Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Thatcher
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6121 Beitrag von Thatcher » Sonntag 4. November 2018, 22:01

Lies doch mal hier im Forum. Wurde zig mal erläutert.
In den ersten drei Jahren bist du vollumfänglich haftbar, solange du nicht das Gegenteil beweisen kannst, sprich Abmahngebühren, Lizenzgebühren fürs Anbieten usw. können verlangt werden.

Nach den drei Jahren kann man noch immer die Lizenzgebühren einklagen. Das geht insgesamt 10 Jahre. Dafür ist aber der Nachweis Deiner persönlichen Schuld nötig. Bzw du kannst die Täterschaftsvermutung erschüttern. Dann bist Du ggf nicht haftbar. Wie gesagt, einfach mal ins Forum reinlesen. Es ist wie die Frage nach dem richtigen Öl in einem Autoforum. 1000 mal erklärt, keiner liest nach ;-).

jb2ip12d
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6122 Beitrag von jb2ip12d » Sonntag 4. November 2018, 22:05

Wie Thatcher richtig anmerkt, muss auch noch zwischen Täterschaft und Störerhaftung unterschieden werden.

Wer ungern liest, kann sich das aber auch gerne von prominenten Anwälten auf YouTube erklären lassen. :)

Micha80
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6123 Beitrag von Micha80 » Sonntag 4. November 2018, 23:10

Hi,
wurde Januar 2016 abgemahnt...d.h. wenn ich jetzt die 3J. rechne ist die Verjährung 31.12.2019, oder? hab vor paar Tg. einen Mahnbescheid erhalten...heißt dass dann 31.12.2019 + 6 Monate oder denk ich da falsch?

gecko1492
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6124 Beitrag von gecko1492 » Sonntag 4. November 2018, 23:23

Für den Gesetzgeber also Politiker was zum großen Teil Juristen und Anwälte sind haben sie folgendes beschlossen. 3 Jahre Haftest du für die Anwaltskosten der Abmahner und 10 Jahre für den Schaden den du den Rechtsinhabern angetan hast.Es ist ein bisschen Polemik dabei. Du bist der Schwerverbrecher und nicht der Abmahner mit seinen unseriösen Geschäft.

Gruß Gecko

DaddyCool
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6125 Beitrag von DaddyCool » Montag 5. November 2018, 18:54

Es ist noch komplizierter.
Die Gebühren können innerhalb einer Verjährungsfrist von 3 Jahren vom Täter und vom Störer eingeklagt werden.
Der Lizenzschaden verjährt erst nach 10 Jahren, aber für diesen haftet nur der Täter, nicht der Störer. Wohl mit dem kleinen Pferdefuss dass man eventuell beweisen muss das man lediglich Störer ist, indem man den Täter benennt ;)

Mit faktischer Abschaffung der Störerhaftung könnte sich das Geschäftsmodell der Abmahner aber signifikant ändern. Erste Hinweise darauf sind schon sichtbar - sie holen die Altfälle wieder heraus.

Micha80
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6126 Beitrag von Micha80 » Montag 5. November 2018, 22:20

hi...das hab ich schon verstanden mit den 3 J. und 10 J.
ich mein ich hätte im Forum gelesen das mit Erhalt des Mahnbescheid auf die 3 J. verjährungsfrist nochmal 6 Monate dazu kommen?
gruss

jb2ip12d
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6127 Beitrag von jb2ip12d » Montag 5. November 2018, 22:25

DaddyCool hat geschrieben:
Montag 5. November 2018, 18:54
Erste Hinweise darauf sind schon sichtbar - sie holen die Altfälle wieder heraus.
Hast du dazu ein Beispiel oder eine Quelle?

DaddyCool
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6128 Beitrag von DaddyCool » Montag 5. November 2018, 23:27

[/quote]

Hast du dazu ein Beispiel oder eine Quelle?
[/quote]

Das berichten Anwälte, z.B.
https://www.loebisch.com/kanzlei-waldor ... elle-5860/

Mehrere haben sich auch bei iggdaw gemeldet.

DaddyCool
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6129 Beitrag von DaddyCool » Montag 5. November 2018, 23:29

@micha80
Der MB hemmt 6 Monate plus die Zeit in der das Verfahren weiter betrieben wird, also nochmal ein paar Wochen.

Pmianel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6130 Beitrag von Pmianel » Dienstag 6. November 2018, 14:43

Hallo!

Ende Juni hat mein Vater erstmal Post von Waldorf Frommer erhalten. Es ging um Filesharing, das nicht von ihm (als Besitzer des Anschlusses) getätigt wurde, sondern von einem der 6 Mitbenutzer betrieben wurde. Er hat alle Mitbewohner belehrt und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Nun haben wir zwei Zahlungserinnerungen erhalten, die zweite (und nach W.-F. die letzte) heute. Es wird ein Betrag von 915€ gefordert, ansonsten würden sie ihrem Mandanten die Klage empfehlen.

Muss mein Vater nun mit einem Mahnbescheid rechnen? Falls ja, würde man dann einen Widerspruch einlegen und wenn ja, (wie) kann man dies ohne einen Anwalt tun? Meine Familie ist finanziell eher nicht gut betucht und lebt in einer ländlichen Gegend, in der es nicht sehr viele (spezialisierte) Anwälte gibt und ich keinen meinen Vater absolut nicht überzeugen, einen solche aufzusuchen.

Was können wir also tun? Müssen wir damit rechnen, zahlen zu müssen? Die Schuld liegt NICHT bei meinem Vater, vermutlich bei einem meiner Geschwister.

Danke für's Lesen, hoffentlich hat jemand eine Idee.

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RA Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6131 Beitrag von RA Dr. Wachs » Freitag 9. November 2018, 18:49

Moin Moin,

üblicherweise dauert es bei Waldorf Frommer ca. 2 Jahre vom Mahnbescheid zur Klage. Sie haben also nach der Erfahrung noch einige Zeit. Einem Mahnbescheid kann ohne Anwalt widersprochen werden. Kreúz bei "ich widerspreche dem Anspruch insgesamt", Unterschrift und zurück an das Gericht. Ihr Vater hat - nach der Ferndiagnose durch die Hose - recht gute Chancen die Forderung erfolgreich zurückzuweisen. Er muss aber - notfalls - bereit sein auch vor Gericht zu gehen.

Besten Gruß
Alexander Wachs

paschl
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6132 Beitrag von paschl » Montag 12. November 2018, 20:36

Eine kurze Frage:
Ich habe vor 7 Jahren eine Abmahnung von WF bekommen, modUE abgeschickt und dem Mahnbescheid widersprochen. Seitdem bis vor einer Woche nichts gehört.
Dann kam ein Schreiben in dem man mich daran erinnert das der Schadensersatz erst nach 10 Jahren verjährt und das ich doch bitte bezahlen soll.
Generell ist mein erster Gedanke weiterhin nichts zu tun. Dann habe ich mir die alte Abmahnung nochmals durchgelesen.
In der Abmahnung von einem Lied (.mp3 Datei) spricht WF durchgehend von einem Videowerk.

Wie verhält sich das rechtlich? Könnte ein solcher Fehler in der Abmahnung mir helfen sollte der Fall wirklich vor Gericht gehen?

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RA Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6133 Beitrag von RA Dr. Wachs » Montag 12. November 2018, 22:38

Moin Moin,

die Kanzlei Waldorf Frommer mahnte nicht Rechtsverletzungen wegen eines einzigen Mp3 Files ab. Es gab nur Abmahnungen für Musik (Sony) und für komplette Hörbücher. Eine Abmahnung wegen eines einzigen Liedes könnte von der Kanzlei Fareds oder von Daniel Sebastian gekommen sein. Prüfen Sie noch einmal ihren Fall und melden sich dann einfach noch einmal.

Besten Gruß

Alexander Wachs

DaddyCool
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6134 Beitrag von DaddyCool » Dienstag 13. November 2018, 19:43

@paschl
In der Anlage der Abmahnung ist normalerweise der File Hash angegeben. Den kannst Du googeln und schauen um welche Datei es sich handelt. Stimmt das nicht überein, hat WF ein Prob.

marcolopes
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6135 Beitrag von marcolopes » Mittwoch 21. November 2018, 13:09

RA Dr. Wachs hat geschrieben:
Donnerstag 25. Oktober 2018, 10:36
Moin Moin,

das Problem mit dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist, dass die Sache damit zwingend vor Gericht geht. Zwar begründet Waldorf Frommer auch nach Widersprüchen gegen den Mahnbescheid den Anspruch - aber da ist die Wahrscheinlichkeit - anders als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid nicht 100 %. Nach dem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid geht die Angelegenheit nämlich von Amts wegen vor das (zuständige) Amtsgericht.

Wer in dieser Situation ist kann entweder:
1. Gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen und unmittelbar mit Waldorf Frommer zu verhandeln versuchen. Das ist manchmal ein wenig kompliziert, weil Waldorf Frommer in solchen Fällen dann häufig verlangt, dass der Einspruch zurückgenommen wird, um aus dem Titel direkt vollstrecken zu können, falls die Zahlung nicht vollständig oder pünktlich erfolgt. Je nach Vortrag und wirtschaftlicher Lage lassen sich noch einige hundert Euro sparen.
2. obiges durch einen Anwalt machen lassen, muss dann aber aufpassen, welches Honorar der Anwalt verlangt, damit es nicht hinterher genauso teuer wird wie den Vollstreckungsbescheid gleich zu zahlen.
3. Vollstreckungsbescheid zahlen. Das halte ich nach meiner Erfahrung für regelmäßig die schlechteste Variante, weil man eigentlich immer einen Grund findet die Forderung zumindest ein wenig zu reduzieren (Keine Täterschaft, Täter unbekannt, Täter im Ausland, wirtschaftliche Notlage usw.)

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
;hp

I've read half the pages of this topic... OMG...

My family received the NOTICE from WF on JAN 2016 (3 episodes of The Big Bang Theory watched in DEC 2015, on Popcorn Time site/program? in a tablet by a child that lives in the house - 15 years old at the time - no one knew that Popcorn was installed / possible to access, nor that it used TORRENT protocol... The kids were informed not to use P2P but knew nothing about popcorn sites...).

As far as i know the total amount was 1750 + 250 Euros, but the value asked was 750 + 215 Euros (i never quite understood that).

A lawyer was contacted to deal with the case. A Cease And Desist (altered) letter was sent. The Lawyer said that the best defense if this case would be to indicate that the the minor used that program not knowing it was ilegal in germany...

THIS WEEK (NOV 2018) they received a court notice (YELLOW) with the amount of 1700 Euros...

I'm pretty much confused about the chances of going to court... The lawyer said that it will contest the notice. I've seen so many outcomes here... and statistics (here are a relative low % of cases going to court), but then again, some people say 50/50... What's your opinion if this goes to court? I've red about the cases where minors are pointed out as the ones who saw the copyrighted material, but not every court rules in favor of the accused...

I'm so pissed off by this! If Germany is so restrictive about copyright, WHY THEY DO NOT BLOCK sites like:
https://popcorntime-online.tv
https://popcorntime.sh/de

So many countries in europe block sites like these!

Any kid, even if informed about NOT to use P2P, is lured into how easy (and FREE, as the sites say!) is to watch a movie online! They don't even know it uses bittorrent. This seems like a hunt for money... at it's a LOT of it :\

take5ive
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6136 Beitrag von take5ive » Mittwoch 21. November 2018, 20:29

the Court notice (YELLOW) must be re-stated within the deadline. because the court does not check the legality b,b,,,b,
after less14 days it is expired and the customer has a title against the recipient.
Otherwise the law enforcement officer will soon ring the bell i3456.66



hier noch mal in deutsch :-)

Dem Mahnbescheid muss unbedingt innerhalb der frist wiedersprochen werden, denn das Gericht prüft nach Ablauf der 14tage Frist,
nicht die rechtmässigkeit
und der Abmahner hat somit einen Titel gegen den Empfänger.
Da wird dann sonst bald der Gerichtsvollzieher klingeln und treibt die ganze Summe ein
oder klebt Pfandsiegel im Haus herum. -ö.,,ö.,,

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6137 Beitrag von marcolopes » Mittwoch 21. November 2018, 20:55

take5ive hat geschrieben:
Mittwoch 21. November 2018, 20:29
Dem Mahnbescheid muss unbedingt innerhalb der frist wiedersprochen werden, denn das Gericht prüft nach Ablauf der 14tage Frist,
nicht die rechtmässigkeit
und der Abmahner hat somit einen Titel gegen den Empfänger.
Da wird dann sonst bald der Gerichtsvollzieher klingeln und treibt die ganze Summe ein
oder klebt Pfandsiegel im Haus herum. -ö.,,ö.,,
Yes, the court order will be answered by the lawyer...

Also, WF used Hamburg district court, but my family lives near Cologne. Can they do that?

If it goes to court it will be the Hamburg court?

Any advice on the eventuality of a lawsuit?

take5ive
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6138 Beitrag von take5ive » Mittwoch 21. November 2018, 21:26

marcolopes hat geschrieben:
Mittwoch 21. November 2018, 20:55


Yes, the court order will be answered by the lawyer...

Also, WF used Hamburg district court, but my family lives near Cologne. Can they do that?

If it goes to court it will be the Hamburg court?

Any advice on the eventuality of a lawsuit?
http://lmgtfy.com/?q=Fliegender+Gericht ... ilesharing

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RA Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6139 Beitrag von RA Dr. Wachs » Donnerstag 22. November 2018, 09:39

Moin Moin @marcolopes,
first of all i do not know the whole case. This ist what i call "Diagnose durch die Hose". I strongly suggest to take the time and talk to you lawyer-
That being said. You should attack the Mahnbescheid (Widerspruch einlegen). The case will be trialed in Cologne. Hamburg war only the "Mahngericht" for the "Mahnbescheid". I understood, that your laweyer informed Waldorf Frommer about the case and that the minor did it. The problem with your case is that if the minor did not know it was illegal he has not been informed by his parents properly, which means the owner of the Internet Connection (Parents) is to blame (§ 832 BGB). But even if he had been informed, he would get sued himself and he would lose the case. Under German law he is responsible as an minor since he is "deliktsfähig" and had the "Einsichtsfähigkeit" (§ 828 BGB). in my opinión if this goes to court, you or your son in a second trial will lose and it will get more expensive.
The good new is, that your case is a case in which Waldorf Frommer usually is quite reasonable. Since there is a language barrier maybe you did not understand your lawyer properly or all the options he gave you. I would suggest you talk to him and ask about the next steps, i would suggest to strongly discuss a settlement for a lower amount in this case, but as i stated before, I do not know all the facts.

Best Regards

Dr. Alexander Wachs

LarryHarry
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#6140 Beitrag von LarryHarry » Dienstag 27. November 2018, 02:44

Nach über 6 Jahren haben die sich wieder gemeldet.
Und wieder ein letzmaliges vergleichangebot.

Hat hier jemand schon nach den 3 Jahren mal einen Mahnbescheid bekommen?

Ich habe auch das Gefühl, dass die Abmahner nicht so aggressiv sind wenn man sich bisher durch einen Anwalt vertreten lassen hat.

Bin gespannt wie es weiter geht.

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