Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

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Christian
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#141 Beitrag von Christian » Donnerstag 19. Juli 2018, 10:02

Hallo zusammen!

Ende Mai letzten Jahres bin ich auch von YS abgemahnt worden aufgrund einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung im Vormonat.

Ich habe die übliche Herangehensweise gewählt: Anwalt eingeschaltet, Täterschaft bestritten, modUE nicht abgegeben, anschl. Mahnbescheid abgelehnt. Vorschlag eines geringeren Mahnbetrages ebenfalls abgelehnt. Klageschrift erhalten, diese nach Verteidigungsanzeige erwiedert.

Nun steht die Güterverhandlung am Amtsgericht Koblenz im September an.

Als IT-Fachmann mit Schwerpunkt Verschlüsselung finde ich die fachliche Begründung inklusive des fragwürdigen eingesetzten Tools Fileguard 1.0.0.0 äusserst dünn. Aus der Klageschrift geht lediglich eine IP-Zuweisung zu einem Zeitpunkt hervor. Eine "nachvollziehbare" Zuweisung der IP zu meiner Adresse existiert nur in Form einer Tabelle meines Telefonanbieters. Letzterer kann natürlich den Vorgang, ausser dass die Anfrage vorhanden war, nicht mehr nachweisen. Auch eine Protokollierung der Service Ausfälle seitens Provider um einer evtl. falschen Zuweisung IP<>Adresse zu belegen existiert nicht.

Das Tool ansich ist nun auch schon 6 Jahre alt. Online-Expertise über die Arbeitsweise und Genauigkeit dieses selbstgebauten Tools konnte ich nicht finden. Mal schauen ob die Kanzlei ein gültiges Gutachten vorlegen kann.

Das Torrent-Tool welches zur Tat angeblich benutzt wurde ist eine Windows-Version. Ich nutze nachweislich nur Linux Betriebssysteme.

Leider scheint die fachliche Sicht die Gerichte wenig bis gar nicht zu interessieren wenn man die Gerichtsurteile verfolgt. Ich bin gespannt wie sich die Sache entwickelt.

Meine Fragen nun hierzu: theoretischen wie faktischen Zugriff auf mein Netz hatten Frau, Bruder sowie Nachbar. Inwiefern genüge ich der sekundären Darlegungslast? Ich kann den Wahrheitsgehalt einer Verneinung der Täterschaft nicht überprüfen - was nutzt dann die Aussage? Muss ich meiner Verwandtschaft überhaupt "hinterherschnüffeln"? Reicht eine Belehrung in diesem Falle nicht aus?

Gruß
Christian

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Steffen
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#142 Beitrag von Steffen » Donnerstag 19. Juli 2018, 15:18

Meine Fragen nun hierzu: theoretischen wie faktischen Zugriff auf mein Netz hatten Frau, Bruder sowie Nachbar. Inwiefern genüge ich der sekundären Darlegungslast? Ich kann den Wahrheitsgehalt einer Verneinung der Täterschaft nicht überprüfen - was nutzt dann die Aussage? Muss ich meiner Verwandtschaft überhaupt "hinterherschnüffeln"? Reicht eine Belehrung in diesem Falle nicht aus?
Hallo Christian,

bitte beachte, dass ich - kein - Anwalt bin.

Wir haben eine dogmatische Verteidigung - gefordert durch den BGH. Dieser besagt (Kurzform):

1. es spricht eine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des AI -durch die Ermittlung / Gestattung und Providerauskunft

1.1. kann erschüttert werden:
a) unzureichend gesicherter Internetzugang
b) Mitnutzer, die auch als Täter in Betracht kommen können

2. aus dem Punkt zu 1. ergibt sich die sekundäre Darlegungslast
a) bestimmte Nachforschungspflicht schon mit Erhalt Abmahnung
b) umfassender und wahrheitsgemäßer Sachvortrag - in puncto einmal zu sich selbst und andermal zu den Mitnutzern - zu den vier Tatsachenmerkmalen,
aa) Nutzerverhalten,
ab) Kenntnissen,
ac) Fähigkeiten und
ad) zeitlicher Hinsicht

Jetzt prüft das Gericht ob nachvollziehbar eine anderer als der AI infrage kommt, wenn der AI selbst den Vorwurf bestreitet. Hier ist aber ersichtlich, das die Gerichte die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast erhöhen. Pauschale Behauptungen, theoretische Möglichkeiten oder ein Bestreiten aller Mitnutzer auf die Nachfrage des AI wird nicht reichen.

Natürlich muss man den PC der Ehefrau nicht durchsuchen, aber zu einige Dinge sollte man sie schon befragen. Irgendwie ist es ja auch logisch. Wenn der AI den Vorwurf bestreitret, alle Mitnutzer auch - dann kommt niemand als Täter infrage und die Täterschaftsvermutung geht auf den AI zurück. Deshlab ist es auch emenz wichtig - mit Klageschrift - einen Anwalt zu beauftragen.


VG Steffen

Fightforright1234
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#143 Beitrag von Fightforright1234 » Samstag 15. September 2018, 22:56

Was kam bei dir raus? Würd mich mal interessieren wie der Richter bei dir so getickt hat. Hätte man bei meinem irgendwas von den IP Adressen erzählt, dann hätte der Richter (okay in meinem Fall Richterin) erstmal gefragt was das sein soll. Die hatte da gar keine Ahnung dazu. Es ging in dem Fall auch gar nicht darum, sondern nur wie viel ich zahlen soll. Das ich unschuldig bin, das wäre der Richterin niemals in den Sinn gekommen.

Christian
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#144 Beitrag von Christian » Donnerstag 20. September 2018, 19:07

Die Güterverhandlung verlief recht neutral und ereignislos. Dauerte insgesamt 15min. Der Richter ging nur auf Tatsachen ein.

Die Gegenseite hatte natürlich nur einen Unterhändler vor Ort. Der konnte argumentativ auch recht wenig beitragen.
Mein Argument, dass das "Tatwerkzeug" unter Linux nicht funktioniere wurde nicht bestritten und gilt damit als erwiesen laut Richter. Lediglich die alleinige Nutzung von Linux wurde von der Gegenseite bestritten.

Der Entscheidungsfindungstermin steht nun noch an. Entweder werden noch Zeugen geladen oder der Richter entscheidet direkt. Alleine vom argumentativen Sprachgebrauch des Richters male ich mir hoffnungsvoll gute Chancen aus. Ich werde das Ergebnis sicherlich mitteilen.

Für mich als "Leidtragender": Ich habe über die Nutzung von VPN nie sonderlich nachgedacht. Jetzt ist das tatsächlich ein Thema bei meinen Geräten - und sei es nur um ein Totschlagargument in der Hand zu haben falls so ein Fall noch einmal eintrifft.

Gruß
Christian

tsad
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#145 Beitrag von tsad » Freitag 21. September 2018, 19:59

Christian hat geschrieben:
Donnerstag 20. September 2018, 19:07
Für mich als "Leidtragender": Ich habe über die Nutzung von VPN nie sonderlich nachgedacht. Jetzt ist das tatsächlich ein Thema bei meinen Geräten - und sei es nur um ein Totschlagargument in der Hand zu haben falls so ein Fall noch einmal eintrifft.
Die Idee ist gut, wird aber nichts bringen. Die Gegenseite wird immer alles bezweifeln. Dann heißt es lapidar: Zu dem Zeitpunkt war halt das VPN nicht aktiv und du bist ohne VPN unterwegs gewesen.

Das ist doch die typische Strategie:
Kind im Haus: Belehrung wird bezweifelt
Du warst nachweislich im Urlaub: Computer kann auch bei Ortsabwesenheit zum Filesharing benutzt werden
Es wird schlicht angezweifelt, dass ein Familienmitglied zum behaupteten Tatzeitpunkt den eigenen Computer benutzt hat, denn Filesharing kann von Familienmitgliedern nur betrieben werden, wenn sie auch am Computer sitzen.

Vor allem die letzten beiden Argumente tauchen in schöner Regelmäßigkeit in Verfahren auf. Dass da noch kein Richter merkt, dass er für dumm verkauft werden soll? Anscheinend ist es nur dem Beklagten möglich, Filesharing zu betreiben, wenn er nicht an seinem Computer sitzt. Alle Familienmitglieder können das natürlich nicht.

Man kann gar nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte...

gecko1492
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#146 Beitrag von gecko1492 » Samstag 13. Oktober 2018, 23:44

Steffen ist am 27 August verstorben.
Gruß Gecko

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RA Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#147 Beitrag von RA Dr. Wachs » Donnerstag 25. Oktober 2018, 12:22

Moin Moin,

zu der Frage:

"Meine Fragen nun hierzu: theoretischen wie faktischen Zugriff auf mein Netz hatten Frau, Bruder sowie Nachbar. Inwiefern genüge ich der sekundären Darlegungslast? Ich kann den Wahrheitsgehalt einer
Verneinung der Täterschaft nicht überprüfen - was nutzt dann die Aussage? Muss ich meiner Verwandtschaft überhaupt "hinterherschnüffeln"? Reicht eine Belehrung in diesem Falle nicht aus?"

Entscheidend ist, dass konkret zum Verletzungszeitpunkt vorgetragen wird. Während bei dem Nachbar dies wahrscheinlich schwierig ist, wird man bei Frau und Bruder konkreteren Vortrag erwarten können. Sie müssen alle Nutzer außerdem befragen und das Ergebnis der Befragung dem Gericht mitteilen. Volljährige Personen müssen im Zweifel nicht belehrt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-

SvenK
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#148 Beitrag von SvenK » Samstag 3. November 2018, 19:25

Mich würde interessieren, was bei Christian & thosch73 herausgekommen ist.

Das Urteil des LG Köln scheint doch recht eindeutig zu sein.

(Landgericht Köln, Urt. v. 17.5.2018, Az. 14 S 2/17, zu finden bei justiz.nrw.de, dort unter "Entscheidungen").

Christian
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#149 Beitrag von Christian » Mittwoch 7. November 2018, 09:49

RA Dr. Wachs hat geschrieben:
Donnerstag 25. Oktober 2018, 12:22
Moin Moin,

zu der Frage:

"Meine Fragen nun hierzu: theoretischen wie faktischen Zugriff auf mein Netz hatten Frau, Bruder sowie Nachbar. Inwiefern genüge ich der sekundären Darlegungslast? Ich kann den Wahrheitsgehalt einer
Verneinung der Täterschaft nicht überprüfen - was nutzt dann die Aussage? Muss ich meiner Verwandtschaft überhaupt "hinterherschnüffeln"? Reicht eine Belehrung in diesem Falle nicht aus?"

Entscheidend ist, dass konkret zum Verletzungszeitpunkt vorgetragen wird. Während bei dem Nachbar dies wahrscheinlich schwierig ist, wird man bei Frau und Bruder konkreteren Vortrag erwarten können. Sie müssen alle Nutzer außerdem befragen und das Ergebnis der Befragung dem Gericht mitteilen. Volljährige Personen müssen im Zweifel nicht belehrt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
Servus zusammen!

Erstmal vielen Dank für die Antwort und dass sie das Forum im Sinne des Herrn Steffen weiterführen wollen.

Zu dem Verletzungszeitpunkt wurde (aus meiner Sicht ausreichend) vorgetragen, die Zeugenvernehmung steht noch Mitte November an. Ich rechne mit einer Urteilsverkündung noch vor der Winterpause, sprich Mitte Dezember.
Meine Mitnutzer haben die Tat auf Befragung verneint, wodurch nun die Gegenseite aufzeigt dass ich nun wieder in der Beweispflicht sei. Aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, da ich eine Glaubhaftigkeit nicht bewerten kann.
Interessant ist der Aspekt, dass der Richter den tatsächlichen Einsatz des Betriebssystems (in meinem Falle Linux) überprüfen will und damit ein technisches Argument als Verteidigung zugelassen wird. - Die Gegenseite führt als "Tatwerkzeug" wie schon erwähnt ein Windows-Tool an.

Letzten Endes lasse ich mich überraschen, das Ergebnis teile ich hier natürlich mit.

Mit freundlichen Grüßen
Christian

SvenK
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#150 Beitrag von SvenK » Mittwoch 7. November 2018, 23:36

Danke für das Update, Christian. Das scheint sich ja lange hinzuziehen, dieses Verfahren!

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RA Dr. Wachs
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#151 Beitrag von RA Dr. Wachs » Freitag 9. November 2018, 18:43

Moin Moin,

wen Mitnutzer vor Gericht die Tat bestreiten, fällt das Pendel nicht automatisch wieder auf den Anschlussinhaber. Das könnte allenfalls dann der Fall sein, wenn das Gericht nach der Beweiswürdigung überzeugt ist, dass alle Zeugen die Wahrheit gesagt haben. Deswegen geht man als verteidigender Anwalt manchmal die "eigenen" Zeugen vergleichsweise hart an, weil es gilt Unstimmigkeiten aufzuzeigen und Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage des Zeugen, aufkommen zu lassen. Wenn das Gericht dagegen nicht sicher ist, dass alle Zeugen die Wahrheit gesagt haben, ist der Prozess im Zweifel gewonnen.

Die Überprüfung "technischer Argumentation" ist in der Praxis oft nicht so einfach. Das häufigste Problem ist, dass die Gegenseite geschickt bestreitet. Wenn der Beklagte seinen Rechner zur Durchsicht anbietet wird die Gegenseite sofort vortragen, dass dies nicht der Einzige Pc war usw.

Besten Gruß

Alexander Wachs

gecko1492
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#152 Beitrag von gecko1492 » Donnerstag 6. Dezember 2018, 01:23

Ja die Praxis und das Gericht und die Gesetze usw.usw
Gruß vom Gecko

Wirbeide
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#153 Beitrag von Wirbeide » Samstag 15. Dezember 2018, 12:13

Hallo zusammen,
wir haben vor ca 6 Monaten post bekommen von der Kanzlei sarwari.
Damit wir angeblich einen Film runter geladen haben sollen von utorrent.
Wir waren beim Anwalt , dann ging es los mit den Briefen.
In der ersten Mahnung wollten sie 1200€von uns haben nach mehr Fach hin und her schreiben waren es auf einmal nur noch 800€.
Danach war erst mal stille , von unserem Anwalt kam dann ein Brief da er längere Zeit von der Gegenseite nichts mehr hörte wurde er den Fall gern zu seinen Akten legen.
Die Rechnung war leider nicht so wie abgesprochen mit ihm was uns verärgert hat. Dann nach einem Monat kam das schreiben von Gericht wo wir Widerspruch eingelegt haben. Jetzt kam vor ca 2 tagen ein Brief von der Kanzlei sarwari wo sie auf eine außer gerichtlichen Einigung von 400€ bitten.

Jetzt zu unseren fragen.

1. wir sind uns keiner schuld bewusst in irgendeiner Form den genannten Film runter geladen zu haben.

2. das schreiben ging an meine Frau da der Vertrag auf sie läuft, in dem anschreiben wurde aber immer ein Herr genannt was nicht zutreffend ist.

Da meine Frau immer an den Rechtsstaat glaubt, möchte sie den geforderten Betrag nicht bezahlen weil dieser einem schuld Geständnis gleicht.

Habt ihr einen Rat für uns wie wir hier weiter verfahren sollen?
Da wir ungern noch mal zu unsere Anwalt gehen mochten wurden wir wenn es wirklich zur Gerichtsverhandlung kommt alleine vertreten, denn ich denke ob der Anwalt dabei ist oder nicht wird das Gericht seiner Meinung nach gehen so wie ich das hier vom ein oder anderem gelesen habe.

Wir sind um jeden Rat dankbar

MFG
Chris

Thatcher
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#154 Beitrag von Thatcher » Samstag 15. Dezember 2018, 13:43

Vor Gericht NUR mit spezialisiertem Anwalt für Urheberrecht. Alles andere wird zu keinem Urteil führen, das euch gefällt.

Christian
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#155 Beitrag von Christian » Montag 17. Dezember 2018, 08:31

Guten Morgen!

Erstmal etwas erfreuliches:
Die Klage wurde abgewiesen weil unbegründet. Der Kläger trägt die Kosten.

Kurz und knapp zur Urteilsbegründung:
Die Behauptung der Linux-Nutzung in Verbindung mit einer Bestätigung durch Zeugen lies der Richter gelten. Damit schied ich als Täter aus.
Durch Offenlegung und Befragung der beteiligten Nutzer in meinem Netz (inklusive Schilderung zum Tatzeitpunkt) genügte ich meiner sekundären Darlegungslast.

Wie mein (spezialisierter) Anwalt sagte: Im Zivilrecht gewinnt der mit den besseren Argumenten.
Einziger Wermutstropfen: Ich bin mir sicher, dass die Urheberrechtsverletzung durch meinen Anschluss nicht begangen wurde. Dennoch konnten wir der Gegenseite einen Fehler nicht nachweisen aufgrund von fehlender Logs etc. Dahingehend wäre eine Vorratsdatenspeicherung der ISP länger als 7 Tage in meinem Falle vorteilhaft - schon alleine um die Daten überprüfen zu können.

Fazit: Ärgerliche Sache, frisst Zeit und Geld. Man muss dem Richter argumentativ auch etwas "an die Hand" geben um am Ende schadfrei rauszukommen. Andernfalls haftet der Anschlussinhaber.

@Wirbeide:
Sucht euch einen Anwalt der sich auf diesen Themenbereich spezialisiert hat. Vor allem wenn es um Einhaltung von Fristen geht nimmt euch der Fachanwalt inhaltlich wie nervlich eine Menge ab.

Schönen Gruß
Christian

senseo
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#156 Beitrag von senseo » Sonntag 17. März 2019, 14:48

Ich hatte letztes Jahr den Gerichtstermin.
Nochmal kurze Zusammenfassung: Meine IP Adresse ist einmal (keine Mehrfachermittlung!) für eine Sekunde ermittelt worden. Die Daten wurden von der Telekom AG statt Telekom Deutschland GmbH herausgegeben, was bei anderen Prozessen zum Beweismittelverbot geführt hat.
Es gibt 2 Gutachten über die Arbeitsweise von Fileguard 1.0 (es gibt auch nur diese eine Version, FG 2.x , das man ergooglen kann, ist eine andere Software).
Diese Gutachten sind aber leicht unterschiedlich, obwohl die Software nie geändert wurde. In ersten Gutachten steht, das der Abgleich mit der Atomuhr NACH dem Start des Trackings stattfindet, im neueren Gutachten findet die Synchro aufeinmal VOR dem Start des Trackings statt. Warum der Abgleich wichtig ist - bitte mal nach den "Observer" Urtel googlen. Observer brauchte 2 Sekunden um die Uhrzeit zu synchronisieren, in der Zeit kann ein IP Wechsel stattfinden.
Fileguard trackt NUR die Torrentdatei, nicht den Torrent oder Teile davon. Diese Datei ist nur wenige kB groß. Mit einem dsl16ooo Anschluss dauert die Ermittlung nur wenige milliskunden. In meinem Fall hatte ich ca 40 millisekunden ausgerechnet, eine Sekunde hat 1000 Millisekunden, also genug Zeit für einen IP Wechsel. Dazu kommt das möglich Synchroproblem.
Bei diesen kleinen Dateien können meines Erachtens auch schon die Differenzen zwischen PTB und NTB Zeit der verschiedenen Servern zu Fehlern führen. Es kann so zwar die richtige IP ADresse ermittelt werden, aber von Tonline zb der falsche Inhaber ausgegeben werden, weil bei T-online die Atomzeit erst 50millisekunden später angefangen hat und zwischenzeitlich die IP Adresse umgeswitcht ist.

Bei der Verhandlung war der Richter auch durchaus der MEinung, das es so sein KÖNNTE wie oben beschrieben, aber er bräuchte ein Gutachten um das bestätigt zu bekommen. Kostet den Verlierer aber bis zu 6000.- Euro. Ich habe bis heute den Eindruck, das ich damit unter DRuck gesetzt wurde, damit es schnell zu einem Vergleich kommt, was vor Gericht natürlich weniger Aufwand ist als eine weitere Verhandlung mit Gutachter, Beweisaufnahme und Urteilssprechung . Auch die anderen Urteile des AG Köln, die kurz zuvor in den Berufungsverfahren festgestellt hatten, das Fileguard nicht richtig arbeitet, haben ihn nicht sonderlich interessiert. Auf das Beweismittelverbot wurde gar nicht eingegangen.
Ich bin dann nach ein paar Tagen Überlegungsfrist auf einen Vergleich eingegangen. Das war die Hälfte der Forderung plus halbe Gerichtskosten. Ich glaube, ca 300,- Euro.
Ein Anwalt hätte vielleicht einen Freispruch rausgeholt, alleine weil er sicherer aufgetreten wäre (war mein erster Gerichtstermin und ich war am Anfang nur am rumstottern weil die Situartion im Gerichtssaal irgendwie so unüblich und einschüchternd war. Sollte niemand unterschätzen.) . Aber der Anwalt wäre auch nicht billiger gewesen.
Fazit: Trotz Unschuld keine Chance da ohne Kosten rauszukommen, wenn es zum Gerichtstermin kommt.

Morlog
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#157 Beitrag von Morlog » Samstag 18. Mai 2019, 01:10

Gerichte in Deutschland sprechen Recht für die Abmahner.

Morlog i3456.66

Nepomuk
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#158 Beitrag von Nepomuk » Mittwoch 22. Mai 2019, 18:47

Hallo,

mich hat es letzte Woche auch erwischt.
Nachdemk ich mir den kompletten Thread hier durchgelesen habe bin ich zwar schon etwas schlauer, aber man weiß ja nie.

Mir wird vorgeworfen für ein paar Minuten im März einen Schmuddelfilm über das Torrentnetzwerk verbreitet zu haben.
Der besagte Film ist mir zwar gänzlich unbekannt, dennoch ist die Anschuldigung möglicherweise korrekt.
Ich habe zum besagten Zeitpunkt das Netzwerk tatsächlich genutzt und somit ist nicht auszuschließen,
dass dieser Film oder eine Szene daraus tatsächlich über meinen Anschluss getauscht wurden.
Nachvollziehen kann ich den Sachverhalt nicht mehr. Ich habe keine Log-Dateien oder ähnliches.

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass der Vorwurf der Wahrheit entspricht.

Nun soll ich 650€ an Sarwari zahlen um die Sache "unproblematisch" zu erledigen.

Für mich als Familienvater ist das verdammt viel Geld.
Ich lebe zusammen mit Kind und Frau in einer kleinen Wohnung und kann mir das einfach nicht leisten.
Straftat hin oder her. Ich möchte nicht vor Gericht ziehen und suche einen einfachen Weg.

Im Internet gibt es einige Angebote von Anwälten, die diese Sache für 250€ klären würden. Was ist davon zu halten?
Gibt es andere Möglichkeiten die Summe derzeit zu reduzieren?
Bisher habe ich noch nichts untenommen, die Frist verstreicht aber bald.

Hat jemand aktuell Erfahrungen sammeln können?

Danke und Gruß

Nepomuk

Davidjones
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Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#159 Beitrag von Davidjones » Donnerstag 23. Mai 2019, 00:55

Hallo Nepomuk,

vor einem Jahr wurde ich als Abschlussinhaber wegen ein "Filmwerk" von dieser Kanzlei abgemahnt. Da mein ehemaliger Mitbewohner über uTorrent bezog, haben wir uns ausführlich hier informiert.

Durch die Erfahrungsbericht von Abmahnopfer und fightforright1234 haben wir uns entschieden einen Fachanwalt einzuschalten und haben von ihm die Mod. Unterlassungserklärung fertigen lassen und zugleich die erste Vergleichsangebot von 650,- € auf 300,- € runterzuhandeln.

Die Kanzlei akzeptiert sowohl die mod. Unterlassungserklärung als auch das Vergleichsangebot mit der Möglichkeit auch in Raten zu zahlen. Am Ende hat mein Ex Mitbewohner um 100 € gespart, da der Fachanwalt für 250,- € haben wollte.

Du hast auch die Option direkt mit der Kanzlei einen Vergleichsangebot zu unterbreiten, jedoch waren wir unsicher und haben mit dem Fachanwalt ein sicheres Gefühl.

Bei weitere Fragen kannst du auch per PN schreiben.

Gruß
David

BurningAbyss
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Registriert: Sonntag 27. Oktober 2019, 07:18

Re: Abmahnungen von RA Yussof Sarwari

#160 Beitrag von BurningAbyss » Sonntag 27. Oktober 2019, 07:24

Hallo,

mich hat es letzte Woche auch erwischt. Der Film der mir zur Last gelegt wird habe ich nie gesehen. ...

Kann man gegen diese Firma/Kanzlei nicht Klagen? Ich meine auch in diesem Forum gelesen zu haben das andere unschuldig angeklagt werden. Die Datenbeschaffung dieser Kanzlei ist doch recht fragwürdig. Mit diesen Falschinformationen dann vor Gericht ein Urteil zu bekommen die Telekom zur Datenherausgabe zu zwingen... auf Grund falscher Tatsachen. ... Das darf in einem Rechtstaat doch nicht möglich sein.

Gruß Jörg

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