Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

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Sqizzy
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1181 Beitrag von Sqizzy » Dienstag 20. Dezember 2016, 16:59

Habe eine Vorlage verwendet.
NNirom hat geschrieben:
Sqizzy hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe im März 2013 eine Abmahnung von Fareds erhalten und mit der modUE reagiert. Seitdem habe ich nichts von Fareds gehört. Diese Woche ist der Mahnbescheid reingeflattert. Ich möchte dem Mahnbescheid widersprechen und würde wie folgt vorgehen:

1) Datum des Widerspruchs ausfüllen
2) Häkchen unter "Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt" setzen
3) Unterschreiben
4) Den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein an das Amtsgericht schicken
5) Den Widerspruch als Fax zusätzlich an das Amtsgericht schicken


Habe ich etwas vergessen oder passt das so?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Viele Grüße

Sqizzy
passt so!

eine Frage: Hast Du die modUE damals selbst aufgesetzt oder hat das dein Anwalt gemacht?

NNirom
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1182 Beitrag von NNirom » Dienstag 20. Dezember 2016, 18:13

Viel Erfolg!
Und berichte wie es ausgegangen ist! 1ööüüää1

Sqizzy
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1183 Beitrag von Sqizzy » Donnerstag 12. Januar 2017, 17:58

Hallo zusammen,

nach dem Widerspruch habe ich ein Schreiben von Fareds erhalten mit dem letzmaligen Angebot das ganze aussergerichtlich zu lösen, in Raten abzuzahlen und mit Fristsetzung. Sollte ich bis zum Tag X das ganze nicht annehmen wird die Klageschrift bei Gericht eingereicht.

Haft Ihr auch ein solches Schreiben nach dem Widerspruch erhalten. Ist das gängige Praxis?

Viele Grüße
Sqizzy

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1184 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. Januar 2017, 23:48

Man muss hier unterscheiden,

MB = gerichtliches Mahnverfahren
aktuelles Schreiben = außergerichtlich

Du kannst diesen Vergleich annehmen oder ablehnen.

VG Steffen

Soulsurfer
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1185 Beitrag von Soulsurfer » Dienstag 17. Januar 2017, 09:19

Hallo zusammen,
hätte bzgl. Verjährung eine Frage. Im März 2014 habe ich eine Abmahnung bzgl. einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im März 2013 erhalten. In der Abmahnung steht weiter, dass das Gericht es im Mai 2013 als glaubhaft angesehen hat, dass mit meiner IP-Adresse der Verstoß begangen wurde. Kann es sein, dass Fareds erst 2014 von meinem Provider über den angeblichen Verstoß informiert wurde und somit die Verjährung erst Ende 2017 endet? Ist das realistisch?

Danke für eine Einschätzung und beste Grüße

xamoel
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1186 Beitrag von xamoel » Dienstag 17. Januar 2017, 11:25

Du kannst sogar sicher sein, dass deine Verjährung erst 31.12.2017 endet. Das Jahr der Abmahnung plus 3 Jahre. Wann das Gericht irgendwas beschlossen hat spielt dafür keine Rolle.

Sianfra
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1187 Beitrag von Sianfra » Mittwoch 18. Januar 2017, 12:21

Bedenkt auch bitte an die Verjährung mit dem SE (Schadensersatz)
Bei mir wäre, nach einem MB auch am 01.07.2013 Schluss gewesen. Ich werde auch immer wieder daran erinnert, dass ich noch etwas zu begleichen habe.

juhun
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1188 Beitrag von juhun » Montag 17. April 2017, 02:06

Hallo

mir ist das gleiche passiert, was auch Sqizzy passierte. Leider habe ich den Mahnbescheid selbst nie gesehen und daher nicht widersprechen. (die Post kam nicht an oder ging verloren)
Nun kam der Vollstreckungsbescheid, da man nicht rechtzeitig widersprechen konnte.
Wie reagiere ich am besten?
Einspruch einlegen und warten?
Muss ich dem nicht erhaltenen Mahnbescheid auch noch nachträglich widersprechen?
Als ich früher die Abmahnung bekam, reagierte ich mit der Abgabe der mod. UE.

Freundliche Grüße

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1189 Beitrag von Steffen » Montag 17. April 2017, 10:01

Hallo @juhun,

Widerspruch (-zu einem Teil- oder -insgesamt-) gegenüber einem Mahnbescheid kann der Betroffene erheben, solange kein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde (siehe § 694 ZPO). In der Regel hat man mit Zustellung des Mahnbescheid 14 Tage Zeit, diesem anzuerkennen oder zu widersprechen. Ohne eine Wertung vorzunehmen, wurde der Mahnbescheid anscheinend nicht ordnungsgemäß zugestellt, so dass man nicht widersprechen konnte und der Antragsteller einen VB beantragt und das Mahngericht diesen erlassen hat.

Ein Vollstreckungsbescheid ist einem Anerkenntnisurteil gleich und kann demnach auch -sofort- vollstreckt werden (siehe § 699 ff. ZPO). Will man sich dagegen nicht wehren und wartet ab, kommt schlimmsten Falle irgendwann der Gerichtsvollzieher und vollstreckt das Urteil (= Pfändung).

Will man sich dagegen wehren, muss am Mahngericht fristgerecht -Einspruch- einlegt werden (14 Tage ab Zustellung). Dieser Einspruch kann formlos und muss schriftlich erfolgen. Das Mahngericht gibt dann das Mahnverfahren an das im MB benannten Streitgericht ab und es kommt zu einer Verhandlung (allgemein). Hier kann dann auch geklärt werden, warum der MB nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde. Der Überbringer (z.B. Postbote) wird darlegen müssen, wann - wo - wie er diesen zustellte; Du, dass du diesen nicht erhalten hast. Punkt.

Will man Einspruch einlegen, sollte man einen Anwalt damit beauftragen, da es dann sowieso zu einer Verhandlung am Streitgericht kommt.

VG Steffen

juhun
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1190 Beitrag von juhun » Montag 17. April 2017, 10:09

Danke Steffen!

Ich sollte mich doch wehren, damit es nicht zum schlimmsten Fall kommt. Also Einspruch einlegen!
Lohnt sich hierbei einen Anwalt zu nehmen? Der Streitwert ist doch mit allen Gerichtskosten ca. 1200 Euro.

Freundliche Grüße

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1191 Beitrag von Steffen » Montag 17. April 2017, 10:15

Wenn ich mich nicht wehre, wird der VB (kleines Wortspiel) vollstreckt.

Wenn ich mich gegen den VB wehre, wehre ich mich automatisch gegen den MB, gegen die Abmahnung. Beim Einspruch kommt es sowieso zu einer Verhandlung - nicht am Mahngericht, sondern am Streitgericht (ist im MB benannt).

Natürlich sollte ich damit einen Anwalt beauftragen und auf Forenhilfe verzichten. 1ööüüää1


VG Steffen

juhun
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1192 Beitrag von juhun » Montag 17. April 2017, 10:22

Okay, aber warum auf Forenhilfe verzichten, wenn ich doch bei der Entscheidung unterstützt werde, ob ich wirklich einen Anwalt brauche.

Gibt es eine Liste empfohlener Anwälte?

Freundliche Grüße

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1193 Beitrag von Steffen » Montag 17. April 2017, 10:33

Natürlich ist eine Forenhilfe bis zu einem gewissen Grad nicht verwerflich. So wurde dir jetzt -allgemein- aufgezeigt, welche Möglichkeiten der Reaktion man hätte. Mit seiner Entscheidung sollte aber man dann auf Forenhilfe verzichten. Einmal sind wir juristische Laien und andermal steht nur dein Geld auf dem Spiel, nicht dass des Forums.

Auf der HP gibt es eine Liste von Anwälten, die man beauftragen könnte. Bitte mit dem Mauszeiger auf dem geöffneten Link (und Button: "empfohlene Anwälte") gehen, es öffnet sich dann das entsprechende Menü. Es ist aber als eine Art "Erste Hilfe" zu betrachten.

Wichtig ist ein Vorabgespräch und Vergleich - immer unter der Fristwahrung (14 Tage ab Zustellung des VB). Also nicht unendlich viel Zeit nehmen! Für mich wichtiger als irgend ein Titel, dass der entsprechende Anwalt einen fairen Preis berechnet und vor allem Erfahrungen in Filesharing Klagen sowie zur aktuellen Rechtsprechung besitzt.

VG Steffen

Odelaine
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1194 Beitrag von Odelaine » Donnerstag 20. April 2017, 14:36

Kurzer Status zu https://www.abmahnwahn-dreipage.de/foru ... 665#p31665
Nach Mahnbescheid in 2013, diesem widersprochen und seit dem nichts mehr gehört.

Vielen Dank noch mal an Steffen und sein Forum.

touprari
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#1195 Beitrag von touprari » Sonntag 2. Juli 2017, 22:48

Hallo zusammen,

habe
- März 2013 eine Abmahnung von Fareds erhalten und daraufhin eine modUE abgeschickt und mich für nicht zahlen entschieden.
Darauf folgten dann die klassischen Briefe, die ignoriert und abgeheftet wurden.
- Ende Dezember 2016 kurz vor der Verjährung kam dann ein Mahnbescheid. Diesem habe ich vollständig widersprochen.

Nach 3 Jahren (2014 bis 2016) + 6 Monate Hemmung durch Mahnbescheid sollte der Fall jetzt m. E. verjährt sein :-)

VG
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1196 Beitrag von Steffen » Samstag 8. Juli 2017, 14:51

Hallo @ xMaestro21,

wenn man in diesem Thread schaut, merkt man schon, dass hier nicht die Masse postet oder postete. Das liegt vielleicht auch daran, dass dieser Abmahner in anderen "Stückzahlen" abmahnt als z.B. WF.

Dann denkt ja jeder der nach einer Abmahnung nur mit einer "mod. UE + Nichtzahlen" reagiert, dass der "Kelch der Klage" vorüberziehe. Das ist nicht naiv, sondern neben einer Reaktionsmöglichkeit wohl auch dann Wunschdenken. Natürlich verhält es sich dito beim Erhalt des MB und dem Einlegen des Widerspruch. Man entscheidet sich wieder für "Nichtzahlen" und hofft, dass nach dem Widerspruch nichts mehr kommt, zumindest nichts mehr vom Gericht.

Es ist halt so, wer sich für das "Nichtzahlen" entscheidet, wählt entweder Klage oder Verjährung. Punkt.



Sicherlich und wenn der Abmahner vergleichsbereit ist, kann man sich mit Anspruchsbegründung (Klage im Mahnverfahren, ca. 6 Monate warten) sofort außergerichtlich vergleichen. Man sollte aber dann nicht zögern, sondern sofort den Abmahner anrufen.



Wen Du nicht gerade mehr Details postest, wodurch Du etwa identifizierbar bist und die 4 Abmahnungen nicht gerade alle von einem Abmahner sind, wird der Abmahner von den anderen Abmahnung - keine - Kenntnis haben.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1197 Beitrag von Steffen » Samstag 8. Juli 2017, 17:49

Hallo @ xMaestro21,

zu erst einmal, was denkst Du? Du bist in einem Zivilrechtsstreit, wo die Gegenseite das Geld will. Das bedeutet, jeder der mit Erhalt
a) der Abmahnung mit mod. UE + Nichtzahlen reagiert
b) eines Mahnbescheid mit Widerspruch und Nichtzahlen reagiert
entscheidet sich für entweder Klage oder Verjährung, die Chancen stehen dabei 50:50. Es ist DEIN Risiko!

Die Zeiten, wo mit Abgabe einer mod. UE + Nichtzahlen alles easy sei, mit Erhalt eines MB alles easy sei; die Dubiosesten der Dubiosen klagen schon nicht ... sind schon lange vorbei und existieren nur im Geist von anonymen Foren-Usern, die dann weg sind, wenn Du eine Klageschrift in den Händen hältst. Es ist kein Kinderspiel. Ausrufezeichen.


Zum besseren Verständnis, die möglichen Reaktionen auf einen MB (allgemein):

1. man zahlt (Rechtsstreit erledigt)
2. Widerspruch - insgesamt -
(bei unberechtigten Forderungen)
2.1. Abwarten
2.1. 1. klagt man
2.1.1.1.beauftragt man sofort einen Anwalt
oder
2.1.1.2.versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
2.1.2. klagt man nicht
2.1.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
und
2.1.2.2. berichtet hier, wenn man Abstand gefunden hat
3. vor Fristverstreichung versucht man mit dem Antragsteller - telefonisch - einen außergerichtlichen Vergleich (dieser sagt dann, wie es weitergeht)

(...) Und wenn dann die Klage kommt, kann ich trotzdem noch so schnell wie möglich bei dem Abmahner anrufen und um einen Vergleich bitten, um der Klage noch zu entgehen?
Habe ich das so richtig verstanden? (...)
Ja, wenn dieser vergleichsbereit ist und natürlich dann unter seinen Konditionen.


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1198 Beitrag von OrangeMan » Montag 10. Juli 2017, 18:02

Hallo,

vielen Dank für die Hilfe hier.

Ich hätte ein paar Fragen:
  • Wenn geklagt wird, werden die Kosten für einen Vergleich (um den Prozess noch abzuwenden) deutlich höher, weil ja auch Kosten für die Klage entstanden sind - richtig? Wie hoch wäre der Unterschied?
  • Nach Mahnbescheid kann ein Anwalt auf Basis des Beratungsscheins nur beraten, nicht vertreten (wegen laufendem Gerichtsverfahren). Kann er mir dann aber ziemlich genau sagen, was ich machen soll - z.B. wie das Vergleichsangebot sein soll? Oder kann der Anwalt in dieser Situation schon über Prozesskostenhilfe arbeiten?
  • Bringt es was beim Vergleichsangebot auf deren Prozessrisiken hinzuweisen bzw. z.B. darauf, dass der Film kein Urheberrechtsschutz haben könnte?
  • Macht es einen großen Unterschied, wenn man das Vergleichsangebot oder anderes selbst verschickt und nicht ein Anwalt? Vorausgesetzt es ist inhaltlich mehr oder weniger gleich.
  • Kann ich vor einer Klage prüfen lassen, ob ich Prozesskostenhilfe bekommen könnte?
  • Welche Kosten hätte ich, wenn ich Prozesskostenhilfe bekäme, aber trotzdem verlieren würde?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1199 Beitrag von Steffen » Montag 10. Juli 2017, 23:15

(...) Wenn geklagt wird, werden die Kosten für einen Vergleich (um den Prozess noch abzuwenden) deutlich höher, weil ja auch Kosten für die Klage entstanden sind - richtig? Wie hoch wäre der Unterschied? (...)
Wenn man die Klageschrift erhält und sich mit dem Kläger außergerichtlich vergleicht, gibt es einen Vergleich nur für die Kosten der Abmahnung. Vom Gericht erhält man dann separat noch einen Kostenfestsetzungsbeschluss über die Gerichtskosten. Die genauen Beträge bei diesem Abmahner kenne ich nicht.


(...) Nach Mahnbescheid kann ein Anwalt auf Basis des Beratungsscheins nur beraten, nicht vertreten (wegen laufendem Gerichtsverfahren). Kann er mir dann aber ziemlich genau sagen, was ich machen soll - z.B. wie das Vergleichsangebot sein soll? Oder kann der Anwalt in dieser Situation schon über Prozesskostenhilfe arbeiten? (...)
Hier muss man mit dem Anwalt, der einen auf Beratungsschein vertritt diesbezüglich reden. Denn ein Mahnverfahren ist ein Gerichtsverfahren. Hier gibt es immer noch unterschiedliche Auffassungen, ob es noch über den Beratungsschein geht oder nicht, wenn man sich außergerichtlich vergleichen möchte.


(...) Bringt es was beim Vergleichsangebot auf deren Prozessrisiken hinzuweisen bzw. z.B. darauf, dass der Film kein Urheberrechtsschutz haben könnte? (...)
Erstes, wohl eher nicht. Zweites, hier wärest Du in der Beweislast.


(...) Macht es einen großen Unterschied, wenn man das Vergleichsangebot oder anderes selbst verschickt und nicht ein Anwalt? Vorausgesetzt es ist inhaltlich mehr oder weniger gleich. (...)
Wenn man einen MB erhält bzw. eine Klageschrift und sich außergerichtlich vergleichen, sollte man kostengünstig ohne Anwalt dies mit dem Kläger klären.


(...) Kann ich vor einer Klage prüfen lassen, ob ich Prozesskostenhilfe bekommen könnte? (...)
PKH ist wie der Name sagt, eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren. Man kann aber vorsorglich schon den Antrag (Vordrucke gibt’s im Netz; PKH-Rechner) einmal ausfüllen und dem Anwalt zur Prüfung geben. Das letzte Wort aber spricht sowieso das Gericht!


(...) Welche Kosten hätte ich, wenn ich Prozesskostenhilfe bekäme, aber trotzdem verlieren würde? (...)
PKH umfasst die Gerichtsgebühren und die eigenen Anwaltsgebühren. Den genauen Beträge kenne ich nicht bei diesem Abmahner.


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von FAREDS Rechtsanwälte

#1200 Beitrag von OrangeMan » Montag 10. Juli 2017, 23:49

Wunderbar, vielen Dank schon mal, Steffen.
Hier muss man mit dem Anwalt, der einen auf Beratungsschein vertritt diesbezüglich reden. Denn ein Mahnverfahren ist ein Gerichtsverfahren. Hier gibt es immer noch unterschiedliche Auffassungen, ob es noch über den Beratungsschein geht oder nicht, wenn man sich außergerichtlich vergleichen möchte.
Die Person, die mir den Beratungsschein ausgestellt hat, vertrat die Meinung, dass ein Anwalt mich außergerichtlich nicht mehr vertreten könne und auf dem Schein steht nun "Beratung hinsichtlich Prüfung der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs". Das Honorar des Beratungsscheins bleibt wahrscheinlich so oder so das gleiche. Ich hoffe ich kann einen Anwalt finden, der mich für den Vergleich auch jetzt vertritt... oder mir zumindest sehr genau sagt, was da zu machen ist...
Wenn man einen MB erhält bzw. eine Klageschrift und sich außergerichtlich vergleichen, sollte man kostengünstig ohne Anwalt dies mit dem Kläger klären.
Das steht hier wahrscheinlich schon irgendwo. Aber: würdest Du dann zu einem Anruf raten und sollte man dann einfach mal einen eher niedrigen Wert anbieten (um dann zu verhandeln) oder sogar einfach fragen, mit was sie denn zufrieden wären?

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