Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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abc123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6161 Beitrag von abc123 » Montag 13. Mai 2019, 13:38

Hallo 2012,

die Hauptforderung ist eigentlich nach 3 Jahren verjährt. Die 10jährige Verjährungsfrist betrifft den Lizenzschaden. Ich kann dir nur nicht sagen, ob der Lizenzschaden für was auch immer du beschuldigt wurdest der Höhe nach korrekt ist, z. B. glaube ich mal gelesen zu haben, dass bei Musikalben der Lizenzschaden pro Musiktitel berechnet wird, wie hoch der ist weiß ich nicht. Und auch ob die Höhe der Forderung in deinem Fall dem Lizenzschaden entspricht kann ich dir auch nicht sagen, dafür habe ich nicht die Qualifikation. Ich kann dir hier nur aus eigenen Erfahrungen und dem was ich recherchiert habe berichten.

Aber ich kann dir sagen, dass du wahrscheinlich auch noch die nächsten 5 Jahre von denen hören wirst. Und du hast auch weiterhin zwei Möglichkeiten wie du vorgehen kannst, entweder du bezahlst - evtl. kann man mit denen über die Höhe der Summe verhandeln - oder du sitzt es weiter aus, heftest alle weiteren Forderungsschreiben von Waldorf Frommer ab und zahlst nicht - also das was du die letzten 4,5 Jahre auch gemacht hast

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6162 Beitrag von Alter Sack » Dienstag 14. Mai 2019, 13:00

Hej, Leute! Ich hab' garnicht mehr an diesen Mist gedacht. Und da gabs heute wiedermal Post von W&F. Die letzte gabs vor fast SECHS JAHREN!!! Abmahnung war August 2011, Verjährungfristende demnach 31.12.2014 und jetzt das!!!Muss mich erstmal wieder reinlesen und dann entscheiden, was ich mache. Tendiere ja zu dem, was ich bis zu deren letzten Schreiben aus 2013 gemacht habe - Lesen, Abheften und weiterleben. Zumal das jetzt schon die 2.Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung ist.

Eterna
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6163 Beitrag von Eterna » Dienstag 14. Mai 2019, 19:53

Guten Abend!

Ich hätte gerne eine Einschätzung von euch zu meinem Fall, da mir nicht ganz klar, wie ich mich weiterhin verhalten soll. Das erste Schreiben kam im März und bezog sich auf einen Film, den ich nie gesehen habe (Alita: Battle Angel) und der Brief war an die Adresse meiner Eltern gesendet worden. Weil mich das alles etwas stutzig gemacht hat, habe ich bei Vodafone nachgefragt und dort wurde mir bestätigt, dass es sich hier um einen Anschluss in einer Stadt handelt, in der ich seit Jahren nicht mehr wohne. Der Film wurde also in meiner ehemaligen WG gestreamt bzw. runtergeladen. Meine alte WG hat zwar behauptet, dass sie den Vertrag umgeschrieben hat, was aber nie passiert ist. Da ich selber den Film nicht heruntergeladen habe (und das nachweisenkann), trifft mich also die sekundäre Beweislast, richtig?

Das habe ich Waldorf Frommer alles so (nach Erstberatung durch einen Anwalt) geschildert und die Reaktion darauf war, das nicht anzuerkennen, jedoch den Betrag der Forderung zu senken. Nachdem ich darauf nicht in der genannten Frist reagiert habe, kam erneut eine E-Mail, in der der Betrag nochmals gesenkt wurde. Jetzt sind es 732€. Mir ist nicht klar, wie ich mich dazu am besten verhalten sollte und ich wäre für Hinweise und Tipps sehr dankbar.

Liebe Grüße!

Morlog
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6164 Beitrag von Morlog » Mittwoch 15. Mai 2019, 01:33

Hallo und meine Erfahrung seit meiner Abmahnung aus 2010 und dem Netwelt Forum. Wir haben damals geglaubt das die nicht klagen. Das war ein Irrtum. Heute haben wir eine ganz andere Situation. 10 Jahre Ansprüche der Rechtsinhaber.

WF wird durch diesen Staat und seinem Geschäftsmodell unterstützt. Fazit. WF wird versuchen die Ansprüche einzufordern. Ob es überhaupt noch der Rechtsinhaber von seinem Glück weiß das WF klagen möchte ist fraglich. Ich gehe hier mehr davon aus das WF auf eigene Rechnung arbeiten und der Rechtsinhaber keinen Cent sieht. Ob WF überhaupt noch legimentiert ist irgendweche Forderungen zu stellen oder zu klagen bezweifele ich. Die Forderungen werden ja auch immer niedriger. Haupsache irgend ein Trottel zahlt.

Morlog :evil:

abc123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6165 Beitrag von abc123 » Mittwoch 15. Mai 2019, 06:49

Hallo Eterna,

das Problem welches ich sehe ist, dass der Anschluss in der WG - auch wenn Sie nicht mehr dort leben - wohl trotzdem noch über Ihren Namen läuft. Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege aber dies ist doch dasselbe wenn ich in meinem Namen für jemanden einen Handyvertrag abschließe oder wenn ich jemanden meinen Pkw ausleihe und er damit gegen Vorschriften verstößt. Es läuft auf Ihren Namen und damit haften Sie auch für Schäden, Rechtsverstöße etc.
Wenn Sie stichhaltig nachweisen können, dass Sie für die Tat überhaupt nicht infrage kommen, würde ich mir vorerst keinen Kopf deshalb machen. Das WF Sie weiter anschreibt, klar, Sie haben Ihren Namen als Anschlussinhaber, die wollen Geld verdienen. Optimal wäre für Sie, wenn derjenige, der die Tat begangen hat, dies zugibt.
Was ich Ihnen Raten kann um solche Sachen in Zukunft zu vermeiden, kümmern Sie sich aktiv darum, dass der Anschluss auf einen in der WG umgeschrieben wird oder kündigen Sie den Anschluss, dann müsste jemand in der WG einen neuen Vertrag abschließen.

Hallo Morlog,

der Staat versucht mit seinem Gesetz bzgl. des Urheberrechts das geistige Eigentum von Künstlern zu schützen. Was ich vollkommen in Ordnung finde. Denn wenn Sie arbeiten gehen, möchten Sie doch auch bezahlt werden. Es ist halt nicht alles kostenlos. Und egal wie man ein Gesetz gestaltet, es wird immer Menschen geben, die diese Gesetze zu ihrem Vorteil nutzen. Klar ist es beschießen, wenn einem so ein Brief in den Briefkasten flattert mit einer solchen Forderung, aber man hat halt drei Möglichkeiten, man zahlt; man hofft, dass man mit einem blauen Auge davonkommt oder - für den Fall, dass man es nicht war - man kann schlüssig beweisen, dass man es nicht war. Aber letztendlich hilft es nicht, sich darüber aufzuregen. Und Menschen die solche Forderungen zahlen pauschal als Trottel zu bezeichnen, finde ich nicht korrekt, da sie nicht die Umstände eines jeden kennen, warum er zahlt, z. B. weil derjenige weiß, er war es und handelt die Gegenpartei auf einen für Ihn annehmbaren Betrag runter um das Ganze aus der Welt zu schaffen.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6166 Beitrag von 2012 » Mittwoch 15. Mai 2019, 09:23

Leute zahlen, weil nicht jeder die Nerven hat, jeden Tag mit einem WF Schreiben im Briefkasten rechnen zu müssen. Vor dem BGH Urteil betrug diese Zeit schon max. 4,5 Jahre, was schon stressig genug war. Und wenn es noch weiterhin üblich ist, Abmahnungen im Januar zu versenden, hat man nun satte 11 Jahre Spaß mit WF und Konsorten, was in meinen Augen nicht Rechtens sein kann. Gegen jeden Stalker kann ich mich nach ein paar Tagen/Wochen wehren.

Meine Verjährung begann 2012 und endet dann jetzt am 31.12.2021. Und wieder beginnt das Zittern, wie bei vielen anderen hier auch wieder. Klar, sollen Vergehen geahndet werden, aber wie soll man nach so einer langen Zeit, von 8,5 Jahren (2011 abgemahnt), überhaupt noch etwas Nachweisen können, egal ob man schuldig ist, oder nicht.

Windows Vista, ein Siemens Modem der Telekom, mit Wlan fürs Handy, und als Passwort 12345. So viele Leute waren vor 10 Jahren noch so unbedarft mit ihren Passwörtern, daß es ein Leiches war, in ein Wlan einzudringen. Und dann kommt WF mit einer IP. Du bist schuldig und zahlst, basta. Und wenn du nicht zahlst, gehen wir dir jetzt 11 Jahre auf den Sack, bist du zahlst.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6167 Beitrag von Lovewisdom » Mittwoch 15. Mai 2019, 11:29

Wurde 2012 abgemahnt, also Ende 2015 verjährt. Unlängst wieder ein Schreiben bekommen mit Zahlungsforderung von 700 Euro mit dem Hinweis auf die 10-jährige Verjährungsfrist. Habe leider vor ca. 1 Jahr schon alle Unterlagen fortgeschmissen, weil ja schon längst verjährt, dachte ich.
Muss ich dieser Zahlungsforderung widersprechen oder kann ich die einfach ignorieren?

Mein Sohn hatte damals den Film heruntergeladen, allerdings nur 7 Minuten, also nicht vollständig. Außerdem war ich zu der besagten Tatzeit auf der Arbeit. Wie soll ich das jetzt noch nachweisen können?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6168 Beitrag von abc123 » Mittwoch 15. Mai 2019, 15:04

2012
Du hast jetzt schon so lange für dich entschieden nicht zu zahlen. Ich würde damit einfach weiter machen, oder hat sich diesbezüglich was in deiner Einstellung geändert? Das Argument, dass es ja schon so lange her ist und damals ja alle unvorsichtiger waren, damit kommst du nicht weit. Man wird dir bestimmt dann dagegenhalten, dass du damals, kurz nach Erhalt der Abmahnung nach Beweisen hättest suchen sollen.
Ich wurde 2010 mehrfach in einer anderen Sache abgemahnt und habe die letzten Jahre regelmäßig Post einer - hier im Forum bekannte - Inkasso-Firma erhalten. In jedem Schreiben wirkt der Ton bedrohlich und jedes Mal sagen Sie, wenn ich nicht zahle dann geht es vor Gericht. Anfangs hatte ich jeden Freitag - an dem Wochentag kamen in der Regel die Schreiben, nenne ihn jetzt liebevoll "Inkasso-Freitag" - fast schon Herzrasen, wenn ich auf dem Weg von der Arbeit an den Briefkasten war, mittlerweile sehe ich das lockerer. Entweder sie klagen oder nicht - aber ich werde es solange weiter aussitzen. Ich denke mir dann immer, dass sie sich, weil sie innerhalb der ersten drei Jahre nicht geklagt haben, den größten Teil der Forderung sich haben entgehen lassen, jetzt irgendwie unlogisch wäre, da ich schon richtige Ramschangebote bekommen habe um mich "zu vergleichen und die Forderung aus der Welt zu schaffen".

Gut ich weiß jetzt nicht wie hoch das Risiko bei WF nach ner gewissen Zeit noch ist. Aber mein Rat an dich <2012>, du kennst die offene Summe, leg dir monatlich etwas Geld zurück und abwarten, du hast schon so viel Zeit hinter dich gebracht, da schaffst du den Rest auch noch. Und für den Fall, dass es doch ernst wird, hast du a) vielleicht schon die geforderte Summe zusammen, b) vielleicht doch noch irgendwas, dass dir im Verteidigungsfall hilft. Und im Notfall kann man immer noch versuchen, mit denen die Summe zu verhandeln.

Hallo Lovewisdom

leider muss ich dir sagen, dass das, was bei dir Ende 2015 verjährt ist - soweit kein Mahnbescheid gekommen ist - die Schadensersatzforderung gewesen ist. Was sie jetzt noch fordern ist der sogenannte Lizenzschaden der nach dem Urhebergesetz erst nach 10 Jahren verjährt. Solange wirst du evtl. noch mit Post rechnen müssen. Mein Rat an dich, leg dir die nächsten Jahre monatlich was zurück, dass du wenigstens die geforderte Summe als Reserve hast und einfach abwarten was passiert. Mit Glück kommen bis zum Ende der 10-jährigen Verjährung nur weitere Zahlungsaufforderungen. Solange kein Mahnbescheid oder gar eine Klageschrift kommt (in der Regel an einem gelben Umschlag zu erkennen), ist alles super. Dann hast du in ein paar Jahren dir eine schöne Summe zurückgelegt, für die man vielleicht in den Urlaub kann.
Sollte doch ne Klage kommen, dann solltest du dich an einen Rechtsanwalt wenden.


Im Allgemeinen kann man doch sagen, klar es gibt Statistiken, wie oft jemand klagt oder wie hoch die Chancen stehen, dass nichts passiert. Aber das sind einfach nur Statistiken. Letztendlich hat man eine 50%ige-Chance das ganze zu überstehen ohne einen Cent oder evtl. nur den Porto für einen Mahnbescheid gezahlt zu haben.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6169 Beitrag von Lovewisdom » Mittwoch 15. Mai 2019, 15:38

Hallo abc123,

Wenn ich es aussitze, muss ich jetzt nichts machen, also keinen Widerspruch einlegen, oder?

Scheint für die ein lukratives Geschäft zu sein, wenn man die Zahl der angestellten Rechtsverdreher zu 2012 vergleicht. Mittlerweile müssten es an die 20-30 sein. In jeder Hinsicht armes Deutschland.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6170 Beitrag von abc123 » Mittwoch 15. Mai 2019, 15:59

Hallo Lovewisdom,

wenn das neue Forderungsschreiben von derselben Kanzlei kommt, wie schon die Abmahnung von 2012 und ihr habt damals schon dagegen Widerspruch eingelegt, dann braucht ihr nichts machen. Sollte sich der Anspruchsteller ändern, weil vielleicht die Forderungen aufgekauft wurde, würde ich dann sicherheitshalber nochmal widersprechen.

Alter Sack
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6171 Beitrag von Alter Sack » Mittwoch 15. Mai 2019, 18:09

Möchte mich mal hier reinhängen, da ich auch von dieser 10-Jahres-Verjährungsfrist betroffen bin. Wie ich schon schrieb, gabs auch bei mir Post von W&F. Ist der fünfte Brief nach nunmehr dem letzten in 2013. Ich gedenke nach der ersten Aufregung genauso weiter zu verfahren wie bisher. Nämlich NICHT zu reagieren. Mein einzige Reaktion auf diese Abmahnung war bisher die mod.UE, sonst hüllte ich mich in Schweigen. Das wird auch weiter so gehen, bis es entweder einen Mahnbescheid oder eine Klageschrift gibt. Dann MUSS gehandelt werden. Vorher von mir NICHT!

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6172 Beitrag von 2012 » Mittwoch 15. Mai 2019, 18:27

@abc123
Danke für Deine Antworten und Unterstützung. Klar werde ich das auch weiterhin auszitzen und nicht auf das Schreiben reagieren. Nach der langen Zeit sehe ich das jetzt auch etwas lockerer.

@Lovewisdom
Wenn Du die Nerven hast, dann würde ich das auch aussitzen. Bei Dir ist noch ein jahr länger, also bis 31.12.2022. Da werden wir wohl noch einige Schreiben bekommen.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6173 Beitrag von Lovewisdom » Mittwoch 15. Mai 2019, 22:21

@2012

Also, ich gedenke, weiterhin auszusitzen.
Habe nun etwas gegoogelt und auf der Seite von Solmecke und co. das BGH-Urteil mit der 10-jährigen Verjährungsfrist gefunden. Allerdings heißt es auch, dass die Verjährung ab Entstehung der Tat beginnt. Leider wurde aber nicht näher darauf eingegangen und kein konkretes Beispiel genannt.
Ich als Laie würde demnach davon ausgehen, dass die Verjährung mit der Tat beginnt und nicht nach Erhalt des Anwaltschreibens.
Wie seht ihr das?

abc123
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6174 Beitrag von abc123 » Donnerstag 16. Mai 2019, 07:01

["Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und 2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste"]. So steht es jedenfalls im BGB zum Thema regelmäßige Verjährungsfrist.
Beispiel: Die Tat wurde irgendwann in 2012 begangen, irgendwann 2012 wurde der Name des Anschlussinhabers bekannt (ich glaube wenn ich mich nicht täusche, dann müsste diese Info sogar in der Abmahnung stehen), Beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2012. (Auch wenn in diesem Fall die Abmahnung erst Anfang 2013 im Briefkasten wäre)
Ein Härtefall wäre, wenn die Tat Ende 2012 begangen wurde und der Name des Anschlussinhabers erst ab dem 01.01.2013 bekannt geworden wäre, da würde die Frist am 31.12.2013 beginnen (man hätte also ziemliches Pech und müsste 11 Jahre warten)

Im Netz kann man einiges zum Thema Verjährung recht gut finden.

habenichts
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6175 Beitrag von habenichts » Freitag 17. Mai 2019, 21:50

Habe auch von WF Post bekommen und einen Vergleich angeboten.
Die Antwort kam.

1 Die Verpflichtung zur Zahlung der Gesamtforderung in Höhe € wird durch die fristgerechte Rücksendung der beigefügten Erklärung bestätigt.
2 Die Zahlung der Gesamtforderung von € muss bis spätestens xx xx erfolgen.
3 Die Zahlungen können nur zugeordnet werden bei fristgerechtem Zahlungseingang auf dem nachstehenden Bankkonto.
4 Mit vollständiger und fristgemäßer Zahlung sind sämtliche Ansprüche unserer Mandantschaft aus der vorstehenden Angelegenheit erledigt.

Die Vereinbarung kommt erst dann durch die Unterzeichnung und fristgerechte Rücksendung der beigefügten Erklärung bis spätestens xx xx zustande.

Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, ist ausschließlich die beigefügte Erklärung zu verwenden. Sollte die unterzeichnete Erklärung nicht fristgerecht vorliegen, kann die Vereinbarung nur noch durch den fristgerechten Zahlungseingang des Vergleichsbetrages zustande kommen.


Unterschrieben zurück schicken sollte ich bis xxxxxx folgendes Schreiben.

Unter Bezugnahme auf das Anschreibender Kanzlei W F RA vom xx xx wird wie folgt bestätigt.

Der zu erstattende Gesamtbetrag von € wird bis spätestens xx xx auf dem angegebenen Kanzleikonto eingehen


Datum

meine Unterschrift

So ein Blödsinn

Zahlung wird fristgerecht auf das Konto überwiesen und die Sache ist erledigt steht doch selbst dort.


Sollte die unterzeichnete Erklärung nicht fristgerecht vorliegen, kann die Vereinbarung nur noch durch den fristgerechten Zahlungseingang des Vergleichsbetrages zustande kommen.

Gruß habenichts

Morlog
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6176 Beitrag von Morlog » Samstag 18. Mai 2019, 00:07

Mach einfach die Schweine fett und zahle.
Morlog i3456.66

habenichts
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6177 Beitrag von habenichts » Samstag 18. Mai 2019, 06:48

Morlog kleiner Scherz
Es geht nur darum das W F eine Erklärung unterschrieben haben will was sagst du dazu?

habenichts
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6178 Beitrag von habenichts » Samstag 18. Mai 2019, 06:51

Morlog
Du hast wohl vergessen das es um Lizenzrechte geht und dann ist dort die Verjährung erst nach 10 Jahren eingetreten

DaddyCool
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6179 Beitrag von DaddyCool » Samstag 18. Mai 2019, 11:17

Bisher hat WF noch keinen der Altfälle vor Gericht gebracht. Es werden allerdings sehr viele mit Mahnbescheiden eingedeckt.
Nur der Lizenzschaden kann eingeklagt werden, und zwar nur vom Verursacher. Störerhaftung kommt nicht mehr in Frage.
Ich frage mich wie wohl die Chancen stehen für WF als Kläger, nach 10 Jahren so eine Prozess zu gewinnen. Hierzu würde ich gern die Einschätzung von RA Dr. Wachs hören....

habenichts
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6180 Beitrag von habenichts » Samstag 18. Mai 2019, 11:57

Ich habe aus eigener Erfahrung erlebt das die Lizenzrechte erst nach 10 Jahren verjährt sind

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