Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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Romulus
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1701 Beitrag von Romulus » Donnerstag 26. November 2015, 19:47

Steffen hat geschrieben:Manchmal frage ich mich, für was man sich eigentlich so etwas jahrelang antut...................................................
\0//
steffen - weil zum glück nicht alle so drauf sind..!!!
und viele dankbar sind für die plattform wo man sich austauschen kann...!

wer so naiv ist und glaubt er lädt runter, lässt sich erwischen, bekommt abmahnung zahlt aber nicht,
wird ein bisschen verklagt - gewinnt dann aber natürlich, alles geld kommt dann retour und
vielleicht dazu noch ein wenig "schmerzensgeld", weil man ja geärgert wurde --- der ist entweder grad
mal 16 jahre alt geworden oder ist einfach nur "etwas langsam im benutzen der synapsen".......!

ist doch logisch dass eine klage immer ein "draufzahl"-geschäft ist und wie im casino "die bank/anwalt
gewinnt immer"....

dann entweder gleich zahlen (vorallem wenn man es eh getan hat...!)
oder man kämpft (wenn man es z.b. nicht war) und bezahlt für den kampf
um recht zu bekommen...

wer´s zum nulltarif will... - der hätte/sollte ganz einfach nix abmahnwürdiges anstellen....

ASS
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1702 Beitrag von ASS » Freitag 27. November 2015, 16:49

@steffen ich will nur sagen das man diesen Leuten eigentlich ausgeliefert ist. Ob ich gleich bezahle oder mich
jahrelang damit rumärgere ist das gleiche. Nur wenn ich zahle ist alles sofort erledigt!!

Ich bin übrigens auch froh das es das Forum gibt. Für mich kommt aufgeben nicht in Frage!!! Ist eine Sache
der Einstellung!! Das es aber solche hartnäckigen Anwälte wie BB gibt hätte ich nicht geglaubt!! Alles in die
Länge ziehen und wohlwissend das die angebotenen Beweise ( Guartley) eigenlicht für den Müll sind!!

Wir werden immer wieder vom Rechtsstaat verarscht da jeder Richter selbst entscheiden darf!!!

BBGegner
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1703 Beitrag von BBGegner » Freitag 27. November 2015, 17:33

Hallo, ich will mal kurz über meine Erfahrungen mit dem Abmahnwahn berichten:

Im Jahr 2010 erhielt ich 6 Abmahnungen ( Logs zwischen 12.09 bis 4.10).
Habe mich dann im Frühjahr 2010 hier im Forum eingelesen und dann 6mal eine modUE per Einschreiben
an die AbmahnerRA geschickt. In den Folgejahren erhielt ich jede Menge "Bettelbriefe", habe ich alle schön abgeheftet und keinen Kontakt zu den Abmahnen gesucht. Also von mir Funkstille über Jahre.

Im Dez 2013 erhielt ich resultierend aus den 6 Abmahnungen 4 Mahnbescheide, denen ich widersprochen habe.
Somit waren im Jan. 2014 schon mal 2 Abmahnungen verjährt.

Im Juli 2014 erhielt ich 2 Abgabenbenachrichtungen vom Mahngericht, dass 2 Sachen an das zuständige
AG abgegeben wurden.

Somit im August 14 weitere zwei verjährt.

Es handelte sich um zwei Sachen der RA B&B, die ans AG gingen.

Im Frühjahr 2015 erhielt ich dann vom zuständigen AG die 2 Klägebegründungen.

Habe dann einen hiesigen RA meines Vertrauens (nach tel. Rücksprache mit der Anwaltskammer)

aufgesucht und wir haben die Sachen besprochen.

Klageerwiderung ans AG geschickt. Dann zwei Verhandlungen vor dem AG mit RA.

Habe beide Verhandlungen gewonnen.

B&B haben keine Berufung vor dem LG eingereicht. Urteile sind rechtskräftig.

Habe bisher schon einmal von B&B Geld zurückbekommen, für die zweite Sache kommt es die nächsten Tage.

Ausschlaggebend für den Gewinn der Prozesse vor dem AG war Mehrpersonenhaushalt.

Und hier muss ich sagen , dass ich mit meinem RA an den Ausführungen der sek. Darlegungslast
viel gearbeitet habe. Allein diesen Punkt behandelten wir in über 3 DINA4 Seiten zusätzlich zur Ein-
rede der Verjährung, Abrede der Aktivlegitimation, Höhe der Forderungen, Tauglichkeit Ermittlungssoftware.

Und hier muss ich Steffen ausdrücklich recht geben. Seine Ausführungen zur sek. Darlegungslast
habe ich in allen Dingen dargelegt, wie von ihm aufgezählt.

Es langt nicht nur die Benennung der anderen Nutzer, hier muss Butter aufs Brot.

In der Verhandlung wurde ich vom Richter angehört und das beschränkte sich auf zwei Minuten,
dann war die Sache gegessen. Keine Fragen, der Anwalt von B&B auch nicht.

Auf diesem Wege bedanke ich mich bei Steffen für seine Geduld und seine Kraft, über Jahre dieses
Forum am Leben zu erhalten.

Nochmals der Hinweis: Beim Mehrpersonenhaushalt langt es nicht, auch hier im hohen Norden der Republik,
entgegen vieler anderer Meinungen, auch in anderen Foren, nur die Mitnutzer benennen zu müssen.
Das geht in die Hose!!!! Da muss "Butter bei die Fische"

Am Wochende mach ich endlich ne Flasche auf. Ich bin durch.

Mein Rechtsanwalt hat mich für zwei Verhandlungen mit allen rund 830 euro gekostet.
Wiederbekommen hab ich von B&B 530 euro. Bin also mit 300 euro hängengeblieben.

Richy
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1704 Beitrag von Richy » Samstag 28. November 2015, 09:00

Ahoi zusammen!

Nachdem ich mal wieder viele Monate - aus gegebenem Anlass - geschwiegen habe, melde ich mich nun zurück.

Der weitere Verlauf bei uns war/ist folgendermaßen:
  • Klageerwiderung mit folgendem Inhalt
    *Bestreiten der Sache und damit des Schadensersatzanspruchs
    *Bestreiten der Aktivlegitimation (inkl. unklarer Copyright-Hinweise auf dem DVD-Cover)
    *Störerhaftung / sekundäre Darlegegungslast (mehrere erwachsene Bewohner)
    *Bestreiten der Zuverlässigkeit der Ermittlungssoftware (Guardley-Software)
    *Einrede der Verjährung
    ...alles gesalzen mit vielen Entscheidungen der letzten Jahre
  • Entscheidung am AG im Frühjahr
    -> Abweisung der Klage (fehlende Aktivlegitimation)
  • BB ging in Berufung
  • kurz vor dem Termin am LG ein "Angebot" über 200,- von BB
    -> nach kurzer Rücksprache mit RA natürlich abgelehnt
  • ganz kurz vor der Entscheidung (also nach dem letzten Termin vor Gericht) Rückzug von BB
  • Kostenerstattung muss noch geklärt werden
In unserem Fall war eines der Standbeine ausreichend, es wurden nichteinmal Zeugen gehört. Im Zweifelsfall hätten wir allerdings noch genügend "Ersatz-Munition" gehabt. Ein solches Aufstellen auf breiter Front sei hiermit auch nochmal generell empfohlen.

Was ich bei der Sache gelernt habe:

1. Dafür, dass Anwälte inkl. Angestellter davon leben, sind die paar hundert EUR für die Arbeit nicht gerade viel...damit verdienen Anwälte schonmal nicht ihr (großes) Geld.
2. Man sollte selber relativ fit in der Sache sein - auch um alles zu verstehen - und sollte seinem RA alle erdenklichen Infos inkl. recherchierter Urteile, die für einen sprechen, übersenden (wenn er sie selber nicht schon verwendet)...so kann er z.B. eine optimale Klageerwiderung verfassen.
3. Das ist nur Zivilrecht, es geht einfach nur um Kohle. Wenn man ganz gut aufgestellt ist, sollte man da immer gegenhalten und sich vor allem nicht fertigmachen (lassen). Es gibt keine "Schande", keine Vorstrafe...schlimmstenfalls 2k-3k EUR weniger auf dem Konto (und man hat ausreichend Zeit zu sammeln). Ergo lasse ich mich nun noch weniger einschüchtern von derartigem.
BBGegner hat geschrieben:Es langt nicht nur die Benennung der anderen Nutzer, hier muss Butter aufs Brot.
BBGegner hat geschrieben:Nochmals der Hinweis: Beim Mehrpersonenhaushalt langt es nicht, auch hier im hohen Norden der Republik, entgegen vieler anderer Meinungen, auch in anderen Foren, nur die Mitnutzer benennen zu müssen.
Das geht in die Hose!!!! Da muss "Butter bei die Fische"
Was denn für Butter auf's Brot und bei die Fische...die Sache ist ganz einfach: die (volljährigen) Bewohner und Mitnutzer werden namentlich (evtl. inkl. ladefähiger Adresse) benannt und zusätzlich kann man das Bestreiten ihrerseits oder/und dass man sie belehrt hat mit aufnehmen. Der Anschlussinhaber, und damit der Beklagte, muss niemanden ans Messer liefern - vor allem Ehepartnern und weiteren Familienangehörigen wird hier regelmäßig ein besonderer Schutz zugestanden. Entscheidungen dazu gibt es u.a. vom OLG Köln (16.05.2012 - 6 U 239/11) und vom BGH (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 - BearShare). Das LG München I entschied noch, dass der Beklagte seine Angaben zur sekundären Darlegungslast nicht beweisen muss (22.03.2013 - 21 S 28809/11).

Also was für Butter meinst du jetzt?

Viele Grüße
Richy
Anwalts- und Gerichtskosten und Ablauf des Verfahrens (Hamburger Abendblatt / Rat & Hilfe)

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1705 Beitrag von Steffen » Samstag 28. November 2015, 09:26

Danke für die Infos und

''##''##''


VG Steffen

BBGegner
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1706 Beitrag von BBGegner » Samstag 28. November 2015, 14:09

Also, mit "Butter bei die Fische"

geht es bei der sek. Darlegungslast um "Steffens" Aufzählung der Punkte, die bedacht und ausführlich
in der Klageerwiderung dargelegt werden müssen. Hier langt nicht die einf. Benennung der Mitbenutzet
und deren ladungsfähige Anschrift. Hier muss konkret berichtet werden zum Nutzungsverhalten, eigener
Computer, Marke, Sicherung des WLan, Passwort, Befragung nach Eingang der Abmahnung und und,
Schaut euch "Steffens Liste" zur sek. Darlegungslast an. Alles plausibel erklärt und nachvollziehbar.

Auch das "Scheibchenweise" Mitteilen von Fakten in der Gerichtsverhandlung ist nicht der richtige Weg.
Nicht denken, ich hab ja noch was in der Hinterhand, das kann ich noch in der Verhandlung vorbringen.
Das geht in die Hose. Es zählt bei manchen Gerichtsstandorten die Klageerwiderung, in der Verhandlung
kann es zu spät sein. Das haben B&B bei mir in den Verhandlungen am eigenen Leib erfahren.
Erst in der AG-Verhandlung haben sie den Antrag gestellt, die Mitbenutzet als Zeugen zu hören.
Da ist mein RA sofort dazwischen gegangen und hat dargelegt, dass dieses zu spät ist. Das Gericht
hat den Antrag abgeschmettert mit der Begründung "zu spät" "ätsch".

Es geht im Zivilverfahren nicht um die Beweiskraft der Aussagen des Anschlussinhabers, sondern um die Plausibilität seines Vortrags, glaubt das Gericht dem Vortrag oder nicht. Das ist die endscheidende Frage.
Und hier hilft nur Offenheit in alle Richtungen, natürlich muss man keinen ans Messer liefern. Das sagen alle
entscheidenden Urteile des BGH, aber wie die sek. Darlegungslast endgültig auszusehen hat, da scheiden sich die Geister. Siehe Nord-Süd-Gefälle in unserer Republik.

Also macht euren Vortrag (sek. Darlegungslast so ausführlich wie möglich) schon in der Klageerwiderung.
Es sei denn, man ist AI und Alleinnutzer, da muss auf andere Kriterien zurückgegriffen werden.

Ich bin mit dieser von "Steffen" dargelegten Verfahrensweise gut beraten gewesen und habe beide
Verhandlungen gewonnen. Die Gerichtsverhandlungen haben keine 10 Minuten gedauert… erledigt!!!

Die Kostenentscheidungen wurden vom meinem RA sofort beantragt und B&B hat bei diesen klaren
Gerichtsentscheidungen keine Berufung eingelegt, hab mein Geld schon wieder.

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1707 Beitrag von Kohlenpitt » Samstag 28. November 2015, 16:41

Aus Erfahrung kann ich nur anmerken...

Wenn die Klage erfolgreich am AG abgewiesen wurde, und BB,s Anwälte diese Klage nicht angreifen können, wars das ....
Aber Richter machen auch Fehler.

Leider !

Richy
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1708 Beitrag von Richy » Samstag 28. November 2015, 22:15

@BBGegner:

Natürlich sollte man in der Klageerwiderung ein ganzes Bollwerk an Dingen, die einen entlasten, präsentieren...habe ich ja auch oben aufgeführt. Zur Störerhaftung / sekundären Darlegungslast sollte man sich nur soweit aus dem Fenster lehnen insoweit es für einen gut ist. Als naher Angehöriger des AI hast du dann sogar noch ein Zeugnisverweigerungsrecht. Auf irgendwelche Spirenzchen würde ich mich da gar nicht einlassen. Es ist völlig irre zu verlangen, dass der AI sich Monate oder Jahre später noch erinnern soll, wer da genau zu diesem Zeitpunkt Zugriff hatte und was die Person da genau gemacht hat zumal das eh gar nicht verlangt werden kann in meinen Augen, da erwachsene Menschen keiner Überwachungspflicht oder dergleichen unterliegen. Wo leben wir denn? Die Forderung nach Handlungs- und Aufenthaltsprotokollen ist doch gar nicht mit fundamentalen Grundrechten, wie Recht auf Privatsphähre, vereinbar.

Wenn dieser Punkt mal so detailliert angesprochen wird, scheint es auch vermehrt üblich zu sein, dass die Gerichte das genau so sehen, wie es mMn zu sein hat, und es für den Beklagten deuten.
Hier muss konkret berichtet werden zum Nutzungsverhalten, eigener Computer, Marke, Sicherung des WLan, Passwort, Befragung nach Eingang der Abmahnung und und...
Das Nutzungsverhalten der Mitmenschen ist aus o.g. Gründen tabu, wenn dann sollte das die entsprechende Person selbst vortragen (egal ob schriftlich oder mündlich)...außerdem ist es kein harter Fakt (man kann sein Verhalten dauernd ändern). Es ging doch nur um die Mitnutzer. Dass man angibt ein ausreichend gesichertes WLAN gehabt zu haben und diverse Personen selbsttätig Zugang über mehrere Computer Zugang zum Internet hatten, versteht sich von selbst (alles anführen, was für einen spricht). Was meinst du mit "Marke" und "Passwort"? Letzteres ist doch doppelt gemoppelt und bereits in "Sicherung des WLANs" eingeschlossen.
Also macht euren Vortrag (sek. Darlegungslast so ausführlich wie möglich) schon in der Klageerwiderung.
Nein...so ausführlich wie nötig (es einem selbst nutzt) und fundamentale Rechte weiterer Personen nicht verletzt werden.

Viele Grüße
Richy
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1709 Beitrag von Richy » Sonntag 29. November 2015, 06:31

Schade, dass man seine Beiträge nicht mehr editieren kann, so muss ich einen neuen schreiben.

Bei "Dr. Wachs Rechtsanwälte" wurde folgendes Urteil veröffentlicht: LG Berlin 29.10.2014 - 3 O 102/13 (PDF) und dazu folgender Kommentar geschrieben: Abrechnung bei Filesharing Abmahnungen: Gewerbsmäßiger Betrug?.

Die Sache bewegte "Knies & Albrecht" wiedrum zu diesem Kommentar: BaumgartenBrandt interne Gebührenabrede bei Abmahnungen.

Einfach mal durchlesen...vll für einige Betroffene auch noch hilfreich. Es ist schon erstaunlich, was man in den letzten Jahren bezüglich BB alles zu lesen bekommen hat...Guardley Observer-Blamage, Lichtblick Insolvenz-Hickhack und nun brisante Details zur Abrechnung ihrer Filesharing-Mandanten. Meiner Meinung nach haben die immer wieder versucht alle möglichen Leute in die Pfanne zu hauen um sich daran zu bereichern. Langsam sollte es doch mal reichen um da was anzustrengen.

Viele Grüße
Richy
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1710 Beitrag von Richy » Sonntag 29. November 2015, 10:38

Sorry...ich muss nochmal nachposten!

Gegen BB kann man sich jetzt noch besser mit dem Guardaley-Argument verteidigen, denn der in den Klagen benannte Zeuge Ben Perino weiß laut eigener Aussage nichts, kann also nichts bezeugen, und will auch keine Termine an den Gerichten wahrnehmen.

AG Bielefeld 24.03.2015 - 42 C 458/14, Kommentar von RA Jan H. Gerth: AG Bielefeld: Wenn der Zeuge Ben Perino (Guardaley Ltd.) eher zum Zeugen der Beklagten wird, verliert BaumgartenBrandt auch nach dessen Anhörung.

AG DÜsseldorf 30.07.2015 - Az. 57 C 9677/14, Kommentar von RA Andreas Schwartmann AG Düsseldorf: "BaumgartenBrandt trägt falsch vor!".

Das wird immer besser mit BB... Bild

Viele Grüße
Richy
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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1711 Beitrag von Steffen » Sonntag 29. November 2015, 10:56

Danke für die Diskussion der letzten Tage. So sollte es sein. Jeder berichtet von seinen Erfahrungen und postet diese. Jetzt kann man sich damit auseinandersetzen oder einfach nur darüber nachdenken.

Danke - Steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1712 Beitrag von Richy » Sonntag 29. November 2015, 11:13

Steffen hat geschrieben:Danke für die Infos
Das ist der Sinn eines solchen Forums: Geben und Nehmen!
Steffen hat geschrieben: ''##''##''
Danke! :)

-------------

Ich möchte mich hiermit auch nochmal bei allen bedanken, die ihre Erfahrungen und Meinungen geschildert sowie wichtige Informationen geliefert haben und hoffe auch einigen hier geholfen zu haben bzw. noch zu helfen. Ein besonderer Dank noch an dich Steffen, da du das alles durch den Betrieb dieses Forums erst ermöglicht hast!

Viele Grüße
Richy
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1713 Beitrag von Arno Dorian » Sonntag 29. November 2015, 23:23

Romulus hat geschrieben:
Steffen hat geschrieben:Manchmal frage ich mich, für was man sich eigentlich so etwas jahrelang antut...................................................
\0//
steffen - weil zum glück nicht alle so drauf sind..!!!
und viele dankbar sind für die plattform wo man sich austauschen kann...!

wer so naiv ist und glaubt er lädt runter, lässt sich erwischen, bekommt abmahnung zahlt aber nicht,
wird ein bisschen verklagt - gewinnt dann aber natürlich, alles geld kommt dann retour und
vielleicht dazu noch ein wenig "schmerzensgeld", weil man ja geärgert wurde --- der ist entweder grad
mal 16 jahre alt geworden oder ist einfach nur "etwas langsam im benutzen der synapsen".......!

ist doch logisch dass eine klage immer ein "draufzahl"-geschäft ist und wie im casino "die bank/anwalt
gewinnt immer"....

dann entweder gleich zahlen (vorallem wenn man es eh getan hat...!)
oder man kämpft (wenn man es z.b. nicht war) und bezahlt für den kampf
um recht zu bekommen...

wer´s zum nulltarif will... - der hätte/sollte ganz einfach nix abmahnwürdiges anstellen....
Mal nicht gleich alles so schwarz, das man auch ohne Kosten davon kommen kann beweisen ja einige erwähnte Fälle hier bereits.

Ich schreibe es nun auch schon zum wie vielten mal.
Wurde in zwei Fällen abgemahnt, habe bis zum Schluss alles selbst durchgeboxt, bis es eben ohne Anwalt nicht mehr ging.
Nächster Schritt wäre Einladung beim AG gewesen, kam aber in beiden Fällen ein Rückzieher von BB.
Mein Anwalt wollte kein Geld vorab haben, also bin ich mit ein paar Euro für Einschreiben davon gekommen.

Bin froh diesen Anwalt gewählt zu haben, weil ja anscheinend viele erst mal Geld wollen bevor etwas gemacht wird.
Ehrlich gesagt hat mich das selbst gewundert das er kein Wörtchen vom Honorar erwähnt hatte.

Steffen mach bloss weiter mit dem Forum, lass Dich nicht unterkriegen, das hilft hier vielen weiter und lindert auch die Angst die einem im Nacken sitzt. 1-3-4-s

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1714 Beitrag von BBGegner » Montag 30. November 2015, 00:08

Richy hat geschrieben:

Das Nutzungsverhalten der Mitmenschen ist aus o.g. Gründen tabu, wenn dann sollte das die entsprechende Person selbst vortragen (egal ob schriftlich oder mündlich)...außerdem ist es kein harter Fakt (man kann sein Verhalten dauernd ändern). Es ging doch nur um die Mitnutzer. Dass man angibt ein ausreichend gesichertes WLAN gehabt zu haben und diverse Personen selbsttätig Zugang über mehrere Computer Zugang zum Internet hatten, versteht sich von selbst (alles anführen, was für einen spricht). Was meinst du mit "Marke" und "Passwort"? Letzteres ist doch doppelt gemoppelt und bereits in "Sicherung des WLANs" eingeschlossen.


Also, ich habe in meiner Klageerwiderung die Mitnutzer, erwachsene Familienmitglieder, mit Namen, Geburtsdatum, Beruf benannt. Habe aufgezählt, wer was für einen Computer (Apple/Windows) nutzt,
und wie mein WLan mit welchem Router (Marke), WPA2, individuelles Passwort gesichert war. Und natürlich wie die Nutzer das WLan nutzen konnten.

14 Tage nach Absendung der Klageerwiderung hat mich das Gericht (Richter/in) schriftlich aufge-
fordert, zum Nutzungsverhalten der Mitnutzer und deren Computerkenntnisse eine Aussage zu machen.

Natürlich hätte ich mich jetzt auf Art. 6 GG (Schutz der Familie/Aussageverweigerungsrecht) berufen
können. So wie es manche Gerichte sehen und du auch. Und was hätte es mir genutzt???
Konfrontation zum Gericht. Nein
So sieht die Wirklichkeit vor Gericht aus.

Ich habe ausführlich zum Nutzungsverhalten der Mitnutzer und deren Computerkenntnisse eine
schriftliche Aussage ans Gericht geschickt.

So konnte sich das Gericht ein Bild davon machen, ob die Mitnutzer überhaupt in der Lage waren,
P2P Netzwerke zu nutzen.

Zu meinen beiden Verhandlungen wurde nur ich als AI geladen, die Mitnutzer nicht. Haben jeweils
nur 10 Minuten gedauert------ Gewonnen !!!!!


So ist von Gericht zu Gericht, von Richter/in zu Richter/in anders.

Fazit: Gerichtsurteile, §§ und Meinungen haben etwas Besonderes, jeder sieht es anders!!!!

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1715 Beitrag von Steffen » Montag 30. November 2015, 10:38

Landgericht Frankfurt am Main bestätigt Rechtsprechung zu zehnjähriger Verjährungsfrist bei Filesharing - Beklagter vollumfänglich verurteilt


10:40 Uhr

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

BaumgartenBrandt GbR

Internationales Handelszentrum, IHZ
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin
T +49 30 20 60 97 90-0
F +49 30 20 60 97 90-20
E info@bb-legal.de
W www.baumgartenbrandt.de


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Mit Urteil vom 11.11.2015 (Az. 2-06 S 14/15) hat das Landgericht Frankfurt am Main erneut entschieden, dass für den Schadensersatzanspruch nach der Lizenzanalogie auch bei Filesharing-Handlungen die zehnjährige Verjährungsfrist nach § 102 S. 2 UrhG i.V.m. § 852 BGB Anwendung findet.

Diese Auffassung hatte das Landgericht bereits in seiner nunmehr rechtskräftigen Entscheidung vom 08.07.2015, Az. 2-06 S 21/14 (vgl. MMR 2015, 746 und GRUR-RR 2015, 431) überzeugend dargelegt.

Die von BaumgartenBrandt Rechtsanwälten vertretene Klägerin und Berufungsklägerin hatte den Beklagten wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung des Spielfilms "Niko - ein Rentier hebt ab" im Jahr 2010 außergerichtlich abmahnen lassen und verlangte neben dem Schadensersatz nach der Lizenzanalogie in Höhe von 400,00 EUR Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 555,60 EUR.

Beide Forderungen wurden in zweiter Instanz vollumfänglich zugesprochen und der Beklagte unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 31 C 2480/14 (96)) zur Zahlung von insgesamt 955,60 EUR nebst Zinsen sowie zur Kostentragung in beiden Instanzen verurteilt. Die Revision wurde zugelassen.


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Quelle: www.baumgartenbrandt.de
Link: http://www.baumgartenbrandt.de/landgeri ... erurteilt/


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~




LG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.11.2015, Az. 2-06 S 14/15

Nurbekloppt
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1716 Beitrag von Nurbekloppt » Montag 30. November 2015, 16:15

Steffen hat geschrieben:Landgericht Frankfurt am Main bestätigt Rechtsprechung zu zehnjähriger Verjährungsfrist bei Filesharing - Beklagter vollumfänglich verurteilt

Zu dem Aktenzeichen finde ich (noch) nichts bzw. ein anderes Urteil - wird hier gemogelt und verunsichert? Kein Volltext da - und der ist / wäre interessant....

Ich warte noch auf mein LG-Berufungsverfahren- seit gewonnenem Urteil vorm AG und Berufung seitens Baumgarten noch nichts wieder gehört- seit 4 Monaten Funkstille.

Ich berichte weiter!

nurbekloppt

ASS
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1717 Beitrag von ASS » Montag 30. November 2015, 16:18

Kennst du doch: Tarnen,täuschen und verpi.....n!!! War wahrscheinlich ein Versäumnisurteil zugunsten von BB!!!
Wird daher breit getreten!!

GeduldigerIgel
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1718 Beitrag von GeduldigerIgel » Montag 30. November 2015, 18:43


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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1719 Beitrag von Steffen » Montag 30. November 2015, 23:23

Update: BaumgartenBrandt: Landgericht Bochum bejaht in zweiter Instanz Haftung des Anschlussinhabers


23:20 Uhr


LG Bochum, Urteil vom 13.08.2015, Az. I-8 S 34/15
- jetzt im Volltext: www.justiz.nrw.de



Auszug:
  • (...) Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht die tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (BGH Urt. v. 12.05.2010 - I ZR 121/08 "Sommer unseres Lebens"). Diese Vermutung kann allerdings widerlegt werden, da es sich um eine "tatsächliche" und nicht um eine gesetzliche Vermutung nach § 292 ZPO handelt. Dabei muss der Anschlussinhaber seine Verantwortlichkeit im Rahmen des Zumutbaren substantiiert bestreiten sowie Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs, nämlich der Alleintäterschaft eines andren Nutzers des Internetanschlusses ergibt (BGH, Urt. v. 15.11.2012 - I ZR 74/12 "Morpheus"). Der Anschlussinhaber genügt seiner ihn diesbezüglich treffenden sekundären Darlegungslast dadurch, indem er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständig Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber auch im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen verpflichtet (BGH, Urt. v. 08.01.2014 - I ZR 169/12 "BearShare").

    Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts ist die Beklagte ihrer sekundären Darlegungslast nicht ausreichend nachgekommen. Sie hat mit den allgemeinen Angaben, dass auch ihr Ehemann sowie ihr Sohn den Internetanschluss genutzt haben, nicht die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs dargelegt. Aus dem unsubstantiierten Vortrag der Beklagten kann weder gefolgert werden, dass ein Dritter im streitgegenständlichen Zeitpunkt Zugang zu dem Anschluss hatte, noch, dass ein Dritter die Datei über den Anschluss angeboten hat. Die Beklagte trägt weder etwas zum konkreten Nutzungsverhalten der Familienmitglieder vor, noch, über welche Geräte der Internetanschluss im streitgegenständlichen Zeitpunkt genutzt wurde. (...)
.........


LG Bochum, Urteil vom 13.08.2015, Az. I-8 S 34/15

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1720 Beitrag von Kohlenpitt » Dienstag 1. Dezember 2015, 09:12

Genau hier unterscheiden sich Amtsgerichte und Lg in Ihren Entscheidungen.
Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts ist die Beklagte ihrer sekundären Darlegungslast nicht ausreichend nachgekommen. Sie hat mit den allgemeinen Angaben, dass auch ihr Ehemann sowie ihr Sohn den Internetanschluss genutzt haben, nicht die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs dargelegt. Aus dem unsubstantiierten Vortrag der Beklagten kann weder gefolgert werden, dass ein Dritter im streitgegenständlichen Zeitpunkt Zugang zu dem Anschluss hatte, noch, dass ein Dritter die Datei über den Anschluss angeboten hat. Die Beklagte trägt weder etwas zum konkreten Nutzungsverhalten der Familienmitglieder vor, noch, über welche Geräte der Internetanschluss im streitgegenständlichen Zeitpunkt genutzt wurde.
27
Die Beklagte hat zumindest fahrlässig gehandelt.
Es gibt ein BGH Urteil. Das Amtsgerichte umsetzen, und für mich als Laien Landgerichte einfach Kippen.
Irgendwie sollte man alles durchziehen bis zum Schluss, damit die Richter der Landgerichte Tagelang an den Urteilsbegründungen sitzen.
Aber diese werden ja auch schon vorgedruckt sein..

Trotzdem unglaublich wie die Gedanken von dem Amtsgerichten zu den Landgerichten auseinandergehen .

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