Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4741 Beitrag von Steffen » Freitag 15. Mai 2015, 12:54

Hallo @Leo13,

es ist schon einmal vorbildlich (ohne jeglichen Hintergedanken), dass Du dich umfassend informierst und Wissen aneignest.

Ausgangslage ist eine Abmahnung für 1 TV-Serie. Die weiteren Gedankengänge und Ausrichtungen müssen damit auch nur auf diese 1 TV-Serie liegen.

Warum? Wenn man vielleicht doch ein fleißiger Filesharer war (ohne einer persönlichen Unterstellung von meinereiner), geloggt wurde, über einen Auskunftsbeschluss durch den Provider beauskunftet, können für den entsprechenden Anschlussinhaber weitere Abmahnungen folgen. Dies ist ein Sachverhalt, auf den ich Hinweise, da ich es nicht weiß.

Natürlich möchte ich diese 1 Abmahnung vom Tische haben - warum auch immer -
  • a) gebe ich eine mod. UE ab (prüfe, ob ich diese nicht evtl. gleich erweitre)
    b) Privatvergleich
    • ba) schriftlich
      bb) fernmündlich
Wobei ich persönlich das Telefongespräch vorziehe, da es am Unkompliziertesten und Schnellsten vonstattengeht. Was zu beachten ist: Hier nachlesen und sich danach orientieren.

Wenn man sich mit WF angemessen und höflich unterhält, wird - wenn man wie Du einen Vergleich möchte - meistens eine Lösung gefunden werden. Ob man nun die geforderte Summe sehr weit, oder überhaupt nach unten korrigiert, weiß ich nicht. Dies muss man eben schauen. Selbst wenn kein kostengünstigerer Vergleich zustande käme, geht es nur um die Summe aus der Abmahnung.

Nur man sollte schon Wissen, was man da tut.

VG Steffen

Leo13
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4742 Beitrag von Leo13 » Freitag 15. Mai 2015, 13:33

Dank für Deinen Tipp.

Konkret geht es um eine bestimmte Episode einer bestimmten Staffel einer TV-Serie aber das ist vermutlich egal.
a) (prüfe, ob ich diese nicht evtl. gleich erweitre)
Was meinst Du damit?
Wobei ich persönlich das Telefongespräch vorziehe
Dann verstehe ich aber nicht ganz, wieso immer so wehemend darauf hingeweisen wird, daß man unter keinen Umständen Kontakt mit W&F aufnehmen sollte.

Danke
Leo13

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4743 Beitrag von Steffen » Freitag 15. Mai 2015, 13:40

Steffen hat geschrieben:a) gebe ich eine mod. UE ab (prüfe, ob ich diese nicht evtl. gleich erweitre)
Leo13 hat geschrieben:Was meinst Du damit?
Wenn man z.B. noch weitere Folgen der Seite gezogen hat, kann man diese mit auflisten. Hat man keinen Plan, lässt man die Finger davon.


Steffen hat geschrieben:Wobei ich persönlich das Telefongespräch vorziehe ...
Leo13 hat geschrieben:Dann verstehe ich aber nicht ganz, wieso immer so vehement darauf hingewiesen wird, dass man unter keinen Umständen Kontakt mit W&F aufnehmen sollte.
Du hast gefragt, ich habe geantwortet! Entweder
  • a) schriftlich oder
    b) fernmündlich.
Eben je nach Gusto. Ich persönlich ziehe aber ein Gespräch immer vor. Letztendlich ist es aber dir überlassen.

VG Steffen

Leo13
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4744 Beitrag von Leo13 » Freitag 15. Mai 2015, 14:29

Steffen hat geschrieben: Wenn man z.B. noch weitere Folgen der Seite gezogen hat, kann man diese mit auflisten. Hat man keinen Plan, lässt man die Finger davon.
Es wäre möglich, kann ich im Moment nicht prüfen.
Sollte man dann nur die TV-Serie, ggf. noch Staffel benennen ohne die explizit genannte Folge oder prophylaktisch alle denkbaren Folgen dieser Staffel?

Läuft man dann nicht Gefahr, daß sich der Streitwert ändert und es teurer wird?

Leo13

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4745 Beitrag von Steffen » Freitag 15. Mai 2015, 15:47

Wie schon gesagt. Keinen Plan, dann lässt man lieber die Hände davon.

VG Steffen

verweigerer
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4746 Beitrag von verweigerer » Samstag 16. Mai 2015, 10:26

Gibt es hier jemand, bei dem die WF wirklich verklagt haben? Ich meine nachdem der Mahnbescheid wiedersprochen wurde. Also wirklich bis zum Gericht und keine aussergerichtliche Einverständigung o.Ä.? Ich habe in anderen Foren gelesen, dass trotz RA und mod. UE und bezahlte Abmahnungen vor ca. drei Jahren, die Leute jetzt (kurz vor Ablauf der Verjährung) wieder "Vorbereitung auf Klageverfahren", dann "Vorbereitung auf KV abgeschlossen" etc. bekommen. Dies würde bedeuten, dass mit den Tausenden von Schreiben, die WF überhaupt nicht prüfen oder prüfen wollen, ob die Abmahnung bezahlt wurde und zwar auch die mod.UE über RA auch akzeptiert worden ist und trotzdem versuchen, die Leute einzuschuchtern und weiter abzuzocken. Ich habe auch gelesen, dass die WF auch nicht wirklich im Gericht riskieren würde, wenn das Ganze über bitt****t gelaufen ist, weil die ipoque GmbH, die alle IPs ermittelt haben ebenfalls sich zum down-, upload über bitt****t angeschlossen hat (sonst kann sie diese IPs gar nicht ermitteln) und da dies genauso für die ipoque und/oder WF illegal ist, würde die WF im Gericht gar nicht riskieren. Ich meine die Beweise müssen doch legal gesammelt, damit diese wirklich im Gericht akzeptiert werden?
Was jetzt auf den NEWS der eigenen Seite von WF steht (welche Klafeverfahren sie im Gericht gewonnen haben), ist eher uninteressant, weil dort auch nicht steht worum es genau geht (ob die IP und den upload über bitt****t und auch über die ipoque GmbH ermittelt wurde oder sonst irgendwie und in den meisten Fällen geht es um große Firmen, die verklagt wurden oder eben private Leute, die Songs oder Hörbücher geladen haben jedoch wahrscheinlich nicht über bitt****t.
Also gibt es wirklich jemand hier im Forum, der über bitt****t ermittelt wurde und richtig bis zu Gericht auch dann verklagt worden ist oder eher nur wie standardmäßig bei WF gedroht, bis etwas dann vor Gericht verhandelt worden ist und auch dann bezahlt?
Nö ich nicht und ich schicke auch keine $UE$ , weil somit denke ich mal, dass man trotzdem etwas zugibt (zumindest, dass der down/- upload über den eigenen Anschluss erfolgt ist und sonst müssen die WF dies im Gericht erst beweisen, wenn es dazu überhaupt kommt).

Sieht mal doch hier https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... icht-9343/
Die ipoque GmbH wurde selbst zu 1200 € abgemahnt, weil sie selber zum upload angeschlossen war und die Gerichte würden dann auch nicht wirklich die Ermittlung der ipoque einfach so annehmen, weil diese sehr viel Fehler gemacht hat und damit auch tausende Nutzer zu Unrecht bereits abgemahnt worden sind. 1-2-3-s

verweigerer
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4747 Beitrag von verweigerer » Samstag 16. Mai 2015, 14:05

@Werniman

bist du auch über ipoque GmbH ermittelt worden? und in welchem LG haben dich dann die WF verklagt? LG München? Ich habe gelesen, dass meistens die WF nur in München klagen, weil die dort Chance auf Gewinn auch haben. Bei mir wäre LG B****n zuständig und dort meine ich, hätten die nicht so gute Chancen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4748 Beitrag von Steffen » Samstag 16. Mai 2015, 14:09

[quoteemverweigerer]Gibt es hier jemand, bei dem die WF wirklich verklagt haben? Ich meine, nachdem der Mahnbescheid widersprochen wurde. Also wirklich bis zum Gericht und keine Außergerichtliche Einverständigung o.Ä.?[/quoteem]
Einmal die schnöde Werbe- und Panikpropaganda des Abmahners durchforsten: Oh, entschuldige, las erst später- ist ja für dich nicht relevant.


[quoteemverweigerer]Ich habe in anderen Foren gelesen, dass trotz RA und mod. UE und bezahlte Abmahnungen vor ca. drei Jahren, die Leute jetzt (kurz vor Ablauf der Verjährung) wieder "Vorbereitung auf Klageverfahren", dann "Vorbereitung auf KV abgeschlossen" etc. bekommen. Dies würde bedeuten, dass mit den Tausenden von Schreiben, die WF überhaupt nicht prüfen oder prüfen wollen, ob die Abmahnung bezahlt wurde und zwar auch die mod. UE über RA auch akzeptiert worden ist und trotzdem versuchen, die Leute einzuschüchtern und weiter abzuzocken.[/quoteem]
Bitte einmal die Quelle benennen. Wenn es wirklich in deinem Einzelfall so ist, kannst du ja zivilrechtliche oder strafrechtliche Schritte ausschöpfen.


[quoteemverweigerer]Ich habe auch gelesen, dass die WF auch nicht wirklich im Gericht riskieren würde, wenn das Ganze über bitt****t gelaufen ist, weil die ipoque GmbH, die alle IPs ermittelt haben ebenfalls sich zum down-, upload über bitt****t angeschlossen hat (sonst kann sie diese IPs gar nicht ermitteln) und da dies genauso für die ipoque und/oder WF illegal ist, würde die WF im Gericht gar nicht riskieren. Ich meine die Beweise müssen doch legal gesammelt, damit diese wirklich im Gericht akzeptiert werden?[/quoteem]
Mhm, es gibt aber mittlerweile genügend - von ungläubigen Beklagten - gesponserte unabhängige Gerichtsgutachten, die Deine These nicht folgen. Im Gegenteil. Diese Behauptungen ins Blaue, nach rechtswidriger Sammlung von IP-Adressen und angeblichen illegalen Uploads der Logfirmen selbst, gehen schon seit Jahren hinweg. Du kannst einmal davon ausgehen, wenn Du selbst - außer deinen Lesungen der lilabunten Forenwelt - nichts Beweisbares auf der Hand hast, was einen Fehler in deinem konkreten Einzelfall belegt, dass man gegen dieser Logfirma - keine - Chance hat, die Ermittlungen anzufechten. Man wäre wieder nur einer, der erneut ein kostengünstiges Gutachten für "ipoque" sponsert.


[quoteemverweigerer]Also gibt es wirklich jemand hier im Forum, der über bitt****t ermittelt wurde und richtig bis zu Gericht auch dann verklagt worden ist, oder eher nur wie standardmäßig bei WF gedroht, bis etwas dann vor Gericht verhandelt worden ist und auch dann bezahlt?[/quoteem]
Ich dachte der Vorwurf lautet regelmäßig:

(...) unerlaubtes und rechtswidriges öffentliches Zugänglichmachen des urheberrechtlich geschützten Werkes zum Herunterladen für andere Teilnehmer des P2P-Netzwerkes (...)

und nicht:

(...) unerlaubtes und rechtswidriges öffentliches Zugänglichmachen des urheberrechtlich geschützten Werkes in BitTorrent (...)


[quoteemverweigerer]Nö ich nicht und ich schicke auch keine $UE$ , weil somit denke ich mal, dass man trotzdem etwas zugibt (zumindest, dass der down/- upload über den eigenen Anschluss erfolgt ist und sonst müssen die WF dies im Gericht erst beweisen, wenn es dazu überhaupt kommt).[/quoteem]
Dies ist letztendlich deine Entscheidung, aber du verkennst trotzdem die Verteilung der Beweislast in Filesharingfällen, sowie die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung. Mit der durch die Logfirma ermittelte IP und durch den Provider, über eine Gestattungsverfahren (§ 101 Abs. 9 UrhG), beauskunfteten Anschlussinhaber, steht erst einmal schon eine tatsächliche Vermutung fest, das der AI zumindest für diesen Verstoß verantwortlich ist. Dem AI ob-liegt dann eine sekundäre Darlegungslast, wie es zum Vorwurf am Anschluss aussah. Hier hilft nicht nur Denken und Bauchgefühl weiter. Solltest du keine einstweilige Verfügung erhalten - gut, wenn ist es unsinnig anwaltlich ungeprüft diesen, von dir gewählten Schritt zu gehen.


[quoteemverweigerer]Sieht mal doch hier https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... icht-9343/
Die ipoque GmbH wurde selbst zu 1.200 € abgemahnt, weil sie selber zum upload angeschlossen war und die Gerichte würden dann auch nicht wirklich die Ermittlung der ipoque einfach so annehmen, weil diese sehr viel Fehler gemacht hat und damit auch tausende Nutzer zu Unrecht bereits abgemahnt worden sind.[/quoteem]
Hier wäre es schon von Vorteil den ganzen Sachverhalt (+ alle Dokumente zum benannten Verfahren) zu lesen.


VG Steffen

Papahotel
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4749 Beitrag von Papahotel » Sonntag 17. Mai 2015, 07:10

Hallo Forum,

nachdem ich mich 2012 auf einen außergerichtlichen Vergleich, nach Erhebung des Klageverfahrens geeinigt habe, trudelte gestern vom Amtsgericht in München ein Info- Schreiben über die Kostenfestsetzung der Herren Waldorf Frommer ein. Fast 400 € mal wieder.
Ist schon happig nach fast DREI Jahren kommen die wieder.
Streitwert ist mit voller Summe berechnet worden 956 habe aber rund 250 weniger bezahlt.

Kosten Mahnverfahren Rechtszug und Gerichtskosten .... Alles anwaltlich beglaubigt.

Wie soll ich jetzt vorgehen ?

Gruß

Pu

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4750 Beitrag von Steffen » Sonntag 17. Mai 2015, 10:00

Papahotel hat geschrieben:Montag 16. Juli 2012, 09:44
... ich habe die Mahnung vom Amtsgericht am Freitag im Briefkasten gehabt. Hatte schon lange nicht mehr hier das Forum benutzt und hab gleich festgestellt das Walldorf ja eine schöne Klagewelle am Laufen hat.
Im Moment schwanke ich in meiner Entscheidung, soll ich gleich zahlen? Ist dann alles erledigt oder soll ich der gerichtlichen Mahnung widersprechen und auf die Klageerhebung warten und mich dann vergleichen? Bzw. kann ich nach Klageerhebung dann auf die Forderungen eingehen? Ich will aus den 1200 Euro ja nicht das doppelte werden lassen.
Bei mir ging es um eine Hörspielfolge von den ???
.............................................
Sonntag 17. Mai 2015, 07:10
Nachdem ich mich 2012 auf einen außergerichtlichen Vergleich, nach Erhebung des Klageverfahrens geeinigt habe, trudelte gestern vom Amtsgericht in München ein Info-Schreiben über die Kostenfestsetzung der Herren Waldorf Frommer ein. Fast 400 € mal wieder.
Ist schon happig nach fast DREI Jahren kommen die wieder.
Streitwert ist mit voller Summe berechnet worden 956 habe aber rund 250 weniger bezahlt.
Kosten Mahnverfahren Rechtszug und Gerichtskosten ... Alles anwaltlich beglaubigt.
Wie soll ich jetzt vorgehen?
Hallo @Papahotel,

zuallererst kann -jeder- registrierte und angemeldete Forenuser (egal, wer sich tatsächlich dahinter versteckt), die jeweiligen Beiträge suchen und finden. Das bedeutet, man sollte sich schon im Klaren sein, gibt es diesen Fall, ist man einmal eventuell für die Gegenseite identifizierbar (aufgrund der Infos) und es könnte andermal ggf. der Inhalt von Postings gegen einen verwendet werden. Das ist nun einmal so und der Nach- / Vorteil der Anonymität im Internet.

So wie ich es verstehe, wurde -jedenfalls lesbar aus den zwei Postings- auf ein 2012 erhaltenen Mahnbescheid, höchstwahrscheinlich (wobei wir wieder bei Spekulationen wären) Widerspruch eingelegt, das streitige Verfahren wurde nach München abgegeben, der Anspruch begründet und nach deren Erhalt mit der Gegenseite ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen.

~~~~~~~~~~~~~~~~

Außergerichtlicher Vergleich: Abmahner <=> Abgemahnter (nach AW3P)

Ein Vergleich (i.S.d. § 779 BGB) stellt eine getroffene Regelung zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten dar, getroffen mit oder ohne Anwalt und dem Ziel unter Ausschaltung des Gerichts,
  • a) bei einer vorgerichtlichen Forderung (Abmahnung, Inkassoschreiben),
    b) in einem gerichtlichen Verfahren (bei Erhalt eines Mahnbescheides mit resultierendem Widerspruch; Anspruchsbegründung nach eingelegtem Widerspruch MB; Anspruchsbegründung (= Klage nach Widerspruch MB); Klage),
die Beendigung des betreffenden außergerichtlichen / gerichtlichen Rechtsstreits zu erreichen. Ein außergerichtlicher Vergleich ist ein Vertrag, dessen Abfassung beide Parteien (Abmahner, Abgemahnter) schriftlich zustimmen müssen. Die darin aufgeschlüsselten Vereinbarungen sind für beide Vergleichspartner bindend.

~~~~~~~~~~~~~~~~

Das bedeutet, dass es hier erst einmal mehr Fragen und kein Antworten gäbe. Im weiteren bitte ich dich, -keine- Details mehr preiszugeben, sondern einfach den Inhalt durchzulesen.

Meine Aufgabe besteht nicht darin, egal ob für dich oder für WF, Partei zu ergreifen. Dies kann ich schon gar nicht, weil ich inhaltlich die Vergleichsverhandlungen und getroffenen Bedingungen nicht 100%ig kenne. Punkt.

Wenn du aber mit WF 2012 einen Vergleich mit der Zielstellung den Rechtsstreit im laufenden Gerichtsverfahren zu beenden abgeschlossen hast, dann hat man keinen optimalen Vergleich geschlossen, wenn man jetzt nach 3 Jahren die Kosten des gerichtlichen Verfahrens noch tragen muss.

Ich persönlich kenne mögliche Vergleiche nämlich meistens nur so: ca. 650,- € für die Abmahnung + ca. 150,- € MB. Done.

Nur was soll ich jetzt sagen? Ich könnte jetzt auf WF oder auf dich schimpfen. Mache ich nicht, weil ich -wie schon erwähnt- die genauen Vergleichsverhandlungen und dessen Abschluss nicht kenne. Wenn du aber dich ungerecht behandelt fühlst, kannst du jederzeit rechtliche Schritte ausschöpfen. Ich bitte dich aber nur eines, diese -vorher- anwaltlich prüfen zu lassen. Natürlich könnte man jetzt auch das Naheliegendste, einfach mit WF einmal fernmündlich darüber reden.
"Hören Sie mal bitte, wir haben 2012 und schriftlich 600,- € zur Beendigung des Rechtsstreites ausgemacht, 2015 erhalte ich einen Kostenfestsetzungsbeschluss über zusätzlich 400,- €. Was soll das?"


VG Steffen

candyman
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4751 Beitrag von candyman » Sonntag 17. Mai 2015, 18:14

@steffen:

Vielen Dank schon mal für deine Antworten. Hätte da aber noch ein paar Fragen:

1. MB: es gibt hier ja scheinbar schon den ein oder anderen, der dann wirklich von WF verklagt wurde. Kann man denn ungefähr einen Rahmen nennen, wohin sich der verklagte Ersatzanspruch bewegt? Sprich Kosten im Moment in geforderter Höhe von ca. 800,- € zu eingeklagten Kosten von 5000,- € oder ähnliches?

2. Vor Verjährungsende heisst, dass jetzt alle Dinge (weitere Schreiben inkl. MB) UND die Klage noch vor dem 31.12.2015 eintreffen müssen, sonst ist das Ganze verjährt, richtig? Danach kann dann auch nichts mehr kommen?

3. Ok, das werde ich dann vllt erstmal bei einem Anwalt ansprechen und schauen, in wie weit das hier Anwendung finden könnte.

4. Nehmen wir mal an, dass ich jetzt doch den Betrag überweisen würde, wäre dann alles gegessen oder gestehe ich dann nicht meine Schuld ein und WF verklagt mich erst recht? Bin halt echt nicht sicher, was ich jetzt machen soll. Bin wirklich davon ausgegangen, dass ich eventuell gar nichts mehr von denen höre. Un da das Ganze ja eigtl an meinen Vater gerichtet ist, möchte ich das doch erledigt haben, ohne dass dann ER noch vor Gericht muss. Er hat ja zudem keine Ahnung von dem Ganzen!!

5. Ab wann ist denn so ein außergerichtliches Vergleichsangebot noch aushandelbar? Auch wenn die Klage eintrifft?



@wernimann: wie ist das Ganze bei dir abgelaufen? In welchem Umfang wurdest du verklagt (sprich was hattest du runtergeladen und was war der Streitwert)? Was würdest du raten?

hansw
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4752 Beitrag von hansw » Montag 18. Mai 2015, 13:11

Hallo, kann jemand etwas zur Verjährung sagen: Schreiben von W&F vom 16.5.2013 bezieht sich auf anscheinenden Download vom 6.5.2013 und einen Gerichtsbeschluss des LG München I vom 10.5.2013. Am 27.5.2013 ist die Unterlassungserklärung bei W&F eingegangen. Wann tritt hier Verjährung ein? Danke und Gruß!

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Steffen
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4753 Beitrag von Steffen » Montag 18. Mai 2015, 13:21

Bild

Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir das Langericht Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt beantwortet!

Bitte hier einlesen: Amtsgericht Hannover, Urteil vom 09.01.2015, Az. 424 C 7759/14

Steffen Heintsch - Site-Admin
[/b]

hansw
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4754 Beitrag von hansw » Montag 18. Mai 2015, 13:33

ok, verstanden :-) Gibt es einen Vordruck zur Mitteilung einer Adressänderung? Das ist ja, wenn ich es hier richtig gelesen habe, notwendig?

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4755 Beitrag von Steffen » Montag 18. Mai 2015, 23:20

[quoteemhansw]Gibt es einen Vordruck zur Mitteilung einer Adressänderung? Das ist ja, wenn ich es hier richtig gelesen habe, notwendig?[/quoteem]
Hier.


[quoteemoctopussy]Also verstehe ich das richtig, wenn man die modUE abgibt und nichts weiter zahlt/macht wäre das schlimmste scenario das Waldi die - in meinem Falle 815 Euro - einklagt.
Evtl plus zinsen, plus gerichtskosten? Gehe ich recht in der Annahme das dieses scenario nicht teurer wird als gleich bezahlen da man ja noch auf eine einigung abziehlen kann.[/quoteem]
Also, wenn man eine mod. UE abgibt und die Zahlung verweigert, entscheidet man sich für: entweder Verjährung oder Klage.
Was eingeklagt wird, hängt vom Abmahnungsinhalt ab. Ist aber aufgeschlüsselt. Hier kommen je nach Verlauf, dann zusätzlich zum Klageweerrt die Kosten für den eigenen Anwalt, verliert man + fremder Anwalt + die vollen Gerichtskosten, Zeugen, eventuelle Gutachten usw. usf. Also teurer, als gleich bezahlen wird es. Aber man kann sich auch noch in einem laufenden Verfahren außergerichtlich einigen, wenn die Gegenseite bereit ist. Natürlich wird es dann auch nicht billiger, als wenn man gleich zahlt. Wenn es nur nach den Kosten geht, sollte man sich mit Erhalt der Abmahnung mit denen vergleichen, oder es aussitzen. Kommt keine Klage ist es gut, kommt eine, hat man Pech.


[quoteemoctopussy]Hat auch jemand Erfahrung mit keine UE abgeben und nichts zahlen? Was ist dabei das schlechteste moegliche Scenario?[/quoteem]
Zum letzten Teil der Frage. Es wird eine einstweilige Verfügung beantragt oder eine Unterlassungsklage eingereicht - beides mit höheren Kosten verbunden, als wenn man nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt.

VG Steffen

Donald
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4756 Beitrag von Donald » Dienstag 19. Mai 2015, 09:39

Wie kommst du drauf, das ein kurzer upload und "einmalig und unwissend" die Klage reduziert?

Es gibt Gerichte, die einen kurzen upload als komplette Urheberrechtsverletzung bewerten, ein anderes mag urteilen das die Fragmente die du hochgeladen hast keine eigenständige lauffähige Datei ist. Aber diese Einschätzung trifft der Richter!!!

Nur hat das Torrent-Netzwerk wie auch emule die Grundlage, das sich aus vielen Fragmenten von vielen usern ein gesamtes lauffähiges Ergebnis ergibt.

Desweiteren: Wie willst du vor Gericht beweisen, das - selbst wenn Du wirklich nur ein einziges mal geloggt wurdest... es aus Unwissenheit von dir geschah?
Natürlich könntest du in einem fiktiven Gerichtstermin das vortragen, nur .. glaubt Dir das dann der Richter? Oder bewertet er das vielleicht eher als eine Schutzbehauptung?

Bist Du dir denn auch absolut sicher, das du nur ein einziges mal geloggt wurdest???
Zum näheren Verständnis für Dich:

Du hast eine Abmahnung erhalten in der EINE IP mit Datum und Uhrzeit etc benannt wird. Das langt vollkommen aus um eine Abmahnung für eine Datei zu veranlassen.

Dann eines Tages stehst du vorm Richter und Der Abmahner legt dem eine Liste vor in der noch weitere Ips stehen, die Dir und dieser Datei zuzuordnen sind.
Und dann stehst du da im kurzen Hemd mit Deiner "Einmaligkeit".

Damit das nicht passiert, solltest Du vorher erst einmal Kontakt mit dem Gericht aufnehmen, welches den Auskunftsbeschluß erlassen hat und um Einsicht in das Auskunftsbegehren von WF stellen. Denn darin stehen alle Ips die von dir geloggt wurden.



Zur Rechtmäßigkeit der Ip bzw Adressherausgabe:

WF arbeitet mit der Loggingcrew von ipoque zusammen. Deren Loggingsoftware ist in vielen Klagefällen, in welcher die korrekte IP- Feststellung bestritten wurde, von etlichen Sachverständigen bereits als absolut korrekt arbeitend begutachtet worden.

Deine IP wurde von denen erfasst, an WF weiter gegeben und WF hat damit einen Auskunftsbeschluß vor Gericht erwirkt. Der ging an Deinen Provider und der muß aufgrund dieses Beschlusses deinen Klarnamen und Deine Adresse benennen.

Alles leider voll und ganz "rechtmäßig"

Solltest du also vor Gericht die Korrektheit der Loggingsoftware bestreiten wollen, ginge es wohl wieder in Richtung gerichtlich angeordnetes Gutachten, welches der Verlierer zahlen dürfte.. auch ca 4- 5000 €.


octopussy hat geschrieben:[quoteemoctopussy]Hat auch jemand Erfahrung mit keine UE abgeben und nichts zahlen? Was ist dabei das schlechteste moegliche Scenario?[/quoteem]
Zum letzten Teil der Frage. Es wird eine einstweilige Verfügung beantragt oder eine Unterlassungsklage eingereicht - beides mit höheren Kosten verbunden, als wenn man nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt.

VG Steffen

Das das das potenzial zur teuersten variante hat ist mir schon klar, aber wie teuer kanns werden? Was war der teuerste Ausgang fuer jemanden?
Sache ist halt die das ich eigentlich einen Prozess nicht unbedingt scheue. Es ist nur eine Kosten vs Risiko frage. Die kurze Zeit des Uploads, das es einmalig und unwissentlich war duerfte shon mal die Klage reduzieren. Haeet auch nichts dagegen einige Sachen zu testen. Werde auch beschuldigt Planet der Affem - Evolution geladen zu haben, was ich geladen habe war 'Dawn of the Planet of the Apes', in welchen Fall die Frage der rechtswidrigkeit der herausgabe der IP addresse steht. Obwohl ich glaube gelesen zu haben das in der BRD auch unrechtmaessig angeeignete beweise vor gericht verwendet werden koennen.[/quote]

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4757 Beitrag von juppschmitz » Dienstag 19. Mai 2015, 09:57

Damit das nicht passiert, solltest Du vorher erst einmal Kontakt mit dem Gericht aufnehmen, welches den Auskunftsbeschluß erlassen hat und um Einsicht in das Auskunftsbegehren von WF stellen. Denn darin stehen alle Ips die von dir geloggt wurden.

Wie müsste man das machen, was würde das kosten, und würde einem das tatsächlich Aufschluss darüber geben, was WF gegen einen in der Hand haben könnte über das hinaus, was in der Abmahnung steht?

VG jupp

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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4758 Beitrag von Steffen » Dienstag 19. Mai 2015, 10:59

Hallo @octopussy,

ich verfolge ja bislang deine ganze Diskussion mit.
  • »Engländer; Hauptwohnsitz UK; Haus in DE erworben (Zweitwohnsitz bzw. Ferienwohnung); zu Besuch in DE mit Laptop eines Freundes aus UK; beim Starten des Laptop (dieser Laptop befindet sich wieder in UK) festgestellt, das ein P2P-Client automatisch mitläuft; diese P2PClient lief nun nur 3 min und lud dabei herunter "Dawn of the Planet of the Apes" (engl. Version) und nicht wie in der Abmahnung benannt: "Planet der Affen" (dtsch. Version); bis hin, das es ja letztendlich ein nichtzubeweisender Stream wäre sowie, dass Du es bereust in Deutschland ein Haus gekauft hast, da in UK so eine Abzocke nicht möglich wäre; Du scheust -eigentlich- keine Kosten, dagegen anzugehen und zu wehren.«
Natürlich stellt Nachfolgendes meine spezielle Meinung dar. Ich bin kein Anwalt, tue nicht so und will auch keiner sein. Das bedeutet, diese Meinung -speziell oder nicht- kann
  • richtig
  • nicht ganz richtig oder sogar
  • falsch sein.
Diese sollte sich jeder im Klaren sein, wenn er ein öffentliches Verbraucherforum besucht (wie z.B. IGGDAW oder AW3P) wo sich -Nichtjuristen- engagieren. Falsche Meinungen, auch wenn diese so nicht vom entsprechenden User als falsch angesehen werden, kosten DEIN Geld und haben für DICH Konsequenzen und Risiken, wenn Du dich danach richtest.

Auf viele Frage -insbesondere in Spezial-Konstellationen- wird man nicht immer eine verbindliche Antwort kennen. Und wenn man jetzt wieder denkt: "Schwache Beratungsleistung oder wieder nur Anwaltswerbung", gibt es in diesen (Spezial-) Fällen nur einen richtigen Weg, das man einen Anwalt (mit Erfahrungen bei Filesharingfällen) konsultiert. Und keinen Sinn macht es, in einem Forum wo keine Juristen antworten, Antworten zu erhoffen. Wir können dir höchstens Anregungen geben.

Und letztendlich -ob es Dir oder mir passt, oder nicht- in dem Staat, wo ich ein Haus kaufe, da gemeldet bin, zu einem Teil wohne, einen gültigen Vertrag zu einem Internetzugang besitze - unterliege ich der dortigen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Das heißt, hier herrscht deutsches Recht.

Zur eventuellen EV oder Unterlassungsklage

Natürlich kann ich erst einmal nur ausgehen von Fällen (keine UE) vor dem inkrafttreten des GguGpr (09.10.2013). Hier richten sich die Kosten (AG, Gericht) nach dem Streitwert. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren (hier gilt wieder der fliegende Gerichtsstand), ist es deshalb keine Besonderheit, das man bei einem Film von einem Streitwert von 10.000,- bis 30.000,- € ausgeht. Dann muss man auch beachten haben die Reaktionen auf dieser (Widerspruch oder keiner) auch Auswirkungen. Genauso liegt es bei einer Unterlassungsklage. Der Abmahner könnte AG + SE + Unterlassung (Streitwert) einklagen; AG + SE = Abmahnung + separat Unterlassung oder nur Unterlassung allein. Das sind alles Varianten, die vom Abmahner abhängen. Im Großen und Ganzen kann man aber sagen,

Streitwert 10.000,- € (Gesamtkosten):
  • EV: ca. 2.650,- €
    Unterlassungsklage: 4.330,- €
Nicht zu verheimlichen, dass man jetzt eine richterliche UE aufgezwungen bekommt, die meist härter abgefasst ist. Nun kann es mit inkrafttreten des GguGpr (09.10.2013) mit einer EV nach dem Oktober 2013 anders aussehen. Ich weiß es nicht, denn wenn die Deckelung nicht erfolgt, der jeweilige Gerichtsstandort es als unbillig ansieht, geht es wieder in Richtung 10.000,- € +. Ich werde dieses aber einmal recherchieren.

P2PClient lief nun nur 3 min und lud dabei herunter "Dawn of the Planet of the Apes" (engl. Version) und nicht wie in der Abmahnung benannt: "Planet der Affen" (dtsch. Version); bis hin, das es ja letztendlich ein Stream wäre ...
Dieses sind alles Sachverhalte, auf die ich keine Antwort kenne. Dieses wird nur in einem Austausch zwischen den Parteien vorgerichtlich oder gerichtlich (jetzt am Gerichtsstandort, zuständig für deine Ferienwohnung) zu klären sein. Dies hängt vom Vortrag, des Ermessens des Richters und der Beweisbarkeit des Vortrages ab.

In DE und Privatrecht zählen nun einmal:
  • 1. Das Gleichheitsprinzip. Jede Partei (Kläger / Beklagter) beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch stützt oder den gegnerischen Anspruch hindert.
    2. Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
    3. Tatsachenbehauptungen der Klägerseite, die der Beklagte nicht bestreitet, gelten als zugestanden und werden vom Gericht als "wahr" unterstellt.
Natürlich muss man auch sagen, das bei Klärung einer technischen Frage es unweigerlich in ein Richter-Gutachten (5.000,- € - 25.000,- € (mit Quellcode)) geht und die Logfirma von WF schon sehr viele gesponsert bekam, die eine einwandfreie Ermittlung bestätigten. Dies sage ich Dir nicht, um Panik zu verbreiten, sondern mit dem muss man sich auseinandersetzen. Es gibt einige wenige seriöse Logfirmen, und darunter zählt "ipoque". Natürlich nur bei uns Foren nicht. Auch hier heißt es, genaues Abwägen und, man sollte selbst schon mehr auf der Pfanne haben als Polemik oder Worte, nämlich Beweise, dass eine fehlerhafte Ermittlung vorliegt.

Und selbst, wenn Du zu einem möglichen Prozess nicht erscheinst, selbst nach Ladung vom Gericht, wirst Du in Abwesenheit verurteilt und dieser Titel ist vollstreckbar. Dafür hat man 30 Jahre Zeit.


Summa summarum
  • 1. In dieser speziellen Konstellation ist es einfach angebracht einen Anwalt zu konsultieren, und alle Möglichkeiten (mit allen möglichen Risiken, Folgen und Kosten) auszuloten. Von Vorteil wäre schon ein Anwalt ("Deines Vertrauens") aus DE mit Erfahrungen bei Filesharingfälle / Filesharingklagen.

    2. Natürlich kannst Du weiterhin diskutieren und deine Meinung kundtun, nur sind wir -keine- Anwälte und unsere Meinung kann
    • richtig
    • nicht ganz richtig oder sogar
    • falsch sein.
    Selbst aus diesem Sachverhalt wäre es schon einleuchtend, einen Anwalt zu beauftragen.

    3. Bitte beweise, was Du behauptest.

    4. Emotionen machen zwar Luft, hindern aber am klaren Denken. Es ist nun einmal so hier in DE gilt nun einmal deutsches Recht und deutsche Rechtsprechung. Wen ich auf Malle Urlaub verbringe, muss ich mich auch den dortigen Gepflogenheiten unterwerfen und mich darüber informieren. Auch wenn es vielmals nicht so ausschaut, insbesondere auf dem Ballermann.



Hallo @juppschmitz,
Wie müsste man das machen, was würde das kosten, und würde einem das tatsächlich Aufschluss darüber geben, was WF gegen einen in der Hand haben könnte über das hinaus, was in der Abmahnung steht?
Hier unter Punkt 3.1.1.


VG Steffen

Leo13
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4759 Beitrag von Leo13 » Dienstag 19. Mai 2015, 20:56

zwei Anmerkungen seien erlaubt:
Steffen hat geschrieben:Wen ich auf Malle Urlaub verbringe, muss ich mich auch den dortigen Gepflogenheiten unterwerfen und mich darüber informieren.
VORSICHT! Kommt darauf an, der dt. Urlauber hat das dt. Reiserecht im Gepäck dabei, solange er über einen dt. Reiseveranstalter gebucht hat. Aber das ist ein anderes Thema.
Steffen hat geschrieben: Also, wenn man eine mod. UE abgibt und die Zahlung verweigert, entscheidet man sich für: entweder Verjährung oder Klage.
m.E. gibt es auch noch die Möglichkeit:
mod.UE abgeben und später (z.B. vor Ablauf der 3 Jahre) zahlen, oder nicht?

noch eine Frage bitte:
wie eng sieht W&F den Rücksendetermin für seine UE? Wäre +3 Tage auch noch im Rahmen?

Leo13

candyman
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Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4760 Beitrag von candyman » Dienstag 19. Mai 2015, 21:11

Ergänzende Frage dazu: besteht wirklich die Möglichkeit, sich auch nach einer eintreffenden Klage noch mit WF außergerichtlich zu einigen? Oder nur nach Widersprechen des MB?

Dann würde ich es wirklich mal drauf ankommen lassen... Ich habe ja gerade ein halbes Jahr vor Verjährungsende nochmal Post von WF bekommen.

VG

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