Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING

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FrodoB
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2181 Beitrag von FrodoB » Montag 17. November 2014, 09:08

Moin Moin,

ich lese hier ja immer fleißig mit, stehe jetzt allerdings doch auf dem Schlauch.

@ Steffen:

In deinem Posting vom 14. November 2014 führst Du einige Beispielanschreiben auf, und schreibst mall soll Wiederrufen. Soweit, so gut. Die Nr. drei sieht dem Schreiben welches ich jetzt bekommen habe sehr ähnlich. Betrifft allerdings eine Sache von Negele.

In dem Posting vom 16. November 2014 schreibst Du beim "gleichen" Anschreiben, nur halt für die Negele: Keine Panik.

Mein Schreiben variiert nur in der Hähe der Beträge (Forderung 1.000,00€ - Vergleich 495,00€)

Den Debcon Leuten habe ich bereits bei Ihrem ersten Schreiben wiedersprochen, sollte ich erneut wiedersprechen?
Sorry, blicke gerade nicht ganz durch.

Gruß FrodoB

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2182 Beitrag von Steffen » Montag 17. November 2014, 10:31

[quoteemBetroffener]Den Debcon Leuten habe ich bereits bei Ihrem ersten Schreiben widersprochen, sollte ich
erneut widersprechen? Sorry, blicke gerade nicht ganz durch.[/quoteem]

Ich habe sehr viele Anfragen in diese Richtung erhalten. Warum erneuten Widerspruch, ich
habe doch schon einmal usw. usf.

Wir gehen doch einmal vom realen Leben aus. Was macht jemand, wenn sein Nachbar zu einen
kommt und sagt: Horch mal, Du schuldest mir 5 Euro, bis Freitag möchte ich die zurück haben.
Ansonsten sehen wir wo anders wieder! Wenn ich nun meine Jugendsünden gedanklich vorbeiziehen
lasse und nichts von den 5 Euro weiß, dann sage ich doch zu meinen Nachbarn: Pass mal auf.
Du hast mir keine 5 Euro gegeben. Deine Forderung stimmt nicht, ist unberechtigt und Du
erhältst keinen Cent von mir! Vielleicht auch nur das berühmte Zitat von Götz von Berlichingen.

Hier passiert doch nichts anderes, nur das man heute darauf verzichten sollte mit Götz von
Berlichingen zu antworten. Debcon sagt: Du schuldest mir nach einer Abtretung bzw. meinen
Auftraggeber noch einen Lizenzschadensersatz in Höhe von xxx,xx Euro. Dieser verjährt erst
nach 10 Jahren. Bezahle, oder wir verklagen dich! Ich sage jetzt: Nein, ich widerspreche
dieser Forderung, weise diese als unberechtigt zurück. Wenn du von mir etwas willst - klage!

Man befindet sich eben mit Erhalt der Abmahnung in einem außergerichtlichen Rechtsstreit.
Hierbei werden bestimmte Korrespondenzen dazugehören. Und bei einem Anwalt wird man für
jede zusätzliche Tätigkeit voraussichtlich zusätzlich - löhnen!

Ich versteh auch nicht, wie ein simpler Muster-Widerspruch (der nicht einmal Einfluss auf
die Verjährung hat):
  • Herr/Frau Vorname Nachname, Straße Nummer, PLZ Wohnort
    Einwurf Einschreiben
    Vorab per E-Mail: info@inkassowahn.tv
    Inkassowahn GmbH
    Mustermannstraße 12
    09090 Musterstadt>
    .......................................................................Ort, den Datum


    Widerspruch
    Ihre Nachricht vom Datum
    Ihre Zeichen Inkassozeichen


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich, Vorname Name, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderung
    und weise diese vollumfänglich zurück.


    Mit bester Empfehlung


    __________________________________
    ..(rechtsverbindliche Unterschrift)
(Versand: Brief (völlig ausreichend), E-Mail) eine solche Verwirrung auslösen kann und auslöst.
Man wird keinen Krieg aus dem Wohnzimmer gewinnen, außer wenn man eine Drohne woanders
fliegend im Wohnzimmer steuert. Das ist eben dann ein "sauberer" Krieg.

Debcon interessiert doch auch nicht, dass die Masse schon einmal widersprochen hat. Man stellt
erneut eine Forderung - losgelöst aus der damaligen Forderung - dieses mal aber nur den Schadensersatz.
Die Rechtsauffassung, das der (Rest-)Schadensersatz nach 10 Jahren verjährt (§ 102 Satz 2 UrhG)
ist legal definiert und - nichts - Neues. Nur hat dieses bis vor Kurzen niemand so richtig
interessiert.
Und ich habe immer davor gewarnt, dass andere Gerichte sich eben nicht der Ansichten
von Bielefeld, Kassel und Düsseldorf anschließen müssen und nicht jeder Anwalt ein Spinner ist,
der auf den § 102 UrhG und dessen Inhalt hinweist. Aber wir Betroffene und Engagierte wissen ja
alles besser ...


(Steffen-)Fazit:
  • 1. Um unstreitig vorzutragen, dass die Forderung als unberechtigt widersprochen wird und
    zurückgewiesen, sollte jeder Betroffenen diesen formalen Widerspruch einlegen. Egal ob er
    schon einmal gegenüber Debcon widersprochen hat bzw. einem erhaltenen MB.
    2. Wer zu faul ist, oder (besser gesagt) nicht möchte, lässt es eben. Punkt.
  • Abmahnung: Forderung von AG + SE (, oder pauschaler Abgeltungsbetrag) + UE
    => mod. UE + keine Zahlung
  • 1. Inkasso-Schreiben: Forderung (Vollmacht / Abtretung) Kosten Abmahnung (pauschaler Abgeltungsbetrag)
    => Widerspruch
  • Mahnbescheid (wo erhalten)
    => Widerspruch (insgesamt)
  • aktuelles Inkasso-Schreiben: Forderung (Vollmacht / Abtretung) von Schadensersatz (SE)
    => Widerspruch
[/list]
Eigentlich schlüssig :!:

VG Steffen




Fundgrube der Woche:
Shual's und Princess 2014'er Reisebüro
(Identität wurde geschwärzt)

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Chucrute
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2183 Beitrag von Chucrute » Samstag 22. November 2014, 10:50

Nicht meines Wissens.
Sie beziehen sich wieder auf B+L vom Oktober 2010

take5ive
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2184 Beitrag von take5ive » Samstag 22. November 2014, 19:05

Chucrute hat geschrieben:dass ich schon bezahlt habe
Und nun?
Zumindestens weiß ich jetzt, wo die das Geld für neues Briefpapier, Druckertoner und Porto her haben. jkj:s_;


\0//

Chucrute
Beiträge: 24
Registriert: Montag 29. September 2014, 10:24

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2185 Beitrag von Chucrute » Samstag 22. November 2014, 19:57

take5ive hat geschrieben:
Chucrute hat geschrieben:dass ich schon bezahlt habe
Und nun?
Zumindestens weiß ich jetzt, wo die das Geld für neues Briefpapier, Druckertoner und Porto her haben. jkj:s_;


\0//
Das war hilfreich!!!

Sianfra
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Registriert: Dienstag 2. April 2013, 09:20

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2186 Beitrag von Sianfra » Sonntag 23. November 2014, 01:11

Zumindestens weiß ich jetzt, wo die das Geld für neues Briefpapier, Druckertoner und Porto her haben. jkj:s_;


\0//[/quote]

Das war hilfreich!!![/quote]


Leider hat er aber damit Recht. Das Problem ist, dass Du mit der Zahlung ein Schuldeingeständnis eingegangen bist. Für komisch halte ich die großen Abstände von deiner Zahlung bis hin zur nächsten Zahlungsaufforderung, wobei die doch zusammengehören sollen. Entweder, die haben einen Fehler im System, was nicht immer auszuschließen ist oder den ihre Texte sind so Raffiniert geschrieben das du den Passus nicht bemerkt hast. Aber wenn du eine UE abgegeben hast, widersprochen hast, verstehe ich die Zahlung auch nicht.

fu+c
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Registriert: Sonntag 14. November 2010, 16:31

Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2187 Beitrag von fu+c » Sonntag 23. November 2014, 15:02

@ Steffen, @ all

Wenn ich recht verstanden habe, hat Chucrute genau dasselbe Problem wie rama: erneute Forderungen in derselben Angelegenheit, nur diesmal eben über den angeblichen Lizenzschaden von € 250, obwohl er bereits einem früheren Vergleichsangebot zugestimmt und gezahlt hat.

Dafür gibt es genau zwei mögliche Erklärungen. Entweder das sind Bürofehler von Debcon oder die stellen sich bewusst (und, wenn ich das anmerken darf, rotzfrech) auf den Standpunkt, dass die Angelegenheit trotz erfolgter Vergleichszahlung eben doch nicht erledigt sei, weil sich jene Vergleichszahlung nicht auf den nun geltend gemachten Lizenzschaden bezogen habe.

Aus den Anmerkungen von Chucrute glaube ich entnehmen zu können, dass ihm Debcon schriftlich mitgeteilt habe, dass es um die zweite Variante geht. Das heißt, obwohl man den Abgemahnten damals weisgemacht hat, mit der Annahme des Vergleichsangebotes und Zahlung des geforderten Betrags sei die Angelegenheit "hinweggefertigt", "vollumfänglich erledigt" und so weiter, fordert man nun weitere € 250 on top. Falls das so stimmen sollte, wäre es nicht nur eine bodenlose Unverschämheit, sondern auch zu kurz gedacht von Debcon. Warum sollte jemand auf ein Vergleichsangebot, wie es in nahezu jeder Filesharing-Abmahnung unterbreitet wird, eingehen, wenn nicht, um dauerhaft seine Ruhe zu haben? Das ist doch der Deal, mit dem Abmahnanwälte Filesharer zur Zahlung bewegen: Zahle, und du bist uns für immer los. Falls dieses Beispiel Schule machen sollte, wird dieser Deal künftig nicht mehr funktionieren, denn Abgemahnte müssten trotz Zahlung befürchten, dass sich der Abmahner Jahre später erneut meldet und einen Nachschlag fordert.
:_:

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2188 Beitrag von Steffen » Sonntag 23. November 2014, 17:09

Hallo @fu+c, hallo @all,

der Sachverhalt ist einfach der, dass der Betroffene den in der Abmahnung geforderten pauschalen Abgeltungsbetrag, jetzt an Debcon abgetreten, - bezahlte. Debcon jetzt der Rechtsauffassung ist, das es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt und den Schadensersatz in Höhe der berühmten 250,- € noch einfordert.

Der in der Abmahnung verlangte pauschale Abgeltungsbetrag diente (natürlich mit Abgabe einer strafbewehrten UVE) einzig zur Beendigung des Rechtsstreites. Bei Abgeltung würde man auf den Schadensersatz usw. verzichten. Später auf einmal wurde dieser Abgeltungsbetrag (-nicht- die Anwaltsgebühren aus der Abmahnung) vom RI an der Anwaltskanzlei abgetreten, der wiederum diese dann an Debcon abtrat. 2014 auf einmal, tritt der RI den Schadensersatz separat in Höhe von 250,- € (etwas anders macht keinen Sinn) an Debcon ab.
Interessant wirklich, ob es hier noch weitere Fälle gibt und ob diese mir Ihr Material zur Verfügung stellen. Genauso interessant, ob jemand schon nach möglich vorgenommener Anforderung eine Abtretungsurkunde des RI hinsichtlich der 250,- € erhielt. Bitte einmal hier eine Rückinformation per PN oder E-Mail.
Wie dieses jetzt rechtlich einzuschätzen ist, weiß ich nicht - ich bin kein Anwalt. @Chucrute hat aber versprochen, uns über den Sachverhalt auf dem Laufenden zu halten. Da bin ich gespannt, wie ein Flitzebogen, wie es ausgeht.

Und ehe jemand Verschwörungstheorien aufstellt, @Chucrute hat mich gebeten ausgewählte Postings zu löschen, dieser Bitte bin ich nachgekommen.

VG Steffen

timon
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2189 Beitrag von timon » Sonntag 23. November 2014, 20:11

Steffen hat geschrieben:
Interessant wirklich, ob es hier noch weitere Fälle gibt und ob diese mir Ihr Material zur Verfügung stellen. Genauso interessant, ob jemand schon nach möglich vorgenommener Anforderung eine Abtretungsurkunde des RI hinsichtlich der 250,- € erhielt. Bitte einmal hier eine Rückinformation per PN oder E-Mail.
Eine Kopie der Abtretung von HITMIX habe ich zweimal angefordert, wurde zweimal verweigert. (Schreiben 09.2014, Abtretung von HITMIX, 250 €)
Beim ersten Schreiben wurde mir mitgeteilt, das es sich um eine Abtretung einer Forderung von B&L handelt, kein Wort mehr von HITMIX. Die Kopie der Abtretungsurkunde von B&L vom 10.10.2012 liegt mir seid ende 2012 vor, damalige Forderung 183,21 €.

Daraufhin habe ich die Kopie der Abtretungsurkunde von HITMIX nochmals angefordert. Ich erhielt nur die bekannte Standartantwort, das ich aus dem vorausgegangen Schreiben weis, das es sich um eine Abtretung der Forderung vom 13.09.2013 handelt. Leider auch hier wieder keine Kopie der Abtretungsurkunde von HITMIX, welche ja angeblich am 13.09.2013 abgetreten wurde.

machmahin
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2190 Beitrag von machmahin » Sonntag 23. November 2014, 20:56

Hab bis jetzt auch noch keine Abtretungsurkunde der Firma HIT-MIX (wenn auch als Kopie) nach nochmaliger Anforderung von denen erhalten.
Werde jetzt noch etwas warten und dann eine Beschwerde beim zuständigen Registergericht einreichen.
Mal sehen wie´s dann weitergeht.

,,..--.-

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2191 Beitrag von Steffen » Sonntag 23. November 2014, 21:14

Wehrt Euch!

VG Steffen

Chucrute
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2192 Beitrag von Chucrute » Montag 24. November 2014, 07:28

Bei meinem nächsten Schreiben geht ein Brief mit Kopie des Sachverlaufs ans Registergericht.
Kann man wegen so etwas auch zur Polizei gehen?

fu+c
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2193 Beitrag von fu+c » Montag 24. November 2014, 11:50

Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis stellt sich die Situation so dar: Der Rechteinhaber hat seinerzeit über seine Anwälte verbindlich zugesichert, gegen Zahlung eines Vergleichsbetrags auf die Durchsetzung all seiner weitergehenden Forderungen zu verzichten. Durch Zahlung des Vergleichsbetrags sollte der Abgemahnte sein Einverständnis bekunden. Mit erfolgter Zahlung kam ein Vertrag zwischen den Parteien zustande, die weiteren Forderungen des Rechteinhabers sind dadurch sämtlich erloschen.

********************

********************

Wie erwähnt bin ich juristischer Laie, aber ich sehe hier durchaus mögliche Straftatbestände im Raum stehen.



Bild

Es gibt einige Punkte, die ich nicht genannt habe bzw. die Du nicht kennst und deshalb falsche Schlüsse ziehst. Ich werde jetzt aber auch nicht näher darauf eingehen, um unsere Argumentation nicht selbst auszuhebeln. Ich bitte um Verständnis

VG Steffen

rama
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2194 Beitrag von rama » Montag 24. November 2014, 13:10

Hallo ,

stimmt bei mir ist der gleiche Fall wie bei Chucrute. Alles komplett gleich, nur das ich Debcom nicht darauf hingewiesen habe in weiteren Schreiben das ich schon mal bezahlt habe.
Man sieht ja bei Chucrute das die es sich wieder schön zurecht legen und das völlige Zeitverschwendung ist mit den denen in Kontakt zu treten, und am Ende man sich nur noch mehr aufregen tut mit was für Geschichten die wieder Antworten .

Ich werde nur noch Widerspruch einlegen wenn nötig, und versuche mich nicht großartig mit dem Verein zu beschäftigen. Und sollte es wirklich mal zur Klage kommen lege ich eben meine Überweisung dem Richter auf dem Tisch......

LarryHarry
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2195 Beitrag von LarryHarry » Mittwoch 26. November 2014, 20:49

Die Tage auch einen Brief von DEBCON erhalten, vertreten CGM Rechtsanwaltsgesellschaft,
reicht ein einfacher briefpost mit Email als doppelversand oder sollte der Brief als einschreiben abgeschickt werden?

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2196 Beitrag von Steffen » Mittwoch 26. November 2014, 21:00

Bei Inkassos händle ich es z.B. immer nur mittels Fax + E-Mail. Aber Brief + E-Mail ist völlig ausreichend. Einschreiben ist hier raus geschmissenes Geld.

VG Steffen

LarryHarry
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2197 Beitrag von LarryHarry » Mittwoch 26. November 2014, 21:05

eine Frage noch

soll ich mit dem Wiederspruch die Urkunden usw alles mit anfordern, oder einfach nur Wiedersprechen?

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Steffen
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2198 Beitrag von Steffen » Mittwoch 26. November 2014, 21:21

Die Abtretungsurkunde würde ich mit anfordern.

VG Steffen

cheech99
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2199 Beitrag von cheech99 » Freitag 28. November 2014, 09:38

Was soll der Widerspruch gegen eine Debcon-Zahlungsaufforderung eigentlich bringen? Rechtlich ist das völlig belanglos, ob man Widerspruch einlegt oder nicht. Spricht also was dagegen, dieses Schreiben einfach unter Ablage "P" abzuheften?

Chucrute
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH

#2200 Beitrag von Chucrute » Freitag 28. November 2014, 13:10

Schon lustig, was Larry schreibt:
"Wiederspruch" Hihihi...
Aber eigentlich hat er ja Recht.......man muss schon "wieder" "widersprechen".......

Und jetzt noch das Lied:
Immer wieder, immer wieder, immer wieder widersprechen.......

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