Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
[quoteemCodaro76]Was heißt das jetzt im Klartext?bHab leider kein Jura studiert.bMan ist nach 3 Jahren nicht aus der Sache raus und es können die Kosten bis zu 10 Jahren gefordert werden?
Ich habe eine Abmahnung 2013 erhalten.Danach die modifizierte UE abgeschickt und sonst alle Briefe nur abgeheftet.bAm 31.12.16 wären die 3 Jahre rum.bMahnbescheid kam bis jetzt noch nicht.[/quoteem]
Ich habe auch kein Jura studiert. Es sollte sich in den Jahren auch herumgesprochen haben, dass die Berliner Landesrichter mir mittels EV (Urt. v. 30.08.2013, Az. 103 O 60/13) per Strafe bei Zuwiderhandlung (Ordnungsgeld bis 250.000,00 EUR oder Ordnungshaft bis 6 Monaten) untersagt haben, auf konkrete Verjährungsfragen, konkret zu antworten. Denn dies bedürfe einer Einzelfall-Beurteilung der entsprechenden - dabei egal, ob von einem anonymen Account - Rechtsfrage und wäre deshalb unerlaubte Rechtsberatung.
Manchmal, aber nur manchmal, entsteht dann bei mir der Eindruck, dass man es - bewusst - darauf anlegt, dass ich gegen diese Auflagen des LG Berlin verstoße.
Die allgemeinen Erläuterung unter "Kurz und knapp" sind eindeutig. Wenn Du es nicht verstehst - dies ist kein Beinbruch - musst Du leider einen Anwalt befragen, der hat auch Jura studiert.
VG Steffen
Ich habe eine Abmahnung 2013 erhalten.Danach die modifizierte UE abgeschickt und sonst alle Briefe nur abgeheftet.bAm 31.12.16 wären die 3 Jahre rum.bMahnbescheid kam bis jetzt noch nicht.[/quoteem]
Ich habe auch kein Jura studiert. Es sollte sich in den Jahren auch herumgesprochen haben, dass die Berliner Landesrichter mir mittels EV (Urt. v. 30.08.2013, Az. 103 O 60/13) per Strafe bei Zuwiderhandlung (Ordnungsgeld bis 250.000,00 EUR oder Ordnungshaft bis 6 Monaten) untersagt haben, auf konkrete Verjährungsfragen, konkret zu antworten. Denn dies bedürfe einer Einzelfall-Beurteilung der entsprechenden - dabei egal, ob von einem anonymen Account - Rechtsfrage und wäre deshalb unerlaubte Rechtsberatung.
Manchmal, aber nur manchmal, entsteht dann bei mir der Eindruck, dass man es - bewusst - darauf anlegt, dass ich gegen diese Auflagen des LG Berlin verstoße.
Die allgemeinen Erläuterung unter "Kurz und knapp" sind eindeutig. Wenn Du es nicht verstehst - dies ist kein Beinbruch - musst Du leider einen Anwalt befragen, der hat auch Jura studiert.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo,
ich erhielt anfang Januar 2016 auch von RA Daniel Sebastian einen Schreiben.
Da ich direkt einen Anwalt dazugeschaltet habe, wurde mit diesem eine MU abgegeben und die Zahlung verweigert.
Was mich nun wundert ist das ich keine weitere Bettelbriefe bekommen habe. Auch mein Anwalt hat keine weitere Schreiben erhalten.
Die Annahmen der MU wurde auch nicht bestätigt.
Hatte jemand auch die gleiche erfahrung mit RA Daniel Sebastian?
ich erhielt anfang Januar 2016 auch von RA Daniel Sebastian einen Schreiben.
Da ich direkt einen Anwalt dazugeschaltet habe, wurde mit diesem eine MU abgegeben und die Zahlung verweigert.
Was mich nun wundert ist das ich keine weitere Bettelbriefe bekommen habe. Auch mein Anwalt hat keine weitere Schreiben erhalten.
Die Annahmen der MU wurde auch nicht bestätigt.
Hatte jemand auch die gleiche erfahrung mit RA Daniel Sebastian?
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo @sucxevious,
daran ist nichts Besonders, da Du bestimmt nicht der Einzige bist der abgemahnt wurde. Der Abmahner hat (innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist) doch - nach Abgabe der mod. UE + Verweigerung der Zahlung - erst einmal Zeit. Und seine "Strategie" scheint doch aufzugehen. Obwohl anwaltlich vertreten, machst Du dir unnötig Gedanken und hast (verständlich) Angst.
Einfach mit dem Anwalt darüber reden und immer eines beachten:
»Gebe ich nur eine mod. UE ab, zahle nicht, entscheide ich mich für entweder Klage oder Verjährung. Die Chancen stehen 50:50 und der Abmahner hat - genügend - Zeit.«
VG Steffen
daran ist nichts Besonders, da Du bestimmt nicht der Einzige bist der abgemahnt wurde. Der Abmahner hat (innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist) doch - nach Abgabe der mod. UE + Verweigerung der Zahlung - erst einmal Zeit. Und seine "Strategie" scheint doch aufzugehen. Obwohl anwaltlich vertreten, machst Du dir unnötig Gedanken und hast (verständlich) Angst.
Einfach mit dem Anwalt darüber reden und immer eines beachten:
»Gebe ich nur eine mod. UE ab, zahle nicht, entscheide ich mich für entweder Klage oder Verjährung. Die Chancen stehen 50:50 und der Abmahner hat - genügend - Zeit.«
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Die lange Wartezeit ist nicht ungewöhnlich, das war bei mir nicht anders.
AG Hof, Az. 12 C 747/16,
Wilde, Beuger, Solmecke Rechtsanwälte (Köln): Rechtsanwalt Daniel Sebastian unterliegt in Filesharing Verfahren vor dem Amtsgericht Hof
23:52 Uhr
Erfolgreiches Filesharing Verfahren der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE gegen die Daedalic Entertainment GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian (Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin), vor dem Amtsgericht Hof im Nordosten Bayerns (Az. 12 C 747/16).
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Rechtsanwalt Christian Solmecke
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 | 50672 Köln
Tel.: 0221 / 951 563 0 | Fax: 0221 / 400 675 52
E-Mail: info@wbs-law.de | Web: www.wbs-law.de
Bericht
Link:
https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... hof-70170/
Urteil als PDF:
https://www.wbs-law.de/wp-content/uploa ... 616300.pdf
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die Daedalic Entertainment GmbH hatte behauptet, dass unser Mandant im Jahr 2012 das Computerspiel "Edna bricht aus" unerlaubt über eine Internettauschbörse verbreitet habe. Die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Spiel lägen bei der Daedalic GmbH. 2012 hatte Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian unseren Mandanten diesbezüglich abgemahnt. Im nun angestrebten Klageverfahren vor dem Amtsgericht in Hof hatte die Gegenseite von unserem Mandanten die Zahlung von 500,00 EUR Schadensersatz sowie weiteren 859,80 EUR Aufwendungsersatz verlangt.
Weder Haftung als Täter noch als Störer
Der Gegenseite ist es im Verfahren in keiner Weise gelungen, den Nachweis zu erbringen, dass der durch uns vertretene Beklagte die im Raum stehende Rechtsverletzung selbst begangen hat, noch dass er als sogenannter Störer haftbar gemacht werden konnte. Der zuständige Richter urteilte folgerichtig, dass unser Mandant weder als Täter noch als Störer in Haftung genommen werden kann. Wir konnten nachweislich vortragen, dass unser Mandant unstreitig zum angeblichen Tatzeitpunkt dienstlich im Ausland unterwegs war. Selbst konnte er die Tat daher nicht begangen haben.
Gericht bezieht sich auf die BGH-Tauschbörsenentscheidungen I - III
Eine eventuelle Störerhaftung kam ebenfalls nicht in Betracht. Gemeinsam mit unserem Mandanten konnten wir dem Gericht darlegen, dass sowohl erwachsene als auch minderjährige Familienangehörige zum vermeintlichen Tatzeitpunkt Zugang zum Internet hatten und dieses auch nutzten.
Unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung (Tauschbörse I - III), besteht gegenüber volljährigen Familienmitgliedern keine Verpflichtung, diese darauf hinzuweisen, keine illegalen Tauschbörsen zu benutzen. Erwachsene Menschen sind selbst in der Lage, dies zu erkennen und bedürfen daher keiner besonderen Aufforderung. Der minderjährige Sohn wurde durch unseren Mandanten aufgeklärt und ihm wurde die Nutzung illegaler Tauschbörsen ausdrücklich verboten. Darauf allerdings kam es im Verfahren überhaupt nicht mehr an, da sowohl die Ehefrau unseres Mandanten als auch der volljährige Sohn bereits grundsätzlich als Verantwortliche in Betracht kamen.
...........................
Gewonnene Filesharing-Verfahren der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE
...........................
AG Hof, Urteil vom 08.11.2016, Az. 12 C 747/16
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
AG Hof, Urteil vom 08.11.2016, Az. 12 C 747/16,
sekundäre Darlegungslast,
Klage RA Daniel Sebastian,
Rechtsanwalt Christian Solmecke,
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
23:52 Uhr
Erfolgreiches Filesharing Verfahren der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE gegen die Daedalic Entertainment GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian (Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin), vor dem Amtsgericht Hof im Nordosten Bayerns (Az. 12 C 747/16).
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Rechtsanwalt Christian Solmecke
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 | 50672 Köln
Tel.: 0221 / 951 563 0 | Fax: 0221 / 400 675 52
E-Mail: info@wbs-law.de | Web: www.wbs-law.de
Bericht
Link:
https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... hof-70170/
Urteil als PDF:
https://www.wbs-law.de/wp-content/uploa ... 616300.pdf
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Die Daedalic Entertainment GmbH hatte behauptet, dass unser Mandant im Jahr 2012 das Computerspiel "Edna bricht aus" unerlaubt über eine Internettauschbörse verbreitet habe. Die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Spiel lägen bei der Daedalic GmbH. 2012 hatte Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian unseren Mandanten diesbezüglich abgemahnt. Im nun angestrebten Klageverfahren vor dem Amtsgericht in Hof hatte die Gegenseite von unserem Mandanten die Zahlung von 500,00 EUR Schadensersatz sowie weiteren 859,80 EUR Aufwendungsersatz verlangt.
Weder Haftung als Täter noch als Störer
Der Gegenseite ist es im Verfahren in keiner Weise gelungen, den Nachweis zu erbringen, dass der durch uns vertretene Beklagte die im Raum stehende Rechtsverletzung selbst begangen hat, noch dass er als sogenannter Störer haftbar gemacht werden konnte. Der zuständige Richter urteilte folgerichtig, dass unser Mandant weder als Täter noch als Störer in Haftung genommen werden kann. Wir konnten nachweislich vortragen, dass unser Mandant unstreitig zum angeblichen Tatzeitpunkt dienstlich im Ausland unterwegs war. Selbst konnte er die Tat daher nicht begangen haben.
Gericht bezieht sich auf die BGH-Tauschbörsenentscheidungen I - III
Eine eventuelle Störerhaftung kam ebenfalls nicht in Betracht. Gemeinsam mit unserem Mandanten konnten wir dem Gericht darlegen, dass sowohl erwachsene als auch minderjährige Familienangehörige zum vermeintlichen Tatzeitpunkt Zugang zum Internet hatten und dieses auch nutzten.
Unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung (Tauschbörse I - III), besteht gegenüber volljährigen Familienmitgliedern keine Verpflichtung, diese darauf hinzuweisen, keine illegalen Tauschbörsen zu benutzen. Erwachsene Menschen sind selbst in der Lage, dies zu erkennen und bedürfen daher keiner besonderen Aufforderung. Der minderjährige Sohn wurde durch unseren Mandanten aufgeklärt und ihm wurde die Nutzung illegaler Tauschbörsen ausdrücklich verboten. Darauf allerdings kam es im Verfahren überhaupt nicht mehr an, da sowohl die Ehefrau unseres Mandanten als auch der volljährige Sohn bereits grundsätzlich als Verantwortliche in Betracht kamen.
...........................
Gewonnene Filesharing-Verfahren der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE
...........................
AG Hof, Urteil vom 08.11.2016, Az. 12 C 747/16
- (...) Beglaubigte Abschrift
Amtsgericht Hof
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit
[Name],
- Klägerin -
Prozessbevollmächtigter: [Name]
gegen
[Name]
- Beklagter -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wilde Beuger Solmecke, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln,
wegen Forderung
erlässt das Amtsgericht Hof durch den Richter am Amtsgericht [Name] am 08.11.2016 folgendes
Endurteil
- 1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Ersatzansprüche aus unerlaubter Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke.
Der Beklagte befand sich am xx.xx.2012 auf einer Geschäftsreise in [Anschrift]. Die Ehefrau des Beklagten sowie seine beiden Söhne [Name] und [Name], hatten am xx.xx.2012 Zugriff auf den gesicherten Internetanschluss des Beklagten. Die Familie verfügte zum streitgegenständlichen Zeitpunkt über vier Computer, mit denen auf den Internetanschluss zugegriffen wurde. Eine Nachfrage bei den Familienmitgliedern ergab keinen Tatverdacht dahingehend, dass das Spiel "[Name]" illegal in einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt wurde. Auch die Suche nach Filesharingsoftware sowie dem streitgegenständlichen Werk blieben ohne Ergebnis.
Die Klägerin behauptet,
der Beklagte hätte das Computerspiel "[Name]", dessen ausschließliche Nutzungsrechte die Klägerin hätte, am xx.xx.2012 gegen [Uhrzeit] Uhr unerlaubt über eine Internettauschbörse verbreitet und dabei die IP-Adresse [IP] genutzt.
Sie begehrt daher mindestens 500,00 EUR Schadensersatz als Lizenzschaden sowie 859,80 EUR Ersatz für Abmahnkosten aus einem Streitwert von 20.000,00 EUR.
Die Klägerin beantragt zuletzt
- den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin Schadenersatz in Höhe von mindestens 500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Den Beklagten weiterhin zu verurteilen, an die Klägerin weitere 859,80 Euro Aufwendungsersatz nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Der Beklagte beantragt
Klageabweisung.
Zur Ergänzung des Tatbestandes wird im Übrigen auf den gesamten Akteninhalt, insbesondere die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die Sitzungsniederschrift vom xx.xx.2016 verwiesen.
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage ist unbegründet.
Die Klägerin konnte weder nachweisen, dass der Beklagte die streitgegenständliche Rechtsverletzung selbst begangen hat, noch dass er als Störer haftet.
Der Beklagte befand sich unstreitig zum Tatzeitpunkt dienstlich in [Anschrift]. Er selbst kann also die Rechtsverletzung nicht begangen haben.
Eine Störerhaftung kommt ebenfalls nicht in Betracht. Der Beklagte hat dargelegt, dass sowohl erwachsene als auch minderjährige Familienmitglieder zum Tatzeitpunkt Zugang zum Internet hatten und dieses auch benutzt haben. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (sog. Tauschbörse-Entscheidungen I - III), der sich das Amtsgericht Hof anschließt, besteht gegenüber volljährigen Familienmitgliedern keine Verpflichtung, diese darauf hinzuweisen, keine illegalen Tauschbörsen zu benutzen. Erwachsene Menschen sind selbst in der Lage, dies zu erkennen, bedürfen daher keiner besonderen Aufforderung. Da sowohl die Ehefrau als auch der volljährige Sohn [Name] als Verantwortliche in Betracht kommen, kommt es überhaupt nicht mehr darauf an, ob der minderjährige Sohn tatsächlich, wie unstreitig vorgetragen, aufgeklärt und ihm die Nutzung illegaler Tauschbörsen verboten wurde. Sobald auch erwachsene Familienmitglieder als Täter in Frage kommen, fehlt es an der Kausalität einer unvollständigen Aufklärung zum Rechtsverstoß.
Auf die sonstigen rechtlichen Fragen kommt es daher nicht mehr an. Diese sind im Übrigen ebenfalls durch die neuste BGH-Rechtsprechung (Tauschbörse I - III) geklärt.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO. Der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr. 11, 711 Satz 1 und 2 ZPO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden. Die Berufung ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR übersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat.
Die Berufung ist binnen einer Notfrist von einem Monat bei dem
Landgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Entscheidung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Berufung muss mit Schriftsatz durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingelegt werden. Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und die Erklärung enthalten, dass Berufung eingelegt werde.
Die Berufung muss binnen zwei Monaten mit Anwaltsschriftsatz begründet werden. Auch diese Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Entscheidung.
gez.
[Name]
Richter am Amtsgericht
Verkündet am 08.11.2016
gez. [Name]
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (...) - 1. Die Klage wird abgewiesen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
AG Hof, Urteil vom 08.11.2016, Az. 12 C 747/16,
sekundäre Darlegungslast,
Klage RA Daniel Sebastian,
Rechtsanwalt Christian Solmecke,
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Jüdemann Rechtsanwälte (Berlin): DigiRights Administration GmbH nimmt Berufung gegen Urteil des Amtsgericht Charlottenburg (Urt. v. 26.05.2016, Az. 218 C 37/16) zurück. Es gibt kein eigenständiges Recht mit Bezug auf Filesharing
16:15 Uhr
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Jüdemann Rechtsanwälte
Schlüterstraße 37 | 10629 Berlin
Fon: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
E-Mail: kanzlei@ra-juedemann.de | Web: www.ra-juedemann.de
Bericht
Link:
http://www.ra-juedemann.de/file-sharing ... g-zurueck/
AG Charlottenburg, Urteil vom 26.05.2016, Az. 218 C 37/16 im Volltext:
Link:
http://www.ra-juedemann.de/urheberrecht ... ottenburg/
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das Amtsgericht Charlottenburg hatte mit Urteil vom 26. Mai 2016 eine Klage der DigiRights Administration GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian, gegen meine Mandantin abgewiesen und dies damit begründet, dass kein eigenständiges Nutzungsrecht an die Klägerin übertragen worden sei - es gäbe kein eigenständiges Recht mit Bezug auf Filesharing in Peer 2 Peer Netzwerken. Wir hatten berichtet.
Die Gegenseite hat mit Datum vom 10. November 2016 die Berufung zurück genommen.
Das Urteil ist somit rechtskräftig geworden.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
AG Charlottenburg, Urteil vom 26.05.2016, Az. 218 C 37/16,
fehlende Aktivlegitimation,
Bravo Hits Vol. 78,
Hufter BVBA,
Jüdemann Rechtsanwälte,
Klage DigiRights Administration GmbH,
Klage Rechtsanwalt Daniel Sebastian,
Berufung Rechtsanwalt Daniel Sebastian,
Berufungsrücknahme Rechtsanwalt Daniel Sebastian,
Kontor Records GmbH,
Nutzungs- und Verwertungsrechte,
Rechtsanwalt Kai Jüdemann,
Som Livre,
16:15 Uhr
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Jüdemann Rechtsanwälte
Schlüterstraße 37 | 10629 Berlin
Fon: 030 88 70 23 80 | Fax: 030 88 70 23 85
E-Mail: kanzlei@ra-juedemann.de | Web: www.ra-juedemann.de
Bericht
Link:
http://www.ra-juedemann.de/file-sharing ... g-zurueck/
AG Charlottenburg, Urteil vom 26.05.2016, Az. 218 C 37/16 im Volltext:
Link:
http://www.ra-juedemann.de/urheberrecht ... ottenburg/
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das Amtsgericht Charlottenburg hatte mit Urteil vom 26. Mai 2016 eine Klage der DigiRights Administration GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian, gegen meine Mandantin abgewiesen und dies damit begründet, dass kein eigenständiges Nutzungsrecht an die Klägerin übertragen worden sei - es gäbe kein eigenständiges Recht mit Bezug auf Filesharing in Peer 2 Peer Netzwerken. Wir hatten berichtet.
- Bericht: "Jüdemann Rechtsanwälte (Berlin): AG Charlottenburg - DigiRights Administration GmbH - Alle Abmahnungen unwirksam?"
(...) Jedenfalls wurde bezüglich aller 3 Musikstücke an die Klägerin kein eigenständiges Nutzungsrecht übertragen. Nach dem Sachvortrag der Klägerin wurden an sie nur Rechte "mit Bezug auf Filesharing in Peer-2-Peer-Netzwerken ..." übertragen. Ein solches, eigenständig übertragbares Nutzungsrecht gibt es nicht. (...)
Die Gegenseite hat mit Datum vom 10. November 2016 die Berufung zurück genommen.
Das Urteil ist somit rechtskräftig geworden.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
AG Charlottenburg, Urteil vom 26.05.2016, Az. 218 C 37/16,
fehlende Aktivlegitimation,
Bravo Hits Vol. 78,
Hufter BVBA,
Jüdemann Rechtsanwälte,
Klage DigiRights Administration GmbH,
Klage Rechtsanwalt Daniel Sebastian,
Berufung Rechtsanwalt Daniel Sebastian,
Berufungsrücknahme Rechtsanwalt Daniel Sebastian,
Kontor Records GmbH,
Nutzungs- und Verwertungsrechte,
Rechtsanwalt Kai Jüdemann,
Som Livre,
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Ich habe ne kurze Frage,
Ich habe in August auch ein Abmahnung bekommen von DS.
Darauf habe ich mit eine Mod. Unterlassungserklärung reagiert.
Jetzt bekomme ich noch "Erneute Aufforderung zur Annahme des Vergleichsangebotes"
"Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, müssen Sie damit rechnen, dass die Ansprüche sofort gerichtlich geltend gemacht werden."
Soll ich darauf noch reagieren, und wie ? Muss man darauf mit einem Widerspruch reagieren ?
(Deutch ist leider nicht meine Müttersprache, aber ich verstehe alles ohne probleme. Ich komm aus Belgien und wohne nur 1 Jahr als Expat in DE)
Vielen Dank !
Ich habe in August auch ein Abmahnung bekommen von DS.
Darauf habe ich mit eine Mod. Unterlassungserklärung reagiert.
Jetzt bekomme ich noch "Erneute Aufforderung zur Annahme des Vergleichsangebotes"
"Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, müssen Sie damit rechnen, dass die Ansprüche sofort gerichtlich geltend gemacht werden."
Soll ich darauf noch reagieren, und wie ? Muss man darauf mit einem Widerspruch reagieren ?
(Deutch ist leider nicht meine Müttersprache, aber ich verstehe alles ohne probleme. Ich komm aus Belgien und wohne nur 1 Jahr als Expat in DE)
Vielen Dank !
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hmm,
es gibt keine Rechtsberatung hier, also musst du dir alles zusammenlesen, ich gehe mal davon aus das du nichts heruntergeladen hast und speziell in deinem fall ohne gerichtlichem mahnbescheid würde ich nichts machen und mach keinen nachsendeauftrag bei der post wenn du wieder nach belgien zurück gehst...
Aber der richtige weg ist, geh zum Anwalt und mach eine negative Feststellungsklage wenn du es nicht gewesen bist.
es gibt keine Rechtsberatung hier, also musst du dir alles zusammenlesen, ich gehe mal davon aus das du nichts heruntergeladen hast und speziell in deinem fall ohne gerichtlichem mahnbescheid würde ich nichts machen und mach keinen nachsendeauftrag bei der post wenn du wieder nach belgien zurück gehst...
Aber der richtige weg ist, geh zum Anwalt und mach eine negative Feststellungsklage wenn du es nicht gewesen bist.
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Danke für deine Reaktion, was vielleicht nicht klar war, "ich wohne nur 1 Jahr als Expat in DE" ich meinte damit, jetzt wohne ich 1 Jahr in Deutschland, es ist nicht geplant das ich wieder nach Belgien gehe.
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo @jukilo,
wenn man mit den Erhalt der Abmahnung nur eine mod. UE versendet hat und die Zahlung verweigert, dann entscheidet man sich für eine schweigende Verteidigung mit ohne Anwalt. Dann reagiert man erst wieder auf Gerichtspost.
Denke aber bitte daran, bei eventuellen doch auftretende Verständigungsproblemen, liegt das Sprachrisiko in deiner Sphäre. Also wenn Du etwas nicht begreifen solltest, musst Du zu einem Anwalt gehen.
VG Steffen
wenn man mit den Erhalt der Abmahnung nur eine mod. UE versendet hat und die Zahlung verweigert, dann entscheidet man sich für eine schweigende Verteidigung mit ohne Anwalt. Dann reagiert man erst wieder auf Gerichtspost.
Denke aber bitte daran, bei eventuellen doch auftretende Verständigungsproblemen, liegt das Sprachrisiko in deiner Sphäre. Also wenn Du etwas nicht begreifen solltest, musst Du zu einem Anwalt gehen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo, wir haben heute von Daniel Sebastian einen Mahnbescheid erhalten, und Post von RKA die angekündigt haben einen Mahnbescheid zu beantragen. RKA beruft sich auf das Urteil BGH vom 12.05.2016.
Schöne Scheisse Daniel Sebastian fordert im Mahnbescheid 1073,40€ und RKA 1495,40. Was kostet eigentlich ein Anwalt?
Schöne Scheisse Daniel Sebastian fordert im Mahnbescheid 1073,40€ und RKA 1495,40. Was kostet eigentlich ein Anwalt?
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Entweder je Fall so ca. 300,-€ +, oder je nach Vereinbahrung sogar als ein Konplettpaket. Weiß ich aber nicht, muss man nachfragen und mehrere Anwälte vergleichen. Abraten würde ich von einem Anwalt der nach Stunden abrechnet.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo,
knapp vor der Verjährungsfrist am 31.12.16 erreicht mich heute der gelbe Umschlag vom Gericht.
Wenn ich alles richtig verstanden habe,hemmt dieser Mahnbescheid die Verjährung.Wie lange wird diese gehemmt?
Ist es möglich / sinnvoll einen Brief mit einem Vergleich anzubieten,damit es nicht zum Herichtsverfahren kommt?Hat RA DS schon einmal geklagt?
Danke und viele Grüsse
knapp vor der Verjährungsfrist am 31.12.16 erreicht mich heute der gelbe Umschlag vom Gericht.
Wenn ich alles richtig verstanden habe,hemmt dieser Mahnbescheid die Verjährung.Wie lange wird diese gehemmt?
Ist es möglich / sinnvoll einen Brief mit einem Vergleich anzubieten,damit es nicht zum Herichtsverfahren kommt?Hat RA DS schon einmal geklagt?
Danke und viele Grüsse
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
RKA versendet auch Mahnbescheide. Wir haben jetzt Rechtsanwalt Christian Solmecke eingeschaltet. Auf jeden Fall Widerspruch oder geh zum Anwalt
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Gestern bekam ich einen Mahnbescheid von Daniel Sebastian. Die Sache bezieht sich auf Juli 2013. Gestern habe ich noch mit Anwalt gesprochen und er hat mir geraten, Widerspruch abzuschicken und er würde sich mit DS außergerichtlich einigen. Er würde versuchen auf 50% der Summe zu gehen und verlange dafür 250 euro.
Ich werde erstmal nur Widerspruch abschicken und warten.
Wieviel würde es mir kosten, wenn die Sache vor Gericht geht?
Momentan verlangt DS 1200 €, davon 35 € Gerichtskosten und 117 € RA-Kosten
Danke schon für eure Antworten
Ich werde erstmal nur Widerspruch abschicken und warten.
Wieviel würde es mir kosten, wenn die Sache vor Gericht geht?
Momentan verlangt DS 1200 €, davon 35 € Gerichtskosten und 117 € RA-Kosten
Danke schon für eure Antworten
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Kann man sich denn immer noch aussergerichtlich einigen, wenn es zur Klageschrift kommt? Und die Gerichtskosten würden mich auch interessieren.
Danke.
Danke.
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Wenn beide Parteien (Abmahner/Abgemahnter) sich einig sind, kann man sich jeder-zeit - auch in einem laufenden Verfahren (MB oder Leistungsklage) - außergerichtlich vergleichen. Natürlich, je mehr Aufwendungen der Abmahner hat, desto höher wird der Vergleich ausfallen.der_betroffene hat geschrieben:Wieviel würde es mir kosten, wenn die Sache vor Gericht geht?
Momentan verlangt DS 1200 €, davon 35 € Gerichtskosten und 117 € RA-Kostenanmig hat geschrieben:Kann man sich denn immer noch aussergerichtlich einigen, wenn es zur Klageschrift kommt? Und die Gerichtskosten würden mich auch interessieren.
Sagen wir, Gerichtsfall und man verliert (ohne Zeugen, Gutachten und Spesen etc.)
Klagewert = 1.200,- €, das bedeutet,
eigener Anwalt: 277,- €
RA DS: 366,- €
GK: 213,- € +
________________________
856,- €
Gesamt 856, € + 1.200,- € = 2.056,- €
Im laufenden Verfahren kann man sich auch außergerichtlich vergleichen. Hier käme dann ein Vergleich hinsichtlich der Abmahnung zustande von einem Betrag xx,xx €. Zusätzlich vom Gericht dann noch ein Kostenfestsetzungsbeschluss hinsichtlich aller Gerichtskosten (Gericht, RA DS), dieser wird sich um die 300,- € - 400,- € belaufen. Zum Vergleich kann ich keine Summe festlegen, diese hängt vom jeweiligen Fall und Verhandlungsgeschick ab.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Danke! Man muss nun halt selbst abwägen.
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Yep.
VG Steffen
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Angenommen der RA kann nichts verhandeln und ich zahle volle Summe plus + RA-Kosten 250 € = 1500 €.
Auf jeden Fall werde ich es darauf ankommen lassen. Wenn ich schon 3,5 Jahre verweigert habe, zu zahlen, werde ich jetzt auch nicht aufgeben.
Wenn DS kurz vor dem Jahresende Mahnbescheide verschickt, bedeutet das ja, dass er bis zuletzt die ganze Sache ziehen will, ansonsten hätte er schon längst Klage eingeleitet.(oder Mahnbescheid früher geschickt).
Ich werde auf jeden Fall noch berichten.
Auf jeden Fall werde ich es darauf ankommen lassen. Wenn ich schon 3,5 Jahre verweigert habe, zu zahlen, werde ich jetzt auch nicht aufgeben.
Wenn DS kurz vor dem Jahresende Mahnbescheide verschickt, bedeutet das ja, dass er bis zuletzt die ganze Sache ziehen will, ansonsten hätte er schon längst Klage eingeleitet.(oder Mahnbescheid früher geschickt).
Ich werde auf jeden Fall noch berichten.