vollumfängliche Klageabweisung gegen "BaumgartenBrandt".
Grundsätze des BGH gelten auch für nichteheliche Lebensgefährten.
16.22 Uhr
Wie die Hamburger Kanzlei ...
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
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... informiert, wurde mit dem Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main (Urt. v. 27.03.2015, Az. 30 C 3535/14 (75)) eine Filesharing Klage der "KSM GmbH", vertreten durch die Berliner Kanzlei "BaumgartenBrandt", erfolgreich abgewiesen.
Abmahnfall
- - Abmahnung 10/2010, Film: "Bloody Revenge", Pauschalbetrag 850,00 EUR
- Log.: 11/2009; 19:14 Uhr (Guardaley Ltd.)
- Reaktion des Abgemahnten: Verweigerung Zahlung / Abgabe einer UE
- Klage: Abmahnkosten (anwaltliche Gebühren aus Gegenstandswert von 7.500,00 EUR: 555,60 EUR und sog. lizenzanaloger Schadensersatz: mind. 400,00 EUR)
Antrag
Der Beklagte beantragt,
- die Klage abzuweisen.
Der Beklagte trägt vor,
- - die Aktivlegitimation der Klägerin wird bestritten,
- er bestreitet das Logfirma seine IP ermittelt hat und überhaupt zuverlässig ermittelt
- er habe die behauptete Rechtsverletzung nicht begangen. Seine Lebensgefährtin, die mit im selben Haushalt lebt, hat ebenfalls Zugriff auf den Internetanschluss. Sie verfügt über gehobene PC-Kenntnisse aufgrund ihres Berufes, kennt auch Tauschbörsen und könnte diese nutzen.
- der WLAN-Router sei mit WPA2 zum vorgeworfenen Zeitpunkt verschlüsselt gewesen. Das Passwort sei individualisiert gewesen sowie bestehe aus Buchstaben und Zahlen.
- beruft sich auf die Verjährung.
Urteil
- (...) hat das Amtsgericht Frankfurt am Main durch die Richterin am Amtsgericht "xxx" aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 06.03.2015 für Recht erkannt:
- 1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (...)
- 1. Die Klage wird abgewiesen.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist zulässig aber unbegründet. Der Beklagte haftet weder als Täter noch als Störer.
Interessant, da im konkreten Einzelfall hinsichtlich des Anspruchs der außergerichtlichen Abmahnkosten die Vorschrift der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683 S 1. 670 BGB) zur Anwendung gekommen wäre, da die Neuregelung des § 97a Abs. 3 UrhG erst mit Wirkung zum 09.10.2013 eingreifen würde.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main wendet hier richtigerweise und konsequent die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an.
- (...) Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Überlassung an volljährigen Kindern oder Stiefkinder. Nichts anderes kann gelten, wenn der Internetanschluss wir hier dem nichtehelichen Lebensgefährten überlassen wird. Denn auch hier beruht die Überlassung des Internetanschlusses auf persönlicher - wenn auch nicht familiärer - Verbundenheit und der volljährige Lebensgefährte ist für seine Handlungen selbst verantwortlich. (...)
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AG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.03.2015, Az. 30 C 3535/14 (75):
Urteil im Volltext als PDF-Dokument (2,86 MB)
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Steffen Heintsch für AW3P
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