Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

Antworten
Nachricht
Autor
ASS
Beiträge: 60
Registriert: Dienstag 17. Februar 2015, 11:53

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1281 Beitrag von ASS » Montag 20. April 2015, 10:27

Trotzdem interessant ob schon einige beim LG gewonnen Fälle zu verzeichnen sind!!!
Geht ja nun langsam in die 2.Instanz nachdem viele beim AG gewonnen haben
und BB beim LG klagt!! Es sollte eigentlich erledigt sein, oftmals wurde bereits
wegen Verjährung beim AG die Klagen abgewiesen!! Interessant ob auch diese
in revision gegangen sind!!!

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1282 Beitrag von Steffen » Montag 20. April 2015, 10:37

Den Infos nach geht man in vielen Fällen in Berufung, nimmt diese dann zurück, verliert oder obsiegt. Das sind aber zu wenige Aussagen, um etwas verbindliches zu sagen. Sorry. Die Einzigen die hierauf eine Antwort kennen = BB.

VG Steffen

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1283 Beitrag von Steffen » Montag 20. April 2015, 11:58

Hier geht es doch nicht um das Recht haben, sondern darum, wer die Zeche wirklich bezahlt. Das heißt, nicht was wir annehmen.

Und Fakt ist nun einmal, dass ein Anwalt nichts umsonst macht. Die wenigen pro bono Fälle kann man meistens an deine Hand absuchen.

Ein Anwalt wird beauftragt und dafür bezahlt. Letztendlich entscheidet der RI -bei uns der Abgemahnte- was geschieht. Denn der RI / Abgemahnte muss die Zeche zahlen. Dem Anwalt ist es doch -geldmäßig- egal, ob er verliert oder gewinnt / klagt, Berufung einlegt, sich vergleicht usw., er bekommt in der Regel die Kohle von seinen Mandanten. Punkt.

Deshalb kann es allerhöchsten heißen, das BB das Geld des RI aus dem Fenster hinauswirft, dem RI es wahrscheinlich egal ist, aber nicht sein eigenes. Ausrufezeichen.

VG Steffen

AxelF
Beiträge: 161
Registriert: Mittwoch 2. Juli 2014, 22:55

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1284 Beitrag von AxelF » Montag 20. April 2015, 15:40

Ernte23 hat geschrieben:Eine pauschale Berufung einzulegen ist legeitim. Und kostete BB oder den RI "noch" kein weiteres Geld. (so, wie ich das verstanden habe)
Da musst Du etwas falsch verstanden haben:
Legt der Anwalt auftragsgemäß Berufung ein, so ist damit die 1,6-Verfahrensgebühr aus dem Wert des Berufungsverfahrens (Nr. 3200 VV RVG) entstanden.
Selbst wenn die Berufung ohne Begründung zurückgezogen wird, hat der Berufungsbeklagte Anspruch auf die 1,1-Verfahrensgebühr (OLG Saarbrücken OLGR 06, 1096).

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1285 Beitrag von Steffen » Montag 20. April 2015, 23:18

WBS-LAW:
Das Amtsgericht Köln bestätigt die dreijährige Verjährungsfrist
und verneint die zehnjährige bei Schadenersatzansprüchen
(Filesharing)





23:15 Uhr



~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Bild

Rechtsanwalt Christian Solmecke
Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE
Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht


WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Tel.: 0221 / 951 563 0
Fax: 0221 / 400 675 52
E-Mail: info@wbs-law.de
Web: www.wbs-law.de

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~



Die Rechtsanwälte "BaumgartenBrandt" mahnten im Namen der "Europool Europäische Medienbeteiligung Gmb" ein Ehepaar für den vermeintlichen Tausch des Films "Niko - Ein Rentier hebt ab". Die Firma "Guardaley Ltd. " soll die illegale Verbreitung in einer Filesharing Börse ermittelt haben. Das Amtsgericht Köln (AG) wies die Klage wegen verjährter Forderung ab (Urt. v. 13.04.2015, Az. 125 C 579/14).

Die Rechteinhaber verlangten die Zahlung von mindestens 400 Euro Schadensersatz und Zahlung von Abmahngebühren in Höhe von 555,60 Euro.

Zum vermeintlichen Tatzeitpunkt hatten auch die beiden Kinder des Ehepaares selbständigen Zugriff auf den Anschluss. Zudem bestand lange Zeit eine Sicherheitslücke hinsichtlich des Internetanschlusses. Dies hat die Telekom der Familie mitgeteilt. Es hätte sich somit ohne weiteres ein Dritter in das Netz einloggen können. Diese Faktoren hat das Gericht jedoch nicht mit in seine Entscheidung einbezogen, sondern die Klage bereits aufgrund der eingetretenen Verjährung der Ansprüche abgewiesen.



Filesharer erlangt nichts durch den Upload

Dabei ging der Richter von der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren aus. Die Verlängerung der Verjährung auf zehn Jahre, die gem. §102 UrhG, 852 BGB möglich ist, hält das Gericht richtigerweise im Falle von Filesharing für unzulässig. Die Verlängerung der Verjährung nach diesen Normen setzt voraus, dass der Urheberrechtsverletzer "auf Kosten des Berechtigten" etwas erlangt hat. Ein Filesharer erhalte jedoch durch den Upload eines Werkes, der ursächlich ist für die Rechtsverfolgung, nichts, so das Gericht. Der Upload sei lediglich ein Reflex des Downloads, der von demjenigen, der sich technisch auskennt, auch unterbunden werden kann.



~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Hier das Urteil im Volltext:
AG Köln, Urteil vom 13.04.2015, Az. 125 C 579/14

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~




Die Verjährung bei Abmahnungen

Die Verjährung bei Abmahnungen, sowohl in Bezug auf die Rechtsanwaltsgebühren als auch in Bezug auf die Schadensersatzforderungen, tritt nach drei Jahren ein. Das bedeutet, dass jedenfalls Abmahnungen, die im Jahre 2010 zugestellt wurden, verjährt sind. Abgemahnte sollten sich nicht von einer häufig in den Schreiben aufgeführten Mindermeinung verunsichern lassen, die von einer Verjährungsfrist von 10 Jahren ausgeht.



~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke[/color]
Quelle: www.wbs-law.de
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... ist-60306/


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~





AW3P Nach(t)gedanken


Folgende Gerichte gaben bislang entschieden, das der Schadensersatz in Filesharing Fällen auch nach drei Jahren verjähren
  • AG Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014 - Az. 42 C 368/13),
  • AG Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 57 C 15659/13),
  • AG Kassel (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 410 C 625/14),
  • AG Frankfurt am Main (Urteil vom 30.10.2014 - Az. 32 C 2305/14 (84),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 20.11.2014 - Az. 42 C 483/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 08.01.2015 - Az.42 C 481/14),
  • AG Hannover (Urteil vom 09.01.2015 - Az. 424 C 7759/14)
  • AG Düsseldorf (Urteil vom 13.01.2015 - Az. 57 C 7592/14,
  • AG Frankenthal (Urteil vom 14.01.2015 - Az. 3c C 96/14),
  • AG Koblenz (Urteil vom 21.01.2015 - Az. 142 C 486/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 22.01.2015 - Az. 42 C 230/14),
  • AG Frankenthal (Urteil vom 02.02.2015 - Az. 3b C 169/14),
  • AG Nürtingen (Urteil vom 06.02.2015 - Az. 17 C 1378/14),
  • AG Charlottenburg (Urteil vom 18.02.2015 - Az. 213 C 118/14),
  • AG Köln (Urteil vom 19.02.2015 - Az. 148 C 31/14),
  • AG Bochum (Urteil vom 25.02.2015 - Az. 38 C 362/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 02.04.2015 - Az. 42 C 544/14),
  • AG Köln (Urteil vom 13.04.2015 - Az. 125 C 579/14).


Fazit AW3P

Dieser Fall ist erneut ein sehr gutes Beispiel dafür, warum es sich immer lohnt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Hilfe der Foren zu meiden.

Mit Erhalt einer Anspruchsbegründung bzw. Verfügung eines Amtsgerichtes zur Durchführung eines schriftlichen Vorverfahren muss eine aktive Forenhilfe aufhören und die Beauftragung eines Anwaltes unbedingt erfolgen. Ganz zu schweigen, dass die immer anonym behaupteten "Erfolge", zum Beispiel der "Fanta3" (Neiße, Reinhardt und Bentz), bewusst nicht verifiziert werden und nur darin münden, dass die Fanta3 - selbst ohne prozessuale Erfolge - Hilfesuchende nur an die eigenen "Haus- und Hofanwälte" weitervermitteln - ein Schelm, der jetzt etwas Falsches denkt - und von deren Seite aus bislang öffentlich keinerlei "Teamarbeit" bestätigt wurde, und auch nicht wird. Warum nicht? Weil es diese höchstwahrscheinlich nicht gibt!



Bild



~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Steffen Heintsch für AW3P

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~





AG Köln, Urteil vom 13.04.2015, Az. 125 C 579/14

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1286 Beitrag von Steffen » Dienstag 21. April 2015, 13:01

AG Bielefeld, Urteil vom 24.03.2015, Az. 42 C 458/14


12:58 Uhr


Das Amtsgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 24.03.2015 (Az. 42 C 458/14) eine Klage wegen angeblichen Filesharings an dem Film "Harry Brown" (RI: "Hanway Brown Limited") abgewiesen.

Interessant hier, dass der Zeugen der Klägerin (Entwickler und Geschäftsführer der Logfirma) mit ihren Aussagen, eher zu Zeugen des Beklagten mutierten.



Amtsgericht Bielefeld
  • (...) Zur Überzeugung des Gerichts steht bereits nicht fest, dass die streitgegenständliche Rechtsverletzung unter Nutzung des Anschlusses des Beklagten erfolgt ist. Zum einen hat die Klägerin die Richtigkeit der Ermittlung der betreffenden IP-Adresse nicht bewiesen. Der hierzu vernommene Zeuge P. hat bekundet, dass im vorliegenden Fall nicht er, sondern einer seiner Mitarbeiter die Ermittlung im Zusammenspiel mit der Ermittlungssoftware durchgeführt hat und hierbei insbesondere das Originalwerk mit dem in einer Referenzdatei enthaltenen Film eigenständig verglichen habe bzw. darüber hinaus auch den Hashwertvergleich durchgeführt habe. (...)

    (...) Er - der Zeuge P. - könne die Richtigkeit der Ermittlungen nur anhand alter Protokolle bestätigen, ohne dass er selbst persönlich an der Ermittlung beteiligt gewesen wäre. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Zeuge nur die allgemeine Vorgehensweise bei den Ermittlungen sowie den Inhalt eines firmen internen Protokolls darlegen konnte, darüber hinaus aber nicht aus eigener Anschauung bestätigen konnte, dass im vorliegenden Fall die konkrete Referenzdatei tatsächlich den streitgegenständlichen Film enthalten hat bzw. die Hashwerte übereingestimmt haben, kann das Gericht nicht mit der notwendigen Gewissheit davon ausgehen, dass die Rechtsverletzung tatsächlich unter Nutzung eines Anschlusses mit der IP-Adresse "xxx.xxx.xxx.xxx" erfolgt ist. (...)

    (...) Zur Überzeugung des Gerichts steht des Weiteren nicht fest, dass die IP-Adresse "xxx.xxx.xxx.xxx" zum fraglichen Zeitpunkt dem Anschluss Beklagten zugewiesen war. Insofern wurde klägerseits als Beweis nur der Ausdruck einer in Form einer Datei übermittelten Auskunft des zuständigen Internet Service Providers vorgelegt, welche den klägerischen Vortrag stützt. Allein aufgrund dieser Auskunft ist der Beweis der Richtigkeit dieser Zuordnung aber noch nicht erbracht, da im Zivilprozessrecht der allgemeine Grundsatz gilt, dass eine in irgendeiner Weise festgehaltene nichtöffentliche Gedankenerklärung nicht ihre eigene inhaltliche Richtigkeit beweist. (...)

    (...) Dieser Grundsatz ist insbesondere aus § 416 ZPO ersichtlich, wonach Privaturkunden den vollen Beweis dafür erbringen, dass die in ihnen enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben sind. Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass eine Privaturkunde nicht darüber hinaus auch den Beweis für die inhaltliche Richtigkeit der in ihr verkörperten Erklärung erbringt. Dies muss auch für den vorliegenden Fall gelten, in dem die fragliche Gedankenerklärung in einer Datei festgehalten wurde, da nicht ersichtlich ist, dass die Beweiskraft einer in einer Datei festgehaltenen Gedankenerklärung die Beweiskraft einer Privaturkunde übersteigt. (...)

    (...) Die Klärung der Frage, ob die klägerseits benannte IP-Adresse tatsächlich dem Anschluss der Beklagten zugewiesen war, unterliegt demnach der freien Beweiswürdigung. Da die Klägerseite die Richtigkeit ihrer Behauptung nicht ordnungsgemäß unter Beweis gestellt hat, indem sie auch nach Bestimmung eine Beibringungsfrist gemäß § 356 ZPO den Namen und die Anschrift des als Zeugen benannten Mitarbeiters des Internet Service Providers nicht genannt hat, und das Gericht auch nicht ernsthaft ausschließen kann, dass der Internetservice Provider infolge eines technisch oder menschlich bedingten Fehlers bei der Erfassung und/oder Archivierung der Verbindungsdaten bzw. aufgrund eines Versehens eines Mitarbeiters bei der Auskunftserteilung eine inhaltlich unrichtige Auskunft erteilt hat, kann das Gericht nicht davon ausgehen, dass die fragliche IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt dem Anschluss der Beklagten zugewiesen war. (...)

~~~~~~~~~~~~~~

Quelle: oerlinghauser-it-recht.blogspot.de


Rechtsanwalt Jan H. Gerth
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


Berliner Straße 25
D – 33813 Oerlinghausen
Tel. 05202/73132
Fax. 05202/73809

Internet: http://www.ra-gerth.de
E-Mail: info (at) ra-gerth.de



~~~~~~~~~~~~



Fazit AW3P

Dieser Fall ist ein sehr gutes Beispiel dafür, warum es sich immer lohnt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Hilfe der Foren zu meiden.

Mit Erhalt einer Anspruchsbegründung bzw. Verfügung eines Amtsgerichtes zur Durchführung eines schriftlichen Vorverfahren muss eine aktive Forenhilfe aufhören und die Beauftragung eines Anwaltes unbedingt erfolgen. Ganz zu schweigen, dass die immer anonym behaupteten "Erfolge", zum Beispiel der "Fanta3" (Neiße, Reinhardt und Bentz), bewusst nicht verifiziert werden und nur darin münden, dass die Fanta3 - selbst ohne prozessuale Erfolge - Hilfesuchende nur an die eigenen "Haus- und Hofanwälte" weitervermitteln - ein Schelm, der jetzt etwas Falsches denkt - und von deren Seite aus bislang öffentlich keinerlei "Teamarbeit" bestätigt wurde, und auch nicht wird. Warum nicht? Weil es diese höchstwahrscheinlich nicht gibt!



Bild



~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Steffen Heintsch für AW3P

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1287 Beitrag von Steffen » Donnerstag 23. April 2015, 00:26

Klageabweisung Filesharing:
Amtsgericht Bielefeld, Urteil vom 02.04.2015, Az. 42 C 552/14
"Niko - Ein Rentier hebt ab".
Schadensersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.



23:22 Uhr



Wie die Berliner Kanzlei ...


~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Sievers & Coll. Rechtsanwälte
Olympische Straße 10
14052 Berlin
Tel.: 030 - 323 01 590
Fax: 030 - 323 01 5911
E-Mail: mail@recht-hat.de
Web: www.recht-hat.de

~~~~~~~~~~~~~~~~~~


... informiert, hat das Amtsgericht Bielefeld (Urt. v. 02.04.2015, Az. 42 C 552/14) eine Klage der "Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH", vertreten durch die Rechtsanwälte "BaumgartenBrandt", wegen angeblichen Filesharings des Films "Niko - ein Rentier hebt ab" abgewiesen. Die Kanzlei "Sievers & Coll. Rechtsanwälte" hat den Beklagten in diesem Rechtsstreit erfolgreich vertreten.



Abmahnfall
  • - Abmahnung 2010 (Log.: 2009, Pauschalbetrag 850,00 EUR)
    - Ende 2013 Mahnbescheid
    - 12/2014 Anspruchsbegründung (= Klageschrift nach Mahnbescheid; 400,00 EUR für
    - Schadensersatz und 555,60 EUR für vorgerichtliche Anwaltskosten (Abmahnkosten))


Antrag

Der Beklagte beantragt,
  • - die Klage abzuweisen.


Der Beklagte hatte die Rechtsverletzung nicht selbst begangen. Seinen Internetanschluss konnten zudem auch seine Ehefrau und sein volljähriger Sohn nutzen. Wir haben für ihn die Einrede der Verjährung im Prozess erhoben.



Urteil

(...) hat das Amtsgericht Bielefeld auf die mündliche Verhandlung vom 02.04.2015 durch den Richter am Amtsgericht "xxx" für Recht erkannt:
  • 1. Die Klage wird abgewiesen.
    2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
    3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (...)


Entscheidungsgründe

Das AG Bielefeld schloss sich der von der Kanzlei "Sievers & Coll. Rechtsanwälte" vertretenen Rechtsauffassungen vollumfänglich an und hat die Klage mit einer sehr ausführlichen Urteilsbegründung abgewiesen.



~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

AG Bielefeld, Urteil vom 02.04.2015, Az. 42 C 552/14
Urteil im Volltext (5,19 MB)

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~




Wie Rechtsanwalt Florian Sievers berichtet, ist "insgesamt das Urteil sehr zu begrüßen. Das Gericht hat mit der sehr ausführlichen Urteilsbegründung auf 14 Seiten zu allen Argumenten, die immer wieder in Filesharingprozessen aufkommen, Stellung genommen und die Rechtsprechung des BGH konsequent umgesetzt."


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Quelle Original Bericht: www.recht-hat.de
Link: http://www.recht-hat.de/urheberrecht/ag ... gklage-ab/

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~





AW3P Nach(t)gedanken

Folgende Gerichte haben bislang entschieden, dass der Schadensersatzanspruch in Filesharing Fällen nach drei Jahren verjährt:
  • AG Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014 - Az. 42 C 368/13),
    AG Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 57 C 15659/13),
    AG Kassel (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 410 C 625/14),
    AG Frankfurt am Main (Urteil vom 30.10.2014 - Az. 32 C 2305/14 (84),
    AG Bielefeld (Urteil vom 20.11.2014 - Az. 42 C 483/14),
    AG Bielefeld (Urteil vom 08.01.2015 - Az.42 C 481/14),
    AG Hannover (Urteil vom 09.01.2015 - Az. 424 C 7759/14)
    AG Düsseldorf (Urteil vom 13.01.2015 - Az. 57 C 7592/14,
    AG Frankenthal (Urteil vom 14.01.2015 - Az. 3c C 96/14),
    AG Koblenz (Urteil vom 21.01.2015 - Az. 142 C 486/14),
    AG Bielefeld (Urteil vom 22.01.2015 - Az. 42 C 230/14),
    AG Frankenthal (Urteil vom 02.02.2015 - Az. 3b C 169/14),
    AG Nürtingen (Urteil vom 06.02.2015 - Az. 17 C 1378/14),
    AG Charlottenburg (Urteil vom 18.02.2015 - Az. 213 C 118/14),
    AG Köln (Urteil vom 19.02.2015 - Az. 148 C 31/14),
    AG Bochum (Urteil vom 25.02.2015 - Az. 38 C 362/14),
    AG Bielefeld (Urteil vom 02.04.2015 - Az. 42 C 552/14),
    AG Bielefeld (Urteil vom 02.04.2015 - Az. 42 C 544/14),
    AG Köln (Urteil vom 13.04.2015 - Az. 125 C 579/14).


Fazit AW3P

Dieser Fall ist ein gutes Beispiel dafür, warum es sich immer lohnt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und die aktive Hilfe der Foren zu meiden, egal was man auch verspricht.

Mit Erhalt einer Anspruchsbegründung bzw. Verfügung eines Amtsgerichtes zur Durchführung eines schriftlichen Vorverfahren - muss - die aktive Forenhilfe aufhören und die Beauftragung eines Anwaltes unbedingt erfolgen.

Ganz zu schweigen, dass die immer anonym behaupteten "Erfolge" des einzigen aktiven Klagehilfeforums der Fanta3 bewusst nicht verifiziert werden. Dabei gibt es keine Ausflüchte und man kann, wenn man denn nur wollte, die ersten beiden Seiten der jeweiligen Urteile veröffentlichen, wo ersichtlich ist, dass einer der Fanta3 Prozessbevollmächtigter des Beklagten ist. Glaubt denn nur einer, das ein Fred-Olaf Neiße (uhle), eine Claudia Reinhardt (princess15114) oder ein Ingo Bentz (Shual) haben irgendetwas gerichtlich - allein - gerissen?

Selbst Anwälte in ihren Veröffentlichungen oder auf meiner Nachfrage hin, bestätigen - keinerlei - Zusammenarbeit in Klageverfahren mit der Fanta3. Für mich persönlich wäre es auch - sehr befremdlich -, wenn ein Anwalt auf Hilfe von Nichtjuristen angewiesen wäre.

Es bleibt letztendlich übrig, dass die Fanta3 Hilfesuchende nur an die eigenen "Haus- und Hofanwälte" weitervermittelt.

Nicht mehr, nicht weniger. Ausrufezeichen.



~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Steffen Heintsch für AW3P

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~






AG Bielefeld, Urteil vom 02.04.2015, Az. 42 C 552/14

harle
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 13:44

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1288 Beitrag von harle » Donnerstag 23. April 2015, 14:03

Guten Tag,

kurze Zusammenfassung.

- Abmahnung Anfang 2010
- modUE und nicht Reaktion
- irgendwann 2013, Inkasso und andere Kanzelei mit Mahnbescheid (Widerspruch)
- Dez. 2013 Mahnbescheid von B&B (Widerspruch)
- Mitte 2014 Abgabenachricht
- Anfang 2015 Klage
- zum Termin erschienen der Richter und mein (inzwischen beauftragter) Anwalt - Gegenseite 0
- Versäumnisurteil --> gegen welches, am letzten Tag der Frist, Widerspruch eingelegt wurde (ach nee)
- Neuer Gerichtstermin und 1-2 Wochen vor dem Termin Klagerücknahme.

Somit sollte das Kapitel (nachdem ich mein Geld wiederhabe) abgeschlossen sein.
Ich würde mir jetzt gerne den "Kragen" leeren, aber das würde die Sache nicht besser machen.

Ich hoffe für den Rest auf ein ähnlich gutes Ende.

harle
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 13:44

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1289 Beitrag von harle » Freitag 24. April 2015, 07:00

Wenn die Gegenpartei nicht insolvent ging, gehe ich schwer davon aus. Werde aber berichten.

armer_abgemahnter
Beiträge: 7
Registriert: Donnerstag 30. September 2010, 23:51

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1290 Beitrag von armer_abgemahnter » Freitag 24. April 2015, 09:07

harle hat geschrieben:Guten Tag,

kurze Zusammenfassung.

- Abmahnung Anfang 2010
- modUE und nicht Reaktion
- irgendwann 2013, Inkasso und andere Kanzelei mit Mahnbescheid (Widerspruch)
- Dez. 2013 Mahnbescheid von B&B (Widerspruch)
- Mitte 2014 Abgabenachricht
- Anfang 2015 Klage
- zum Termin erschienen der Richter und mein (inzwischen beauftragter) Anwalt - Gegenseite 0
- Versäumnisurteil --> gegen welches, am letzten Tag der Frist, Widerspruch eingelegt wurde (ach nee)
- Neuer Gerichtstermin und 1-2 Wochen vor dem Termin Klagerücknahme.

Somit sollte das Kapitel (nachdem ich mein Geld wiederhabe) abgeschlossen sein.
Ich würde mir jetzt gerne den "Kragen" leeren, aber das würde die Sache nicht besser machen.

Ich hoffe für den Rest auf ein ähnlich gutes Ende.
Hatte BB die Einladung zum Gericht nachweislich erhalten? Sodass das ein Versäumnisurteil zustande kam?

solfire
Beiträge: 22
Registriert: Freitag 15. Juli 2011, 18:17

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1291 Beitrag von solfire » Freitag 24. April 2015, 21:28

harle hat geschrieben:Wenn die Gegenpartei nicht insolvent ging, gehe ich schwer davon aus. Werde aber berichten.
Da hab ich ja auch etwas Angst vor. Da gewinnt man vor Gericht und bleibt auf den Kostren sitzen, den die Pfosten erst verursacht haben.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1292 Beitrag von Steffen » Samstag 25. April 2015, 00:24

Amtsgericht München
zur Verjährung bei Filesharing Fällen.
Keine Anwendung von § 102 Satz 2 UrhG
beim Schadensersatz!




00:25 Uhr


Neuer Prozesserfolg gegen Baumgarten Brandt.


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Bild

Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies

Rechtsanwälte Knies & Albrecht
Widenmayerstraße 34
80538 München
Tel.: 089 - 47 24 33
Fax.: 089 - 470 18 11
Email: bernhard.knies@new-media-law.net......
Web: www.new-media-law.net

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Mit Urteil vom 26.03.2015 Az. 243 C 19271/14 hat das Amtsgericht München erneut seine Linie bestätigt, dass auf Filesharing Fällen die dreijährige Verjährungsfrist der §§ 102 S. 1 UrhG, 195 BGB Anwendung findet und nicht - wie von einigen Abmahnkanzleien immer wieder behauptet - die 10 jährige Verjährungsregel des § 102 S. 2 UrhG i.V.m. § 852 S. 2 BGB. Im Falle des Urteils des AG München war die Abmahnkanzlei Baumgarten Brandt damit gegen unseren Mandanten unterlegen, der sich erfolgreich auf die dreijährige Verjährung der gegen ihn geltend gemachten Ansprüche berufen hatte. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen.

Ebenso wie in zahlreichen anderen Fällen, hatte die Kanzlei Baumgarten Brandt auch in diesem Fall Ansprüche geltend gemacht, die zumindest in der dreijährigen Verjährungsfrist knapp verjährt waren.

Um die prozessuale Niederlage zu vermeiden, hatten BaumgartenBrandt damit argumentiert, dass die Ansprüche erst innerhalb zehn Jahren verjähren und sich dabei auf das Urteil des BGH v. 27.10.2011 - I ZR 175/10 (GRUR 2012, 715) berufen. Im Falle des BGH war es allerdings um eine Musikwiedergabe auf einem Weihnachtsmarkt gegangen. Das Amtsgericht München führte zu diesem Argument zutreffend aus:
  • (...) Bei der öffentlichen Wiedergabe von Musikwerken auf einem Weihnachtsmarkt ist in diesem Fall der Gebrauch aufseiten des Schädigers vermögensrechtlicher Natur. Bei dem Weihnachtsmarkt handelt es sich um eine Veranstaltung mit Verkaufsmöglichkeiten, die umso erfolgreicher verläuft, je mehr Publikum anwesend ist. Durch die Musikwiedergabe und die damit verbundene Attraktivitätserhöhung der Veranstaltung soll eine vermehrte Publikumspräsenz erreicht werden. Die Veranstalterin hat deshalb einen vermögensrechtlichen Vorteil durch den illegalen Gebrauch von Musikwerken erhalten (...)
Anders - so das AG München verhalte es sich aber bei dem illegalen Angebot von Musik (oder wie hier Filmwerken) in Torrents. Denn der Schädiger nimmt beim Download in der Tauschbörse ja nur in Kauf, dass andere Teilnehmer während seines Downloads in der Lage sind, das Werk von ihm herunter zu laden.
  • (...) Der Schädiger hat in diesem Fall aber - anders als bei der Wiedergabe von geschützten Werken auf einer öffentlichen Veranstaltung - gerade keinen eigenen Vorteil davon, dass andere Internetnutzer nunmehr auf das geschützte Werk zugreifen können. (...)

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

AG München, Urteil vom 26.03.2015, Az. 243 C 19271/14
Urteil im Volltext als PDF (136,90 KB)

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~



Die jüngste Entscheidung des AG München ist zu begrüßen, sie liegt auf einer Linie mit der wohl inzwischen ganz herrschen Meinung bei den befassten Amtsgerichten (vgl. etwa AG Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014 - Az. 42 C 368/13), AG Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 57 C 15659/13), AG Kassel (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 410 C 625/14), AG Frankfurt am Main (Urteil vom 30.10.2014 - Az. 32 C 2305/14 (84), AG Bielefeld (Urteil vom 20.11.2014 - Az. 42 C 483/14), AG Bielefeld (Urteil vom 08.01.2015 - Az.42 C 481/14), AG Hannover (Urteil vom 09.01.2015 - Az. 424 C 7759/14), AG Düsseldorf (Urteil vom 13.01.2015 - Az. 57 C 7592/14, AG Frankenthal (Urteil vom 14.01.2015 - Az. 3c C 96/14), AG Koblenz (Urteil vom 21.01.2015 - Az. 142 C 486/14), AG Bielefeld (Urteil vom 22.01.2015 - Az. 42 C 230/14), AG Frankenthal (Urteil vom 02.02.2015 - Az. 3b C 169/14), AG Nürtingen (Urteil vom 06.02.2015 - Az. 17 C 1378/14), AG Charlottenburg (Urteil vom 18.02.2015 - Az. 213 C 118/14), AG Köln (Urteil vom 19.02.2015 - Az. 148 C 31/14), AG Bochum (Urteil vom 25.02.2015 - Az. 38 C 362/14), AG Bielefeld (Urteil vom 02.04.2015 - Az. 42 C 552/14), AG Bielefeld (Urteil vom 02.04.2015 - Az. 42 C 544/14), AG Köln (Urteil vom 13.04.2015 - Az. 125 C 579/14)).

Auch im Sinne des Verbraucherschutzes ist diese Linie der Amtsgerichte äußerst sinnvoll: Die Rechteinhaber und ihre Bevollmächtigten sollten dazu angehalten werden abgemahnte Verbraucher - wenn überhaupt - dann doch zeitnah zu verklagen, denn je länger die abgemahnten Sachverhalte zeitlich zurückliegen, desto schwieriger wird es für den jeweiligen Beklagten im Rahmen seiner Verteidigung seine sekundäre Darlegungslast zu erfüllen, also zu beweisen, dass andere dritte Personen für die Tat als Täter in Betracht kommen.


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Autor: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies
Quelle: www.new-media-law.net
Link: http://www.new-media-law.net/ag-muenche ... lesharing/

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~






AW3P Nach(t)gedanken
  • Folgende Gerichte haben bislang entschieden, dass der Schadensersatzanspruch in Filesharing Fällen nach drei Jahren verjährt:

    AG Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014 - Az. 42 C 368/13),
    AG Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 57 C 15659/13),
    AG Kassel (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 410 C 625/14),
    AG Frankfurt am Main (Urteil vom 30.10.2014 - Az. 32 C 2305/14 (84),
    AG Bielefeld (Urteil vom 20.11.2014 - Az. 42 C 483/14),
    AG Bielefeld (Urteil vom 08.01.2015 - Az.42 C 481/14),
    AG Hannover (Urteil vom 09.01.2015 - Az. 424 C 7759/14)
    AG Düsseldorf (Urteil vom 13.01.2015 - Az. 57 C 7592/14,
    AG Frankenthal (Urteil vom 14.01.2015 - Az. 3c C 96/14),
    AG Koblenz (Urteil vom 21.01.2015 - Az. 142 C 486/14),
    AG Bielefeld (Urteil vom 22.01.2015 - Az. 42 C 230/14),
    AG Frankenthal (Urteil vom 02.02.2015 - Az. 3b C 169/14),
    AG Nürtingen (Urteil vom 06.02.2015 - Az. 17 C 1378/14),
    AG Charlottenburg (Urteil vom 18.02.2015 - Az. 213 C 118/14),
    AG Köln (Urteil vom 19.02.2015 - Az. 148 C 31/14),
    AG Bochum (Urteil vom 25.02.2015 - Az. 38 C 362/14),
    AG Bielefeld (Urteil vom 02.04.2015 - Az. 42 C 552/14),
    AG Bielefeld (Urteil vom 02.04.2015 - Az. 42 C 544/14),
    AG Köln (Urteil vom 13.04.2015 - Az. 125 C 579/14),
    AG München (Urteil vom 26.03.2015 Az. 243 C 19271/14).


AW3P Satire

IGGDAW Logik


Bild

Kohlenpitt

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1293 Beitrag von Kohlenpitt » Sonntag 26. April 2015, 13:58

In der Lage , in der er sich befindet, wird sicher der Vergleich von 150-200€ in Ordnung sein.

Nochmals aus anderer Stelle Baumgarten lässt sich auf 200€ ein bei vergelichen, aber ob das Sinn macht, muss jeder selbst entscheiden.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1294 Beitrag von Steffen » Montag 27. April 2015, 15:55

[quoteemglatze79]Komme ich da nicht günstiger bei weg, wenn ich mich selbst verteidige? Mein Anwalt will ca: 400€ von mir.[/quoteem]
Es gibt hierzu auf AW3P keinerlei Diskussion. Ausrufezeichen. Mit Erhalt einer Klageschrift (salopp formuliert) muss man ein Anwalt einschalten. Punkt.

VG Steffen Heintsch (AW3P)

Arno Dorian
Beiträge: 88
Registriert: Sonntag 4. Januar 2015, 21:19

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1295 Beitrag von Arno Dorian » Montag 27. April 2015, 20:50

@Glatze

im Falle Du gewinnst, ist es immer noch besser 400 Euro zu zahlen als 955,60€.
Dazu kann man ja bestimmt noch was erreichen das BB die Unkosten erstatten muss.

Selbst wenn nicht, hat es BB mal wieder gezeigt bekommen das die nicht so einfach an das Geld kommen und die bluten dadurch mehr, die bleiben ja auf den Gerichtskosten und was sonst noch anfiel sitzen.

Arno Dorian
Beiträge: 88
Registriert: Sonntag 4. Januar 2015, 21:19

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1296 Beitrag von Arno Dorian » Montag 27. April 2015, 21:08

Wenn er schon so hier rumfragt, kennt er sich wohl nicht so gut aus um sich selbst zu verteidigen.
Selbst wenn er mit Anwalt verlieren sollte, wird ja vermutlich der Betrag nach unten korrigiert oder man kann sich noch vergleichen, ich wüsste in manchen Dingen ohne Anwalt gar nicht wo ich da etwas zur Rede bringen soll.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1297 Beitrag von Steffen » Dienstag 28. April 2015, 17:17

Dr. Wachs Rechtsanwälte:
klageabweisendes Urteil des Amtsgericht Hannover
wegen Verjährung aller Ansprüche.
Keine 10-jährige Verjährungsfrist des § 852 Satz 2 BGB




17:15 Uhr




Wie die Hamburger Kanzlei ...



~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Bild

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs


Dr. Wachs Rechtsanwälte
Osterstraße 116 | 20259 Hamburg
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 | 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de | Web: www.dr-wachs.de

~~~~~~~~~~~~~~~~~~



... informiert, wurde mit dem Urteil des Amtsgerichtes Hannover (Urt. v. 06.03.2015, Az. 524 C 8598/14) eine Filesharing Klage der "KSM GmbH", vertreten durch die Berliner Kanzlei "BaumgartenBrandt", erfolgreich abgewiesen, da die geltend gemachten Forderungen verjährt sind und der § 102 Satz 2 UrhG (10-jährige Verjährung ) hier keine Anwendung findet.




Abmahnfall

Der Beklagte wurde wegen einer vermeintlichen Verwertung des Films "Der Fall Ted Bundy" (Log: 10/2010; Pauschalbetrag: 850,00 EUR) abgemahnt.



Antrag
  • (...) Der Beklagte beantragt,
    • die Klage abzuweisen.

      Er erhebt die Einrede der Verjährung. (...)



Urteil
  • (...) hat das Amtsgericht Hannover auf die mündliche Verhandlung vom 06.03.2015 durch die Richterin am Amtsgericht "xxx" für Recht erkannt:
    • 1. Die Klage wird abgewiesen.
      2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
      3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (...)



Entscheidungsgründe

Die Klage ist zulässig aber unbegründet. Die geltend gemachten Ansprüche aus §§ 97, 97a Urhebergesetz unterliegen der Verjährung. Das gilt sowohl für den Schadensersatzanspruch wie auch für den Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten.



Zahlung der zweiten Gerichtskostenhälfte nicht fristgemäß (§ 204 Abs. 2 BGB)

Es wurde zwar seitens der KSM GmbH fristgemäß Ende 2013 ein Mahnbescheid beantragt, der zunächst eine verjährungsrelevante Wirkung entfaltet. Die Hemmung der Verjährung endet jedoch, so dass Amtsgericht Hannover, gemäß § 204 Abs. 2 BGB nach sechs Monaten der letzten Verjährungshandlung, vorliegend der Mitteilung des Widerspruchs am 10.12.2013. Ausweislich des Verfahrensablaufes wurde am 10.12.2013 durch das Amtsgericht Hannover die zweite Gerichtskostenhälfte in Höhe von 127,00 EUR angefordert, wobei gleichzeitig man hinwies, dass die Zahlung dem Abgabeantrag entspricht. Der Zahlungseingang dieser Summe bei der Mahngerichtskasse erfolgte aber erst am 16.07.2014, mithin außerhalb der Frist des § 204 Abs. 2 BGB.


Verjährungsbeginn Rechtsanwaltskosten Abmahnung gem. § 199 Abs. 5 BGB
  • (...) Die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung beginnt auch nicht mit dem Ausspruch der Abmahnung, sondern vielmehr zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung. § 199 Abs. 5 BGB regelt, dass dann, wenn es sich um einen Unterlassungsanspruch handelt, der Zeitpunkt der Zuwiderhandlung für den Verjährungsbeginn maßgeblich ist. (...)

Keine 10-jährige Verjährungsfrist des § 852 Satz 2 BGB
  • (...) Nach diesen Vorschriften unterliegen diejenigen Ansprüche einer längeren Verjährung als drei Jahre, die auf die Herausgabe deliktisch Erlangten zielen. Es handelt sich somit um einen quasi deliktischen Bereicherungsanspruch. Diese Vorschrift findet wegen § 102 Satz 2 UrhG entsprechende Anwendung. Voraussetzung ist aber, dass der Schädiger tatsächlich etwas erlangt hat. Dies kann die ersparte Lizenzgebühr sein, wenn die Wahrnehmung des Urheberrechts typischerweise nur gegen eine Lizenzgebühr eingeräumt wird (BGH, Urteil vom 27.10.2011, I ZR 175/10: "Bochumer Weihnachtsmarkt", zitiert nach juris). (...)

    (...) Hier liegen jedoch die tatsächlichen Verhältnisse anders, so dass die Grundsätze der eben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vorliegend keine Anwendung finden können. (...)

    (...) Der Beklagte hat mithin gerade keine Lizenzgebühr für einen möglichen Lizenzvertrag gespart. (...)

    (...) Dem Nutzer geht es beim Filesharing um den Gebrauch des konkreten Werkes für eigene Zwecke, nicht um die darüber hinausgehende Nutzung oder gar Verbreitung. (...)



~~~~~~~~~~~~~~~~~~

AG Hannover, Urteil vom 06.03.2015, Az. 524 C 8598/14:
Urteil im Volltext als PDF-Dokument (1,65 MB)

~~~~~~~~~~~~~~~~~~





AW3P Fazit

Dieser Fall ist beispielgebend, warum man anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollte. Mit Erhalt einer Anspruchsbegründung bzw. Verfügung eines Amtsgerichtes zur Durchführung eines schriftlichen Vorverfahren muss die aktive Forenhilfe aufhören und die Beauftragung eines Anwaltes erfolgen.

Berechtigte Kritik an die geschäftlich handelnde IGGDAW:
a) es werden keine - obwohl jahrelang propagiert - Urteile veröffentlicht, woraus ersichtlich ist das ein Fred-Olaf Neiße (uhle), eine Claudia Reinhardt (princess15114) sowie ein Ingo Bentz (Shual) als Prozessbevollmächtigter verantwortlich war,
b) kein Betroffener verifiziert, dass vorbenannter Personenkreis ihre Klageerwiderungen abfassten sowie
c) kein (Teamplayer-) Anwalt bestätigt mit persönlich - dabei ist mir das Bentz Gewäsch egal - die Teamarbeit und das Auftreten der IGGDAW in ihren Klageverfahren als juristischer und technischer Berater?


!
Leute. Lasst Euch nicht verarschen, dass tun die schon!


Folgende Gerichte haben bislang entschieden, dass der Schadensersatzanspruch in Filesharing Fällen nach drei Jahren verjährt:
  • AG Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014 - Az. 42 C 368/13),
  • AG Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 57 C 15659/13),
  • AG Kassel (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 410 C 625/14),
  • AG Frankfurt am Main (Urteil vom 30.10.2014 - Az. 32 C 2305/14 (84),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 20.11.2014 - Az. 42 C 483/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 08.01.2015 - Az.42 C 481/14),
  • AG Hannover (Urteil vom 09.01.2015 - Az. 424 C 7759/14)
  • AG Düsseldorf (Urteil vom 13.01.2015 - Az. 57 C 7592/14,
  • AG Frankenthal (Urteil vom 14.01.2015 - Az. 3c C 96/14),
  • AG Koblenz (Urteil vom 21.01.2015 - Az. 142 C 486/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 22.01.2015 - Az. 42 C 230/14),
  • AG Frankenthal (Urteil vom 02.02.2015 - Az. 3b C 169/14),
  • AG Nürtingen (Urteil vom 06.02.2015 - Az. 17 C 1378/14),
  • AG Charlottenburg (Urteil vom 18.02.2015 - Az. 213 C 118/14),
  • AG Köln (Urteil vom 19.02.2015 - Az. 148 C 31/14),
  • AG Bochum (Urteil vom 25.02.2015 - Az. 38 C 362/14),
  • AG Hannover (Urteil vom 06.03.2015 - Az. 524 C 8598/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 02.04.2015 - Az. 42 C 552/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 02.04.2015 - Az. 42 C 544/14),
  • AG Köln (Urteil vom 13.04.2015 - Az. 125 C 579/14),
  • AG München (Urteil vom 26.03.2015 - Az. 243 C 19271/14).


Kalauer der Woche


Bild




~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Steffen Heintsch für AW3P

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~






AG Hannover, Urteil vom 06.03.2015, Az. 524 C 8598/14

glatze79
Beiträge: 4
Registriert: Montag 10. Januar 2011, 14:45

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1298 Beitrag von glatze79 » Dienstag 28. April 2015, 17:26

Niemals werde ich diesen blutsaugern etwas freiwillig zahlen!! Der prozesskostenrechner sagt mir, dass bei einem Streitwert von 955,60 bei erliegen der Klage, sich die kosten um 700-800 € belaufen werden. Ist das realistisch? Oder kommen noch zusätzliche Kosten auf einen zu? Scheinen ja Standard Summen zu sein.

Arno Dorian
Beiträge: 88
Registriert: Sonntag 4. Januar 2015, 21:19

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1299 Beitrag von Arno Dorian » Dienstag 28. April 2015, 22:16

Was wiederum die Frage aufwirft, warum BB dennoch keine Ruhe gibt, wenn die Verjährung bereits eingetreten ist.
Stehen wohl drauf vor Gericht zu verlieren.

AxelF
Beiträge: 161
Registriert: Mittwoch 2. Juli 2014, 22:55

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1300 Beitrag von AxelF » Mittwoch 29. April 2015, 00:18

Arno Dorian hat geschrieben:Was wiederum die Frage aufwirft, warum BB dennoch keine Ruhe gibt, wenn die Verjährung bereits eingetreten ist.
Stehen wohl drauf vor Gericht zu verlieren.
Vermutlich wird ein gewisser Prozentsatz auf Grund dieses Vorgehens doch noch zahlen bzw. sich vergleichen, da der Gang vor Gericht gescheut wird. BB wird trotz Niederlagen vor Gericht dabei immer noch Gewinn machen, sonst würden sie es lassen.

Antworten