Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Sehen wir das mal so. Ein Anwalt hat 3 Jahre nichts unternommen, als Briefe zu schreiben in denen immer Drohkulissen aufgebaut wurden. In jedem Brief wurde "letztmalig" gebeten, sofort zu zahlen, ansonsten würde man vor Gericht gehen. Wenn ein Anwalt die notwendigen Voraussetzungen gehabt hätte, einen Prozess problemlos zu gewinnen, hätte er das durchziehen können. Hat er aber scheinbar nicht. Jetzt will man die "Ansprüche" mit einem Inkassounternehmen durchsetzen. Will das Inkassounternehmen Geld, müsste sie es auch wieder über einen Anwalt einklagen. Nur wenn ersterer nicht über stichhaltige Argumente verfügt, um eine Klage zu gewinnen, warum sollte es dann jetzt anders sein? Meiner Meinung nach, wird es hier ähnlich ablaufen. Weil, wenn ich das Recht auf meiner Seite habe und weiß, dass ich vor Gericht 100%ig erfolgreich bin, dann klage ich. Bin ich mir nicht sicher, klage ich halt nicht und versuche alles mögliche, anders an das Geld zu kommen, was ich gern hätte.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Moin,
der bekannte Brief nach dem Wiederspruch ist auch eingegangen. Der kommt dann in den Order "Daniel Sebastian". Da ist seit 2012 schon einiges drinne....
Grüße und nicht unterkriegen lassen...
DD
der bekannte Brief nach dem Wiederspruch ist auch eingegangen. Der kommt dann in den Order "Daniel Sebastian". Da ist seit 2012 schon einiges drinne....
Grüße und nicht unterkriegen lassen...
DD
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Jupp der Brief nach dem Wiederspruch ist gekommen. 1 Seite auf weißem Papier und 1 Seite auf gelben Papier!
Muss das so? Is schon komisch!
Muss das so? Is schon komisch!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Vielleicht werden Restposten verwertet, vielleicht ist jemand Farbenblind - keine Ahnung. Die Farbe des Papiers hat aber keinen Einfluss auf die Wertigkeit des Schreibens.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Mir eigentlich ganz egal! Finde es halt nur komisch? Bin ich wohl der einzige mit 2 Farben!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Hallo zusammen,
ich werde auch seit ein paar Jahren von der Debcon angeschrieben um Forderungen aus Urheberrechtsverletzung zu zahlen.
In 2013 hatte ich anwaltlich wiedersprochen. Nun kam diesen Februar! ein neues Schreiben mit der Aufforderung für ein Liede 1539€ zu zahlen. Forderung 1250 + Zinsen und Inkassovergütung.
Ich habe auf dieses Schreiben mit dem hier verfügbaren Standardtext geantwortet und die Forderung zurückgewiesen sowie eine Eigenauskunft, eine Vollmachtserklärung und eine detaillierte Aufstellung der Forderung eingefordert.
Nun kam ein neuer Brief der Debcon mit
Ich frage mich nun ob ich erneut wiedersprechen soll?
Vielen Dank für eine kurze Hilfe
ich werde auch seit ein paar Jahren von der Debcon angeschrieben um Forderungen aus Urheberrechtsverletzung zu zahlen.
In 2013 hatte ich anwaltlich wiedersprochen. Nun kam diesen Februar! ein neues Schreiben mit der Aufforderung für ein Liede 1539€ zu zahlen. Forderung 1250 + Zinsen und Inkassovergütung.
Ich habe auf dieses Schreiben mit dem hier verfügbaren Standardtext geantwortet und die Forderung zurückgewiesen sowie eine Eigenauskunft, eine Vollmachtserklärung und eine detaillierte Aufstellung der Forderung eingefordert.
Nun kam ein neuer Brief der Debcon mit
- einer Kopie des Inkassovertrags zwischen Debcon und Rechtsanwalt Daniel Sebastian
- einer Aufstellung der bei der Debcon gespeicherten Personenbezogenen Daten
- sowie eine Zeile zur Forderung (1250), Bisherigen Zahlungen (0) und Gesamtforderung (1539,22)
Ich frage mich nun ob ich erneut wiedersprechen soll?
Vielen Dank für eine kurze Hilfe
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Servus Leute,
auch ich habe es nun mit der Debcom zu tun. Selbes Prozedere wie bei den anderen, Widerspruch eingereicht, Standardantwort bekommen. Was mir aber dank dem Schreiben der lieben Debcon aufgefallen ist, könnte wunderbar bei einer eventuellen Klage eingesetzt werden.
Der angebliche Lizenzschaden bezieht sich auf das Lied Anjunabeach aus Need for Speed Most Wanted. Der Hacken an der ganzen Sache ist, es gibt 2 Need for Speed Titel mit dem Namen Most Wanted, eins aus 2005 und das andere aus 2012. Das Lied kommt jedoch nur in der 2012 Version vor. In sämtlichen Schreiben (sei es vom Daniel oder der Debcon) wird nie erwähnt das es sich auch wirklich um die 2012 Version handelt. Die einzige Möglichkeit zu beweisen, dass es sich um die richtige Version handelt, wäre wenn im angeblichen Beweismaterial meines Providers (was man auch nach mehrmaligem Nachfragen nie zu Gesicht bekommt) auch wirklich explizit Nfs Most Wanted (2012) abgehandelt wird, leider weiß ich nicht wie genau dieser angebliche Vorfall dokumentiert und beweisbar ist. Natürlich sollte eine eventuelle Verteidigung nicht nur auf dieser einen Sache basieren, aber um die, vermutlich nie stattfindende, Klage im vornherein anzufechten wäre das ein guter Startpunkt.
auch ich habe es nun mit der Debcom zu tun. Selbes Prozedere wie bei den anderen, Widerspruch eingereicht, Standardantwort bekommen. Was mir aber dank dem Schreiben der lieben Debcon aufgefallen ist, könnte wunderbar bei einer eventuellen Klage eingesetzt werden.
Der angebliche Lizenzschaden bezieht sich auf das Lied Anjunabeach aus Need for Speed Most Wanted. Der Hacken an der ganzen Sache ist, es gibt 2 Need for Speed Titel mit dem Namen Most Wanted, eins aus 2005 und das andere aus 2012. Das Lied kommt jedoch nur in der 2012 Version vor. In sämtlichen Schreiben (sei es vom Daniel oder der Debcon) wird nie erwähnt das es sich auch wirklich um die 2012 Version handelt. Die einzige Möglichkeit zu beweisen, dass es sich um die richtige Version handelt, wäre wenn im angeblichen Beweismaterial meines Providers (was man auch nach mehrmaligem Nachfragen nie zu Gesicht bekommt) auch wirklich explizit Nfs Most Wanted (2012) abgehandelt wird, leider weiß ich nicht wie genau dieser angebliche Vorfall dokumentiert und beweisbar ist. Natürlich sollte eine eventuelle Verteidigung nicht nur auf dieser einen Sache basieren, aber um die, vermutlich nie stattfindende, Klage im vornherein anzufechten wäre das ein guter Startpunkt.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Nein, Du hast ja schon auf das letzte Schreiben Widerspruch eingelegt. Abheften und gut. Außer, Du hast vor zu bezahlen.chembotz hat geschrieben:Ich frage mich nun ob ich erneut wiedersprechen soll?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Antwort Debcon auf Widerspruch
Debcon's neustes Schreiben 03/2018
Antwortschreiben auf eingelegtem Widerspruch
Debcon im Auftrag der DigiRights Administration GmbH
Forderungsgrund: Restschadenersatz / Lizenzgebühren nach Lizenzanalogie aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 102 S. 2 UrhG i.V.m § 818 Abs, 2 BGB aus Urheberrechtsverletzung gemäß Urkunde Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Daniel Sebastian vom [Datum] (in der Regel aus dem Jahr 2012/2013)
10:10 Uhr
Betroffene, die nach dem ersten Debcon Schreiben (siehe Spoiler, Drücke "Show" oder "Hide") ...
... sowie unter Verwendung des Musterwiderspruch im "Wegweiser Inkasso" den vermeintlichen Forderungen widersprachen und diese vollumfänglich zurückwiesen, erhalten aktuell ein Antwortschreiben, in dem die Daten mitgeteilt werden, die Debcon speichert.
Musterschreiben:
Seite 1
Seite 2 - 3
Seite 4 - 5
Seite 6
Dieser Auszug dient hinsichtlich des öffentlichen Interesses nur zur Information. Alle Details (Namen, Anschriften, Aktenzeichen, Kontoverbindungen usw.) wurden deshalb nicht mit veröffentlicht, da nicht notwendig. Der Scann des Schriftsatzes wird diesesmal nicht mit veröffentlicht. Wer diesen Schriftsatz erhielt und nicht vorhat zu zahlen, sollte diesen lesen und danach abheften (archivieren).
VG Steffen
Antwortschreiben auf eingelegtem Widerspruch
Debcon im Auftrag der DigiRights Administration GmbH
Forderungsgrund: Restschadenersatz / Lizenzgebühren nach Lizenzanalogie aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 102 S. 2 UrhG i.V.m § 818 Abs, 2 BGB aus Urheberrechtsverletzung gemäß Urkunde Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Daniel Sebastian vom [Datum] (in der Regel aus dem Jahr 2012/2013)
10:10 Uhr
Betroffene, die nach dem ersten Debcon Schreiben (siehe Spoiler, Drücke "Show" oder "Hide") ...
... sowie unter Verwendung des Musterwiderspruch im "Wegweiser Inkasso" den vermeintlichen Forderungen widersprachen und diese vollumfänglich zurückwiesen, erhalten aktuell ein Antwortschreiben, in dem die Daten mitgeteilt werden, die Debcon speichert.
Musterschreiben:
Seite 1
(...) An
<Anschrift des Betroffenen>
Bottrop den, **.03.2018/**
Unser Zeichen: H*****
Sehr geehrte/r Frau/Herr ********,
Ihr Schreiben haben wir erhalten.
In der Anlage erhalten Sie die von Ihnen gewünschte Auskunft nach § 34 BDSG, die zwischen Herrn Rechtsanwalt Sebastian und der Debcon GmbH geschlossene Urkunde Inkassovertrag (Auszug) in Kopie sowie eine Kopie der Geldempfangsvollmacht zwischen der Digirights Administration GmbH, Herrn Rechtsanwalt Sebastian und der Debcon GmbH.
Die Zahlung erwarten wir nunmehr bis spätestens zum **.03.2018.
Mit freundlichen Grüßen
Debcon GmbH (...)
<Anschrift des Betroffenen>
Bottrop den, **.03.2018/**
Unser Zeichen: H*****
Sehr geehrte/r Frau/Herr ********,
Ihr Schreiben haben wir erhalten.
In der Anlage erhalten Sie die von Ihnen gewünschte Auskunft nach § 34 BDSG, die zwischen Herrn Rechtsanwalt Sebastian und der Debcon GmbH geschlossene Urkunde Inkassovertrag (Auszug) in Kopie sowie eine Kopie der Geldempfangsvollmacht zwischen der Digirights Administration GmbH, Herrn Rechtsanwalt Sebastian und der Debcon GmbH.
Die Zahlung erwarten wir nunmehr bis spätestens zum **.03.2018.
Mit freundlichen Grüßen
Debcon GmbH (...)
Seite 2 - 3
(...) Debcon GmbH Postfach 200118 46223 Bottrop
<Anschrift des Betroffenen>
**.03.2018
Forderung aus Urheberrechtsverletzung Digirights Administration GmbH, <Anschrift>
Zeichen: H*****
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie die Aufstellung Ihrer bei uns gespeicherten, personenbezogenen Daten wie folgt:
..........................Ihre Daten....................................Herkunft der Daten
______________________________________________________________________________________
Vorname...............*********........................................Übergabe durch
............................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Name...................*********........................................Übergabe durch
............................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Anschrift..............*********........................................Übergabe durch
............................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Erfassungs-...........*********........................................Übergabe durch
zeitpunkt...............................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Hash...................*********.........................................Übergabe durch
............................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Werkname............*********.........................................Übergabe durch
............................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Ermittelte............*********..........................................Übergabe durch
IP-Adresse...............................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Abmahndatum.......*********.........................................Übergabe durch
............................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Datum.................*********.........................................Übergabe durch
Abgabe...................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Unterlassungs-]..........................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
erklärung................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Forderung............*********.........................................Übergabe durch
............................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
bisherige..............*********.........................................Übergabe durch
Zahlungen...............................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Gesamt-...............*********.........................................Übergabe durch
forderung................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Die oben genannten Daten werden ausschließlich im zum Zwecke der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen aufgrund der Urheberrechtsverletzung am **.**.2013 gespeichert.
Der Erfassung der Daten bei den vorbevollmächtigten Rechtsanwälten liegt landgerichtliches Auskunftsverfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG zugrunde, im Rahmen dessen durch den Provider Daten an die vorbevollmächtigten Rechtsanwälte übermittelt wurden.
Eine Weitergabe der Daten erfolgt zu dem o.g. Zweck an externe Druck- und Zustelldienste, sowie an öffentliche Stellen, sofern vorrangige Rechtsvorschriften dies gebieten. Eine Weitergabe der Daten kann weiter an Rechtsanwälte zur Durchsetzung der o.g. Forderungen erfolgen, sowie an von Ihnen bevollmächtigte Rechtsanwälte. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an kommerziell arbeitende Dritte, wie Auskunfteien oder die Schufa Holding AG ist nicht beabsichtigt.
Die Erhebung oder Speicherung von Scoring-Werten erfolgt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Debcon GmbH (...)
<Anschrift des Betroffenen>
**.03.2018
Forderung aus Urheberrechtsverletzung Digirights Administration GmbH, <Anschrift>
Zeichen: H*****
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie die Aufstellung Ihrer bei uns gespeicherten, personenbezogenen Daten wie folgt:
..........................Ihre Daten....................................Herkunft der Daten
______________________________________________________________________________________
Vorname...............*********........................................Übergabe durch
............................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Name...................*********........................................Übergabe durch
............................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Anschrift..............*********........................................Übergabe durch
............................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Erfassungs-...........*********........................................Übergabe durch
zeitpunkt...............................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Hash...................*********.........................................Übergabe durch
............................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Werkname............*********.........................................Übergabe durch
............................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Ermittelte............*********..........................................Übergabe durch
IP-Adresse...............................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Abmahndatum.......*********.........................................Übergabe durch
............................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Datum.................*********.........................................Übergabe durch
Abgabe...................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Unterlassungs-]..........................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
erklärung................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Forderung............*********.........................................Übergabe durch
............................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
bisherige..............*********.........................................Übergabe durch
Zahlungen...............................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Gesamt-...............*********.........................................Übergabe durch
forderung................................................................Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian
............................................................................im Rahmen des Inkassoauftrags
............................................................................Az. <Aktenzeichen Abmahnung>
Die oben genannten Daten werden ausschließlich im zum Zwecke der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen aufgrund der Urheberrechtsverletzung am **.**.2013 gespeichert.
Der Erfassung der Daten bei den vorbevollmächtigten Rechtsanwälten liegt landgerichtliches Auskunftsverfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG zugrunde, im Rahmen dessen durch den Provider Daten an die vorbevollmächtigten Rechtsanwälte übermittelt wurden.
Eine Weitergabe der Daten erfolgt zu dem o.g. Zweck an externe Druck- und Zustelldienste, sowie an öffentliche Stellen, sofern vorrangige Rechtsvorschriften dies gebieten. Eine Weitergabe der Daten kann weiter an Rechtsanwälte zur Durchsetzung der o.g. Forderungen erfolgen, sowie an von Ihnen bevollmächtigte Rechtsanwälte. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an kommerziell arbeitende Dritte, wie Auskunfteien oder die Schufa Holding AG ist nicht beabsichtigt.
Die Erhebung oder Speicherung von Scoring-Werten erfolgt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Debcon GmbH (...)
Seite 4 - 5
(...) INKASSOVERTRAG
zwischen der
Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH
vertreten durch die Geschäftsführerin ******** *******
<Anschrift>
............................................................................- nachfolgend Debcon genannt -
und
Rechtsanwalt Daniel Sebastian
<Anschrift>
............................................................................- nachfolgend Rechtsanwalt Sebastian genannt -
Rechtsanwalt Daniel Sebastian, <Anschrift> wurden von den in Anlage 2 aufgeführten Unternehmen (im Weiteren: Rechteinhabern) mit der Geltendmachung von Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzung beauftragt. Ein Teil der mittels Abmahnung geltend gemachten Schadenersatzansprüche der Rechteinhaber seitens der betreffenden Schuldner wurde bislang noch nicht ausgeglichen. Rechtsanwalt Sebastian beauftragt Debcon mit der außergerichtlichen und ggf. gerichtlichen Beitreibung offener und fälliger Forderungen und erteilt Debcon hierzu alle erforderlichen Vollmachten. Die Beauftragung von Debcon betrifft nur die Fälle, die von RA Sebastian per gesondertem Dateiexport übermittelt werden.
Rechtsanwalt Sebastian hat erklärt, dass er gegenüber den Rechteinhabern berechtigt ist, ein Inkassounternehmen mit der weiteren Beitreibung zu beauftragen und das weitere Verfahren abzuwickeln.
(...)
§ 12 Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt
Für ein gegebenenfalls nachfolgendes forensisches Verfahren verpflichtet sich Debcon wiederum ausschließlich Rechtsanwalt Sebastian oder von Rechtsanwalt Sebastian unterbevollmächtigte Rechtsanwälte mit der weiteren Beitreibung zu beauftragen. Rechtsanwalt Sebastian kann derartige Mandate ablehnen. Die Überleitung in forensische Verfahren ist abzustimmen.
§ 13 Sonstige Vereinbarungen
1. Debcon ist grundsätzlich berechtigt, die Akten solcher Einziehungsaufträge nach Ablauf von 12 Monaten seit Abschluss des Vorgangs zu vernichten, deren Bearbeitung erfolgreich (auch durch Vergleich) abgeschlossen worden ist, sofern nicht gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist für Debcon vorsehen.
2. Der Gerichtsstand für alle sich aus diesem Inkassovertrag ergebenden Streitigkeiten ist - soweit gesetzlich zulässig - Bottrop.
§ 14 Angaben nach § 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GWG)
Debcon ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG zur Feststellung der Identität von Rechtsanwalt Sebastian ver-pflichtet. Rechtsanwalt Sebastian versichert, dass die in Anlage 1 gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Über Änderungen oder Abweichungen von den gemachten Angaben wird Rechtsanwalt Sebastian Debcon unverzüglich informieren.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen als unwirksam, nichtig oder undurchführbar erweisen oder unwirksam, nichtig oder undurchführbar werden, so gilt bei Aufrechterhaltung der übrigen Regelungen der Vertrag fort. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Vorstehendes gilt entsprechend im Falle einer Lücke.
Bottrop, den <Datum>........................................Berlin, den <Datum>
.....<Unterschrift>.......................................................<Unterschrift>
________________________................................_______________________________
......Debcon GmbH................................................Rechtsanwalt Daniel Sebastian (...)
zwischen der
Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH
vertreten durch die Geschäftsführerin ******** *******
<Anschrift>
............................................................................- nachfolgend Debcon genannt -
und
Rechtsanwalt Daniel Sebastian
<Anschrift>
............................................................................- nachfolgend Rechtsanwalt Sebastian genannt -
Rechtsanwalt Daniel Sebastian, <Anschrift> wurden von den in Anlage 2 aufgeführten Unternehmen (im Weiteren: Rechteinhabern) mit der Geltendmachung von Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzung beauftragt. Ein Teil der mittels Abmahnung geltend gemachten Schadenersatzansprüche der Rechteinhaber seitens der betreffenden Schuldner wurde bislang noch nicht ausgeglichen. Rechtsanwalt Sebastian beauftragt Debcon mit der außergerichtlichen und ggf. gerichtlichen Beitreibung offener und fälliger Forderungen und erteilt Debcon hierzu alle erforderlichen Vollmachten. Die Beauftragung von Debcon betrifft nur die Fälle, die von RA Sebastian per gesondertem Dateiexport übermittelt werden.
Rechtsanwalt Sebastian hat erklärt, dass er gegenüber den Rechteinhabern berechtigt ist, ein Inkassounternehmen mit der weiteren Beitreibung zu beauftragen und das weitere Verfahren abzuwickeln.
(...)
§ 12 Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt
Für ein gegebenenfalls nachfolgendes forensisches Verfahren verpflichtet sich Debcon wiederum ausschließlich Rechtsanwalt Sebastian oder von Rechtsanwalt Sebastian unterbevollmächtigte Rechtsanwälte mit der weiteren Beitreibung zu beauftragen. Rechtsanwalt Sebastian kann derartige Mandate ablehnen. Die Überleitung in forensische Verfahren ist abzustimmen.
§ 13 Sonstige Vereinbarungen
1. Debcon ist grundsätzlich berechtigt, die Akten solcher Einziehungsaufträge nach Ablauf von 12 Monaten seit Abschluss des Vorgangs zu vernichten, deren Bearbeitung erfolgreich (auch durch Vergleich) abgeschlossen worden ist, sofern nicht gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist für Debcon vorsehen.
2. Der Gerichtsstand für alle sich aus diesem Inkassovertrag ergebenden Streitigkeiten ist - soweit gesetzlich zulässig - Bottrop.
§ 14 Angaben nach § 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GWG)
Debcon ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG zur Feststellung der Identität von Rechtsanwalt Sebastian ver-pflichtet. Rechtsanwalt Sebastian versichert, dass die in Anlage 1 gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Über Änderungen oder Abweichungen von den gemachten Angaben wird Rechtsanwalt Sebastian Debcon unverzüglich informieren.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen als unwirksam, nichtig oder undurchführbar erweisen oder unwirksam, nichtig oder undurchführbar werden, so gilt bei Aufrechterhaltung der übrigen Regelungen der Vertrag fort. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Vorstehendes gilt entsprechend im Falle einer Lücke.
Bottrop, den <Datum>........................................Berlin, den <Datum>
.....<Unterschrift>.......................................................<Unterschrift>
________________________................................_______________________________
......Debcon GmbH................................................Rechtsanwalt Daniel Sebastian (...)
Seite 6
(...).......................................................Die
..........................................DigiRights Administration GmbH
..................................vertreten durch den Geschäftsführer ******** *******
.......................................................<Anschrift>
vertreten durch den unterzeichnenden, bevollmächtigten
..........................................Rechtsanwalt Daniel Sebastian
.......................................................<Anschrift>
beauftragt die Debcon GmbH, <Anschrift> - diese vertreten durch die Geschäftsführerin ******** ******* - mit dem Einzug von Forderungen.
Gleichzeitig wird der Debcon GmbH
.....................................................UNTERVOLLMACHT
erteilt.
Diese Untervollmacht erstreckt sich insbesondere, jedoch nicht ausschließlich auf folgende Befugnisse:
1. Inkassomahnverfahren mit allen erforderlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen zur Einziehung von Hauptforderungen, Zinsen und Kosten
2. Beauftragung von Vertragsanwälten
3. Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
4. Zum Empfang und zur Freigabe von Geld, Wertsachen, Urkunden, Sicherheiten, und Kostenerstattungen
5. Abschluss von Vereinbarungen / Vergleichen (auch Ratenzahlungsvereinbarungen) mit Schuldnern
6. Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners / der Schuldnerin
Berlin, den <Datum>..............................................................<Unterschrift>
Ort, Datum.........................................................................Unterschrift/Stempel (...)
..........................................DigiRights Administration GmbH
..................................vertreten durch den Geschäftsführer ******** *******
.......................................................<Anschrift>
vertreten durch den unterzeichnenden, bevollmächtigten
..........................................Rechtsanwalt Daniel Sebastian
.......................................................<Anschrift>
beauftragt die Debcon GmbH, <Anschrift> - diese vertreten durch die Geschäftsführerin ******** ******* - mit dem Einzug von Forderungen.
Gleichzeitig wird der Debcon GmbH
.....................................................UNTERVOLLMACHT
erteilt.
Diese Untervollmacht erstreckt sich insbesondere, jedoch nicht ausschließlich auf folgende Befugnisse:
1. Inkassomahnverfahren mit allen erforderlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen zur Einziehung von Hauptforderungen, Zinsen und Kosten
2. Beauftragung von Vertragsanwälten
3. Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
4. Zum Empfang und zur Freigabe von Geld, Wertsachen, Urkunden, Sicherheiten, und Kostenerstattungen
5. Abschluss von Vereinbarungen / Vergleichen (auch Ratenzahlungsvereinbarungen) mit Schuldnern
6. Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners / der Schuldnerin
Berlin, den <Datum>..............................................................<Unterschrift>
Ort, Datum.........................................................................Unterschrift/Stempel (...)
Dieser Auszug dient hinsichtlich des öffentlichen Interesses nur zur Information. Alle Details (Namen, Anschriften, Aktenzeichen, Kontoverbindungen usw.) wurden deshalb nicht mit veröffentlicht, da nicht notwendig. Der Scann des Schriftsatzes wird diesesmal nicht mit veröffentlicht. Wer diesen Schriftsatz erhielt und nicht vorhat zu zahlen, sollte diesen lesen und danach abheften (archivieren).
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Da ich ja bald auch von DEBCON GmbH (Daniel Sebastian Fall ,abgetreten ) bekommen werde, wollte ich paar Fragen stellen.
1.)Widerruf schicken per Einschreiben, Einschreiben Einwurf, Einschreiben Eigenhändig, Einschreiben mit Rückschein?
2.) Kann man jetzt mit 10 Jahren (noch 7 Jahre) Belästigung durch Briefe rechnen?
1.)Widerruf schicken per Einschreiben, Einschreiben Einwurf, Einschreiben Eigenhändig, Einschreiben mit Rückschein?
2.) Kann man jetzt mit 10 Jahren (noch 7 Jahre) Belästigung durch Briefe rechnen?
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
zu 1.)
Vorgerichtlichen Widerspruch, Versand: einmal per E-Mail (+ Fax, wenn möglich) + Briefpost (ist eigentlich ausreichend). Wer will kann Einwurf Einschreiben statt Briefpost wählen. Mehr bedarf es nicht.
zu 2.)
Yep.
VG Steffen
Vorgerichtlichen Widerspruch, Versand: einmal per E-Mail (+ Fax, wenn möglich) + Briefpost (ist eigentlich ausreichend). Wer will kann Einwurf Einschreiben statt Briefpost wählen. Mehr bedarf es nicht.
zu 2.)
Yep.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Danke erst mal Steffen. Was du hier machst finde ich bewundernswert. Hut ab (Bro`).
Also heißt der neue Gegner (Daniel Sebastian Bedürftige) DEBCON.
Also heißt der neue Gegner (Daniel Sebastian Bedürftige) DEBCON.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Mal ´ne komische Frage. Wenn Daniel Sebastian an Debcon den Fall weiterreicht, kann es dann auch passieren Das Debcon nach einiger Zeit Chmiel Consulting den Fall abtretet.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Derjenige, der die Rechte innehat, kann beauftragen wem er möchte bzw. die Rechte abtreten an wem er möchte. Das ist nichts Neues.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Hallo zusammen!
Heute habe ich einen erneuten Brief von der Debcon auf meinen Widerspruch (siehe meinen Post vom 28.02.2018) erhalten.
Muss man wohl nicht drauf reagieren, stattdessen erneut abheften, oder?
Viele Grüße!
Heute habe ich einen erneuten Brief von der Debcon auf meinen Widerspruch (siehe meinen Post vom 28.02.2018) erhalten.
Muss man wohl nicht drauf reagieren, stattdessen erneut abheften, oder?
Viele Grüße!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Den Brief hätte ich Heute auch im Briefkasten.
Scheint komplett kopiert zu sein, auch die Unterschrift.
Muss man da widersprechen oder abheften?
Ich habe beim ersten Inkassobrief nur widersprochen, hätte man aber auch eine erneute mod.UE senden müssen?
Gruß
Scheint komplett kopiert zu sein, auch die Unterschrift.
Muss man da widersprechen oder abheften?
Ich habe beim ersten Inkassobrief nur widersprochen, hätte man aber auch eine erneute mod.UE senden müssen?
Gruß
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Das Schreiben ist ja eine Reaktion auf euren Widerspruch, richtig? Dem Antwortschreiben auf einen Widerspruch zu widersprechen hale ich für ziemlich überflüssig. Denn was wird denn hier gesagt? Im Grunde doch nur, dass man zur Kenntnis genommen hat, das ihr Widersprochen habt, dies aber nicht hinnehmen will. Rechtliche Konsequenz? Erstmal keine. Man bietet euch (einmal mehr) letztmalig an, Geld zu zahlen. Wenn ihr nicht zahlen wollt, heftet das Schreiben zu den anderen und schaut was als nächstes kommt.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Debcon's neustes Schreiben - 06/2018
Antwort auf Widerspruch gegen außergerichtliches Inkassoschreiben
Debcon mit Vollmacht der Digirights Administration GmbH
23:20 Uhr
Musterschreiben:
Hinweis:
1. Wer zahlen möchte, kann zahlen.
2. Wer schon auf das vorherige Schreiben Widerspruch einlegte und die Fordrungen vollumfänglich zurückwies, muss keinen neuen Widerspruch abfassen und versenden. Schriftstück abheften und gut. Es gibt keine vorgerichtliche Aufklärungspflicht.
3. Wer auf das vorherige Schreiben noch keinen Widerspruch einlegte, sollte jetzt den Widerspruch abfassen (s. Muster im Spoiler, auf "Show" klicken) und im Doppelversand (E-Mail, Einwurfeinschreiben) versenden.
Muster Widerspruch
VG Steffen
Antwort auf Widerspruch gegen außergerichtliches Inkassoschreiben
Debcon mit Vollmacht der Digirights Administration GmbH
23:20 Uhr
Musterschreiben:
(...)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir kommen zurück auf unser an Sie gerichtetes vorausgegangenes Schreiben hinsichtlich der - namens und in Vollmacht der Digirights Administration GmbH - im Rahmen der bestehenden Täterschaftsvermutung geltend gemachten Restschadenansprüche und mussten feststellen, dass diese trotz Fristsetzung nicht bezahlt worden sind.
Die bloße Zurückweisung der Restschadenansprüche und / oder Nichtreaktion führt nicht konkludent dazu, dass unsere Auftraggeberin auf berechtigte Ansprüche verzichten wird.
Wenn Sie sich allerdings wider Erwarten nicht für die Rechtsgutverletzung verantwortlich fühlen, so haben wir namens und in Vollmacht unserer Auftraggeberin auf die bestehende Nachforschungs- und Mitteilungspflicht hinzuweisen. Um Ihrer obliegenden Pflicht nachzukommen bedarf es Auskunft, welcher Unbekannte und / oder unbekannte Dritte mit Rücksicht auf das Nutzungsverhalten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie in zeitlicher Hinsicht mit alleiniger Tatherrschaft und ohne Ihr Wissen für die Rechtsgutverletzung in Frage kommt. Dies ist bislang nicht geschehen. Vor diesem Hintergrund ist die Täterschaft auch weiterhin zu vermuten und die Ansprüche weiterhin durch uns geltend zu machen.
Darüber hinaus ist die bloße Behauptung der Zugriffsmöglichkeit eines Dritten nicht ausreichend den Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast (AG Leipzig, Urteil vom 18.04.2018, Az. 103 C 1596/17) zu genügen. An die im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorgebrachten Tatsachen, welche der Anschlussinhaber beweisen muss, ist bezüglich Detailgrad und Plausibilität ein strenger Maßstab anzulegen. Im Regelfall ist es nicht ausreichend, wenn Sie nur pauschal angeben, dass noch weitere oder welche weiteren Personen Zugriff auf den Internetzugang hatten, ohne sich näher zu den zum streitgegenständlichen Zeitpunkt herrschenden konkreten Umständen in ihrer Sphäre zu äußern (vgl. BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 75/14, Rdnr. 42). Im Rahmen des Zumutbaren besteht auch eine Pflicht zu Nachforschungen und Mitteilung der hierbei gewonnenen Kenntnisse (vgl. BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 75/14, Rdnr. 42 sowie BGH, Urteil vom 08.01.2014, - I ZR 169/12, Rdnr. 18). Die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs bedeutet nach Auffassung des Gerichts auch, dass ein solcher Ablauf wahrscheinlich gewesen sein muss.
Das Hochladen einer Datei im Rahmen einer Filesharing-Tauschbörse setzt nicht voraus, dass der Handelnde zum Zeitpunkt des Hochladens persönlich anwesend bzw. aktiv ist. Vielmehr kann im Rahmen einer Tauschbörse ein zu einem anderen Zeitpunkt in Gang gesetzter Vorgang selbstständig weiterlaufen (vgl. OLG München, Urteil vom 14.01.2016, Az. 29 U 2593/15 - Loud, juris Rn. 49; BGH, Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 48/15 - Everytime we touch, juris Rn. 55). Das fortdauernde Downloadangebot wäre auch nicht denknotwendig in Abwesenheit der Beklagten durch eine Zwangstrennung des Internetanschlusses nach 24 Stunden beendet worden, da bei entsprechender Voreinstellung des Routers bzw. Computers eine automatische Wiederherstellung der Internetverbindung unter neuer IP-Adresse erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme an einer sog. Internettauschbörse eine, eigens dafür erforderliche Software heruntergeladen und installiert werden muss. Hierfür sind / waren Administrationsrechte erforderlich.
An dieser Stelle verweisen wir noch einmal auf die von Ihnen abgegebene Unterlassungserklärung vom xx.xx.2012.
Wir haben noch einmal richtig zu stellen, dass die weiter geltend gemachten Restschadenansprüche nach § 102 Satz 2 UrhG in Verbindung mit § 818 Abs. 2 BGB nicht verjährt sind. Auch eine Verwirkung liegt nicht vor.
Die von Ihrem Internetanschluss bereitgestellte Datei beinhaltet - und das können Sie der Urkunde Abmahnung ebenfalls entnehmen - mehrere Musikwerke, welche durch die Tonherstellerrechte unserer Auftraggeberin geschützt sind. Der BGH sieht bereits einen Lizenzschaden / fiktive Lizenzgebühr von mind. 200,00 EUR zzgl. Verzugszinsen pro Werk für angemessen. Einige Instanzgerichte sehen bereits einen Faktor von 227 des jeweiligen Kaufpreises für angemessen. Dieser Mindestwert ist mit der Anzahl der in der Urkunde Abmahnung enthaltenden Werke zu multiplizieren.
Mit Anlehnung an diese höchstrichterliche Rechtsprechung ist unsere Auftraggeberin mit dem Ziel einer zügigen Abwicklung letztmalig außergerichtlich bereit nachzulassen und bietet Ihnen an, die hier geltend gemachten Ansprüche durch Zahlung i.H.v. 2.000,00 EUR längstens bis zum xx.06.2018 hier eingehend vollständig außergerichtlich zu erledigen.
Mit Fristablauf müssen Sie mit der weitergehenden gerichtlichen Geltendmachung rechnen. Auf die damit verbundenen Kosten (Rechtsanwalts- u. Gerichtskosten, etc.), die Sie ebenfalls zu erstatten haben werden, wird hiermit noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Debcon GmbH (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir kommen zurück auf unser an Sie gerichtetes vorausgegangenes Schreiben hinsichtlich der - namens und in Vollmacht der Digirights Administration GmbH - im Rahmen der bestehenden Täterschaftsvermutung geltend gemachten Restschadenansprüche und mussten feststellen, dass diese trotz Fristsetzung nicht bezahlt worden sind.
Die bloße Zurückweisung der Restschadenansprüche und / oder Nichtreaktion führt nicht konkludent dazu, dass unsere Auftraggeberin auf berechtigte Ansprüche verzichten wird.
Wenn Sie sich allerdings wider Erwarten nicht für die Rechtsgutverletzung verantwortlich fühlen, so haben wir namens und in Vollmacht unserer Auftraggeberin auf die bestehende Nachforschungs- und Mitteilungspflicht hinzuweisen. Um Ihrer obliegenden Pflicht nachzukommen bedarf es Auskunft, welcher Unbekannte und / oder unbekannte Dritte mit Rücksicht auf das Nutzungsverhalten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie in zeitlicher Hinsicht mit alleiniger Tatherrschaft und ohne Ihr Wissen für die Rechtsgutverletzung in Frage kommt. Dies ist bislang nicht geschehen. Vor diesem Hintergrund ist die Täterschaft auch weiterhin zu vermuten und die Ansprüche weiterhin durch uns geltend zu machen.
Darüber hinaus ist die bloße Behauptung der Zugriffsmöglichkeit eines Dritten nicht ausreichend den Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast (AG Leipzig, Urteil vom 18.04.2018, Az. 103 C 1596/17) zu genügen. An die im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorgebrachten Tatsachen, welche der Anschlussinhaber beweisen muss, ist bezüglich Detailgrad und Plausibilität ein strenger Maßstab anzulegen. Im Regelfall ist es nicht ausreichend, wenn Sie nur pauschal angeben, dass noch weitere oder welche weiteren Personen Zugriff auf den Internetzugang hatten, ohne sich näher zu den zum streitgegenständlichen Zeitpunkt herrschenden konkreten Umständen in ihrer Sphäre zu äußern (vgl. BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 75/14, Rdnr. 42). Im Rahmen des Zumutbaren besteht auch eine Pflicht zu Nachforschungen und Mitteilung der hierbei gewonnenen Kenntnisse (vgl. BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 75/14, Rdnr. 42 sowie BGH, Urteil vom 08.01.2014, - I ZR 169/12, Rdnr. 18). Die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs bedeutet nach Auffassung des Gerichts auch, dass ein solcher Ablauf wahrscheinlich gewesen sein muss.
Das Hochladen einer Datei im Rahmen einer Filesharing-Tauschbörse setzt nicht voraus, dass der Handelnde zum Zeitpunkt des Hochladens persönlich anwesend bzw. aktiv ist. Vielmehr kann im Rahmen einer Tauschbörse ein zu einem anderen Zeitpunkt in Gang gesetzter Vorgang selbstständig weiterlaufen (vgl. OLG München, Urteil vom 14.01.2016, Az. 29 U 2593/15 - Loud, juris Rn. 49; BGH, Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 48/15 - Everytime we touch, juris Rn. 55). Das fortdauernde Downloadangebot wäre auch nicht denknotwendig in Abwesenheit der Beklagten durch eine Zwangstrennung des Internetanschlusses nach 24 Stunden beendet worden, da bei entsprechender Voreinstellung des Routers bzw. Computers eine automatische Wiederherstellung der Internetverbindung unter neuer IP-Adresse erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme an einer sog. Internettauschbörse eine, eigens dafür erforderliche Software heruntergeladen und installiert werden muss. Hierfür sind / waren Administrationsrechte erforderlich.
An dieser Stelle verweisen wir noch einmal auf die von Ihnen abgegebene Unterlassungserklärung vom xx.xx.2012.
Wir haben noch einmal richtig zu stellen, dass die weiter geltend gemachten Restschadenansprüche nach § 102 Satz 2 UrhG in Verbindung mit § 818 Abs. 2 BGB nicht verjährt sind. Auch eine Verwirkung liegt nicht vor.
Die von Ihrem Internetanschluss bereitgestellte Datei beinhaltet - und das können Sie der Urkunde Abmahnung ebenfalls entnehmen - mehrere Musikwerke, welche durch die Tonherstellerrechte unserer Auftraggeberin geschützt sind. Der BGH sieht bereits einen Lizenzschaden / fiktive Lizenzgebühr von mind. 200,00 EUR zzgl. Verzugszinsen pro Werk für angemessen. Einige Instanzgerichte sehen bereits einen Faktor von 227 des jeweiligen Kaufpreises für angemessen. Dieser Mindestwert ist mit der Anzahl der in der Urkunde Abmahnung enthaltenden Werke zu multiplizieren.
Mit Anlehnung an diese höchstrichterliche Rechtsprechung ist unsere Auftraggeberin mit dem Ziel einer zügigen Abwicklung letztmalig außergerichtlich bereit nachzulassen und bietet Ihnen an, die hier geltend gemachten Ansprüche durch Zahlung i.H.v. 2.000,00 EUR längstens bis zum xx.06.2018 hier eingehend vollständig außergerichtlich zu erledigen.
Mit Fristablauf müssen Sie mit der weitergehenden gerichtlichen Geltendmachung rechnen. Auf die damit verbundenen Kosten (Rechtsanwalts- u. Gerichtskosten, etc.), die Sie ebenfalls zu erstatten haben werden, wird hiermit noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Debcon GmbH (...)
Hinweis:
1. Wer zahlen möchte, kann zahlen.
2. Wer schon auf das vorherige Schreiben Widerspruch einlegte und die Fordrungen vollumfänglich zurückwies, muss keinen neuen Widerspruch abfassen und versenden. Schriftstück abheften und gut. Es gibt keine vorgerichtliche Aufklärungspflicht.
3. Wer auf das vorherige Schreiben noch keinen Widerspruch einlegte, sollte jetzt den Widerspruch abfassen (s. Muster im Spoiler, auf "Show" klicken) und im Doppelversand (E-Mail, Einwurfeinschreiben) versenden.
Muster Widerspruch
VG Steffen
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Danke Steffen.
So einen Brief habe ich auch erhalten. Ich habe nur eine Rückfrage hierzu. In meinem Brief wurde auf die Unterlassungserklärung verwiesen, die mir mein Anwalt damals zur Unterschrift erstellt hatte. Er sagte diese ist keine Schuldanerkenntnis. Hier anbei.
Trotzdem weiter Füße stillhalten? So wie ich die Unterlassungserklärung lese verpflichtet man sich damit lediglich in der Zukunft ein Teilen der Songs zu unterlassen?!
Vielen Dank
So einen Brief habe ich auch erhalten. Ich habe nur eine Rückfrage hierzu. In meinem Brief wurde auf die Unterlassungserklärung verwiesen, die mir mein Anwalt damals zur Unterschrift erstellt hatte. Er sagte diese ist keine Schuldanerkenntnis. Hier anbei.
Trotzdem weiter Füße stillhalten? So wie ich die Unterlassungserklärung lese verpflichtet man sich damit lediglich in der Zukunft ein Teilen der Songs zu unterlassen?!
Vielen Dank
Re: Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Dieser Satz befindet sich im Schriftsatz, ohne näher darauf einzugehen, was Debcon damit aussagen möchte. Die UVE ist ja ein Dokument, dessen Inhalt in die Zukunft gerichtet ist und in dem sich der Abgebende Iediglich verpflichtet es zu unterlassen den Streitgegenstand öffentlich zugänglich zu machen. Es hat nichts mit der Forderungen in dem aktuellen Schriftsatz gemein! Also weiterhin Ruhe bewahren.An dieser Stelle verweisen wir noch einmal auf die von Ihnen abgegebene Unterlassungserklärung vom xx.xx.2012.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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