Abmahnungen von Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hi, ich habe heute den gleichen Brief gekriegt (1 zu 1). Es wird auch die Summe von 450€ verlangt, ansonsten wird der Mahnverfahren eingeleitet. Überlege mich gerade ob ich zahlen soll oder es auf eine Klage ankommen lassen. Habe eine gute Verteidungsstrategie, aber weiß nicht ob es sich lohnt so viele Nerven und Zeit zu verlieren. Ich überlege noch ein bisschen, wollte Ihnen nur mitteilen.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo @PetraB,
was hat denn der Anwalt deiner Verwandten zur Verjährungsfrage gesagt? Er wird doch bestimmt diesen Sachverhalt geprüft haben, bevor er zur Zahlung riet.
VG Steffen
was hat denn der Anwalt deiner Verwandten zur Verjährungsfrage gesagt? Er wird doch bestimmt diesen Sachverhalt geprüft haben, bevor er zur Zahlung riet.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo Steffen, weitere Details habe ich nicht, auch nicht ob die Beratung offiziell war und überhaupt schriftlich irgendwas vorgelegt wurde (Dorf...) War nur damals bei der Abgabe der UE behilflich (daher hab ich die alten Daten/Fristen noch) und bekam das so als Rückmeldung (wie auch alle weiteren Briefe).
Mit Restmonaten + 3 Jahre, also 31.12.2014, läge man aber eigentlich richtig?
Wie gesagt, hier wurde gezahlt und ist damit durch, aber vielleicht wäre das ja noch für andere interessant...
Mit Restmonaten + 3 Jahre, also 31.12.2014, läge man aber eigentlich richtig?
Wie gesagt, hier wurde gezahlt und ist damit durch, aber vielleicht wäre das ja noch für andere interessant...
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
O.K. Danke für die Info.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Auch ich erhielt heute Post von Sasse: Bis 02.12.2015 jetzt nur noch 450 Euro zahlen, "andernfalls wird das Mahnverfahren einzuleiten sein".
Macht es Sinn, Sasse mal mitzuteilen, dass mein Haushalt aus vier volljährigen Personen besteht (Ehefrau, zwei erwachsene Kinder) und alle Mitglieder des Haushalts den erhobenen Vorwurf bestreiten?
Macht es Sinn, Sasse mal mitzuteilen, dass mein Haushalt aus vier volljährigen Personen besteht (Ehefrau, zwei erwachsene Kinder) und alle Mitglieder des Haushalts den erhobenen Vorwurf bestreiten?
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Nein. Denn man sollte dann genau wissen, was man schreibt.
Es gibt doch auch nicht viel, nach dem 450 Euro-Vergleichsangebot.
VG Steffen
Es gibt doch auch nicht viel, nach dem 450 Euro-Vergleichsangebot.
- 1. Ich nehme diesen an und zahle 450,- €. Der Rechtsstreit ist damit erledigt.
2. Ich nehme diesen nicht an, dann wird es mit fehlender Rückantwort dem Abmahner ersichtlich.
- 2.1 Es passiert nichts - Glück gehabt.
2.2. es wird ein MB beantragt
- 2.2.1. diesen kann man erst einmal selbst widersprechen
2.2.1.1 wird kein Anspruch begründet (Klage im Mahnverfahren) - Glück gehabt
2.2.1.1. wird ein Anspruch begründet
- a) vergleicht man sich sofort außergerichtlich
b) verteidigt sich aktiv - bitte mit Anwalt
- a) vergleicht man sich sofort außergerichtlich
2.4. es wird kein MB beantragt sondern Klage eingereicht- a) vergleicht man sich sofort außergerichtlich
b) verteidigt sich aktiv - bitte mit Anwalt
- 2.2.1. diesen kann man erst einmal selbst widersprechen
- 2.1 Es passiert nichts - Glück gehabt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo,
melde mich hier auch zum ersten Mal zu Wort. Hoffe das mir jemand weiterhelfen kann..
Habe 2011 die bekannte Abmanhnung von S&P erhalten. Heute trudelte dann das Schreiben ein in dem die € 450,- eingefordert werden.
Allerdings lautete die Klage damals schon auf den Namen meines Vaters (wohnte damals noch zu Hause und habe logischerweise das selbe Netzwerk genutzt. Nun ist mein Vater aber seit mittlerweile 2 Jahren verstorben.
Ist trotzdem jemand haftbar für diese Streitigkeit? Eventuell die Mutter die noch in diesem besagten Haushalt wohnt oder gar ich selbst? Habe zu dieser Frage leider keine Antwort über die Suchfunktion gefunden.
Hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann..
melde mich hier auch zum ersten Mal zu Wort. Hoffe das mir jemand weiterhelfen kann..
Habe 2011 die bekannte Abmanhnung von S&P erhalten. Heute trudelte dann das Schreiben ein in dem die € 450,- eingefordert werden.
Allerdings lautete die Klage damals schon auf den Namen meines Vaters (wohnte damals noch zu Hause und habe logischerweise das selbe Netzwerk genutzt. Nun ist mein Vater aber seit mittlerweile 2 Jahren verstorben.
Ist trotzdem jemand haftbar für diese Streitigkeit? Eventuell die Mutter die noch in diesem besagten Haushalt wohnt oder gar ich selbst? Habe zu dieser Frage leider keine Antwort über die Suchfunktion gefunden.
Hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann..
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo,
wer war denn im Jahr 2011 Anschlussinhaber? Vater oder Sohn?
Dann, auf welchen Namen hast Du die ModUE abgegeben.
Wenn alles auf Vaters Namen lief, bist Du raus.
Ich würde dem Anwalt mitteilen, das der Anschlussinhaber verstorben ist. Basta...
wer war denn im Jahr 2011 Anschlussinhaber? Vater oder Sohn?
Dann, auf welchen Namen hast Du die ModUE abgegeben.
Wenn alles auf Vaters Namen lief, bist Du raus.
Ich würde dem Anwalt mitteilen, das der Anschlussinhaber verstorben ist. Basta...
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo,
auch bei mir ist nach 3 Jahren Funkstille (Abmahnung 2012, modUE ohne Anwalt) und kurz vor Ablauf der 3-jährigen Verjährungsfrist besagter 450€ Serienbrief eingegangen. (Sasse geht ja laut Schreiben implizit "Hemmung der Verjährung" auch nur von 3 Jahren aus, ist ja auch ein positiver Effekt)
Wie angekündigt würde ohne Zahlung "das Mahnverfahren" einzuleiten sein.
Der Terminkalender bei Sasse scheint ja zumindest gut zu funktionieren, mal schauen ob es nur bei heißer Luft und holprig formulierten Anschreiben bleibt.
Die 12-13 Rechtsanwälte im Hamburger Sasse Büro scheinen ja laut Briefkopf gegen Stand 2012 auch öfters ausgetauscht zu werden, die Abmahntätigkeit ist wahrscheinlich auch nicht gerade der Traumjob nach dem Studium, der sich gut im Lebenslauf macht und mit dem man sich Abends nach Feierabend so richtig gut wie der Anwalt im "Fall für 2" fühlt.
Hoffe Sasse hat nicht den "Matulla" aus dem Ruhestand engagiert, der würde alle Medienfreibeuter (Die E-Mail Adresse im Schreiben bei Sasse ist tatsächlich piraterie@sasse-partner.com) überführen. Oh Mist, heute morgen war der Schornsteinfeger da, ich hatte schon gleich die Vermutung, dass der Bart falsch ist - das war Matulla auf Recherche bei mir :-)
Kleiner Spaß am Rande.
Hefte den Schrieb erstmal ab, möglichem Mahnbescheid wird widersprochen und dann sehen wir, inwieweit meine folgende Verteidigungsstrategie
ggf. bei einem Verfahren unter Hinzuziehung einer der empfohlenen Anwälte aus dem Forum Bestand hat.
* Mehrpersonenhaushalt mit Internetzugriff - Vortrag mit gerichtlichen Argumenten, die Steffen an anderer Stelle im Forum zusammenfasste
* Für mich zuständige Amts/Landgerichte (nicht Bayern) entschieden in Abmahnfällen (z.B. hinsichtlich sekundärer Darlegungslast) mit Augenmaß
* Anzweiflung der Beweissicherheit der eingesetzten Guardaley Software / z.B. Rechtsprechung OLG Köln - muss ich wenn es soweit wäre, noch mal genauer prüfen
PS: Danke an das Forum, hat sehr viel geholfen, nur dumm für Steffen, dass er immer alles lesen muss.
Leider!
auch bei mir ist nach 3 Jahren Funkstille (Abmahnung 2012, modUE ohne Anwalt) und kurz vor Ablauf der 3-jährigen Verjährungsfrist besagter 450€ Serienbrief eingegangen. (Sasse geht ja laut Schreiben implizit "Hemmung der Verjährung" auch nur von 3 Jahren aus, ist ja auch ein positiver Effekt)
Wie angekündigt würde ohne Zahlung "das Mahnverfahren" einzuleiten sein.
Der Terminkalender bei Sasse scheint ja zumindest gut zu funktionieren, mal schauen ob es nur bei heißer Luft und holprig formulierten Anschreiben bleibt.
Die 12-13 Rechtsanwälte im Hamburger Sasse Büro scheinen ja laut Briefkopf gegen Stand 2012 auch öfters ausgetauscht zu werden, die Abmahntätigkeit ist wahrscheinlich auch nicht gerade der Traumjob nach dem Studium, der sich gut im Lebenslauf macht und mit dem man sich Abends nach Feierabend so richtig gut wie der Anwalt im "Fall für 2" fühlt.
Hoffe Sasse hat nicht den "Matulla" aus dem Ruhestand engagiert, der würde alle Medienfreibeuter (Die E-Mail Adresse im Schreiben bei Sasse ist tatsächlich piraterie@sasse-partner.com) überführen. Oh Mist, heute morgen war der Schornsteinfeger da, ich hatte schon gleich die Vermutung, dass der Bart falsch ist - das war Matulla auf Recherche bei mir :-)
Kleiner Spaß am Rande.
Hefte den Schrieb erstmal ab, möglichem Mahnbescheid wird widersprochen und dann sehen wir, inwieweit meine folgende Verteidigungsstrategie
ggf. bei einem Verfahren unter Hinzuziehung einer der empfohlenen Anwälte aus dem Forum Bestand hat.
* Mehrpersonenhaushalt mit Internetzugriff - Vortrag mit gerichtlichen Argumenten, die Steffen an anderer Stelle im Forum zusammenfasste
* Für mich zuständige Amts/Landgerichte (nicht Bayern) entschieden in Abmahnfällen (z.B. hinsichtlich sekundärer Darlegungslast) mit Augenmaß
* Anzweiflung der Beweissicherheit der eingesetzten Guardaley Software / z.B. Rechtsprechung OLG Köln - muss ich wenn es soweit wäre, noch mal genauer prüfen
PS: Danke an das Forum, hat sehr viel geholfen, nur dumm für Steffen, dass er immer alles lesen muss.
Leider!
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Lief alles auf den Namen meines Vaters. Sowohl der Anschluss als auch die ModUE.BBGegner hat geschrieben:Hallo,
wer war denn im Jahr 2011 Anschlussinhaber? Vater oder Sohn?
Dann, auf welchen Namen hast Du die ModUE abgegeben.
Wenn alles auf Vaters Namen lief, bist Du raus.
Ich würde dem Anwalt mitteilen, das der Anschlussinhaber verstorben ist. Basta...
Allerdings wurde der Anschluss durch meine Mutter (vermute ich zum jetzigen Zeitpunkt) nie umgemeldet und läuft weiterhin auf seinen Namen. Spiel das in dem Fall eine Rolle?
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Letztes Jahr um die Zeit gingen auch diese Briefe mit den 450€ raus, hatte aber glaube niemand mehr geschrieben was raus geworden ist.
Verjähre auch ende des Jahres mal schauen ob ich auch noch Post bekomme.
Verjähre auch ende des Jahres mal schauen ob ich auch noch Post bekomme.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Habe den Brief auch bekommen (Hemmung der Verjährung etc) und bei mir verjährt es nicht dieses Jahr sondern nächstes, also am 31.12.2016. Irgend jemand ist dort in Rage geraten und hat ausnahmslos an alle gesendet?
Merkwürdig finde ich, dass hier alle Mahnungen die vor dem 1.1.2012 erhalen wurden auch schon verjährt sein müssten und trotzdem werden sie noch von Sasse geplagt? PetraB hat sogar gezahlt, obwohl ihre Angelegenheit schon letztes Jahr verjährt ist?!
Merkwürdig finde ich, dass hier alle Mahnungen die vor dem 1.1.2012 erhalen wurden auch schon verjährt sein müssten und trotzdem werden sie noch von Sasse geplagt? PetraB hat sogar gezahlt, obwohl ihre Angelegenheit schon letztes Jahr verjährt ist?!
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Das ist einfach ein (wirtschaftlich) schlauer Schachzug der Sasse-Jünger. Zur Erläuterung zitiere ich mal aus der Wikipedia:
Das ganze legt natürlich zu Grunde, dass der Anspruch tatsächlich inzwischen verjährt ist und die Verjährung nicht durch irgendwelche Aktionen seitens der beteiligten Parteien gehemmt wurde. Aber das zu entscheiden bedarf einer Einzelfallprüfung durch Rechtsgelehrte aus dem echten Leben
So lange ich also nicht sage: "Moment mal, das ist aber verjährt", prüft niemand, ob der Anspruch, den Sasse geltend macht, auch tatsächlich besteht. Wenn ich als 2011 oder früher Abgemahnter jetzt also diesen Drohbrief bekomme, mich einschüchtern lasse und zahle, ist das im Grunde nur eine freundliche Spende an die sympathische Kanzlei. Und ich vermute einfach mal, dass PetraB nicht die einzige ist, die trotz (vermutlich) eingetretener Verjährung gezahlt hat.Seite „Verjährung (Deutschland)“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 15. Oktober 2015, 15:03 UTC. hat geschrieben:Der Schuldner bekommt ein (dauerndes) Leistungsverweigerungsrecht, die „Einrede der Verjährung“ (§ 214 BGB). Einrede bedeutet, dass die Verjährung nicht von Amts wegen berücksichtigt wird, sondern vom Schuldner geltend gemacht werden muss.
Das ganze legt natürlich zu Grunde, dass der Anspruch tatsächlich inzwischen verjährt ist und die Verjährung nicht durch irgendwelche Aktionen seitens der beteiligten Parteien gehemmt wurde. Aber das zu entscheiden bedarf einer Einzelfallprüfung durch Rechtsgelehrte aus dem echten Leben
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo, auch ich habe heute diesen 450 Euro Brief mit selben wortlaut wie bei allen anderen erhalten.
Ich habe das erste Schreiben im Januar 2012 erhalten und der Fall würde Ende diesen Jahres verjähren.
Ich werde nicht darauf reagieren und auch weiter abwarten.
Was bedeutet eigentlich "Hemmung der Verjährung" ist das eine Art Verlängerung der Verjährung ?
Was ist eigentlich wenn der Mahnbescheid von S&P noch dieses Jahr beantragt wird aber dass Gericht ihn erst nächstes Jahr zustellt ?
Ich habe das erste Schreiben im Januar 2012 erhalten und der Fall würde Ende diesen Jahres verjähren.
Ich werde nicht darauf reagieren und auch weiter abwarten.
Was bedeutet eigentlich "Hemmung der Verjährung" ist das eine Art Verlängerung der Verjährung ?
Was ist eigentlich wenn der Mahnbescheid von S&P noch dieses Jahr beantragt wird aber dass Gericht ihn erst nächstes Jahr zustellt ?
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Hallo,
ich habe heute zum ersten Mal die Mahnung von S&P erhalten.
Ich habe mich schon in das Thema eingelesen, wollte aber fragen, da ich darüber noch nichts gefunden habe, ob ich auch eine mod. UE abschicken soll, wenn eine Störerhaftung vorliegt, oder ob nun anderes Handeln besser wäre. Am liebsten würde ich ohne einen Anwalt vorgehen.
Bin momentan noch sehr geschockt und würde mich über Rat freuen.
ich habe heute zum ersten Mal die Mahnung von S&P erhalten.
Ich habe mich schon in das Thema eingelesen, wollte aber fragen, da ich darüber noch nichts gefunden habe, ob ich auch eine mod. UE abschicken soll, wenn eine Störerhaftung vorliegt, oder ob nun anderes Handeln besser wäre. Am liebsten würde ich ohne einen Anwalt vorgehen.
Bin momentan noch sehr geschockt und würde mich über Rat freuen.
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Alle Jahre wieder:
Mahnbescheids-/Klageankündigungen
kurz vorm Jahresende!
Aktuell versendete außergerichtliche Schriftsätze (Muster):
Natürlich verstehe ich es, dies sei vorangestellt. Aber! Jeder der - 2012 - eine Abmahnung erhielt und eine mod. UE abgab oder nicht - aber die Zahlung verweigerte - muss bedenken, dass Ansprüche bzw. Forderungen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist außergerichtlich / gerichtlich gelten gemacht werden können. Auch wenn viele Betroffene vielleicht über einen langen Zeitraum nicht mehr lasen, ist der Rechtsstreit damit noch nicht beendet.
Und gerade zum Jahresende hin, werden sehr viele Abmahner und Inkassos wieder aktiv.
a) außergerichtlicher Einigungsversuch mit Drohung MB / Klage i.V.m. Fristsetzung altes Jahr
b) MB (Antrag altes Jahr)
c) Klage (Einreichung altes Jahr)
Ziel:
Hektik, Panik, Nervenzusammenbrüche sind hierbei fehl am Platz.
Es gibt nur zu beachten:
VG Steffen
Mahnbescheids-/Klageankündigungen
kurz vorm Jahresende!
Aktuell versendete außergerichtliche Schriftsätze (Muster):
Code: Alles auswählen
(...) Sehr geehrte...
in oben bezeichneter Angelegenheit konnte eine Einigung leider nicht erzielt werden, so dass wir zur Hemmung der Verjährung beauftragt worden sind, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.
Zur Vermeidung der gerichtlichen Auseinandersetzung ist unsere Mandantin letztmalig zum Abschluss eines Vergleichs bereit und hierbei auf Sie zuzugehen. Sollte bis zum
**.12.2015
ein Betrag in Höhe von EUR 450,00 auf unserem Anderkonto eingehen, wird unsere Mandantin die Angelegenheit als erledigt betrachten. Andernfalls wird wie vorstehend angekündigt das Mahnverfahren einzuleiten sein. Wir bitten um Verständnis für die Tatsache, dass diese Frist aus prozessualen Gründen nicht verlängert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
... (...)
Code: Alles auswählen
(...) Sehr geehrte...
in oben bezeichneter Angelegenheit werden wir nunmehr, da die Vergleichsbemühungen unserer Man-dantin als gescheitert gelten müssen, auftragsgemäß Klage einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
... (...)
Natürlich verstehe ich es, dies sei vorangestellt. Aber! Jeder der - 2012 - eine Abmahnung erhielt und eine mod. UE abgab oder nicht - aber die Zahlung verweigerte - muss bedenken, dass Ansprüche bzw. Forderungen innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist außergerichtlich / gerichtlich gelten gemacht werden können. Auch wenn viele Betroffene vielleicht über einen langen Zeitraum nicht mehr lasen, ist der Rechtsstreit damit noch nicht beendet.
Und gerade zum Jahresende hin, werden sehr viele Abmahner und Inkassos wieder aktiv.
a) außergerichtlicher Einigungsversuch mit Drohung MB / Klage i.V.m. Fristsetzung altes Jahr
b) MB (Antrag altes Jahr)
c) Klage (Einreichung altes Jahr)
Ziel:
- a) Außergerichtlicher Einigungsversuch
b) Hemmung der Verjährung (MB für mind. 6 Monate)
- a) Klage
b) Verjährung.
Hektik, Panik, Nervenzusammenbrüche sind hierbei fehl am Platz.
Es gibt nur zu beachten:
- 1. Ich nehme diesen an und zahle 450,- €. Der Rechtsstreit ist damit erledigt.
2. Ich nehme diesen nicht an, dann wird es mit fehlender Rückantwort dem Abmahner ersichtlich.
- 2.1 Es passiert nichts - Glück gehabt.
2.2. es wird ein MB beantragt
- 2.2.1. diesen kann man erst einmal selbst widersprechen
2.2.1.1 wird kein Anspruch begründet (Klage im Mahnverfahren) - Glück gehabt
2.2.1.1. wird ein Anspruch begründet
- a) vergleicht man sich sofort außergerichtlich
b) verteidigt sich aktiv - bitte mit Anwalt
- a) vergleicht man sich sofort außergerichtlich
2.4. es wird kein MB beantragt sondern Klage eingereicht- a) vergleicht man sich sofort außergerichtlich
b) verteidigt sich aktiv - bitte mit Anwalt
- 2.2.1. diesen kann man erst einmal selbst widersprechen
- 2.1 Es passiert nichts - Glück gehabt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Beiträge: 5
- Registriert: Montag 15. September 2014, 20:40
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Genau dieses Schreiben habe ich nach 2,5 Jahren Schweigens erhalten.Und abgeheftet. Und ich dachte es wäre schon vorbei.Lag dort auf Wiedervorlage.
MfG
MfG
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- Beiträge: 5
- Registriert: Montag 15. September 2014, 20:40
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Nachtrag:Mir haben sie auch Nachlaß gegeben, von ursprünglich 800,- Eur, auf 450,- Danke. Sehr großzügig.
MfG
MfG
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
ich durfte mir das "Flugblatt" heute ansehen. Mit der Preissenkung haben sie auch sowohl an der technischer Ausstattung als auch am Personal gespart, der Schrieb sieht im Original einer Kanzlei nicht würdig aus. Kein Vergleich zur Abmahnung selber.
Briefkopf auf Kanzleipapier fotokopiert (der Kopierer muss dringend gewartet werden) und den Text aufgedruckt. Zum guten Schluss noch die Unterschrift mies eingescannt und druntergepappt. Erbärmlich.
Briefkopf auf Kanzleipapier fotokopiert (der Kopierer muss dringend gewartet werden) und den Text aufgedruckt. Zum guten Schluss noch die Unterschrift mies eingescannt und druntergepappt. Erbärmlich.
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- Registriert: Freitag 20. November 2015, 18:11
Re: Abmahnungen von Sasse & Partner
Ich habe auch den Bettelbrief bekommen. Meine angebliche Urheberrechtsverletzung soll 2012 stattgefunden haben.
Da ich mich nach Abgabe der modUE nicht mehr mit dem Abmahnwesen beschäftigt habe ist mir die aktuelle Gesetzeslage nicht bekannt. Wurde der fliegende Gerichtsstand abgeschafft?
Muss einer dieser Schreibtischtäter dann mehrere hundert Kilometer auf sich nehmen um mir im Gericht gegenüber zu stehen?
Wie schaut es mit meiner Verjährungsfrist Ende des Jahres aus?
Da ich mich nach Abgabe der modUE nicht mehr mit dem Abmahnwesen beschäftigt habe ist mir die aktuelle Gesetzeslage nicht bekannt. Wurde der fliegende Gerichtsstand abgeschafft?
Muss einer dieser Schreibtischtäter dann mehrere hundert Kilometer auf sich nehmen um mir im Gericht gegenüber zu stehen?
Wie schaut es mit meiner Verjährungsfrist Ende des Jahres aus?