Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#621 Beitrag von Steffen » Montag 25. Januar 2016, 23:14

Wir haben doch bei der Konstellation BGH: "Morpheus" einiges zu bedenken.

Ist
  • a) der Anschluss gegen unberechtigte Drittnutzung gesichert (Hard- / Software)
    b) das Kind,
    • ba) belehrt über die Internetnutzung und P2P verboten worden (Kind sollte sich daran erinnern)
      bb) die nötige Einsichtsfähigkeit (abhängig vom Alter),
muss der AI
  • a) keine mod. UE abgeben
    b) ist weder Störer + Täter.
Nennt man jetzt das minderjährige Kind als Täter, dieses sollte es auch einräumen, ist man als AI raus, das minderjährige Kind dafür drin. Es sollte eine separate Abmahnung erhalten mit den SE-Forderungen und Abgabe einer UE. Leugnet er aber jetzt, kommt alles wieder auf den AI zurück.

Nennt man das minderjährige Kind als Mitnutzer, wird der Abmahner den Namen wissen, um diesen anzuschreiben und diesbezüglich zu befragen.

Ganz ehrlich, ohne anwaltliche Prüfung würde ich da nicht planlos herumwurschteln, sondern mich erst einmal an die empfohlene Vorgehensweise halten. Ich persönlich - meine Meinung - würde auch mein minderjähriges Kind nicht vor's Loch schieben.


VG Steffen

Annie
Beiträge: 2
Registriert: Montag 25. Januar 2016, 14:23

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#622 Beitrag von Annie » Dienstag 26. Januar 2016, 16:48

Danke für die schnelle Antwort!
Das hat mich in mein Vorhaben bestärkt doch einen Anwalt einzuschalten. Die Unterlagen hat er schon. Ich werde berichten, was dabei heraus gekommen ist.

LG

dimon
Beiträge: 18
Registriert: Mittwoch 27. Januar 2016, 15:14

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#623 Beitrag von dimon » Mittwoch 27. Januar 2016, 15:39

Hallo zusammen,
Auch ich habe im November 2015 einen Brief vom Daniel Sebastian bekommen. Ich soll ein Lied über Bittorrent das aus einem Hot Dance hits stammt verbreitet zuhaben in der Abmahnung bezieht er sich auf ein Datum und Uhrzeit (sekundengenau). Habe noch in der Frist mit einer Ablehnung der UE und die Urheberrechtverletzung bestritten. Vor einer Woche ist wieder ein Brief gekommen. Nun weiss ich nicht wie ich weiter Vorgehen soll.
An dem Tag (war ein Samstag)waren wir nicht Zuhause, sind übers Wochenende weg gefahren.
Reicht das als Beweis oder muss ich noch was vorlegen.

Würde mich sehr über Hilfestellung freuen.
MfG
Dimon

Sianfra
Beiträge: 84
Registriert: Dienstag 2. April 2013, 09:20

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#624 Beitrag von Sianfra » Mittwoch 27. Januar 2016, 22:14

dimon hat geschrieben:
An dem Tag (war ein Samstag)waren wir nicht Zuhause, sind übers Wochenende weg gefahren.
Reicht das als Beweis oder muss ich noch was vorlegen.
Das wird nicht ausreichen, dein Rechner braucht deine Anwesenheit nicht zum Filesharing, der Rechner kann ja übers Wochenende laufen. Diese Diskusion wird ins leere laufen.
Wichtig ist das du dir im klaren bist welchen Weg du gehen möchtest. Zahlen oder nicht zahlen.

Hast du dich hier http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... f=17&t=104 mal kurz informiert?

dimon
Beiträge: 18
Registriert: Mittwoch 27. Januar 2016, 15:14

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#625 Beitrag von dimon » Donnerstag 28. Januar 2016, 08:51

Hallo Sianfra,
Danke für deine Antwort.

Durchgelesen habe ich das schon nur für einen leien ist das schwer zu verstehen . denn diese Abmahnung ist für mich die erste überhaupt und da ist man erstmal geschockt.
Zitat:"Hinweis:
Ein Neuabgemahnter kann meistens nicht beurteilen, ob eine Abmahnung berechtigt oder unberechtigt
ist."
Ich weiss nur das ich es nicht war. Wochenende war weg und Laptop lasse ich nicht 2 Tage durchlaufen. Habe bei 6 Rechtsanwälten wegen der Abmahnung nachgefragt alle haben NICHT nach gefragt ob ich es war oder nicht. Alle haben gesagt das ich eine mod. UE abschicken soll. Nur für mich ist die UE egal welche, auch ein Schuldeingeständnis oder zumindestens zum Teil.
Und warum soll ich was eingestehen was ich nicht gemacht habe. Oder sehe ich da was falsch?

"Welchen weg ich gehen will"
Ich war es nicht will auch nicht bezahlen.

Welche möglichen folgen können oder werden folgen wenn ich die mod. UE nicht abschicke stattdessen eine ein Brief aufsetze wo die Urheberrechtverletzung bestritten wird?
Wie gesagt auf den ersten Brief habe ich bereits reagiert und das ganze bestritten doch der RA Sebastian nahm keine Stellung zu meinem Brief. Für den 2. Brief hat er die Summe um 100 euro erhöht und die Frist läuft morgen ab.
Muss ich überhaupt auf den zweiten nochmal was schreiben oder soll/kann ich jetzt einfach den 2. Brief ignorieren?

Sianfra
Beiträge: 84
Registriert: Dienstag 2. April 2013, 09:20

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#626 Beitrag von Sianfra » Donnerstag 28. Januar 2016, 09:16

dimon hat geschrieben:
"Welchen weg ich gehen will"
Ich war es nicht will auch nicht bezahlen.

Welche möglichen folgen können oder werden folgen wenn ich die mod. UE nicht abschicke stattdessen eine ein Brief aufsetze wo die Urheberrechtverletzung bestritten wird?
Wie gesagt auf den ersten Brief habe ich bereits reagiert und das ganze bestritten doch der RA Sebastian nahm keine Stellung zu meinem Brief. Für den 2. Brief hat er die Summe um 100 euro erhöht und die Frist läuft morgen ab.
Muss ich überhaupt auf den zweiten nochmal was schreiben oder soll/kann ich jetzt einfach den 2. Brief ignorieren?
Hallo,

einen Tipp von mir(so habe ich es damals gemacht)

Um die mod UE kommst du nicht herum, wenn du das unterlässt machst du schon den ersten entscheidenden Fehler.Sie bindet dich auch die nächsten 30 Jahre das Stück nicht weiter zur Verfügung zu stellen. Ein Schuldeingeständnis werte ich, wenn du deren Vorlage nutzt und zahlst.
Ich empfehle dir die hier aus dem Forum ,die du für deine Abmahnung anpassen musst.
Dann einmal per Fax oder Mail, auf jeden Fall auch mit Einschreiben (Einwurfeinschreiben reicht) an den Abmahner.
Dann empfehle ich dir nichts weiter zu machen, was dich in widersprüchliche Situationen bringen könnte.

Denk bitte daran, als Laie im Bereich Filesharing unterhältst du dich mit studierten Juristen. Alles kann und wird gegen dich verwendet werden, wenn es die Möglichkeit gibt.
Im Forum wirst du lesen: Mod UE und dann keinen weiteren Kontakt. Oft auch als "Toter Mann spielen" deklariert.
Im weiteren Verlauf wird sich die Reaktionen zeigen. Es kann nötig werden der Forderung vollumfänglich zu widersprechen. Auch dafür findest du hier im Forum Hinweise.
Eines Bitte noch im eigenen Interesse, wenn du es persönlich nicht warst, aber es jemand sein könnte, lasst es am besten ab sofort sein. Überprüfe die Rechner und mache sie sauber.

Ach ja, Nerven brauchst du, viel Tee und Zeit.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#627 Beitrag von Steffen » Donnerstag 28. Januar 2016, 10:41

Hallo @dimon,

man muss erst einmal die Grundlage sehen und kennen!
  • a) Ermittlung Rechteverstoß in Tauschbörse
    b) wurde ein Antrag zur Herausgabe der Daten hinter der Person zur P2P-IP beim Provider-Landgericht + Gestattung
    c) Provider ordnet diese P2P-IP einem seinem Kunden zu
    d) durch den BGH wird dato festgelegt:
    • 1) tatsächliche Vermutung, das der Rechteverstoß über den Anschluss aus begangen wurde
      2) tatsächliche Vermutung, das der Anschlussinhaber (kurz: AI) dafür verantwortlich ist
      3) Der AI muss zu 1) und zu 2) beweisbar, nachvollziehbar und zumutbar ("Gummibegriff") dieses tatsächliche Vermutung entkräften
Gelingt dieses, ist es O.K. Gelingt es nicht, haftet der AI als
  • a) Störer + Täter /Teilnehmer*,
    b) Störer oder
    c) Täter / Teilnehmer*
* In diesen Konstellationen muss der wahre Verursacher nicht mehr ermittelt werden.

Sehr vereinfacht, aber es wird wohl den Kern treffen.

Deshalb reicht: "Ich war es nicht, ich war nicht da" - allein nicht aus. Und sei nicht böse, ich bin kein Anwalt und muss damit nicht mein Lebensunterhalt sichern: Dr. Gregory House: "Der Mensch lügt immer!" Die zwei Sätze in Verbindung betrachten.

Natürlich kann man jetzt sagen: "Lieber Abmahner, ich war zum Vorwurf gar nicht zu Hause, unterzeichne die UE nicht und verweigere die Zahlung!"

Jetzt sagt der Abmahner: "Lieber Ortsabwesender, es ist 100-prozentig gerichtsverwertbar dokumentiert, das der ermittelte Rechteverstoß von ihrem Anschluss ausging. Damit hat mein Mandant einen rechtlichen Unterlassungsanspruch, den Sie abgelten müssen. Geben Sie keine UE ab, müssen wir eine einstweilige Verfügung beantragen, die mit hohen Kosten verbunden ist. Da bewiesen ist, dass der Rechteverstoß von Ihrem Anschluss aus getätigt wurde, ist die vermeintliche Ortsabwesenheit eine Behauptung ins Blaue hinein, oder Sie müssen uns namentlich benennen, wer zur Ortsabwesenheit Zugriff zum Internetzugang hatte damit wir diesen befragen können."

Und spätestens jetzt steht jeder Neuabgemahnte - berechtigt - im berüchtigten Regen. Dafür gibt es dann Profis - keine Begleiter - nämlich Anwälte. Natürlich verstehe ich, dass man Geld sparen will, aber dann versteh auch, dass ein Forum nicht auf jede Frage eingehen kann und darf.


dimon hat geschrieben:Alle haben gesagt, dass ich eine mod. UE abschicken soll. Nur für mich ist die UE egal welche, auch ein Schuldeingeständnis oder zumindest zum Teil.
Sianfra hat geschrieben:Um die mod. UE kommst du nicht herum, wenn du das unterlässt, machst du schon den ersten entscheidenden Fehler. Sie bindet dich auch die nächsten 30 Jahre ...
Anfänglich und das Leichteste, eine mod. UE, wird bei expliziter Annahme durch den Abmahner zu einem Vertrag. Verträge werden als Dauerschuldverhältnis eingestuft und somit bindet die mod. UE dauerhaft und nicht nur 30 Jahre.

Es muss erst einmal überhaupt geprüft werden, ob ein UA (Unterlassungsanspruch) besteht. Nur dieses kann (und darf) kein Forum. Denn in gewissen Konstellationen ist die Abgabe nicht notwendig. Nur sollte man dies mit einem Anwalt vorher absprechen. Denn mögliche Folgen bei Nichtabgabe können eine EV oder Unterlassungsklage sein. Beides unnötig teuer. Wenn man sich selbst im Recht sieht, kann man natürlich über einen Anwalt eine sogenannte Feststellungsklage erheben, in der geklärt wird, ob ein UA besteht. Natürlich kann in diesem Rahmen der Abmahner sofort in eine Leistungsklage gehen - die ein größeres Rechtsschutzbedürfnis hat - und man sieht sich einer Klage gegenüber sowie muss sich selbst erklären.

Ob die mod. UE ein Schuldanerkenntnis ist, darüber gibt es geteilte Meinung.

Rein rechtlich nicht. Denn mit einer unverbindlichen (mod.) UE hat man die Möglichkeit später sich gerichtlich zu verteidigen.

BGH, Urteil vom 28. 2. 2013 - I ZR 237/11 - Vorbeugende Unterwerfungserklärung
[20] Der Beklagte hat mit der Übersendung der vorbeugenden Unterlassungserklärung den Versuch unternommen, von einer ihm rechtlich zu Gebote stehenden Möglichkeit Gebrauch zu machen, um seine Inanspruchnahme auf Unterlassung durch Mandanten der Klägerin zu verhindern und die damit für ihn verbundenen Kosten zu vermeiden. Für das Verhalten des Beklagten bestand aus seiner Sicht ein hinreichend begründeter Anlass, da er als Inhaber eines Internetanschlusses bereits von einem anderen Rechteinhaber wegen Verletzung von Urheberrechten auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts kann der Beklagte in einer derartigen Situation nicht darauf verwiesen werden, zunächst eine Inanspruchnahme durch Mandanten der Klägerin abzuwarten und dann eine tatsächliche Vermutung seiner Verantwortlichkeit als Täter oder Störer (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 12 - Sommer unseres Lebens) zu entkräften. Dies würde die gesetzlich nicht ausgeschlossenen und für den Beklagten günstigeren Möglichkeiten einer vorbeugenden Rechtsverteidigung unzumutbar beschränken. In diesem Zusammenhang ist es ohne Bedeutung, ob die Erklärung des Beklagten überhaupt geeignet war, eine Wiederholungsgefahr auszuräumen, woran im vorliegenden Fall unter dem Gesichtspunkt der Ernsthaftigkeit der Erklärung Zweifel bestehen. Die Frage der Ersatzpflicht des Beklagten kann nicht davon abhängen, ob die abgegebene Erklärung die beabsichtigte rechtliche Wirkung erzielte oder nicht.
Materiell sieht es dann etwas anders aus. Hier gibt es die h.M., das die mod. UE erst ein Angebot darstellt, dann mit Annahme zu einem Vertrag wird. Das heißt, durch dieses Angebot wird eine neue selbstständige Unterwerfung geschaffen, die den gesetzlichen UA ersetzen will, was zumindest ein abstraktes Schuldanerkenntnis begründet.

Das ist aber alles zu kompliziert. Grundsätzlich ist eine mod. UE kein Schuldanerkenntnis, da sie in die Zukunft gerichtet ist.

Natürlich, gerade aktuell wird klar, dass am Gerichtsstandort Düsseldorf man ermisst, wenn man eine mod. UE abgibt, erkennt man damit die Aktivlegitimation des Gläubigers an.

Aktivlegitimation AW3P:
Wenn dem Abmahner / Kläger die Aktivlegitimation zusteht, bedeutet dies, dass er die Befugnis hat, seinen Anspruch außergerichtlich / gerichtlich geltend zu machen. Zwingende Voraussetzungen dafür sind, dass ihm das geltend gemachte Recht auch zusteht sowie, dass er in seine eigene Rechte verletzt wurde.

Kann man vertreten, da in de Abmahnung im Grundsatz ein Weg aufgezeigt ist, ohne Gerichtsverfahren den Rechtsstreit beizulegen. Dies ist keine unverbindliche Anregung! Mit Abgabe will sich der Abgemahnte dem Unterlassungsanspruch nur deshalb unterwerfen, weil er an der Fortsetzung der angeblich rechtswidrigen Handlungen kein Interesse mehr hat und einem Streit vor Gericht aus dem Wege gehen möchte.

LG Hamburg, Urteil vom 29.01.2013, Az. 310 O 321/12 (Berufung: Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 5 U 39/13):
  • "Es ist letztlich die freie Entscheidung des Abgemahnten, sich entweder eindeutig und sicher zu unterwerfen oder die Aktivlegitimation des Abmahnenden gerichtlich klären zu lassen."
Spätestens jetzt wäre mir persönlich 2006 "der Kopf geplatzt", oder würde postend nachhaken, was der Poster eigentlich sagen will.

In einem Forum hörst Du nur was man machen könnte (empfohlene Vorgehensweise). Wie jeder dann in seinem konkreten Fall reagieren kann, das würde zu weit führen. Dafür sind wir einmal auch nur juristische Laien, andermal dürfen wir es nicht (unerlaubte Rechtsberatung).

Und soweit wie ich es denke, hast Du dich doch sowieso für "mod. UE + Nichtzahlen" entschieden. Und wenn Du keine EV erhalten hast, dann sei halt froh.


Weiterführende Links:
VG Steffen

dimon
Beiträge: 18
Registriert: Mittwoch 27. Januar 2016, 15:14

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#628 Beitrag von dimon » Donnerstag 28. Januar 2016, 12:08

Vielen Dank für die Ernüchternde antworten b,b,,,b,.

Also so wie ich die Beiträge so durchlese ist es egal ob derjeniger tatsächlich war oder nicht war, man muss es unterlassen in der Zukunft die Sachen der Öffentlichkeit zu Verfügung zu stellen.

Ps: was passiert wenn ich jetzt doch weiter bestreite und der RA als weiteren Schritt eine EV stellt. Wozu werde ich dann gezwungen sein oder was wären dann die nächsten Schritte meinerseits und welche kosten kommen auf mich zu? Muss nicht der bezahlen der den EV stellt?

Zitat
Und soweit wie ich es denke, hast Du dich doch sowieso für "mod. UE + Nichtzahlen" entschieden. Und wenn Du keine EV erhalten hast, dann sei halt froh."

Eben nicht plädiere eigentlich auf nicht schuldig ( also bestreiten) nur so wie es aussieht (laut euren Beiträgen) ist das keine gute idee.

MfG

Sianfra
Beiträge: 84
Registriert: Dienstag 2. April 2013, 09:20

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#629 Beitrag von Sianfra » Donnerstag 28. Januar 2016, 12:29

Ich hatte noch nie Kontakt mit jemandem der eine EV bekommen hat. Wäre aber cool wenn du uns dann noch auf dem laufenden hältst. Also falls du dass echt durchziehst. Auch die Kosten interessieren mich schon.
Ob du Schuld hast oder nicht, entscheidet letztendlich dann ein Gericht. Oder eben nicht, wenn du bezahlst.
Ich weiß, ist viel wischiwaschi, aber unter Google findet man einiges darüber

dimon
Beiträge: 18
Registriert: Mittwoch 27. Januar 2016, 15:14

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#630 Beitrag von dimon » Donnerstag 28. Januar 2016, 12:51

@Sianfra

Also haben alle die du kennst die eine Abmahnung gekommen haben haben eine mod. UE. Abgeschickt?

Also wenn ich genau wüsste was eine EV bedeutet und welche folgen es für mich hätte dann könnte man es durchziehen.

Ps: finde die Rechtslage voll beschiessen. Da kann der RA ja nach 2- 3 jahren quasi einfach wegen einen anderen Fall abmahnen und der Abmahnender ist wieder der dumme.oder sehe ich das falsch? Wenn man ja sowieso fast keine Möglichkeit hat sich zu verteidigen. Mich würde mal interessieren was ich beim Gericht überhaupt vortragen muss um mich da rauszureden, was/welche Ausrede würde das Gericht akzeptieren so wie es aussieht gar keine. Wenn die Aussage ich war zu dem Zeitpunkt garnicht da und man kann dies beweisen nicht ausreicht.

MfG

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#631 Beitrag von Steffen » Donnerstag 28. Januar 2016, 12:54

[quoteemSianfra]Ich hatte noch nie Kontakt mit jemandem der eine EV bekommen hat. Wäre aber cool wenn du uns dann noch auf dem laufenden hältst. Also falls du dass echt durchziehst. Auch die Kosten interessieren mich schon.
Ob du Schuld hast oder nicht, entscheidet letztendlich dann ein Gericht. Oder eben nicht, wenn du bezahlst.[/quoteem]
Ich kenne mindestens 1. Ich hatte auf mehrere Abmahnungen nicht reagiert, bzw. diese widersprochen. 1 x KUW - passierte nichts (verjährt), mehrere passierte auch nichts (verjährt), 2 x EV. Und dann wird es teuer (ca. 4.000,- € = nur 1 EV, denn die 2. wurde aufgehoben) und kostet Zeit. Du musst zum Termin Urlaub nehmen und dorthin fahren (Reisekosten).

Natürlich kennst Du keinen, der eine EV erhielt. Das ist doch schön. Ein Forum kann aber nur eine Empfehlung geben, die allgemein verfasst ist. Ganz zu schweigen, dass Du dich sicherlich nicht an die Kosten beteiligst oder übernimmst, wenn du sagst: "Eine mod. UE bedarf es nicht in deinem Fall!" und er erhält eine. Natürlich werden soundsoviel keine EV erhalten, aber soundsoviel erhalten eine. Das ist eben die Verantwortung, die jeder Ratgeber innehat.

Außerdem haben die meisten Abgemahnten sowieso eine mod. UE abgegeben.

EV: Anwalt - deutsch


[quoteemdimon]Eben nicht plädiere eigentlich auf nicht schuldig (also bestreiten) nur so wie es aussieht (laut euren Beiträgen) ist das keine gute Idee.[/quoteem]
Darum geht es nicht. Man muss schon vergessen, dass man unschuldig sei. Wir befinden uns im Privatrecht und es findet die sogenannte Störerhaftung Anwendung. Jemand (, der verantwortliche AI,) kann für einen Verstoß eines Dritten haften, wenn dieser gewisse Prüfpflichten nicht einhält (verschuldensunabhängig).

Das große Problem bei Ortsabwesenheit ist doch, es besteht eine tatsächliche Vermutung, das der Verstoß über den Anschluss ausging. Geht es im Endeffekt nur um einen Log., kann man eventuell Gegenargumentieren. Hat der Abmahner aber Mehrfachermittlung in Hinterhand, dann kommt man schon in Erklärungsnot. Es wäre lebensfremd, wenn jeder Log. fehlerhaft wäre. Und nein, ich mache die Gesetze und Rechtsprechung nicht.

Wenn man jetzt sagt: "Nein, ich war es nicht. Ich war nicht zu Hause! ", dann argumentiert der Abmahner: "Wer war es denn dann, der Verstoß steht doch fest! Dann benennen Sie denjenigen, der in Ihrer Ortsabwesenheit (Person des Vertrauens, Haushaltsangehörige) Zugang haben könnte, damit wir diesen befragen können. Ansonsten sind es nur Behauptungen oder gar gelogen."

Jetzt kommt man ins Straucheln, was argumentiert man jetzt! Natürlich kann dieses letztendlich gerichtlich geklärt werden, abhängig vom Sachvortrag Kläger / Beklagter und vor allem vom jeweiligen Richter. Unschuldsvermutung, dieses gibt es so im Privatrecht (Zivilrecht) nicht.

Natürlich kannst Du bestreiten, ob es dann in einem möglichen Verfahren reicht, wird man sehen. Man muss sich im Klaren sein, wenn ich die Zahlung verweigere, dann entscheide ich mich für entweder Klage oder für die rettende Verjährung. Hierbei stehen die Chancen 50:50.

VG Steffen

Sianfra
Beiträge: 84
Registriert: Dienstag 2. April 2013, 09:20

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#632 Beitrag von Sianfra » Donnerstag 28. Januar 2016, 13:12

dimon hat geschrieben:@Sianfra

Also haben alle die du kennst die eine Abmahnung gekommen haben haben eine mod. UE. Abgeschickt?

Also wenn ich genau wüsste was eine EV bedeutet und welche folgen es für mich hätte dann könnte man es durchziehen.
Sagen wir mal so, die mir persönlich bekannt sind (4) denen habe ich das empfohlen. Bei 2 habe ich gegengelesen weil man als Newbee ziemlich unsicher ist.
Ferner habe ich denen auch das Forum empfohlen um sich zu informieren was passieren kann. Ein Jurist bin ich nicht, Filesharing ist doch sehr komplex und nicht alles ist auf jeden selbst zu 100% zugeschnitten.
Eines dürfte jeden klar sein...Die Klage kann kommen....muss aber nicht. Das geht auch ohne Mahnbescheid.
Ich selbst wurde 2009 abgemahnt, bekam 2012 einen gerichtlichen Mahnbescheid, unzählige Briefe und wurde nicht verklagt. Ich hatte mich für nicht zahlen entschieden und bin bisher gut davongekommen. Auf Holz klopfe
Aber Steffen kann hier vieles sachlich, oft auch, für viele recht nüchtern erklären 1ööüüää1 Knallhart ohne larifari.
Über die Einstweilige Verfügung kannst du vieles im Internet nachlesen, versuch es einfach mal.

dimon
Beiträge: 18
Registriert: Mittwoch 27. Januar 2016, 15:14

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#633 Beitrag von dimon » Donnerstag 28. Januar 2016, 15:53

Ich selbst wurde 2009 abgemahnt, bekam 2012 einen gerichtlichen Mahnbescheid, unzählige Briefe und wurde nicht verklagt. Ich hatte mich für nicht zahlen entschieden und bin bisher gut davongekommen. Auf Holz klopfe
was heißt gut davongekommen? hast du was bezahlen müssen oder nicht?

@Steffen
danke für den Link mit EV.
da liegt das Problen, da ist für mich (ein Leie) zu viel was ich nicht verstehe deshalb kniggt man ein.

Also hab mich jetzt entschieden, da ich nicht weiß was alles noch auf mich kommen kann, die mod. UE abzuschicken + nicht zahlen.

Die mod. UE von diesen Forum soweit mit meinen Daten ausfüllen and ab damit.
Reicht es wenn ich die mod. UE vor ab per Email und dann per Fax verschicke oder muss es unbedingt Brief mit einschreiben sein?
Muss ich extra noch die Forderung ablehnen oder ist das mit der mod. UE schon abgegolgen? und was danach? abwarten und Tee trinken bis der nächste Brief kommt?

Sianfra
Beiträge: 84
Registriert: Dienstag 2. April 2013, 09:20

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#634 Beitrag von Sianfra » Donnerstag 28. Januar 2016, 17:34

Bis auf das Briefporto für verschiedene Dinge noch nichts.

dimon
Beiträge: 18
Registriert: Mittwoch 27. Januar 2016, 15:14

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#635 Beitrag von dimon » Donnerstag 28. Januar 2016, 18:05

Ok das klingt gut. Wie sah/ siehts es bei dennen die du kennst aus?haben die was bezahlt?
Die Verjährung ist doch 3 jahre ist bei dir die Sache etwa noch nicht durch?
Wann oder besser gesagt nach welchen Briefen verlängert sicht die Frist?

Sianfra
Beiträge: 84
Registriert: Dienstag 2. April 2013, 09:20

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#636 Beitrag von Sianfra » Donnerstag 28. Januar 2016, 18:48

Einer ist verjährt. Drei sind noch aktuell. Jede Verhandlung mit dem Abmahner hemmt die Verjährung. Ein gerichtliches Mahnverfahren verlängert es um 6 Monate. Ich hoffe das mit dem verhandeln stimmt soweit. Kann man aber nachlesen.

dimon
Beiträge: 18
Registriert: Mittwoch 27. Januar 2016, 15:14

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#637 Beitrag von dimon » Freitag 29. Januar 2016, 07:30

Jetzt hätte ich aber noch eine für mich wichtige Frage zu mid. UE.
Der Herr Sebastian hat mich ja für ein Lied aus einem mix Album abgemahnt. Soll ich in der mod. UE auch nur dieses eine Lied angeben? Oder vorbeugend alle Lieder? Weil in der Muster UE steht z.B. unter Punkt 3 und 4. Wenn ja woher weiss ich ob die Lieder in dem Album unterschielichsten rechteinhaber haben.
Oder einfach die mod. UE für das Lied wofür ich abgemahnt wurde.

MfG

Sianfra
Beiträge: 84
Registriert: Dienstag 2. April 2013, 09:20

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#638 Beitrag von Sianfra » Freitag 29. Januar 2016, 07:42

Nur das, wofür du abgemahnt wurdest. So so,du weißt nicht wie das sein kann das du abgemahnt wurdest. Aber zugleich kennst du dennoch alle Titel? Na ja egal. Gedanken sind frei und werden nicht Zensiert

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#639 Beitrag von Steffen » Freitag 29. Januar 2016, 10:09

Hallo @dimon,

Die kompliziertesten Abmahnungen betreffen sogenannte Chartcontainer-Abmahnungen bzw. Sampler-CD-Abmahnungen.

Ich hatte aber schon einmal versucht, dieses halbwegs verständlich darzulegen.

Link: Gerade die Fragen, die Du stellst, sind ja sehr umfangreich.

Generell gilt:
  • In Maßen und nicht in Massen!
    Man gibt nur das an, was man selbst 100%-ig weiß.
    Der Abmahner mahnt nur das ab, wozu der RI auch die Rechte innehat.
    Keinen Plan = Anwalt!
VG Steffen

dimon
Beiträge: 18
Registriert: Mittwoch 27. Januar 2016, 15:14

Re: Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

#640 Beitrag von dimon » Freitag 29. Januar 2016, 10:46

So so,du weißt nicht wie das sein kann das du abgemahnt wurdest. Aber zugleich kennst du dennoch alle Titel? Na ja egal. Gedanken sind frei und werden nicht Zensiert
Bin ja auch nicht blöd, habe nach diesem Container gegoogelt. Nur den kriegst du es nur zum runderladen (illegal natürlich) deshalb weiss ich es ja auch was für Titeln da noch sind.


Also nur auf das antworten wofür man abgemahnt wurde.

Antworten