Ahoi zusammen!
Nachdem ich mal wieder viele Monate - aus gegebenem Anlass - geschwiegen habe, melde ich mich nun zurück.
Der weitere Verlauf bei uns war/ist folgendermaßen:
- Klageerwiderung mit folgendem Inhalt
*Bestreiten der Sache und damit des Schadensersatzanspruchs
*Bestreiten der Aktivlegitimation (inkl. unklarer Copyright-Hinweise auf dem DVD-Cover)
*Störerhaftung / sekundäre Darlegegungslast (mehrere erwachsene Bewohner)
*Bestreiten der Zuverlässigkeit der Ermittlungssoftware (Guardley-Software)
*Einrede der Verjährung
...alles gesalzen mit vielen Entscheidungen der letzten Jahre
- Entscheidung am AG im Frühjahr
-> Abweisung der Klage (fehlende Aktivlegitimation)
- BB ging in Berufung
- kurz vor dem Termin am LG ein "Angebot" über 200,- von BB
-> nach kurzer Rücksprache mit RA natürlich abgelehnt
- ganz kurz vor der Entscheidung (also nach dem letzten Termin vor Gericht) Rückzug von BB
- Kostenerstattung muss noch geklärt werden
In unserem Fall war eines der Standbeine ausreichend, es wurden nichteinmal Zeugen gehört. Im Zweifelsfall hätten wir allerdings noch genügend "Ersatz-Munition" gehabt. Ein solches Aufstellen auf breiter Front sei hiermit auch nochmal generell empfohlen.
Was ich bei der Sache gelernt habe:
1. Dafür, dass Anwälte inkl. Angestellter davon leben, sind die paar hundert EUR für die Arbeit nicht gerade viel...damit verdienen Anwälte schonmal nicht ihr (großes) Geld.
2. Man sollte selber relativ fit in der Sache sein - auch um alles zu verstehen - und sollte seinem RA alle erdenklichen Infos inkl. recherchierter Urteile, die für einen sprechen, übersenden (wenn er sie selber nicht schon verwendet)...so kann er z.B. eine optimale Klageerwiderung verfassen.
3. Das ist nur Zivilrecht, es geht einfach nur um Kohle. Wenn man ganz gut aufgestellt ist, sollte man da immer gegenhalten und sich vor allem nicht fertigmachen (lassen). Es gibt keine "Schande", keine Vorstrafe...schlimmstenfalls 2k-3k EUR weniger auf dem Konto (und man hat ausreichend Zeit zu sammeln). Ergo lasse ich mich nun noch weniger einschüchtern von derartigem.
BBGegner hat geschrieben:Es langt nicht nur die Benennung der anderen Nutzer, hier muss Butter aufs Brot.
BBGegner hat geschrieben:Nochmals der Hinweis: Beim Mehrpersonenhaushalt langt es nicht, auch hier im hohen Norden der Republik, entgegen vieler anderer Meinungen, auch in anderen Foren, nur die Mitnutzer benennen zu müssen.
Das geht in die Hose!!!! Da muss "Butter bei die Fische"
Was denn für Butter auf's Brot und bei die Fische...die Sache ist ganz einfach: die (volljährigen) Bewohner und Mitnutzer werden namentlich (evtl. inkl. ladefähiger Adresse) benannt und zusätzlich kann man das Bestreiten ihrerseits oder/und dass man sie belehrt hat mit aufnehmen. Der Anschlussinhaber, und damit der Beklagte, muss niemanden ans Messer liefern - vor allem Ehepartnern und weiteren Familienangehörigen wird hier regelmäßig ein besonderer Schutz zugestanden. Entscheidungen dazu gibt es u.a. vom OLG Köln (
16.05.2012 - 6 U 239/11) und vom BGH (
Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 - BearShare). Das LG München I entschied noch, dass der Beklagte seine Angaben zur sekundären Darlegungslast nicht beweisen muss (
22.03.2013 - 21 S 28809/11).
Also was für Butter meinst du jetzt?
Viele Grüße
Richy