Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich sags mal vorsichtig: Die Meinungen bezüglich der Tips in diesem Forum dort differieren doch ein wenig. Liest Du hier ein wenig im Forum was Steffen dazu so schrieb und liest Du dort, wirst Du völlig gegensätzliche Meinungen wiederfinden. Letztlich hilft nur der Gang zum Anwalt zu einer oft kostenfreien Ersteinschätzung bzw einer sicherlich nicht ganz kostenfreien, dafür aber korrekten Rechtsberatung.
Man sollte nicht alles glauben was so in Foren steht, die Leute, hier, wie auch im Iggdaw sind keine Anwälte oder Rechtswissenschaftler, sondern Laien. Halte Dir das bitte immer vor Augen. Gut gemeinte Tips können daher oft böse nach hinten los gehen und sehr teuer werden.
Man sollte nicht alles glauben was so in Foren steht, die Leute, hier, wie auch im Iggdaw sind keine Anwälte oder Rechtswissenschaftler, sondern Laien. Halte Dir das bitte immer vor Augen. Gut gemeinte Tips können daher oft böse nach hinten los gehen und sehr teuer werden.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Ich habe aber dieselben Tipps auch hier schon bekommen.Bleibt nur ein erneuter Anruf beim Anwalt
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
@Gecko scheint wenig Erfahrung zu haben und versteht den Fall nicht. Eine EV an den AE, also Deinen Vater, geht ins Leere, da er es nicht war, sondern Du. Ausserdem ist in beiden Foren in vielen Jahren kein einziger Fall einer EV bekannt, obwohl einige berichtet haben dass sie aus welchen Gründen auch immer keine UE rausgeschickt haben. Weiterhin ist kein Fall bekannt wo WF jemand gerichtlich verfolgt hat, der nicht in D gemeldet ist. Damit ist Dein Vater zu 100% raus, und Du zu 99%.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hi DaddyCool
Das war jetzt eine Super Einschätzung. Im meinem Freundeskreis gibt es 5 Rechtsanwälte bedingt dadurch das meine Frau Rechtsanwalt Assistentin ist und ich über Lebenserfahrung verfüge da ich schon 66 Jahre alt bin. Nun reite mal die Leute richtig rein mit deinen Unsinn den du hier verbreitest. Es gab sehr wohl schon Schnellverfahren wenn die Leute sich so angestellt haben wie du es hier zum besten gibst. Also erspare den Betroffenen hier sich an deine gute Ratschläge zu halten.
Gruß Gecko
Das war jetzt eine Super Einschätzung. Im meinem Freundeskreis gibt es 5 Rechtsanwälte bedingt dadurch das meine Frau Rechtsanwalt Assistentin ist und ich über Lebenserfahrung verfüge da ich schon 66 Jahre alt bin. Nun reite mal die Leute richtig rein mit deinen Unsinn den du hier verbreitest. Es gab sehr wohl schon Schnellverfahren wenn die Leute sich so angestellt haben wie du es hier zum besten gibst. Also erspare den Betroffenen hier sich an deine gute Ratschläge zu halten.
Gruß Gecko
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Meine Argumente stehen in meinem letzten Post.
Geckos Argumente dagegen sind
Er, oder eigentlich seine Frau, kennt Rechtsanwälte
Er ist schon 66
Er weiss von Schnellverfahren, für die er aber keine Quellen/Verweise angibt
Dieses Forum kann zu.
Geckos Argumente dagegen sind
Er, oder eigentlich seine Frau, kennt Rechtsanwälte
Er ist schon 66
Er weiss von Schnellverfahren, für die er aber keine Quellen/Verweise angibt
Dieses Forum kann zu.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo daddycool,DaddyCool hat geschrieben: ↑Samstag 13. Oktober 2018, 14:41@Gecko scheint wenig Erfahrung zu haben und versteht den Fall nicht. Eine EV an den AE, also Deinen Vater, geht ins Leere, da er es nicht war, sondern Du. Ausserdem ist in beiden Foren in vielen Jahren kein einziger Fall einer EV bekannt, obwohl einige berichtet haben dass sie aus welchen Gründen auch immer keine UE rausgeschickt haben. Weiterhin ist kein Fall bekannt wo WF jemand gerichtlich verfolgt hat, der nicht in D gemeldet ist. Damit ist Dein Vater zu 100% raus, und Du zu 99%.
Ich werde genau deinen Rat befolgen,und ein Schreiben vorbereiten in den sowohl ich als auch mein Vater die Situation beschreiben.ModUE werden wir keine raussenden.Mal schauen ob alles gut geht.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo ihr Lieben,
Ich hätte da auch mal eine kurze Frage:
Man nehme an, eine Abmahnung ist ins Haus geflattert, es wird ein abmahnhelfer Anwalt eingeschaltet, 1 Jahr lang hört man nichts mehr und plötzlich bekommt man einen gerichtlichen Mahnbescheid...
Zum Sachverhalt:
Der AI war zum Zeitpunkt des vermeintlichen Filesharings im Urlaub und kann als möglichen Täter einen volljährigen Mitbewohner benennen (im Mietvertrag ist aufgeführt dass der Anschluss nicht für Urheberrechtsverletzungen benutzt werden darf) - besagter Mitbewohner bestreitet die Urheberrechtsverletzung auch.
Der AI wäre damit seiner sekundären Darlegungslast gerecht geworden oder nicht?
Und so ja: Würde WF danach weitere Schritte gegen den Mitbewohner einleiten?
Vielen Dank
Ich hätte da auch mal eine kurze Frage:
Man nehme an, eine Abmahnung ist ins Haus geflattert, es wird ein abmahnhelfer Anwalt eingeschaltet, 1 Jahr lang hört man nichts mehr und plötzlich bekommt man einen gerichtlichen Mahnbescheid...
Zum Sachverhalt:
Der AI war zum Zeitpunkt des vermeintlichen Filesharings im Urlaub und kann als möglichen Täter einen volljährigen Mitbewohner benennen (im Mietvertrag ist aufgeführt dass der Anschluss nicht für Urheberrechtsverletzungen benutzt werden darf) - besagter Mitbewohner bestreitet die Urheberrechtsverletzung auch.
Der AI wäre damit seiner sekundären Darlegungslast gerecht geworden oder nicht?
Und so ja: Würde WF danach weitere Schritte gegen den Mitbewohner einleiten?
Vielen Dank
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Frage 1: evtl. nicht zu Genüge. Am wichtigsten - hast Du das Routerprotokoll? Und dann noch: War der Untermieter zum fraglichen Zeitpunkt zuhause? Hat er eine Inspektion seines Computers durch Dich erlaubt, oder abgelehnt? Hat er zu seinem Nutzerverhalten Stellung genommen? WF wird argumentieren dass Du deinen Computer remote bedienen konntest.kicker hat geschrieben: ↑Donnerstag 18. Oktober 2018, 14:14Hallo ihr Lieben,
Ich hätte da auch mal eine kurze Frage:
Man nehme an, eine Abmahnung ist ins Haus geflattert, es wird ein abmahnhelfer Anwalt eingeschaltet, 1 Jahr lang hört man nichts mehr und plötzlich bekommt man einen gerichtlichen Mahnbescheid...
Zum Sachverhalt:
Der AI war zum Zeitpunkt des vermeintlichen Filesharings im Urlaub und kann als möglichen Täter einen volljährigen Mitbewohner benennen (im Mietvertrag ist aufgeführt dass der Anschluss nicht für Urheberrechtsverletzungen benutzt werden darf) - besagter Mitbewohner bestreitet die Urheberrechtsverletzung auch.
Der AI wäre damit seiner sekundären Darlegungslast gerecht geworden oder nicht?
Und so ja: Würde WF danach weitere Schritte gegen den Mitbewohner einleiten?
Vielen Dank
Frage 2: wenn Du zB mit dem Routerprotokoll glaubhaft machen kannst, dass es der Untermieter war, kann das passieren. Wahrscheinlicher ist das WF das negiert und sich an Dich als AI hält.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Danke für die schnelle Antwort.
Das Routerprotokoll hab ich nicht, kann man darauf 1 Jahr später noch zugreifen? Der Untermieter war zu dem Zeitpunkt nicht zuhause sondern bei seinen Eltern (die ihm das auch schriftlich bestätigen können) und nutzt keine Filesharing Programme...
Sollte der Untermieter die Täterschaft vorgerichtlich zugeben, würde ihn die *ursprüngliche" Abmahnung treffen (also 815 €) oder eine noch höhere?
Das Routerprotokoll hab ich nicht, kann man darauf 1 Jahr später noch zugreifen? Der Untermieter war zu dem Zeitpunkt nicht zuhause sondern bei seinen Eltern (die ihm das auch schriftlich bestätigen können) und nutzt keine Filesharing Programme...
Sollte der Untermieter die Täterschaft vorgerichtlich zugeben, würde ihn die *ursprüngliche" Abmahnung treffen (also 815 €) oder eine noch höhere?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Nein das Protokoll gibt es nir bis zum nächsten Reboot des Routers, dh ein paar Tage höchstens.
Wenn der Täter nicht ermittelt werden kann, wird meist der Anschlussinhaber haftbar gemacht. Wenn er es zu gibt geht das ganze mit der gleichen Abmahnung für ihn von vorn los.
Wenn der Täter nicht ermittelt werden kann, wird meist der Anschlussinhaber haftbar gemacht. Wenn er es zu gibt geht das ganze mit der gleichen Abmahnung für ihn von vorn los.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Auch wenn der Täter im Ausland sitzt?DaddyCool hat geschrieben: ↑Samstag 20. Oktober 2018, 14:40Nein das Protokoll gibt es nir bis zum nächsten Reboot des Routers, dh ein paar Tage höchstens.
Wenn der Täter nicht ermittelt werden kann, wird meist der Anschlussinhaber haftbar gemacht. Wenn er es zu gibt geht das ganze mit der gleichen Abmahnung für ihn von vorn los.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Wie schon erwähnt, sprich mit einem Fachanwalt und vertrau nicht auf irgendwas, was Du im Internet findest und was Dir eben gerade gelegen kommt. Nur weils schön klingt heisst es nicht, dass es Dir letztlich hilft.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo,
Ich brauche dringend Hilfe.
Heute morgen kam mein Vater zu mir mit einer Vollsteckungsbesched und frag mich was er tun solle, matürlich weiss ich auch nich was er tun soll..
Es hat sich rausgestellt das er schon vor einem Monat eine Mahnung bekommen hat aber hat kein Wiederspruch geschickt.
Insgesammt muss er jetzt 1.401,52 Euro zahlen für Film sharing.
Und ee meinte noch dass er in der Angfangsphase einen Anwald eingeschaltet hat, aber der Anwald auch nicht gähig war irgendwas zu tun.
Die frag jetzt ist soll ich jetzt zahlen oder den Anwalt wieder einschalten. Wenn ich Anwalt einschalte was kann er machen?
Ich danke euch im voraus
MfG
Minis2525
Ich brauche dringend Hilfe.
Heute morgen kam mein Vater zu mir mit einer Vollsteckungsbesched und frag mich was er tun solle, matürlich weiss ich auch nich was er tun soll..
Es hat sich rausgestellt das er schon vor einem Monat eine Mahnung bekommen hat aber hat kein Wiederspruch geschickt.
Insgesammt muss er jetzt 1.401,52 Euro zahlen für Film sharing.
Und ee meinte noch dass er in der Angfangsphase einen Anwald eingeschaltet hat, aber der Anwald auch nicht gähig war irgendwas zu tun.
Die frag jetzt ist soll ich jetzt zahlen oder den Anwalt wieder einschalten. Wenn ich Anwalt einschalte was kann er machen?
Ich danke euch im voraus
MfG
Minis2525
- RA Dr. Wachs
- Administratoren
- Beiträge: 60
- Registriert: Samstag 16. März 2013, 14:08
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin Moin,
das Problem mit dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist, dass die Sache damit zwingend vor Gericht geht. Zwar begründet Waldorf Frommer auch nach Widersprüchen gegen den Mahnbescheid den Anspruch - aber da ist die Wahrscheinlichkeit - anders als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid nicht 100 %. Nach dem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid geht die Angelegenheit nämlich von Amts wegen vor das (zuständige) Amtsgericht.
Wer in dieser Situation ist kann entweder:
1. Gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen und unmittelbar mit Waldorf Frommer zu verhandeln versuchen. Das ist manchmal ein wenig kompliziert, weil Waldorf Frommer in solchen Fällen dann häufig verlangt, dass der Einspruch zurückgenommen wird, um aus dem Titel direkt vollstrecken zu können, falls die Zahlung nicht vollständig oder pünktlich erfolgt. Je nach Vortrag und wirtschaftlicher Lage lassen sich noch einige hundert Euro sparen.
2. obiges durch einen Anwalt machen lassen, muss dann aber aufpassen, welches Honorar der Anwalt verlangt, damit es nicht hinterher genauso teuer wird wie den Vollstreckungsbescheid gleich zu zahlen.
3. Vollstreckungsbescheid zahlen. Das halte ich nach meiner Erfahrung für regelmäßig die schlechteste Variante, weil man eigentlich immer einen Grund findet die Forderung zumindest ein wenig zu reduzieren (Keine Täterschaft, Täter unbekannt, Täter im Ausland, wirtschaftliche Notlage usw.)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
das Problem mit dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist, dass die Sache damit zwingend vor Gericht geht. Zwar begründet Waldorf Frommer auch nach Widersprüchen gegen den Mahnbescheid den Anspruch - aber da ist die Wahrscheinlichkeit - anders als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid nicht 100 %. Nach dem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid geht die Angelegenheit nämlich von Amts wegen vor das (zuständige) Amtsgericht.
Wer in dieser Situation ist kann entweder:
1. Gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen und unmittelbar mit Waldorf Frommer zu verhandeln versuchen. Das ist manchmal ein wenig kompliziert, weil Waldorf Frommer in solchen Fällen dann häufig verlangt, dass der Einspruch zurückgenommen wird, um aus dem Titel direkt vollstrecken zu können, falls die Zahlung nicht vollständig oder pünktlich erfolgt. Je nach Vortrag und wirtschaftlicher Lage lassen sich noch einige hundert Euro sparen.
2. obiges durch einen Anwalt machen lassen, muss dann aber aufpassen, welches Honorar der Anwalt verlangt, damit es nicht hinterher genauso teuer wird wie den Vollstreckungsbescheid gleich zu zahlen.
3. Vollstreckungsbescheid zahlen. Das halte ich nach meiner Erfahrung für regelmäßig die schlechteste Variante, weil man eigentlich immer einen Grund findet die Forderung zumindest ein wenig zu reduzieren (Keine Täterschaft, Täter unbekannt, Täter im Ausland, wirtschaftliche Notlage usw.)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Kleiner Lichtblick: meine Abmahnung von Waldorf Frommer ist verjährt.
- Abmahnung erhalt im Februar 2014.
- März 2014: Zahlungsaufforderung erhalten
- August 2016: Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung erhalten
- September 2016: Vorbereitung Klageverfahren erhalten
- 2 Wochen später: "Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen"
- Februar 2017: Mahnbescheid (gelber Brief) erhalten (widersprochen)
Müsste Mitte 2018 mittlerweile verährt sein.
- Abmahnung erhalt im Februar 2014.
- März 2014: Zahlungsaufforderung erhalten
- August 2016: Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung erhalten
- September 2016: Vorbereitung Klageverfahren erhalten
- 2 Wochen später: "Vorbereitung Klageverfahren abgeschlossen"
- Februar 2017: Mahnbescheid (gelber Brief) erhalten (widersprochen)
Müsste Mitte 2018 mittlerweile verährt sein.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Hallo,
wurde Januar 2016 abgemahnt...Mod.UE geschickt und bis dato auf sämtliche Schreiben von WF nicht reagiert. nun kam ein Mahnbescheid den ich widersprechen werde. wenn ich Glück habe wird das Verfahren eingestellt oder es geht in ein streitiges Verfahren über. jetzt zu meiner Frage. sollte es zum streitigen Verfahren kommen, kann ich dann immer noch ein Vergleich mit WF anstreben, oder ist es dann dafür zu spät und muss den Gerichtstermin mit einem Rechtsanwalt wahrnehmen? Danke schon mal für die Antwort
wurde Januar 2016 abgemahnt...Mod.UE geschickt und bis dato auf sämtliche Schreiben von WF nicht reagiert. nun kam ein Mahnbescheid den ich widersprechen werde. wenn ich Glück habe wird das Verfahren eingestellt oder es geht in ein streitiges Verfahren über. jetzt zu meiner Frage. sollte es zum streitigen Verfahren kommen, kann ich dann immer noch ein Vergleich mit WF anstreben, oder ist es dann dafür zu spät und muss den Gerichtstermin mit einem Rechtsanwalt wahrnehmen? Danke schon mal für die Antwort
- RA Dr. Wachs
- Administratoren
- Beiträge: 60
- Registriert: Samstag 16. März 2013, 14:08
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Moin Moin,
Sie können sich auch im Gerichtsverfahren noch vergleichen. Es ist einfach nur deutlich teurer. Die Kosten einer Einigung sollten erfahrungsgemäß ca. 600,00-800,00 EUR teurer sein als eine außergerichtliche Einigung. Wenn Sie sich erst im Gerichtstermin vergleichen sollten noch einmal Reisekosten von einigen hundert Euro dazukommen - außer das Gerichtsverfahren findet in München statt, da fallen natürlich keine Reisekosten von Waldorf Frommer.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
Sie können sich auch im Gerichtsverfahren noch vergleichen. Es ist einfach nur deutlich teurer. Die Kosten einer Einigung sollten erfahrungsgemäß ca. 600,00-800,00 EUR teurer sein als eine außergerichtliche Einigung. Wenn Sie sich erst im Gerichtstermin vergleichen sollten noch einmal Reisekosten von einigen hundert Euro dazukommen - außer das Gerichtsverfahren findet in München statt, da fallen natürlich keine Reisekosten von Waldorf Frommer.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
(Geldmäßig) leider nur teilweise, nachdem der BGH in Anbetracht der im Vergleich zu anderen Rechtsverletzungen eher geringfügigen Widrigkeit absurde 10 Jahre vorsieht, um etwaige "Lizenzschäden" zu klären. Als ob die reguläre Verjährung von 3 Jahren nicht lange genug wäre. Diese muss wohl ernsteren Vergehen vorbehalten bleiben.
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Was soll das konkret heißen? Was heißt "teilweise"?jb2ip12d hat geschrieben: ↑Sonntag 4. November 2018, 20:23(Geldmäßig) leider nur teilweise, nachdem der BGH in Anbetracht der im Vergleich zu anderen Rechtsverletzungen eher geringfügigen Widrigkeit absurde 10 Jahre vorsieht, um etwaige "Lizenzschäden" zu klären. Als ob die reguläre Verjährung von 3 Jahren nicht lange genug wäre. Diese muss wohl ernsteren Vergehen vorbehalten bleiben.
Was kann jetzt noch passieren?
Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Teilweise deswegen, da die Geldforderung nominell aus zwei Teilen besteht - den Abmahnkosten und dem Lizenzschaden.
Der zweite Teil ließe sich daher weiter einklagen, wobei bis dato kaum Fälle dazu bekannt sind. Wenn du hier etwas zurückgehst, müsstest du aber einen der vielen Beiträge Steffens mit Urteilszitat finden, in dem ein Gericht die 10-jährige Verjährung für den Schadensersatz bestätigt.
Der zweite Teil ließe sich daher weiter einklagen, wobei bis dato kaum Fälle dazu bekannt sind. Wenn du hier etwas zurückgehst, müsstest du aber einen der vielen Beiträge Steffens mit Urteilszitat finden, in dem ein Gericht die 10-jährige Verjährung für den Schadensersatz bestätigt.