Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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uhli
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1481 Beitrag von uhli » Montag 18. Januar 2016, 08:49

Hallo Andreas,

also ich habe seinerzeit als ich meine Abmahnungen von Sasse und Partner bekam (2 Stück in 2012) mit einer ModUe hier aus dem Forum reagiert. Und habe die Sache danach ausgesessen wie mann hier so schön sagt.
Es kamen in dieser Zeit zwischen 2012 und 2015 noch diverse Briefe, auf die ich nicht reagiert habe.
Mittlerweile wir schreiben den 18 Januar 2016 denke ich das ich es geschafft habe, und das ganze verjährt ist.
Denke Nicht das noch ein Mahnbescheid eintrudelt.

Möchte mich auf diesem Wege auch hier bei diesem Forum Bedanken für die Hilfreichen Tipps.
Danke Steffen für dieses Forum

uran235
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1482 Beitrag von uran235 » Dienstag 19. Januar 2016, 12:26

AndreasM, vorsicht: Die Gegenseite liest hier auch mit. Ich glaube sie schreibt auch hier..

Veröffentliche daher keine Details, es ist nicht von Vorteil, wenn Sack weiß, dass du vielleicht wirklich was runtergeladen hast. Als Privatperson muss man sich eh kaum noch sorgen machen. Da zahlt man nur freiwillig. (Ich nehme auch gerne Spenden entgegen. Dann lass ich euch auch in Ruhe*hihi*)
Ein wichtiger Punkt des Gesetzes ist die Kostendeckelung bei Filesharing-Abmahnungen. Allgemein gesagt: Der Streitwert darf 1.000 Euro nicht mehr übersteigen. Dies trifft auf die erstmalige Abmahnung gegen Privatpersonen zu.
Oh, und Finger weg von Dr. Wachs. Der hatte schon 2012 bei Netzwelt einen zweifelhaften Ruf. Und vieles was er bei youtube erzählt hat, war einfach nur blödsinn. Es gibt auch Anwälte in deiner Nähe. Aber die wollen natürlich alle dann Geld. Aussitzen ist bislang das Beste was man machen kann.
mod. UE + nicht zahlen = 100 % Erfolgsstrategie in vielen Fällen bereits! Andere haben aus "Angst" bezahlt. Selber Schuld also.

Steffen: Wo ist der Hinweis mit dem VPN - Server ? Löscht du hier? Das fände ich mehr als schade.

sucxevious
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1483 Beitrag von sucxevious » Dienstag 19. Januar 2016, 14:30

Hallo,

wenn noch keine Abmahnung die wegen des downloades/filesharing von The Walking Dead eingetroffen ist, sollte man schon vorab eine mod. UE abschicken?
Wir hatte vor kurzem besuch und es wurde glaub ich ep 5 und 6 von der Staffel 6 runtergeladen.

Vorab vielen Dank

uran235
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1484 Beitrag von uran235 » Dienstag 19. Januar 2016, 14:34

Nein. Dann musst du gar nichts machen

schlonz
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1485 Beitrag von schlonz » Donnerstag 21. Januar 2016, 14:41

Hallo,
auch ich habe gestern einen Brief von Sosse und P bekommen.

Es geht, wie so oft, um die Serie "The Walking Dead". An dem Abmahnschreiben fällt mir auf, das zwei verschiedene Rechteinhaber genannt werden, und zwar "WVG Medien" im Betreff und auf Seite 1, andererseits "One Entertainment, London, UK" auf Seite 2 (ich hoffe ich habe die Namen richtig, denn ich habe das Schreiben momentan nicht zur Hand).
Wer ist denn nun tatsächlich der Rechteinhaber? WVG Medien oder One Entertainment? Wurde hier geschlampt und Textvorlagen durcheinander geworfen?

Wichtiger ist jedoch für mich die Frage, auf welchen Inhaber ich mich bei der modifizierten UE beziehen soll. Soll ich beide nennen, oder zwei Varianten zurücksenden?

Danke für eure Hilfe und für das Forum :-)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1486 Beitrag von Steffen » Donnerstag 21. Januar 2016, 14:59

Es gibt eine noch schnelleren und verbindlicheren Weg, einfach den Telefonhörer in die Hand nehmen und den Abmahner anrufen und danach befragen. Aber nur dazu. Ich weiß doch nicht, was in dein Abmahnschreiben steht.

VG Steffen

schlonz
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1487 Beitrag von schlonz » Donnerstag 21. Januar 2016, 15:23

Steffen hat geschrieben:Es gibt eine noch schnelleren und verbindlicheren Weg, einfach den Telefonhörer in die Hand nehmen und den Abmahner anrufen und danach befragen. Aber nur dazu. Ich weiß doch nicht, was in dein Abmahnschreiben steht.

VG Steffen
Da gebe ich dir Recht, allerdings frage ich mich als Laie, sollte es sich hier um simple Schlamperei handlen, im Falle einer Gerichtsverhandlung der Abmahner nicht eventuell (zu meinen Gunsten) diskrediert? Würde mein Anruf "schlafende Hunde wecken"?

Möglicherweise lese ich diesen ganzen verschwurbelten Kram auch nicht richtig - ich schaue mir das heute abend nochmals zuhause genauer an.

Gruß

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1488 Beitrag von Steffen » Donnerstag 21. Januar 2016, 15:49

Lese dir einfach noch einmal alles richtig durch. Wenn Du dann immer noch nicht klarkommst, scanne die Abmahnung komplett ein und schicke sie mir per Mail.

VG Steffen

schlonz
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1489 Beitrag von schlonz » Donnerstag 21. Januar 2016, 17:57

Vielen Dank für das Angebot, Steffan.
Ich habe mir den Schrieb eben nochmal angesehen, für einen Vollpfosten für mich ist das Geschwurbel nicht immer so ganz offensichtlich.
Rechteinhaber ist wohl die WVG Medien die Ihre Lizenz von der Entertainment One hat.

Martin
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1490 Beitrag von Martin » Donnerstag 21. Januar 2016, 19:19

uhli hat geschrieben:Hallo Andreas,

also ich habe seinerzeit als ich meine Abmahnungen von Sasse und Partner bekam (2 Stück in 2012) mit einer ModUe hier aus dem Forum reagiert. Und habe die Sache danach ausgesessen wie mann hier so schön sagt.
Es kamen in dieser Zeit zwischen 2012 und 2015 noch diverse Briefe, auf die ich nicht reagiert habe.
Mittlerweile wir schreiben den 18 Januar 2016 denke ich das ich es geschafft habe, und das ganze verjährt ist.
Denke Nicht das noch ein Mahnbescheid eintrudelt.

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HAHA! Ja so hab ich es auch gemacht. Einfach mod. UE und danach toter Mann spielen. Je weniger man auf sich aufmerksam macht umso besser. Wirklich toter Mann spielen danach.
Nun denn, ich habs auch vor wenigen Wochen überstanden. Hatte es schon ganz vergessen das da was war. Ein Kumpel hat vor 2 Jahren oder so seine Abmahnung sofort bezahlt.
Was für ein Idiot. Hossenschisser hoch 10. Und wer Geld ausgibt und sich einen Anwalt nimmt der zahlt auch zu viel. Würde ich nicht machen. Man hat doch so oft die Möglichkeit einen Anwalt
zuzuschalten. Ein anderer Kumpel der Jura studiert meinte falls nach dem Mahnbescheid vom Gericht was kommen sollte. Aber so früh wie manche hier meinen. Also wenn man wirklich soviel
Geld hat kann man genauso gut gleich die Abmahnung zahlen.

uran235
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1491 Beitrag von uran235 » Freitag 22. Januar 2016, 10:47

Steffen hat geschrieben:Es gibt eine noch schnelleren und verbindlicheren Weg, einfach den Telefonhörer in die Hand nehmen und den Abmahner anrufen und danach befragen. Aber nur dazu. Ich weiß doch nicht, was in dein Abmahnschreiben steht.

VG Steffen
Das habe ich noch gelesen, dass man bei Bettler jetzt noch anrufen soll. Hemmt das nicht sogar die Verjährung??
Niemand muss an Sack was zaheln. Außer freiwillig Hosenschisser. Lest mal Wirtschatfsnachrichten, Abmahnungen an Privatpersonen sind fast immer ungülitg und man muss man so gut wie gar nichts zahlen. Lasst euch nicht einschüchtern. Die bösen Worte und Drohungen sind nur Masche. Einfach /ignore. Sack und Partner ist einschlägig bei Gerichten bekannt.

abgemahntt
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1492 Beitrag von abgemahntt » Freitag 22. Januar 2016, 12:39

Hallo,

ich erzähle wie bei mir gelaufen ist:

- 2012 Abmahnung erhalten
- keine mod. UE abgeben
- 2013 noch einen Brief gekriegt mit einer weiteren Anforderung zur Zahlung, wieder nichts gemacht
- 2014 noch einen Bettelbrief bekommen
- 2015 Vergleichsangebot 450€ erhalten, wieder keine Reaktion
- 2016, bis zum 22.01 keinen MB bekommen.

Ich gehe davon aus, dass das ganze verjährt ist. Ich möchte mich herzlich bei Steffen bedanken, da er diese Foren für uns bereitstellt und viele Infos und Ratschläge gepostet hat. Ich werde weiterhin AW3P besuchen und weiter posten, da das Thema ziemlich wichtig ist.

Eumel
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1493 Beitrag von Eumel » Samstag 30. Januar 2016, 14:34

Bin dann wohl auch durch, weil ich zwischenzeitlich umgezogen bin hab ich noch etwas gewartet bis die Korken knallen seko}

Admahnung 11/2012 TWD irgend ne Folge Staffel 3 modUE abgegeben dann tot gestellt 1ööüüää1
Anfang 2013 noch ein Brief modUE angenommen und die höfliche Bitte doch noch 800€ zu zahlen
11/2015 Angebot sich mit 450€ zu vergleichen und drohung mit Mahnbescheid, welcher nie kam.

Danke an Stefan für das tolle Forum und für die viele Arbeit die er hier investiert!
Allen nichtzahlenden Abgemahnten drücke ich die Daumen das sie auch das Glück haben.

Schaue in Zukunft immer wieder mal hier rein.

Gruß Eumel ;tö

R.Hotzenplotz
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1494 Beitrag von R.Hotzenplotz » Samstag 13. Februar 2016, 00:02

Liebe Community,

Wurde Mitte 2012 wegen angeblichem Download einer Staffel The Walking Dead abgemahnt. Darauf die Mod UE aus dem Forum verschickt. Die dann angenommen wurde, ergänzt um die Bitte, doch noch die 800 Euro zu überweisen. Die hatte ich allerdings anders verplant und daher nicht bezahlt. Bis jetzt gB es keine Reaktion mehr. Bin allerdings auch 2014 umgezogen (mit einjährigem Nachsendeauftrag). Liebesbriefe zu Weihnachten konnte ich daher nicht mehr erhalten. Daher habe ich bis jetzt gewartet und denke, die Brieffreundschaft hat sich erledigt. Vielen Dank an Steffen für das wertvolle Forum!!!

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Steffen
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LG Flennsburg - WG Beschluss

#1495 Beitrag von Steffen » Dienstag 8. März 2016, 23:45

WBS-Law:
Anschlussinhaber haftet nicht
für die Rechtsverletzung eines
WG Mitbewohners



23:45 Uhr

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Bild

Rechtsanwalt Christian Solmecke


WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 | 50672 Köln
Tel.: 0221 / 951 563 0 | Fax: 0221 / 400 675 52
E-Mail: info@wbs-law.de | Web: www.wbs-law.de

Bericht
Quelle: www.wbs-law.de
Link: https://www.wbs-law.de/internetrecht/66558-66558/
Beschluss als PDF: https://www.wbs-law.de/wp-content/uploa ... nsburg.pdf


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Das Landgericht Flensburg hat in einem Berufungsverfahren in Sachen Filesharing darauf hingewiesen, dass ein Anschlussinhaber nicht per se für Rechtsverletzungen eines WG Mitbewohners haftet (Az. 8 S 48/15).



Keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht

"Ein wichtiger und richtiger Hinweis", sagt RA Christian Solmecke. "Eine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht muss in diesen Konstellationen genauso verneint werden, wie bei volljährigen Kindern, die mit dem Anschlussinhaber in einem Haushalt leben. Bislang hat der BGH sich in Haftungsfragen noch nie explizit zu der Haftung innerhalb von Wohngemeinschaften geäußert, so dass hier noch eine große Unsicherheit besteht. Der Beschluss des Landgericht Flensburg ist ein erster Schritt in die richtige Richtung."



500,00 Euro Schadensersatz für den Tausch eines Films

Der Anschlussinhaber wurde von der Kanzlei Sasse für das Teilen des Filmes "The Iceman" auf Schadensersatz in Höhe von 500,00 Euro verklagt. Der Anschlussinhaber konnte jedoch vor Gericht glaubhaft vortragen, dass sein damaliger Mitbewohner als Täter infrage kommt. In diesem Fall habe der Anschlussinhaber laut Gericht seine sogenannte sekundäre Darlegungslast erfüllt. Es obliege dann der Gegenseite den Beweis dafür zu erbringen, dass der Anschlussinhaber der tatsächliche Täter ist. Ist dies nicht möglich, müsse die Klage abgewiesen werden.



Das Teilen des Anschlusses in Wohngemeinschaften gehört zum erlaubten Risiko

Dass innerhalb einer WG Internetverbindungen zur Verfügung gestellt und geteilt werden, sei laut Gericht sozial adäquat und gehöre zum erlaubten Risiko, solange der Anschlussinhaber keine begründeten Zweifel an der rechtmäßigen Benutzung durch seine Mitbewohner hat. Eine Belehrung und Überwachung volljähriger Personen sei nicht notwendig. "Damit schließt sich das Gericht der Auffassung des BGH an, der eine Belehrungs- und Überwachungspflicht ebenfalls nur bei minderjährigen Kindern annimmt", sagt IT-Anwalt Christian Solmecke.



Fazit

Ein Anschlussinhaber haftet nach Ansicht des LG Flensburg nicht grundsätzlich als Störer für Urheberrechtsverletzungen, nur weil dieser seinen Anschluss zur Verfügung gestellt hat. Es sei denn, es bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen eventuellen Missbrauch. "Sollte sich diese Ansicht in der Rechtsprechung durchsetzen, könnte dies auch Auswirkungen auf die Haftung von Hotel- oder Restaurantbetreibern haben", sagt Solmecke. "Auch in diesem Bereich ist die Haftung noch ungeklärt."


Der Beschluss des LG Flensburg ist hier abrufbar.


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~




LG Flensburg, Beschluss vom 23.02.2016, Az. 8 S 48/15
Wohngemeinschaft,
WG,
Rechtsanwalt Christian Solmecke,

uran235
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1496 Beitrag von uran235 » Freitag 18. März 2016, 06:24

Was für loser dieses Sasse Pack. Aber anscheinend zahlen ja genug sofort freiwillig nach dem ersten Bettelbrief..

mat11
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1497 Beitrag von mat11 » Montag 21. März 2016, 17:32

Ich hab jetzt auch eine Abmahnung von Sasse & Partner erhalten.
Ich hab einen Anwalt (ein Freund) das schreiben ueberpruefen lassen und er meint eine ModUE waere nicht notwendig da die beiliegende Unterlassungsverpflichtungserklaerung soweit OK ist (Ich hab trotzdem ein mulmiges Gefuehl).
Er hat mir vorgeschlagen ein Vergleichsgegenangebot aufzusetzen. Jetzt waere es mir persoenlich auch lieber zu bezahlen damit diese Sache aus der Welt ist fuer mich.
Soll ich trotzdem die modUE benutzen und ist ein Vergleichsgegenangebot sinnvoll fuer meine Lage?
Vielen Dank schonmal im vorraus.

Sianfra
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1498 Beitrag von Sianfra » Montag 21. März 2016, 21:29

mat11 hat geschrieben:Ich hab jetzt auch eine Abmahnung von Sasse & Partner erhalten.
Ich hab einen Anwalt (ein Freund) das schreiben ueberpruefen lassen und er meint eine ModUE waere nicht notwendig da die beiliegende Unterlassungsverpflichtungserklaerung soweit OK ist (Ich hab trotzdem ein mulmiges Gefuehl).
Er hat mir vorgeschlagen ein Vergleichsgegenangebot aufzusetzen. Jetzt waere es mir persoenlich auch lieber zu bezahlen damit diese Sache aus der Welt ist fuer mich.
Soll ich trotzdem die modUE benutzen und ist ein Vergleichsgegenangebot sinnvoll fuer meine Lage?
Du hast jetzt also zunächst eine Abmahnung erhalten? Wenn du aber zahlst und es kommen nach und nach noch weitere Abmahnungen, willst du dann auch so verfahren? Nur mal so als Gedankengang. 1ööüüää1
Als ich 2009 meine Abmahnung durchgelesen hatte, war mir klar das ich DIESE UE nicht unterschreiben werde, denn sie machte ein Schuldeingeständnis daraus. Aber wenn selbst du schon ein mulmiges Gefühl hast, solltest deinem Gefühl evtl folge leisten.
$UE$ Nö ich nicht

rubyn
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1499 Beitrag von rubyn » Montag 21. März 2016, 22:17

@mat11,

was hast du denn für einen RA, wenn ich fragen darf, der behauptet, dass die beiligende UE sowei o.k. sei?
OHA...Nachtigall ick hör dir trapsen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1500 Beitrag von Steffen » Montag 21. März 2016, 23:13

Hallo @mat11,

Zuerst einmal wird in den Abmahnungen durch den Abmahner regelmäßig gefordert,
  • a) Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
    b) pauschaler Abgeltungsbetrag i.H.v. xxx,xx EUR
Soweit mir bekannt, wird durch diesem Abmahner mit inkrafttreten des GguGpr (09.10.2013) kein Entwurf eines Unterlassungsvertrages dem Abmahnschreiben mehr beigefügt, sondern der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Muster:
Bild

Sollte es anders sein, wäre es schön, wenn Du mir einmal entpersonalisiert das Abmahnschreiben einscannst und zusendest (E-Mail in der Signatur). Also wäre es doch besser, eine mod. UE abfassen zu lassen. Hierzu hast Du ja einen wissenden Anwalt als Freund.

Ob Du den pauschalen Vergleichsbetrag begleichst, durch deinen Freund einen anderen Vergleich aushandeln lässt, dies liegt allein bei dir. Diese Entscheidung kann dir keiner abnehmen. Es ist wohl auch abhängig, wie fleißig man als Filesharer war, ob noch weitere Abmahnungen eintrudeln, oder es bei der einen bleibt.

VG Steffen

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