Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
LG Nürnberg schlägt vor 250.-Euro an BB zu zahlen, Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Was meint ihr?? RA kostet ca. 200.-Euro, +250BB= 450.-Euro
Wäre mir den Aufwand schon wert da ich nicht extra nach NBG fahren müßte!! Wäre außerdem 1Tag Urlaub etc.
Trotzdem ärgert es mich diesen De..en das Geld hinterherzuwerfen!! [/b][/b]
Was meint ihr?? RA kostet ca. 200.-Euro, +250BB= 450.-Euro
Wäre mir den Aufwand schon wert da ich nicht extra nach NBG fahren müßte!! Wäre außerdem 1Tag Urlaub etc.
Trotzdem ärgert es mich diesen De..en das Geld hinterherzuwerfen!! [/b][/b]
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Klar, dass einige Richter einen Vergleich vorschlagen, ist doch weniger Arbeit.
Dann muss man sich auch nicht mit der Thematik auseinandersetzen.
Leider ist hier ein Gefälle zu beobachten, manche haben sich richtig gut eingearbeitet und wissen, was läuft.
Andere wiederum nicht.
Warum mache aber nicht die Bremse ziehen, wenn die Zeugen nicht das sind, was vorgegeben wird, verstehe ich einfach nicht.
Dann muss man sich auch nicht mit der Thematik auseinandersetzen.
Leider ist hier ein Gefälle zu beobachten, manche haben sich richtig gut eingearbeitet und wissen, was läuft.
Andere wiederum nicht.
Warum mache aber nicht die Bremse ziehen, wenn die Zeugen nicht das sind, was vorgegeben wird, verstehe ich einfach nicht.
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
@ ASS
Es erscheint mir ein sehr niedriger Vorschlag. Es kommt darauf an, was eingeklagt war und wie das LG die Summe begründet.
VG denker75
Es erscheint mir ein sehr niedriger Vorschlag. Es kommt darauf an, was eingeklagt war und wie das LG die Summe begründet.
VG denker75
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
[quoteem]Es erscheint mir ein sehr niedriger Vorschlag[/quoteem]
Bei mir wurden 100 angeraten.
@ Ass einfach den eigenen RA kontaktieren , wegen Chancen auf dem LG .
Dieser hat ja die Infos .... bei Münchner Gerichte würde ich es mir überlegen, aber sonst durchziehen.
Die vielen Jahre und jetzt wegen ein Paar € Aufgeben.
Baumgarten Herr Tarek Issa dem würde ich nicht nachgeben, für den Murks den er immer verzettelt.
Der Richter bei mir war Fassungslos ,als der RA behauptete Baumgarten würde gewissenhaft die Blätter mit den Begründungen versenden per Fax..
Dann der Satz zum Richter .... Da ist sicher das Papier vom gericht abhanden gekommen...
Leises Gelächter von allen Seiten.....
Ne durchziehen bis zum Schluss ... ist es schon wert!
Bei mir wurden 100 angeraten.
@ Ass einfach den eigenen RA kontaktieren , wegen Chancen auf dem LG .
Dieser hat ja die Infos .... bei Münchner Gerichte würde ich es mir überlegen, aber sonst durchziehen.
Die vielen Jahre und jetzt wegen ein Paar € Aufgeben.
Baumgarten Herr Tarek Issa dem würde ich nicht nachgeben, für den Murks den er immer verzettelt.
Der Richter bei mir war Fassungslos ,als der RA behauptete Baumgarten würde gewissenhaft die Blätter mit den Begründungen versenden per Fax..
Dann der Satz zum Richter .... Da ist sicher das Papier vom gericht abhanden gekommen...
Leises Gelächter von allen Seiten.....
Ne durchziehen bis zum Schluss ... ist es schon wert!
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Eingeklagt wurden die 955.-Euros.
Das LG will wegen der ip Ermittlung ein Gutachten zur Software das laut LG bei 6-8TEUR
liegen soll, zusätzlich das das vorbringen eines Tathergangs zum Zeitpunkt des loggens
nur Vorgetragen wurden, jedoch keine Zeugen!!! Das würde die Vermutung für die mögliche
Täterschaft vom Anschlussinhabers nicht ausreichend entkräften!!!
Glaube das LG will hier für BB Partei ergreifen!!! Problem ist nur wenn der Richter für BB ist,
dann kann ich einpacken da auf dem OLG nur noch die Verfahrenswidrigkeiten des
LG angegangen werden kann!!
Bin am überlegen!! Wie gesagt 250.-€ plus mein RA!!!
Dann hätte ich wenigstens Ruhe mit dem Scheiss!!
Das LG will wegen der ip Ermittlung ein Gutachten zur Software das laut LG bei 6-8TEUR
liegen soll, zusätzlich das das vorbringen eines Tathergangs zum Zeitpunkt des loggens
nur Vorgetragen wurden, jedoch keine Zeugen!!! Das würde die Vermutung für die mögliche
Täterschaft vom Anschlussinhabers nicht ausreichend entkräften!!!
Glaube das LG will hier für BB Partei ergreifen!!! Problem ist nur wenn der Richter für BB ist,
dann kann ich einpacken da auf dem OLG nur noch die Verfahrenswidrigkeiten des
LG angegangen werden kann!!
Bin am überlegen!! Wie gesagt 250.-€ plus mein RA!!!
Dann hätte ich wenigstens Ruhe mit dem Scheiss!!
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
ASS hat geschrieben:Eingeklagt wurden die 955.-Euros.
Das LG will wegen der ip Ermittlung ein Gutachten zur Software das laut LG bei 6-8TEUR
liegen soll, zusätzlich das das vorbringen eines Tathergangs zum Zeitpunkt des loggens
nur Vorgetragen wurden, jedoch keine Zeugen!!! Das würde die Vermutung für die mögliche
Täterschaft vom Anschlussinhabers nicht ausreichend entkräften!!!
Glaube das LG will hier für BB Partei ergreifen!!! Problem ist nur wenn der Richter für BB ist,
dann kann ich einpacken da auf dem OLG nur noch die Verfahrenswidrigkeiten des
LG angegangen werden kann!!
Bin am überlegen!! Wie gesagt 250.-€ plus mein RA!!!
Dann hätte ich wenigstens Ruhe mit dem Scheiss!!
@ASS
Meines Wissen gibt es zum ganzen Thema nur ein Urteil des LG Nürnberg, allerdings als 1.Instanz. Da haben sie richtig zugelangt (2500 € Schadenersatz). Von der Berufungskammer ist noch nichts zu finden. Von daher ist das ein günstiger Vorschlag. Oder die haben inzwischen erkannt, dass die Schadensberechnungen jenseits von gut und böse sind. Wäre mal interessant, was in den übrigen 60 (?) Verfahren in Nürnberg so passiert.
Auch hast du das Risiko bei Verlust, dass die hohen Gutachterkosten der Verlierer zahlen muss. Gegen das Berufungsurteil beim Landgericht gibt es keine Rechtsmittel, wenn nicht die Revision zum BGH zugelassen wird. Das ist z.B. bei den Münchnern nie der Fall, obwohl die Urteile schon aus der Reihe fallen.
Nur so ein Gefühl: Wenn du dir nicht sicher bist, dass das Gutachten zu deinen Gunsten ausgeht, ist der Vorschlag vielleicht ganz gut. Aber letztlich entscheiden musst du es.
Also mal drüber schlafen...
VG denker75
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
BaumgartenBrandt unterliegt erneut mit Filesharing-Klage
vor dem Amtsgericht Düsseldorf
13.20 Uhr
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
WAGNER HALBE Rechtsanwälte
Hohenstaufenring 44-46
50674 Köln
Tel.: (0221) 3500 67 80
Fax: (0221) 3500 67 84
E-Mail: info@wagnerhalbe.de
Web: www.wagnerhalbe.de
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Mit Urteil vom 06.10.2015 (Az. 57 C 8581/14) hat das Amtsgericht Düsseldorf erneut eine auf Schadensersatz und Kostenerstattung gerichtete Klage nach vorangegangener Filesharing-Abmahnung abgewiesen.
Die Klägerin, ein amerikanisches Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen aus Los Angeles, hatte den Beklagten zunächst 2010 von der auf Filesharing-Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin wegen einer vorgeblich über seinen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzung abmahnen lassen. Da der Beklagte hierauf ausschließlich den mit der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungsanspruch erfüllt hatte, klagte der abmahnende Rechteinhaber schließlich die mit der Abmahnung gleichfalls geltend gemachten Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein. Dies ohne jeden Erfolg - die Klage wurde vollumfänglich von dem Amtsgericht Düsseldorf abgewiesen.
In den Entscheidungsgründen zum Urteil vom 6.10.2015 für das Amtsgericht Düsseldorf sinngemäß wie folgt aus:
Schließlich handelt es sich bei der Internetnutzung um einen völlig alltäglichen Vorgang, der nicht konkret erinnert werden kann und über den auch kein Buch geführt wird. Im Zeitpunkt der Abmahnung lag die behauptete Rechtsverletzung schon nahezu fünf Monate zurück, sodass bereits zu diesem Zeitpunkt dem Anschlussinhaber nicht mehr bekannt sein musste und auch von diesem nicht mehr aufgeklärt werden konnte, welche Person denn nun den Anschluss zum Zeitpunkt des Downloads vor etwa fünf Monaten konkret genutzt hatte. Insoweit trug der Beklagte ergänzend im Rahmen seiner Darlegungslast erschöpfend vor, er habe seine Söhne zwar nach Erhalt der Abmahnung befragt, diese hätten die Verletzungshandlung jedoch nicht zugegeben.
Weitere im Rahmen einer familiären Gemeinschaft zumutbare Aufklärungsmöglichkeiten standen dem Beklagten nicht zur Verfügung. Dass die den Internetanschluss mit nutzenden Söhne ihrerseits gegenüber dem Beklagten nicht zugaben, das Werk der Klägerin über Filesharing verbreitet zu haben, führt nach Ansicht des Gerichts nicht dazu, dass als allein möglicher Täter einzig der Beklagte verbleibt. Es ist nämlich nach Überzeugung des Gerichts ebenso gut möglich, dass einer der Söhne die Rechtsverletzung zwar begangen, dies dem Beklagten gegenüber jedoch nicht zugegeben hat.
Auch ein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung scheidet nach Ansicht des Gerichts aus. Die Störerhaftung setzt die Verletzung von Prüfpflichten voraus. Solche bestehen gegenüber volljährigen Mitnutzern aber nicht.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Quelle: www.anwalt.de
anwalt.de services AG
Rollnerstr. 8
D-90408 Nürnberg
Tel.: +49 911 81515-0
Fax: +49 911 81515-101
Mail: info@anwalt.de
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vor dem Amtsgericht Düsseldorf
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Mit Urteil vom 06.10.2015 (Az. 57 C 8581/14) hat das Amtsgericht Düsseldorf erneut eine auf Schadensersatz und Kostenerstattung gerichtete Klage nach vorangegangener Filesharing-Abmahnung abgewiesen.
Die Klägerin, ein amerikanisches Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen aus Los Angeles, hatte den Beklagten zunächst 2010 von der auf Filesharing-Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin wegen einer vorgeblich über seinen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzung abmahnen lassen. Da der Beklagte hierauf ausschließlich den mit der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungsanspruch erfüllt hatte, klagte der abmahnende Rechteinhaber schließlich die mit der Abmahnung gleichfalls geltend gemachten Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein. Dies ohne jeden Erfolg - die Klage wurde vollumfänglich von dem Amtsgericht Düsseldorf abgewiesen.
In den Entscheidungsgründen zum Urteil vom 6.10.2015 für das Amtsgericht Düsseldorf sinngemäß wie folgt aus:
- Nach der Rechtsprechung des BGH besteht zunächst eine durch den Anschlussinhaber zu widerlegende tatsächliche Vermutung dafür, dass dieser seinen Internetanschluss allein nutzt und damit auch nur dieser als Täter für eine etwaig darüber begangene Rechtsverletzung infrage kommt. Diese gegen den Anschlussinhaber sprechende Vermutung ist aber bereits dann widerlegt, wenn außer dem Anschlussinhaber noch weitere Personen freien Zugriff auf den Anschluss hatten.
In diesem Fall ist die Täterschaft des Anschlussinhabers nicht wahrscheinlicher als die einer der übrigen Nutzer - ebenso gut wie der Anschlussinhaber könnte nämlich auch einer der anderen Nutzer des maßgeblichen Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung begangen haben. Zusätzlich hat der Anschlussinhaber im Rahmen der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast sodann prozessual vorzutragen, dass die betreffenden weiteren Mitbenutzer ernsthaft als mögliche Täter in Betracht kommen. In diesem Umfang trifft den Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch eine Recherchepflicht.
Schließlich handelt es sich bei der Internetnutzung um einen völlig alltäglichen Vorgang, der nicht konkret erinnert werden kann und über den auch kein Buch geführt wird. Im Zeitpunkt der Abmahnung lag die behauptete Rechtsverletzung schon nahezu fünf Monate zurück, sodass bereits zu diesem Zeitpunkt dem Anschlussinhaber nicht mehr bekannt sein musste und auch von diesem nicht mehr aufgeklärt werden konnte, welche Person denn nun den Anschluss zum Zeitpunkt des Downloads vor etwa fünf Monaten konkret genutzt hatte. Insoweit trug der Beklagte ergänzend im Rahmen seiner Darlegungslast erschöpfend vor, er habe seine Söhne zwar nach Erhalt der Abmahnung befragt, diese hätten die Verletzungshandlung jedoch nicht zugegeben.
Weitere im Rahmen einer familiären Gemeinschaft zumutbare Aufklärungsmöglichkeiten standen dem Beklagten nicht zur Verfügung. Dass die den Internetanschluss mit nutzenden Söhne ihrerseits gegenüber dem Beklagten nicht zugaben, das Werk der Klägerin über Filesharing verbreitet zu haben, führt nach Ansicht des Gerichts nicht dazu, dass als allein möglicher Täter einzig der Beklagte verbleibt. Es ist nämlich nach Überzeugung des Gerichts ebenso gut möglich, dass einer der Söhne die Rechtsverletzung zwar begangen, dies dem Beklagten gegenüber jedoch nicht zugegeben hat.
Auch ein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung scheidet nach Ansicht des Gerichts aus. Die Störerhaftung setzt die Verletzung von Prüfpflichten voraus. Solche bestehen gegenüber volljährigen Mitnutzern aber nicht.
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
BBisnotmyfriend hat geschrieben:Hatten wir schon mal.abgemahnter_1337 hat geschrieben:sodele, Urteilsverkündung war am 10.09., das urteil wurde meines wissens am 14.09. zugestellt. habe soeben mit dem zuständigen Landgericht telefoniert, es liegt mit heutigem stand keine Berufung vor. ich gehe somit davon aus, dass das Thema durch und das urteil nun rechtskräftig ist. sehe ich das richtig? ich werde zwar noch vorsichtshalber bis montag warten, aber dann werde ich mich mit meinem Anwalt besprechen, ob es sinn macht, die 110% Sicherheitsleistung einzuzahlen um meine kosten von ihnen zu bekommen. was haltet ihr davon?
Die Fälle werden von gewissen Landgerichten gebündelt bearbeitet.
Bei mir hat sich auch ein anderes LG gemeldet als im Urteil angegeben. Ca. 150 km weit weg.
Steht ausdrücklich im Gerichtsurteil, dass der Fall vor dem LG XXXX eingereicht werden muss (AG und LG gleicher Ort )
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
[quoteem]Steht ausdrücklich im Gerichtsurteil, dass der Fall vor dem LG XXXX eingereicht werden muss (AG und LG gleicher Ort )[/quoteem]
Tja steht im Schreiben.... aber entspricht nicht der Realität!
Tja steht im Schreiben.... aber entspricht nicht der Realität!
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Mir sind erst gar keine Anwaltskosten angefallen für meinen Anwalt, habe alles soweit selbst gemacht und bis zum Schluss ohne Anwalt durchgehalten.
Ein wenig gewundert hats mich das ich keine Honorar Infos bekam, aber egal, BB hat ja zurückgezogen, ich hab nix zahlen müssen, mein Anwalt bekommt sein Geld.
Alle glücklich, ach ne doch nicht BB nicht.
Auf BB's Facebook Seite müssen wohl schon Beleidigungen gefallen sein, da sind so Postings von wegen das die dann geklagt haben.
Bin ich froh das ich mich zusammen reißen konnte, dort nichts zu schreiben, Gründe die zu beleidigen haben wir ja alle genug.
@ASS
schwere Entscheidung, die könnten ja immer noch die Klage(n) zurück ziehen.
Ich glaube ich würde es lieber drauf ankommen lassen, mit einer Zahlung gibt man ja auch noch zu das man schuldig ist.
Ich war gleich gegen einen Vergleich, mein Anwalt genauso.
Was sagt denn Dein Anwalt dazu?
Ein wenig gewundert hats mich das ich keine Honorar Infos bekam, aber egal, BB hat ja zurückgezogen, ich hab nix zahlen müssen, mein Anwalt bekommt sein Geld.
Alle glücklich, ach ne doch nicht BB nicht.
Auf BB's Facebook Seite müssen wohl schon Beleidigungen gefallen sein, da sind so Postings von wegen das die dann geklagt haben.
Bin ich froh das ich mich zusammen reißen konnte, dort nichts zu schreiben, Gründe die zu beleidigen haben wir ja alle genug.
@ASS
schwere Entscheidung, die könnten ja immer noch die Klage(n) zurück ziehen.
Ich glaube ich würde es lieber drauf ankommen lassen, mit einer Zahlung gibt man ja auch noch zu das man schuldig ist.
Ich war gleich gegen einen Vergleich, mein Anwalt genauso.
Was sagt denn Dein Anwalt dazu?
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Nochmals ...
Es liegt ein Ab-Mahnschreiben im Briefkasten.
Das Herz rast , man hat einen Schock.
Monatelang hofft man es kommt nicht mehr ,an schreiben.
Paradox stand im ersten schreiben von Baumgarten in der TAT! Wir bitten um keine Telefonische Kontaktaufnahme!
Das grenzt an Frechheit. Und Abzocke !
Gerade deshalb sollte man bis zum Schluss durchziehen, nicht den Kopf in den Sand stecken.
Mein Seeliger Vater , riet mir damals immer , eine Sache zuende zu bringen (Dialket) , sonst wirst Du im Leben es zu nichts bringen, denn damit zerstörst Du dein Selbstwertgefühl!
Das bedeutet, bei jeglichen Auseinandersetzungen wirst dann in Zukunft klein beigeben.
Mehr als 5 Jahre geht das schon...
Und die Amtsgerichte Urteilen ja nicht nach Lust und Liebe......
Kopf hoch die paar Euros bringen uns nicht um ....
Es liegt ein Ab-Mahnschreiben im Briefkasten.
Das Herz rast , man hat einen Schock.
Monatelang hofft man es kommt nicht mehr ,an schreiben.
Paradox stand im ersten schreiben von Baumgarten in der TAT! Wir bitten um keine Telefonische Kontaktaufnahme!
Das grenzt an Frechheit. Und Abzocke !
Gerade deshalb sollte man bis zum Schluss durchziehen, nicht den Kopf in den Sand stecken.
Mein Seeliger Vater , riet mir damals immer , eine Sache zuende zu bringen (Dialket) , sonst wirst Du im Leben es zu nichts bringen, denn damit zerstörst Du dein Selbstwertgefühl!
Das bedeutet, bei jeglichen Auseinandersetzungen wirst dann in Zukunft klein beigeben.
Mehr als 5 Jahre geht das schon...
Und die Amtsgerichte Urteilen ja nicht nach Lust und Liebe......
Kopf hoch die paar Euros bringen uns nicht um ....
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Amtsgericht Böblingen: Klageabweisung. Boll AG i.L. vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ralf Baumgarten. Trotz Hinweise des Gerichts wurde kein Übertragungsvertrag vorgelegt (fehlende Aktivlegitimation)
11.20 Uhr
Wie die Hamburger Kanzlei ...
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Dr. Wachs Rechtsanwälte
Osterstraße 116 | 20259 Hamburg
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 | 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de | Web: www.dr-wachs.de
Zusammenstellung einiger ausgewählter Entscheidungen
der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte: Link
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
... informiert, wurde mit dem Urteil des Amtsgericht (AG) Böblingen (Urt. v. 17.07.2014, Az. 21 C 843/14) eine unbegründete Filesharingklage der "Boll AG i.L." vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt Dr. Ralf Baumgarten erfolgreich abgewiesen, da die Klägerin nicht schlüssig dargelegt hat, dass sie hinsichtlich des Films: "Far Cry" die Inhaberin der Nutzungsrechte ist.
Abmahnfall
Der Beklagte und seine Ehefrau (beide Anschlussinhaber) wurden wegen dem Filmwerk: "Far Cry" (RI: Boll KG, Produktionskosten ca. 30 Millionen US Dollar, Erstveröffentlichung DVD 23.10.2009) abgemahnt. Das Abmahnschreiben erfolgte am 21.08.2009 und bezog sich auf einen Log vom 05.06.2009.
Den Internetanschluss konnten neben dem Beklagten, seine Ehefrau und die beiden Kinder selbstständig mitbenutzen.
Mit Schreiben vom 10.05.2013 (Anl. K 9, Bl. 36 d. A.) bestätigte die Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG der Klägerin, dass dieser das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Filmwerk "Far Cry" für unbestimmte Zeit ab 01.01.2009 übertragen wurde durch die Boll KG.
Antrag des Beklagten
Urteil
Entscheidungsgründe
AW3P (Nach-) Gedanken
Zuerst einmal Glückwunsch an den Beklagten und den Prozessbevollmächtigten, die Kanzlei "Dr. Wachs Rechtsanwälte (Hamburg)". Macht es deutlich, das man mit Erhalt einer Klageschrift bzw. Anspruchsbegründung nach einem widersprochenen Mahnbescheid einen "Anwalt seines Vertrauens" beauftragen sollte und generell Foren, wie der IGGDAW und AW3P, sowie anonyme nichtjuristische Laien-Pfuscher, wie zum Beispiel: "princess15114" und "Shual", - strikt - zu meiden sind!
AW3P Meinung der anderen Art
Der wahre Takt(vor)geber in Deutschland
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Autor: Steffen Heintsch für AW3P
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
AG Böblingen, Urteil vom 17.07.2014, Az. 21 C 843/14
11.20 Uhr
Wie die Hamburger Kanzlei ...
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Dr. Wachs Rechtsanwälte
Osterstraße 116 | 20259 Hamburg
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 | 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de | Web: www.dr-wachs.de
Zusammenstellung einiger ausgewählter Entscheidungen
der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte: Link
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
... informiert, wurde mit dem Urteil des Amtsgericht (AG) Böblingen (Urt. v. 17.07.2014, Az. 21 C 843/14) eine unbegründete Filesharingklage der "Boll AG i.L." vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt Dr. Ralf Baumgarten erfolgreich abgewiesen, da die Klägerin nicht schlüssig dargelegt hat, dass sie hinsichtlich des Films: "Far Cry" die Inhaberin der Nutzungsrechte ist.
- Hinweis:
Abkürzung "i.L.": in Liquidation; GmbH, die sich nach Auflösung (z.B. durch Gesellschafterbeschluss) in Liquidation befindet.
Abmahnfall
Der Beklagte und seine Ehefrau (beide Anschlussinhaber) wurden wegen dem Filmwerk: "Far Cry" (RI: Boll KG, Produktionskosten ca. 30 Millionen US Dollar, Erstveröffentlichung DVD 23.10.2009) abgemahnt. Das Abmahnschreiben erfolgte am 21.08.2009 und bezog sich auf einen Log vom 05.06.2009.
- Hinweis:
Im Klageverfahren wurde aber der 23.05.2009 als Log benannt.
Den Internetanschluss konnten neben dem Beklagten, seine Ehefrau und die beiden Kinder selbstständig mitbenutzen.
Mit Schreiben vom 10.05.2013 (Anl. K 9, Bl. 36 d. A.) bestätigte die Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG der Klägerin, dass dieser das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Filmwerk "Far Cry" für unbestimmte Zeit ab 01.01.2009 übertragen wurde durch die Boll KG.
Antrag des Beklagten
- (...) Der Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.
Er bestreitet die Aktivlegitimation der Klägerin. Im übrigen erhebt er die Einrede der Verjährung. (...)
Urteil
- (...) hat das Amtsgericht Böblingen durch die Richterin am Amtsgericht "..." aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25.06.2014 für Recht erkannt:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (...)
Streitwert:
Klageantrag Ziff. 1: 400,00 EUR
Klageantrag Ziff. 2: 652,00 EUR (...)
Entscheidungsgründe
- (...) Die Klage ist zulässig, aber unbegründet.
Die Klägerin hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz aus der behaupteten Rechtsverletzung vom 23.05.2009 bezüglich des Filmwerks "Far Cry", weil sie nicht schlüssig dargelegt hat, dass sie Inhaberin der Nutzungsrechte ist.
Trotz entsprechenden Hinweises hat die Klägerin einen Übertragungsvertrag nicht vorgelegt. Die vorgelegte Anlage K 9 reicht für die Überzeugung des Gerichts nicht aus. Aus dieser ergibt sich lediglich, dass die Boll KG der Klägerin bestätigt, Nutzungsrechte von der Boll Kino Beteiligungs GmbH & Co. KG erhalten zu haben, ohne dass der Übertragungsvertrag als solcher vorgelegt wäre.
Selbst wenn feststünde, dass eine solche Übertragung erfolgt wäre, wäre die Klage unbegründet, weil der Beklagte wegen der behaupteten Urheberrechtsverletzung am 23.05.2009 nicht abgemahnt wurde. Im übrigen würde der Beklagte nicht als Täter haften, da dieser seiner sekundären Darlegungslast genügt hat, indem er vortrug, dass andere Personen Zugang zum Internetanschluss hatten und ebenfalls als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Umstände dafür, dass eine Haftung des Beklagten dennoch in Frage kommt, hat die Klägerin nicht dargelegt.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Abs. 1 ZPO.
Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergibt sich aus §§ 708 Ziff. 11, 711 ZPO. (...)
AW3P (Nach-) Gedanken
Zuerst einmal Glückwunsch an den Beklagten und den Prozessbevollmächtigten, die Kanzlei "Dr. Wachs Rechtsanwälte (Hamburg)". Macht es deutlich, das man mit Erhalt einer Klageschrift bzw. Anspruchsbegründung nach einem widersprochenen Mahnbescheid einen "Anwalt seines Vertrauens" beauftragen sollte und generell Foren, wie der IGGDAW und AW3P, sowie anonyme nichtjuristische Laien-Pfuscher, wie zum Beispiel: "princess15114" und "Shual", - strikt - zu meiden sind!
AW3P Meinung der anderen Art
Der wahre Takt(vor)geber in Deutschland
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Autor: Steffen Heintsch für AW3P
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AG Böblingen, Urteil vom 17.07.2014, Az. 21 C 843/14
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
So, mit Anwalt gesprochen. Bei 250.-Euro an BB wäre folgende Rechnung :
Gesamtkosten bei Eingang auf einen Vergleich mit BB wären es ca. 200.-€ Anwalt,
ca. 200.-€ Gerichtskosten, 250 an BB. Gesamt 650.-€
Bei einem Urteil schlechtesten Falls 2000.-€ Das ist mir der Scheiss wert!!!
Die sollen nichts haben!! Nur Kosten!!!
Übrigens besteht das Gericht auf ein Gutachten zur Software. Glaube nicht
das BB dies als Kläger vorfinanziert!! Kosten vom Gericht geschätzt 5-8TE!!
Einzige Lichtblick wäre ein Rückzieher von BB wie mittlerweile so häufig!!!
Bis dahin sind garantiert noch einige Urteile am LG zu berichten!!
Schlechtesten Falls einigt man sich vor Gericht!!
Mein Entschluss steht fest!! Keine Gnade für Abzocker!!
Gesamtkosten bei Eingang auf einen Vergleich mit BB wären es ca. 200.-€ Anwalt,
ca. 200.-€ Gerichtskosten, 250 an BB. Gesamt 650.-€
Bei einem Urteil schlechtesten Falls 2000.-€ Das ist mir der Scheiss wert!!!
Die sollen nichts haben!! Nur Kosten!!!
Übrigens besteht das Gericht auf ein Gutachten zur Software. Glaube nicht
das BB dies als Kläger vorfinanziert!! Kosten vom Gericht geschätzt 5-8TE!!
Einzige Lichtblick wäre ein Rückzieher von BB wie mittlerweile so häufig!!!
Bis dahin sind garantiert noch einige Urteile am LG zu berichten!!
Schlechtesten Falls einigt man sich vor Gericht!!
Mein Entschluss steht fest!! Keine Gnade für Abzocker!!
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
@ASS
Ich denke mal, BB wird einen Rückzieher machen, da sie es generell ablehnen, den Kostenvorschuss für ein neues Gutachten zu leisten.
Falls es sich um die Gardaley-Software handelt, die bis Anfang 2011 im Einsatz war, dann liegt beim LG Berlin bereits ein Gutachten von BB vor (aus dem Jahr 2011). Dort haben Sie selbst bewiesen, dass die Software nicht richtig protokolliert und die Beweise keinen Bestand haben.
Wenn es hart auf hart kommt, kann dein Anwalt es anfordern.
Ich denke mal, BB wird einen Rückzieher machen, da sie es generell ablehnen, den Kostenvorschuss für ein neues Gutachten zu leisten.
Falls es sich um die Gardaley-Software handelt, die bis Anfang 2011 im Einsatz war, dann liegt beim LG Berlin bereits ein Gutachten von BB vor (aus dem Jahr 2011). Dort haben Sie selbst bewiesen, dass die Software nicht richtig protokolliert und die Beweise keinen Bestand haben.
Wenn es hart auf hart kommt, kann dein Anwalt es anfordern.
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Ja, Abmahnung war von 12/2009!!!
Damit wäre ein Gang zum Ag bereits in meinen Augen Betrug!!!
Hoffe das hierzu mal einige Urteile vom LG kommen!! Da die
Urteile von den AG´s erst ab 2013.... Hierzu muss man sagen
das BB wußte das die Software vor 2011 keinen Bestand
als Beweismittel vor Gericht hat!! Und zu guterletzt noch der
angeboten Zeuge der sich an Tausende Ermittlungen erinnern
soll während er Kaffee trank....
Wie gesagt ich ziehe es durch und freue mich schon auf Feb. 2016!!
7 lange Jahre den Scheiss!! Aber Aufgeben gibts nicht!!!
Bei 200.-Euro vor dem Gang zum LG hätte ich mir´s vielleicht
überlegt da ich mir einiges an Zeit und Kosten gespart hätte!!
Aber BB ist einfach zu Geldgeil!! Vergleich trotz gewonnenen
Urteil beim AG 500.-€!!! Das war das letzte Wort von BB!!
So nicht!!! Hoffe es werden andere auch nicht "Schwach"!!
Damit wäre ein Gang zum Ag bereits in meinen Augen Betrug!!!
Hoffe das hierzu mal einige Urteile vom LG kommen!! Da die
Urteile von den AG´s erst ab 2013.... Hierzu muss man sagen
das BB wußte das die Software vor 2011 keinen Bestand
als Beweismittel vor Gericht hat!! Und zu guterletzt noch der
angeboten Zeuge der sich an Tausende Ermittlungen erinnern
soll während er Kaffee trank....
Wie gesagt ich ziehe es durch und freue mich schon auf Feb. 2016!!
7 lange Jahre den Scheiss!! Aber Aufgeben gibts nicht!!!
Bei 200.-Euro vor dem Gang zum LG hätte ich mir´s vielleicht
überlegt da ich mir einiges an Zeit und Kosten gespart hätte!!
Aber BB ist einfach zu Geldgeil!! Vergleich trotz gewonnenen
Urteil beim AG 500.-€!!! Das war das letzte Wort von BB!!
So nicht!!! Hoffe es werden andere auch nicht "Schwach"!!
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Wenn du das auch weißt, warum gehts du dann nicht dagegen vor?
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Wird Thema vor Gericht!!
Hier handelt es sich schlichtweg um Betrug in meinen Augen!!
Noch besser das BB selbst hier klagte!! Von "Nichtwissen" keine Spur!!
Hier handelt es sich schlichtweg um Betrug in meinen Augen!!
Noch besser das BB selbst hier klagte!! Von "Nichtwissen" keine Spur!!
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Hat das was zu sagen das BB web nicht erreichbar ist??
Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
[quoteemASS]Hat das was zu sagen das BB web nicht erreichbar ist?[/quoteem]
Anfänglich, Domaininhaber ist immer noch BB. Ich denke, es gibt auch kein Gesetz, das einen / einer Kanzlei vorschreibt, das man seine HP online halten muss.
In letzter Zeit war es öfters zu beobachten das die HP übers Wochenende offline war. Das kann sehr viele Ursachen haben. Die Genaue - kenne ich nicht.
Letztlich ist es auch irrelevant für einen Abgemahnten, denn man ist ja per E-Mail, Telefon, Fax, Briefpost erreichbar.
VG Steffen
Anfänglich, Domaininhaber ist immer noch BB. Ich denke, es gibt auch kein Gesetz, das einen / einer Kanzlei vorschreibt, das man seine HP online halten muss.
In letzter Zeit war es öfters zu beobachten das die HP übers Wochenende offline war. Das kann sehr viele Ursachen haben. Die Genaue - kenne ich nicht.
Letztlich ist es auch irrelevant für einen Abgemahnten, denn man ist ja per E-Mail, Telefon, Fax, Briefpost erreichbar.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte
Genau - sie haben auch hier weder vorschuss für zeugen (von ihnen aufgerufen...) noch das vom richter angefordertePer.Son hat geschrieben:@ASS
Ich denke mal, BB wird einen Rückzieher machen, da sie es generell ablehnen, den Kostenvorschuss für ein neues Gutachten zu leisten.
Falls es sich um die Gardaley-Software handelt, die bis Anfang 2011 im Einsatz war, dann liegt beim LG Berlin bereits ein Gutachten von BB vor (aus dem Jahr 2011). Dort haben Sie selbst bewiesen, dass die Software nicht richtig protokolliert und die Beweise keinen Bestand haben.
Wenn es hart auf hart kommt, kann dein Anwalt es anfordern.
gutachten über guardaley einbezahlt... die wollen nur kassieren..!
und wie per.son schon sagt, ein gutachten über guardaley gibt es in berlin ja...
das wollen BB aber seltsamerweise nicht benutzen....!
durchziehen bis zum ende...! und wenn es zum BGH gehen sollte - das ist mir der mist nun wert...!!