Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

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Robinsaon
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#901 Beitrag von Robinsaon » Montag 22. Dezember 2014, 18:26

Heute Post vom Amtsgericht bekommen, schön kurz vor Weihnachten, schöner Zeitpunkt.
Gleich mal einen hier empfohlenen Anwälte angerufen, und er nimmt keine Mandanten mehr auf. \0//
Er schlagt nur einen Vergleich vor da hätte ich ja auch gleich die volle Summe zahlen können. i3456.66

Ist es jetzt eigentlich noch möglich sich mit BB auf einen eigen ausgehandelten Vergleich zu einigen.

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#902 Beitrag von Steffen » Montag 22. Dezember 2014, 19:33

[quoteemRobinsaon]Heute Post vom Amtsgericht bekommen, schön kurz vor Weihnachten, schöner Zeitpunkt.
Gleich mal einen hier empfohlenen Anwälte angerufen, und er nimmt keine Mandanten mehr auf.
Er schlagt nur einen Vergleich vor da hätte ich ja auch gleich die volle Summe zahlen können.

Ist es jetzt eigentlich noch möglich sich mit BB auf einen eigen ausgehandelten Vergleich, zu einigen?[/quoteem]

Es kommt ja jetzt darauf an, ob der betreffende Anwalt nur "überlastet" ist, oder ob aufgrund deines Falles ein Gewinnen nicht möglich ist.

Wenn dieser eine Anwalt den Fall wegen Überlastung nicht annehmen kann, nun es gibt doch auch noch -andere- Anwälte in DE. Deshalb muss man sich doch nicht automatisch vergleichen!

Wenn man sich aber letztendlich vergleichen will, egal ob der betreffende Anwalt überlastet ist oder nicht, dann kann man dies auch allein - auch außergerichtlich. Einfach bei BB anrufen und einen Vergleich aushandeln.

VG Steffen




Achtung!
Im Klagefall!


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Future2013
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#903 Beitrag von Future2013 » Dienstag 23. Dezember 2014, 10:29

schau mal im Schulenberg & Schenk Thread
Da steht wie ich das gemacht habe

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#904 Beitrag von Steffen » Dienstag 30. Dezember 2014, 23:04

Amtsgericht Kehl:
Verjährung von Condor-Klagen,
keine Zehnjahresfrist




22:19 Uhr



Wie Rechtsanwalt Malte Dedden auf der Webseite: "conlegi.de" informiert,

__________________________________

Malte Dedden
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Internetrecht

Hauptstraße 75
77694 Kehl
Fon: 07851 - 484322
Fax: 07851 - 484335
Web: www.ra-dedden.de
E-Mail: dedden(@)ra-dedden.de
Quelle: http://conlegi.de/amtsgericht-kehl-verj ... hresfrist/
__________________________________

hat das Amtsgericht Kehl mit Urteil vom 25.11.2014 (Az. 4 C 108/14), eine Klage der Firma "Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH" (nachfolgend "Condor"), vertreten durch die Kanzlei "BaumgartenBrandt", abgewiesen, weil die Ansprüche verjährt sind.

Hierbei stützt sich das Gericht darauf, dass die Verjährung mit Kenntnis von der Anschlussinhaberschaft der Beklagten begann. Auf den Zugang der Abmahnung kommt es nicht an.

Amtsgericht Kehl:
(...) Genauso wenig konnte die "KSM GmbH" im Jahr 2012 durch ein Anerkenntnis der Kosten ihrer Rechtsanwälte die Verjährung zu Lasten der Beklagten hemmen, wie die Klägerin meint. (...)
Hinsichtlich des von Rechtsanwalt Rudolph in Mannheim für "Condor" beantragten Mahnbescheids stellt das Gericht fest, dass dieser nicht geeignet war, die Verjährung zu hemmen. Interessant ist, dass die Ansprüche nach Feststellung des Gerichts auch unter Berücksichtigung des Abmahnschreibens nicht erkennbar waren, ...

Amtsgericht Kehl:
(...) zumal bis dahin die Klägerin / Antragstellerin und Rechtsanwalt Rudolph gegenüber der Beklagten überhaupt nicht in Erscheinung getreten waren. (...)
Auch der manchmal unter Hinweis auf das BGH-Urteil "Bochumer Weihnachtsmarkt" behauptete zehnjährige Verjährung erteilt das Gericht eine Absage.

Amtsgericht Kehl:
(...) Die Klägerin kann für sich auch - bzgl. der Lizenzanalogie - nicht die zehnjährige Verjährungsfrist des § 852 S. 2 BGB reklamieren. Nach dieser Vorschrift unterliegen diejenigen Ansprüche einer längeren Verjährung, die auf der Herausgabe des deliktisch Erlangten zielen. Es handelt sich somit um einen quasi deliktischen Bereicherungsanspruch. Diese Vorschrift findet wegen § 102 Satz 2 UrhG entsprechende Anwendung. Voraussetzung ist aber, dass der Schädiger tatsächlich etwas erlangt hat. Dies kann die ersparte Lizenzgebühr sein, wenn die Wahrnehmung des Urheberrechts typischerweise nur gegen eine Lizenzgebühr eingeräumt wird (BGH, Urt. v. 27.10.2011 - I ZR 175/10 - "Bochumer Weihnachtsmarkt"). Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Rechtewahrnehmung bei einer Verwertungsgesellschaft lizenziert werden kann. Hier liegen jedoch die tatsächlichen Verhältnisse anders, so dass die Grundsätze der eben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorliegend keine Anwendung finden können. Denn dem erkennenden Gericht ist kein Anbieter bekannt, der Werke der Musik oder Filmwerke dergestalt lizenziert, dass sie im Wege des Filesharing angeboten werden können (so zutreffend mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen: AG Kassel, a.a.O.). (...)
Die vom Gericht zutreffend als zweifelhaft bezeichnete Aktivlegitimation der Klägerin und die Frage der Anspruchshöhe waren daher ebenso wenig zu prüfen wie die Frage, ob der angebliche Verstoß überhaupt vom Internetanschluss der Beklagten ausging. Hinsichtlich der zweifelhaften Aktivlegitimation weist der Tatbestand (S. 2) noch ein besonderes Bonbon auf,

Amtsgericht Kehl:
(...) Die Abtretung sei zweifelhaft bzw. nicht gegeben aufgrund unterschiedlicher Kopien mit gleichem Datum und identischer eingescannter Unterschrift sowie einer Rückabtretung der Forderung an die KSM GmbH (vgl. Anlagen K10 in zwei Versionen, AS 153 und 213). (...)
Die Klägervertreter hatten die Klage seinerzeit doppelt eingereicht, nur die Anlage K10 war unterschiedlich - eine Abtretung von KSM an Condor, einmal mit, einmal ohne Rückabtretung der angeblichen Forderung. Sollte die Klägerseite Berufung einlegen, wird man sich über deren Umgang mit der prozessualen Wahrheitspflicht unterhalten müssen.

Glückwunsch.



Aber wer war nur noch einmal Gerth? Ich komme schon noch darauf.


____________________________

Steffen Heintsch für AW3P
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#905 Beitrag von Steffen » Mittwoch 31. Dezember 2014, 19:31

Liebe Forenuser,

da man mich - egal wo - noch immer nicht so richtig versteht.

Es gibt - wie überall - Forenregeln, die jeder mit Registrierung in diesem Forum akzeptiert und in den zwei verbliebenden Foren gleich sind.

Code: Alles auswählen

Auszug aus dem § 2 - Begriff der Rechtsdienstleistung RDG
[...] (1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.[...]

(1) Es dürfen jederzeit Fragen gestellt, Standpunkte sowie Meinungen vertreten und Erläuterungen gegeben werden zu Rechtsfällen und Rechtsfragen, die nicht spezifisch auf eine Person bzw. auf einem Rechtsfall zugeschnitten sind. Diese Fragen sollten deshalb allgemein bzw. fiktiv verfasst werden.
Warum? Weil Menschen, die juristische Hilfe suchen einfach vor Falschberatung bzw. fehlerhafter Beratung von Nichtjuristen geschützt werden sollen, deren Ergebnis unnötige Kosten und Risiken zu folge haben können. Dabei ist es egal, ob der Rat richtig oder falsch ist, sobald jemand auf eine Frage, die seinem Fall betrifft, antwortet, wird eine unerlaubte Rechtsdienstleistung erbracht.
LG Berlin, Urteil vom 30.08.2013, Az. 103 O 60/13:
(...) Der Antragsgegner [ichens] erbringt Rechtsdienstleistungen, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis zu sein [dieses trifft auf alle Forenuser zu, die kein Anwalt sind]. Rechtsdienstleistung ist gemäß § 2 RDG jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert [egal ob anonymer Account oder mit realen Account]. In diesem Sinne ist der Antragsgegner tätig geworden, als er die Anfrage des <Nickname> beantwortete. (...) Auch die weiteren Hinweise bezogen sich auf den geschilderten Einzelfall. (...) Dass die Äußerung des Antragsgegners [ichens] nicht mit einer Handlungsempfehlung endete, steht der Annahme einer Rechtsdienstleistung im Sinne des Gesetzes nicht entgegen. (...)
Und eine sinnreiche Signatur: "Keule ist kein Anwalt und Keule gibt auch keine Rechtsberatung!" helfen dann nicht weiter. Natürlich ist eins klar, wo kein Kläger, da kein Richter. Mich als Privatperson haben die 2 EV's als euer liebender und verständnisvoller Forenbetreiber ca. 4.000,- € gekostet, die ich und kein anderer an die Landejustizkasse Berlin, an den Antragsteller und an den eigenen Anwalt abstottre. Ich muss mir dann von anonymen Vollpfosten anhören, dass ich selber Schuld sei und unverantwortlich handle.


Es sollte doch hier für jede - mit Erhalt einer Klageschrift - eindeutig sein:

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Wenn man dieses ganze "Hin und Her" liest, dann wird es einen übel. Wenn ich keinen Plan habe, dann wende ich mich an einem Anwalt.

Natürlich könne hier nur bestimmte Kreise die Klappe aufreißen, die sich hinter ihrer Anonymität und dem Forenbetreiber verstecken, selbst kein Rückgrat besitzen, mit ihrem realen Namen aufzutreten und anderen Tipps zu geben - ohne Anwalt zu sein. Gerth, wer ist denn nur Gerth. Dieser Name geht mir nicht aus dem Kopf. Wird wohl nicht so wichtig sein.

Und wer so blöd ist, sich per PN oder E-Mail auszutauschen, dann tut mir derjenige Leid. Wer sich jetzt nicht an die Forenregeln hält, muss mit den eventuellen Konsequenzen leben.

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Steffen Heintsch
Forenbetreiber AW3P


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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#906 Beitrag von Steffen » Samstag 3. Januar 2015, 09:44

Jetzt mal in Ruhe, da am Sylvester keine Zeit war. Nein, ich hatte ehrlich gesagt keine Lust, die Fragen hier und die Antworten a.a.O. zu kommentieren. Nun will ich einmal über dem Betroffenen eine Gert(h)e brechen, quasi so viel wie für jemanden beistehen. Oder war es die Lanze brechen? Egal ...

... es ist doch ein Unding an sich, das man am 30.12. ein Gerichtsdokument zugestellt erhält, mit Fristsetzung 31.12. Punkt.
Für mich eher ein Ausdruck, dass man die Gerichtspost schon (recht-)zeitig genug zugestellt bekam und nicht die nötige Aufmerksamkeit widmete. "Hat schon Zeit" und es wurde sich auf den letzten Drücker hektisch darum gekümmert. Punkt.

Und wenn wirklich ein Gerichtsschreiben am 30.12. zugestellt wird, mit Fristsetzung 31.12., dann renne ich nicht, wie ein aufgeschrecktes Huhn in einem Hühnerstall (vor dem ein wilder Mops sitzt) in einem Forum 2 Tage umher und lasse die Notfrist notfalls verstreichen, sondern werde - so würde ich es jedenfalls tun - sofort den Hörer in die Hand nehmen und die Geschäftsstelle des betreffenden Amtsgerichts anrufen. Ist niemand erreichbar, wende ich mich an meinen Anwalt, den ich ja sowieso beauftrage. Ist dieser im wohlverdienten Urlaub - und hat keine Vertretung angegeben - es gibt noch sehr viel andere Anwälte.

Wenn ich keinen Anwalt beauftragen möchte, weil ich den supi Durchblick habe, mhm, dann muss ich in kein Forum rennen, vielleicht gebe ich in einer Suchmaschine ein: "Schriftliches Vorverfahren, Fristen"

(...) Das schriftliche Vorverfahren ist ein Element des Zivilprozesses und wird im § 276 ZPO geregelt. Es dient der Vorbereitung des Haupttermins. Mit der Zustellung der Klage wird der Beklagte aufgefordert, innerhalb Notfrist von zwei Wochen (§ 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO) anzuzeigen, ob er sich gegen die Klage verteidigen will (Verteidigungsanzeige). Unterlässt der Beklagte diese Verteidigungsanzeige, kann gegen ihn auf Antrag des Klägers - der schon in der Klaegschrift gestellt werden kann - ein Versäumnisurteil erlassen werden. Erklärt der Beklagte seine Verteidigungsabsicht, so muss er innerhalb einer vom Gericht zu bestimmenden weiteren Frist von mindestens zwei Wochen inhaltlich auf die Klage erwidern. (....)

§ 276 ZPO
  • (...) wenn er sich gegen die Klage verteidigen wolle, dies binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen (...)
Antwort:
Ich, Max Mustermann, zeige meine Verteidigungsbereitschaft an.

Fristhaltung Gericht Fax (keines vorhanden - mach dir einen Kopf (Post, Bank, Verwandte, Bekannte, T-Online Kundencenter - Option Fax usw.)), dann Einschreiben.

......

Dies kann man alles ordentlich über PN oder E-Mail klären - wenn man denn will. Selbst in dem Teil des Forums, was nur einem eingeloggten Forenuser sichtbar ist - keinen Gast. Es müssen aber immer und immer wieder diese Art der Fragen - m.M.n. gezielt - im Öffentlichen, für alle sichtbaren Teil des Forums, an den Mann gebracht werden. Nur vergisst derjenige, das der Forenbetreiber notfalls (nicht Notfrist) - eine Abmahnung erhält, wenn er konkret auf eine Rechtsfrage antwortet. Und nein, hier geht es eben nicht, um Hilfe gegenüber einem Hilfesuchenden zu verweigern. Dieses saublöde Gequatsche kommt nur von denjenigen, die sich hinter ihrem anonymen Pseudonick plus hinter dem jeweiligen Forenbetreiber - verstecken. Meine Aufgabe als Forenbetreiber, oder eines Forums generell, kann es nicht sein, einen Anwalt für Lau zu ersetzen.

Ich weiß nämlich - nicht -, wie der genaue Inhalt des Schreibens lautet, was auf dem Umschlag tatsächlich für ein Datum steht, wann der Brief nun genau zugestellt wurde usw. Ich weiß nur, was der Betreffende hier angibt bzw. vorgibt. Und das ist leider zu wenig, um etwas zu empfehlen, selbst wenn man es dürfte.

Viele, die vielleicht jetzt schmollen, sollte sich die Worte einmal durch den Kopf gehen lassen, denn letztendlich geht es um DEIN GELD, nicht um meins!

VG Steffen

eisprin15
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#907 Beitrag von eisprin15 » Samstag 3. Januar 2015, 12:26

Sorry, Steffen gelobe Besserung. :an

Hatte eigentlich nur helfen wollen. Wurden ja auch keine ersichtlichen Daten ausgetauscht.

Entschuldige, werde mich zukünftig nicht mehr als Jurist einmischen.

Wenn in meiner Sache neue Erkenntnisse sind wende ich mich an dich.

Alles Gute noch im Nachhinein fürs neue Jahr.

:Y

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#908 Beitrag von Steffen » Samstag 3. Januar 2015, 12:52

Noch einmal, hier im Forum sind - keine - Juristen unterwegs und helfen kann man bis zu einen bestimmten Grad - offen -. Das bedeutet, was jemand "sagt", kann richtig, halb richtig oder gar falsch sein. Dann kann man sich doch zu ausgewählten direkten Fragen auch per PN oder E-Mail bzw. in dem Forum austauschen, was nur eingeloggten Forenuser - offen - sichtbar ist (Gäste sehen es nicht).

Mein Maß an erhaltenen Abmahnungen sowie zu zahlenden Gebühren und Kosten ist erst einmal gedeckt, weil ich es aus - meiner - Tasche zahle! Wer natürlich unbedingt einem Rechtstipp - offen - im Forum erteilen will, kann es doch jederzeit mit seinem realen Namen und seiner ladungsfähigen Anschrift. Hier habe ich definitiv - nichts - dagegen. Einen möglichen Abmahner interessiert aber nicht der Forenuser "Schmalzstulle 68", sondern wendet sich an meinereiner (als Forenbetreiber).

Man sollte einfach etwas mehr Vorsicht walten lassen, wenn man etwas - offen - postet. Wie viel Mal soll ich denn noch - offen - als Wink mit dem Zaunpfahl posten? Die Frage hätte man doch auch durchaus per PN klären können, oder in dem extra eingerichteten Forum, der nur für eingeloggte Forenuser - offen - sichtbar, nicht aber für Gäste - offen - sichtbar.


VG Steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#909 Beitrag von Steffen » Sonntag 4. Januar 2015, 10:30

Die wichtigste Frage zu Jahreswechsel: Habe ich es jetzt nun geschafft?

Verjährung - allgemein -

1. Mahnverfahren
  • - bis Ende des Jahres
    - ab Eingang des Antrages beim Mahngericht, Zustellung "demnächst"
    • a) innerhalb 14 Tage
      b) falscher Adresse, innerhalb 1 Monat,
    => für mindestens 6 Monate
    • - hier gilt die letzte Handlung der letzten Partei
      - Ausnahme: bei Stillstand, wieder erneut für 6 Monate, wenn eine Partei das Mahnverfahren weiter betreibt
2. Klageerhebung
  • - bis Ende des Jahres
    - Zustellung "demnächst"
    • a) innerhalb 14 Tage
      b) Achtung:
      Verzögerungen von Amts wegen (beim Gericht liegend), werden dem Kläger - nicht - angerechnet!

      Bsp.: BAG 8 AZR 394/11 - Zustellung 19 Monate (Chile)
      (...) Ob eine Klagezustellung "demnächst" i.S.v. § 167 ZPO erfolgt ist, kann nicht aufgrund einer rein zeitlichen Betrachtungsweise entschieden werden. Vielmehr ist der Begriff ohne eine absolute zeitliche Grenze im Wege einer wertenden Betrachtung auszulegen. Da die Zustellung von Amts wegen geschieht und Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebs nicht von der die Zustellung veranlassenden Partei beeinflusst werden können, muss diese vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des Geschäftsbetriebs der Gerichte geschützt werden. Verzögerungen der Zustellung, die durch die Sachbearbeitung des Gerichts verursacht sind, muss sich der Kläger grundsätzlich nicht zurechnen lassen; dies gilt auch bei mehrmonatigen Verzögerungen. (...)


Es ist jeder gut beraten, - zumindest - den Januar abzuwarten. 1ööüüää1


VG Steffen

Arno Dorian
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#910 Beitrag von Arno Dorian » Sonntag 4. Januar 2015, 21:48

Hallo allerseits und noch frohes neues Jahr!

Habe es nun endlich geschafft mich hier anzumelden, scheinbar funktioniert das mit AOL Mail Adressen nicht so gut.
Wir wurden 2010 auch abgemahnt, erst mal wie jeder beide voll schockiert, dann aber direkt über Google nach Lösungen gesucht und darauf hin eine Mod UE hingeschickt.
Alles natürlich per Einschreiben.

Eigentlich war es bei uns ziemlich ruhig gewesen, es kamen kaum Bettelbriefe und auch nichts von einem Inkasso Büro, doch die Angst sitzte weiterhin im Nacken.
Anfang Januar 2014 kam dann noch Post, der Stempel war natürlich noch vom letzten Jahr, das war dann vom Mahngericht, also gerade noch rechtzeitig zum hemmen.

Sollte das nun auch hier 6 Monate zählen, wäre das nun verjährt, aber das gilt wohl hierbei nicht, wie Steffen in seinem letzten Beitrag ja erwähnt hatte.

Wir hatten dem Mahngericht bereits eine Erklärung geschickt, wieso das ganze bei uns passiert sein könnte und bin guter Dinge das wir aus der Sache rauskommen und zwar mit oder ohne Gerichtsverhandlung!

Alleine daher weil wir zwei Personen im Haushalt sind und bei uns die abgemahnte Person von Hardware & Router sowie PC Einstellungen keinen Dunst hat!
Hier würde ich wo nicht abgemahnt wurde, die volle Verantwortung übernehmen.
Also wurde die falsche Person abgemahnt.

Habe natürlich einiges verschwiegen, wie Datum und genaue Details, die Abmahner lesen hier bestimmt mit.
Falls dem so ist wünsche ich Euch Abmahner schon mal viel Spaß beim bezahlen unseres Anwalts, ich bin mir ziemlich sicher das wir Recht bekommen!

Nö ich nicht

AxelF
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#911 Beitrag von AxelF » Montag 5. Januar 2015, 08:28

Arno Dorian hat geschrieben: Hier würde ich wo nicht abgemahnt wurde, die volle Verantwortung übernehmen.
Bevor Du so etwas tust, solltest Du unbedingt einen Anwalt konsultieren. Denn mit Deinem Geständnis kannst Du meiner Meinung nach davon ausgehen, dass der Abmahner Dich verklagen wird.

Die Verjährung beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Abmahner Kenntnis von dem Verursacher des Urheberrechtsverstoßes erlangt. Wäre also bei Dir mit dem Zeitpunkt des Geständnisses ...

Arno Dorian
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#912 Beitrag von Arno Dorian » Montag 5. Januar 2015, 13:32

Ich habe mir schon gedacht das ich falsch verstanden werde.
Ich wiederhole noch mal ich erwähne hier nicht alles!

Das war kein Schuldeingeständnis, sondern eine mögliche Erklärung wie das ganze zustande kam.

Hier schreibt einer was von Geständnis, schon kommt der zweite und schreibt auch was von Geständnis. jkj:s_;

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Steffen
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#913 Beitrag von Steffen » Montag 5. Januar 2015, 14:47

Geständnis hin oder her. Eine Begründung zu einem widersprochenen Mahnbescheid ist aber nicht notwendig. Sollte der Inhalt dieses "Outen" ungefährlich sein, ist es gut, ansonsten hast du die berühmte A-Karte. Also macht euch keinen Stress.

VG Steffen

Arno Dorian
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#914 Beitrag von Arno Dorian » Montag 5. Januar 2015, 15:22

Ne, keine Angst ich habe nichts geschrieben das wir etwas begangen haben, der Film um den es sich handelte hätte uns gar nicht interessiert, also gestehen wir auch nicht ein was wir nicht getan haben. ;-)

Ich meinte das auch nur so, weil hier scheinbar jemand Fremdes aus unerklärlichen Gründen Zugriff auf unser WLan hatte (oder BB's bekannte Firma schuld war), das wenn hier etwas auf Eigenverschulden des Inhaber hinaus laufen sollte, das ich dann die Karte ausspiele, der Inhaber hat keine Ahnung von Router einrichten.

Ich weiss es ist nicht nötig eine Erklärung dazu zu schreiben, mir war einfach danach. :-)

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#915 Beitrag von Steffen » Montag 5. Januar 2015, 16:02

O.K. ... Nur mal so am Rande erwähnt. In einem möglichen Klageverfahren gilt immer,

»Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.«

Das bedeutet, nur darauf zu hoffen, dass der Richter sich zufrieden gibt mit einem pauschalen Vortrag hinsichtlich eines eventuellen WLAN-Hacks eines unbekannten Dritten, dies kann und wird nicht ausreichen. Er wird dann sowieso die Frage stellen: "wer und wie?" Kommen hier keine Beweise, wird er die "unerklärlichen Gründe" als Behauptungen ins Blaue hinein werten und nicht beachten. Und letztendlich ist Karte der Unwissenheit auch nicht der "Burner", denn Unwissenheit schützt nicht - insbesondere bei der Störerhaftung - vor Haftung!

Aber, ich lasse mich gern eines Besseren belehren. M.M.n. sollte man ohne Anwalt nur soviel darlegen, was unbedingt notwendig (bei MB nur der Widerspruch), oder man sollte wissen, was man da tut.

VG Steffen

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#916 Beitrag von Arno Dorian » Montag 5. Januar 2015, 16:18

@infofan

mit den Abmahner selbst hab ich doch gar nicht geschrieben, sondern mit dem Mahngericht.

@Heinerstadt

Genau die Abgabenachricht bekam ich Anfang 2014.
Aber wie Steffen bereits schrieb, lieber noch den Januar abwarten, bevor man sich zu früh freut.

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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#917 Beitrag von Donald » Montag 5. Januar 2015, 22:42

Übersehe ich vielleicht Etwas???

Arno Dorian sollte doch schon lange raus seien aus der Chose !!!

Er schrieb : MB im Januar 2014 mit dem Datum des Vorjahres - also 2013 noch beantragt. Ist auch logisch bei einer Abmahnung aus 2010, gelle?

Meinem Verständnis nach wäre die Dauer der Hemmung der Verjährung also + - im Spätsommer 2014 erledigt.

Ich verstehe nun nicht warum er auf Ende Januar 2015 wartet...

---

AxelF
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#918 Beitrag von AxelF » Dienstag 6. Januar 2015, 12:38

Arno Dorian hat geschrieben:
Eine Abgabe an das Prozessgericht durch Einzahlung der Gerichtsgebühr kann noch nach Jahren erfolgen.
Das war eine Antwort vom Mahngericht.
Solche Sachen wie Verjährung werden durch das Mahngericht nicht geprüft. Das obliegt dann dem Prozessgericht.

Allerdings schreibst Du einmal von Mahnbescheid, ein anderes Mal von Abgabenachricht im Januar 2014? Abgabenachricht hieße, der Vorgang wäre schon auf dem Weg zum Prozessgericht.

eisprin15
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#919 Beitrag von eisprin15 » Dienstag 6. Januar 2015, 18:21

Die Klagebegründung hätte schon längst von BB ergangen sein.

Wurde die denn noch nicht zugestellt. Bitte erst mal beim Klagegericht anrufen, ob eine Klageerwiderung ergangen ist. Wenn das noch nicht geschah könnte man "Einrede auf Verjährung" stellen, weil nach deinem Widerspruch gegen den Mahnbescheid doch bis Anfang Februar erging und somit weit über ein halbes Jahr nichts geschah.
Aber sicherheitshalber beim Klagegericht anrufen und den Stand der Dinge abfragen.
Und ich kann nur den Rat geben "Keine Komunikation mit der Gegenseite ohne Anwaltlichem Beistand"

Das ist nur ein Ratschlag.

Nö ich nicht

Mumpl
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Re: Abmahnungen von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

#920 Beitrag von Mumpl » Mittwoch 7. Januar 2015, 18:20

Hilfe! Ich habe am 18.10.2014 eine mod. UE an BB geschickt, mir wurde damals zur Last gelegt "Bloody Revenge" heruntergeladen zu haben. Guardeley Ltd. hätte das festgestellt. Es kamen noch ein paar Bettler, sonst nichts. Dann ein Mahnbescheid, dem ich widersprochen habe, der ist laut meinem Rückschein am 30.12.2013 beim Amtsgericht eingegangen. Heute hatte ich ein Schreiben von meinem örtlichen Amtsgericht im Briefkasten, darin steht:
Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt, ich soll die Absicht der Verteidigung binnen zwei Wochen schriftlich anzeigen... und die beklagte Partei (also ich) hat auf das Klagevorbringen innerhalb von 2 Wochen nach der obig genannten Frist schriftlich zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will...

Was heisst das jetzt genau? Brauch ich einen Anwalt? Ich steh grad aufm Schlauch und hab echt Angst

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