[quoteemmeindackelwaldi]Das gilt auch für das AG Frankfurt/Main, falls man - so wie ich -
an die falsche Richterin gerät. Und die dann durch geschicktes
Festsetzen der Urteilssumme (<= 600 EUR) verhindert, dass man
Rechtsmittel einlegen kann.
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Ich kenne - wie du - auch andere Filesharing-Urteile aus Frankfurt/
Main nach dem Bearshare-Urteil des BGH. Ich gehe insoweit von
einem Einzelfall aus.[/quoteem]
Wir sollten uns doch einmal alle im Klaren werden,
1. Es bestehen nun einmal diese Gesetze - so wie sie dato geschrieben -,
eine Rechtsprechung - so wie dato bzw. in einer Entwicklung - sowie
bestimmte Verfahrensregeln (allgemein).
=> Mit denen und dem unterschiedlichen Ermessen an den verschiedenen
Gerichtsstandorten muss man - in der Regel nur ein Anwalt - klarkommen,
da es keine anderen Gesetze, Rechtsprechung und Verfahrensregeln gibt!
2. Richter sind nicht doof oder dement, sondern selbst in den entlegenen
Gerichtsstandorten, die ansonst nicht all zu viel mit Urheberrecht
(Filesharing) zu tun hatten, wissen erst einmal, um was es geht, welche
Technik bei P2P vorherrscht (so ein Zauberwerk ist es nun auch nicht) und
müssen in ihrer Souveränität und Erfahrung - nach dem Gesetz, der
Rechtsprechung (BGH abwärts) und der Beweislage im Einzelfall entscheiden.
Sicherlich ist aber eines richtig, ein Richter wird immer den schnellen
Abschluss es Falles im Hinterkopf haben.
3. In keinem anderen Gebiet des Privatrechts fühlt sich - jeder, der ein
Urteil lesen kann - als "Hobbyjurist, juristischer Volllaie; Nichtjurist,
Engagierter; Foren-User usw. usf." als qualifiziert und befähigt, sich
und/oder/bzw. andere vor einem Amtsgericht zu vertreten, oder als technischer
Sachverständiger am OLG aufzutreten. Nur warum gibt es das RDG, ZPO usw. -
nicht nur dem Juristen das Monopol zu sichern, sondern einen Betroffenen
einmal die richtige juristische Hilfe anzumessen und ihn vor fehlerhafter
oder falscher Hilfe durch "Hobbyjurist, juristischer Volllaie; Nichtjurist,
Engagierter; Foren-User usw. usf." - zu schützen.
Gehst Du bei Zahnschmerzen in den Hobby-Keller, zum Nachbarn oder zum Profi
- dem Zahnarzt!?
Wenn es denn wirklich so einfach wäre, warum gibt es keine beweisbaren
erstrittene Urteile der "Hobbyjuristen, juristischer Volllaien; Nichtjuristen,
Engagierten; Foren-User; Selbstvertreter usw. usf." seit 04/2005?
Den sinnfreiesten Versuch einer Begründung (Ausrede), den ich vor kurzen las, das
- 1. man kein Interesse hat diese Unterlagen öffentlich herumzuzerren - Was?
Urteile einer öffentlichen Sitzung, wo jeder teilnehmen hätte, können, wenn
er wollte!
2. man keine Zeit hat, die Dutzende Prozessunterlagen zu verschicken - es
bedarf doch nur des Urteils, wo leserlich ist: Prozessbevollmächtigter des
Beklagten: Max Mustermann. Dieses ist doch bei einem öffentlichen Urteil -
kein Problem, wo sowieso jeder die Pappenheimer mit Klarnamen kennt.
3. man solle einen Anwalt beauftragen, der dann 1 Az. anfordert - prima,
ich beauftrage, sowie bezahle einen Anwalt, um für denjenigen, der seine
"Politik" anderen verkauft, die Arbeit zu übernehmen.
4. langatmige Ausredeversuche gepaart mit dem Schwarzen Peter zurückzuschieben.
Noch einmal, traut Euch, ich veröffentliche - kein - erhaltenes Dokument -
schickt mir Eure als Prozessbevollmächtigter eines Beklagten erfolgreich vertreten
Entscheidungen zu, dann revidiere ich sofort meine Überlegungen.
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Warum weiss ich hier auf AW3P immer wieder darauf hin? Anwaltswerbung, Sponsoren-
glücklichmachung ... hierzu müsste erst einmal eine geschäftliche Handlung zugrunde
liegen - zu gut deutsch, ich müsste damit nur 1 Cent privat verdienen, was aber
nachweislich nicht der Fall ist!
1. Forensterben
Wer sich umschaut, es gibt nur noch
2 aussagekräftige Foren - IGGDAW und AW3P. Alle
anderen Glaskugelbeschwörer und verbalen Freiheitskämpfer haben entweder sich
umorientiert oder versagt, so richtig mopsmäßig verkackt.
Hier gelten jetzt im Vordergrund die gewerbsmäßigen und ehrenamtlichen Interessen.
Und solange ich kann und Bock habe, werde ich Dummverdiener und -schwätzer Paroli
bieten.
2. Abmahnungen werden durch einen eng benennbaren Kreis zwar weiter versendet, aber
nicht mehr in den Zahlen von vlt. 2009/2010. Das bedeutet, der Schwerpunkt Dezember/
Januar/Juni wird auf MB und Klageverfahren zukünftig liegen. Anwälte (außer weniger
Großkanzleien) verdienen keine goldene Nase mehr mit Filesharing-Abmahnungen und
haben sich - schon lange - ein zweites Standbein gesichert. Wer auch denkt, dass
mit Klageverfahren man einen Reibach macht, hat einfach keine Ahnung. Das Verhältnis
investierte Zeit zum Lohn ist einfach nicht so rentabel, wie wir es denken und man
es Glaubhaftmachen will.
Das bedeutet, das künftige Battlefield im Abmahnwahn = Gerichtssaal!
Und hier haben
selbstherrliche und sich überschätzende "Hobbyjuristen, juristischer Volllaien;
Nichtjuristen, Engagierten; Foren-User; Selbstvertreter usw. usf." nichts zu suchen.
Aber, des Menschen Wille ist bekanntlich sein Himmelreich. Es bleibt jedem selbst
überlassen, es ist ja sein Geld, was auf dem Spiel steht. Und über die Erfolge unserer
"Hobbyjuristen, juristischer Volllaien; Nichtjuristen, Engagierten; Foren-User;
Selbstvertreter usw. usf." lesen wir täglich im Forum der Iggedags.
Nur gesehen hat diese noch keiner.
Gehst Du bei Zahnschmerzen in den Hobby-Keller, zum Nachbarn oder zum Profi - dem Zahnarzt!?
Und ehe man jetzt wieder sich sein Köpfchen zerbricht, wer was in diesem Bericht wohl
geschrieben hat, ohne es genau zu wissen, wünsche ich allen ein schönes 2. Advents-WE,
denn ich bin mal weg (für Wichtigeres).
VG Steffen