Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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CombatWombat
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1461 Beitrag von CombatWombat » Donnerstag 7. Januar 2016, 12:16

RonJeremy hat geschrieben:Wie kommst du zu so einer Einschätzung? Du meinst der Antrag bei Gericht kann auch am 30. Dez. vorgenommen worden sein, das Gericht braucht 3 Wochen um es auszustellen und noch ein paar Tage auf dem Postweg? Ist das realistisch, dass ein Gericht so lange braucht?
Ich habe selbst in der Verwaltung (allerdings fernab von juristischen Sachverhalten) zu tun. Wir haben immer noch genug Akten aus 12/2015, die bearbeitet werden müssen. Dementsprechend mache ich mir bei einem großen Amtsgericht wie Hamburg auch keine Illusionen, dass möglicherweise Mahnbescheide noch 2016 zugestellt werden. Ich betone jedoch, dass das rein spekulativ von meiner Seite aus ist.

Peterpan-SG
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1462 Beitrag von Peterpan-SG » Donnerstag 7. Januar 2016, 16:48

Hallo zusammen.
Also kann man davon ausgehen das noch ein mahnbeischeid kommt ? Hat einer mal gehört das die Kanzlei klagt ?

LG

Eumel
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1463 Beitrag von Eumel » Donnerstag 7. Januar 2016, 17:59

Die nächsten 3 Wochen kannst du wohl noch davon ausgehen und ja die klagen auch sonst würde den ihr Geschäft ja nicht funktionieren.

Peterpan-SG
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1464 Beitrag von Peterpan-SG » Freitag 8. Januar 2016, 09:29

Eumel, schon mal davon gelesen das die klagen finde darüber nichts.

uran235
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1465 Beitrag von uran235 » Freitag 8. Januar 2016, 10:34

WAS ? Nach mehr als 3 Jahren hast du doch noch so viel bezahlt?? Sehr komisch..., aber wir wollen das mal so glauben i3456.66

Also ich habe nach wie vor nicht mal einen Mahnbescheid bekommen von den Bettlern..




sucknam hat geschrieben:Moin zusammen,

auch ich habe den Kettenbrief von Sasse+****** erhalten. Abmahnung 2012 800€/ modifizierte Unterlassungserklärung im selben Jahr abgegeben.
Ich habe auf deren Vergleichsangebot (450€) mit einem Gegenvergleichsangebot per Mail geantwortet und sie haben es akzeptiert. Ich hatte den Vordruck (Danke dafür!) hier aus dem Forum als Grundlage verwendet und ihn entsprechen personalisiert.
Ich zahle nun 3 Raten zu 100€ und die Sache ist endgültig begraben. Ist zwar noch immer eine Riesenabzocke, aber ich wollte das vom Tisch haben. Vielleicht ist die Variante ja auch für den ein oder anderen hier eine Option.

Viel Glück und danke für die Hilfe!

Eumel
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1466 Beitrag von Eumel » Freitag 8. Januar 2016, 18:31

Peterpan-SG hat geschrieben:Eumel, schon mal davon gelesen das die klagen finde darüber nichts.
Laut Antistatistik 9 Klagen in 2015


http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... 487#p44487

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1467 Beitrag von Steffen » Freitag 8. Januar 2016, 20:44

[quoteemRonJeremy]Versteh ich das richtig? Aufgrund von Verfahrenstaus könnten sogar theoretisch noch im März was Rechtsgültiges im Briefkasten landen? Gibt es da für Gerichte nicht auch irgendwelche Fristen?[/quoteem]



Ohne das jetzt jemand sich angegriffen fühlt. So eine Ungewissheit entsteht, wenn man nicht zu einem Profi (Anwalt) geht, sondern allein und wild herumwurschtelt.


Mahnbescheid


Wirksamkeit:
Der Mahnbescheid erhält seine Wirksamkeit mit Zustellung (§ 693 ZPO). Das heißt nichts anderes, als das der Postbote den MB einen persönlich aushändigt oder bei eigener Ortsabwesenheit in den Briefkasten einwirft.


Widerspruch:
Widerspruch kann gegen diesen MB "zu einem Teil" oder "insgesamt" bei dem Gericht, was den MB erließ (§ 694 ZPO), erhoben werden.

Im MB sind als Anlagen der Vordruck des Widerspruchs + die Ausfüllhinweise enthalten. Diese sind selbsterklärend.

Bild


Frist Zustellung:
  • "demnächst" ca. 14 Tage, bei Neuzustellung (z.B. falsche Adresse) ca. 1 Monat

Fristberechnung Zustellung:
  • §§ 221, 222 ZPO
  • §§ 187 ff. BGB


Hemmung der Verjährung:

Die Zustellung des Mahnbescheides führt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB ebenfalls zur Hemmung der Verjährung. Gemäß § 167 ZPO tritt die Hemmung bereits mit Einreichung des Antrags ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt.


Hinweis: § 205 Abs. 2 BGB:
(...) Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Die Hemmung beginnt erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt. (...)



Bsp. - allgemein-:
  • Antrag 31.12.;
  • Zustellung 08.01.;
  • Widerspruch 11.01. (+ 6 Monate § 205 Abs. 2 BGB);
  • Abgabe (+ 6 Monate § 205 Abs. 2 BGB i.V.m. 14 Tage Anspruchsbegründung § 697 Abs. 1 ZPO)
  • Anspruchsbegründung (Klage im Mahnverfahren): ca. Juli +


Mahnbescheid (allgemein):
  • 1. Widerspruch - insgesamt -
    (bei unberechtigten Forderungen)
    2. Abwarten
    • 2.1. klagt man
      • 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
        2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
    • 2.2. klagt man nicht
      • 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
        2.2.2. berichtet einmal hier, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
        Angst.
    3. Natürlich kann man sich jetzt auch außergerichtlich vergleichen.

Vito
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1468 Beitrag von Vito » Sonntag 10. Januar 2016, 10:52

Hallo zusammen,


...

Inhalt des Posting wurde auf Bitte von @Vito eiditert. Steffen (Forenbetreiber)

...


Ich wünsche euch noch einen schönen Sonntag und werde euch auf dem Laufenden halten.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1469 Beitrag von Steffen » Sonntag 10. Januar 2016, 12:10

Hallo @Vito,

[quoteemVito](...) ich bin froh, dieses Forum gefunden zu haben und entschuldige mich im Voraus schon mal, falls ich Fragen stellen sollte, die schon geklärt wurden. (...)[/quoteem]
Warte erst einmal die Antwort ab sowie wiederkehrende Fragen sind wir gewohnt - also kein Problem. Bitte im Weiteren aber nicht mehr so viele Einzelheiten zu dem Abmahnfall. Danke.


[quoteemVito](...) Ich habe zwar gelesen, dass man die Ruhe bewahren sollte, aber besonders mir fällt es im Moment noch schwer, da so was für uns das erste Mal ist. (...)[/quoteem]
Natürlich ist dies nachvollziehbar. Aber ich muss einmal voranstellen, die Anschlussinhaberin -deine Mom- ist allein in der Verantwortung. Auch wenn Du dich anscheinend darum kümmerst, muss -sie- angemessen reagieren. Sicherlich ist man mit Erhalt so eines Schreibens erst einmal überfordert und emotional aufgewühlt. Nützt aber alles nichts, man muss ruhig und ohne Panik an dieses herangehen, "das Kind ist nun einmal in den Brunnen gefallen".


[quoteemVito](...) Wäre es besser sofort zu diesem Anwalt zu gehen, oder doch erst wenn nach der UE die Sache "ernst" wird?
....
Und muss meine Mutter auf jeden Fall die UE unterschreiben, auch wenn sie gar nicht die "Täterin" ist? (...)[/quoteem]
Das sind doch gerade die Sachverhalte, die man professionell (Anwalt) klären muss, ehe man in irgendeiner Form reagiert. Ein Forum darf dieses nicht, da es eine Prüfung eines konkreten Rechtsfall bedeutet, was nicht erlaubt ist.

Man muss sehen, was ist eine Abmahnung.

Der hier bei Filesharing einzig ermittelbare -der Anschlussinhaber- als Verantwortlicher des Internetzuganges, wurde vom in seinen Rechten verletzten Rechteinhaber über eine bestimmte rechtswidrige Handlung informiert und aufgefordert dies zukünftig zu unterlassen. Dies geht einher mit Forderungen nach vorgerichtlichen Anwaltsgebühren und Schadensersatz.

Jetzt -mit Erhalt der Abmahnung- setzt ein komplizierter Prozess ein, der im Grundsatz anwaltlicher Prüfung bedarf. Denn es muss jetzt der konkrete Rechtsfall auseinanderklamüsert werden und eine Vorgehensweise getroffen werden -immer i.ZA zwischen Anwalt und Mandanten- wie man jetzt und auf eventuelle außergerichtliche Folgeschreiben bzw. einem Gerichtsverfahren reagiert. Bis hin bei welchen möglichen Konstellationen, welche Risiken und Kosten auf einem Selbst, oder einem benannten Mitnutzer, einem benannten Täter zukommen könnten. Muss ich überhaupt eine geforderte Unterlassungserklärung abgeben, oder nicht. Welche Konsequenzen hat das eine oder das andere - in meinem konkreten Einzelfall. Wie waren die Prüfpflichten gegen Dritte sowie die Absicherung meines Internetzuganges gegen Fremdnutzung bzw. unbefugter Nutzung. usw. usf. Diesbezüglich habe ich einmal richterlich geforderte Prüfpflichten fest-gehalten (Link).

Sehr viele Abgemahnte oder deren "beauftragten Kümmerer" denken, wenn man in einem Forum kommt und liest: "Mod. UE + Nichtzahlen = alles easy!, geil, mache ich glatt, Ihr seit die Besten, danke für die kosten-lose Hilfe, das war es dann für mich ... "

So ist es aber meist nicht. Unsere "empfohlene Vorgehensweise" ist erst einmal ausgerichtet auf ein Reagieren -ohne Anwalt-. Natürlich versteht man den Inhalt des Geschriebenen nicht ...
... hat man keinen Plan, könnte man weitere Fragen (nichtöffentlich) stellen oder muss einen Anwalt konsultieren. Wie gesagt, es ist ein komplizierter Sachverhalt und nur mit: "mod. UE + Nichtzahlen!" ist es allein nicht getan.

1ööüüää1

VG Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1470 Beitrag von Steffen » Dienstag 12. Januar 2016, 11:11

Strategie: mod. UE + nicht zahlen = keine Erfolgsstrategie!


Hallo @RonJeremy,

zuerst einmal danke, dass Du dir Gedanken machst. Aber diese basieren doch - nur - auf deiner Erfahrung, deiner Abmahnung, aus dem Jahr 2012 von S&P (mod. UE + Nichtzahlen - kein MB - verjährt).


Dann sollte man nicht ein Zitat einfach hernehmen,

[quoteemSteffen](...) Sehr viele Abgemahnte oder deren "beauftragten Kümmerer" denken, wenn man in einem Forum kommt und liest: "Mod. UE + Nichtzahlen = alles easy!, geil, mache ich glatt, Ihr seit die Besten, danke für die kostenlose Hilfe, das war es dann für mich ... "
So ist es aber meist nicht. (...)[/quoteem]

dieses aus dem Zusammenhang reißen, um dann seine Meinung,

[quoteemRonJeremy](...) Sicher? Wenn man sich die wenigen Gerichtsverfahren so anschaut, die noch angestrebt werden, ist es meist doch so.

......

Es ist auf jeden Fall die beste Alternative. Ob man den digitalen Wegelagerern direkt das Geld überweist oder einen "Gegen"-Anwalt anheuert, der im Prinzip die gleiche Kohle verlangt, macht doch keinen Unterschied.

......

Ich würde es genau so probieren. Mod. UE und sich dann 3+ Jahre tot stellen. Wenn der gelbe Brief kommt (, der meistens nicht kommt), kann man ja immernoch den Anwalt holen.

......

Ist meine ganz persönliche Meinung. Und wenn die Statistiken so stimmen, dann ist es eben mehr als nur eine Meinung.

......

Zusätzlich müsste es dann noch einige Leute geben, die hierher kommen und schreiben könnten, dass es bei ihnen genau so geklappt hat.

......

Aber ich denke mal, wenn die 3+ Jahre für jemanden vorbei sind, lässt er sich hier ohnehin nicht mehr blicken. Die Faulheit der Menschen verfälscht etwas das Bild. (...)[/quoteem]

- ich habe Deine einfach zur besseren Darstellung unterteilt - als die einzig Richtige darzustellen. Dann vergisst Du die Jahreszahl und die Spezifik des Abmahners.


Es gibt noch wenig aktive Engagierte, ich glaube es dürfte noch "princess15114" und "uhle" sein, die von fast Anfang an dabei sind und die Forenwelt aus dem Effeff kennen. Meine Abmahnung war aus dem Jahr 2006, und seit dem beobachte ich und engagiere ich mich in der Forenwelt, so dass ich zumindest eine subjektive Einschätzung tätigen kann, wenn man mir eine objektive anscheinend vewehrt. Die heutige einlullende Strategie: "Mod. UE + Nichtzahlen!" wurde doch im damaligen Gulli:Board unter ganz anderen Zeichen geboren. Die Abmahnmaschinerie steckte in den Kinderschuhen, aber man reagierte auf die allgemein empfohlene Vorgehensweise: "Am besten toter Mann spielen" mit den ersten einstweiligen Verfügungen (damals Atari, 2007/2008). @Hadron, vielen vielleicht auch noch aus dem mittlerweile umorientierten Forum "Netzwelt" bekannt, sagte, dass es vielleicht besser wäre das man zumindest eine UE abgäbe, wenn aber - dann modifiziert. Nicht welche, wie diese auszusehen hat, sondern nur lapidar. Denn etwas anders hieße, Verantwortung übernehmen. Dieser "Hadron-Gedanke" wurde dann umgesetzt. Der Grundgedanke war damals: "Abzocke, nicht zahlen, aber die Gefahr einer EV mittel einer mod. UE abwehren." Es war zum damaligen Zeitpunkt auch - aus unserer Sicht - ausreichend.

Das Kräftegefüge wurde aber mit dem Erscheinen des Volltextes zum BGH Entscheids: "Sommer unseres Lebens" (2012) zu unseren Ungunsten verschoben. Denn jetzt wurden unsere Schwächen sichtbar, "viel reden - wenig beweisen". Wir waren und sind im Grundsatz "Meister" in das, was hätte sein können, und nicht in das, was tatsächlich war.


Dann muss man immer abmahnerspezifisch denken und von dem Verhältnis: "Abmahnung - Klage" ausgehen. S&P waren schon immer ein Abmahner, der nicht in großen Stückzahlen Abmahnungen versendet. Das bedeutet, ich hatte es einmal an einem Beispiel (basieren auf meinen Erfahrungen) berechnet.


Beispiel: 100 Abgemahnte - 1 Gestattungsbeschluss

Vorgerichtlich:
  • 25 % Zahlen sofort: 25 Abgemahnte
  • 25 % wollen - sofort oder später - einen Vergleich: 25 Abgemahnte
  • 40 % geben nur eine mod. UE ab und verweigern - erst einmal - die Zahlung: 40 Abgemahnte
  • 10 % reagieren nicht: 10 Abgemahnte
50 renitente Nichtzahler:
  • 50 % werden verklagt: 25 Abgemahnte
  • 50 % verjähren: 25 Abgemahnte
Nur gerichtlich = 25 Abgemahnte als Beklagte:
  • 5 x EV oder Unterlassungsklage
  • 20 x Leistungsklage (mit oder mit ohne vorherigen MB)
    • 5 erkennen sofort an
    • 1 versäumt
    • 10 vergleichen sich außergerichtlich / gerichtlich
    • 4 verteidigen sich aktiv
      • 2 verlieren; 1 geht durch die Instanzen
      • 2 gewinnen
dies wird wohl eher die Realität sein, als die von dir beschriebene. Es ist zwar etwas länger, bedarf es aber, um vorab eben einiges richtigzustellen.



Kommen wir jetzt zu Deinem Standpunkt / Meinung!

[quoteemRonJeremy](...) Sicher? Wenn man sich die wenigen Gerichtsverfahren so anschaut, die noch angestrebt werden, ist es meist doch so. (...)[/quoteem]

Ich kenne - keine - Statistik, die verbindlich und nur im Ansatz eine Aussagekraft über die Klagewahrscheinlichkeit des betreffenden Abmahners hätte. Diese Aussagekraft hätte nur die des Abmahners, und der wird sich wohl nicht diesbezüglich äußern.

Deshalb aus dem gemeldeten Zahlen weniger Kanzleien, eine empfohlene Vorgehensweise für viele abzuleiten - so wie Du es machst - ist falsch.



[quoteemRonJeremy](...) Es ist auf jeden Fall die beste Alternative. Ob man den digitalen Wegelagerern direkt das Geld überweist oder einen "Gegen"-Anwalt anheuert, der im Prinzip die gleiche Kohle verlangt, macht doch keinen Unterschied. (...)[/quoteem]

Das ist doch finsteres Mittelalter im Foren-Gedankengut (Gulli - Loggi-leak). "Geht man bei Zahnschmerzen zum Nachbarn sowie in den Hobbykeller, oder zum Profi - zum Zahnarzt?" In keinen anderen Bereich des Privatrechts maßen sich juristische Laien an, beim Lesen einer allgemeinen Empfehlung der Jura-Checker zu sein, der sogar im Gerichtsverfahren auf einen Anwalt verzichten kann. Und ja, Anwalt = Dienstleistung und kostet Geld.

Unsere Empfehlung: "Mod. UE + Nichtzahlen!" basiert auf eine erste angemessene Reaktion ohne Anwalt. Selbst jetzt kann man nicht sagen, dass es damit getan ist, weil diese ja weit mehr beinhaltet und allgemein gehalten ist und sein darf. Was ist eine Abmahnung; wie reagiere auf eine Abmahnung (mod. UE + Nichtzahlen; Zahlen, dann mittels Vergleich; aktiv wehren und Beweise sammeln; persönlicher Klagetopf; wann Anwalt usw.)


Die propagierte "Mod. UE + Nichtzahlen!" = nichts anders als nur eine Variante von vielen auf die Abmahnung - angemessen - zu reagieren. Jetzt geht es doch schon weiter, wer die Aktivlegitimation des Klägers in einem späteren Verfahren bestreitet, hat doch Pech, da er mit Abgabe der mod. UE sie selbst als berechtigt ansieht. In vielen Konstellationen ist die Abgabe einer mod. UE gar nicht notwenig oder es muss das Musterschreiben an die konkrete Situation angepasst werden. Was passieret, wenn ich vorbeuge und erweiter, der Abmahner dies nicht anerkennt oder gar ignoriert. Was passiert, wenn ich z.B. in der Konstellation "Morpheus" keine mod. UE abgebe, aber eine EV erhalte ... usw. usf. Was passiert, wenn die Akteneinsicht ein Fehler ans Tageslicht bringt. Was gilt in Spezialkonstellationen: Tod des AI, WG, Hotel, Verein, Hotspot, Täter bekannt, usw. usf.

Aber auch, was muss ich eigentlich mit Erhalt einer Abmahnung schon rechtlich Erfüllen an Recherche und Nachforschung (etwa hier).



[quoteemRonJeremy](...) Ist meine ganz persönliche Meinung. Und wenn die Statistiken so stimmen, dann ist es eben mehr als nur eine Meinung. (...)[/quoteem]

Es ist nicht mehr als eine Meinung! Punkt. In meinen persönlichen Augen war es ein riesen Fehler, das ich seit 2007 ein Musterschreiben einer mod. UE anbiete. Da i.V.m. der lilabunten Forenwelt, jeder sich damit zufrieden gibt und weiter schläft. Das bittere Erwachen kommt aber dann kurz vor Ende der Verjährung, dann ist das Geschrei wieder groß. Natürlich wird höchstwahrscheinlich nicht jeder verklagt. Sicherlich. Aber, wer sich seriös engagiert kann keine Garantie ausstellen und darf nur eine für viele geltende allgemeine Vorgehensweise aussprechen.

Strategie: mod. UE + nicht zahlen = keine Erfolgsstrategie!

Das ist die Wahrheit. Es ist eigentlich so als Strategie ("mod. UE + nicht zahlen"):
=> Die persönliche Entschuldigung des fehlenden aktiven Kampfes bzw. Wehren gegenüber einer Ungerechtigkeit!


Wenn ich zu unrecht etwas beschuldigt werde, wehre ich mich, kämpfe dagegen mit all den mir zur Verfügung stellenden Mitteln und warte nicht mit vollen Buchsen, dass der "Kelch der Klage" an mir vorüberzieht. Sicherlich, jeder der dieser Strategie übernahm und verjährte, der kann jetzt diese als die einzig richtige polemisieren. Nur auch das ist falsch.

Wenn, müsste es eigentlich verkürzt heißen:

Du kannst für dich die Strategie: mod. UE + Nichtzahlen wählen, dann musst Du aber dir im Klaren sein, das mit dieser Entscheidung du wählst, entweder Klage oder Verjährung. Die Chancen stehen dabei bei 50:50. Deshalb bereite dich mit Erhalt einer Abmahnung so vor, als wenn du schon die Klageschrift in den Händen hieltest.
Aber selbst dann gibt es mehr, wie o.g. beschrieben, zu beachten. Ich kann und darf nicht, nur weil ich verjährte es als dogmatische Vorgehensweise für andere thematisieren. Und das einstig Abgemahnte in den Foren nicht mehr melden kann sehr viele Gründe haben, außer Faulheit.

Etwas länger geworden, musste aber sein. Deine Dogmatisierung ist falsch, da man nicht nur abmahnerspezifisch denken muss. Seit inkrafttreten des GguGpr (09.10.2013) sind die Abmahnungen rückläufig. Das heißt, je weniger jemand abmahnt, je weniger vielleicht nicht zahlen, desto höher steigt deren Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Ist ja auch logisch. Je mehr Abmahnungen ich versende und Abgemahnte sofort, später zahlen / vergleichen spätestens bei Gerichtsverfahren, je mehr kann ich Nichtzahler negieren. Aber um hier eine verbindliche Aussagekraft zu wagen, müsste man die Zahlern (wie ich dies an meinem o.g. Beispiel annehme) kennen. In einem Forum sagen viele hinter der Deckung ihres anonymen Account viel, wenn der Forentag lang ist.


Abschließend kommt die Rechtsprechung noch obendrauf. Keiner kann dato sagen, wie sich die Rechtsprechung nach dem 02.12.2015 (VÖ Volltext BGH Entscheide "Tauschbörse I - III") jetzt 2016 weiterentwickelt. Es wird aber nicht einfacher und mit einem pauschalen Bestreiten wird es aber sicherlich nicht mehr allein getan sein. Selbst aus dem Blickwinkel heraus, das weitere Filesharing-Urteile durch den BGH 2016 erwartet werden.


Strategie: mod. UE + nicht zahlen = keine Erfolgsstrategie!



Aber, da gebe ich dir recht ...

... RA Dr. Eikmeier sagte es 2007 im Forum ungefähr so:
  • Jede Strategie - auch die blödsinnigste - funktioniert natürlich auch, wenn und solange der Gegner keine Klage erhebt.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1471 Beitrag von Schnurz » Donnerstag 14. Januar 2016, 13:50

Der Kelch (MB oder Klage) scheint an mir vorüber gegangen zu sein. Ich schildere einfach mal den Ablauf bei mir:
Mai 2012 einmal geloggt, nachts zwischen ein und zwei Uhr
Juni 2012 Abmahnung durch S&P, 850 € gefordert, sofort Rechtsschutzversicherung verständigt, die hier nichts leistet, aber aus Kulanz eine für mich kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt für Medienrecht anbot. Dieser Anwalt empfahl mir die Homepage abwahnmahn-dreipage und riet dringend, die hier verfügbare modifizierte UE sofort abzugeben. Der Anwalt meinte, S&P verklage circa 3 % der Abgemahnten (Erkenntnisstand Mitte 2012)
Juni 2012 Abgabe der mod. UE
Juli 2012 Annahme der UE durch S&P, weiteres Bestehen auf Zahlung von 850 €
Juli 2012 vom zuständigen Gericht Akte angefordert und erhalten
drei Jahre Ruhe
November 2015 erneutes Schreiben von S&P, Forderung auf 450€ reduziert, Zahlung erbeten bis Anfang Dezember, "andernfalls werde zur Hemmung der Verjährung das Mahnverfahren einzuleiten sein"
14. Januar 2016, bis heute weder MB noch Klage.
Mein Fazit:
1. Ganz herzlichen Dank an dieses Forum, das mir sehr geholfen hat, mich zurechtzufinden
2. Wenn der Internetanschluss, wie bei mir, von mehreren Erwachsenen mit eigenen PC's genutzt wird, und alle das Filesharing bestreiten, so ist meine Empfehlung: mod. UE abgeben, nicht zahlen und abwarten

Hanse
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1472 Beitrag von Hanse » Donnerstag 14. Januar 2016, 19:39

Hallo liebe Gleichgesinnte,

heute hatte ich auch das erste Mal Liebesbriefe von Sasse im Postkasten. Es geht um die übliche Forderung mit Vergleichangebot iHv 800,00€.

Mir ist klar, dass ich mich in den nächsten Tagen mit der mod. UE beschäftigen muss.

Strittig für mich ist die Höhe der Forderungssumme. Es wird Schadenersatz iHv 500€ und Anwaltskosten iHv knapp 1000€ gefordert. Sasse überschreitet dabei bewusst den Gegenstandswert von 1000€. Wie sind denn hier die Erfahrungen bei der Reduzierung der Vergleichssumme. Kann/Soll man Sasse mit Abgabe der UE unter Berücksichtigung einer außergerichtlichen Einigung ohne Schuldeingeständnis ein Gegenangebot machen?

Danke für Eure Unterstützung und danke an den Admin für das Bereitstellen des Forums!

Lg,
Hanse

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1473 Beitrag von Hanse » Donnerstag 14. Januar 2016, 20:43

Kleines Update: S&P wirft mir einen Verstoß zu einem Zeitpunkt vor, an dem ich im Urlaub war. Ich kann es also nicht gewesen sein.

Gibt es dafür eine empfohlene Vorgehensweise? Muss ich die mod. UE trotzdem unterzeichnen?

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1474 Beitrag von uran235 » Freitag 15. Januar 2016, 10:41

Nicht mal einen gelben Brief habe ich bekommen. Bin weiter Jungfrau in der Sache.
Sasse weiß, dass es sinnlos wäre. Aber Angst machen hat nicht funktioniert in meinem Fall. 2-4-3-n
Wenn alles verjährt, schmeiße ich die Abmahnung ins Klo und veröffentlich natürlich sehr gerne auch hier das Foto bzw. den schon fertig geschriebenen Blog-Post. Mein Rat ist nicht zahlen. Gerichte kennen die einschlägigen Abmahnanwälte...

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1475 Beitrag von Steffen » Freitag 15. Januar 2016, 10:52

[quoteemHanse]Strittig für mich ist die Höhe der Forderungssumme. Es wird Schadenersatz i.H.v. 500,- € und Anwaltskosten i.H.v. knapp 1.000,- € gefordert. Sasse überschreitet dabei bewusst den Gegenstandswert von 1.000,- €. Wie sind denn hier die Erfahrungen bei der Reduzierung der Vergleichssumme. Kann/Soll man Sasse mit Abgabe der UE unter Berücksichtigung einer außergerichtlichen Einigung ohne Schuldeingeständnis ein Gegenangebot machen?

.........

S&P wirft mir einen Verstoß zu einem Zeitpunkt vor, an dem ich im Urlaub war. Ich kann es also nicht gewesen sein. Gibt es dafür eine empfohlene Vorgehensweise? Muss ich die mod. UE trotzdem unterzeichnen?[/quoteem]


Man sollte hier den § 97a UrhG genauer lesen.
  • (...) (3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 entspricht, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1 000 Euro, wenn der Abgemahnte (...)
    Der in Satz 2 genannte Wert ist auch maßgeblich, wenn ein Unterlassungs- und ein Beseitigungsanspruch nebeneinander geltend gemacht werden. Satz 2 gilt nicht, wenn der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist. (...)


Beispiel: Auszug Abmahnschreiben
  • (...) Die Regelung aus § 97a Absatz 3 Satz 2 UrhG, die Rechtsanwaltsgebühren auf einen Gegenstandswert von nur EUR 1.000,- begrenzt, Ist nach unserer Auffassung nicht anwendbar. Eine solche wäre vorliegend schon angesichts der Schwere des Rechteverstoßes unbillig, wie ein wertender Vergleich des vorliegenden Rechtsverstoßes mit Urheberrechtsverletzungen, die der Gesetzgeber der Regelung aus § 97a Absatz 3 Salz 2 UrhG (wie z.B einer nicht genehmigten Nutzung eines Stadtplanausschnittes im Internet oder einem unberechtig-ten öffentlichen Zugänglichmachen eines Liedtextes oder des Anbietens eines einzigen Musiktitels) zugrunde gelegt hat, zeigt. Eine Gleichbehandlung solcher Fälle mit dem vorliegenden Sachverhalt bei dem das Werk "[Name]", das noch nicht einmal auf DVD und/oder auf Blu-ray veröffentlicht worden HI, der Allgemeinheit unberechtigt zum Download angeboten wird, wäre ganz offensichtlich unbillig im Sinne des Gesetzes. (...)

Das heißt, der Abmahner vertritt die Rechtsauffassung, dass der Vorwurf - unbillig - sei und damit die Deckelung - keine - Anwendung findet. Wenn man hier es gerichtlich klären will, erhebt man eine negative Feststellungsklage, um feststellen zu lassen, dass der Vorwurf nicht unbillig ist, und somit die Deckelung Anwendung findet. Punkt.



Vorwurf bei Ortsabwesenheit des AI

Man muss hier vom Kernproblem ausgehen.

Mit Ermittlung, Gestattung und Beauskunftung - steht eine tatsächliche Vermutung im Raum, dass der Verantwortliche - der Anschlussinhaber (AI) - einmal dafür Verantwortlich ist und andermal, dass der Vorwurf über den Anschluss aus getätigt wurde. Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des AI, sich aus der möglichen Haftbarkeit zu befreien.


Einführung:
  • BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08 -"Sommer unseres Lebens"
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 - "Morpheus"
    BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 - "BearShare"
    BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 19/14 - "Tauschbörse I"
    BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 7/14 - "Tauschbörse II"
    BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 75/14 - "Tauschbörse III"
    OLG München - Urteil vom 14.01.2016 - Az. 29 U 2593/15 (BGH möglich)

Man hat jetzt ein entscheidendes Problem. Normalerweise - auch einleuchtend - wenn man zu dem Log / zu den Log‘s ortsabwesend war, das weder ein Unterlassungsanspruch besteht (ergo keine mod. UE), noch Forderungen nach AG + SE gerechtfertigt.

Nun gibt es die Variante, man gibt keine mod. UE ab und zahlt nicht, dann läuft man Gefahr in eine EV zu laufen, die mit erhöhten Kosten und Zeit verbunden ist. Oder, man gibt keine ab und nimmt sofort Kontakt mit dem Abmahner auf, um eben sich zu erklären. Nur gibt sich der Abmahner mit dem Fakt der Ortsabwesenheit - allein - nicht zufrieden. Er wird sagen, "das ist alles gut und schön, wenn sie es nicht war, wer war es dann? Der Vorwurf beweist eindeutig, dass dieser von Ihrem Anschluss aus getätigt wurde! Dann nenne Sie und denjenigen, der in Ortsabwesenheit den Anschluss nutzte!" Und jetzt kommt das, was dem Menschen eigen ist, man redet sich heraus und kann sich um Kopf und Kragen reden / schreiben. Ist der Abmahner unzufrieden und man gibt immer noch keine mod. UE ab, kann er eine EV beantragen oder eine Unterlassungsklage erheben (hohe Kosten + Zeit).

Aus diesen Gründen kann - kein - Forum Dir sagen, jetzt musst Du dies oder das machen, dann passiert das oder jenes. Das einzig Richtige in dieser Spezialkonstellation wäre einen Profi - Anwalt - zu beauftragen. Nur das wollen wir dann nicht, da er Geld kostet und man auf die Verjährung spekuliert. Verjährt man, macht man einen auf coolen @RonJeremy oder @uran235 (sie verjährten - kämpften auch nicht um ihr Recht), wenn nicht - sind halt alle doof. Nur es geht um Dein Geld!


Also, entweder Anwalt oder die "empfohlene Vorgehensweise". Aber bedenke! Gibt man eine mod. UE ab und zahlt nicht, entscheidet man sich für entweder Klage oder Verjährung. Die Chancen stehen 50:50, also bereite dich jetzt schon so vor, als wen du schon eine Klage erhieltest.


VG Steffen

Hanse
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1476 Beitrag von Hanse » Freitag 15. Januar 2016, 11:54

Danke Steffen,

dann gehen wir mal auf Nummer Sicher und schalten einen Anwalt ein.

Liebe Grüße,
Hanse

helloyou
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1477 Beitrag von helloyou » Freitag 15. Januar 2016, 11:56

Weiß jemand, wie lange es dauert, bis man weiß, ob eine Klage kommt oder nicht?
Mein Widerspruch gegen den MB ist nur bereits über 14 Tage her. Ich bereite mich bereits auf die Klage vor, sammle Beweise gegen den Vorwurf usw.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1478 Beitrag von Steffen » Freitag 15. Januar 2016, 12:01

Hallo @helloyou,

schau mal bitte nur 1 Seite zurück (Link).

VG Steffen

uran235
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1479 Beitrag von uran235 » Freitag 15. Januar 2016, 18:24

Nein, auf cool mache ich nicht. Und was soll ich bitte verteidigen? Ich habe ja den besagten Film runtergeladen. Aber der Film war nicht das was die Datei versprach. Aber nur zum Teil halt.
Also habe ich das ganze einfach ausgesessen. Kaffee und Tee helfen. Wer mag auch gerne Marijuna. Ich werde täglich nach Geld gefragt. Aber immer und bestimmten Bettler (die aus Hamburg)kann und will ich einfach nicht helfen.

AndreasM
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1480 Beitrag von AndreasM » Sonntag 17. Januar 2016, 19:21

Hallo AW3P Community,

Am Freitag hat es auch mich erwischt.

Abmahnung von Sasse & Partner wegen dem Filesharing von "The Walking Dead - Staffel 6 Folge 2" im Oktober 2015. Die üblichen Kosten mit einem Angebot von 800€ Pauschalzahlung bis zu der Frist am 27. Januar. Habe mal einige der Foreneinträge ab der ersten Seite gelesen, wollte zwecks Aktualität jedoch nochmal hier nachfragen.

Das Filesharing ging von mir aus (Zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt), Abmahnung ist an meinen Vater, Inhaber des Internetanschlusses gerichtet. Da in der von S%P mitgeschickten UE explizit das Unterlassen des Filesharings von Folge 2 gefordert wird, will ich meine UE natürlich noch auf etwaige weitere Folgen der Serie erweitern um Folgeabmahnungen zu verhindern. Da das Geld bei einem Schüler nicht so locker sitzt, ich aber während ich mein Abitur mache nicht weiter von S&P gestört werden will, liegt es in meinem Interesse eine sinnvolle Mitte zwischen einer möglichst geringen Vergleichszahlung und dem schnellen erledigen der Angelegenheit, ohne Klage, zu finden. Für ein reibungsloses Verfahren wäre ich selbstverständlich auch bereit den hier empfohlenen Anwalt Dr. Wachs zu kontaktieren.

Falls jemand hier schon eine ähnliche Erfahrung hatte bzw. generell einen Ratschlag für mich hat, wäre ich sehr dankbar.

Grüße Andreas

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