Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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abgemahntt
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1441 Beitrag von abgemahntt » Freitag 20. November 2015, 18:44

abzocker_an_die_wand hat geschrieben:Wurde der fliegende Gerichtsstand abgeschafft? Wie schaut es mit meiner Verjährungsfrist Ende des Jahres aus?
1. Der fliegende Gerichtsstand wurde abgeschafft. 2. Bei allen, die die Abmahnung in 2012 gekriegt haben, soll es ab 01.01.2016 schon verjährt sein.

PetraB hat geschrieben:ich durfte mir das "Flugblatt" heute ansehen. Mit der Preissenkung haben sie auch sowohl an der technischer Ausstattung als auch am Personal gespart, der Schrieb sieht im Original einer Kanzlei nicht würdig aus. Kein Vergleich zur Abmahnung selber.
Briefkopf auf Kanzleipapier fotokopiert (der Kopierer muss dringend gewartet werden) und den Text aufgedruckt. Zum guten Schluss noch die Unterschrift mies eingescannt und druntergepappt. Erbärmlich.
Genau das ist mir auch aufgefallen. Richtig unverschämt. Ich habe mich in der zwischen Zeit für Nichts-Tun entschieden und warte mal ab, ob was als nächstes kommt. :)

Vg und danke an Steffen

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1442 Beitrag von Steffen » Freitag 20. November 2015, 23:57

Alle Jahre wieder:
Mahnbescheids-/Klageankündigungen
kurz vorm Jahresende!




Aktuell versendete außergerichtliche Schriftsätze (Muster):

Code: Alles auswählen

(...) Sehr geehrte...	

in oben bezeichneter Angelegenheit konnte eine Einigung leider nicht erzielt werden, so dass wir zur Hemmung der Verjährung beauftragt worden sind, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.

Zur Vermeidung der gerichtlichen Auseinandersetzung ist unsere Mandantin letztmalig zum Abschluss eines Vergleichs bereit und hierbei auf Sie zuzugehen. Sollte bis zum

**.12.2015

ein Betrag in Höhe von EUR 450,00 auf unserem Anderkonto eingehen, wird unsere Mandantin die Angelegenheit als erledigt betrachten. Andernfalls wird wie vorstehend angekündigt das Mahnverfahren einzuleiten sein. Wir bitten um Verständnis für die Tatsache, dass diese Frist aus prozessualen Gründen nicht verlängert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

... (...)

Code: Alles auswählen

(...) Sehr geehrte...	

in oben bezeichneter Angelegenheit werden wir nunmehr, da die Vergleichsbemühungen unserer Man-dantin als gescheitert gelten müssen, auftragsgemäß Klage einreichen.	

Mit freundlichen Grüßen

... (...)



Natürlich verstehe ich es, dies sei vorangestellt. Aber! Jeder der - 2012 - eine Abmahnung erhielt und eine mod. UE abgab oder nicht - aber die Zahlung verweigerte - muss bedenken, dass Ansprüche bzw. Forderungen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist außergerichtlich / gerichtlich gelten gemacht werden können. Auch wenn viele Betroffene vielleicht über einen langen Zeitraum nicht mehr lasen, ist der Rechtsstreit damit noch nicht beendet.

Und gerade zum Jahresende hin, werden sehr viele Abmahner und Inkassos wieder aktiv.
a) außergerichtlicher Einigungsversuch mit Drohung MB / Klage i.V.m. Fristsetzung altes Jahr
b) MB (Antrag altes Jahr)
c) Klage (Einreichung altes Jahr)

Ziel:
  • a) Außergerichtlicher Einigungsversuch
    b) Hemmung der Verjährung (MB für mind. 6 Monate)
Aber dies ist nichts generell Neues und wiederholt sich seit geraume Zeit. Es muss jeder begreifen, zahle ich nicht, entscheide ich mich für
  • a) Klage
    b) Verjährung.



Hektik, Panik, Nervenzusammenbrüche sind hierbei fehl am Platz.
Es gibt nur zu beachten:


  • 1. Ich nehme diesen an und zahle 450,- €. Der Rechtsstreit ist damit erledigt.
    2. Ich nehme diesen nicht an, dann wird es mit fehlender Rückantwort dem Abmahner ersichtlich.
    • 2.1 Es passiert nichts - Glück gehabt.
      2.2. es wird ein MB beantragt
      • 2.2.1. diesen kann man erst einmal selbst widersprechen
        2.2.1.1 wird kein Anspruch begründet (Klage im Mahnverfahren) - Glück gehabt
        2.2.1.1. wird ein Anspruch begründet
        • a) vergleicht man sich sofort außergerichtlich
          b) verteidigt sich aktiv - bitte mit Anwalt
      2.3. es wird kein MB beantragt - Glück gehabt
      2.4. es wird kein MB beantragt sondern Klage eingereicht
      • a) vergleicht man sich sofort außergerichtlich
        b) verteidigt sich aktiv - bitte mit Anwalt
      2.5. es wird keine Klage eingereicht - Glück gehabt.[/b]
1ööüüää1


VG Steffen

DS-Fan
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1443 Beitrag von DS-Fan » Samstag 21. November 2015, 09:40

Auch ich (abgemahnt 2012) habe die bereits mehrfach zitierte Postwurfsendung bekommen, verwunderlich, dass sie regulär mit 62 Cent frankiert war, das hätte per Infopost billiger gehen können. So würde ich nicht mal ein Zeitschriftsabbonement kündigen.

Auch sehe ich nicht ein, mich am Sponsoring für einen neuen Drucker zu beteiligen bzw. das Porto für die Jahresendrallye 2016 vorzuschießen. Generell denke ich, dass die goldene Zeit der "Abmahnindustrie" sich dem "Herbst ihres Lebens" zuneigt (Anspielung auf "Sommer unseres Lebens" BGH 1 ZR 121/08), da die Rechtssprechung nicht mehr wie vor 3 - 4 Jahren zu 100% zugunsten der Abmahner geht.

r00b3n
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1444 Beitrag von r00b3n » Montag 23. November 2015, 13:15

Ich habe vergangene Woche eben diesen Brief bekommen. Es handelt sich um Walking Dead. 2012 kam das erste Schreiben mit der Forderung von 800,-, jetzt werden 450,- gefordert. Ich habe noch schnell ein paar Fragen:

- Wenn ich nicht zahle, und bis Neujahr nichts mehr kommt - ist der Fall dann verjährt und Sasse machtlos? Wie reagiert man auf einen Brief nach Ablauf der Verjährungsfrist?
- Falls noch eine Klageschrift kommt - besteht dann noch immer die Option mit einer Zahlung von 450,- die Sache zu beenden? Gibt es dazu einen "Walkthrough?"

Vielen Dank für das tolle Forum und die hilfreichen Antworten!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1445 Beitrag von Steffen » Montag 23. November 2015, 16:38

[quoteemr00b3n]- Wenn ich nicht zahle, und bis Neujahr nichts mehr kommt - ist der Fall dann verjährt und Sasse machtlos? Wie reagiert man auf einen Brief nach Ablauf der Verjährungsfrist?[/quoteem]
Bild

Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir das Langericht Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt beantwortet!

Bitte hier einlesen: Link

Steffen Heintsch - Site-Admin
[/b]


[quoteemr00b3n]- Falls noch eine Klageschrift kommt - besteht dann noch immer die Option mit einer Zahlung von 450,- die Sache zu beenden? Gibt es dazu einen "Walkthrough?"[/quoteem]

Ach, menno. "Walkthrough?" = Komplettlösung?

Ich persönlich glaube nicht. Die Summe i.H.v. 450,- € stellt einen pauschalen Vergleichsbetrag dar, der zur außergerichtlichen Streitniederlegung dient.

Wird dieser Vergleichsvorschlag abgelehnt, kann der Abmahner die Forderungen gerichtlich geltend machen (MB / Klage). Hier werden sicherlich die vollen Kosten (AG. ca. 700,- € + SE: ca. 250,- €) geltend gemacht.


VG Steffen

uran235
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1446 Beitrag von uran235 » Sonntag 29. November 2015, 10:19

DS-Fan hat geschrieben:Auch ich (abgemahnt 2012) habe die bereits mehrfach zitierte Postwurfsendung bekommen, verwunderlich, dass sie regulär mit 62 Cent frankiert war, das hätte per Infopost billiger gehen können. So würde ich nicht mal ein Zeitschriftsabbonement kündigen.

Auch sehe ich nicht ein, mich am Sponsoring für einen neuen Drucker zu beteiligen bzw. das Porto für die Jahresendrallye 2016 vorzuschießen. Generell denke ich, dass die goldene Zeit der "Abmahnindustrie" sich dem "Herbst ihres Lebens" zuneigt (Anspielung auf "Sommer unseres Lebens" BGH 1 ZR 121/08), da die Rechtssprechung nicht mehr wie vor 3 - 4 Jahren zu 100% zugunsten der Abmahner geht.
Wurde auch 2012 abgemahnt.
Ich habe auch beide Bettelbriefe erhalten; den wir müssen Sie jetzt verklagen-Bettler bereits 2012. Scheint nicht geklappt zu haben*hihi*
Nun zum Ende des Jahres - nach mehr als 3 Jahren- nochmals den Brief zur Hemmung der Verjährung. Eine sehr schlechte schwarz-weiß-Kopie war das. Peinlich.
Ich lasse es gerne mal darauf ankommen. Zumal die Datei-welche ich angeblich runtergeladen habe- gar nicht das enthielt was der Name versprach. Zum Teil nicht mal deutsch. Habe das überprüft. Soll das Sasse aber selber dem Gericht zeigen.. obwohl ich glaube die wissen das ganz genau 1ööüüää1

Ich warte jetzt also auf den MB.

sucknam
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1447 Beitrag von sucknam » Dienstag 1. Dezember 2015, 11:32

Moin zusammen,

auch ich habe den Kettenbrief von Sasse+****** erhalten. Abmahnung 2012 800€/ modifizierte Unterlassungserklärung im selben Jahr abgegeben.
Ich habe auf deren Vergleichsangebot (450€) mit einem Gegenvergleichsangebot per Mail geantwortet und sie haben es akzeptiert. Ich hatte den Vordruck (Danke dafür!) hier aus dem Forum als Grundlage verwendet und ihn entsprechen personalisiert.
Ich zahle nun 3 Raten zu 100€ und die Sache ist endgültig begraben. Ist zwar noch immer eine Riesenabzocke, aber ich wollte das vom Tisch haben. Vielleicht ist die Variante ja auch für den ein oder anderen hier eine Option.

Viel Glück und danke für die Hilfe!

Lutzko
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1448 Beitrag von Lutzko » Dienstag 1. Dezember 2015, 13:56

Auch ich habe wieder Post von Sasse. Sollte vor 3 Jahren den hässlichen Stallone runtergeladen haben. habe ich nicht zumal auch mein Upload gsperrt war. Keiner bei mir im Haus hatte den Film runtergeladen. Also Musterbrief und Ruhe war. Erst waren es 800 jetzt 450€.
Was soll der Quatsch ? Warum wird eine " berechtigte Forderung " reduziert ? Die hoffen das von 1000 Leuten 50 bezahlen. Das sind ca.20.000€. Da lohnt sich das Porto.
Ich persönlich warte ab. Vorsicht, meine Rechtschutzversicherung zahlt IT nicht und ein Gespräch beim RA hat uns 300€ ( 30 min. Gespräch ) gekostet.

Wer nichts runtergeladen hat sollte ruhig abwarten, allen anderen Leuten kann ich nichts raten.

MfG Lutz

cubitus
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1449 Beitrag von cubitus » Sonntag 13. Dezember 2015, 14:33

So, mich hat es nun auch erwischt wegen einer einzelnen englischen Folge von "The Walking Dead". Ich hatte vor längerer Zeit einem befreundeten Nachbarn meinen WAP2-Schlüssel gegeben, weil er Probleme mit seinem Internet-Anschluß hatte. Selbstverständlich unter Hinweis, daß er kein Filesharing betreibt und auch keine pornographischen oder extremistischen Seiten aufsucht.
Ob er als Zeuge bereitstünde ist noch unsicher. Er kann sich nicht erinnern, ob er an dem betreffenden Tag da war und meinte er hätte mein WLAN eh nur wenige Male genutzt, als sein eigener Anschluß nicht funktionierte.

Ich habe noch einen sehr sehr alten Router (stammt noch von Alice), weil ich mit dem neueren Probleme hatte. Er hat aber einen von mir geänderten WAP2-Schlüssel und ich hab diesen nun sicherheitshalber nochmal geändert. Von Sicherheitslücken war nur vor drei jahren mal die Rede, in Fällen ohne selbst gesetztem PW. Ansonsten gab es keine diesbezüglichen Warnungen.

Ich werde selbstverständlich nicht zahlen und möchte nun die modifizierte UE abgeben. Und zwar um alle Fälle abzudecken sicherheitshalber gleichzeitig für Täter- UND Störerhaftung und auch nicht nur für die in der Abmahnung genannte Folge sondern für alle Folgen aller bisherigen Staffeln.
Gibt es da empfehlenswerte "vorgefertigte" juristische Formulierungen oder reicht es, wenn ich die modifizierte UE in sauberem allgemeinverständlichem Deutsch dahingehend erweitere?

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1450 Beitrag von Steffen » Sonntag 13. Dezember 2015, 16:06

[quoteemcubitus]Und zwar um alle Fälle abzudecken sicherheitshalber gleichzeitig für Täter- UND Störerhaftung und auch nicht nur für die in der Abmahnung genannte Folge, sondern für alle Folgen aller bisherigen Staffeln.
Gibt es da empfehlenswerte "vorgefertigte" juristische Formulierungen oder reicht es, wenn ich die modifizierte UE in sauberem allgemeinverständlichem Deutsch dahingehend erweitere?[/quoteem]

Schau mal. Einmal gibt es die Option: "Forensuche", bei deren Benutzung kommt man hierher. Keine Beleidigung sondern eine konstruktive "Manöverkritik". Beachte aber, es ist nur ein Beispiel bzw. Muster. Ich weiß nicht, wie viele Staffel - ich glaube man ist dato bei Staffel 6 - es gibt mit welchen Namen der entsprechenden Folgen. Das muss man schon selbst recherchieren.

Natürlich muss man dabei einige Dinge beachten.

Ich stelle zwar für einen unbedarften Anwender ein Musterschreiben einer mod. UE kostenlos zur Verfügung die alle allgemein alle Haftungs-Möglichkeiten abdeckt - die stets i.ZA. mit einem Rechtsanwalt juristisch-deutsch aktuell ist - aber ...

... jeder Abgemahnte ist für seine mod. UE, deren Inhalt und deutscher Verständlichkeit, wie weit wie eng er sie abfasst, was er hinzufügt oder gar weglässt - allein - verantwortlich.

Es gilt aber: nur 100%ig Bekanntes - so viel als notwendig, man sollte wissen, was man da tut. Leider gibt es für deinen Fall - kein - Musterschreiben.

VG Steffen



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Hinweis:
Ich setzte Kommas wie mit dem Salzstreuer und verstehe den Satzaufbau als Mikado.
Wer in diesem Bericht Rechtschreibfehler findet,
  • a) darf sie behalten,
    b) in der Zeit
    • Mo. - Fr.; 18:00 Uhr - 20:00 Uhr,
    • Sa. - So.; 16:00 - 18:00 Uhr bei @watt_ihr_volt melden, oder
    c) auf eBay versteigern.
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cubitus
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1451 Beitrag von cubitus » Sonntag 13. Dezember 2015, 18:00

Steffen hat geschrieben: Schau mal. Einmal gibt es die Option: "Forensuche", bei deren Benutzung kommt man hierher. Keine Beleidigung sondern eine konstruktive "Manöverkritik". Beachte aber, es ist nur ein Beispiel bzw. Muster. Ich weiß nicht, wie viele Staffel - ich glaube man ist dato bei Staffel 6 - es gibt mit welchen Namen der entsprechenden Folgen. Das muss man schon selbst recherchieren.
Ok, ich hätte meine Frage präzisieren sollen. Es ging mir im Detail darum, ob es reichen würde wenn man anstelle der namentlichen Nennung jeder einzelnen Folge bspw. schreibt:
zu unterlassen,

das urheberrechtlich geschützte Serien-Filmwerk (Bild-/Tonaufnahme) “The Walking Dead“, mit allen bis zum heutigen Tage, dem xx.xx.2015 gesendeten Staffeln/Episoden und Einzelfolgen,

ganz oder Teile daraus im Internet öffentlich [...]

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1452 Beitrag von Steffen » Sonntag 13. Dezember 2015, 18:29

Es ging mir im Detail darum, ob es reichen würde wenn man anstelle der namentlichen Nennung jeder einzelnen Folge bspw. schreibt
Weiß ich nicht, es kommt darauf an, ob der Abmahner diese so akzeptiert. Anderseits solltest Du beachten, mittlerweile gibt es (so glaube ich) 6 Staffeln mit jeweils 99 Folgen. Da ist das Risiko einer Vertragsstrafe sehr hoch, sollte man irgendwann doch einmal in Versuchung geraten und nur 1 Folge herunterladen.

VG Steffen





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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1453 Beitrag von helloyou » Freitag 1. Januar 2016, 17:02

So, mich hats erwischt! Ich hab einen Mahnbescheid kurz vor Ablauf des Jahres bekommen und diesem am gleichen Tag widersprochen. Jetzt warten wir mal auf die Dinge, die da kommen...

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1454 Beitrag von Steffen » Freitag 1. Januar 2016, 17:57

Danke für diese Information. Zur Reaktion ist aber alles klar, oder? Ansonsten halte uns bitte auf dem Laufenden.

VG Steffen

helloyou
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1455 Beitrag von helloyou » Freitag 1. Januar 2016, 18:28

Steffen hat geschrieben:Danke für diese Information. Zur Reaktion ist aber alles klar, oder? Ansonsten halte uns bitte auf dem Laufenden.

VG Steffen
Ja, entweder es folgt die Klage oder eben nicht. Jetzt haben sie ja wieder 6 Monate Zeit gewonnen.

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1456 Beitrag von CombatWombat » Freitag 1. Januar 2016, 18:36

Muss ein Mahnbescheid (wurde selbst von S&P im Jahr 2012 abgemahnt) bis spätestens 31.12.2015 24:00 Uhr zugestellt werden, um eine hemmende Wirkung zu erreichen? Falls dem so wäre, wird die Abmahnung an den Schuldner oder an den Anwalt (falls beauftragt) zugestellt?

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1457 Beitrag von helloyou » Freitag 1. Januar 2016, 18:56

CombatWombat hat geschrieben:Muss ein Mahnbescheid (wurde selbst von S&P im Jahr 2012 abgemahnt) bis spätestens 31.12.2015 24:00 Uhr zugestellt werden, um eine hemmende Wirkung zu erreichen? Falls dem so wäre, wird die Abmahnung an den Schuldner oder an den Anwalt (falls beauftragt) zugestellt?
Ich glaube, er muss nur im gleichen Jahr beantragt worden sein beim Gericht. Über die Feiertage kann es natürlich sein, dass er erst im neuen Jahr zugestellt wird, korrigier mich, wenns falsch ist, Steffen?

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1458 Beitrag von Steffen » Freitag 1. Januar 2016, 20:54

Man muss zwischen Beantragung (bis zum 31.12.) und Zustellung (wenn = demnächst ca. 14 Tage) unterscheiden. Voraussetzung, dass der MB hinreichend individualisiert ist und die Adresse stimmt.

Genauer hier.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1459 Beitrag von Steffen » Freitag 1. Januar 2016, 22:14

[quoteemRonJeremy](...) Mir war jedoch auch vorher klar, dass der Mahnbescheid möglicherweise rechtskräftig beantragen worden sein kann und die Zustellung gar nicht so wichtig ist. Ich meine aber auch mal irgendwo gelesen zu haben, dass die spätere Zustellung auf den aller, allerletzten Drücker vor Gericht auch nicht wirklich als starke Position gewertet wird. (...)[/quoteem]
Nur mal am Rande, es nützt wohl nichts nur einen MB zu beantragen. Wirksam wird dieser, wenn er zugestellt wird. Also ist die Zustellung doch von Vorteil.

Juristisch korrekt heißt es, "die Zustellung des Mahnbescheides führt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB ebenfalls zur Hemmung der Verjährung. Gemäß § 167 ZPO tritt die Hemmung bereits mit Einreichung des Antrags ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt".

Ich persönlich würde deshalb schon noch etwas warten (demnächst ca. 14 Tage), ehe man feiert.



[quoteemRonJeremy](...) Das ist eine sehr gute Frage, zum Glück wurde sie einigermaßen beantwortet. Ich z.B. wurde auch 2012 abgemahnt. Vor ca. 2 Wochen kam noch die allerletzte Warnung von Sasse. Man verlangte jedoch nur noch 450 Euro anstatt 800 Euro. (was ich ehrlich gesagt für einen lächerlichen Verhandlungsstil halte und auch vor Gericht ziemlich lächerlich wirken muss ... ich meine wenn ich nen roten Kopf hätte, weil mir jemand Unrecht angetan hat, dann geh ich doch nicht mit dem Preis runter wie ein schmieriger Autoverkäufer. Das wirkt doch extrem unglaubwürdig). (...)[/quoteem]
Man sollte alles aus verschieden Blickwinkeln betrachten. Solange die Ansprüche nicht verjährt sind, kann man sich entweder außergerichtlich vergleichen oder diese gerichtlich geltend machen. Und ein Richter kann man immer sagen, das man alles unternommen hat den Rechtsstreit gütlich beizulegen, ohne eine kostspielige Klage einzureichen. Dann hast Du die Lacher auf deine Seite. Nur mal so ...

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner

#1460 Beitrag von CombatWombat » Dienstag 5. Januar 2016, 10:04

Bis gestern kam bei mir noch nichts an. Das neue Jahr ist aber noch sehr jung. Ich denke, dass all diejenigen, welche 2012 abgemahnt wurden und nun vor dem MB zittern erst Anfang Februar sicher sind, sofern bis dahin kein gelber Brief eingetrudelt ist.

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