Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

Antworten
Nachricht
Autor
solfire
Beiträge: 22
Registriert: Freitag 15. Juli 2011, 18:17

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1141 Beitrag von solfire » Donnerstag 5. März 2015, 15:38

Bei BB brennt definitiv die Hütte, die müssen gerade echt 'Sackstand' haben, wie man so schön sagt :)

Sarah
Beiträge: 19
Registriert: Mittwoch 6. Februar 2013, 11:44

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1142 Beitrag von Sarah » Donnerstag 5. März 2015, 20:40

Könnte mal einer die Adresse der zuständigen Anwaltskammer posten, habe gerade meinen 2 seitigen Brief in Absprache mit meinem Anwalt ausgearbeitet und würde diesen gerne an die Anwaltskammer per Einschreiben mit Rückschein einreichen.

Vielen Dank.

Gruß Sarah.

HarzMan
Beiträge: 39
Registriert: Sonntag 8. März 2009, 12:40

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1143 Beitrag von HarzMan » Freitag 6. März 2015, 08:51

Wie lange dauert es "normalerweise", bis man - im Fall der Fälle - nach der Abgabenachricht ans Gericht eine Klageschrift erhält? Auch mal länger als 7 oder 8 Monate?

armer_abgemahnter
Beiträge: 7
Registriert: Donnerstag 30. September 2010, 23:51

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1144 Beitrag von armer_abgemahnter » Freitag 6. März 2015, 09:10

Hab in 3 Wochen die Verhandlung.
Mein Anwalt meinte wir müssen nicht anwesend sein.
Ist das so?
Wart Ihr auch nicht anwesend?

solfire
Beiträge: 22
Registriert: Freitag 15. Juli 2011, 18:17

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1145 Beitrag von solfire » Freitag 6. März 2015, 09:22

Dein Anwalt sollte wenigstens anwesend sein, wenn das Gericht nicht gerade im stillen Kämmerlein nach Aktenlage entscheidet.

Sollte es einen echten (Verhandlungs-)Termin geben, dann sollten zumindest die Anwälte da sein. Fehlt eine Partei, so ergeht meines Wissens nach ein Versäumnisurteil gegen die fehlende Partei.

Als Beklagter macht es sich ausserdem auch immer gut anwesend zu sein. Das wirkt sich positiv auf den Richterspruch aus.

armer_abgemahnter
Beiträge: 7
Registriert: Donnerstag 30. September 2010, 23:51

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1146 Beitrag von armer_abgemahnter » Freitag 6. März 2015, 09:28

Ja hab mich nicht ganz eindeutig ausgedrückt. Ja der Anwallt wird da sein... Für uns als beklagte wäre es wohl nicht notwendig.

Future2013
Beiträge: 169
Registriert: Dienstag 5. November 2013, 17:17

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1147 Beitrag von Future2013 » Freitag 6. März 2015, 18:53

Rudert B&B zurück?
Heute Post vom Gericht bekommen das B&B den Antrag gestellt hat das Verfahren ruhen zu lassen wegen Insolvenz.
Daher ist das schon vor 10 Tagen geschehen.

Arno Dorian
Beiträge: 88
Registriert: Sonntag 4. Januar 2015, 21:19

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1148 Beitrag von Arno Dorian » Samstag 7. März 2015, 16:48

HarzMan hat geschrieben:Wie lange dauert es "normalerweise", bis man - im Fall der Fälle - nach der Abgabenachricht ans Gericht eine Klageschrift erhält? Auch mal länger als 7 oder 8 Monate?
Also bist Du wohl genau so weit wie ich, nach der Abgabenachricht kam nix mehr.
Daher würde mich das auch interessieren.

Nach der Verjährunsrechnung, wäre es im Januar 2015 endgültig verjährt bei mir.
Alles durch Hemmungen von BB seit 2010 in die Länge gezogen. :sf

HarzMan
Beiträge: 39
Registriert: Sonntag 8. März 2009, 12:40

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1149 Beitrag von HarzMan » Sonntag 8. März 2015, 13:03

Arno Dorian hat geschrieben:
HarzMan hat geschrieben:Wie lange dauert es "normalerweise", bis man - im Fall der Fälle - nach der Abgabenachricht ans Gericht eine Klageschrift erhält? Auch mal länger als 7 oder 8 Monate?
Also bist Du wohl genau so weit wie ich, nach der Abgabenachricht kam nix mehr.
Daher würde mich das auch interessieren.

Nach der Verjährunsrechnung, wäre es im Januar 2015 endgültig verjährt bei mir.
Alles durch Hemmungen von BB seit 2010 in die Länge gezogen. :sf
Datum der Abgabenachricht: Mitte Juli 2014 - danach kam (bislang) nichts mehr

Arno Dorian
Beiträge: 88
Registriert: Sonntag 4. Januar 2015, 21:19

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1150 Beitrag von Arno Dorian » Sonntag 8. März 2015, 16:55

Genau so ungefähr wie bei mir.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1151 Beitrag von Steffen » Montag 9. März 2015, 23:21

Dr. Bernhard Knies:
BaumgartenBrandt Filesharing Klageabweisung




23:20 Uhr


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Bild

Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies


Rechtsanwälte Knies & Albrecht
Widenmayerstraße 34
80538 München
Tel.: 089 - 47 24 33
Fax.: 089 - 470 18 11
Email: bernhard.knies@new-media-law.net
Web: www.new-media-law.net

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Gegen die Abmahnkanzlei Baumgarten Brandt konnten wir vor dem Amtsgericht Nürnberg für einen unserer Mandanten einen Prozesserfolg erzielen. Mit der Klage hatten Baumgarten Brandt für eine ihrer Rechteinhaberinnen auf 400,00 Euro Schadensersatz und 555,60 Euro Erstattung von Anwaltskosten geklagt.

Der Anschlussinhaber konnte aber nachweisen, dass der im Hause seiner Eltern gelegene Anschluss vorwiegend von seinem Bruder und seinem Vater genutzt worden war. Sein Vater und er hatten einen gemeinsamen PC genutzt, der Bruder einen PC, auf den er keinerlei Einsicht hatte, so dass eine Überprüfung des Rechners seines Bruders auch nicht möglich war. Der Beklagte hatte insbesondere seinen Bruder befragt, ob dieser für den Download des streitgegenständlichen Films verantwortlich gewesen war, was dieser bestritten hat.

Das Amtsgericht Nürnberg hat die Klage von Baumgarten mit Urteil vom 05.02.2015 (Az. 27 C 5662/14) abgewiesen. Der Beklagte habe sowohl seiner Darlegungslast als auch seiner Nachforschungspflicht Genüge getan, indem er alle im Hause zugangsberechtigten Familienmitglieder benannt habe, Angaben zu deren Nutzungsverhalten machte und mitteilte, wer aus seiner Sicht als Täter in Betracht kommen könnte. Es stellt fest:
  • "Der Beklagte ist insoweit seinen Nachforschungspflichten auch nachgekommen, da er den Bruder zu dem Vorfall befragte, von diesem aber keine eindeutige ablehnende oder zusagende Antwort erhielt. Eine Überprüfung der passwortgeschützten Computer des Bruders ist dem Beklagten innerhalb einer Vertrauensgemeinschaft wie einer Familie nicht zuzumuten (...). Die Rechtsprechung des BGH beinhaltet auch nicht, dass der Beklagte einen sicheren Täter an die Klägerin melden muss, sondern er ist lediglich zu zumutbaren Nachforschungen verpflichtet, das heißt, zu einer Befragung der Mitbewohner und Mitteilung der Ergebnisse."
Das Urteil ist zu begrüßen, es steht in einer Linie mit einer jüngeren Tendenz von verbraucherfreundlichen Urteilen, die zugunsten der Abgemahnten zu dem Ergebnis kommen, dass auch diejenigen gewinnen können, die trotz zumutbarer Nachforschungen keinen Täter benennen können.


Den Volltext der Entscheidung können Sie hier abrufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Autor: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies
Quelle: www.new-media-law.net
Link: http://www.new-media-law.net/baumgarten ... abweisung/

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~



AG Nürnberg, Urteil vom 05.02.2015, Az. 27 C 5662/14

andreh96
Beiträge: 9
Registriert: Donnerstag 26. Juli 2012, 11:21

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1152 Beitrag von andreh96 » Dienstag 10. März 2015, 07:03

Hi ich hab Post vom Amtsgericht bekommen.
Termin zur Güteverhandlung April 2015. Es geht um einen Film 24.2.2010.
Streitsumme 960 €.
Es ging an meine Mutter die meine Miete zahlt und den Internetanschluss.
Aber nicht in meiner Wohnung wohnt eigene Wohnung.Es war mal eine Mitbewohnerin. aber ich weiss ja das das nicht zählt.
Ich dacht auch es wäre verjährt. Wie ist hier ne mögliche Vorgehensweise. Habt Ihr Vorschläge das es keine Garantie gibt weiss ich.
Danke

Auch ja es ging über Baumgarten&Brandt

Donald
Beiträge: 98
Registriert: Freitag 14. Juni 2013, 18:36

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1153 Beitrag von Donald » Dienstag 10. März 2015, 07:21

andreh96 hat geschrieben:Hi ich hab Post vom Amtsgericht bekommen.
Termin zur Güteverhandlung April 2015. Es geht um einen Film 24.2.2010.
Streitsumme 960 €.
Es ging an meine Mutter die meine Miete zahlt und den Internetanschluss.
Aber nicht in meiner Wohnung wohnt eigene Wohnung.Es war mal eine Mitbewohnerin. aber ich weiss ja das das nicht zählt.
Ich dacht auch es wäre verjährt. Wie ist hier ne mögliche Vorgehensweise. Habt Ihr Vorschläge das es keine Garantie gibt weiss ich.
Danke

Auch ja es ging über Baumgarten&Brandt

Hier hilft dir nur ein Fachanwalt weiter, den Du bzw Deine Mutter bei Erhalt der klage eh engagieren solltest.

Ansonsten: lies mal die Beiträge dieses Forum der letzten Wochen !!! Wie du da siehst hast B&B mittlerweile ein schlechtes standing bei bestimmten Gerichten und so etliche Klagen verloren bzw wurden abgewiesen.

Also hin zum (Fach-) Anwalt

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1154 Beitrag von Steffen » Dienstag 10. März 2015, 10:21

[...] Habt Ihr Vorschläge, ich weiß es gibt keine Garantie. [...]


Was will man als juristischer Laie, der niemand in einem Prozess vertritt, keinen Erfolge vorweisen kann
- vorschlagen?

Mit Erhalt einer schriftlichen Verfügung zur Eröffnung eines Vorverfahrens (mit beinhalteter Klageschrift),
muss der/die Betreffende/n einen Anwalt konsultieren (egal ob vom Fach oder Regal), der Erfahrungen bei
Filesharing-Klagen besitzt.

In deinem Fall ist und bleibt die Verantwortliche und Beklagte Deine Mom, und diese Bürde kannst Du ihr
erst einmal nicht abnehmen, da Sie als Beklagte in der Pflicht ist und Fristen wahren muss. Natürlich
sollte man beachten, es bestehen günstige Voraussetzungen, das Deine Mom als Störerin/Täterin raus sein
wird. Aber sobald Du benannt wirst als alleiniger Nutzer, wird der Kläger sofort die Klage erweitern auf
dich, oder ein separates Abmahnverfahren durchführen. Natürlich hängt es hier nicht nur vom Vortrag ab,
sondern auch, wie das betreffende Gericht diese Konstellation (AI richtet außerhalb seines Haushaltes
jemanden aus dem Familenverbund einen Internetzugang ein und bezahlt diesen, ohne ihn zu nutzen) einschätzt
und die daraus erwachsenen Prüfpflichten oder keine erwachsenen Prüfpflichten (Anwendung der aktuellen
BGH Rechtsprechung). Obwohl ich schon sehr viel solcher Fälle kenne, wird es wohl der Erste sein, über den
ein Gericht ermessen wird. Und Letzteres wird der entscheiden Punkt sein.

Deshalb kann es nur heißen, Mom muss sofort zu einem Anwalt ihres Vertrauens, natürlich in deiner Begleitung
(und Bezahlung, als guter Sohnemann)!


VG Steffen



Fundsache der Woche:

Bild

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1155 Beitrag von Steffen » Dienstag 10. März 2015, 10:43

Gegenwehr macht sich bezahlt

(...) Ein aktuelles Beispiel zeigt, dass professionelle Hilfe sich bezahlt machen kann. Jahre nach einer urheberrechtlichen Abmahnung und erst kurz vor dem Gerichtstermin ist jetzt die gegen eine Mandantin gerichtete Klage zurückgenommen worden - lieber spät als nie! Meines Erachtens haben die Kollegen bei der Terminsvorbereitung endlich eingesehen, dass sie in der Sache auf verlorenem Posten kämpften. (...)

... weiterlesen auf anwaltniemeyer.de



Rechtsanwalt Jens-Christof Niemeyer
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Poststraße 36
32139 Spenge
Telefon: 05225/8738444
Fax: 05225/8738443
E-Mail: kanzlei@anwaltniemeyer.de

Quelle: https://anwaltniemeyer.de
Link: https://anwaltniemeyer.de/aktuell-files ... efeld.html

Blacksun
Beiträge: 5
Registriert: Sonntag 8. Februar 2015, 18:08

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1156 Beitrag von Blacksun » Dienstag 10. März 2015, 16:01

Habe mich nun auch entschieden das ganze bis zum Ende durchzuziehen. Mein Anwalt hat die Unterlagen alle da und auch schon zum Gericht zurückgeschickt. Nun bin ich gespannt was kommen wird. Bisher war ich ja nur im schriftlichen Vorverfahren.

Sonnenbalkon
Beiträge: 20
Registriert: Donnerstag 28. August 2014, 20:05

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1157 Beitrag von Sonnenbalkon » Dienstag 10. März 2015, 19:47

Blacksun hat geschrieben:Habe mich nun auch entschieden das ganze bis zum Ende durchzuziehen. Mein Anwalt hat die Unterlagen alle da und auch schon zum Gericht zurückgeschickt. Nun bin ich gespannt was kommen wird. Bisher war ich ja nur im schriftlichen Vorverfahren.
Schön, nicht allein zu sein. Bin in genau der gleichen Situation und auf dem gleichen Stand.

Per.Son
Beiträge: 63
Registriert: Montag 13. Oktober 2014, 19:10

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1158 Beitrag von Per.Son » Dienstag 10. März 2015, 20:52

So, Klage ging für BB verloren.
Interessanterweise war es die Verjährung, die ausschlaggebend war.
Allerdings auf Grund meines Widerspruchs in 12/13.
Der angeforderte Gerichtskostenvorschuss wurde allerdings erst in 07/14 eingezahlt, also 7 Monate später.
Laut Gericht ist das allerdings nicht demnächst oder alsbald gem. § 167 ZPO.
Somit trat keine Hemmung mehr ein.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1159 Beitrag von Steffen » Dienstag 10. März 2015, 23:22

Filesharing Klageabweisung durch das Amtsgericht Frankenthal gegen Baumgarten Brandt. Keine 1o-jährige Verjährungsfrist.


23:20 Uhr



~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Bild

Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies

Rechtsanwälte Knies & Albrecht
Widenmayerstraße 34
80538 München
Tel.: 089 - 47 24 33
Fax.: 089 - 470 18 11
Email: bernhard.knies@new-media-law.net
Web: www.new-media-law.net

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Mit Urteil vom 14.01.2015 (Az. 3c C 96/14) hat das AG Frankenthal (Pfalz) eine Klage von Baumgarten Brandt gegen einen von uns vertretenen abgemahnten Anschlussinhaber abgewiesen. Die von Baumgarten Brandt vertretene Rechteinhaberin hatte behauptet, der Beklagte habe am 11.11.2009 einen Film über sein Internetanschluss in einer Tauschbörse angeboten. Dies habe ihre Ermittlungsfirma "Guardeley Ltd." mit ihrer Software "Observer" so festgestellt. Der Internet Service Provider hatte daraufhin am 18.12.2009 den Beklagten als Anschlussinhaber beauskunftet. Erst am 18.02.2010 hat die Klägerin den Beklagten dann abmahnen lassen.

Der Beklagte hat Zweifel an der Richtigkeit der Ermittlungsergebnisse der Software der "Guardeley Ltd." und im Prozess deren Richtigkeit bestritten. Außerdem hatte er den Verjährungseinwand erhoben. Die Klägerin hatte Ende 2013 Mahnbescheid gegen den Beklagten beantragt. Nach Auffassung des Beklagten begann die dreijährige Verjährung nach § 195 BGB am 31.12.2009 und endete 31.12.2012.

Das AG Frankenthal teilte die Zweifel des Beklagten an der Zuverlässigkeit der Software und verwies auf ähnliche Entscheidungen des OLG Köln (GRUR-RR 2012, 335 und LG Berlin CR 2012, 58). Zudem hatte die von Baumgarten vertretene Rechteinhaberin auch auf richterlichen Hinweis keinen tauglichen Beweis angeboten (in Form des hier normalerweise erforderlichen Sachverständigengutachtens).

Darüber hinaus teilte das AG Frankenthal auch die Auffassung des Beklagten zur Verjährung: Es gelte hier nicht (wie die Klägerin argumentiert hatte) die zehnjährige Verjährungsfrist sondern die dreijährige Verjährung nach § 195 BGB. Das von der Klägerin hier bemühte Urteil des BGH v. 27.10.2011 (I ZR 175/10) sei nicht einschlägig.
  • "In Filesharing Fällen besteht die Möglichkeit zum Abschluss eines Lizenzvertrages nicht, so dass keine Aufwendungen erspart werden. Eine Bereicherung tritt überdies nicht ein, weil es gerade Sinn und Zweck der Filesharing System ist, die Leistungen kostenlos an Dritte weiter zu geben."
Das AG Frankenthal schließt sich damit einem ähnlichen Urteil des AG Bielefeld v. 06.03.2014 (Az. 42 C 368/13) an.

Das Urteil ist zu begrüßen, da es klarstellt, dass die dreijährige Verjährung tatsächlich mit der Kenntnis des Rechteinhabers von der Person des (angeblichen) Schädigers beginnt, so wie es der Gesetzeswortlaut des § 199 Abs. 1 BGB auch vorschreibt.


Das Urteil des AG Frankenthal finden Sie hier im Volltext.


~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Autor: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies
Quelle: www.new-media-law.net
Link: http://www.new-media-law.net/baumgarten ... ankenthal/

~~~~~~~~~~~~~~~~~~



Folgende Amtsgerichte verneinen die Anwendung der zehnjährigen Verjährungsfrist - allgemein - auf Filesharing-Fälle:
  • AG Bochum (Urteil vom 25.02.2015 - Az. 38 C 362/14),
  • AG Köln (Urteil vom 19.02.2015 - Az. 148 C 31/14),
  • AG Nürtingen (Urteil vom 06.02.2015 - Az. 17 C 1378/14),
  • AG Frankenthal (Urteil vom 02.02.2015 - Az. 3b C 169/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 22.01.2015 - Az. 42 C 230/14),
  • AG Koblenz (Urteil vom 21.01.2015 - Az. 142 C 486/14),
  • AG Frankenthal (Urteil vom 14.01.2015 - Az. 3c C 96/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 08.01.2015 - Az.42 C 481/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 20.11.2014 - Az. 42 C 483/14),
  • AG Bielefeld (Urteil vom 06.03.2014 - Az. 42 C 368/13),
  • AG Hannover (Urteil vom 09.01.2015 - Az. 424 C 7759/14),
  • AG Kassel (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 410 C 625/14),
  • AG Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2014 - Az. 57 C 15659/13),
  • AG Frankfurt am Main (Urteil vom 30.10.2014 - Az. 32 C 2305/14 (84).









AG Frankenthal, Urteil vom 14.01.2015, Az. 3c C 96/14

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#1160 Beitrag von Steffen » Mittwoch 11. März 2015, 11:07

LG Frankenthal: Hinweisbeschluss vom 16.02.2015 (Aktenzeichen 6 S 19/14): Keine gesteigerte Nachforschungspflicht des Anschlussinhabers


10:56 Uhr


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Bild

Rechtsanwälte für Urheberrecht
Andreas Ernst Forsthoff | Nina Berg

Landhausstraße 30 | 69115 Heidelberg
Fon: 06221 434030 (Mo-Fr: 09:00 - 18:00 Uhr)
Fon: 06221 3262121 (außerhalb der Geschäftszeiten)
Fax: 06221 4340325
Web: www.rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de
E-Mail: info@rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Unsere Kanzlei vertritt derzeit in mehreren Dutzend Verfahren bundesweit Anschlussinhaber, die nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung auf Zahlung von Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten verurteilt werden. Zahlreiche dieser Verfahren waren und sind vor dem Amtsgericht Frankenthal anhängig.

Bis heute wurden alle Klagen vor dem Amtsgericht Frankenthal, in denen unsere Kanzlei einen oder mehrere Beklagten vertreten hat, abgewiesen und die Kosten den klagenden Rechteinhabern auferlegt.

In einem der Verfahren hatte die Firma Condor, vertreten durch die Kanzlei BaumgartenBrandt, Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankenthal eingelegt. Das Landgericht Frankenthal hat nicht einmal eine mündliche Verhandlung anberaumt, sondern mit Hinweisbeschluss vom 16.02.2015 (Aktenzeichen 6 S 19/14) nach § 522 Abs. 2 ZPO den Hinweis an die Klägerin erteilt, dass das Landgericht beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, sofern Condor die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankenthal nicht zurücknimmt.



LG Frankenthal: die maßgeblichen Erwägungen des Gerichts

Das Amtsgericht Frankenthal hatte die gegen unseren Mandanten erhobene Klage gleich aus mehreren Gründen abgewiesen:

Die Ungeeignetheit der eingesetzten Ermittlungssoftware "Observer", den Nachweis der Anspruchsberechtigung der Firma Condor sowie den fehlenden Nachweis einer Haftung des Beklagten als Täter oder Störer.

Das Landgericht Frankenthal hat die ersten beiden Erwägungen des Amtsgerichts nicht für überzeugend gehalten. Wenn ein Gericht Zweifel an der ordnungsgemäßen Funktionsweise der Ermittlungssoftware hat, darf es nicht einfach das Beweisangebot der Klägerin, ein Sachverständigengutachten einzuholen, übergehen und die Software von vorneherein für ungeeignet halten. Das Gericht muss vielmehr - auf Kosten der Klägerin - ein Sachverständigengutachten zu der Frage einzuholen, ob die Ermittlungssoftware hier tatsächlich funktioniert hat oder nicht. Diese Erwägungen des Landgerichts Frankenthal sind nach unserer Einschätzung durchaus vertretbar.

Weiter hat das Landgericht Frankenthal die Anspruchsberechtigung der Firma Condor im Grundsatz bejaht. Dies ist unseres Erachtens im vorliegenden Fall falsch. Denn die Firma Condor hatte sich die Forderung zunächst nach ihrem eigenen Vortrag abtreten lassen, danach soll wieder eine Rückabtretung erfolgt sein, schließlich haben sowohl der Ursprungsgläubiger als auch Condor parallel Forderungen geltend gemacht, angeblich soll es schließlich wieder zu einer Abtretung an Condor gekommen sein. Dieses "Verwirrspiel" mit den "Hin-und-Her"-Abtretungen der (vermeintlichen) Forderungen war derart obskur, dass das Amtsgericht Frankenthal zurecht Zweifel an der Anspruchsberechtigung von Condor hatte und eine Bestätigung der Abtretung nicht hat ausreichen lassen, sondern die Vorlage eines schriftlichen Abtretungsvertrages gefordert hat. Das Landgericht Frankenthal weist insoweit nunmehr darauf hin, dass eine Abtretung nicht formbedürftig ist und ein schriftlicher Abtretungsvertrag nicht von der Firma Condor verlangt werden kann. Diese Ansicht kann nicht überzeugen. Zwar ist eine Abtretung natürlich nicht formbedürftig und kann theoretisch auch mündlich erfolgen. Da die Firma Condor und der Ursprungsgläubiger hier jedoch beide die Forderungen parallel nebeneinander geltend machten (der Ursprungsgläubiger als eigenem Recht, Condor aus abgetretenem Recht, beides nebeneinander geht natürlich nicht!) und es vollkommen unklar war, wann genau an wen eine Abtretung erfolgt sein soll, hat das Amtsgericht Frankenthal den Vortrag der Firma Condor, die Forderungen durch Abtretung erworben zu haben, als unglaubwürdig eingestuft. Dies ist eine zutreffende Würdigung des Gerichts, die das Landgericht Frankenthal anders vorgenommen hat, unseres Erachtens zu Unrecht. Der Ursprungsgläubiger hatte hier die vermeintliche Forderung nur außergerichtlich geltend gemacht. In zahlreichen anderen Fällen kam es jedoch vor, dass sowohl Condor als auch der Ursprungsgläubiger parallel aus derselben (angeblichen) Urheberrechtsverletzung einen Mahnbescheid erwirkt haben. Auf unseren Widerspruch gegen beide Mahnbescheide hat dann jedoch Condor in allen Fällen die vermeintlichen Forderungen nicht weiterverfolgt, sondern nur der Ursprungsgläubiger. Dieses ganze Verhalten lässt bei uns erhebliche Zweifel an der Anspruchsberechtigung von Condor aufkommen.

Das Landgericht Frankenthal geht jedoch im Ergebnis zutreffend davon aus, dass die Klage von Condor aus einem anderen Grund unbegründet ist:



Kein Nachweis einer Haftung als Täter oder Störer

Unter Berufung auf die "Morpheus-Entscheidung" des BGH hat das Landgericht Frankenthal zutreffend darauf hingewiesen, dass es Aufgabe des Klägers ist, die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers nachzuweisen. Unter Berufung auf das "Bearshare-Urteil" des BGH führt das Landgericht Frankenthal ebenso zutreffend weiter aus, dass der Anschlussinhaber darlegen muss, ob und gegebenenfalls welche anderen Personen Zugriff auf seinen Internetanschluss hatten und als Täter in Betracht kommen. Insofern ist es ausreichend, die Anzahl und die Namen der in Betracht kommenden Personen anzugeben.

Weitere Nachforschungspflichten hat das Landgericht mit zu begrüßender Deutlichkeit abgelehnt: Der Anschlussinhaber muss weder einen konkreten Geschehensablauf darlegen (etwa wer wann und wie genau den Verstoß begangen hat) noch muss er weiter nachforschen, wer denn für den Verstoß tatsächlich in Betracht kommen kann. Die vom BGH geforderte Nachforschungspflicht bezieht sich nach zutreffender Einschätzung des Landgerichts Frankenthal nur auf die selbständige Nutzungsmöglichkeit des Anschlusses durch Dritte. Insoweit sieht das Landgericht Frankenthal die Rechtslage vollkommen zu Recht anders als etwa das Landgericht Stuttgart, welches dem Anschlussinhaber zumuten will, seine Haushaltsangehörigen auszuforschen und ggf. auch deren Rechner zu untersuchen und das Untersuchungsergebnis dem Kläger mitzuteilen. Eine solche weitgehende Nachforschungspflicht, die sowohl datenschutzrechtlich als auch vor dem Hintergrund des besonderen Schutzes innerhalb der Familie höchst problematisch ist, hat der BGH ersichtlich nicht aufstellen wollen.

Wenn der Anschlussinhaber dargelegt hat, wer selbständig Zugriff auf seinen Anschluss hatte, muss der Kläger nachweisen, dass der Anschlussinhaber als Täter in Betracht kommt. Wenn ihm dies - was regelmäßig der Fall sein dürfte - nicht gelingt, ist eine Haftung des Anschlussinhabers als Täter nicht gegeben.

Auch eine Haftung als Störer wurde durch das Landgericht Frankenthal zu Recht verneint. Der Anschlussinhaber muss seine Familienangehörigen nicht ohne Anlass belehren oder ihnen eine Tauschbörsennutzung untersagen.

Sofern die Firma Condor nicht innerhalb der ihr vom Gericht gesetzten Frist die Berufung zurücknimmt, dürfte das Landgericht Frankenthal die Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückweisen und die Kosten des Rechtsstreits der Firma Condor auferlegen.



Den Volltext der Entscheidung finden Sie - hier - als PDF (470,93 KB)



~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Autor: Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff
Quelle: www.abmahnung-urheberrechtsverletzung.de
Link: http://www.abmahnung-urheberrechtsverle ... ssinhabers

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Antworten