Hallöle in die Runde,
auch ich bin jemand, der nach Erreichen der Verjährung vor einigen Jahren mit dem neuen Bettelbrief von Waldi und Co. beehrt wurde. Und ich werde genau wie damals ganz locker mit umgehen und diese Schriebe lesen und abheften. Punkt !!!
Was hat sich denn in all den Jahren nun wirklich getan? Waldi hat bundesweit ab 2010 um den Dreh geklagt, etliche Prozesse gewonnen und da seine angeblichen Schadenersatzforderungen (vor allem in München) durchgesetzt, so wie er es auf seiner HP richtig staatstragend ausführt .
Und etliche Prozesse verloren, vor allem nach Wegfall des fliegenden Gerichtstandes vor anderen Gerichten in der BRD. worüber er ...verständlicherweise... nicht berichtet...
Und nun meint er das BGH Urteil von Mai 2016 beschert ihm vielleicht 3 neue Lamborghinis oder mehr?
ich weiß leider nicht, ob Herr RA Dr. Wachs hier in diesem Forum noch aktiv ist, aber er könnte sicherlich mehr zum Folgenden sagen:
Das BGH Urteil besagt, das Schadenersatz
nur vom Täter zu entrichten ist- also sind alle, die in der Vergangenheit in die Störerhaftung genommen wurden...raus !
WF muss also wieder deutschlandweit gegen die verjährten Altfälle klagen
UND eine Verurteilung als Täter !!! erzielen. Es ist durchaus denkbar das WF das anleiert, aber höchstwahrscheinlich überwiegend nur vor den Gerichten wo WF früher sehr erfolgreich war. Wo Prozesse bereits derbe verloren gingen, wird er es sich sehr genau überlegen.
Wird interessant sein zu sehen was die Gerichte sagen wenn Waldi eine Person nach erfolgter Verjährung einer Urheberverletzung wieder auf die gleiche Urheberverletzung verklagt, um einen Täter zu bekommen. Denn ohne Täter kein Schadenersatz laut diesem BGH Urteil.
Wie paradox ist es eigentlich einen "vermuteten" Urheberrechtsverletzer- denn nichts weiter als das ist es.. WF
vermutet !!! das ja nur... erst in die Verjährung kommen zu lassen und dann auf nachträgliche Änderung der Rechtslage zu hoffen um diesen doch wieder in Regress nehmen zu können?
es fehlt aber immer noch der festgestellte Täter !!!!
Nun ja, wie wir alle wissen ist in Deutschland Vieles möglich, aber trotz Allem sollte man ein gewisses Vertrauen in unser Rechtssystem haben.
Aber nun mal meine Gedanken zum absoluten worst case, falls Waldi doch klagen will:
Wer sich den aktuellen Schrieb genau durchgelesen hat, wird vermutlich auch feststellen, das Waldi nun einen höheren Schadenersatz vor Gericht geltend machen will: z.B. 1000 € für einen Film
Komisch, denn damals wollten die irgendwas um die 950 € für Schadenersatz UND Anwaltgebühren.
- also rund 600 € Schadenersatz und Rest Taschengeld für Waldi
Bin gespannt wie Waldi und Co vor Gericht diesen inflationären Anstieg binnen weniger Jahre erklären wollen
, ob die Gerichte da wirklich mitspielen?
Aber noch eine interessante Option für den Fall der Fälle, was man unbedingt anführen sollte:
Das BGH Urteil ist vom 12.05.2016- solange kennt also Waldi dieses Urteil. Und nun über 3 Jahre danach !!! will er verjährte Altfälle damit beglücken?
Auf jeden Fall die Einrede der Verwirkung mit erheben.
nachzulesen bei wikipedia:
Um die Verwirkung eines Rechts anzunehmen, bedarf es dreier Voraussetzungen:
-Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Berechtigten von seinem Recht (BVerfGE 32, 305–311, BStBl II 1972, 306, Rn. 24 f.) und Untätigsein bezüglich der Durchsetzung des Rechts.
-Zeitmoment: Seit der Möglichkeit, das Recht geltend zu machen, muss ein längerer Zeitraum verstrichen sein. Was ein „längerer Zeitraum“ ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Mit anderen Worten, das Zeitmoment beginnt – da keine sonderlich hohen Anforderungen diesbezüglich bestehen – wenn der Berechtigte von den Umständen Kenntnis erlangt, die seinen Anspruch begründen.
-Umstandsmoment: Der Verpflichtete hat sich darauf eingestellt und durfte sich darauf einstellen, der Berechtigte werde aufgrund des geschaffenen Vertrauenstatbestandes sein Recht nicht mehr geltend machen. Das Umstandsmoment liegt mithin vor, wenn der Berechtigte unter solchen Umständen untätig geblieben ist, die den Eindruck erwecken, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wird.
Es liegt natürlich im Ermessen des Gerichtes die Verwirkung festzustellen, aber als evt Beklagter sollte man dieses in einer Klageerwiderung nicht vergessen anzuführen. Wenn das Gericht dem folgt, kann auch eine bereits erfolgte Klage von WF ins Leere laufen und die Klage abgewiesen werden. Vor allem wenn man sich die Überlastung aller Deutschen Gerichte ansieht.
Natürlich sollte jeder an die jahrelang und immer wieder von Steffen vorgetragene Regel denken:
Die Chance persönlich verklagt zu werden, liegt immer bei 50: 50 !!!
Aber ich glaube das WF im Falle von Klagen gegen Altverjährte sehr, sehr oft auf die Nase fallen könnte: zum einen wegen der eventuellen Verwirkung und zum anderen bei der Erklärung warum nun ein deutlich höherer angeblicher Lizensschadenersatz gefordert wird. Auf die Rechtfertigung bin ich gespannt.
in diesem Sinne.. lesen, lochen abheften und sich das Leben nicht vermiesen lassen.