...es ist kaum zu glauben.
Erstaunt fingerte ich heute einen Brief von
DEBCON aus dem Kasten.
Sie beziehen sich darin tatsächlich auf einen Fall vom März 2009, in dem ich/wir angeblich einen Song/Album verbreitet haben sollen.
Schon 2014 machten wir die vorherige Abmahnkanzlei darauf aufmerksam, daß, egal, wie sie es sehen, der Vorgang verjährt ist.
Im gleichen Schreiben verlangten wir, daß sie uns eine Eigenauskunft über die gespeicherten Daten geben sollen, was natürlich bis heute nicht geschehen ist.
Stattdessen belehrten sie uns, daß auch ein Lizenzschaden entstanden sei, der erst nach 10 (in Worten: zehn) Jahren verjährt.
Hmm - angeblicher Gesetzesverstoß im März 2009 - plus 10 Jahre = 2019 (klar, Ende des Jahres) - und dann wollen die jetzt schon wieder...?
Oops, ich bin ja "raus"...
Und in ihrer Großzügigkeit sind sie jetzt mit 150,00€, statt 775,38€ (wie immer sich das zusammensetzt) zufrieden.
Also, es ist schon frech, eine Tat zu behaupten, sie nicht zu beweisen und dann noch verspätete Forderungen stellen.
Meinetwegen könne sie ja versuchen, reich zu werden, aber doch nicht mit MEINEM Geld...