[quoteemverweigerer]Gibt es hier jemand, bei dem die WF wirklich verklagt haben? Ich meine, nachdem der Mahnbescheid widersprochen wurde. Also wirklich bis zum Gericht und keine Außergerichtliche Einverständigung o.Ä.?[/quoteem]
Einmal die schnöde Werbe- und Panikpropaganda des Abmahners durchforsten:
Oh, entschuldige, las erst später- ist ja für dich nicht relevant.
[quoteemverweigerer]Ich habe in anderen Foren gelesen, dass trotz RA und mod. UE und bezahlte Abmahnungen vor ca. drei Jahren, die Leute jetzt (kurz vor Ablauf der Verjährung) wieder "Vorbereitung auf Klageverfahren", dann "Vorbereitung auf KV abgeschlossen" etc. bekommen. Dies würde bedeuten, dass mit den Tausenden von Schreiben, die WF überhaupt nicht prüfen oder prüfen wollen, ob die Abmahnung bezahlt wurde und zwar auch die mod. UE über RA auch akzeptiert worden ist und trotzdem versuchen, die Leute einzuschüchtern und weiter abzuzocken.[/quoteem]
Bitte einmal die Quelle benennen. Wenn es wirklich in deinem Einzelfall so ist, kannst du ja zivilrechtliche oder strafrechtliche Schritte ausschöpfen.
[quoteemverweigerer]Ich habe auch gelesen, dass die WF auch nicht wirklich im Gericht riskieren würde, wenn das Ganze über bitt****t gelaufen ist, weil die ipoque GmbH, die alle IPs ermittelt haben ebenfalls sich zum down-, upload über bitt****t angeschlossen hat (sonst kann sie diese IPs gar nicht ermitteln) und da dies genauso für die ipoque und/oder WF illegal ist, würde die WF im Gericht gar nicht riskieren. Ich meine die Beweise müssen doch legal gesammelt, damit diese wirklich im Gericht akzeptiert werden?[/quoteem]
Mhm, es gibt aber mittlerweile genügend - von ungläubigen Beklagten - gesponserte unabhängige Gerichtsgutachten, die Deine These nicht folgen. Im Gegenteil. Diese Behauptungen ins Blaue, nach rechtswidriger Sammlung von IP-Adressen und angeblichen illegalen Uploads der Logfirmen selbst, gehen schon seit Jahren hinweg. Du kannst einmal davon ausgehen, wenn Du selbst - außer deinen Lesungen der lilabunten Forenwelt - nichts Beweisbares auf der Hand hast, was einen Fehler in deinem konkreten Einzelfall belegt, dass man gegen dieser Logfirma - keine - Chance hat, die Ermittlungen anzufechten. Man wäre wieder nur einer, der erneut ein kostengünstiges Gutachten für "ipoque" sponsert.
[quoteemverweigerer]Also gibt es wirklich jemand hier im Forum, der über bitt****t ermittelt wurde und richtig bis zu Gericht auch dann verklagt worden ist, oder eher nur wie standardmäßig bei WF gedroht, bis etwas dann vor Gericht verhandelt worden ist und auch dann bezahlt?[/quoteem]
Ich dachte der Vorwurf lautet regelmäßig:
(...) unerlaubtes und rechtswidriges öffentliches Zugänglichmachen des urheberrechtlich geschützten Werkes zum Herunterladen für andere Teilnehmer des P2P-Netzwerkes (...)
und nicht:
(...) unerlaubtes und rechtswidriges öffentliches Zugänglichmachen des urheberrechtlich geschützten Werkes in BitTorrent (...)
[quoteemverweigerer]
und ich schicke auch keine
, weil somit denke ich mal, dass man trotzdem etwas zugibt (zumindest, dass der down/- upload über den eigenen Anschluss erfolgt ist und sonst müssen die WF dies im Gericht erst beweisen, wenn es dazu überhaupt kommt).[/quoteem]
Dies ist letztendlich deine Entscheidung, aber du verkennst trotzdem die Verteilung der Beweislast in Filesharingfällen, sowie die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung. Mit der durch die Logfirma ermittelte IP und durch den Provider, über eine Gestattungsverfahren (§ 101 Abs. 9 UrhG), beauskunfteten Anschlussinhaber, steht erst einmal schon eine tatsächliche Vermutung fest, das der AI zumindest für diesen Verstoß verantwortlich ist. Dem AI ob-liegt dann eine sekundäre Darlegungslast, wie es zum Vorwurf am Anschluss aussah. Hier hilft nicht nur Denken und Bauchgefühl weiter. Solltest du keine einstweilige Verfügung erhalten - gut, wenn ist es unsinnig anwaltlich ungeprüft diesen, von dir gewählten Schritt zu gehen.
[quoteemverweigerer]Sieht mal doch hier
https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... icht-9343/
Die ipoque GmbH wurde selbst zu 1.200 € abgemahnt, weil sie selber zum upload angeschlossen war und die Gerichte würden dann auch nicht wirklich die Ermittlung der ipoque einfach so annehmen, weil diese sehr viel Fehler gemacht hat und damit auch tausende Nutzer zu Unrecht bereits abgemahnt worden sind.[/quoteem]
Hier wäre es schon von Vorteil den ganzen Sachverhalt (+ alle Dokumente zum benannten Verfahren) zu lesen.
VG Steffen