Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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NotGuilty
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2321 Beitrag von NotGuilty » Sonntag 22. Februar 2015, 21:00

...erst einmal: Danke Steffen
Einen tollen Job machst du hier... :ty

Ich hatte einige Anmeldehürden, aber nun... - mein Fall ist sogar von Mitte 2009 - sogar noch 2009 Abgemahnt, also "uralt". Und trotzdem bekam ich nun diese Klageandrohung.
Nachdem ich hier ein wenig rumgelesen habe, nehme ich es aber eher als "Spiel mit dem Muskeln" (wobei ich weiß, daß es Bodybuilder gibt, die nicht mal ihren Kasten Bier eine Etage rauf bekommen 1ööüüää1 ).
Genau so bin ich der festen Meinung, daß jemand, der nichts getan hat, auch nicht zahlt - wofür denn?
Umkehrschluß (für mich): wer zahlt (auch teilweise) hat Dreck am Stecken...
Und genau so sehen die das auch und werden es weiter versuchen.

Also, warten wir auf den nächsten Brief...

Balko2003
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2322 Beitrag von Balko2003 » Sonntag 22. Februar 2015, 21:39

Hallo zusammen,

lange habe ich hier mitgelesen und nun möchte ich meinen Senf auf dazu geben. Auch ich habe das erste mal letztes Jahr von der "Debcon" Post bekommen. Ich soll zu einem Zeitpunkt ( 2012 ) etwas heruntergeladen haben, wo ich nachweißlich nicht zu hause gewesen bin. Darauf hin habe ich, wie schon zuvor, Widerspruch eingelegt und mitgeteilt, mir alles darzulegen. Bis heute bekam auf meine Forderung keine Antwort. Bisher kamen auch bei mir nur die hier bekannten und schon dargelgten Droh-Schreiben, von dieser wirklich sehr ominösen Firma, die ja vor einiger Zeit auch schon im Fernsehen gezeigt wurde, an.

Was immer wieder auffallend ist, ist die Anrede in den Schreiben von Debcon. Die Anrede ist in den meisten Schreiben: "Sehr geehrte Damen und Herren,".
Das ist einfach nur falsch! Ich weiß nicht, wen die wirklich meinen. Einen rechtlich sehr gut bewanderten Menschen, den ich sehr gut kenne, fragt sich auch schon, wen die wohl meinen!
Da ich nichts zu verbergen habe und mir keiner Schuld bewusst bin, freue ich mich schon jetzt auf eine prozessuale Auseinandersetzung.
Wass die 10 Jahre Verjährung angeht, ist diese nicht nachträglich, wenn überhaupt für solche Vegehen, anwendbar!
Dieses habe ich der "Debcon" auch schon mitgeteilt.
Und wenn ein Herr Wulff ( GF Debcon ) klagen will/möchte, dann soll er es einfach machen. Ich freue mich wirklich darauf.

LG

Balko2003
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2323 Beitrag von Balko2003 » Sonntag 22. Februar 2015, 22:02

Eines möchte ich noch hinzufügen:

Wenn jemand ein Schreiben von Debcon bekommt, möge er bitte auf das Adressfenster achten. Sollte dort, wie auch bei mir, das Wort "Inkasso" zu erlesen sein, verstößt dieses gegen den Datenschutz und dem Persönlichkeitsrecht! ( Dritte können es lesen ) Also nicht zulässig! Eine Anzeige kann hier erfolgen!

LG

Icon
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2324 Beitrag von Icon » Sonntag 22. Februar 2015, 22:25

fu+c hat geschrieben:Dem Klageentwurf zu widersprechen, ist allein schon deswegen unsinnig, weil der Kläger laut Entwurf nicht die Debcon ist, sondern – bitte genau hinschauen! – RA Trebing in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der FDUDM2 Gmbh. Formal hat die Debcon gar nichts damit zu tun.
Das stimmt natürlich.
Also kann ich mir diesmal das Porto sparen :)

Richy
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2325 Beitrag von Richy » Sonntag 22. Februar 2015, 22:27

@LoneWolf:

Wenn Du der Meinung bist, dass Du nicht schuldig bist, warum zahlst Du dann 100 EUR? Niemand muss so eine Zahlung anerkennen...wenn man etwas zahlt, dann sollte man mit der Gegenseite vorher einen Betrag absprechen. Es gibt eigentlich grundsätzlich zwei, in der näheren Betrachtung (aus heutiger Sicht) drei, Wege (aus welchen Gründen auch immer man sie begeht):

1. Forderungen zahlen
2. Verjährung oder Klage
3. Vergleich kurz vor/während des Verfahrens eingehen

Der dritte Weg hat sich in letzter Zeit oftmals als günstigster "Ich bezahle." (warum auch immer) Weg entpuppt.


Balko2003:

Man sollte nie unaufgefordert und ohne Pflicht die gegnerische Seite kontaktieren, das macht die Sache für einen niemals besser, in vielen Fällen eher schlechter. Alle Bedenken und Beweise sollten bis zu einem eventuellen Verfahren gesammelt werden (am besten beim Fachanwalt), um sie dann gegen die gegnerische Seite vorzubringen.


Viele Grüße
Euer Richy
Anwalts- und Gerichtskosten und Ablauf des Verfahrens (Hamburger Abendblatt / Rat & Hilfe)

Richy
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2326 Beitrag von Richy » Montag 23. Februar 2015, 02:14

Werniman hat geschrieben:
Balko2003 hat geschrieben:Ich soll zu einem Zeitpunkt ( 2012 ) etwas heruntergeladen haben, wo ich nachweißlich nicht zu hause gewesen bin.
Das interessiert frühstens einen Richter. Die Abmahn/Inkassobranche tut solche Vorträge üblicherweise als reine Schutzbehauptung ab. Wenn sie denn überhaupt drauf reagieren.
Hatte ich vorhin vergessen...das ist vll ein kleines Rädchen aber im Großen und Ganzen irrelevant, da "ich war nicht zu Hause" nicht gleichbedeutend mit "Computer und vor allem Router war ausgeschalten" ist. Letzteres nachzuweisen dürfte äußerst müßig sein. Ergo, lieber die stichhaltigen Beweise/Gegenargumente sortieren und für den Fall einer Klage abheften.
Werniman hat geschrieben:
Balko2003 hat geschrieben:Was immer wieder auffallend ist, ist die Anrede in den Schreiben von Debcon. Die Anrede ist in den meisten Schreiben: "Sehr geehrte Damen und Herren,".
Klingt nach: "Wir haben die Datensätze ohne Anrede geliefert bekommen und sind zu faul,die den richtigen Daten zuzuordnen. Also nehmen wir sicherheitshalbe ´ne neutrale Anrede!".
Dürfte vollkommen irrelevant sein, mit dieser Anrede dürfte man sich als Adressat ausreichend angesprochen fühlen. Wie bereits gesagt...lieber auf wichtigere Dinge konzentrieren.
Werniman hat geschrieben:
Balko2003 hat geschrieben:Wass die 10 Jahre Verjährung angeht, ist diese nicht nachträglich, wenn überhaupt für solche Vegehen, anwendbar!
Dieses habe ich der "Debcon" auch schon mitgeteilt.
Bisher hat nur das AG Itzehoe zugunsten der 10 Jahre entschieden...
Was wie anwendbar ist, entscheidet das Gericht...Defacto-Aussagen gibt es hier nicht, auch wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass weder auf die zehn Jahre eingegangen wird noch das Gericht eine Verjährungsfrist auf Grundlage dieses Zeitraumes für rechtmäßig erklären wird.

Viele Grüße
Euer Richy
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2327 Beitrag von Steffen » Montag 23. Februar 2015, 10:43

Debcons Neustes Schreiben 02/2015: Klageentwurf
(ehemals U+C, FDUDM2 GmbH)



Musterschreiben:

Bild
.
Bild


Inhalt:

Kurz und knapp, entweder der Betroffene zahlt einen Vergleich in Höhe von 558,12 €, oder er wird auf 1.286,80 € verklagt. Zum Untermauern dieses letzten, allerletzten, aller aller letzten Vergleichsversuchs, wird ein Auszug einer möglichen Klageschrift beigefügt.


Empfehlung:
1.) Entweder man zahlt, oder
2.) wartet ab, ob Debcon tatsächlich Klage erhebt, und beauftragt dann einen Anwalt seines Vertrauens betreff seiner Verteidigung.


Hinweis:
=> wurschtelt hier nicht selbst herum, oder geht zum Billig-Pfusch-Ingo!



VG Steffen

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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2328 Beitrag von unwissender2015 » Montag 23. Februar 2015, 20:08

Hallo und guten abend,habe mich aus aktuellen anlass auch mal angemeldet.

Seit 2 monaten erhalten wir auch die debcon Briefe aus diesem thema hier.
Abgemahnt wurde im märz 2010 von u&c,es wurde allerdings nie eine unterlassungs
erklärung abgeben,oder sonstiger kontakt aufgenommen.
In unregelmässigen abständen kamen immer wieder briefe,bevorzugt in der weichnachtszeit.Aber nie was vom Gericht oder dergleichen.
Normal muss die sache doch schon seit 31.12.2013 verjährt sein oder täusche ich mich?
Hat debcon überhaupt schon erfolg bekommen vor Gericht mit ihren Briefen?


lg und vielen dank für die antworten 1ööüüää1

Richy
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2329 Beitrag von Richy » Dienstag 24. Februar 2015, 00:15

Hallo unwissender2015,

normalerweise ist es so, dass es um eine Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend zum Jahreswechsel nach der Abmahnung, geht. Sollten innerhalb dieser drei Jahre keine weiteren Verfahrensschritte (Mahnbescheid usw.) eingeleitet sein, hast Du schonmal sehr gute Karten, dass es sich nur um wertlose Bettelschreiben handelt.

Ob die Geschichte wirklich verjährt ist, lässt sich am besten über einen Fachanwalt klären...solange nur Bettelbriefe kommen, kann man darauf aber verzichten. Allerdings wäre es schon merkwürdig, wenn ein Mahnbescheid, die Nachricht der Abgabe des Verfahrens an das zuständige Gericht UND die Verfügung/Klageschrift Dich nicht erreicht hätten...denn das wären die einzigen Indizien für verjährungshemmende Handlungen, die Du ohne Anwalt wahrnehmen kannst.

Das genaue Datum der Verjährung sei mal dahingestellt...in Deiner Lage würde ich mich nicht heiß machen...einzig ein gelber Brief (Mahnbescheid oder Verfügung/Klageschrift) sollten einen wach werden lassen.

Davon abgesehen, ist es eine Überlegung wert gegen Debcon, bzw. die dafür zuständige Person, rechtlich vorzugehen, wenn die Zusendung von unaufgefforderten Werbeschreiben/Rechnungen nicht aufhört.

Viele Grüße
Euer Richy
Anwalts- und Gerichtskosten und Ablauf des Verfahrens (Hamburger Abendblatt / Rat & Hilfe)

unwissender2015
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2330 Beitrag von unwissender2015 » Dienstag 24. Februar 2015, 01:04

Hallo und vielen dank für die Antwort.es kamen definitiv nie Gelbe umschläge oder Gerichts Sachen.immer nur Bettel Briefe, aber die verhemmen ja nichts?

StrobeOriginal
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2331 Beitrag von StrobeOriginal » Dienstag 24. Februar 2015, 07:48

Hallo an alle Mitglieder!

Da ich auch schon lange mit dem Thema zu tun habe, wollt auch ich mich hier einbringen.

Ich werde mal das neuste Schreiben von Debcon anhängen.

Ihr seid also größtenteils der Meinung das Schreiben zu ignorieren und abzuwarten?

MfG
Dateianhänge
Debcon 19.02.15.PDF
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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2332 Beitrag von Steffen » Dienstag 24. Februar 2015, 09:46

[quoteemStrobeOriginal]Ihr seid also größtenteils der Meinung das Schreiben zu ignorieren und abzuwarten?[/quoteem]

Anfänglich, die Entscheidung, wie jemand letztendlich auf was reagiert, liegt bei einen selbst und nicht in der Kompetenz eines Forums. Denn es geht um dein Geld, nicht um unseres. Und wer sich für das Nichtzahlen entscheidet, wählt für sich: entweder Verjährung oder Klage. Wer dieses beachtet, ist immer auf der richtigen Seite.

Auch Debcon, egal ob man im Auftrag handelt oder nach Abtretung im eigenen Interesse kann ohne einen rechtskräftigen Titel definitiv nichts, außer nerven. Wenn man etwas möchte, sollte man es schon gerichtlich Geltendmachen.

Nur kommen wir jetzt an das uralte Abgemahnten-Problem. Wir belächeln zwar alle Debcon, aber sobald ein Schreiben versendet wird, das etwas schärfer formuliert ist und nicht einem veröffentlichten Musterbrief zuzuordnen ist, macht jeder in den Slippie.
  • Auf ein Forderungsschreiben = Widerspruch (egal wie oft!)
    MB => Widerspruch
    Klage => Anwalt und verteidigen.
Mehr isses nicht. Wer keine Nerven hat, sollte dann doch lieber bezahlen.

VG Steffen

borsti007
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2333 Beitrag von borsti007 » Dienstag 24. Februar 2015, 09:47

StrobeOriginal hat geschrieben:Hallo an alle Mitglieder!

Da ich auch schon lange mit dem Thema zu tun habe, wollt auch ich mich hier einbringen.

Ich werde mal das neuste Schreiben von Debcon anhängen.

Ihr seid also größtenteils der Meinung das Schreiben zu ignorieren und abzuwarten?

MfG
Guten Morgen,

das Schreiben haben wir alle bekommen. Wir sind uns hier so ziemlich alle einig. Wir warten ab. 3-6-5-7-h

Die Debcon versendet laufend Bettelbriefe. Mittlerweile 7,8,9 Stück. Wer sich sicher ist, der klagt. Wer nicht, der versucht es über Bettelbriefe.

Das Prozesskostenrisiko beträgt 50/50. Das weiss auch Debcon. Bei einem Mehrpersonenhaushalt wird es für die Debcon schwierig mit der Beweislage. Letztendlich kommt es dann aber immer auf den Richter an. }6&(

fu+c
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2334 Beitrag von fu+c » Dienstag 24. Februar 2015, 11:38

borsti007 hat geschrieben:Das Prozesskostenrisiko beträgt 50/50. Das weiss auch Debcon.
Nicht die Debcon ist die mögliche Klägerin, sondern die insolvente FDUDM2 GmbH. Nach meinem Dafürhalten ist es kein Zufall, dass die FDUDM2 GmbH insolvent ist, sondern vielmehr eine clevere Taktik: Aufgrund der Insolvenz kann sie Mahnbescheide erwirken und Klagen anstrengen, ohne im Falle eines Scheiterns für die Gerichts- und sonstigen Kosten aufkommen zu müssen. Mit anderen Worten, das Kostenrisiko liegt 100% beim Beklagten, selbst wenn er obsiegt.

Laut Auskunft meines RAs kann man sich jedoch gegen diese Masche wehren, z. B. indem man im Vorfeld beantragt, dass die FDUDM2 GmbH für den Scheiternsfall die Gerichtskosten hinterlegt. Wer diesen Fallstrick nicht beachtet, "gewinnt" zwar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die juristische Auseinandersetzung, bleibt aber auf den Kosten sitzen.

StrobeOriginal
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2335 Beitrag von StrobeOriginal » Dienstag 24. Februar 2015, 11:42

Guter Hinweis!

abc123
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2336 Beitrag von abc123 » Dienstag 24. Februar 2015, 11:45

Es bekommen wohl derzeit fast alle dieses Schreiben. Dann dürfte ich auch bald nen Schwung Briefe bekommen. Ich bin ein Mehrfach-Abgemahnter und habe alle Abmahnungen in 09/2010 bzw. 10/2010 erhalten.

In dem Klageentwurf wird als Streitwert ja der volle Betrag angegeben. Bei denen, die die 3 Jahre schon ohne MB hinter sich haben ist doch der Streitwert schon überhaupt nicht korrekt, wenn man nach der Auffassung von DEBCON geht das es vollständig nach 10 Jahren verjährt. Oder täusche ich mich da?

Ich denke, wenn die sich so sicher wären, hätten die doch schon längst vor Gericht geklagt und zwar im großen Stil.

borsti007
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2337 Beitrag von borsti007 » Dienstag 24. Februar 2015, 12:40

fu+c hat geschrieben:
borsti007 hat geschrieben:Das Prozesskostenrisiko beträgt 50/50. Das weiss auch Debcon.
Nicht die Debcon ist die mögliche Klägerin, sondern die insolvente FDUDM2 GmbH. Nach meinem Dafürhalten ist es kein Zufall, dass die FDUDM2 GmbH insolvent ist, sondern vielmehr eine clevere Taktik: Aufgrund der Insolvenz kann sie Mahnbescheide erwirken und Klagen anstrengen, ohne im Falle eines Scheiterns für die Gerichts- und sonstigen Kosten aufkommen zu müssen. Mit anderen Worten, das Kostenrisiko liegt 100% beim Beklagten, selbst wenn er obsiegt.

Laut Auskunft meines RAs kann man sich jedoch gegen diese Masche wehren, z. B. indem man im Vorfeld beantragt, dass die FDUDM2 GmbH für den Scheiternsfall die Gerichtskosten hinterlegt. Wer diesen Fallstrick nicht beachtet, "gewinnt" zwar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die juristische Auseinandersetzung, bleibt aber auf den Kosten sitzen.

Das ist richtig. Bei mir ist es aber nicht die FDUDM2 GmbH.

datminschen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2338 Beitrag von datminschen » Dienstag 24. Februar 2015, 13:11

Hallo zusammen,

ich gehöre auch zu den jenigen, die Post von Debcon bekommen haben ..,mk..,

Bei mir war es vorher der Abmahnanwalt Daniel Sebastian und jetzt komischerweise Debcon 1-2-3-s

Auf das 1. Schreiben habe ich, wie Steffen es beschrieben hat, mit einem Widerspruch reagiert (1x via E-Mail und 1x via Post Einwurfeinschreiben). Heute habe ich von Depcon das 2. Schreiben bekommen.
Exakt das gleiche wie oben von Steffen eingestellt.

Soll ich nochmal einen Widerspruch einlegen?

Danke vorab für eure Hilfe 1ööüüää1

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2339 Beitrag von Steffen » Dienstag 24. Februar 2015, 13:13

  • Auf ein Forderungsschreiben = Widerspruch (egal wie oft und versprochen, tut nicht weh!)
    MB => Widerspruch
    Klage => Anwalt und verteidigen.
VG Steffen


  • Herr/Frau Vorname Nachname, Straße Nummer, PLZ Wohnort
    Einwurf Einschreiben
    Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
    Inkassowahn GmbH
    Mustermannstraße 12
    09090 Musterstadt>
    .......................................................................Ort, den Datum


    Widerspruch
    Ihre Nachricht vom Datum
    Ihre Zeichen Inkassozeichen


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich, Vorname Name, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderung
    und weise diese vollumfänglich zurück.


    Mit bester Empfehlung


    __________________________________
    ..(rechtsverbindliche Unterschrift)

Beachte: Doppelversand![/list]


Wer es nicht will, lässt es eben - je nach Gusto. Eine Einrede auf Verjährung macht sowieso nur Sinn - im Zivilverfahren.

datminschen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2340 Beitrag von datminschen » Dienstag 24. Februar 2015, 13:25

Vielen Dank Steffen.

Werde mich genau an deine Anweisungen halten dddr:;

Vielen Vielen Dank:-)

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