Hallo Forum, ich verfolge das Thema Abmahnungen schon einige Zeit und möchte gerne hier einen neuen Lösungsweg zur Diskussion stellen.
Es geht um die strategische Totalverweigerung der Unterlassungserklärung:Vor über einem Jahr hatte eine sehr gute Freundin von mir gleichzeitig 2 Abmahnungen wegen 3 Filme von Waldorf & Frommer bekommen. Sie fordern von ihr eine aufgeschlüsselte Vergleichssumme über ca. 2.500€. Sie hatte in diesem Zeitraum nicht mal ein Computer sondern nur 1 iPhone und 1 iPad. Sie konnte sich das nicht erklären und war vollkommen aufgelöst. Der Streitwert ist 30.000€. Soweit wurden in den beiden Briefen die üblichen Textbausteine mit den inhaltslosen Formulierungen verwendet und eine massive Drohkulisse aufgebaut. Diese ********* stellen doch tatsächlich die eindeutig falsche Behauptung auf, dass der Anschlussinhaber grundsätzlich immer für die über sein Internetleitung begangenen Urheberrechtsverletzungen voll haftet. Um das zu unterstreichen, wurden noch entsprechende Urteile aufgeführt, die aber zum Teil gerade das Gegenteil belegen. Einer der Filme wurde nach deren Angaben gerade mal 89 Sekunden zum Upload bereitgestellt. Als ich den Fall bekam, da war die 5-Tages-Frist schon 2 Monate vorbei. Ich hatte ihr zunächst geraten nicht dort anzurufen, die beigelegten Unterlassungserklärungen nicht zu unterschreiben und auf gar keinen Fall irgendwas zu bezahlen. Ich wollte mich erst mal im Internet informieren.
Ich hatte anfangs die Vorstellung, dass keine Firma berechtigt wäre Privatleute zu bestrafen und ihre Schuld erst mal nachgewiesen werden müsste. Ich musste dann aber feststellen, dass es im Zivilprozess etwas anders läuft. Ich war erschüttern über die ganzen negativen Urteile, die gegen die vielen Privatpersonen ergangen sind. Dann dachte ich darüber nach, wenn sie einfach behaupten würde den Brief nicht bekommen zu haben, aber da selbst E-Mails im Spam-Ordner als zugestellt gelten, war das dann doch keine so gute Idee. Dann kam mir der Gedanke, wenn sie die Abmahnung noch mal in ihrer Muttersprache Portugiesisch verlangen würde, weil sie das Ganze nicht richtig versteht. Aber auch das wird von den deutschen Gerichten üblicherweise eiskalt abgeschmettert, und Urteile und Infos darüber gibt es im Internet auch nur in Deutsch. An sich versteht sie ganz gut Deutsch, aber mit der Grammatik und Rechtschreibung hat sie noch ziemliche Schwierigkeiten. Sie kann z.B. auch mit den Begriffen "Torrent", "sekundäre Darlegungslast" oder " Filesharing" absolut nichts anfangen. Ich selber war bis vor 10 Jahren intensiver Raubmordkopierer, ich kenne das alles, aber ihr fehlt einfach die visuelle Vorstellungskraft darüber, auch wenn ich versuche ihr das alles zu erklären. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben würde, dann wüsste sie nicht, was sie überhaupt unterlassen soll.
Ich und weitere Freunde von uns würden ihr bestätigen im besagten Zeitraum bei ihr mit eigenem Laptop öfter über Nacht gesittet zu haben, sie ist alleinstehende Mutter mit Kleinkind. Dann habe ich noch einen Computer-Spezialisten an der Hand, der ihr sicher auch bestätigen würde, dass er ihr WLAN mit WPA2 und individuellem Passwort verschlüsselt eingerichtet hatte.
Ich meine, sie hätte gute Chancen auch von der Störerhaftung wegzukommen.
Bei den möglichen Verteidigern merkte ich aber schnell, dass sie selbst da eine modifizierte Unterlassungserklärung sicherheitshalber abgeben wollen, auch wenn sie vollkommen unschuldig ist, und sie es auch sicher darlegen kann. Aber selbst da gibt es Richter, die die Formulierung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" als Schuldeingeständnis werten.
Siehe dazu:
*********
Wer vollkommen unschuldig ist, der braucht sowas auch nicht unterschreiben, jedenfalls steht davon nichts im Gesetz. Ein Unterlassungsanspruch besteht wenn dann nur gegen Täter und Störer.
Überhaupt ist das ganze Abmahnunwesen ziemlich idiocracy:
Was in der Abmahnung steht, soll so nicht befolgt werden. Dafür bestehen für den Abgemahnten aber einige Pflichten, die so nicht klar im Gesetz stehen, sondern sich aus einigen höchstrichterlichen Urteilen ergeben. Die mod. UE soll immer sicherheitshalber abgegeben werden, um eine teure einstweilige Verfügung zu verhindern. Da konnte ich ihr aber schon mal Entwarnung geben, das geht nur im 1. Monat, diese Frist hatte Waldorf & Frommer zum Glück längst verpasst. Für die ist jetzt nur noch die reguläre Unterlassungsklage möglich. Es steht also fest, dass sie nicht jeden sofort verklagen. Umso mehr war ich darüber erstaunt, dass sie in einer der späteren Mahnungen ein anonymisiertes Urteil einer einstweilige Verfügung mit 50.000€ Streitwert als Drohung beilegten, obwohl sie ganz genau wussten, dass das bei ihr nicht mehr geht. Mich erinnert das sehr stark an die illegalen Drohungen mit der SCHUFA-Eintragung einiger Inkassodienste.
Ich musste erkennen, dass es für sie den goldenen Weg, da sicher raus zu kommen, nicht gab. Was sie auch immer macht bzw. nicht macht oder ich ihr rate, es ist immer falsch. Gerade wenn eine alleinerziehende Mutter keinen blassen Schimmer hat, worum es überhaupt geht, dann stehst sie bei dieser anwaltlichen Übermacht einfach mal mit dem Rücken an der Wand.
Bei einem anonymen Anruf direkt bei den Rechteverwertern, ich wollte wissen warum die meine unschuldige Freundin belästigen, konnte ich erfahren, *********. Ein anonymer Anruf in der Abmahnkanzlei direkt hat auch ergeben, dass sie keine Einzelmandate annehmen.
Die Überprüfung der File-Hashes hat auch noch ergeben, dass die überwiegend falsch sind:
1 Hash ist korrekt angegeben,
1 Hash ist vollkommen unbekannt,
1 Hash bezieht sich auf eine 4er-Box mit dem abgemahnten Film drin, ohne dass darauf im Brief Bezug genommen wird.
Ich würde sagen, wenn das eine Art Fingerabdruck, wie von den Anwälten behauptet, sein soll, dann hat die Ipoque GmbH ziemlich ********* ermittelt. Ich persönlich stehe den Ermittlungsergebnissen solcher Logging-Buden allesamt eher kritisch gegenüber. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass diese Schnüffler mangels staatlicher Kontrolle überwiegend ********* IP-Adressen loggen, ********* , was ich später hier im passendem Unterforum näher begründen will.
Ich meine das perfide Spiel dieser ********* durchschaut zu haben:
Sie versuchen erst mal abzuchecken, bei wem was zu holen ist. Vermutlich haben die schon längst eine SCHUFA-Auskunft über meine Freundin eingeholt, ich weiß, das die das können. Jedes Antwortscheiben oder jeder Telefonanruf der Abgemahnten mit Aktenzeichennennung könnte den Abmahnanwälten Hinweise auf die Durchsetzbarkeit späterer Geldforderungen geben, denn darauf kommt es ihnen doch letztendlich an.
Auch der eigene Anwalt könnte sich als nachteilig erweisen. Sollte der von der abgemahnten Seite beauftragte Verteidiger nicht sofort die mod. UE abgeben und bei der Beklagten ist nichts zu holen, dann wird einfach schnell mal der Anwalt wie in folgendem Urteil auf Schadenersatz verklagt:
AG Leipzig 03.06.2014, 111 C 1011/13
Strategische UE-Verweigerer dürften sich also faktisch keinen Verteidiger nehmen. Oder sie müssten ihrem Anwalt entgegen seinem ausdrücklichen Rat, diese Totalverweigerung schriftlich versichern, um ihn von einer späteren möglichen Haftung zu befreien.
Normalerweise geben die Betroffenen immer die mod. UE ab, wozu ja im Moment allgemein jedem geraten wird, und verweigern die Zahlung und hoffen nicht doch noch bis kurz vor Ende der Verjährung verklagt zu werden. Dafür hat dann der eigene Anwalt meistens um die 300€ eingesackt, er hat also seine Dienstleistung erbracht und die Abmahnanwälte mit der erhaltenen mod. UE ebenso. Auch wenn es sicher viele nette Anwälte gibt, wir sollten uns klar darüber werden, dass auch sie zu diesem System dazu gehören. Bei Waldorf & Frommer ist es m.E. absolut sicher, dass irgendwann bis spätestens kurz vor Schluss der Mahnbescheid raus geht. Die wären schön blöd, wenn sie es nicht machen würden. Die Unterlassungserklärung ist ob modifiziert oder nicht diesen Abmahnabzockern in Wirklichkeit vollkommen egal, es geht ihnen nur um die Kohle. Diese UE ist nur Mittel zum Zweck. Ohne die Abgabe der UE liegt wie in meinem Beispiel der Streitwert bei 30.000€ und bei der einstweilige Verfügung sogar bei 50.000€. Daraus ergibt sich für die Abmahnkanzlei die von ihnen erst mal im Voraus zu zahlenden Gerichtskosten, die Anwaltskosten zählen erst mal noch nicht, denn das sind ihre Eigenleistungen. Die normalerweise zahlungspflichtigen Rechtverwerter sind ja bei diesem Abmahngeschäft grundsätzlich freigestellt, die Abmahnanwälte sind hier die alleinigen Akteure. Die Gerichtskosten würden bei diesen Streitwerten bei immerhin 1.020€ bzw. 1.370€ liegen, und das nur um 2.500€ einzuklagen. Für diese Abmahnabzocker wären dann meistens 3 Klageergebnisse möglich:
1. Sie gewinnen den Prozess und bekommen die Kohle sofort
2. Sie gewinnen, aber beim Opfer ist nichts zu holen
3. Sie verlieren den Prozess, was nicht gerade unwahrscheinlich wäre z.B. bei fehlerhaftem Hash
Bei dieser Geldforderung von 2.500€, Gerichtskosten von 1.020€ bzw. 1.370€ und der im Urteil ergangenen Unterlassungsverpflichtung bekämen sie zusammen mit ihrem zusätzlichem Honorar dann einen Gesamttitel über 4.200€ bzw. 5.750€. Wenn dann beim Opfer rein gar nichts zu holen wäre oder sie obendrein noch verlieren, dann wäre das für diese Abzocker ein schmerzvoller Verlust, sowas nennt man Prozesskostenrisiko.
Dagegen verringern sich die Kosten in diesem Beispiel nach Abgabe der mod. UE wie durch Zauberhand um ein vielfaches. Der Streitwert fällt dann sofort auf die Vergleichsssumme von hier 2.500€. Und es geht noch mehr, der Mahnbescheid kostet unwidersprochen die ½ Gerichtskosten, was gerade mal läppische 125€ wären. Aus ökonomischer Sicht ist das für diese Abzocker ein riesen Reibach, selbst wenn später beim Opfer nichts zu holen wäre. Der Pfändungstitel kostet sie nur noch winzige 5%. Diesen Titel können sie dann immer noch für 20% an irgendwelche dubiosen Inkassodienste verkaufen, das brächte ihnen dann im ungünstigsten Fall noch ca. 300% Reingewinn. Erst wird also eine hohe Forderungssumme aus dem nichts heraus generiert und danach ein billiges Urteil erschwindelt, so läuft das ab.
Das ganze Geschäftsmodell dieser Abmahnabzocke ist gerade auf die Verringerung des Prozesskostenrisikos einseitig für die Content-Industrie und diese gierigen Anwälte angepasst bzw. genau auf sie zugeschnitten. Uns abgemahnten Opfern wird dieser Wahnsinn von unseren Politikern auch noch als was Positives verkauft, wenn wir diese überhöhten Abmahnforderungen sofort bezahlen sollen, weil der Prozess im Einzelfall rein rechnerisch immer viel teurer wäre. Das ist eine Milchmädchenrechnung! Insbesondere sind die §§ 678 & 683 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) für alle Abmahnopfer eine absolute Frechheit, denn für eine alleinerziehende Mutter mit Sozialleistungen entsprechen 2.500€ niemals ihrem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen, insbesondere wenn die gegnerischen Anwälte durch ********* und Einschüchterungen nur ihre eigenen finanziellen Ziele verfolgen. Was nutzen uns dieses billigeren Vergleichsangebote, wenn die Abmahngefahr gleichzeitig um den Faktor 1.000 steigt? Im Ausland gibt es auch Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße, bloß da müssen die Anwälte entweder mündlich oder schriftlich meistens kostenlos abmahnen oder sie reichen sofort eine einstweilige Verfügung ein. Das Kostenrisiko zwingt die Kläger abzuwägen, ob sich ein Prozess überhaupt lohnen würde. Und solche reinen Lappalien wie z.B. das winzige Foto eines stinknormalen Brötchens für den Fotografen oder ein winziger Fehler im Impressum einer Webseite wären dann aus rein ökonomischer Sicht ein zu großes Kostenrisiko, wenn die Richter da nicht mitspielen. Bei meinem Beispiel wären das immerhin 1.370€ Investitionskosten pro Fall für eine einstweilige Verfügung. Dagegen kostet die Abmahnung in Deutschland zunächst einmal nur gerade 1€ für eine Briemarke.
Machen wir doch mal eine fiktive Beispielrechnung:
Nehmen wir mal an der Abmahnanwalt will 10.000 Abmahnungen gleichzeitig verschicken und er müsste jeden mit einer einstweiligen Verfügung sofort verklagen. Der Einfachheit halber nehme ich mal den Abmahnbetrag meiner Freundin von 2.500€ als Beispiel. Er bräuchte dann ein Investitionsvolumen von 13.700.000€. Wer hat das schon? Und nehmen wir mal weiter an 10% der Verklagten würden bei jeweils 5.750€ sofort zahlen, das wäre noch günstig gerechnet. Er hätte dann zunächst einen Verlust von knapp 8.000.000€ gemacht. Aber selbst organisatorisch wäre das alles vollkommen unwahrscheinlich oder gar unmöglich, weil es einfach mal nicht so viele Gerichte in Deutschland und Tage im Jahr gibt. Solch eine Aktion müsste dann nur wegen einer einzigen Kanzlei über Jahre hinweg bei den Gerichten abgearbeitet werden. Die meisten Fälle wären bis dahin dann vermutlich schon in der Verjährung angekommen. Und wenn sich dann zwischenzeitlich die Rechtsprechung ändert oder gar der ganze Abmahnwahnsinn wieder abgeschafft wird, dann müssten diese Abmahnanwälte betteln gehen (hart aber gerecht).
Solche logistischen Probleme gibt es bei diesem Abmahnwahn hier in Deutschland eben nicht. 10.000€ Startinvestition ist dagegen so gut wie nichts, Briefträger gibt es bei uns mehr als genug, die merken das nicht mal. Und durch die kurzem Fristen von 5 Tagen mit Klageandrohung zahlen 10% bis 30% sofort im ersten Monat. Der Abmahner hätte dann sofort 2.500.000€ bis 7.500.000€ ein-genommen, wo er von der Beute dann sicher gerne etwas der Content-Industrie abgibt, um nicht eindeutig wegen Betruges einzufahren. Er könnte sich dann immer noch aussuchen, ob er den weiteren Abmahnopfer noch mehr Mahnungen schickt, sie verklagt oder einfach seine Briefkastenfirma dichtmacht und sich in die Südsee verkrümelt, wenn ihm der Boden hier zu heiß wird wie z.B. im Fall Redtube-Abmahnbetrug.
Im Moment können die Waldorf Frommer Rechtsanwälte weiter neue Opfer durch die Logging-Bude Ipoque GmbH ohne irgendwelche nennenswerten Investitionen unbegrenzt generieren. Warum sollten sie jetzt jeden UE-Verweigerer verklagen? Ein Mahnbescheid mit 50% der Gerichtskosten wäre bei einer Unterlassungsklage ausgeschlossen, sie müssten also regulär klagen. Würden die Abmahner aber auf diese UE freiwillig verzichten, obwohl die Wiederholungsgefahr angeblich weiter fortbesteht, dann würde ihr Geldanspruch automatisch wegfallen, da der sich ja gerade auf den Streitwert vom Unterlassungsanspruch stützt. Durch eine Totalverweigerung bringt Ihr diese Abmahn********* in ein ziemliches Dilemma. Stellt Euch mal vor alle werden abgemahnt und keiner spielt mit. Gut, wer was zu verlieren hat, der wird das sicher auch anders sehen, aber dass die taktische UE-Totalverweigerung durchaus Sinn macht kann man an folgendem Urteil deutlich erkennen:
AG Koblenz 15.05.2014, 142 C 175/14
Im nächsten Urteil werden der Schadenersatz auf 100€ gedeckelt und die Gründe, warum bei UE-Verweigerern die Anwaltskosten nicht mehr gefordert werden können, noch mal ausführlich beschrieben:
AG Hamburg 20.12.2013, 36a C 134/13
AG Hamburg 20.12.2013 hat geschrieben:Die Aufwendungen für eine Abmahnung erfolgen nur dann im Interesse und mit dem mutmaßlichen Willen des Störers, wenn sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig sind.
Nach Ansicht der Kammer ist dies nicht mehr der Fall, wenn der Abmahnende bei einer erfolglos gebliebenen Abmahnung, d.h. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ab-gelehnt, seinen Unterlassungsanspruch nicht weiter verfolgt ohne für die nachträgliche Abstandnahme einen nachvollziehbaren Grund anzuführen.
So liegt der Fall hier: Der Kläger hat die Beklagte wiederholt erfolglos abgemahnt, diese hat die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Dennoch hat der Kläger bis heute keine Unterlassungsklage erhoben […]. Einen plausiblen Grund hat er dafür nicht genannt. Gleichzeitig ist aufgrund des Verhaltens der Beklagten offensichtlich, dass sie nicht bereit ist, die verlangten strafbewehrten Unterlassungserklärungen abzugeben, weil sie sich nicht als Störerin betrachtet. Diese Haltung der Beklagten trägt der Kläger in der Klageschrift selbst vor. Bei dieser Sachlage kann nach Auffassung der Kammer aber nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Abmahnungen dem Interesse und dem mutmaßlichen Willen der Beklagten entsprochen haben. Ein Ersatz der Abmahnkosten nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag scheidet demnach aus.
Der Kläger beruft sich dabei ohne Erfolg darauf, dass er den Unterlassungsanspruch aus “Gründen der Prozessökonomie” bis heute nicht gerichtlich geltend mache. Diese Begründung mag möglicherweise tragen, solange man seine Ansprüche im Mahnverfahren verfolgt, da dieses gemäß § 688 Abs. 1 ZPO nur für Zahlungsansprüche eröffnet ist (genau deshalb könnte es jedoch in Fällen wie diesen, in denen der Unterlassungsanspruch noch offen ist, auch ungeeignet sein).
Sollte der Kläger den Unterlassungsprozess aufgrund seines eigenen erhöhten Kostenrisikos scheuen, auch mit Blick auf eine später vielleicht schwer oder gar nicht durchzusetzende Kostenerstattung, so ließe das darauf schließen, dass es ihm letztlich nicht ernsthaft um die Durchsetzung seines Rechts in Gestalt des Unterlassungsanspruchs geht, sondern möglicherweise nur oder vorwiegend um die Geltendmachung der Abmahnkosten.
Im 3. Urteil hatte der Abgemahnte über 3 Jahre diese Unterlassungserklärung verweigert. Die Klägerin lies aber die ganze Zeit über nicht locker mahnte weiter ab. Irgendwann bekam der Abgemahnte doch kalte Füße und lies sich von einem Anwalt beraten. Das war offensichtlich ein Fehler, wie sich später herausstellte. Er gab dann doch noch die modifizierte Unterlassungserklärung ab, um das Kostenrisiko zu verringern. Für die Klägerin war das sozusagen Rettung in letzter Minute, denn jetzt konnte sie kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zunächst über den Mahnbescheid gerichtlich geltend machen. Dem hatte der Beklagte widersprochen und es kam zu Verhandlung. Dort hatte er dann auf der ganzen Linie verloren.
Ich würde sagen, dumm gelaufen:
AG München 04.01.2013, Keine Treuwidrigkeit bei Filesharing-Abmahnung
Ich habe meiner Freundin jedenfalls entgegen dem allgemeinen Mainstream geraten nichts zu unterschreiben. Bisher scheint das aufgegangen zu sein, der Fall liegt jetzt mittlerweile mehr wie 1 Jahr zurück. Nur die üblichen Mahnungen der Kanzlei kommen regelmäßig. Letztendlich wird der Eintritt der Verjährung endgültig Klarheit bringen, ob diese Strategie aufgeht. Auch hat sich die Situation für die Abgemahnten zwischenzeitlich verbessert, die Abmahnanwälte können nicht mehr in München sonder müssen jetzt in Berlin dem Wohnsitz der Beklagten klagen, was ihnen bei einer mündlicher Verhandlung nicht nur viel Geld sondern auch wieder viel Zeit kosten würde. Die Beklagte sollte sich spätestens ab da einen Anwalt nehmen. Die Abmahner in München wollen dafür sicher nicht unbedingt gerne nach Berlin reisen, sie würden dann vermutlich einen ortsansässige Prozessbevollmächtigten beauftragen, der mit dem Fall nicht so gut vertraut wäre und ihnen noch mehr Kohle kosten würde. Den würde der eigene Verteidiger vermutlich leicht in der Luft zerreißen und dieser Fall würde den Klägern glatt um die Ohren fliegen. Zwischenzeitlich habe ich für eine mögliche Verteidigung so viele Textbausteine zusammengesammelt, dass der Fall für die Prozesskostenhilfe sicher wasserdicht wäre. *********
Was denkt Ihr?