Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hier meine Erfahrungen mit Daniel Sebastian:
Mitte 2012 erhielten wir von Daniel Sebastian eine Abmahnung für ein Computerspiel. Wir entschieden uns, nicht zu zahlen, und verschickten eine modifizierte Unterlassungserklärung.
In den nächsten Monaten bis Ende 2013 erhielten wir mehrere Schreiben mit den immer gleichen Worten, dass die Unterlassungserklärung angenommen wurde und weitere Kosten entstanden seien. Der zu zahlende Betrag ging dabei schrittweise um 50 oder 100 Euro nach oben.
2014 kamen zwei Schreiben, dass Daniel Sebastian "ausnahmsweise" für eine Reduzierung bereit sei.
Mitte 2015 kam noch ein Drohbrief.
Am 30.12.2016 reichte Daniel Sebastian den Mahnbescheid ein, den wir eine Woche später im Januar 2016 erhielten. Den widersprachen wir vollständig. Im Februar 2016 kam ein letztes Schreiben von Daniel Sebastian, dass der Widerspruch "nicht oder nicht hinreichend begründet" wurde.
Jetzt am 11. Juli 2016 ist die ganze Sache endlich verjährt.
Mitte 2012 erhielten wir von Daniel Sebastian eine Abmahnung für ein Computerspiel. Wir entschieden uns, nicht zu zahlen, und verschickten eine modifizierte Unterlassungserklärung.
In den nächsten Monaten bis Ende 2013 erhielten wir mehrere Schreiben mit den immer gleichen Worten, dass die Unterlassungserklärung angenommen wurde und weitere Kosten entstanden seien. Der zu zahlende Betrag ging dabei schrittweise um 50 oder 100 Euro nach oben.
2014 kamen zwei Schreiben, dass Daniel Sebastian "ausnahmsweise" für eine Reduzierung bereit sei.
Mitte 2015 kam noch ein Drohbrief.
Am 30.12.2016 reichte Daniel Sebastian den Mahnbescheid ein, den wir eine Woche später im Januar 2016 erhielten. Den widersprachen wir vollständig. Im Februar 2016 kam ein letztes Schreiben von Daniel Sebastian, dass der Widerspruch "nicht oder nicht hinreichend begründet" wurde.
Jetzt am 11. Juli 2016 ist die ganze Sache endlich verjährt.
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- Registriert: Montag 11. Juli 2016, 19:58
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo zusammen,
nach monatelangem stillem Mitlesen, möchte ich von meinen Erfahrungen berichten.
Mitte 2012 habe ich gleich 3 Abmahnungen von RE Daniel Sebastian erhalten. Leider habe ich mich auf "Freunde" verlassen und mein W-Lan-Passwort verraten. Aus Fehlern wird man schlau. Auf jeden Fall habe ich jeweils eine mod. Unterlassungserklärung zugeschickt. Danach habe ich nur eine Antwort erhalten, keine erkennbare Zahlungsbereitschaft. Bis Ende 2015 nie wieder etwas gehört, da lag plötzlich ein Mahnbescheid in Höhe von fast 1000 Euro im Briefkasten. Habe diesem voll widersprochen. Auf den Widerspruch kann eine Standardantwort. Nun auch diese Frist vorbei von 6 Monaten. Endlich ist die Sache ausgestanden.
nach monatelangem stillem Mitlesen, möchte ich von meinen Erfahrungen berichten.
Mitte 2012 habe ich gleich 3 Abmahnungen von RE Daniel Sebastian erhalten. Leider habe ich mich auf "Freunde" verlassen und mein W-Lan-Passwort verraten. Aus Fehlern wird man schlau. Auf jeden Fall habe ich jeweils eine mod. Unterlassungserklärung zugeschickt. Danach habe ich nur eine Antwort erhalten, keine erkennbare Zahlungsbereitschaft. Bis Ende 2015 nie wieder etwas gehört, da lag plötzlich ein Mahnbescheid in Höhe von fast 1000 Euro im Briefkasten. Habe diesem voll widersprochen. Auf den Widerspruch kann eine Standardantwort. Nun auch diese Frist vorbei von 6 Monaten. Endlich ist die Sache ausgestanden.
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo,
erhielt am April 2014 eine Abmahnung von Herrn RA Sebastian wegen 4 Titeln (für alle derselbe Rechteinhaber) eines Chart-Containers.
...mod.UE per Einwurf-Einschreiben geschickt.
Seitdem gab es glaube 2 "Bettelbriefe" mit Androhung Klage usw.
Nun bekam ich heute einen Brief, dessen Inhalt ich nach fleißigem Durchstöbern aber noch nicht hier im Forum gefunden habe bzw. dieser hier im Forum von einem Anderen "vorgestellt" worden ist. In diesem Schreiben wird nocheinmal darauf hingewiesen das "erhebliche Forderungen" gegen mich bestehen (aber diesmal OHNE eine genannte Summe oder "Zahlungsangebot"). Und ich bisher ja nur die UE abgegeben habe, jedoch "alle" gesetzten Fristen zur Zahlung habe verstreichen lassen und ein längeres Warten nicht zumutbar ist. Dieses Schreiben (so steht es dort) ist von einer " Sachbearbeiterin die mir persönlich zugeteilt ist" und sie sich eine Notiz gemacht hat bis 04.08. ob ich mich bis dahin persönlich bei ihr telefonisch gemeldet habe, da dies wohl "der einzige Weg ist dies noch zu klären und gemeinsam eine Lösung zu finden" sonst würde der nächste Schritt eingeleitet werden: Gerichtsverfahren, Mahnverfahren oder Weiterleitung an ein Inkasso-Büro.
Hat jemand auch schon so einen bekommen?
MfG
erhielt am April 2014 eine Abmahnung von Herrn RA Sebastian wegen 4 Titeln (für alle derselbe Rechteinhaber) eines Chart-Containers.
...mod.UE per Einwurf-Einschreiben geschickt.
Seitdem gab es glaube 2 "Bettelbriefe" mit Androhung Klage usw.
Nun bekam ich heute einen Brief, dessen Inhalt ich nach fleißigem Durchstöbern aber noch nicht hier im Forum gefunden habe bzw. dieser hier im Forum von einem Anderen "vorgestellt" worden ist. In diesem Schreiben wird nocheinmal darauf hingewiesen das "erhebliche Forderungen" gegen mich bestehen (aber diesmal OHNE eine genannte Summe oder "Zahlungsangebot"). Und ich bisher ja nur die UE abgegeben habe, jedoch "alle" gesetzten Fristen zur Zahlung habe verstreichen lassen und ein längeres Warten nicht zumutbar ist. Dieses Schreiben (so steht es dort) ist von einer " Sachbearbeiterin die mir persönlich zugeteilt ist" und sie sich eine Notiz gemacht hat bis 04.08. ob ich mich bis dahin persönlich bei ihr telefonisch gemeldet habe, da dies wohl "der einzige Weg ist dies noch zu klären und gemeinsam eine Lösung zu finden" sonst würde der nächste Schritt eingeleitet werden: Gerichtsverfahren, Mahnverfahren oder Weiterleitung an ein Inkasso-Büro.
Hat jemand auch schon so einen bekommen?
MfG
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo @Rrrr...,Rrrr... hat geschrieben:Hat jemand auch schon so einen bekommen?
zu erst einmal, dann scanne dieses Schrieben doch ein und sende es mir zu, damit ich es veröffentlichen kann (natürlich geschwärzt).
Das Schreiben besagt doch nichts anderes, dass man dir eine erneute Frist setzt die vermeintlichen Forderungen abzugelten bzw. Du dich in Vergleichsverhandlungen mit dem Abmahner in Verbindung setzen sollst. Wenn nicht, werden diese Forderungen notfalls gerichtlich geltend gemacht.
Es ist doch immer das Gleiche. Zahle ich nicht, entscheide ich mich für entweder Klage oder Verjährung (Chancen: 50:50).
Und wer nicht zahlt, hier können eben weitere Schreiben des Abmahners erfolgen, wo der Druck verstärkt wird.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo wollte mich mal zu wort melden bzw mit teilen was aus mein Mahnverfahren geworden ist . Ende 2015 kamm das schreiben per gericht wiederspruch eingelgt und den Rest hat mein anwalt erledigt. Hin und her geschrieben bis zum vergleich was das Gericht so wie der RD angenommen hat, und ja er ist klagefreunlich .lg
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Aktuelle Schreiben: 07/2016
Persönlicher Sachbearbeiter
11:17 Uhr
Aktuell scheint RA Sebastian an Zahlungsverweigerer Erinnerungsschreiben durch einen dem Abgemahnten persönlich zugeteilten Sachbearbeiter zu versenden.
Muster:
Inhalt:
Wertung:
Sicherlich werden viele Abgemahnte die durch RA Daniel Sebastian abgemahnt worden, nur eine mod. UE abgaben und die Zahlung verweigerten mit Erhalt dieses Schreiben wieder "aufgeschreckt". Inhaltlich kann man dem Schreiben nicht hinzufügen bzw. kritisieren. Deshalb sollte man beachten.
Allgemein:
Diese Entscheidung kann Dir ein Forum - nicht - abnehmen.
VG Steffen
Persönlicher Sachbearbeiter
11:17 Uhr
Aktuell scheint RA Sebastian an Zahlungsverweigerer Erinnerungsschreiben durch einen dem Abgemahnten persönlich zugeteilten Sachbearbeiter zu versenden.
Muster:
Inhalt:
(...) in oben bezeichneter Angelegenheit wurden Sie vor längerer Zeit wegen folgender Urheberrechtsverletzung durch Filesharing (illegale Tauschbörsennutzung im Internet) im Netzwerk BitTorrent abgemahnt:
IP-Adresse: [IP]
Zeitpunkt: xx.xx.2013
Filehash: [Hashwert]
Benutzerkennung: [Providerkennung]
Angebotene Datei: [Name]
Leider haben Sie bislang nur eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Zahlungen haben Sie bislang nicht gleistet. Allerdings bestehen erhebliche Ansprüche gegen Sie.
Sie haben alle gesetzten Fristen verstreichen lassen. Weiteres Warten ist nicht zumutbar.
Daher habe ich mir als Ihr persönlicher Sachbearbeiter eine letzte Frist eingetragen. Nach Ablauf dieser Frist werde ich den nächsten Schritt einleiten. Dieser kann in der Einleitung eines Gerichtsverfahrens, eines Mahnverfahrens, oder der Abgabe an ein Inkassobüro liegen. Damit sind aller Voraussicht nach weitere Kosten für Sie verbunden.
Sie können die Angelegenheit nur klären, wenn Sie sich mit mir in Verbindung setzen. Rufen Sie mich innerhalb der Frist unter [Telefonnummer] in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 17:00 Uhr an.
Nur so können wir gemeinsam eine Lösung finden und weiteren Schaden abwenden. (...)
IP-Adresse: [IP]
Zeitpunkt: xx.xx.2013
Filehash: [Hashwert]
Benutzerkennung: [Providerkennung]
Angebotene Datei: [Name]
Leider haben Sie bislang nur eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Zahlungen haben Sie bislang nicht gleistet. Allerdings bestehen erhebliche Ansprüche gegen Sie.
Sie haben alle gesetzten Fristen verstreichen lassen. Weiteres Warten ist nicht zumutbar.
Daher habe ich mir als Ihr persönlicher Sachbearbeiter eine letzte Frist eingetragen. Nach Ablauf dieser Frist werde ich den nächsten Schritt einleiten. Dieser kann in der Einleitung eines Gerichtsverfahrens, eines Mahnverfahrens, oder der Abgabe an ein Inkassobüro liegen. Damit sind aller Voraussicht nach weitere Kosten für Sie verbunden.
Sie können die Angelegenheit nur klären, wenn Sie sich mit mir in Verbindung setzen. Rufen Sie mich innerhalb der Frist unter [Telefonnummer] in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 17:00 Uhr an.
Nur so können wir gemeinsam eine Lösung finden und weiteren Schaden abwenden. (...)
Wertung:
Sicherlich werden viele Abgemahnte die durch RA Daniel Sebastian abgemahnt worden, nur eine mod. UE abgaben und die Zahlung verweigerten mit Erhalt dieses Schreiben wieder "aufgeschreckt". Inhaltlich kann man dem Schreiben nicht hinzufügen bzw. kritisieren. Deshalb sollte man beachten.
Allgemein:
- I. Jeder Abmahner kann seine vermeintlichen Ansprüche / Forderungen innerhalb den gesetzlichen Fristen (siehe § 102 UrhG) entweder außergerichtlich, oder - notfalls - gerichtlich geltend machen.
II. Wer sich für das Nichtzahlen entscheidet, wählte für sich:
a) Klage
oder
b) Verjährung.
Die Chancen stehen bei 50:50.
III. Reaktion:
a) man pokert weiter (sieh zu II.), antwortet nicht und archiviert dieses Schreiben in seinen Unterlagen
oder
b) setzt sich mit den Sachbearbeiter zur Klärung in Verbindung.
Diese Entscheidung kann Dir ein Forum - nicht - abnehmen.
VG Steffen
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Guten tag !
Vor etwa 2 jahren hat mich eine Abmahnwelle erreicht, wobei auch der Herr Ra Daniel Sebastian ist.
Damals habe ich mir einen Anwalt genommen, der für einen kleinen Obolus eine Modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben hat und weiter nicht für den Fall arbeitet.
Dann kam nochmal etwa vor einem jahr eine Mahnung mit der Zahlungsaufforderung und bis dato ist Ruhe gewesen.
Vor einigen tagen kam dann ein erneuter Brief mit einer letzten Zahlungsaufforderung von 750 € oder kleinen raten.
Da ich nicht wieder einen Anwalt bezahlen möchte, wollte ich die erfahrenen hier fragen was ich nun tun soll ?
Einspruch einlegen oder ignorieren ?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Sry, kein Problem weiter, nur bitte das nächste mal keine Dokumente selbst einstellen. Am Besten mit mit diesbezüglich reden. Sind diese interssant, stelle ich sie online.
VG Steffen
Vor etwa 2 jahren hat mich eine Abmahnwelle erreicht, wobei auch der Herr Ra Daniel Sebastian ist.
Damals habe ich mir einen Anwalt genommen, der für einen kleinen Obolus eine Modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben hat und weiter nicht für den Fall arbeitet.
Dann kam nochmal etwa vor einem jahr eine Mahnung mit der Zahlungsaufforderung und bis dato ist Ruhe gewesen.
Vor einigen tagen kam dann ein erneuter Brief mit einer letzten Zahlungsaufforderung von 750 € oder kleinen raten.
Da ich nicht wieder einen Anwalt bezahlen möchte, wollte ich die erfahrenen hier fragen was ich nun tun soll ?
Einspruch einlegen oder ignorieren ?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Sry, kein Problem weiter, nur bitte das nächste mal keine Dokumente selbst einstellen. Am Besten mit mit diesbezüglich reden. Sind diese interssant, stelle ich sie online.
VG Steffen
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Also ich denke, dass die MU dann für diesen Fall abgegeben wurde,Marco12345 hat geschrieben: Vor etwa 2 jahren
Wiederspruch kann allerdings nie schaden, (schon wegen der Schufa) aber bevor NICHTS vom Gericht (Mahnbescheid oder Klageschrift) kommt,
würde ich mir keine gedanken machen.
Abheften und die Herbstsonne geniessen.
Denke das Dich in Zukunft noch einige Bettelbriefe errreichen werden.
Aber wie gesagt, solange nichts vom Gericht kommt immer mit der Ruhe.
-
- Beiträge: 2
- Registriert: Mittwoch 5. Oktober 2016, 11:28
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Vielen dank das dachte ich mir schon.
Wenn was vom Gericht kommt da komplett Einspruch gegen einlegen und wieder abwarten ?
Wenn was vom Gericht kommt da komplett Einspruch gegen einlegen und wieder abwarten ?
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo @Marco12345,
dieses Schreiben stellt einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag dar.
Diesen kannst Du annehmen oder ablehnen. Sollte das Angebot abgelehnt werden, leitet man den nächsten Schritt ein.
1. Gerichtlich
- Leistungsklage (Entscheidung mit Erhalt der Verfügung des Amtsgericht)
- Mahnbescheid (Widerspruch - Anspruchsbegründung (Klage im Mahnverfahren - Entscheidung mit Erhalt der Verfügung des Amtsgericht)
2. Abtretung der Forderungen an ein Inkasso (außergerichtlich)
oder
3. Die Forderungen / Ansprüche verjähren.
Einfach wiedermelden, wenn es etwas Neues gibt.
VG Steffen
dieses Schreiben stellt einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag dar.
Diesen kannst Du annehmen oder ablehnen. Sollte das Angebot abgelehnt werden, leitet man den nächsten Schritt ein.
1. Gerichtlich
- Leistungsklage (Entscheidung mit Erhalt der Verfügung des Amtsgericht)
- Mahnbescheid (Widerspruch - Anspruchsbegründung (Klage im Mahnverfahren - Entscheidung mit Erhalt der Verfügung des Amtsgericht)
2. Abtretung der Forderungen an ein Inkasso (außergerichtlich)
oder
3. Die Forderungen / Ansprüche verjähren.
Einfach wiedermelden, wenn es etwas Neues gibt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Es liegt daran was denn da kommt, wenn überhaubt!Marco12345 hat geschrieben:Vielen dank das dachte ich mir schon.
Wenn was vom Gericht kommt da komplett Einspruch gegen einlegen und wieder abwarten ?
Mahnbescheid: "Wiederspruch" unbedingt Fristen beachten. (2 Wochen sind schnell rum)
Klageschrift: Kommt immer auf den Einzelfall an.
Wenn man eine Strategie hat die Erfolgsversprechend ist, am besten von einem Fachanwalt verteidigen lassen.
Aber das Kostenrisiko ist dann in jeden Fall vorhanden, da ja niemand sagen kann, wie am Ende das Gericht entscheidet.
Am besten mal die Fälle duchlesen wo es nicht nicht geklappt hat......dann weiss man auf jeden Fall schon mal, ob die eigene Geschichte Erfolgsversprechend ist oder nicht.
Einzelabmahnungen wo nur eine IP ermittelt wurde, die zudem noch in einem Haushalt mit vielen Teilnehmern wohnen, haben immer eine bessere Ausgangslage als mehrfachermittelte IP Adressen, wo nur der Anschlussinhaber Zugang zum Internet hatte.
Aber dass ist am Ende alles nur Theorie (denn jeder Fall ist immer wieder anders und es hängt somit immer vom Einzelfall ab)
Ansonsten weitere Bettelbriefe abwarten (wobei der Ton und der Forderungsdruck sicherlich noch schärfer werden wird)
und wenn einem vielleicht irgendwann die Vergleichssumme doch zusagt, Anwaltlich das Angebot prüfen lassen; Bezahlen und Ruhe ist.
Ansonsten abwarten und an irgend einem 31.Dezember um 0:00 Uhr auf die Verjährung anstoßen.
***********************************************
Sorry, was das LG Berlin (Urt. v. 30.08.2013, Az. Az. 103 O 60/13) mir untersagt,
sollte auch jedem anderen hier versagt bleiben! Denn, Du hältst Deinen Kopf - für
Deine Aussagen - nicht hin, sondern bist in die unendlichen Weiten der Anonymität
weg. Es gibt einen Link:
»Verjährung in Filesharing Fälle und Hemmung der Verjährung durch einen Mahnbescheid«
Hier wird Allgemein die Situation zur Verjährung dargelegt. Wer dazu nicht in der Lage ist,
muss einen Anwalt konsultieren. Punkt.
LG Berlin, Urt. v. 30.08.2013, Az. Az. 103 O 60/13:
Forenbetreiber
Antragsgegner
und bald Whistleblower
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Steffen Heintsch hat geschrieben:
***********************************************
Sorry, was das LG Berlin (Urt. v. 30.08.2013, Az. Az. 103 O 60/13) mir untersagt,
sollte auch jedem anderen hier versagt bleiben!
Steffen Heintsch
Forenbetreiber
Antragsgegner
und bald Whistleblower
Im übriegen: WBS beurteilt Deine Verlorenen Klage eigentlich nicht als Verstoß.
ZITAT WBS: "Wir sind der Meinung, dass diese Aussagen nicht einzelfallbezogen waren und hier nicht rechtswidrig auf eine konkrete Rechtsfrage eingegangen wurde. Das LG Berlin hat den Fall nun anders bewertet. Der Betreiber kündigte jedoch an weitere rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung einzuleiten." ZITAT WBS Ende.
Anway: Das Edit meines Postings ist
geschenkt....zumal ich ja NUR Vermutung geäußert habe.
Whistelblower?!?!?! für wenn??
Nicht das man sich sorgen machen muß.
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo @take5ive,
ich nahm eigentlich an, dass mein Hinweis genügt, aber lass uns darüber reden ...
Es ist durch den Inhalt des Link - Verjährung in Filesharing Fälle und Hemmung der Verjährung durch einen Mahnbescheid - nicht notwendig da selbsterklärend, dass jedem Foren-User seine Verjährung konkret an seinem Abmahn-Fall berechnet wird. Und was für mich gilt, gilt auch für jeden anderen Foren-User. Punkt. Der Edit ist eben nicht geschenkt, da du für deine "Vermutung" einen konkreten Fall zu Grunde legst, diesen dann danach berechnest sowie dem Fragenden seine Verjährung konkret vortrugst. Nur einmal am Rande erwähnt.
[quoteemtake5ive]Im übrigen: WBS beurteilt Deine Verlorenen Klage eigentlich nicht als Verstoß.[/quoteem]
Das ist zwar sehr schön, hilft mir aber über meine richterlichen Auflagen und Verlust privater Mittel von ca. 4.000,- € nicht weiter ... das LG Berlin (Urt. v. 30.08.2013, Az. 103 O 60/13) sowie das KG Berlin (Beschl. v. 09.05.2014, Az. 5 U 145/13) schließen sich WBS nicht an. Für mich ist ein Urteil entscheidender,
als jeglicher verbale Beistand.
[quoteemtake5ive]Whistelblower?!?!?! für wenn??
Nicht das man sich sorgen machen muß.[/quoteem]
Nein. Am 15.12.2016 erfolgt die Antwort in meinem "Memorian" (10 Jahre Abmahnwahn - Ganz mit ohne Therapie!). Bis dann müssen sich alle gedulden oder es als unbeachtlich ablegen.
VG Steffen
ich nahm eigentlich an, dass mein Hinweis genügt, aber lass uns darüber reden ...
Es ist durch den Inhalt des Link - Verjährung in Filesharing Fälle und Hemmung der Verjährung durch einen Mahnbescheid - nicht notwendig da selbsterklärend, dass jedem Foren-User seine Verjährung konkret an seinem Abmahn-Fall berechnet wird. Und was für mich gilt, gilt auch für jeden anderen Foren-User. Punkt. Der Edit ist eben nicht geschenkt, da du für deine "Vermutung" einen konkreten Fall zu Grunde legst, diesen dann danach berechnest sowie dem Fragenden seine Verjährung konkret vortrugst. Nur einmal am Rande erwähnt.
[quoteemtake5ive]Im übrigen: WBS beurteilt Deine Verlorenen Klage eigentlich nicht als Verstoß.[/quoteem]
Das ist zwar sehr schön, hilft mir aber über meine richterlichen Auflagen und Verlust privater Mittel von ca. 4.000,- € nicht weiter ... das LG Berlin (Urt. v. 30.08.2013, Az. 103 O 60/13) sowie das KG Berlin (Beschl. v. 09.05.2014, Az. 5 U 145/13) schließen sich WBS nicht an. Für mich ist ein Urteil entscheidender,
als jeglicher verbale Beistand.
[quoteemtake5ive]Whistelblower?!?!?! für wenn??
Nicht das man sich sorgen machen muß.[/quoteem]
Nein. Am 15.12.2016 erfolgt die Antwort in meinem "Memorian" (10 Jahre Abmahnwahn - Ganz mit ohne Therapie!). Bis dann müssen sich alle gedulden oder es als unbeachtlich ablegen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Guten Morgen!
Mein Fall Abmahnung von Daniel Sebastian wegen einem angeblichen Musikalben-Download hat sich im Juni diesen Jahres auch komplett erledigt und ist nun trotz widersprochenem Mahnbescheid endlich verjährt. ^^ Glück gehabt. Großen Dank an dieses Forum, vor allem Steffen hat mir sehr geholfen.
Viele Grüße,
Tartaletta
Mein Fall Abmahnung von Daniel Sebastian wegen einem angeblichen Musikalben-Download hat sich im Juni diesen Jahres auch komplett erledigt und ist nun trotz widersprochenem Mahnbescheid endlich verjährt. ^^ Glück gehabt. Großen Dank an dieses Forum, vor allem Steffen hat mir sehr geholfen.
Viele Grüße,
Tartaletta
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo,
wir schlagen uns jetzt auch schon seit 2 Jahren mit einer Abmahnung von DS rum. Von den Anfangs geforderten 2400€ sind jetzt noch 900€ über, die er für einen Vergleich haben möchte. Meine erste Frage ist, ob solche Verhandlungen in diesem Maß normal sind (mehr als 50% runter)? Vor ein paar Tagen kam diese Vorderung an unseren Anwalt, mit der Überschrift "Letzte außergerichtliche Einigung". Unser Anwalt meinte nun, dass die Wahrscheinlichkeit einer Klage gering sei und man den angebotenen außergerichtlichen Vergleich auch im Falle einer Klage noch erzielen könne. Was ist eure Meinung dazu?
Danke für die Hilfe
Lufino
wir schlagen uns jetzt auch schon seit 2 Jahren mit einer Abmahnung von DS rum. Von den Anfangs geforderten 2400€ sind jetzt noch 900€ über, die er für einen Vergleich haben möchte. Meine erste Frage ist, ob solche Verhandlungen in diesem Maß normal sind (mehr als 50% runter)? Vor ein paar Tagen kam diese Vorderung an unseren Anwalt, mit der Überschrift "Letzte außergerichtliche Einigung". Unser Anwalt meinte nun, dass die Wahrscheinlichkeit einer Klage gering sei und man den angebotenen außergerichtlichen Vergleich auch im Falle einer Klage noch erzielen könne. Was ist eure Meinung dazu?
Danke für die Hilfe
Lufino
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
[quoteemLufino]Meine erste Frage ist, ob solche Verhandlungen in diesem Maß normal sind (mehr als 50% runter)?[/quoteem]
Dieses ist nichts außergewöhnliches. Ein Vergleich sollte zur außergerichtlichen Streitniederlegung dienen. Man kann ein Vergleichsangebot annehmen, ablehnen oder selbst eine Neues unterbreiten. Das sind normale Vorgänge im Zivilstreit.
[quoteemLufino]Unser Anwalt meinte nun, dass die Wahrscheinlichkeit einer Klage gering sei und man den angebotenen außergerichtlichen Vergleich auch im Falle einer Klage noch erzielen könne.[/quoteem]
Wenn es dein Anwalt so sagt, wird es wohl so stimmen. Ich handhabe es lieber so, wer nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, entscheidet sich für entweder Klage oder Verjährung (Chancen 50:50).
VG Steffen
Dieses ist nichts außergewöhnliches. Ein Vergleich sollte zur außergerichtlichen Streitniederlegung dienen. Man kann ein Vergleichsangebot annehmen, ablehnen oder selbst eine Neues unterbreiten. Das sind normale Vorgänge im Zivilstreit.
[quoteemLufino]Unser Anwalt meinte nun, dass die Wahrscheinlichkeit einer Klage gering sei und man den angebotenen außergerichtlichen Vergleich auch im Falle einer Klage noch erzielen könne.[/quoteem]
Wenn es dein Anwalt so sagt, wird es wohl so stimmen. Ich handhabe es lieber so, wer nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, entscheidet sich für entweder Klage oder Verjährung (Chancen 50:50).
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
So,
ich bin ein stiller Mitleser und habe es auch überstanden.
Abmahnung 2012
mod. UE abgeschickt
Viele Bettelbriefe ignoriert
Mahnbescheid im Sept. 15 widersprochen
Vielen Vielen Dank für die vielen Posts. Es war wirklich gut, jeden Bettelbrief hier noch mal zu sehen.
ich bin ein stiller Mitleser und habe es auch überstanden.
Abmahnung 2012
mod. UE abgeschickt
Viele Bettelbriefe ignoriert
Mahnbescheid im Sept. 15 widersprochen
Vielen Vielen Dank für die vielen Posts. Es war wirklich gut, jeden Bettelbrief hier noch mal zu sehen.
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Hallo,
ihr schreibt alle das es nach 3 Jahren verjährt ist.Aber ich hab gelesen das der BGH im Mai 2016 entschieden hat,das die Ansprüche erst nach 10 Jahren verjähren.Und lediglich die Ansprüche der Anwaltskosten nach 3 Jahren verjähren?Was ist denn richtig?
ihr schreibt alle das es nach 3 Jahren verjährt ist.Aber ich hab gelesen das der BGH im Mai 2016 entschieden hat,das die Ansprüche erst nach 10 Jahren verjähren.Und lediglich die Ansprüche der Anwaltskosten nach 3 Jahren verjähren?Was ist denn richtig?
Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
[quoteemCodaro76]ihr schreibt alle das es nach 3 Jahren verjährt ist. Aber ich hab gelesen das der BGH im Mai 2016 entschieden hat,das die Ansprüche erst nach 10 Jahren verjähren. Und lediglich die Ansprüche der Anwaltskosten nach 3 Jahren verjähren? Was ist denn richtig?[/quoteem]
Der BGH muss sich nach den bestehenden Gesetzen orientieren (siehe § 102 UrhG i.V.m. BGH, Urteil 12.05.2016, I ZR 48/15 - "Everytime we touch").
Kurz und knapp:
§ 102 Satz 1 UrhG = Abmahnkosten - 3 Jahre
VG Steffen
Der BGH muss sich nach den bestehenden Gesetzen orientieren (siehe § 102 UrhG i.V.m. BGH, Urteil 12.05.2016, I ZR 48/15 - "Everytime we touch").
Kurz und knapp:
§ 102 Satz 1 UrhG = Abmahnkosten - 3 Jahre
- a) unabhängig ihrer Rechtsgrundlage (§§ 97, 97a Abs. 3 UrhG) = drei Jahren (§ 195 BGB)
b) Beachte: mögliche Unterschiede in den Höchstfristen (§ 199 BGB)
- a) Unabhängig von den Abmahnkosten
b) Verletzung durch eine unerlaubte Handlung (schuldhaft, widerrechtlicher Eingriff in einen fremden Rechtskreis; § 852 BGB)
c) ist im Umfang der ungerechtfertigten Bereicherung, die der Schädiger aus der unerlaubten Handlung erlangt hat und von der deliktischen Verjährung ausgenommen.
(ehe Fragen auftauchen nach dem was denn nun gilt, Satz 2 wird nur von Interesse sein bei einer bestehenden oder richterlich festgestellten Täterschaft des Betroffenen)
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Was heißt das jetzt im Klartext?Hab leider kein Jura studiert.Man ist nach 3 Jahren nicht aus der Sache raus und es können die Kosten bis zu 10 Jahren gefordert werden?
Ich habe eine Abmahnung 2013 erhalten.Danach die modifizierte UE abgeschickt und sonst alle Briefe nur abgeheftet.Am 31.12.16 wären die 3 Jahre rum.Mahnbescheid kam bis jetzt noch nicht.
Ich habe eine Abmahnung 2013 erhalten.Danach die modifizierte UE abgeschickt und sonst alle Briefe nur abgeheftet.Am 31.12.16 wären die 3 Jahre rum.Mahnbescheid kam bis jetzt noch nicht.