Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
Hallo,
da bin ich wieder...hatte gehofft, sei sei Ruhe...
Heute kam ein Schreiben vom Inkasso Büro. Man wurde beauftragt Summe xxx einzuziehen. Zahlschein mit Wunschraten liegt bei. Zahlbar bis ...ca. 20 Tage Zeit dafür
Ich meine damals bei einer anderen Geschichte kam ein Schreiben von einem Amtsgericht, dem hatte ich damals widersprochen.
ABER wie ist es jetzt hier?
Danke für einen Tip!
Grüße
da bin ich wieder...hatte gehofft, sei sei Ruhe...
Heute kam ein Schreiben vom Inkasso Büro. Man wurde beauftragt Summe xxx einzuziehen. Zahlschein mit Wunschraten liegt bei. Zahlbar bis ...ca. 20 Tage Zeit dafür
Ich meine damals bei einer anderen Geschichte kam ein Schreiben von einem Amtsgericht, dem hatte ich damals widersprochen.
ABER wie ist es jetzt hier?
Danke für einen Tip!
Grüße
Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
Wer von einem Inkasso ein außergerichtliches Forderungsschreiben erhält, und nichts damit anfangen kann, sollte einmal widersprechen.
Muster Widerspruch
Beachte:
a) immer im Doppelversand (1-mal per Mail, 1-mal per Einwurf Einschreiben)
VG Steffen
Muster Widerspruch
[Absender: Anrede, Vorname, Name, Anschrift]
[Ort], den [Datum]
[Empfänger: Firmenname, Anschrift]
Widerspruch
Ihr Schreiben vom [Datum]
Ihr Zeichen: ["Unser Zeichen"]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum].
Ich, [Vorname Name], widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen und weise diese vollumfänglich zurück.
Mit freundlichen Grüßen
__________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
[Ort], den [Datum]
[Empfänger: Firmenname, Anschrift]
Widerspruch
Ihr Schreiben vom [Datum]
Ihr Zeichen: ["Unser Zeichen"]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum].
Ich, [Vorname Name], widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen und weise diese vollumfänglich zurück.
Mit freundlichen Grüßen
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(rechtsverbindliche Unterschrift)
Beachte:
a) immer im Doppelversand (1-mal per Mail, 1-mal per Einwurf Einschreiben)
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
Vielen Dank Steffen,
man ist einfach schon zu lange raus aus dem Thema...wird dann so erledigt. Vermutlich kommt dann irgendwann das Mahnschreiben vom Gericht...(war, glaube ich damals so, dem hatte ich damals auch widersprochen, und dann war Ruhe)
Frage, falls es mir in der Zwischenzeit doch alles zu doof wird, kann ich immer noch einen außergerichtliche finanzielle Einigung (deutlich reduzierter Betrag) erzielen, oder ist es jetzt schon zu spät?
Grüße
man ist einfach schon zu lange raus aus dem Thema...wird dann so erledigt. Vermutlich kommt dann irgendwann das Mahnschreiben vom Gericht...(war, glaube ich damals so, dem hatte ich damals auch widersprochen, und dann war Ruhe)
Frage, falls es mir in der Zwischenzeit doch alles zu doof wird, kann ich immer noch einen außergerichtliche finanzielle Einigung (deutlich reduzierter Betrag) erzielen, oder ist es jetzt schon zu spät?
Grüße
Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
Und noch mal eine Frage zur Verjährung (ich verstehe dieses ganze §-deutsch nicht so ganz)
Ich drösel das noch mal auf:
Erstes Schreiben Mitte 2014 mit lock 2 Monate davor.
=> Start der Frist 31.12.2014 (?)
Dann Bettelschreiben ziemlich genau 3 Jahre danach. Bis zum 31.12.2017 ist KEIN Mahnbescheid, KEIN Inkasso, nix vom Gericht gekommen
=> Verjährt? oder ist das durch das Bettelschreiben (Mitte 17) oder dem Inkasso (2018) aufgehoben????
Grüße
Ich drösel das noch mal auf:
Erstes Schreiben Mitte 2014 mit lock 2 Monate davor.
=> Start der Frist 31.12.2014 (?)
Dann Bettelschreiben ziemlich genau 3 Jahre danach. Bis zum 31.12.2017 ist KEIN Mahnbescheid, KEIN Inkasso, nix vom Gericht gekommen
=> Verjährt? oder ist das durch das Bettelschreiben (Mitte 17) oder dem Inkasso (2018) aufgehoben????
Grüße
Keine Verjährungsfrage!
Hallo @tiptronic ,
Die Antworten auf Fragen der Verjährung in einem konkreten Abmahnfall hat mir das Landgericht Berlin mittels Urteil vom 30.08.2013 - Az. 103 O 60/13 untersagt. Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten, werden keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung beantwortet!
Bitte selbstständig einlesen:
VG Steffen
Die Antworten auf Fragen der Verjährung in einem konkreten Abmahnfall hat mir das Landgericht Berlin mittels Urteil vom 30.08.2013 - Az. 103 O 60/13 untersagt. Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten, werden keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung beantwortet!
Bitte selbstständig einlesen:
- Link
- Kommt man nicht damit klar - Anwalt!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
hmmm, ja, das hatte ich schon gelesen, aber nicht wirklich verstanden...
Mein Hauptproblem ist jetzt ja, ob der Bettelbrief ausgereicht hat, um die Verjährung zu verlängern...aber eigentlich hätte ein MB kommen müssen...war aber nicht so...
Aber scheinbar bin ich hier alleine auf weiter Flur...hatte auf weitere Mitleser gehofft, die einem da auf die Sprünge hilft...
Mein Hauptproblem ist jetzt ja, ob der Bettelbrief ausgereicht hat, um die Verjährung zu verlängern...aber eigentlich hätte ein MB kommen müssen...war aber nicht so...
Aber scheinbar bin ich hier alleine auf weiter Flur...hatte auf weitere Mitleser gehofft, die einem da auf die Sprünge hilft...
Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
@All,
ein Betroffener hat seine Dokumente des Inkassos zur Verfügung gestellt. Hiermit veröffentliche ich diese aufgrund des öffentlichen Interesses.
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VG Steffen
ein Betroffener hat seine Dokumente des Inkassos zur Verfügung gestellt. Hiermit veröffentliche ich diese aufgrund des öffentlichen Interesses.
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VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
Es ist leider so, versteht ein Betroffener den Sachverhalt im Link nicht, dann kann ihm ein Forum nicht weiterhelfen und er muss einen Anwalt konsultieren. Auch wenn Du aus einem anonymen Account heraus schreibst, stellst Du eine Frage zu deinem konkreten Fall.tiptronic hat geschrieben:hmmm, ja, das hatte ich schon gelesen, aber nicht wirklich verstanden ...
Mein Hauptproblem ist jetzt ja, ob der Bettelbrief ausgereicht hat, um die Verjährung zu verlängern ... aber eigentlich hätte ein MB kommen müssen ... war aber nicht so ...
Aber scheinbar bin ich hier alleine auf weiter Flur...hatte auf weitere Mitleser gehofft, die einem da auf die Sprünge hilft ...
Wenn jemand darauf antwortet, stellt diese eine unerlaubte Rechtsberatung dar, da man a) den Fall rechtlich prüfen muss, b) konkret antwortet. Dies ist nur einem Anwalt vorbehalten, um dich vor Schaden zu schützen bei eventueller Falschberatung. Seit dem ergangenen Urteil, wird eben darauf nicht mehr geantwortet.
Bitte selbstständig einlesen:
- Link
- Kommt man nicht damit klar - Anwalt!
So isses!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
Alles gut @Steffen!!!
Ich entnehme der Aufschlüsselung, das es bei mir eig. verjährt ist, da nach Mitte 2014 kein MB mehr kam. Nur jetzt halt in 2018 das Inkasso (sieht bei mir sehr ähnlich aus, nur ohne gesonderte Aufstellung der Kosten vom Blatt 2)
Und dieses Inkasso verwirrt dann natürlich.
Wenn ich einen Anwalt finden würde, könnte ich si her noch mal nachfragen. Aber hier bei uns auf dem Lande nur Klausis (sorry, ist leider so. Hatte mal einen Arbeitsvertrag zum Gegenlesen. Der konnte damit nix anfangen...).
Mal schauen, ob ich via Verbraucherzentrale eine brauchbare Auskunft bekomme.
Grüße
Ich entnehme der Aufschlüsselung, das es bei mir eig. verjährt ist, da nach Mitte 2014 kein MB mehr kam. Nur jetzt halt in 2018 das Inkasso (sieht bei mir sehr ähnlich aus, nur ohne gesonderte Aufstellung der Kosten vom Blatt 2)
Und dieses Inkasso verwirrt dann natürlich.
Wenn ich einen Anwalt finden würde, könnte ich si her noch mal nachfragen. Aber hier bei uns auf dem Lande nur Klausis (sorry, ist leider so. Hatte mal einen Arbeitsvertrag zum Gegenlesen. Der konnte damit nix anfangen...).
Mal schauen, ob ich via Verbraucherzentrale eine brauchbare Auskunft bekomme.
Grüße
Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
Hierzu noch kurz eine Frage, da im Wegweiser Inkasso auf Seite 6/7 auch noch die Bevollmächtigung angefordert wird. Muss man, oder kann ich das auch erst noch lassen?Steffen hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Januar 2018, 23:29Wer von einem Inkasso ein außergerichtliches Forderungsschreiben erhält, und nichts damit anfangen kann, sollte einmal widersprechen.
Muster Widerspruch
[Absender: Anrede, Vorname, Name, Anschrift]
[Ort], den [Datum]
[Empfänger: Firmenname, Anschrift]
Widerspruch
Ihr Schreiben vom [Datum]
Ihr Zeichen: ["Unser Zeichen"]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum].
Ich, [Vorname Name], widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen und weise diese vollumfänglich zurück.
Mit freundlichen Grüßen
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(rechtsverbindliche Unterschrift)
Beachte:
a) immer im Doppelversand (1-mal per Mail, 1-mal per Einwurf Einschreiben)
VG Steffen
DANKE!
Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
Muss man nicht. Einfach den Widerspruch, so wie von mir gepostet.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
OK! Danke!
Grüße
Grüße
Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
Hallöchen!tiptronic hat geschrieben: ↑Freitag 26. Januar 2018, 14:14Alles gut @Steffen!!!
Ich entnehme der Aufschlüsselung, das es bei mir eig. verjährt ist, da nach Mitte 2014 kein MB mehr kam. Nur jetzt halt in 2018 das Inkasso (sieht bei mir sehr ähnlich aus, nur ohne gesonderte Aufstellung der Kosten vom Blatt 2)
Und dieses Inkasso verwirrt dann natürlich.
Wenn ich einen Anwalt finden würde, könnte ich si her noch mal nachfragen. Aber hier bei uns auf dem Lande nur Klausis (sorry, ist leider so. Hatte mal einen Arbeitsvertrag zum Gegenlesen. Der konnte damit nix anfangen...).
Mal schauen, ob ich via Verbraucherzentrale eine brauchbare Auskunft bekomme.
Grüße
Du bist nicht alleine auf weiter Flur... bei mir ist es exakt genau so gelaufen.
Brief von Nimrod Anfang 2014 erhalten, modUE geschickt, noch einmal eine Aufforderung zur Zahlung kurz danach erhalten und seit dem nichts mehr gehört - bis letzte Woche. Da flattert bei mir ein Inkassoschreiben rein. Was soll das denn jetzt, nachdem es sowieso verjährt ist? Haben die mal wieder ein paar Schreiben raus geschickt so auf gut Glück?!
Bei mir ist es auch Rhein Inkasso. Sieht fast exakt so aus, wie dass das Steffen gepostet hat.
Kann man oder sollte man im Widerspruch auch gleich rein schreiben, dass es doch sowieso verjährt ist?
Naja, ich werde dann wohl mal den Widerspruch verfassen und abwarten...
Viele Grüße,
Davide
Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
Hi,
nee, nur Widerspruch, sonst nix.
Gruß
nee, nur Widerspruch, sonst nix.
Gruß
Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
@All,
Betroffene, die auf das erste außergerichtliche Forderungsschreiben (Link) des Inkassos mit einem Widerspruch reagiert haben, erhielten jetzt nachfolgendes zweiseitiges Schreiben.
Muster:
...........................................................................
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Hinweis:
a) Wer zahlen will, kann zahlen.
b) Wer nicht zahlen will, 1-mal widersprach - weiter abwarten, dieses Schreiben - nur - abheften
ab) Wer nicht zahlen will, noch nicht 1-mal widersprach - nach dem Muster widersprechen (Link) und dieses Schreiben abheften
VG Steffen
Betroffene, die auf das erste außergerichtliche Forderungsschreiben (Link) des Inkassos mit einem Widerspruch reagiert haben, erhielten jetzt nachfolgendes zweiseitiges Schreiben.
Muster:
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...........................................................................
Hinweis:
a) Wer zahlen will, kann zahlen.
b) Wer nicht zahlen will, 1-mal widersprach - weiter abwarten, dieses Schreiben - nur - abheften
ab) Wer nicht zahlen will, noch nicht 1-mal widersprach - nach dem Muster widersprechen (Link) und dieses Schreiben abheften
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
N'abend, die Bilder lassen sich nicht öffnen...hätte gern mal gelesen...
Grüße
Grüße
Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
Geht wieder. VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
Prima, DANKE!
Bin gespannt, wann ich 2te Post bekomme..wobei, ich die eigentlich nicht brauche...
Bin gespannt, wann ich 2te Post bekomme..wobei, ich die eigentlich nicht brauche...
Re: Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte
So, das zweite Schreiben Inkasso ist da, allerdings mit Anlage "ursprüngliches Abmahnschreiben", welches mal von Nimrod kam.
Wenn die Frist ergebnislos verstreicht, überlegt man sich zu klagen...
Dieses Schreiben einfach ablegen, Richtig?
Wobei in einem weiteren Forum auch Schreiben für DAS 2te Schreiben Inkasso gibt...was ist nun Richtig?
Grüße
Wenn die Frist ergebnislos verstreicht, überlegt man sich zu klagen...
Dieses Schreiben einfach ablegen, Richtig?
Wobei in einem weiteren Forum auch Schreiben für DAS 2te Schreiben Inkasso gibt...was ist nun Richtig?
Grüße