Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
also bin seit Januar 2016 Clean (abgemahnt 2012)
habe dennoch vor 4 Monaten ein Vergleichsangebot von ca 53 € bekommen von Debcon....
habe diesen Ignoriert und seit dem nichts mehr gehört.
Also nicht verrückt machen lassen
habe dennoch vor 4 Monaten ein Vergleichsangebot von ca 53 € bekommen von Debcon....
habe diesen Ignoriert und seit dem nichts mehr gehört.
Also nicht verrückt machen lassen
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Am Samstag Bekam ich dann auch wieder mal Post.
Hierbei handelt es sich um eine Erinnerung das die Verjährungsfrist 10 Jahre dauert, aber ich die Möglichkeit hätte, mit einem Vergleich von ca 25 € alles vom Tisch hätte.
Hierbei handelt es sich um eine Erinnerung das die Verjährungsfrist 10 Jahre dauert, aber ich die Möglichkeit hätte, mit einem Vergleich von ca 25 € alles vom Tisch hätte.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
LarryHarry hat geschrieben:also bin seit Januar 2016 Clean (abgemahnt 2012)
habe dennoch vor 4 Monaten ein Vergleichsangebot von ca 53 € bekommen von Debcon....
habe diesen Ignoriert und seit dem nichts mehr gehört.
Also nicht verrückt machen lassen
Die haben Geduld sage ich dir. Ich wurde 2009 abgemahnt...Clean war ich incl. gerichtlichen Mahnbescheid zum 01.07 2013 und dennoch vergessen sie mich nicht.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Diesen Vergleich habe ich diesmal nicht bekommen.
Stattdessen eine Forderung über 1257,67€. Welche mit einem "gangbaren Vergleich" in Höhe von 495€ als Erledigt vermerkt würde.
Lt. diesem Schreiben wurde ich in 2013 ordnungsgemäß abgemahnt.
Nun ist es aber so, daß ich bereits in 2010 einer Forderung widersprochen habe (Korn....& Partner)
Versuchen die jetzt den Zeitpunkt der Erstabmahnung zu ändern? 2013 müsste die Debon doch die Abmahnungen aufgekauft haben. Ich finde das sehr dreist, das Datum in die 3-Jahresfrist zu holen.
Stattdessen eine Forderung über 1257,67€. Welche mit einem "gangbaren Vergleich" in Höhe von 495€ als Erledigt vermerkt würde.
Lt. diesem Schreiben wurde ich in 2013 ordnungsgemäß abgemahnt.
Nun ist es aber so, daß ich bereits in 2010 einer Forderung widersprochen habe (Korn....& Partner)
Versuchen die jetzt den Zeitpunkt der Erstabmahnung zu ändern? 2013 müsste die Debon doch die Abmahnungen aufgekauft haben. Ich finde das sehr dreist, das Datum in die 3-Jahresfrist zu holen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
habe heute über meinen RA das äußerst großzügige Angebot € 25,18 anstatt 441,39 bekommen!
Abheften und gut!
habe heute über meinen RA das äußerst großzügige Angebot € 25,18 anstatt 441,39 bekommen!
Abheften und gut!
Grüße
streber24
streber24
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Debcon's neustes Schreiben 07/2016:
Debcon - Anwalt
Vergleichsangebot: 25,18 EUR
17:50 Uhr
In einem aktuellen Schriftsatz unterbreitet die Debcon GmbH einem anwaltlich vertretenden Betroffenen ein "unwiderstehliches" Vergleichsangebot unter Berufung der 10-jährigen Verjährungsfrist. O.K. Vielleicht ist es in 10 Jahren dann der obligatorische 1 Euro?!
Musterschreiben
Inhalt
AW3P: kurz und knapp
Die Abmahnkosten (Unterlassung, Rechtsverfolgung, Schadensersatz) verjähren - unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage (§§ 97, 97a III UrhG) - in drei Jahren (§ 195 BGB). Es können sich aber Unterschiede in der Höchstfrist ergeben. Insofern gibt es gewisse Unterschiede, weil der SE-Anspruch mit der Urheberrechtsverletzung plus Schadenseintritt entsteht und damit auch die Verjährungsfrist dem Grunde nach (also vorbehaltlich der Kenntnis usw., §199 BGB) zu laufen beginnen kann. Dagegen entsteht der Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten aus § 97a III UrhG erst mit der Abmahnung und verjährt aber dieser in den drei Jahren; die Höchstfristen können hier kaum eine Rolle spielen, da der Abmahner hier den Schuldner zwangsläufig kennt, sonst könnte er ihn ja nicht abmahnen.
Liegt dagegen eine Täterschaft / schuldhaftes bzw. fahrlässiges Handeln vor (§ 97 II UrhG), hat der Betroffene aus unerlaubter Handlung etwas erlangt, verjährt dieser Rest-SE-Anspruch (präzisiert "Wertersatzanspruch") erst in 10 Jahren (§ 102 Satz 2 UrhG i.V.m. § 852 Satz 2 BGB).
Das ist nicht Neues.
Dann sollte doch Debcon ihre ach so gerichtssicheren Beweise endlich gerichtlich geltend machen und keine Almosenvergleiche anbieten. Punkt. Ach so, in dem Schreiben ist wieder einmal Frau V. Wagener alleinige Geschäftsführerin.
Für die Betroffenen mit ohne Anwalt: Abheften und gut.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Steffen Heintsch für AW3P
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Debcon's neustes Schreiben 04 + 05/2016:
Vergleich: Fehlerbeseitigung - reiner Tisch!
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
5 Punkte Vergleich
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Debcon - Anwalt
Vergleichsangebot eines pauschalen Lizenzschaden
i.V.m. § 102 Satz 2UrhG
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Debcon - Betroffener ohne Anwalt
Vergleichsangebot eines pauschalen Lizenzschaden
i.V.m. § 102 Satz 2UrhG
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Antwort auf Einrede der Verjährung
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Debcon's neustes Schreiben 01/2016 für die "RGF Filmvertrieb UG":
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Gläubigerin: RGF Filmvertrieb UG
Unser Zeichen: Rxxxxx
...............
Debcon's Schreiben 12/2015:
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben
im Auftrag der "RGF Filmvertrieb UG"
...............
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben hinsichtlich abgetretener Forderungen der "Ephodos GmbH", vormals "Saferpayment AG" / "Cupido Entertainment AG"
...............
Debcon's erstes Schreiben 11/2015 für die Astragon Entertainment GmbH:
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Computerspiel / Titel: [Name]
...............
Debcon's neustes Schreiben 10/2015:
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft«
und/oder/bzw.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bzgl. Ihrer Schulden«
Informativ - Letzte Schreiben:
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Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschreiben.
Debcon - Anwalt
Vergleichsangebot: 25,18 EUR
17:50 Uhr
In einem aktuellen Schriftsatz unterbreitet die Debcon GmbH einem anwaltlich vertretenden Betroffenen ein "unwiderstehliches" Vergleichsangebot unter Berufung der 10-jährigen Verjährungsfrist. O.K. Vielleicht ist es in 10 Jahren dann der obligatorische 1 Euro?!
Musterschreiben
Inhalt
[Aktenzeichen bzw. Inkassonummer]
Dobcon GmbH, Postfach 200119, 48223 Bottrop
[Name und Anschrift der Anwaltskanzlei]
Bottrop, den [Datum]
Akt.-Z.: [Aktenzeichen bzw. Inkassonummer]
______________________________________________
Bitte stets angeben
Ursprungsaktenzeichen: [Az.]
Inkassonummer: [INr.]
Aktenzeichen: [Az.]
Ihre Mandantschaft: [Name]
Forderung: 250,00 EUR
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte.
der entstandene Restschadensersatzanspruch aus § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB und konkludent wohl unstreitig erlangtem Gebrauchsvorteils wird hiermit zu Recht im Wege der Zahlung einer o.g. fiktive Lizenzgebühr (Lizenzschaden) nach Lizenzanalogie verlangt. Dieser Anspruch verjährt In zehn Jahren. Zuletzt wurde die bereits durch uns vor dem Amtsgericht Itzehoe vertretene und durch das Gericht bestätigte Rechtsansicht, dass das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.10.2011 (dortiges Az. I ZR 175/10) auch auf den Lizenzschadenersatzanspruch anwendbar ist, durch das Landgericht Berlin (dortiges Az. 15 S 29/14) In einem anderen Verfahren ebenso bestätigt.
Im Zuge einer schnellen kaufmännischen und kostenunauffälligen Gesamterledigung bieten wir folgenden - zeitlich befristeten - Vergleich an:
.................................................................................................................................................
Vergleich zu [Aktenzeichen]
Zwischen
[Name und Anschrift des Betroffenen]
und der
Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH, Raiffeisenstr. 23 in 46244 Bottrop
Herr/Frau [Name] zahlt bis zum [Datum] einen Vergleichsbetrag von EUR 25,18. Auf den Differenzbetrag von EUR 224.82 wird bei pünktlicher Zahlung in voller Höhe verzichtet. Sämtliche wechselseitigen Ansprüche und angefallenen Kosten (Rechtsanwalt- und Gerichtskosten) sowie Zinsen, werden mit Zahlung des
Vergleichsbetrages In Höhe von EUR 25,18 abschließend und vollständig erledigt. Bei fristgerechter Zählung und Rücksendung dieses, durch Sie ausgefüllte, Vergleichsdokument per Mail, Fax oder per Post, gilt das Angebot als angenommen und verbindlich vereinbart.
Datum: [Datum}
Unterschrift: ...[Debcon]...
Datum: [Datum]
Unterschrift: ...[Betroffener]...
Dobcon GmbH, Postfach 200119, 48223 Bottrop
[Name und Anschrift der Anwaltskanzlei]
Bottrop, den [Datum]
Akt.-Z.: [Aktenzeichen bzw. Inkassonummer]
______________________________________________
Bitte stets angeben
Ursprungsaktenzeichen: [Az.]
Inkassonummer: [INr.]
Aktenzeichen: [Az.]
Ihre Mandantschaft: [Name]
Forderung: 250,00 EUR
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte.
der entstandene Restschadensersatzanspruch aus § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB und konkludent wohl unstreitig erlangtem Gebrauchsvorteils wird hiermit zu Recht im Wege der Zahlung einer o.g. fiktive Lizenzgebühr (Lizenzschaden) nach Lizenzanalogie verlangt. Dieser Anspruch verjährt In zehn Jahren. Zuletzt wurde die bereits durch uns vor dem Amtsgericht Itzehoe vertretene und durch das Gericht bestätigte Rechtsansicht, dass das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.10.2011 (dortiges Az. I ZR 175/10) auch auf den Lizenzschadenersatzanspruch anwendbar ist, durch das Landgericht Berlin (dortiges Az. 15 S 29/14) In einem anderen Verfahren ebenso bestätigt.
Im Zuge einer schnellen kaufmännischen und kostenunauffälligen Gesamterledigung bieten wir folgenden - zeitlich befristeten - Vergleich an:
.................................................................................................................................................
Vergleich zu [Aktenzeichen]
Zwischen
[Name und Anschrift des Betroffenen]
und der
Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH, Raiffeisenstr. 23 in 46244 Bottrop
Herr/Frau [Name] zahlt bis zum [Datum] einen Vergleichsbetrag von EUR 25,18. Auf den Differenzbetrag von EUR 224.82 wird bei pünktlicher Zahlung in voller Höhe verzichtet. Sämtliche wechselseitigen Ansprüche und angefallenen Kosten (Rechtsanwalt- und Gerichtskosten) sowie Zinsen, werden mit Zahlung des
Vergleichsbetrages In Höhe von EUR 25,18 abschließend und vollständig erledigt. Bei fristgerechter Zählung und Rücksendung dieses, durch Sie ausgefüllte, Vergleichsdokument per Mail, Fax oder per Post, gilt das Angebot als angenommen und verbindlich vereinbart.
Datum: [Datum}
Unterschrift: ...[Debcon]...
Datum: [Datum]
Unterschrift: ...[Betroffener]...
AW3P: kurz und knapp
Die Abmahnkosten (Unterlassung, Rechtsverfolgung, Schadensersatz) verjähren - unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage (§§ 97, 97a III UrhG) - in drei Jahren (§ 195 BGB). Es können sich aber Unterschiede in der Höchstfrist ergeben. Insofern gibt es gewisse Unterschiede, weil der SE-Anspruch mit der Urheberrechtsverletzung plus Schadenseintritt entsteht und damit auch die Verjährungsfrist dem Grunde nach (also vorbehaltlich der Kenntnis usw., §199 BGB) zu laufen beginnen kann. Dagegen entsteht der Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten aus § 97a III UrhG erst mit der Abmahnung und verjährt aber dieser in den drei Jahren; die Höchstfristen können hier kaum eine Rolle spielen, da der Abmahner hier den Schuldner zwangsläufig kennt, sonst könnte er ihn ja nicht abmahnen.
Liegt dagegen eine Täterschaft / schuldhaftes bzw. fahrlässiges Handeln vor (§ 97 II UrhG), hat der Betroffene aus unerlaubter Handlung etwas erlangt, verjährt dieser Rest-SE-Anspruch (präzisiert "Wertersatzanspruch") erst in 10 Jahren (§ 102 Satz 2 UrhG i.V.m. § 852 Satz 2 BGB).
Das ist nicht Neues.
Dann sollte doch Debcon ihre ach so gerichtssicheren Beweise endlich gerichtlich geltend machen und keine Almosenvergleiche anbieten. Punkt. Ach so, in dem Schreiben ist wieder einmal Frau V. Wagener alleinige Geschäftsführerin.
Für die Betroffenen mit ohne Anwalt: Abheften und gut.
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Steffen Heintsch für AW3P
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Debcon's neustes Schreiben 04 + 05/2016:
Vergleich: Fehlerbeseitigung - reiner Tisch!
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
5 Punkte Vergleich
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Debcon - Anwalt
Vergleichsangebot eines pauschalen Lizenzschaden
i.V.m. § 102 Satz 2UrhG
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Debcon - Betroffener ohne Anwalt
Vergleichsangebot eines pauschalen Lizenzschaden
i.V.m. § 102 Satz 2UrhG
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Debcon's neustes Schreiben 02/2016:
Antwort auf Einrede der Verjährung
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Debcon's neustes Schreiben 01/2016 für die "RGF Filmvertrieb UG":
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Gläubigerin: RGF Filmvertrieb UG
Unser Zeichen: Rxxxxx
...............
Debcon's Schreiben 12/2015:
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben
im Auftrag der "RGF Filmvertrieb UG"
...............
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben hinsichtlich abgetretener Forderungen der "Ephodos GmbH", vormals "Saferpayment AG" / "Cupido Entertainment AG"
...............
Debcon's erstes Schreiben 11/2015 für die Astragon Entertainment GmbH:
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Computerspiel / Titel: [Name]
...............
Debcon's neustes Schreiben 10/2015:
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bei den Schulden Ihrer Mandantschaft«
und/oder/bzw.
»Wichtige Information über die weitere Vorgehensweise bzgl. Ihrer Schulden«
Informativ - Letzte Schreiben:
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Steffen Heintsch für AW3P
Thx. an alle, für die Bereitstellung der Musterschreiben.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Damit auch alle was davon haben hier 2 Bewertungen die ich gefunden habeSimeon hat geschrieben:Es ist ja auch sehr interessant zu lesen, was Mitarbeiter der Debcon in Bewertungsportalen so über ihren Arbeitgeber schreiben.
Anscheinend herrscht dort ein Kommen und Gehen.
https://www.kununu.com/de/debcon/kommentare
vom 25.04.2015
Schlimmer geht's nicht
und
07.12.2015
Schlimmer geht nimmer
Debcon - RGF
Debcon's neustes Schreiben 07/2016 im Auftrag "RGF Filmvertrieb UG":
Ursprungsaktenzeichen: RGFxxxxxxx
Gläubigerin: RGF Filmvertrieb UG, Lise-Meitner-Str. 2, 28359 Bremen
Vergleichsangebot: 495,- €
13:05 Uhr
Vorwort:
Sicherlich werden immer wieder Stimmen laut, die von einer anonymen Bewertung in einem Bewertungsportal aus oder inhaltliche Veränderungen in den diversen Schreiben die Seriosität bzw. Unseriosität einer Firma ableiten wollen. Natürlich sind solche Arten von Informationen, wie ...
a) Bewertung auf 'www.kununu.com'
b) Änderungen in den Schreiben:
aa) Domainänderung von 'www.debcon-gmbh.de' zu 'www.debcon.de'
ab) mit Eintrag vom 06.07.2016 (HRB 12601) alleinige GF: V. Wagener
ac) neue Fax-Nummer
ad) Rechteinhaberumfirmierung am 06.05.2015 (siehe Link: RA Jan Gerth) usw. usf.
... für die einen interessant, für andere eher irrelevant, da diese einfache Erklärungen bieten können. Im Grundsatz bieten diese Informationen aber nur Raum für Spekulationen oder fehlerhaften Werturteilen. Wer diese Informationen als wichtig erachtet, sollte sie anwaltlich prüfen lassen und dieses Forum damit verschonen. Ansonsten werde ich eventuelle unwahre Tatsachenbehauptungen - nach Kenntnis - kommentarlos löschen. Wichtig allein ist nur, a) die Einordnung des jeweiligen Schriftsatzes und b) die möglichen Vorgehensweisen.
Musterschreiben:
Seite 1
Seite 2
Inhalt:
- Auftraggeber: RGF Filmvertrieb UG (bis 06.05.2015 RGF Productions Ltd.)
- ursprünglicher Abmahnanwalt: Rechtsanwalt Rainer Munderloh, Donnerschweer Str. 210, 26123 Oldenburg
abgemahnte Werke: Pornofilme
- Forderungen Abmahnung:
a) strafbewehrte UVE
b) Kostennote
aa) mit Vergleichsannahme: pauschaler Abgeltungsbetrag i.H.v. 780,00 EUR
ab) ohne Vergleichsannahme, die vollen Gebühren i.H.v. 1.653,30 EUR
Beispiel Abmahnung 12/2011:
Hinweis:
Im den aktuellen Schreiben von Debcon hat sich trotzdem ein kleiner Fehlerteufel eingeschlichen. So wird im ersten Abschnitt zwar die Uhrzeit des vermeintlichen Verstoßes thematisiert, nicht aber das Datum.
Da der Betroffene weitere Schreiben sein Eigenen nennt, wird diese fehlende Datumsangabe als offensichtliche Unrichtigkeit i.S.d. § 319 ZPO einzuordnen sein.
Debcon handelt hierbei im Auftrag der RGF Filmvertrieb UG. In diesem Schreiben wird trotz Ankündigungen (siehe Schreiben unten) von gerichtlicher Durchsetzung der Forderungen abgesehen und ein erneuter Vergleich i.H.v. 495,- € zur Streitbeendigung angeboten. Obwohl bislang die Forderungen i.H.v. ca. 1.900,- € - mit gerichtssicheren Beweisen - eingefordert wurden!
Empfehlungen AW3P:
~~~~~~~~~~~~~~
Steffen Heintsch für AW3P
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Bislang bekannte Debcon-Schreiben für RGF Filmvertrieb UG:
Hinweis AW3P:
Zum Öffnen der Spoiler, bitte auf den Button: "Show" klicken!
Debcon's neustes Schreiben 01/2016 für die "RGF Filmvertrieb UG":
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Gläubigerin: RGF Filmvertrieb UG
Unser Zeichen: Rxxxxx
...............
Debcon's Schreiben 12/2015:
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben
im Auftrag der "RGF Filmvertrieb UG"
...............
Ursprungsaktenzeichen: RGFxxxxxxx
Gläubigerin: RGF Filmvertrieb UG, Lise-Meitner-Str. 2, 28359 Bremen
Vergleichsangebot: 495,- €
13:05 Uhr
Vorwort:
Sicherlich werden immer wieder Stimmen laut, die von einer anonymen Bewertung in einem Bewertungsportal aus oder inhaltliche Veränderungen in den diversen Schreiben die Seriosität bzw. Unseriosität einer Firma ableiten wollen. Natürlich sind solche Arten von Informationen, wie ...
a) Bewertung auf 'www.kununu.com'
b) Änderungen in den Schreiben:
aa) Domainänderung von 'www.debcon-gmbh.de' zu 'www.debcon.de'
ab) mit Eintrag vom 06.07.2016 (HRB 12601) alleinige GF: V. Wagener
ac) neue Fax-Nummer
ad) Rechteinhaberumfirmierung am 06.05.2015 (siehe Link: RA Jan Gerth) usw. usf.
... für die einen interessant, für andere eher irrelevant, da diese einfache Erklärungen bieten können. Im Grundsatz bieten diese Informationen aber nur Raum für Spekulationen oder fehlerhaften Werturteilen. Wer diese Informationen als wichtig erachtet, sollte sie anwaltlich prüfen lassen und dieses Forum damit verschonen. Ansonsten werde ich eventuelle unwahre Tatsachenbehauptungen - nach Kenntnis - kommentarlos löschen. Wichtig allein ist nur, a) die Einordnung des jeweiligen Schriftsatzes und b) die möglichen Vorgehensweisen.
Musterschreiben:
Seite 1
Seite 2
Inhalt:
- Auftraggeber: RGF Filmvertrieb UG (bis 06.05.2015 RGF Productions Ltd.)
- ursprünglicher Abmahnanwalt: Rechtsanwalt Rainer Munderloh, Donnerschweer Str. 210, 26123 Oldenburg
abgemahnte Werke: Pornofilme
- Forderungen Abmahnung:
a) strafbewehrte UVE
b) Kostennote
aa) mit Vergleichsannahme: pauschaler Abgeltungsbetrag i.H.v. 780,00 EUR
ab) ohne Vergleichsannahme, die vollen Gebühren i.H.v. 1.653,30 EUR
Beispiel Abmahnung 12/2011:
Hinweis:
Im den aktuellen Schreiben von Debcon hat sich trotzdem ein kleiner Fehlerteufel eingeschlichen. So wird im ersten Abschnitt zwar die Uhrzeit des vermeintlichen Verstoßes thematisiert, nicht aber das Datum.
Da der Betroffene weitere Schreiben sein Eigenen nennt, wird diese fehlende Datumsangabe als offensichtliche Unrichtigkeit i.S.d. § 319 ZPO einzuordnen sein.
Debcon handelt hierbei im Auftrag der RGF Filmvertrieb UG. In diesem Schreiben wird trotz Ankündigungen (siehe Schreiben unten) von gerichtlicher Durchsetzung der Forderungen abgesehen und ein erneuter Vergleich i.H.v. 495,- € zur Streitbeendigung angeboten. Obwohl bislang die Forderungen i.H.v. ca. 1.900,- € - mit gerichtssicheren Beweisen - eingefordert wurden!
Empfehlungen AW3P:
- 1. Wer gegenüber Debcon die Forderungen betreff einer Abmahnung der "RGF Filmvertrieb UG" noch nicht widersprach, sollte Widerspruch einlegen sowie dann diese Schreiben unter den Vermerk: "Wichtig" abheften.
Muster Widerspruch
- [Absender: Anrede, Vorname, Name, Anschrift]
[Ort], den [Datum]
[Empfänger: Firmenname, Anschrift]
Widerspruch
Ihr Schreiben vom [Datum]
Ursprungsaktenzeichen Gläubiger: [Aktenzeichen Abmahnung]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum].
Ich, [Vorname Name], widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich zurück.
Mit freundlichen Grüßen
__________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
- Kein Chichi und kein Schnickschnack; Muster mit eigenen Angaben vervollständigen bzw. ergänzen; einfach widersprechen (Doppelversand: 1-mal Einwurfeinschreiben, 1-mal E-Mail)!
3. Zahlen und gut.
4. Anwaltliche Prüfung.
~~~~~~~~~~~~~~
Steffen Heintsch für AW3P
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Bislang bekannte Debcon-Schreiben für RGF Filmvertrieb UG:
Hinweis AW3P:
Zum Öffnen der Spoiler, bitte auf den Button: "Show" klicken!
Debcon's neustes Schreiben 01/2016 für die "RGF Filmvertrieb UG":
Forderung aus Urheberrechtsverletzung
Gläubigerin: RGF Filmvertrieb UG
Unser Zeichen: Rxxxxx
...............
Debcon's Schreiben 12/2015:
Debcon versendet aktuell Forderungsschreiben
im Auftrag der "RGF Filmvertrieb UG"
...............
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
...kling, klang, klong... Vergleichsantrag für 25,18 €
Eigentlich ein "Schnäppschen", aber von uns jibbet nüscht nich...
Eigentlich ein "Schnäppschen", aber von uns jibbet nüscht nich...
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Huhu,
habe heute auch wieder ein neues Schreiben von Debcon bekommen, erst wird noch mal alles aufgelistet, Gesamtforderung nun etwas über 1900,-
(durch die höheren Zinsen von 2013), hört sich richtig drohend an auf Seite 1, dann auf Seite 2. das Vergleichsangebot auf 495,-€ und alle Zahlungsansprüche wären weggefertigt steht dort :-)
jep und ein Erledigungsvermerk an die Gläubigerin, ach ja, Datum fehlt auch und die Uhrzeit stimmt nicht mit der Ursprungsabmahnung überein.................
also, abheften und nun gehe ich Weizenbier trinken auf die Terasse..................Prost!!!
habe heute auch wieder ein neues Schreiben von Debcon bekommen, erst wird noch mal alles aufgelistet, Gesamtforderung nun etwas über 1900,-
(durch die höheren Zinsen von 2013), hört sich richtig drohend an auf Seite 1, dann auf Seite 2. das Vergleichsangebot auf 495,-€ und alle Zahlungsansprüche wären weggefertigt steht dort :-)
jep und ein Erledigungsvermerk an die Gläubigerin, ach ja, Datum fehlt auch und die Uhrzeit stimmt nicht mit der Ursprungsabmahnung überein.................
also, abheften und nun gehe ich Weizenbier trinken auf die Terasse..................Prost!!!
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Bei mir ist das Datum mit drinn. Vllt. hatten sie später keine Zeit mehr!?
Die Briefe müssen ja "on block" raus.
Bei mir übrigens Digiright als Kläger aufgeführt.
Die Briefe müssen ja "on block" raus.
Bei mir übrigens Digiright als Kläger aufgeführt.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Auch bei uns 25,18€
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
25,18 -
Schönes WE an Alle!
Schönes WE an Alle!
-
- Beiträge: 5
- Registriert: Mittwoch 25. März 2015, 17:12
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Nix bekommen... Schade...
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ist das Schreiben noch aktuell?
Ich hatte heute mal Post von einem anderen Inkasso, bzgl. einer anderen Abmahnung aus 2010 ... seid 2010 das erste Schreiben dazu (kam damals nur eine Abmahnung auf die ich reagiert hatte danach bis jetzt nix mehr).
Musterschreiben ...
Ich hatte heute mal Post von einem anderen Inkasso, bzgl. einer anderen Abmahnung aus 2010 ... seid 2010 das erste Schreiben dazu (kam damals nur eine Abmahnung auf die ich reagiert hatte danach bis jetzt nix mehr).
Musterschreiben ...
<Herr/Frau Vorname Nachname
Straße Nummer
PLZ Wohnort>
<Einwurf Einschreiben...............................................<20. Oktober 2012>
Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
Inkassowahn GmbH
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt>
Widerspruch
Ihre Nachricht vom <21.01.2012>
Ihre Zeichen <S.20.092456.02.3-46>
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>.
Ich, <Vorname Name>, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich
zurück und fordere Sie auf, bis zum <Datum (14-Tage-Frist einräumen)>:
(1.) Mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert
wurden, auch über die bekannten Score-Werte.
(2.) Um Zusendung der Abtretungsurkunde vom <Datum, Seite 1 des Schreibens> gemäß § 410 BGB (vgl. etwa BGH, Urteil
vom 23.08.2012 - VII ZR 242/11).
(3.) Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau welcher Betrag und namentlich von wem gefordert wird (Grundforderung
plus Aufschlüsselung der weiteren Kosten).
(4.) Senden Sie mir bitte ein Kopie des von Ihnen thematisierten Abmahnschreibens der Kanzlei Baek Law zu (falls Sie
diese Abmahnung nicht erhalten haben sollten, oder nicht mehr besitzen).
Mit bester Empfehlung
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
Straße Nummer
PLZ Wohnort>
<Einwurf Einschreiben...............................................<20. Oktober 2012>
Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
Inkassowahn GmbH
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt>
Widerspruch
Ihre Nachricht vom <21.01.2012>
Ihre Zeichen <S.20.092456.02.3-46>
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>.
Ich, <Vorname Name>, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich
zurück und fordere Sie auf, bis zum <Datum (14-Tage-Frist einräumen)>:
(1.) Mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert
wurden, auch über die bekannten Score-Werte.
(2.) Um Zusendung der Abtretungsurkunde vom <Datum, Seite 1 des Schreibens> gemäß § 410 BGB (vgl. etwa BGH, Urteil
vom 23.08.2012 - VII ZR 242/11).
(3.) Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau welcher Betrag und namentlich von wem gefordert wird (Grundforderung
plus Aufschlüsselung der weiteren Kosten).
(4.) Senden Sie mir bitte ein Kopie des von Ihnen thematisierten Abmahnschreibens der Kanzlei Baek Law zu (falls Sie
diese Abmahnung nicht erhalten haben sollten, oder nicht mehr besitzen).
Mit bester Empfehlung
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Yep, aber nur, wenn die Forderungen auch abgetreten (verkauft) wurden und das Inkasso nicht in Auftrag bzw. Vollmacht handelt.Ist das Schreiben noch aktuell?
Kannst Du mir einmal bitte dieses Schreiben einscannen und zusenden?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hast Post
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo @timon,
danke für den Scann. Dachte, die gibt es gar nicht mehr. O.K. Die handeln im Auftrag bzw. mittels Vollmacht. Hierzu reicht es völlig, einmal zu widersprechen (Doppelversand, Kopien und Versandnachweise archivieren, natürlich alle eigenen Angaben und die des Inkassos ändern) :
Alles andere wäre unnötige Energieverschwendung.
VG Steffen
danke für den Scann. Dachte, die gibt es gar nicht mehr. O.K. Die handeln im Auftrag bzw. mittels Vollmacht. Hierzu reicht es völlig, einmal zu widersprechen (Doppelversand, Kopien und Versandnachweise archivieren, natürlich alle eigenen Angaben und die des Inkassos ändern) :
Alles andere wäre unnötige Energieverschwendung.
<Herr/Frau Vorname Nachname, Straße Nummer, PLZ Wohnort>
< Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
Einwurf Einschreiben
Inkassowahn GmbH
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt>
<Ort, den Datum>
Widerspruch
Ihre Nachricht vom <Datum>
Ihre Zeichen <Inkassozeichen>
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>.
Ich, <Vorname Name>, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich zurück.
Mit freundlichen Grüßen
__________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
< Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
Einwurf Einschreiben
Inkassowahn GmbH
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt>
<Ort, den Datum>
Widerspruch
Ihre Nachricht vom <Datum>
Ihre Zeichen <Inkassozeichen>
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbenannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom <Datum>.
Ich, <Vorname Name>, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich zurück.
Mit freundlichen Grüßen
__________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Das wäre die zweite Variante gewesen.
Danke.
Mal schauen ob es mit denen auch so spaßig wie mit Debcon wird.
Zumal das ganze schon seid 2014 verjährt ist ... somit ist 2 Jahre und 8 Monate nach der Verjährung schon echt eine Leistung Kohle zu wollen.
Auch die Aufstellung der Forderung ist sehr interessant. Mal wird zweimal berechnet, dann mal im nächsten Jahr nur einmal im nächsten dann mal nichts, dann wieder zweimal u.s.w.
Danke.
Mal schauen ob es mit denen auch so spaßig wie mit Debcon wird.
Zumal das ganze schon seid 2014 verjährt ist ... somit ist 2 Jahre und 8 Monate nach der Verjährung schon echt eine Leistung Kohle zu wollen.
Auch die Aufstellung der Forderung ist sehr interessant. Mal wird zweimal berechnet, dann mal im nächsten Jahr nur einmal im nächsten dann mal nichts, dann wieder zweimal u.s.w.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Achtung: Auf die dargestellte Forderung findet nach § 102 Satz 2 UrhG die Bestimmung des § 852 BGB entsprechende Anwendung, damit eine 10-jährige Verjährungsfrist (BGH-Urteil vom 27.10.2011; ZR 175/10).
Bei einer Abmahnung aus dem Jahre 2010, keinem eingestandenen schriftlichen Schuldeingeständnis seitens des Betroffenen (= Täterschaft), ist das Berufen auf die 10-jährige Verjährungsfrist zwar eine Art von Rechtsauffassung (ähnlich wie Debcon), aber eher illusionär, egal ob man den Satz mit fettgeschriebenen "Achtung:" beginnt oder nicht.Wenn innerhalb dieser Frist keine Zahlung erfolgt und wir auch keine sonstige Nachricht erhalten, geht dieser Vorgang direkt zu unseren Rechtsanwälten mit dem Auftrag, gerichtlich gegen Sie vorzugehen
Ich würde mir hierbei keinerlei unnötige Gedanken verlieren. Lass die mal machen. Selbst bei einem eventuellen Mahnbescheid muss man nicht nervös werden, einfach widersprechen - insgesamt - (+ fristgemäß) und gut. Dies ist eine komplizierte Materie, die sehr oft "missinterpretiert" wird:
Bei Filesharing-Fälle gilt - allgemein - der § 102 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (kurz: UrhG).
§ 102 Verjährung UrhG:
- (...) Auf die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Rechts finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. (...)
Aufgesplittet, bedeutet dieser Paragraph:
Satz 1 (3 Jahre):
- (...) Auf die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Rechts finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. (...)
Mittelpunkt: Abmahnkosten (AG + SE)
- unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage, mögliche Unterschiede in den Höchstfristen
a) SE + Schadenseintritt (z.B. letzte Kenntnis)
b) AG (§199 BGB)
- hier gibt es verschiedene Berechnungs-Modelle:
aa) Mit Kenntnis des Namens des Anschlussinhabers
ab) Verjährung beginnt erneut, wenn Rechteinhaber Klageauftrag erteilt
ac) Mit Versendung der Abmahnung
ad) Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt der Zuwiderhandlung gem. § 199 Abs. 5 BGB
Satz 2 (10 Jahre):
- (...) Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. (...)
Mittelpunkt: Rest-Schadensersatz- bzw. Wertersatzanspruch
- ist der Betroffene bewiesener Täter bzw. Teilnehmer, hat er aus unerlaubter Handlung etwas erlangt - haftet er auf Herausgabe der Bereicherung
- das heißt, wenn er z.B. in einem Gerichtsverfahren als Täter bzw. Teilnehmer verurteilt wird, oder er selbst außergerichtlich ein Schuldanerkenntnis abgibt
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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