Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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marcolopes
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6141 Beitrag von marcolopes » Sonntag 2. Dezember 2018, 21:59

RA Dr. Wachs hat geschrieben:
Donnerstag 22. November 2018, 09:39
Moin Moin @marcolopes,
first of all i do not know the whole case. This ist what i call "Diagnose durch die Hose". I strongly suggest to take the time and talk to you lawyer-
That being said. You should attack the Mahnbescheid (Widerspruch einlegen). The case will be trialed in Cologne. Hamburg war only the "Mahngericht" for the "Mahnbescheid". I understood, that your laweyer informed Waldorf Frommer about the case and that the minor did it. The problem with your case is that if the minor did not know it was illegal he has not been informed by his parents properly, which means the owner of the Internet Connection (Parents) is to blame (§ 832 BGB). But even if he had been informed, he would get sued himself and he would lose the case. Under German law he is responsible as an minor since he is "deliktsfähig" and had the "Einsichtsfähigkeit" (§ 828 BGB). in my opinión if this goes to court, you or your son in a second trial will lose and it will get more expensive.
The good new is, that your case is a case in which Waldorf Frommer usually is quite reasonable. Since there is a language barrier maybe you did not understand your lawyer properly or all the options he gave you. I would suggest you talk to him and ask about the next steps, i would suggest to strongly discuss a settlement for a lower amount in this case, but as i stated before, I do not know all the facts.

Best Regards

Dr. Alexander Wachs
The case is simple: a german MINOR (15 years at the time) watched 3 episodes form TV show using POPCORN TIME (that was installed in a TABLET - a gift from a foreign family member? but that's not relevant, i think). So, he watched those episodes in 2015 in the app he thought was FREE to use, and after the family noticed that, he immediately stopped. 2 months later, the MOTHER (owner of the internet connection) received a letter from WALDORF FROMMER indicating the IP addresses, name of the episodes, etc, and demanding the immediate payment of 965 euros (750 + 215) in the name of a well know TV and MOVIE studio. There are other values sums (i don't understand that - maybe for future values if the first ones are not payed immediately).

A lawyer was contacted to deal with the case. He sent an altered CEASE & DESIST letter (i believe the minor was indicated there, but i'm not sure - i will get into that soon - maybe those facts will be dealt if the case comes to court or there is a settlement) and 3 years later (few weeks ago), the internet owner received a yellow letter from the court demanding 1700 euros. The lawyer refuted that payment.

gecko1492
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6142 Beitrag von gecko1492 » Dienstag 4. Dezember 2018, 00:25

@marcolopes
Es ist völlig egal was deine Ausreden vor Gericht sein werden.Du wirst bluten. Stell dich schon mal auf 3000 Euro ein. Waldorf Frommer fackelt nicht mehr lange.
Gruß vom Gecko

Zahlenix2
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6143 Beitrag von Zahlenix2 » Montag 17. Dezember 2018, 21:52

@ Micha80
Die Verjährung beginnt in der Regel mit dem Beginn des Folgejahres nach der Abmahnung, d. h. abgemahnt im Jahr X, Ende der Verjährung am 31.12 im Jahr X+3.
Bitte mal ein bißchenim Forum blättern....
Beim Jahreswechsel gibt es noch ein paar Besonderheiten wegen der Fristen zwiswchen der Anzeige, der Bekanntgabe der Adresse und dem Versand der Abmahnung. Das ist ein heikles Thema. Wenn jemand weiß wo das hier im Forum steht, bitte mal den Link einstellen, Danke.

Zahlenix

Lego82
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6144 Beitrag von Lego82 » Dienstag 18. Dezember 2018, 16:37

Hallo,

Ich habe in 2017 eine Abmahnung bekommen (von WF). Ich habe die Briefe ignoriert (viel zu tun und es schien mir eine Masche).

Jetzt habe ich eine Vorbereiten Auf Klageverfahren bekommen. Was passiert den als nächste?? Nutzt dieses modifiziertes UA noch???
Was soll ich machen. Eigentlich habe ich nichts getan, aber ich hatte besuch von einen Familie-mitgleid (Wohnhaft Ausland) und er hat es getan,
klingt blöd ist aber Wahr. Wenn ich ihn als 'tater'' Nennen nutzt es was, ich nehme an das WF kann nicht die ins Ausland verfolgen.

Danke für irgendwelche Rat.

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RA Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6145 Beitrag von RA Dr. Wachs » Mittwoch 19. Dezember 2018, 07:41

Moin Moin,

ok ich verstehe nicht 100%ig warum Sie dachten, dass es eine Masche war, wenn Sie gleichzeitig wussten, dass es eine ausländisches Familien-Mitglied war, aber abgesehen davon: Ich würde empfehlen das ausländische Familienmitglied als Täter zu benennen. Dieses sollte seinen Personalausweis zur Verfügung stellen, wenn es aus dem EU Ausland kommt auch seinen Reisepass samt einem handschriftlichen Geständnis. Es ist zwar möglich, dass WF das ausländische Familienmitglied im Deutschland verklagt, aber die Vollstreckung des Titels ist sehr aufwendig.

Besten Gruß

Alexander Wachs

Lego82
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6146 Beitrag von Lego82 » Mittwoch 19. Dezember 2018, 19:06

Hi,

Erstens Danke für die Antwort.

Ich dachte es war eine Masche war (Ist es meines achtens Immer noch!) weil:
1. 2 Breife in 2017 dann eine Jahr lang nichts....
2. Diese art von vorgehen (Log- Verkauf bei Internet Provider) und vollig überzogene Anforderungen gibt es sonst nirgendwo. (Ausser D-Land)
3. Freunde (Alte Freude!) von mir waren, wegen kostenlose Download von ein 'Maps' Program, die haben bezahlt. Aber es war nachher in der Bild usw exposiert!
---------------------
Kann ich das irgendwie machen ohne Personal-Ausweis abzugeben, da mein Familie war hier mich zu helfen, und die haben selbst wenig Geld?!
Wahrscheinlich passieren denen nicht aber immerhin?!
----------------------
Ehrlich wenn eine Dritte Möglichlich gäbe 'eine Riesen' zu Spenden, werde ich eine Haken dahinter setzen um Keine Cent diese Haie zu geben .

Danke Nochmals

Hydrodendron

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6147 Beitrag von Hydrodendron » Samstag 29. Dezember 2018, 02:31

@marcolopes,
Although a child is "capable of tort" and could theoretically be sued, it could not be a "punishable cease and desist" statement, it would be "suspended ineffective" because it goes far beyond the pocket money framework.


Ein Kind ist zwar "deliktfähig" und könnte theoretisch verklagt werden, aber ein Kind könnte keine "strafbewährte Unterlassungserklärung" selbst unterzeichnen, sie wäre praktisch "schwebend unwirksam", weil damit der Taschengeld-Rahmen weit überschritten wird.

BarneyGumble
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Abmahnungen wegen nur 60 Sekunden uploadzeit

#6148 Beitrag von BarneyGumble » Donnerstag 17. Januar 2019, 18:02

Hallo ihr Alle,

Erstmals entschuldige wenn mein Deutsch nicht 100% korrekt ist! Es ist nicht meine Muttersprache.

Ich bin also von WF Abgemahnt wegen eines Films, der durch einen falschen click für weniger als eine Minute auf meinen Internetanschluss war. Ich weiss bestimmt das es nicht für länger verfügbar war.

Ich kalkuliere das dadurch höchstens 4% von eine Kopie des Filmes hochgeladen werden könnte. Eine Kopie von dieser film kostet damals ungefähr €9. Also höchstmöglich ist ein Schaden von €0,36 entstanden.

Jetzt ein paar fragen an euch:

Ich lese hier aber dass den Standardbetrag der viele Leute zahlen muss wenn sie vor Gericht verliere ist €1000. Und dass aufgrund dieser 'Lizenzanalogie' im Urheberrechtgesetz. Gibt es irgendwo eigentlich einer logische oder rechtliche Gerechtfertigung warum diesen Betrag so hoch ist?

Und gibt es Urteile wo die Schadenkosten begrenzt geworden sind auf Grund einer sehr(!) geringe Anschlusszeit?

Vielen dank im voraus!

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RA Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6149 Beitrag von RA Dr. Wachs » Freitag 18. Januar 2019, 13:44

Moin Moin,

die Dauer des Verbreitens ist in den seltensten Fällen entscheidend für die Höhe des Schadensersatzes. Zumindest wenn wie üblicherweise von der Kanzlei Waldorf Frommer für das Verbreiten eines aktuellen und aufwendig produzierten Films 1.000,00 EUR Schadensersatz gefordert werden. Der Umstand, dass nur kleine Fragmente verbreitet werden, ist nach der Ansicht der Gerichte auch eher zweifelhaft, als die Tatbeiträge der anderen Tauschbörsennutzer zugerechnet werden - so zuletzt auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht vom 26.04.2018, Az. 6 U 41/17 :
„Der Tatbeitrag des einzelnen Teilnehmers an einer Internettauschbörse liegt in der Bereitstellung von Dateifragmenten, die gemeinsam mit weiteren von anderen Teilnehmern der Tauschbörse bereitgestellten Dateifragmenten auf dem Computer des herunterladenden Nutzers zur Gesamtdatei zusammengefügt werden können. Das Filesharing dient damit der Erlangung und Bereitstellung funktionsfähiger Dateien; die Teilnehmer handeln als Mittäter (BGH, Urteil vom 06.12.2017 – I ZR 186/16 – Ls. und Rnr. 25 – 27 – Konferenz der Tiere)[…]“

Fazit: Es kommt u.a. auf die Aktualität des Werks, die Produktionskosten und die Verwertungsphase an, bei den Rechteinhabern von WF wird aber in vielen Fällen eine Summe von um 1.000,00 EUR von den Gerichten auch bei nur kurzer Verbreitung akzeptiert werden.
Es macht also mehr Sinn die Haftung dem Grunde nach anzugehen, als der Höhe nach.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-

Sauthuu
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6150 Beitrag von Sauthuu » Donnerstag 21. Februar 2019, 21:33

Hallo,

ich habe heute eine Abmahnung von W&F erhalten. Für die Reaktion auf das Schreiben habe ich noch ein wenig mehr als 2 Wochen Zeit. Ich habe schon recherchiert und möchte tendenziell ohne eigenen Anwalt vorgehen. Daher muss ich natürlich besonders vorsichtig sein, von daher wäre es super, wenn hier jemand die Sache beurteilen könnte:

Gegenstand der Abmahnung: 2 Filme von Warner Brothers. Geforderter Schadensersatz 1600€ (inkl.- ~250€ Kanzleigebühr)

Wer wars? Joa, ich :ugly: Eines Abends hatte ich halt Lust auf die Filme

Was mache ich jetzt?

Ich habe vor der Kanzlei eine mod. UE schicke, in der ich mich (sinngemäß) rechtlich verpflichte, jegliche Urheberrechtsverletzung der besagten 2 Filme für meinen Internetanschluss auszuschließen.

Was möchte ich erreichen?
Ich verabschiede mich mal von dem Märchen, dass die Sache danach ausgegessen ist.

Ich mache entweder:

a) Ich bin davon überzeugt, keine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Da die geforderte Schadensersatzbetrag explizit auch die Verbreitung und Zuverfügungstellen kalkuliert, bin ich nicht einverstanden mit der geforderten Summe. Die Verneinung einer willentlichen Verbreitung der Daten kann ich 100% mit meinem Gewissen vereinbaren. Daher würde ich in einem beigelegtem Schreiben kommentarlos die Zahlung der geforderten Summe verweigern. Sofern die mich erstmal für einige Monate/Jahre in Ruhe lassen, wäre ich selbst mit einem evtl. höhren Betrag in Form einer Klage zufrieden. In diesem Sinne meine Frage an Euch, wie lange sich W&F Zeit lassen, bevor es ernst wird?

b) Neben der mod. UE schreibe ich der Kanzlei, dass €1600 für mich auf keinen Fall tragbar sind und einen finanziellen Ruin bedeuten würde. Ich bitte die Kanzlei, mir einen Vergleich mit Möglichkeit zur Ratenzahlung anzubieten. Die Frage die ich mir allerdings stelle, ist, ob ich mit so einer Reaktion, denen einfach nur ein Schuldeingeständnis liefern und die werten Herren kaltherzig genug sind (wahrscheinlich) erst richtig loszulegen.

Ich tendiere zur Zeit stark zu Variante b) da die Herren meiner Theorie nach eher bisschen weniger Knete nehmen als vor Gericht ziehen zu müssen. Anhand der Vorgangsnummer sehe ich doch, dass die nicht die benötgte Zeit für jeden einzelnen Fall haben.

Für Rat wäre ich dankbar, LG

Bonusfrage: Freifunk? Macht es rechtlich einen Unterschied ob ich selber aktiv die Urheberrechtsverletzung begangen habe oder ob ich fahrlässig meinen privaten Internetanschluss an unbekannte zur Verfügung gestellt habe?

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RA Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6151 Beitrag von RA Dr. Wachs » Freitag 22. Februar 2019, 14:58

Moin Moin,

ich denke, dass Sie mit der Variante Vergleich besser bedient sind, schließlich haben Sie die Rechtsverletzung begangen und könnten nur dann besser dastehen, wenn die Gegenseite nicht klagt. Leider ist die Klagewahrscheinlichkeit bei WF aktuell eher hoch.
Wenn Sie einen offenes W-lan betrieben hätten und eine Dritte Person die Rechtsverletzung begangen hätte, würden Sie nach meiner Meinung gar nicht haften.

Besten Gruß

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-

Leserpoll2018
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6152 Beitrag von Leserpoll2018 » Freitag 22. Februar 2019, 18:40

Hallo zusammen.
Habe heute eine Abmahnung von W+F bekommen.

Von meinem Anschluss soll vor kurzem ein Film per bittorrent zur Verfügung gestellt worden sein. Außer mir hat noch eine volljährige Person im Haus von einem anderen Rechner Zugriff auf den Internetanschluss.
Gefordert wird ein Betrag von ca. 900€. Da ich das "Bereitstellen" jedoch nicht zu 100% ausschließen kann und ich mich z.Zt. in einer Umschulung befinde, habe ich ehrlich gesagt auf einer Seite nicht die Nerven mich mit der Sache monatelang beschäftigen zu können, aber auf der anderen auch nicht das Geld dafür, das einfach so zu bezahlen.

Wie würde man am sinnvollsten vorgehen: meinen Nerven zuliebe bin bereit etwas zu zahlen, nur ist es mir nicht möglich den vollen Betrag sofort zu zahlen. Lassen sich die Kanzleien darauf ein, wenn man die Situation darlegt, oder ist das eher unwahrscheinlich? Netten Brief an die Anwälte oder was? :)

Angegeben ist eine IP-Adresse meines regulären Service-Providers - ich gehe jedoch für gewöhnlich per VPN in's Netz. Das nur nebenbei - denke nicht, dass das einen Unterschied macht.

Danke!

Heyholetsgo
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6153 Beitrag von Heyholetsgo » Sonntag 24. Februar 2019, 21:03

Hallo liebe Mitleser,

Ich habe gestern 2 Briefe mit 2 verschiedene Mahnungen zu 2 Filme durch Waldorf Frommer erhalten.

Es handelt sich um die Filme Dunkirk und Three Billboards, die ich übrigens super fand, als ich die letztes Jahr bereits im Kino gesehen habe. Zudem habe ich sowieso Netflix und Amazon Prime und bin bestens in der Lage die Filme zu kaufen und kann deshalb nicht diese schreiben nachvollziehen.

Das einzige, dass ich mir erklären könnte, ist folgendes: ich habe von einem Jahr mein Internetanschluss gekündigt, weil Vodafone eine Katastrophe ist. Vor ein paar Monaten habe ich mich entschlossen einen Router zu kaufen um unser Modem zu ersetzen und das ganze darüber laufen zu lassen in der Hoffnung, dass sich dadurch die internetgeschwindigkeit verbessert. Leider wurde es mit der Zeit nur schlimmer und nach ewigem hin und her mit diesem verdammten Router (ASUS) habe ich alles probiert, custom firmware und verschiedene Verschlüsselungen und auch gar keine und irgendwie ist es dann endlich besser geworden. Nach ein paar Wochen fiel mir auf, dass mein WLAN ungesichert war (ich selber bin über Ethernet) und habe es sofort gesichert. Aber ja: in der ungesicherten Zeit wurden diese Filme von jemanden runter geladen. Kein Plan wer, kann ja jeder gewesen sein inkl Nachbarin. Ich oder meine Freundin waren es auf jeden Fall nicht.

Ich würde wie vorgeschlagen die mod. UE versenden. Da ich nicht schuldig bin mache ich mir zwar keine Vorwürfe, bin dennoch nervös da ich davon ausgehe dass ich das Tipp topp beweisen muss und ich weiß leider nicht wie. Das einzige dass mir vorliegt ist das nachdem ich den Router endlich richtig eingerichtet habe, ich bei Vodafone angerufen habe und meine Vertragskündigung rück gezogen habe da es jetzt wie gewollt funktioniert.

Würde dieser neue Vertragsschließung mit Vodafone meine Geschichte irgendwie belegen?

Wie gesagt es liegen mir nun 2 schreiben vor die jeweils 915 eur verlangen. Ganz schön Heavy!

Bin für jede Empfehlung zu haben. Dazu kommt dass ich vor 2 Monaten mein Job gekündigt habe und nur noch 3 Wochen angestellt bin, danach auch noch nichts neues habe da ich mich umbilden möchte. 2000 Euro sind in meiner aktuellen Lage total unbezahlbar.

VG

Heyholetsgo
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6154 Beitrag von Heyholetsgo » Montag 25. Februar 2019, 11:10

achso und noch dazu: ich habe sogar die beiden Filme die sie mir vorwerfen runtergeladen zu haben bzw. zu teilen vor über einem Jahr im Kino gesehen, und habe sogar noch die Kinotickets von damals. Würde das irgendwie helfen? Danke!

Zahlenix2
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6155 Beitrag von Zahlenix2 » Montag 11. März 2019, 20:55

@ heyholetsgo

Erstmal die mod. UE abschicken und dann in aller Ruhe recherchieren was tatsächlich passiert ist.
Ein ungesichertes WLAN ist natürlich blöd...
Leider ist es nicht relevant, ob du die Filme schon gesehen oder auf DVD zu Hause hast. Für WF zählt die Erfassung deiner IP mit den zur Verfügung gestellten Filmen.
Bei einem privaten ungesicherten WLAN kannst du ggf. über die Störerhaftung zur Rechenschaft gezogen werden.

Wenn du den Weg des Aussitzens gehst, solltest du dich ausreichend informieren, wie bei einer Anklage deine Verteidigung aussehen könnte.
Alleine die Behauptung "Ich war es nicht" reicht nicht aus.
Leider werden Prozesse allzu oft verloren, weil die Vorbereitung nichts taugte oder die Aussichten auf einen Prozessgewinn mit den vorhandenen Grundlagen nicht sonderlich gut sind. Bitte bedenke, WF sind nicht irgendwelche Wald- und Wiesenanwälte sondern Profis.
Ansonsten, wenn du kalte Füße bekommst oder schon hast, besteht die Möglichkeit eines Vergleichs.
Der Vergleich ist im Regelfall günstiger als die erste Forderung.
Im Laufe der Bettelbriefe variieren die Beträge erheblich...

Ich selber habe die Variante Aussitzen gewählt, meine Hausaufgaben (Wer außer mir hatte Zugang etc.) habe ich gemacht. Mein persönliches Prozessrisiko habe ich abgewägt. Die Zeit ist inzwischen abgelaufen...

Wenn Du hier auf der Seite ein bisschen schmökerst, findest du alles was du braucht, um deine Entscheidung zu treffen

Gruß Zahlenix

Wickie1
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6156 Beitrag von Wickie1 » Freitag 15. März 2019, 17:05

Einen schönen Freitagnachmittag wünsch ich allen Abmahnopfern,

Ich war jetzt hier einige Jahre nicht mehr unterwegs. Und eigentlich dachte ich auch, dass die Angelegenheit inzwischen erledigt wäre. Aber manchmal holt einen dann die Vergangenheit doch wieder ein.

Die Vorgeschichte kurz erzählt:
2010 im Dezember kam eine Abmahnung reingeflattert wegen Filesharings von 2 Musikalben. Danach folgte die hier schon mal genannte Abarbeitung des 10-Punkte-Plans von Waldorf Frommer. Das zog sich bis 2013 hin. In der Zeit blieb ich standhaft und führte bis auf die Zusendung der modifizierten Unterlassungserklärung keinerlei Kommunikation mit den Abmahnanwälten. Für mich erachtete ich die Sache mit Ablauf des Jahres 2013 als verjährt.

Jetzt scheint WF neues Blut gewitterte zu haben. Heute flatterte unerwartet ein neuer Brief ins Haus:
WF hat geschrieben:10 Jahre Verjährungsfrist bei Anspruch auf Zahlung des Lizenzschadens

Der BGH hat in einem parallel gelagerten Filesharing-Verfahren (Az. I ZR 48/15 - Everytime we touch) bestätigt, dass der Anspruch auf Zahlung des Lizenzschadens frühestens in zehn Jahren verjährt:

"Gemäß §102 Satz 2 UrhG findet §852 BGB entsprechende Anwendung, wenn der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt hat. Danach ist der Ersatzpflichtige auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer Verletzung des Urheberrechts entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet (§852 Satz 1 BGB). Dieser Anspruch verjährt nach §852 Satz 2 BGB in zehn Jahren von seiner Entstehung an und ohne Rücksicht auf seine Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an." (BGH, 12.05.2016, Az. I ZR 48/15 - Everytime we touch)
Interessant dabei ist die Kalkulation:

2010 wollten sie noch 1.xxx€ haben. Dabei waren ~60% Schadenersatz und ~40% Anwaltskosten. Im Verjährungsjahr 2013 stieg der Preis schon um 200€ durch die höheren Anwaltskosten.

Die jetzt geforderte Gesamtforderung entspricht in etwa (nicht genau) dem Betrag von 2013. Allerdings wird jetzt gedroht, dass pro Musiktitel 200€ berechnet werden können und ich demzufolge mit einem noch höheren Betrag rechnen müsste. Als Vergleichsangebot:
WF hat geschrieben:1. Die Verpflichtung zur Zahlung der Gesamtforderung in Höhe von EUR 1.xxx wird durch fristgerechte Rücksendung der beigefügten Erklärung bestätigt.
Gefunden hab ich dazu das hier:
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/fil ... den-69905/

Das würde dann bedeuten, dass die Anwälte jetzt alle "gratis" arbeiten und dafür die Schadenssumme um ihre früher berechneten Anwaltskosten erhöhen. Im Nachhinein bedeutet das: Die Verjährungsfrist wurde einfach von 3 auf 10 Jahre erhöht. Nicht nett, was der BGH vor 3 Jahren damit verbrochen hat. Muss ich mir jetzt Sorgen machen?

Frettchen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6157 Beitrag von Frettchen » Samstag 23. März 2019, 09:42

Hallo zusammen
Da ich hier vor ca 10 Jahren schon mal geschrieben habe wegen einer Abmahnung von WF
Tuhe ich jetzt einfach mal wieder
Hatte damals eine Abmahnung von WF
Für ein Album von Fanta 4 von ca 8xx€
Davon wahren 3xx Schadensersatz und 500€ Anwalt
MU geschickt und anerkannt
Weiter habe ich nicht reagiert
Kurtz vor Ablauf der 3 Jahre ( ca 3 Wochen)
Neues schreiben erhalten ( sch.....)
Ok haben dann doch gezahlt da meine Frau nicht doch noch Gericht riskieren wollte.
Seit dem ist Ruhe

Nun meine eigentliche Frage
Wird eigentlich immernoch so extrem viel abgemahnt wie damals ( das war ja nen richtiger boom)
Und giebt es eigentlich noch eine Liste wer was mahnt?
Liebe Grüße

zauberlehrer
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6158 Beitrag von zauberlehrer » Donnerstag 18. April 2019, 15:13

Hallo Frettchen,

Es wird weiterhin abgemahnt.
Aber ich würde mal behaupten, dass es deutlich weniger Aktivität in Filsharing-Plattformen gibt.
Dank Netflix, Spotify & Co gibt es inzwischen deutlich bessere Alternativen um "Geld zu sparen".

Daher werden mEn die Möglichkeiten zum Abmahnen eben weniger.

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6159 Beitrag von Admin » Sonntag 5. Mai 2019, 08:26

Mich erreichte dieser Tage eine Mail, die ich gern weiterleite:
Hallo AW3P,

ich habe vor kurzen im Saarland zwei Prozesse gegen WF gewonnen (1. im AG Saarbrücken - 13.11.2018, Az.: 122 C 119/18 (14), zweite wurde von WF zurückgenommen).
Sehe http://blog.xn--ra-kuntz-saarbrcken-kbc ... s-routers/
Dabei hat mir Herr Anwalt Wolfgang Kuntz ( https://www.rechtsanwalt-kuntz.de/) gut geholfen.
Ich kann ihn gerne für Saarland empfehlen.

Gruß
M.

PS. Um mich richtig für die Fälle vorzubereiten, hat mir AW3P damals (Juni 2014) sehr sehr geholfen!
Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen!

2012
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6160 Beitrag von 2012 » Freitag 10. Mai 2019, 16:33

Hallo zusammen,

mir ergeht es ähnlich wie Wickie1, 4 Postings höher. Im Januar 2011 von WF abgemahnt. Hier im Forum angemeldet und dann der vorgeschlagene Ablauf und nicht gezahlt. Nach meiner Rechnung begann die Verjährungsfrist am 01.01.2012 und endete am 31.12.2014. Heute am Freitag habe ich, nach fast 5 Jahren Ruhe, ebenfalls wieder eine neue Forderung, über 700 € bekommen. Mit dem Hinweis auf nun 10 Jahre Verjährungsfrist.

Nicht nur, daß man bei WF 4,5 Jahre Zeit, nach der Verjährung, brauchte, um sich an meinen Fall zu erinnern. In was für einer Bananenrepublick leben wir eigentlich, daß man Gesetze dermaßen im Nachhinein biegen kann und selbst verjährte Fälle wieder anprangern kann?

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