Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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Kohlenpitt

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#1941 Beitrag von Kohlenpitt » Montag 22. Mai 2017, 09:50

Nochmals ...

Böse Zungen behaupten.....
Das ´B und B sich schon zufrieden geben , mit einem Vergleich von 50€ ....
Dazu natürlich der Abgemahnte zahlt 1 fünftel der Gerichtskosten.... der Rechteinhaber 4 fünftel..

Oder man geht den Weg vors Gericht.
Aber 500€ Vergleich ??? Da hat ja damals beim ersten Prozesse der Richter vor dem AG einen Vergleich von 250€ angesetzt...
Abgelehnt und am Schluss wurde die Klage abgewiessen... Ich wars ja auch nicht .... Baumgartens Software hat da sicher fehlerhaft gearbeitet!!!

Also 500€ Vergleich Utopisch 2-4-3-n 2-4-3-n 2-4-3-n

eisprin15
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1942 Beitrag von eisprin15 » Donnerstag 25. Mai 2017, 13:58

Außerdem werden bei 500 € Vergleich noch die Gebühren vom Gericht usw. dazugerechnet.

Ich würde immer wieder durchhalten und es auf ein Urteil ankommen lassen. Aber dann mit Anwalt. Bei mir ist ja alles durch und ich habe auch mein Geld zurückbekommen. Zumindest das Meiste. Ich bin sehr zufrieden und habe somit BB gewaltig in den Allerwertesten getreten. Bei mir hat BB definitiv schön draufgelegt. 1ööüüää1

i3456.66

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1943 Beitrag von Kohlenpitt » Montag 26. Juni 2017, 09:39

Wars das jetzt bei den Blues Brothers ?
B und B?

Meine Gespott und Wut richten sich gegen die Ausführungen von B und B...
Klagt und besitzt nicht mal die rechte an dem ganzen Film....

Würde mich mal interessieren , ob alle Fälle abgearbeitet sind ?
Als ich vor dem Lg (Kadi) in Mannheim den Termin angetreten habe, war scheinbar Wochenlang jeden tag 8 Verhandlungen nur von B und B ...
Und man hört hier gar nichts mehr ???
Sind alle schon abgehandelt ?
Diese Winkeladvokaten hatten fast meine Ehe gekostet .... 1-2-3-s
Zumindest haben die mir mehr Geld bezahlen müssen, als es gekostet hat!!! 7-7-8-8-b 7-7-8-8-b 7-7-8-8-b

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1944 Beitrag von Steffen » Montag 26. Juni 2017, 10:27

Hallo @Kohlenpitt,

bitt'schön, was soll denn noch groß kommen. Fragezeichen. Von diesem Abmahner sind mir mit Inkrafttreten des GguGpr (09.10.2013) keine neuen Filesharing-Abmahnungen bekannt. Das bedeutet, bis auf Ausnahmen, wird ab Ende 2017 niemand mehr hier posten, außer uns beiden.

Filesharing interessiert niemanden mehr. Der Drops ist einfach gelutscht. Und bei der Qualität der heutigen Abmahner bzw. Kläger, ist mehr gefragt als ein anonymer "juristischer" und technischer Foren-Sachverständiger, der seine feuchten Tagträume auslebt. :o

Jeder kann dies auch in der wöchentlichen Zusammenfassung belegt wiederfinden. Wir sind zum Aussterben verdammt ...

VG Steffen

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1945 Beitrag von Kohlenpitt » Sonntag 2. Juli 2017, 07:38

Schade

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1946 Beitrag von Sudelede » Donnerstag 31. Mai 2018, 08:06

so ein Mist aber auch ,nun will B&B nach Abmahnung in 2010 3-6-5-7-h 500 € damit dann endlich Schluß ist mit der Sache . 2-4-3-n

Gruß ;9/

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1947 Beitrag von Steffen » Donnerstag 31. Mai 2018, 09:22

Kannst Du mir einmal bitte das Schreiben einscannen und zusenden (per Mail, entpersonalisiert). Danke im Voraus.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1948 Beitrag von Future2013 » Sonntag 3. Juni 2018, 15:51

Oh die Post habe ich auch mal wieder bekommen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1949 Beitrag von Steffen » Sonntag 3. Juni 2018, 20:49

Kannst Du mir einmal bitte das Schreiben einscannen und zusenden (per Mail, entpersonalisiert). Danke im Voraus.

VG Steffen

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Aktuelle Forderungsschreiben von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1950 Beitrag von Steffen » Donnerstag 7. Juni 2018, 15:46

Die Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt Rechtsanwälte versendet aktuell Forderungsschreiben hinsichtlich des Restschadensersatzanspruchs (vgl. § 102 S. 2 UrhG)


15:40 Uhr


Wie Betroffene informieren, versendet BaumgartenBrandt Rechtsanwälte Forderungsschreiben hinsichtlich des Restschadensersatzanspruchs (vgl. § 102 S. 2 UrhG). Meist handelt es sich um Abmahnungen aus dem Jahre 2010 sowie resultierende Mahnbescheide, wo nach Widerspruch keine weiteren Gebühren eingezahlt worden.





Mögliches Musterschreiben:



(...) Max Mustermann
Muster Straße 81
01234 Musterstadt



Eva Musterfrau
+49 3o 2060979-00
copyright@bb-legal.de
[Zeichen der Sachbearbeiterin]



[Name Rechteinhaber] ./. Max Mustermann
Durchsetzung von Ansprüchen unserer Mandantschaft aus internetbasierten Urheberrechtsverletzungen im Wege des Mahnbescheids




Sehr geehrter Herr Mustermann,

wie Ihnen bekannt ist, vertreten wir unsere o.g. Mandantin bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bezogen auf internetbasierte Urheberrechtsverletzungen, sogenanntes "Filesharing". Namens unserer Mandantin haben wir auch Ansprüche gegen Sie geltend gemacht und einen Mahnbescheid beantragt, gegen den Sie Widerspruch erhoben haben.

Die Forderung unserer Mandantin beläuft sich aktuell auf folgenden Betrag:

Anwaltskosten des Mahnbescheids:
- 1,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3305 W RVG: 85,00 EUR
- Post- und Telekommunikationspauschale gem. Nr. 7002 VV RVG: 17,00 EUR
Gerichtskosten des Mahnbescheids: 32,00 EUR
Hauptforderung: 955.60 EUR
________________________________________________________________________

Gesamtbetrag 1.089,60 EUR
=========================



Unsere Mandantin hat grundsätzlich kein Interesse daran, ein langwieriges Gerichtsverfahren gegen Sie zu führen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir zugunsten unserer Mandanten zuletzt vor Berufungsgerichten erfolgreich abändernde Entscheidungen erstritten haben, vgl. u.a.:
  • LG Berlin, Urteil vom 03.11.2015 - 15 S 5/15; Urteil vom 19.01.2016 - 16 S 20/15; Urteil vom 15.12.2015 - 16 S 6/15; Urteil vom 18.10.2016 - 16 S 19/15;
  • LG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2016 - 12 S 22/15;
  • LG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.07.2015 - 2-06 S 21/14 und Urteil vom 11.11.2015 - 2-06 S 14/15;
  • LG Frankenthal (Pfalz), Versäumnisurteil vom 02.06.2015 - 6 S 17/15 und Versäumnisurteil vom 14.04.2015 - 6 S 11/15;
  • LG Magdeburg, Urteil vom 27.05.2015 - 7 S 421/14 012 und Urteil vorn 27.05.2015 - 7 S 117/15;
  • LG Mannheim, Urteil vom 04.03.2016 - 7 S 4/15 und Urteil vom 22.01.2016 - 7 S 5/15;
  • LG Potsdam, Urteil vom 23.03.2016 - 2 S 11/15;
  • LG Stuttgart, Urteil vom 10.03.2016 - 17 5 13/15.

Auch der Bundesgerichtshof hat sich am 12.05.2016 zu Gunsten der klagenden Rechteinhaber positioniert und unter anderem entschieden, dass der Schadensersatzanspruch nach der Lizenzanalogie auch bei sogenannten "Filesharing" nach § 852 BGB, § 102 S. 2 UrhG einer zehnjährigen Verjährungsfrist unterliegt und seine Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers weiter präzisiert (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 48/15, BeckRS 2016, 18340).

Um eine Weiterung der Angelegenheit und insbesondere die Durchführung eines Rechtsstreits zu vermeiden, bietet Ihnen unsere Mandantin folgenden Vergleich an. Von der o.g. Gesamtforderung würde unsere Mandantin auf über die Hälfte verzichten und unterbreitet ihnen ein Vergleichsangebot in Höhe von

500,00 EUR.

Wenn Sie dieses Angebot annehmen, wären damit alle gegenseitigen Ansprüche aus dem streitigen Sachverhalt, auch gegenüber möglicherweise haftenden Dritten, abgegolten.

Ihr Einverständnis können Sie durch Überweisung des o.g. Betrages von

500,00 EUR

bis spätestens zum

xx.06.2018


auf unser Anderkonto bei der [Name Bank] erklären:
Kontoinhaber: [Name Kontoinhaber]
IBAN: [IBAN]
Swift (BIC): [BIC]
Verwendungszweck: [Verwendungszweck]


Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, hält sich unsere Mandantin nicht mehr an das Angebot gebunden, und es kann zur Durchführung des streitigen Verfahrens kommen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Name] Rechtsanwalt (...)






Was tun?

Auf diese Forderungsschreiben hin sollte ein Betroffener nicht ohne anwaltliche Prüfung reagieren oder sogar übereilt zahlen.




Rechtslage

Die Rechtslage zu Verjährungsfragen bei Filesharing-Fälle ist im § 102 UrhG geregelt und schon immer geltend. Für diejenigen, die es nicht wahr haben wollten bzw. wollen, sollte es spätestens mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes "Everytime we touch" (Urt. v. 12.05.2016 - I ZR 48/15) es klar sein.



§ 102 UrhG

1. § 102 Satz 1 UrhG = Abmahnkosten (Anwaltliche Gebühren, (Teil-) Schadensersatzanspruch, Unterlassungsanspruch) - 3 Jahre
a) Unabhängig ihrer Rechtsgrundlage (§§ 97, 97a Abs. 3 UrhG) = drei Jahren (§ 195 BGB)
b) Beachte: mögliche Unterschiede in den Höchstfristen (§ 199 BGB)

2. § 102 Satz 2 UrhG = (Rest-) Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung - 10 Jahre
a) Unabhängig von den Abmahnkosten
b) Verletzung durch eine unerlaubte Handlung (schuldhaft, widerrechtlicher Eingriff in einen fremden Rechtskreis; § 852 BGB)
c) ist im Umfang der ungerechtfertigten Bereicherung, die der Schädiger aus der unerlaubten Handlung erlangt hat und von der deliktischen Verjährung ausgenommen.



Lesetipp:

Zeitschrift ZUM, 60. Jahrgang 2016, Heft 2, S. 192:
"Weber, Christian: Die Verjährung von urheberrechtlichen Ansprüchen mit besonderem Augenmerk auf Fälle illegalen Filesharings - Anmerkung zu LG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.07.2015, Az. 2-06 S 21/14"



Das bedeutet, der Rest-Schadensersatz (bzw. Wertersatzanspruch) kann innerhalb 10 Jahren gerichtlich geltend gemacht werden. Natürlich ist hier die entscheidende Grundlage, dass der Betroffene als Täter richterlich verurteilt wird.
Im Weiteren wird als Vergleichssumme (500,00 EUR) die Gesamtforderung (1.089,60 EUR = Anwaltskosten Mahnbescheid, Gerichtskosten Mahnbescheid, Hauptforderung Abmahnung) hergenommen. Dabei setzt sich die Hauptforderung der vorgerichtlichen Abmahnung meist aus 555,60 EUR Anwaltskosten und 400,00 EUR Teil-Schadensersatz (955,60 EUR) zusammen. Dabei ist anzunehmen, dass die vorgerichtlichen Anwaltskosten aus der Abmahnung schon mittlerweile verjährt sind.

So unstreitig, wie es die Kanzlei BaumgartenBrandt Rechtsanwälte es darstellt, ist es bei Weitem nicht. Deshalb, wer nicht vorhat zu zahlen, kann zumindest Einrede stellen, ansonsten ist die Forderung anwaltlich prüfen zu lassen.




VG Steffen

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1951 Beitrag von Kohlenpitt » Sonntag 1. Juli 2018, 19:10

Guten Tag …

Skeptisch betrachte ich die Vorgehensweise von Baumgartenbrandt …
Denen wurden doch die Gerichtsverhandlungen um die Ohren geworfen , und viele Instanzen verloren .
Bei mir hatten die sogar einen Termin zur Berufung verpennt, und irgendwann dann einfach argumentiert... Das Gericht wäre dran schuld... Und es wurde Ihnen Recht gegeben... Desto Trotz wurde die Klage vor dem LG abgeschmettert .. Dank Dr Wachs …

Persönlich, wenn mich Baumgarten noch nerven würde . könnte man sich eines Überlegen!
Man versucht sich zu einigen, ( Vergleichen, wäre das Falsche Wort )
Mein persönlicher Spielrahmen bei den B und B... wäre bei 50€ , aber höchstens 100 € …
Dazu macht an den Vorschlag, man übernimmt 1 fünftel der Gerichtskosten . und die Gegenseite übernimmt 4 Fünftel der Gerichtskosten.
Ansonsten würde ich mit einem Anwalt vor Gericht gehen ..
Aber die Gegenseite ist ja froh, wenn ein paar Taler rüber springen.

Wenn man dagegen Rechnet …. Urlaub, Spritkosten usw …. Kann man Leben mit so 80€ an Kosten … Mit den Gerichtskosten von Einem-Fünftel !
Aber das sind nur meine Gedanken …. Meine Eigenen !

Gruss Kohlenpitt der den Baumgartens sicher Bauchschmerzen , zugefügt hat , mit dem Doc Wachs !

Achso
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1952 Beitrag von Achso » Dienstag 3. Juli 2018, 00:50

Mach dir keine Sorgen der Insolvenzverwalter wird es B+B schon besorgen.

Achso -ö.,,ö.,,

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1953 Beitrag von Kohlenpitt » Dienstag 3. Juli 2018, 09:35

Dann hau Rein und berichte doch bitte , wie es ausgegangen ist.... Bitte

Arno Dorian
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1954 Beitrag von Arno Dorian » Mittwoch 4. Juli 2018, 01:35

Wow, hier geht ja noch was!
2-4-3-n

Aus Langeweile hab ich mal den Link in den Favoriten gedrückt.
Die treiben es ja noch bis auf die Spitze, dachte das wäre inzwischen endgültig vorbei mit B+B.

Zum Glück haben die bei mir alles zurückgezogen, von daher können die jetzt nichts mehr fordern.
Würde mir noch fehlen das der Misst noch weiter laufen würde.

Also gehts nun noch weiter bei Euch Betroffenen bis 2020 bzw sogar drüber bis es ganz verjährt ist.
Wünsche Euch viel Erfolg das Ihr ohne Zahlung davon kommt!

,,..--.- baynay .:::;;

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1955 Beitrag von Kohlenpitt » Samstag 7. Juli 2018, 15:15

@ Arno ….
Kannst Du mir mal sagen , so pi mal Daumen , wann B und B die Abenmahnungen zurückgezogen hat ?
Gruss Kohlenpitt

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1956 Beitrag von Kohlenpitt » Sonntag 16. September 2018, 21:37

Schade meldet sich keiner mehr ….

gecko1492
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1957 Beitrag von gecko1492 » Samstag 13. Oktober 2018, 23:43

Steffen ist am 27 August verstorben.
Gruß Gecko


Tyler_
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Registriert: Mittwoch 23. Januar 2019, 16:42

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1959 Beitrag von Tyler_ » Mittwoch 23. Januar 2019, 17:21


Halloo liebe Anti-Abmahn-Fraktion (:

ich bräuchte Hilfe, da ich auch jetzt einen bzw. mein Vater ein Mahnbescheid von BaumgartenBrandt bekommen hat.
Die Sache ist noch von 2011. Damals hatten wir eine Abmahnung bekommen. Dann 2013 kam noch eine,
allerdings ging es um ein anderes Werk und Rechteinhaber, es war aber diesmal komplett ein Schuss ins Blaue von BB.

Jetzt kam dieser Mahnbescheid, wo es wieder um 2011 geht.
Nach einiger Recherche scheint die Empfehlung zu sein damit zum Anwalt zu gehen.
Meine Frage, ist es wirklich notwendig..? Bei der Abmahnung konnte man ja mit einer modifizierten Unterlassungserklärung
reagieren, und die Sache war erstmal erledigt. Würde es entsprechend nicht reichen, so ein "Muster-Widerspruch" zu schicken..?
Ich könnte das Schreiben auch jemanden hier per Mail schicken, oder evtl. auch als PDF an dem Post anhängen..

Ich wäre Euch wirklich zum Dank verpflichtet, wenn Ihr mir da ein Ratschlag gebt.

Viele Grüße

T.

PS. Mein herzliches Beileid an die Hinterbliebenen von Steffen Hentsch. RIP.

fundus
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1960 Beitrag von fundus » Donnerstag 24. Januar 2019, 08:15

Hallo Tyler,

es reicht aus mit dem "Muster-Widerspruch" zu widersprechen und den Anwalt benötigst du erst wenn es vor Gericht geht. Selbst dann könntest du noch ohne Anwalt auf die Kanzlei zugehen und einen Vergleich anstreben, falls dir ein Gerichtsverfahren zu stressig ist.
Dein Schreiben benötige ich nicht, denn dieses Schema gilt für alle Abmahnungen.

Das Baumgarten Brandt wieder aktiv ist wundert mich aber, denn man hat lange nichts mehr von denen gehört. Hier wäre es noch interessant welcher Rechteinhaber für deine Abmahnung verantwortlich ist. Falls es die Lichtblick GmbH ist, sind Baumgarten Brandt wahrscheinlich ohne Mandat unterwegs, denn die Lichtblick ist insolvent und der Insolvenzverwalter hat Baumgarten Brandt kein Mandat mehr erstellt. Das könntest du in deine Verteidigung aufnehmen.

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