dargestellt werden muss (letzteres ist aber selten ein Problem).
2.
WF kann, bis der Schadensersatz 10 Jahren nach Entstehung verjährt ist, Klage erheben. Nur die eingezahlten Kosten für den Mahnbescheid verfallen nach ca. 6 Monaten.
Beste Grüße
Alexander Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo Herr Dr. Wachs
das Urteil habe ich ja auch gelesen, aber da gibt es so etwas komisches.
die Ende Juli 2014 ihre Firmierung in Universal Music GmbH änderte. Nur mal so eine Frage aus dem Urteil.
Dazu auch mal dieser Link https://www.universal-music.de/rechtlic ... /impressum
und diese Aussage auf der Seite
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Ist doch immer gleich. Aber wo war die Firma zu dem Urteil wirklich? Verschmelzungsvertrag? Wo ist der denn? Beide in Berlin?
Ich hinterfrage ja so vieles von den Abmahnern, Sitz, Log-Firmen, Urteile usw.. Verschmelzung bei Logging, wäre doch auch mal interessant. Wie ist denn dann die Datei oder ein ganz geringer Teil zu der sog. neuen Firma übergangen bei Verschmelzung und bei Flesharing?
Wie gesagt ich hinterfrage und bei Logistep hatten wir ja auch so ein blödsinniges Zeug.
Das Urteil ist für mich nicht überzeugend. Man spricht ja auch von 2007 oder auch die Ende Juli 2014 ihre Firmierung in Universal Music GmbH änderte. Nur wo soll da noch eine Verschmelzung stattgefunden haben? Das sollten die mir mal erklären. Oder die ehemalige Klägern, na ja, die gleiche Firma
und der Logger auch?
LG
Mistreated
das Urteil habe ich ja auch gelesen, aber da gibt es so etwas komisches.
die Ende Juli 2014 ihre Firmierung in Universal Music GmbH änderte. Nur mal so eine Frage aus dem Urteil.
Dazu auch mal dieser Link https://www.universal-music.de/rechtlic ... /impressum
und diese Aussage auf der Seite
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Ist doch immer gleich. Aber wo war die Firma zu dem Urteil wirklich? Verschmelzungsvertrag? Wo ist der denn? Beide in Berlin?
Ich hinterfrage ja so vieles von den Abmahnern, Sitz, Log-Firmen, Urteile usw.. Verschmelzung bei Logging, wäre doch auch mal interessant. Wie ist denn dann die Datei oder ein ganz geringer Teil zu der sog. neuen Firma übergangen bei Verschmelzung und bei Flesharing?
Wie gesagt ich hinterfrage und bei Logistep hatten wir ja auch so ein blödsinniges Zeug.
Das Urteil ist für mich nicht überzeugend. Man spricht ja auch von 2007 oder auch die Ende Juli 2014 ihre Firmierung in Universal Music GmbH änderte. Nur wo soll da noch eine Verschmelzung stattgefunden haben? Das sollten die mir mal erklären. Oder die ehemalige Klägern, na ja, die gleiche Firma
und der Logger auch?
LG
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