Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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Gwendolin
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1761 Beitrag von Gwendolin » Mittwoch 17. Februar 2016, 22:16

Ich weiss gar nicht ob wir überhaupt zwischendrin Vergleichsangebote bekommen haben. Seit wir mit Erhalt der Klageschrift einen RA damit beauftragt hatten, lief jegliche Korrespondenz nur noch zwischen den Anwälten und dem jeweiligen Gericht ab. Wir bekamen immer nur die Ergebnisse präsentiert. Nachdem wir vor dem AG quasi "gewonnen" (als "Gewinn" empfinde ich das nicht wirklich, wenn man definitiv nichts mit dem angeblich heruntergeladenen Film zu tun hat) hatten teilte uns unser Anwalt gleich mit, daß die wohl in Berufung gehen werden, weil die das wohl regelmässig tun. Deswegen haben wir auch die Nachricht der Berufung eigentlich nur nebenbei zur Kenntnis genommen.

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1762 Beitrag von Kohlenpitt » Donnerstag 18. Februar 2016, 08:53

Hei Gwen....

Vor dem Prozess (LG) kommt noch ein Wisch von BB mit warum ...ist doch alles in Ordnung usw.. Dann ein vergleich ca 400-500€.
In der Verhandlung schlägt der Richter sogar sehr schnell ein Angebot unter 200€ vor !

Wenn man es eingeht.... dann sollte man auch gleich noch die Gerichtskosten von BB bezahlen lassen .. also selbst nicht mehr als 10 Prozent! (10 € )
Man muss abwägen, ob es wirtschaftlich sei , in der tat , dann noch weiterzumachen.
Aber die 3 Richter am Landgericht , werden es schon am Anfang in Aussicht stellen, ob es Sinn macht.
Bei mir hatte BB sogar ein paar Tage die Frist zur Berufung um Tage verpasst . Dann einfach eine Wiederaufnahme beantragt , und ist durch-gekommen.
Unglaublich .... Das war nicht nur ein Tag .... Die Frist verpennt. Jeder Normalbürger eine Sekunde eine Frist in einem Schreiben verpennt, dann ist aus die Maus!
Da bricht für einen die Welt zusammen, denn eine Frist ist eine Frist. Ich kann es heute auch noch nicht fassen.
BB bürgt für Qualität !
Ich hab den Glauben an den Rechtstaat verloren ! Schon seit dem Prozess von Harry Wörz... Da hatte sogar die Kripo Unterlagen unterschlagen......http://www.harrywoerz.de/

Möchte dann noch seine Worte auf der Homepage von Harry Zitieren
Justiz hat mit Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Landeskirchenverwaltung mit dem lieben Gott
(Herbert Rosendorfer, zitiert in: Sonntagsblatt, Evangelische Wochenzeitung für Bayern, Ausgabe 24, 12. Juni 2005, sonntagsblatt-bayern.de)
...

ASS
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1763 Beitrag von ASS » Donnerstag 18. Februar 2016, 12:54

Übrigens waren die Kosten auf dem Landgericht bei mir 106.-€ Ich musste dafür 53.-€ zahlen.
(Dachte das dazu noch die hälfte der AG kosten kommen würden...)

Naja, kein Bier äh Geld für BB und das war mir wichtig. Das bei einer Klage Kosten bei mir
hängenbleiben war mir von vornherein klar (z.B. Gebühren für die Anreise auf dem LG etc.),
jedoch wenn man selbst nichts gemacht hat und verklagt wird war mir wichtig das dies auch
so aufgrund der Zahlung kein Beweis für eine "Schuld" ist!!

Nach über 6Jahren ist damit jetzt Schluss!! Ich wünsche BB noch viele solche Termine damit
diese hierbei kein Geld verdienen!! Zum richtigen Zeitpunkt einen vernünftigen Vergleich anbieten
und Sie könnten zumindest die Kosten decken, so aber haben Sie nur Kosten und keinen Ertrag!!
Hoffe das dies in Zukunft kein Geschäftsmodell mehr sein wird, so bleibt mir und meiner Familie
daraus die Erkenntnis viel über solche Abzockergesetze gelernt zu haben. Meine Kinder und ich
wissen jetzt wie man sich im Netz bewegen muss!!

BBisnotmyfriend
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1764 Beitrag von BBisnotmyfriend » Donnerstag 18. Februar 2016, 15:39

Habe es schon mal geschrieben:
Denke, die haben bereits genug abgesahnt und sahnen weiter ab.
Wichtig für das Geschäftsmodell ist, dass möglichst wenig Urteile vor den Landgerichten gegen BB ergehen.
Denn so lange lassen sich Abgemahnte in großer Zahl dazu bewegen, doch noch zu zahlen.
Die verbuchen das unter "Werbungskosten".
Erst wenn es in großer Zahl Urteile vor dem LG gibt, ist das Geschäftsmodell am Ende.
Aber unter dem Strich ist dann sicher genug hängen geblieben. Leider.

Habe bereits eine Strafanzeige beim LG Berlin gestellt gegen Unbekannt.
Wegen gewerblichem Betrug. Und auch deutlich untermauert.
Das interessiert den Staatsanwalt nicht die Bohne.
Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist auch erschüttert.
Allein, dass BGH-Urteile München nicht interessieren, ist ein Skandal.

ASS
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1765 Beitrag von ASS » Donnerstag 18. Februar 2016, 15:47

JA, ich finde das auch extrem!! Hier werden die Gerichte für Ihre eigenen Interessen vor den Wagen gespannt!!
Und die merken das noch nicht einmal!! Das BGH macht eine Grundsatzentscheidung (Deckelung 100.-€) und
dann ist jeder Fall ein "nicht einfach gelagerter Fall" und somit fällt dieser nicht in Rubrik!!
Eigentlich lachhaft wenn damit nicht soviel Manpower von den Gerichten vernichtet wird!!

Leider können die RA von BB damit gut leben!! In anderen Ländern kümmert man sich nen feuchten Sche.. ß darum!!
Dort gibt es wichtigeres zu erledigen!!! Wenn man bedenkt was heute als Alternative eine Musikflat kostet und
die Lizenzinhaber für ein Lied wollen ist es eigentlich schon eine Frechheit!!

Würde gerne mal wissen wieviele Fälle in Deutschland vor Gericht sind!! Einige 10.000 garantiert!!!
Allein die Zahl und die hierfür erforderlichen Richter.....

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1766 Beitrag von BBisnotmyfriend » Donnerstag 18. Februar 2016, 15:51

Ich wurde übrigens auch von unserem prominenten Anwalt vor dem AG vertreten.
Könnte schwören, dass er vor Auftragsvergabe am Telefon gesagt hatte, dass 100-150 Euro an mir hängen bleiben, sofern wir gewinnen.
Ist aber jetzt doch deutlich mehr geworden. Hatte ich da was falsch verstanden?
Wie sind Eure Erfahrungen?
Reisekosten oder Kosten für Terminvertreter gab es übrigens nicht. Hatte mich in er mündlichen Verhandlung selbst vertreten.

Auch bei mir ist BB in Berufung gegangen.
Habe vor dem LG nun eine Anwältin genommen, die vor Ort ist und nach RVG abrechnet.
Deren Schriftsätze lesen sich genauso gut wie die vom teuren Anwalt.
Es sind sogar noch ein paar sehr interessante Argumente dazu gekommen.
4 Augen sehen eben mehr als zwei.

Kann nur den Rat geben, mit dem spitzen Bleistift zu rechnen, bevor man in den Klintsch geht.
2x Pauschbertrag für den promintenten Anwalt, hinzu kommen Terminvertreter oder Reisekosten.
Da kann es leicht passieren, dass man am Ende gewonnen hat, aber mehr zahlt, als BB gefordert hat.
Mir persönlich geht es hier allerdings nicht ausschließlich ums Geld.

ASS
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1767 Beitrag von ASS » Donnerstag 18. Februar 2016, 15:54

War alles zusammen mit 350.-€ dabei!! (0€ Vergleich) Das war sinnvoller als selbst noch Zeit
und Aufwand in den Prozess zu stecken!!! Daher war es für mich eigentlich egal...

Gwendolin
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1768 Beitrag von Gwendolin » Donnerstag 18. Februar 2016, 17:34

BBisnotmyfriend hat geschrieben:Ich wurde übrigens auch von unserem prominenten Anwalt vor dem AG vertreten.
Könnte schwören, dass er vor Auftragsvergabe am Telefon gesagt hatte, dass 100-150 Euro an mir hängen bleiben, sofern wir gewinnen.
Ist aber jetzt doch deutlich mehr geworden. Hatte ich da was falsch verstanden?
Wie sind Eure Erfahrungen?
...
Hab damit keine Erfahrungen, denn wir haben keinen "prominenten" Anwalt genommen. Ich hatte den ersten hier aus dem Forum angerufen, der an unserem zuständigen AG vor Ort seine Kanzlei hat. Dieser war natürlich "voll" und sie haben uns mehrere Kollegen, die ebenfalls dieses Fachgebiet "beackern" und Erfahrung damit haben, genannt. Ich hab mir dann die Internetpräsenzen der Anwälte angeschaut und eine Vorauswahl getroffen. Die sehr nette Dame am Telefon hat mich dann etwas vorab informiert und das BB für sie keine Unbekannten sind und bat mich dann um eine Rückrufnummer. Kurze Zeit später hat dann der Anwalt angerufen, dem ich erstmal unverbindlich unseren ganzen Rödel zuschicken sollte und er wolle sich wieder melden. Hat er dann getan, uns über die möglichen Strategien informiert und uns die Kosten genannt. Die Kosten waren exakt die Summe, die meine Cousine (ihrerseits ReNo-Gehilfin) uns schon genannt hatte und die auch jeder Gebührenrechner ausspuckt, wenn man als Streitwert 955 Euro eintippselt. Diese Kosten sollten wir eigentlich zurückbekommen (ok, außer der RI geht pleite...dann haben wir nen Titel). Was man nicht zurück bekommt sind irgendwelche Sonderhonorare. Sobald ein Anwalt nicht nach der gängigen Gebührenordung abrechnet und man mehr zahlt bekommt man nur das zurück, was man gezahlt hätte, wenn man einen Anwalt beauftragt hätte, der nach dem RVG abrechnet. Alles andere muss man dann auch bei einem "gewonnenen" Verfahren selbst zahlen.

Also um es kurz zu machen:
-Anwalt vor Ort (des Gerichts) suchen
-Vorab fragen wonach er abrechnet und was ggf. noch an "Sonderleistungen" dazu kommt

Dann erlebt man keine Überraschungen nach Ende des Rechtsstreites.

PS: Und ein "prominenter" Anwalt, der ggf. zu Sonderkonditionen arbeitet und teuerer ist muss es ja nun nicht wirklich sein. Wichtiger ist glaub ich das der Anwalt bei Gericht "prominent" ist, bzw. schon lange Jahre dort tätig ist und somit Verfahren schon im Vorfeld gut abschätzen kann, wie sie ausgehen können.

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1769 Beitrag von Kohlenpitt » Donnerstag 18. Februar 2016, 18:24

Wieso 350€?
Die Richter am Lg..... schlagen doch von sich schon Vergleiche vor unter 200 euro.-....vor. Hatte 2 Verhandlungen verfolgt! Und meine dazu!
Mit dem Richtigen Anwalt beratschlagt man sich... rechnet sich aus , ob es wirtschaftlich sich rechne... Drückt natürlich den betrag und die Gerichtskosten zu lasten BB und überbringt es dem Richter.
Sagen wir mal so bei mir hat BB und der Rechte Inhaber draufgelegt!!!

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1770 Beitrag von BBisnotmyfriend » Freitag 19. Februar 2016, 10:32

Wenn BB pleite geht (was ich nicht glaube), spielt das keine Musik.
Kläger ist der Rechteinhaber. Jahresabschlüsse sind über den Bundesanzeiger abrufbar.
KSM z.B. geht es zumindest lt. JA 2014 gut. 510 T€ verdient und 5,6 Mio € Eigenkapital.

U.a. Hinweis unter sonstige betriebliche Erträge:
"In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Schadenersatzansprüchen von EUR 1.178.171,55 enthalten. Diesen Erträgen stehen Aufwendungen für Rechtsanwaltsgebühren von EUR 949.673,77 entgegen, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sind."

Mann kann nun spekulieren. Bin mal auf den JA 2015 gespannt. Wenn KSM bei BB in Vorleistung gehen musste, ist 2015 vermutlich der Rubel gerollt. Wenn man mal realistischerweise davon ausgeht, dass pro Vorgang 50-100 € an BB bezahlt wird, kann man sich leicht ausrechnen, was hier für ein Rad gedreht wird. Und machen wir uns nichts vor: Der größte Teil zahlt brav oder vergleicht sich. Dagegen sind die gewonnen Verfahren Peanuts.

Arno Dorian
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1771 Beitrag von Arno Dorian » Montag 22. Februar 2016, 00:54

Komisch das es mit Euren prominenten Anwälte so ausgegangen ist.
Ich hatte wirklich als es gar nicht mehr ging erst einen Anwalt eingeschalten, es wäre als nächstes vor Gericht gegangen.

Von meinem Anwalt hatte ich keine Honorarkosten erfahren, was ich etwas seltsam fand.
Ich hab schon damit gerechnet hohe Summen zahlen zu müssen, aber soweit kam es erst gar nicht.

BB hat beide Fälle zurück gezogen, somit blieben die auf meinen Kosten sitzen, durften also meinen Anwalt bezahlen.
Die einzigen Kosten die mir angefallen sind, waren Nerven, Papier, Druckertinte und Einschreiben.

Entweder hatte ich nur Glück oder mein Anwalt ist da fähiger gewesen.
Eventuell hat er bei BB schon einen Ruf seine Mandanten da rauszupauken und die hatten deswegen einen Rückzug gemacht.

ASS
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1772 Beitrag von ASS » Montag 22. Februar 2016, 07:07

Oder einfach nur Glück gehabt!!

Dennis2016
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1773 Beitrag von Dennis2016 » Montag 22. Februar 2016, 22:49

Hallo zusammen!

Ich möchte mich als bisher stiller Mitleser auch einmal kurz zu Wort melden.

Und zwar danke ich allen, die hier den Abgemahnten mit Wort und Tat zur Seite stehen.
Ich habe dank Euch lediglich gerade 30 € Gerichtsgebühr für die Standardforderung von Baumgarten Brandt bzgl. einer angeblichen Urheberrechtsverletzung aus 2009 überwiesen. Kein Vergleich zu den ursprünglichen 1000 € und mehr, die da gefordert waren.

Als somit ehemals Betroffener kann ich allen anderen nur raten, sich alle Details des eigenen Falles genauestens anzuschauen.
Bei mir war es letzten Endes auch die Verjährung, die sich mithilfe des Datums eines Mahnbescheides nachweisen ließ.
BB hatte diesen scheinbar zu spät zur Post gebracht. Masse statt Klasse...

Dennoch bis zum Schluss eine riesige Drohkulisse aufgebaut, mich mehrfach mit Vergleichsangeboten telefonisch kontaktiert,
und erst zwei Wochen vor dem Gerichtstermin einen sehr interessanten Rückzieher gemacht.
Erst angerufen, ob ich das letzte Vergleichsangebot bekommen hätte (250 €), dann darüber verhandeln wollen, und dann schließlich zähneknirschend 0 € und das Teilen der Gerichtskosten angeboten.
Eigentlich hätte ich noch nicht einmal dem zustimmen müssen, aber ich konnte gerade günstig in den Urlaub fahren und so habe ich akzeptiert.

An die Betroffenen: ich habe alle Briefe selbst geschrieben, eine befreundete Anwältin hat mir grob die Richtung gewiesen, aber mit einer guten Portion Menschenverstand und ein paar Google Suchen habe ich das Ganze gut in den Griff bekommen.
Glücklicherweise hatte ich einen Aufhänger, nämlich die Verjährung, sodass ich mir ziemlich sicher sein konnte, erfolgreich zu sein.

Dennoch wurde jedes meiner Schreiben mit ca 20 Seiten von BB beantwortet, stets durch wechselnde Anwälte.

Also, mein Rat an alle: lasst Euch nicht mürbe machen, prüft Euren Fall genau und dann viel Erfolg beim zur Wehr setzen!

Cheerio ;)

Arno Dorian
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1774 Beitrag von Arno Dorian » Dienstag 23. Februar 2016, 01:10

Komisch wie unterschiedlich BB reagiert.
Bei mir wurde nie angerufen und auch auf meine Mails nicht geantwortet.

Hätte der Verein angerufen hätte ich vermutlich gleich wieder aufgelegt. 1ööüüää1

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Steffen
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Kontaktdaten:

AG Völklingen-Az. 5 C 300/14 (14)

#1775 Beitrag von Steffen » Freitag 26. Februar 2016, 09:51

Dr. Wachs Rechtsanwälte: Das Amtsgericht Völklingen wies eine unbegründete Filesharing Klage der MFA + Filmdistribution e.K., vertreten durch Baumgarten und Brandt, wegen unzureichender Aktivlegitimation ab. Dabei kam dem Gericht einiges spanisch vor.


09:50 Uhr


Wie die Hamburger Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte ...


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Bild

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs


Dr. Wachs Rechtsanwälte
Osterstraße 116 | 20259 Hamburg
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 | 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de | Web: www.dr-wachs.de


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Zusammenstellung ausgewählter Entscheidungen
der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte: Link


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... informiert, hat das Amtsgericht Völklingen (Urt. v. 17.02.2016, Az. 5 C 300/14 (14)) eine unbegründete Filesharing Klage der MFA + Filmdistribution e.K., vertreten durch die Berliner Kanzlei Baumgarten und Brandt, wegen nicht ausreichender Aktivlegitimation abgewiesen. Durch die Firma Guardaley Ltd. wurde ein vermeintlicher Rechteverstoß hinsichtlich der Datei: "Klass.DVDRIP.(spanish)" dokumentiert. Der Beklagte bestritt, dass die Klägerin die Rechte an der spanischen Synchronfassung innehätte. Die Klägerin trug vor, dass es keine Rolle spielen würde, das im Dateinamen das Wort Spanisch befände. Der Dateiname erkläre nämlich nicht den Dateiinhalt, so dass oftmals deutsche Filme mit spanischen Untertiteln mit einem solchen Dateinamen benannt würden. Dem Amtsgericht kam dies alles spanisch vor und schaute tiefer in das Beweisangebot der Klägerin.





Amtsgericht Völklingen, Urteil vom 17.02.2016, Az. 5 C 300/14 (14)

  • (...) Urteil

    Im Namen des Volkes

    In dem Rechtsstreit

    [Name]
    Kläger

    Prozessbevollmächtigte: [Name]
    Geschäftszeichen: [Geschäfts-Zeichen]

    gegen

    [Name]
    Beklagter

    Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Wachs, Osterstraße 116, 20259 Hamburg
    Geschäftszeichen: [Geschäfts-Zeichen]


    hat das Amtsgericht Völklingen durch den Richter am Amtsgericht [Name] im schriftlichen Verfahren mit einer Erklärungsfrist bis zum 20.01.2016 am 31.01.2016 für Recht erkannt:
    • 1. Die Klage wird abgewiesen.
      2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
      3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

    Tatbestand

    Der Kläger macht gegenüber dem Beklagten Schadensersatzansprüche aufgrund eines behaupteten Anbietens des zugunsten des Klägers urheberrechtlich geschützten Filmwerkes "[Name]" geltend.

    Mit Schriftsatz vom 05.10.2010 wurde der Beklagte von der Klägerin wegen einer im Internet begangenen Urheber- und Leistungsschutzrechtverletzung abgemahnt.

    Der Kläger behauptet, dass der Kläger Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte des Filmwerks "[Name]" sei, da der Kläger die deutsche Synchronfassung des Films habe herstellen lassen. Damit habe der Kläger originär das ausschließliche Recht inne, die deutsche Synchronfassung des Films im Internet zu vertreiben. Der Beklagte habe das urheberrechtlich geschützte Recht des Klägers verletzt, indem der Beklagte eine voll funktionsfähige Version des Films anderen Nutzern durch Freigabe auf der Festplatte des Beklagten zum Download angeboten habe. Dies sei durch einen vom Kläger beauftragten unabhängigen Sicherheitsdienstleister festgestellt worden. Dieser Sicherheitsdienstleister, die Firma G., habe durch eine von diesem Unternehmen eigens entwickelte Software festgestellt, dass der Beklagte am 23.02.2010 um 02:xx:xx Uhr den Film "[Name]" als Datei anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und zum Download angeboten habe. Damit habe der Beklagte das Filmwerk im Internet öffentlich zugänglich gemacht, so dass dem Kläger ein Unterlassungsanspruch gemäß § 97 UrhG zustehe. Vor diesem Hintergrund hat die Klägerin mit ihrer Abmahnung vom 05.10.2010 auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Der Schadensersatzanspruch des Klägers aus Lizenzanalogie belaufe sich gemäß § 97 Abs. 2 UrhG auf mindestens 400,00 EUR. Tatsächlich liege der Schaden des Klägers aber deutlich über diesem Betrag. Auch sei der Beklagte verpflichtet, die dem Kläger entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung zu übernehmen. Dies deswegen, weil die Abmahnung des Klägers vom 05.10.2010 berechtigt gewesen sei. Auszugehen sei bezüglich der Kosten des Rechtsanwalts an sich von einem Streitwert in Höhe von 7500,00 EUR. Bei diesem Streitwert belaufe sich der vom Kläger für die Anwaltskosten zu zahlende Betrag auf 555,60 EUR.


    Der Kläger beantragt,
    • 1. den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger einen angemessenen Schadensersatz, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, der jedoch insgesamt nicht weniger als 400,00 EUR betragen soll, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2014 zu zahlen.
      2. den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 555,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2014 zu zahlen.



    Der Beklagte beantragt,
    • die Klage abzuweisen.


    Er behauptet, dass der Kläger offenkundig nur noch aus mutmaßlichen Rechten an der Synchronfassung gegen den Beklagten vorgehe. Dies sei aus der Abmahnung so nicht ersichtlich gewesen. Nach der Abmahnung sei es nämlich so gewesen, dass der Kläger sich noch ausschließlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film berühmt habe. Im Ergebnis sei damit die Abmahnung unwirksam gewesen. Fraglich sei auch, ob es sich bei dem streitgegenständlichen Werk überhaupt um die synchronisierte deutsche Sprachfassung gehandelt habe. Die Ermittlungstätigkeit der Firma G. werde mit Nichtwissen bestritten. Insbesondere werde von dieser Firma auch ein Upload überhaupt nicht überprüft. Da jedoch der hohe Streitwert und damit auch der Schadensersatzanspruch mit dem Verbreiten also mit einem Upload begründet werde, sei dies sehr problematisch. Ausdrücklich werde von dem Beklagten bestritten, den Film verbreitet zu haben. Zu dem behaupteten Zeitpunkt sei der PC des Beklagten auch ausgestellt gewesen. Hinzu komme, dass aus Sicht des Beklagten nur seine geschiedene Ehefrau als mögliche Täterin in Betracht komme. Ein Streitwert in Höhe von 7500,00 EUR sei übersetzt. Auch sei festzustellen, dass offensichtlich zwischen dem Kläger und seinem Prozessbevollmächtigten eine Vergütungsvereinbarung bestehe, die weit unter dem eingeklagten Anwaltshonorar liege. Bezüglich des geltend gemachten Schadensersatzes sei festzustellen, dass der Kläger offensichtlich nur Rechte an der deutschen Synchronfassung besitze. Der Schadensersatzanspruch sei auch deswegen völlig überhöht. Insgesamt sei festzustellen, dass die Abmahnung unwirksam gewesen sei, dies insbesondere deshalb, weil dem Beklagten nicht sachlich und verständig das beanstandete Verhalten vermittelt worden sei. Auch sei ein Weg zur Vermeidung einer gerichtlichen Inanspruchnahme nicht sachlich aufgezeigt worden.


    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zur Akte gereichten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.


    Entscheidungsgründe

    Die zulässige Klage ist nicht begründet.

    Der Kläger ist nicht ausreichend aktivlegitimiert.

    Der Kläger hat mit seiner Anspruchsbegründung vorgetragen, dass die Klägerseite Inhaberin ausschließlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Filmwerk sei, so dass der Kläger gemäß § 97 Abs. 1 Urhebergesetz aktivlegitimiert sei.

    Dieses ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrecht wurde vom Kläger auch in der Abmahnung vom 05.10.2010 dargelegt.

    Offensichtlich ist ein derartiges ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht des Klägers an dem Film jedoch nicht gegeben.

    Der Kläger hat nämlich mit der Klagebegründung vom 30.09.2014 auch vorgetragen, dass vom Kläger (nur) die deutsche Synchronfassung des Films hergestellt worden sei. Damit habe die Klägerseite originär das ausschließliche Recht, die deutsche Synchronfassung des Films im Internet zu vertreiben.

    Damit besitzt der Kläger jedoch offensichtlich nur die Nutzungs- und Verwertungsrechte bezüglich der deutschen Synchronfassung des streitgegenständlichen Films.

    Zur Überzeugung des Gerichts steht jedoch nicht fest, dass der Beklagte tatsächlich dieses Recht des Klägers an der deutschen Synchronfassung des Films verletzt hat.

    Der Kläger hat nämlich selbst vorgetragen, dass die Firma G. bei ihren Ermittlungen festgestellt habe, dass am 23.02.2010 um 02:xx:xx Uhr die Datei "Klass.DVDRIP.(spanish)" über den Internetanschluss des Beklagten öffentlich zugänglich gemacht wurde.

    Damit handelt es sich bei dieser Datei jedoch offensichtlich nicht um die deutsche Synchronfassung des Films. Auf den entsprechenden Hinweis des Gerichts vom 05.05.2015 hat die Klägerin zwar ausgeführt, dass es keine Rolle spiele, dass sich im Dateinamen das Wort Spanisch befinde. Der Dateiname erkläre nämlich nicht den Dateiinhalt, so dass oftmals deutsche Filme mit spanischen Untertiteln mit einem solchen Dateinamen benannt würden.

    Dies ist jedoch nach der Auffassung des Gerichts nicht überzeugend. Grundsätzlich obliegt es dem Kläger eines Rechtsstreits, seine Aktivlegitimation ausreichend darzulegen und unter Beweis zu stellen. Die Darlegungen des Klägers zu den Untertiteln und dem dann nicht geänderten Dateinamen sind nach der Auffassung des Gerichts wenig überzeugend. Insbesondere wurde für die entsprechende Behauptung aber auch kein Beweis angeboten.

    Hinzu kommt, dass der Kläger mit der Anspruchsbegründung behauptet hat, dass der Beklagte die Datei "Klass.DVDR1P.(spanish)" im Internet öffentlich gemacht habe, was durch die Firma G. zweifellos festgestellt worden sei. Dies wurde insbesondere mit dem Hashwert der Datei begründet. Als Beweis wurde hierzu insbesondere der Ausdruck der Dokumentation der observierten Daten (Anlage K 2) angeboten. Aus dieser Dokumentation folgt jedoch eine andere Datei ("Klass.Gerrnan.2007.DVDRIP.XVID-WOMBAT") mit einen im Übrigen auch vollständig anderem Hashwert.

    Im Ergebnis steht daher nicht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Kläger die notwendige Aktivlegitimation für die von ihm behauptete Rechtsverletzung tatsächlich besitzt, so dass Schadensersatzansprüche ausscheiden.

    Unabhängig davon, dass deswegen auch die mit der Klage geltend gemachten Rechtsanwaltskosten bezüglich der Abmahnung nicht begründet sind, ist auch festzustellen, dass auch diese Abmahnung nicht ordnungsgemäß gewesen ist.

    Auch mit der Abmahnung vom 05.10.2010 wurden nämlich ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte des Klägers bezogen auf den Film Klass behauptet. Keineswegs wurde erwähnt, dass der Kläger die Nutzungs- und Verwertungsrechte offensichtlich nur bezüglich der deutschen Synchronfassung innehat. Damit wurde jedoch nach der Auffassung des Gerichts dem Beklagten eine Überprüfung der von ihm angeblich begangenen Rechtsverletzung nicht ausreichend ermöglicht.

    Auch vor diesem Hintergrund ist der Beklagte zur Übernahme der Abmahnkosten nicht verpflichtet.

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Absatz 1 ZPO. Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit resultiert aus §§ 708 Nr. 11, 2. Alt, 711 ZPO.

    Der Streitwert des Verfahrens wird auf 955,60 EUR festgesetzt.


    Rechtsbehelfsbelehrung

    Diese Entscheidung kann mit der Berufung angefochten werden. Sie ist einzulegen innerhalb einer Notfrist von einem Monat bei dem

    Landgericht Saarbrücken,
    Franz-Josef-Räder-Straße 15,
    66119 Saarbrücken.


    Die Frist beginnt mit der Zustellung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung. Die Berufung ist nur zulässig, wenn der Beschwerdegegenstand 600,00 EUR übersteigt oder das Gericht die Berufung in diesem Urteil zugelassen hat. Zur Einlegung der Berufung ist berechtigt, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Berufung wird durch Einreichung einer Berufungsschrift eingelegt. Die Berufung kann nur durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden.


    [Name],
    Richter am Amtsgericht


    Ausgefertigt:

    [Dienstsiegel]

    [Name]
    Justizhauptsekretärin
    als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
    (...)



~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Steffen Heintsch für AW3P


Bild


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~



AG Völklingen, Urteil vom 17.02.2016, Az. 5 C 300/14 (14)

ASS
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1776 Beitrag von ASS » Montag 29. Februar 2016, 08:09

Noch so ein paar Niederlagen für BB und ich sehe das BB keinen Fuß vor die LG´s setzten braucht!! Bravo!!

Romulus
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1777 Beitrag von Romulus » Mittwoch 2. März 2016, 09:57

@ASS - das (kostspielige) problem ist aber, dass sie es trotzdem machen und versuchen....

@heinerstadt - das zahlt der verlierer...! entweder der beklagte oder ihr eigener mandant der RI - oder
wie es sich ja in einem fall offenbar schon gezeigt hat (ausgerechnet bei B&B) es wird aus einem
art "risikofond" bezahlt in dem die ganzen abmahn-einnahmen gesammelt und danach verteilt wurden....

also für diese kanzleien ist das risiko demnach durchaus überschaubar.... :-(

BBisnotmyfriend
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1778 Beitrag von BBisnotmyfriend » Samstag 12. März 2016, 13:18

Neues vom LG Mannheim.
Nach meiner Info gab es im letzten Jahr 45 Verfahren dort.
Dieses Jahr werden es wohl nicht weniger sein.
BB scheinen bescheidene Anwälte zu sein. Denn über die gewonnenen Verfahren wird auf der Homepage nichts berichtet.

Das LG Mannheim hält sich zum Glück offensichtlich an die Vorgaben des BGH.
Wer wegen der sekundären Darlegungsslast wasserdicht argumentiert hat, scheint dort gute Karten zu haben.
In meinem Fall hat hier unser prominenter Anwalt gute Arbeit geleistet.

Vor dem Prozess wurden 300 Euro Vergleich angeboten.
Kurz davor dann auf 200 Euro runter gegangen.
Kommt für mich aber nicht in Frage. Wenn man alles zusammen rechnet, hätte man sich den ganzen Stress nicht antun müssen.

An dieser Stelle darf ich noch etwas Werbung für Frau Czermak aus Mannheim machen.
Sie arbeitet zumindest in meinem Fall nach RVG und steht meiner Auffassung nach unserem prominenten Anwalt in nichts nach.
Im Gegenteil: 4 Augen sehen mehr als zwei. Sie hat noch einige Zusatzargumente aus dem Hut gezaubert.
Und dass sie vor Ort ist, ist natürlich auch von besonderem Vorteil.

Nachdem mich BB lange genug geärgert hat, freut es mich auf jeden Fall persönlich, dass BB in meinem Fall jetzt richtig Spaß hat.
Da das AG in meinem Fall sein Urteil darauf begründet hat, dass der Reseller die Daten ohne Gerichtsbeschluss heraus gerückt hat und damit ein Beweisverwertungsverbot unterliegt,
ist es ab jetzt nicht mehr mit Textbausteinen getan, sondern BB muss mal was arbeiten für sein Geld.
Falls das LG dem AG folgt, wird der Fall ggf. sogar bis vor den BGH gehen.
Sollte der BGH dem AG ebenfalls folgen, wäre das ein schwerer Schlag gegen die Abmahnindustrie. Ich denke hier nicht nur an mich. M.E. gibt es viel zu wenig Menschen mit Zivilcourage.
Folgt das LG oder der BGH den Ausführungen vom AG nicht, so müsste ich eigentlich wegen der sek. Darlehenslast trotzdem gewinnen. Zumindest sind die Chancen sehr gut.

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Saufkopp
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1779 Beitrag von Saufkopp » Samstag 19. März 2016, 00:24

Die letzten Monate scheinen für die eh nicht allzu erfolgreich gewesen zu sein. Zumindest liest man auf deren Homepage nichts mehr von gewonnenen Prozessen.
Promille statt IQ. Ehemalls Heinerstadt. Oft gesperrt immer wiede zurück,

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Steffen
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#1780 Beitrag von Steffen » Dienstag 22. März 2016, 11:53

Rechtsanwalt Markus Kompa:
Das Riesengedächtnis der ReNo-Angestellten von BaumgartenBrandt



11:50 Uhr

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Rechtsanwalt Markus Kompa
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


Geißelstr. 11
50823 Köln
Tel.: 0221- 29960001
Fax: 0221- 29960002
info @ kanzleikompa.de



Bericht

Link: http://www.kanzleikompa.de/2016/03/22/d ... tenbrandt/
Autor: Rechtsanwalt Markus Kompa


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Die Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt hat sich einen Namen im Filesharingbereich gemacht. In der gegen meine Mandanten geführten Klage hatten die Kollegen allerdings reichlich Angriffsfläche geboten. Weil es sich um eine Massenabmahnung handelte, hatten auch etliche Kollegen über die Schwächen der identischen Klagen gebloggt, was gewisses Controlling der eigenen Arbeit ermöglichte.

Sehr seltsam geriet allerdings der Vortrag, dass man rechtzeitig vor Verjährungseintritt Klage erhoben hätte. Erforderlich hierzu war der Nachweis, die Prozessgebühren rechtzeitig überwiesen zu haben. Diese Behauptung stellte BB unter Beweis mit Zeugnis eines (unbenannten) Mitarbeiters der Bank, des befassten Anwalts, der befassten ReNo-Angestellten[1] und einem gefaxten Schreiben an die Bank mit der Aufforderung, die Überweisungen aus einer Liste rechtzeitig zu veranlassen.

Zu erwarten wäre jedoch die Vorlage von Überweisungsbelegen gewesen. Da es sich nach eigener Aussage um eine Liste mit Überweisungsaufforderungen handelte, dürfte es auch sehr unwahrscheinlich sein, dass sich ein Kanzlei- oder Bankmitarbeiter nach mehr als einem Jahr an eine einzelne Überweisungsaufforderung erinnern wird.

Für den Fall, dass tatsächlich die benannte RnNo-Kraft zu einer solchen Gedächtnisleistung fähig wäre, habe ich ihr im Schriftsatz Vermittlung an führende Mentalisten angeboten, die mit solchen Nummern im Varieté auftreten. Das Amtsgericht Braunschweig war auch nicht beeindruckt. Die eingelegte Berufung wurde inzwischen zurückgenommen.



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[1] ReNo-Angestellter = Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter

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