Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Antworten
Nachricht
Autor
Andrea
Beiträge: 10
Registriert: Mittwoch 23. Juli 2014, 15:59

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4381 Beitrag von Andrea » Samstag 15. November 2014, 16:38

hi Bobkosmob,

genauso habe ich es auch gemacht, als ich 2011 die Abmahnung bekam. Damals ging es in meinem Fall um diese Trilogie, von der ich geschrieben hatte. Dann kam alle heilige Zeit mal ein "Bettelbrief", die ich fein säuberlich abgeheftet habe. Dann war sehr lange Zeit Ruhe in der Box, bis dann dieses Jahr eben dieser Mahnbescheid kam.

Dagegen wurde von mir Widerspruch eingelegt zum Zentralen Mahngericht in Coburg (für Bayern zuständig).
Jetzt warte ich einfach mal ab, ob da noch was passiert oder nicht. Denn meine Sache war schon 2011 und die wäre - wenn der Mahnbescheid nicht gekommen wäre, Ende diesen Jahres eh verjährt gewesen. So dauert es jetzt halt nur noch 6 Monate länger (also Ende Juni nächsten Jahres), bis dieses Ding endgültig verjährt ist und die kein Geld mehr von mir sehen!! Nö ich nicht

So macht man dass. Tja... und ich kämpfe nun auch bei der Tagesschau an der fordersten Front mit für ein Verbot dieser ganzen Abmahnerei und für ein Verbot dieser ganzen Datenschnüffelei. So geht man mit solchen Abmahnern um. Darüber hinaus setze ich mich für eine Legalisierung des Filesharings ein!!

An alle Abmahner: tja, Pech gehabt! Nicht mit uns deutschen Usern!! Uns könnt ihr mal!! .-:;

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4382 Beitrag von Steffen » Samstag 15. November 2014, 17:28

[quoteemBobkosmob]Was passiert jetzt?? Geht das doch vor Gericht?[/quoteem]

Es gibt doch nur ein Bestimmtes. Wer sich für das Nichtzahlen entscheidet, wählt für sich und allein: entweder Verjährung oder Klage. Die Chancen stehen bei 50-50. Außerdem kann dir nur der Abmahner diese Frage seriös beantworten.




[quoteemAndrea]So macht man dass. Tja ... und ich kämpfe nun auch bei der Tagesschau an der vordersten Front mit für ein Verbot dieser ganzen Abmahnerei und für ein Verbot dieser ganzen Datenschnüffelei. So geht man mit solchen Abmahnern um. Darüber hinaus setze ich mich für eine Legalisierung des Filesharings ein!![/quoteem]

Habe zuallererst dein zweites und drittes Posting in den allgemeinen Thread verschoben, da GVU dezent leicht an dem Thread-Thema: "Waldorf Frommer" vorbei schlittert. Danke für das Verständnis.

Die letzten Berichte von ARD und ZDF über Abmahnungen hatte ich aber anders im Hinterkopf. Es kann auch sein, das ich diese falsch aufgefasst habe.

Ein paar Bemerkungen. Die Abmahnung an sich ist ein bewährtes Instrument jemanden anderen mitzuteilen, das dieser rechtswidrig handelte und dieses zu unterlassen hat. Und zwingende rechtliche Voraussetzung, bevor man den Gerichtsweg bestreitet. Da vom Staat, Politik, Gesetzgeber der "Schwarze Peter" (Log, Auskunftsprozedere, Abmahnung) in den Händen der RI geschoben wird i.V.m. das Filesharer 2014 immer noch Tauschbörsen benutzen und dieses nun einmal gesetzlich unter Strafe gestellt ist ... wird es Filesharing-Abmahnung in dieser Form noch lange geben. Sicherlich aber nicht mehr so, wie in den Glanzzeiten 2008 - 2010.

Eine Legalisierung von Filesharing und noch in Deutschland? Willst Du Präsidentin der Filesharer werden oder gar Politikerin? Denn ansonsten sind es nur Luftschlösser, oder hast Du die Entwicklung (nicht nur bei Filesharing) beginnend von 04/2006 nicht aktiv mitverfolgt?

Man sollte schon realistisch bleiben. Filesharing wird in DE niemals legalisiert werden und der Druck auf das frei Internet wird noch größer werden. Es geht eben ums i3456.66

Bitte hier beim Thema bleiben, und nennt sich: "Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte"! Und dies ist keine Bitte.


VG Steffen

Andrea
Beiträge: 10
Registriert: Mittwoch 23. Juli 2014, 15:59

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4383 Beitrag von Andrea » Samstag 15. November 2014, 17:42

hi Stefffen
Steffen hat geschrieben:[quoteemBobkosmob]Was passiert jetzt?? Geht das doch vor Gericht?[/quoteem]

Es gibt doch nur ein Bestimmtes. Wer sich für das Nichtzahlen entscheidet, wählt für sich und allein: entweder Verjährung oder Klage. Die Chancen stehen bei 50-50. Außerdem kann dir nur der Abmahner diese Frage seriös beantworten.




[quoteemAndrea]So macht man dass. Tja ... und ich kämpfe nun auch bei der Tagesschau an der vordersten Front mit für ein Verbot dieser ganzen Abmahnerei und für ein Verbot dieser ganzen Datenschnüffelei. So geht man mit solchen Abmahnern um. Darüber hinaus setze ich mich für eine Legalisierung des Filesharings ein!![/quoteem]

Habe zuallererst dein zweites Posting in den allgemeinen Thread verschoben, da GVU dezent leicht an dem Thread-Thema: "Waldorf Frommer" vorbei schlittert. Danke für das Verständnis.

Die letzten Berichte von ARD und ZDF über Abmahnungen hatte ich aber anders im Hinterkopf. Es kann auch sein, das ich diese falsch aufgefasst habe.

Ein paar Bemerkungen. Die Abmahnung an sich ist ein bewährtes Instrument jemanden anderen mitzuteilen, das dieser rechtswidrig handelte und dieses zu unterlassen hat. Und zwingende rechtliche Voraussetzung, bevor man den Gerichtsweg bestreitet. Da vom Staat, Politik, Gesetzgeber der "Schwarze Peter" (Log, Auskunftsprozedere, Abmahnung) in den Händen der RI geschoben wird i.V.m. das Filesharer 2014 immer noch Tauschbörsen benutzen und dieses nun einmal gesetzlich unter Strafe gestellt ist ... wird es Filesharing-Abmahnung in dieser Form noch lange geben. Sicherlich aber nicht mehr so, wie in den Glanzzeiten 2008 - 2010.

Eine Legalisierung von Filesharing und noch in Deutschland? Willst Du Präsidentin der Filesharer werden oder gar Politikerin? Denn ansonsten sind es nur Luftschlösser, oder hast Du die Entwicklung (nicht nur bei Filesharing) beginnend von 04/2006 nicht aktiv mitverfolgt?

Man sollte schon realistisch bleiben. Filesharing wird in DE niemals legalisiert werden und der Druck auf das frei Internet wird noch größer werden. Es geht eben ums i3456.66

Bitte hier beim Thema bleiben, und nennt sich: "Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte"!
VG Steffen
Tja ich denke schon, dass unsere Politiker bald gar keine andere Chance mehr haben werden, als das Filesharing in Deutschland zu legalisieren.
Warum??
Antwort: weil es in vielen anderen europäischen Mitgliedsländern längst LEGAL ist!! Hier gucken:

1. Spanien:

http://winfuture.de/news-kommentare,48356.html

2. Norwegen:

http://derstandard.at/1234507935535/Nor ... galisieren

3. Portugal:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 20239.html

4. Italien

http://www.itespresso.de/2007/01/24/obe ... d=noscript

5. Schweiz:

http://www.tagesanzeiger.ch/digital/int ... y/29847526

6. Dänemark:

https://torrentfreak.com/denmark-kills- ... ve-120620/

7. Schweden:

http://www.zeit.de/digital/internet/201 ... n-religion

8. Finnland:

https://torrentfreak.com/finland-writes ... aw-130722/

Und es gibt noch viel mehr Beispiele. Von daher: wenn wir deutschen User hier also als einzige KEIN legales Filesharing bekämen, dann wäre dass eine klare Diskriminierung nach Artikel 21 der EU-Grundrechte-Charta und damit hätte unsere Bundesregierung ganz schnell ein Vertragsverletzungsverfahren am Hals!! So viel dazu!! .-:;

Andrea
Beiträge: 10
Registriert: Mittwoch 23. Juli 2014, 15:59

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4384 Beitrag von Andrea » Samstag 15. November 2014, 17:45

Steffen hat geschrieben:[quoteemBobkosmob]Was passiert jetzt?? Geht das doch vor Gericht?[/quoteem]

Es gibt doch nur ein Bestimmtes. Wer sich für das Nichtzahlen entscheidet, wählt für sich und allein: entweder Verjährung oder Klage. Die Chancen stehen bei 50-50. Außerdem kann dir nur der Abmahner diese Frage seriös beantworten.




[quoteemAndrea]So macht man dass. Tja ... und ich kämpfe nun auch bei der Tagesschau an der vordersten Front mit für ein Verbot dieser ganzen Abmahnerei und für ein Verbot dieser ganzen Datenschnüffelei. So geht man mit solchen Abmahnern um. Darüber hinaus setze ich mich für eine Legalisierung des Filesharings ein!![/quoteem]

Habe zuallererst dein zweites und drittes Posting in den allgemeinen Thread verschoben, da GVU dezent leicht an dem Thread-Thema: "Waldorf Frommer" vorbei schlittert. Danke für das Verständnis.

Die letzten Berichte von ARD und ZDF über Abmahnungen hatte ich aber anders im Hinterkopf. Es kann auch sein, das ich diese falsch aufgefasst habe.

Ein paar Bemerkungen. Die Abmahnung an sich ist ein bewährtes Instrument jemanden anderen mitzuteilen, das dieser rechtswidrig handelte und dieses zu unterlassen hat. Und zwingende rechtliche Voraussetzung, bevor man den Gerichtsweg bestreitet. Da vom Staat, Politik, Gesetzgeber der "Schwarze Peter" (Log, Auskunftsprozedere, Abmahnung) in den Händen der RI geschoben wird i.V.m. das Filesharer 2014 immer noch Tauschbörsen benutzen und dieses nun einmal gesetzlich unter Strafe gestellt ist ... wird es Filesharing-Abmahnung in dieser Form noch lange geben. Sicherlich aber nicht mehr so, wie in den Glanzzeiten 2008 - 2010.

Eine Legalisierung von Filesharing und noch in Deutschland? Willst Du Präsidentin der Filesharer werden oder gar Politikerin? Denn ansonsten sind es nur Luftschlösser, oder hast Du die Entwicklung (nicht nur bei Filesharing) beginnend von 04/2006 nicht aktiv mitverfolgt?

Man sollte schon realistisch bleiben. Filesharing wird in DE niemals legalisiert werden und der Druck auf das frei Internet wird noch größer werden. Es geht eben ums i3456.66

Bitte hier beim Thema bleiben, und nennt sich: "Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte"! Und dies ist keine Bitte.


VG Steffen
Außerdem: wenn du wüsstest, wie viele Filme ich schon mittels solcher Streaming Firefox-Addons runtergeladen habe, dann würdest du mit den Ohren schlackern. Ich habe hier nämlich durchaus ausreichendes Material, um eine ganze Videothek aufzumachen (sogar englische Titel sind darunter)... :lol:

Bobkosmob
Beiträge: 4
Registriert: Samstag 15. November 2014, 12:38

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4385 Beitrag von Bobkosmob » Samstag 15. November 2014, 18:38

Steffen hat geschrieben:[quoteemBobkosmob]Was passiert jetzt?? Geht das doch vor Gericht?[/quoteem]

Es gibt doch nur ein Bestimmtes. Wer sich für das Nichtzahlen entscheidet, wählt für sich und allein: entweder Verjährung oder Klage. Die Chancen stehen bei 50-50. Außerdem kann dir nur der Abmahner diese Frage seriös beantworten


VG Steffen

Welches Gericht ist dafür denn zuständig?? Sie haben das jetzt nach Rostock geschickt...

Weißt du denn ob es schon mal vor Gericht ging?
Danke

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4386 Beitrag von Steffen » Samstag 15. November 2014, 19:26

[quoteemAndrea]Außerdem: wenn du wüsstest, wie viele Filme ich schon mittels solcher Streaming Firefox-Addons runtergeladen habe, dann würdest du mit den Ohren schlackern. Ich habe hier nämlich durchaus ausreichendes Material, um eine ganze Videothek aufzumachen (sogar englische Titel sind darunter).[/quoteem]
Das ist schön für dich. Aber sobald Du diese Folgen, Filme usw. in eine Tauschbörse stellst bzw. herunterlädst, verstößt du gegen bestehendes Recht. Und da müssen wir auch nicht über Sinn oder Unsinn diskutieren, das Gesetz stellt dieses illegale Filesharing unter Strafe (§ 106 UrhG). Punkt.


[quoteemBobkosmob]Welches Gericht ist dafür denn zuständig?? Sie haben das jetzt nach Rostock geschickt ...[/quoteem]
Die Zuständigkeit der Gerichte ist hier für jeden einsehbar - Link. Das bedeutet, für das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist allein das AG Rostock zuständig.

VG Steffen

Bobkosmob
Beiträge: 4
Registriert: Samstag 15. November 2014, 12:38

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4387 Beitrag von Bobkosmob » Samstag 15. November 2014, 20:17

Ging waldorf frommer wegen filesharing denn schonmal vor Gericht deswegen?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4388 Beitrag von Steffen » Sonntag 16. November 2014, 10:28

Da es zum Sonntag und dem Zweifeln passt. Johannesevangelium, Kapitel 20, Verse 19 bis 29:
(...) Danach spricht er zu Thomas: Reiche deinen Finger her und sieh meine Hände und reiche deine Hand her und lege sie in meine Seite, und sei nicht ungläubig, sondern gläubig!
Thomas antwortete und sprach zu ihm: Mein Herr und mein Gott!
Spricht Jesus zu ihm: Weil du mich gesehen hast, Thomas, darum glaubst du. Selig sind, die nicht sehen und doch glauben! (...)




AG Köln, Beschluss vom 07.11.2014, Az. 137 C 323/14

Volltext als PDF: Link

Mit Beschluss vom 07.11.2014 hat das Amtsgericht Köln den Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten, über dessen Internetanschluss ein Musikalbum in einer Tauschbörse zum illegalen Download angeboten wurde, mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung zurück-gewiesen. Der Beklagte hatte mit seinem Antrag eingewandt, dass neben ihm grundsätzlich noch weitere, namentlich nicht benannte Familienangehörige Zugriff auf seinen Internetanschluss nehmen konnten.

Da dies zwischen den Parteien streitig war, hätte der Beklagte die Zugriffsmöglichkeit weiterer Familienmitglieder beweisen müssen, so das Amtsgericht in seiner Begründung.

Quelle: waldorf-frommer.de


oder


LG Stuttgart vom 29.10.2014, Az. 17 O 329/14

Volltext als PDF: Link

Landgericht Stuttgart bestätigt zweistufige Beweislastverteilung

In einem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart hatte die Anschlussinhaberin behauptet, zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung sei ihr Ehemann zu Hause gewesen. Diesen habe sie auch befragt, ob er das Internet zu dieser Zeit genutzt habe, was er bejaht habe.

Das Landgericht Stuttgart hat die Anschlussinhaberin mit Beschluss vom 29.10.2014 auf die zweistufige Beweislastverteilung, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung “BearShare“ (Az. I ZR 169/12) vorgegeben hat, hingewiesen.

Denn im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast hat die Anschlussinhaberin einen verletzungsbezogenen Vortrag zu leisten, also insbesondere substantiiert dazulegen, dass und warum eine dritte Person konkret als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Quelle: waldorf-frommer.de


oder


Waldorf Frommer Rechtsprechung

Link


Natürlich verliert man auch, diese Entscheidungen findet man hier im Thread. Einfach zurückblättern.


VG Steffen

sladdi
Beiträge: 1
Registriert: Sonntag 16. November 2014, 22:55

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4389 Beitrag von sladdi » Montag 17. November 2014, 17:42

Hallo!
Erstmal vielen Dank an den Admin und alle anderen Mithelfer um diese Seite immer aktuell zuhalten.
Tolle Leistung!

Nun habe auch ich Post von den Freundlichen der W&F Familie im Briefkasten.

"Illegales Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss",

lautet die Überschrift.

So wie ich es sehe, habe ich keine Möglichkeit das Gegenteil zu beweisen.

Von meinem Anschluss wurden laut Abmahnung, 3 Filme ("Warner Bros.")
weltweit allen Nutzern der Tauschbörse bittorrent für einen (näher beschriebenen) bestimmten Zeitraum zum Herunterladen angeboten.

Nun hat man mir folgende Rechnung eröffnet:

Gegenstandwert für Unterlassungsanspruch: 1000€
Gegenstandwert für Schadensersatzanspruch: 1500€
-------------------------------------------------------
Gegenstandwert für Aufwendungsersatzsanspruch: 2500€

1.3 Gebühr 261,30€
Auslagen 20,00€
---------------------------------------------------
Summe 281,30€

Konkrete Zahlungshöhe:

Schadenersatz 1500,00€
Aufwendungersatz 281,30€
----------------------------------------------
Gesamtsumme 1781,30€

Frist UE: 24.11.14
Frist €: 04.12.14

Nun kämpfe ich mit mir was ich nun tun soll.
Neben mir benutzt auch meine Frau meinen Anschluss.
(Sonst gibt es keine Nutzer)
Ein Beweis, dass ich es nicht war, sondern meine Frau oder womöglich jemand von "Außen", wird von mir wohl nicht zu erbringen sein.

Nun meine Fragen:
W&F haben ja gleich 3 Filme aufgeführt.
[*] Sind sie verpflichtet alle während ihrer Überwachung festgestellte Vorkommnisse aufzuzeigen, oder könnte es theoretisch sein, wenn ich hier klein beigebe es zu weiteren Abmahnungen kommt?

(Beispiel:
Ich wurde während den Überwachungen mehrmals erfasst für sagen wir mal 12 Filme von Warner.Bros.
Nun sagt sich W&F. OK nehmen wir mal diese drei Filme und mahnen die ab.
Nächstes Jahr nehmen wir noch 3 der Übrigen und danach vielleicht noch mal 1 oder zwei usw.)

Gibt es da eine Regel, oder wäre das für W&F durchaus möglich mich nun scheibchenweise zu demontieren?)

[*] Was würde mich im Gerichtsverfahren für eine Summe erwarten wenn ich mich für die hier viel zitierte 50:50 Chance es auszusitzen entscheide?

Eine eigentliche Schadenssumme ist ja nirgendwo beziffert......

Ich tendiere nämlich dazu es aussitzen zu wollen, allerdings wäre dies dämlich, wenn es später heißt, "OK. Dann ist in der Verhandlung selbst die Schadenssumme um ein Vielfaches -5stellig?- höher.")

Wie gesagt, ich rechne stark damit vor Gericht zu verlieren, da es mir momentan nicht möglich scheint zu beweisen das ich es nicht war.

Mir ist klar das ihr mir hier nicht die finale Entscheidung abnehmen könnt, aber wozu würdet ihr unter dieser Konstellation tendieren?

Ist es eigentlich möglich für eine Privatperson zu erfahren, was ipoque denn noch alles meiner IP zuordnen könnte?

Achja eines noch:
Der beigefügte Beschluss vom LG Köln, der W&F berechtigt meinen Provider aufzufordern meine Daten preiszugeben ist zwischen zwei anderen Parteien zustande gekommen.
Also schon Warner.Bros mit W&F aber mit der deutschen Telekom als Gegenüber.
Mein Anbieter ist aber "United internet" bzw. "1&1".
Könnte dies eine Rolle spielen, oder ist es letztlich egal, denn irgendwie ist das ganze Netz ja letzlich Telekom......

So, dass wäre es erstmal von meiner Seite aus....

Habe mir bereits das ganze Wochenende mit der Materie versaut, ist ja aber schließlich Selbstverschulden wenn von meinem Anschluss aus illegale Dinge passieren.....*seufz*

MfG
Abgemahnt am: 15.11.14 durch: W&F

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4390 Beitrag von Steffen » Dienstag 18. November 2014, 00:03

Hallo @sladdi,

es wird 1 Abmahnung versendet, wo 3 UrhR-Verstöße von 1 RI - zu 1 Sachverhalt zusam-mengefasst werden. Der Vorteil (leider nicht aus deiner Sicht), das hier bei 3 UrhR-Verstößen sicherlich eine Menge unterschiedliche Ermittlungsdatensätze vorliegen können und das ein höherer Schadensersatz berechnet werden kann. Wenn dann noch über einen längeren Zeitraum, und mit unterschiedlichen IP-Adressen, dann wird eine Argumentation in Richtung: "Ich war es nicht!" sehr schwierig einem Richter schlüssig zu vermitteln. Denn dieser wird sagen: Es ist lebensfremd, wenn alle Ermittlungen immer zum 1 Anschlussführen aber fehlerhaft sein sollen.

Ich glaube, in so einem Fall ist es vielleicht besser, - sofort - einen Anwalt zu konsultieren, denn es kann teuer werden, wenn man fasch vorgeht.

Die anderen vielen, sehr vielen Fragen werde ich nur anschneiden. Einfach einmal die »Forensuche« verwenden.


Mögliche Klage:
- Sicherlich wird dann der Klagewert bei ca. 1.781,30 € (Summe aus der Abmahnung) liegen.
Das bedeutet, wenn man mit "Pauken und Trompeten" verliert (ohne Gutachten, Zeugen, Reisekosten usw.):
  • - ca. 354,- € eigener Anwalt
    - ca. 470,- € fremder Anwalt
    - ca. 267,- € Gerichtskosten
    ________________________________________
    ca. 1.091,- € + Klagewert ca. 1.781,30 €
    ________________________________________
    Gesamt: ca. 2.872,30 € (Iudex non calculat)
    ========================================
Kann jeder selbst - hier - nachverfolgen.
Mehr muss man erst einmal ohne anwaltliche Prüfung nicht kennen.


Hier sollte man sich im Klaren sein, das man ohne einer beweisbare Strategie - mit dem Feuer spielt.



Alle Ermittlungsdatensätze?
- Sicherlich werden sie nicht alle Datensätze im Abmahnschreiben angegeben. Müssen sie auch nicht. Spätestens aber in der Klageschrift. Hier kann man aber trotzdem jetzt schon Akteneinsicht beantragen (findest Du unter empfohlene Vorgehensweise (Signatur)). Natürlich nur, wenn alle LG Beschlüsse auch im Abmahnschreiben angegeben worden.



Schadensersatz (SE):
- je Film (aktuelle Kinofilme) wird ein Schadensersatz von ca. 500,- € veranschlagt. Ergo gesamt: 1.500,- €.
- dieser kann durchaus so richterlich als angemessen gesehen werden, da z.B. bei 1 Lied sich ein SE von ca. 200,- € durchgesetzt hat. Ob hier nur 1 SE (kerngleiche Verstöße) angenommen wird, weiß ich nicht, vage ich aber zu bezweifeln.



Provider:
- LG Beschluss (gem. § 101 IX UrhG) geht an den Netzbereitsteller (Backbone-Provider). Dieser verauskunftet dann die Kennung vom Kunden des Netzmieters (Reseller-Provider).
- Mit dieser Reseller-Kennung geht der Abmahner zum Netzmieter und fordert ihn auf den Namen hinter der Reseller-Kennung zu verauskunften (hier bedarf es keinem neuen LG Beschluss, da kein Verkehrsdatum). Dieser muss es dann.



Ich tendiere nämlich dazu es aussitzen zu wollen, allerdings wäre dies dämlich, wenn es später heißt, ...
Alles wurde angeschnitten. Jeder, der sich für "mod. UE + Nichtzahlen" entscheidet, wählt entweder Verjährung oder Klage. Indem Fall wird eine Klage aber teuer. das bedeutet, entweder wählt man eine Vorgehensweise nach der Forenempfehlung (siehe Signatur) oder beauftragt jetzt schon einen Anwalt. Letztlich ist und bleibt es aber deine Entscheidung, da auch dein Geld im Raum steht - nicht meines!

VG Steffen





Fundgrube der Woche:
Shual's und Princess 2014'er Reisebüro
(Identität wurde geschwärzt)

Bild

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4391 Beitrag von Steffen » Donnerstag 20. November 2014, 00:18

Uneinheitliche Filesharing-Rechtsprechung aus München

(...) Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München kann sich die Anschlussinhaberin in Fällen des Filesharing damit entlasten, dass (...)

Quelle: www.internet-law.de

Rechtsanwalt Thomas Stadler
Fachanwalt für IT- Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei Alavi Frösner Stadler

vv40
Beiträge: 10
Registriert: Donnerstag 20. November 2014, 07:43

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4392 Beitrag von vv40 » Donnerstag 20. November 2014, 08:33

Hallo
Bin auch ein 2011 .und auch mehrere Leute im Haushalt.
Alle Schritte mitgemacht
Kurz vor Verjährung nun der Mahnbescheid aus Coburg. Kreuz gemacht und wiedersprochen.Hätte 2 Fragen da die Verjährung nun gehemmt ist.
Mahnbescheid ist schon weg kann ich trotzdem einen Brief nach Coburg hinterhersenden mit aufkärung der Sachlage.
Oder direkt an Waldhof Frommer und verlängert sich durch diesen Kontakt nochmal die Verjährung oder bleibt es bei dem halben Jahr
Möchte nicht das hinterher einer sagt ,ja hätten wir die Sachlage gewusst hätten wir nicht geklagt und es wären keine Kosten entstanden.
Gruss Hans

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4393 Beitrag von Steffen » Donnerstag 20. November 2014, 09:11

[quoteemvv40]Mahnbescheid ist schon weg kann ich trotzdem einen Brief nach Coburg hinterhersenden mit Aufklärung der Sachlage.
Oder direkt an Waldhof Frommer und verlängert sich durch diesen Kontakt noch einmal die Verjährung oder bleibt es bei dem halben Jahr.[/quoteem]

Hier sollte man ja die allgemeinen Voraussetzungen eines Mahnverfahren kennen. Der Abmahner stellt einen Antrag, indem er einige Sachen ankreuzen muss (§ 690 ZPO). Das Mahngericht prüft dabei nur seine Zuständigkeit und den vollständigen Inhalt des Antrages. Mehr erst einmal im groben nicht. Deshalb wird eine Aufklärung der Sachlage nicht mehr erbringen, als im Antrag bzw. MB inhaltlich vermerkt.

Dann sollte doch bei diesem Abmahner, dem MB eine erhaltene Abmahnung und einiger Schriftverkehr vorangegangen sein. Sodass zumindest der Vorwurf und Inhalt des MB klar sein sollte. Wenn nicht, kann man natürlich nach dem Widerspruch zum MB vom Antragsteller Aufklärung verlangen. Dieses wäre mit einem außergerichtlichen Schreiben des Abmahners denkbar, aber auch indem der Antragsteller nach eingelegtem Widerspruch und Abgabe an das Streitgericht seine Ansprüche begründet. Das hieße, man erhält in den nächsten 6 Monaten eine schriftliche Verfügung des Streitgerichtes (im MB angegeben rechts unten) mit enthaltener Klageschrift (§ 696 f. ZPO). Mehr Aufklärung benötigst Du dann nicht.

Zur Frage der Verjährung in deinem konkreten Fall, :n(
Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir/Forum das LG Berlin mittels EV -
Az. 103 O 60/13 untersagt.

Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck
zu bringen, werden keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt
beantwortet!

Steffen Heintsch - Forenbetreiber
[/b]


Bitte hier einlesen: Chip.de:
praxistipps.chip.de: verjaehrung einer filesharing-abmahnung
VG Steffen

vv40
Beiträge: 10
Registriert: Donnerstag 20. November 2014, 07:43

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4394 Beitrag von vv40 » Donnerstag 20. November 2014, 21:56

Hallo
Danke für die Auskunft .
Es geht hier aber um einen speziellen Fall.
Habe erst mit dem Mahnbescheid diese Woche von dem Fall erfahren und mal nachgeforscht auch bei den damaligen Anwalt Kopien besorgt.

Habe nun die Schreiben unseres Rechtsanwaltes gelesen und der hat damals geantwortet es wären keine anderen Mitglieder im Haus ,Router war wahrscheinlich nicht abgesichert und wir haben 200,00€ überwiesen. RA sagte damit ist die Sache erledigt. Ja bis diese Woche.

Tatsächlich hatten aber zu dem Zeitpunkt eine Schwerbehinterte die Anschlussinhaber ist,überhaupt nicht ins Internet geht allein schon wegen der Krankheit,4 Erwachsene und ein Kind zugang zum Internet und der Router war WEP gesichert.
Die Anschlussinhaberin ist Pflegebedüftig mit 600 Euro Rente denke da ist nix zu holen.

Denke das sollte der Frommer erfahren vor einer ev Verhandlung.
Wie gesagt nicht das der nachher kommt und sagt er hätte dann anders gehandelt und will einige Kosten die zusätzlich entstanden sind zurück.
.Bringt das bei Denen überhaupt was oder arbeiten Die ihren Plan ab und alls andere ist egal
Kann dir auch mal die Papiere senden per Mail
Gruss Hans

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4395 Beitrag von Steffen » Donnerstag 20. November 2014, 23:54

Hallo @vv40,

was soll ich denn jetzt nur schreiben? Natürlich tut mir es in der Seele weh, wenn ich solche Fallkonstellationen lese. Und glaube mir, in den 8 Jahren wo ich mich mit AW3P engagiere habe ich schon sehr emotionale Postings und E-Mails gelesen, die einen teilweise mitbelasten. Viele werden diese nicht verstehen oder begreifen, dass man von jedem Betroffenen der einen anschreibt, anruft - seine Emotionen sich mit aufbürdet.

O.K. Es gab also schon ein Abmahnschreiben, woraufhin ein Anwalt beauftragt wurde. Dieser hat dem Abmahner in euren Auftrag vorgetragen:

(...) es wären keine anderen Mitglieder im Haus, Router war wahrscheinlich nicht abgesichert (...)

und ihr habt freiwillig 200,00 € überwiesen, statt die geforderte Summe aus dem Abmahnschreiben. Puh, ich glaube sehr viel mehr kann man höchstwahrscheinlich nicht falsch machen. Andere Seite der Medaille, noch leichter kann der Abmahner wahrscheinlich kein Verfahren gewinnen. Denn man wird sicherlich bei einer Klage dieses anwaltliche Schreiben verwenden und seit dem BGH-Entscheid "Sommer unseres Lebens" heißt es für ein unzureichend gesichertes WLAN-Netzwerk, das man zumindest Störer ist. Dann weiß ich nicht einmal, ob der Richter die freiwillige Teilzahlung als "Zeugnis gegen sich selbst" wertet, oder nicht. Dann könnte es auch noch zusätzlich in Richtung Täter gehen.

Aber immer unter den Gesichtspunkt, dass ich kein Anwalt bin, auch nicht so tue, und ich den Sachverhalt falsch einschätzen kann.

Trotzdem weiß ich, dass man sich mit den Anwälten von WF - vernünftig - unterhalten kann. Leider kann ich dieses aber nicht für dich machen. Aber, wenn Du sowieso vorhast den Sachverhalt WF mitzuteilen, würde ich Morgen einfach bei denen Anrufen und vernünftig mit denen über alles Plaudern. Vielleicht kann man sich auch sofort einvernehmlich einigen, auch wenn man dann vielleicht Stillschweigen wahren muss.

Ich würde damit nicht bis zur Klage warten, denn die kommt bei dieser Konstellation sowieso.

VG Steffen

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4396 Beitrag von Steffen » Freitag 21. November 2014, 00:14

Klage von Waldorf Frommer nun auch in München abgewiesen!

AG München, Urteil vom 31.10.2014, Az. 264 C 23409/13

(...) Bis dato schien das AG München ein fast unüberwindbares Hindernis für Abgemahnte. Die Anforderungen, die das Amtsgericht bisher bei Filesharing-Klage der Kanzlei Waldorf Frommer an die Abgemahnten für die Entlastung ihrer Täterschaft stellte, waren enorm hoch. Doch damit scheint nun endlich Schluss zu sein.

In seinem Urteil vom 31.10.2014, Az.: 264 C 23409/13 hat das AG München die Klage von Waldorf Frommer abgewiesen und zugunsten der Abgemahnten entschieden. Abgemahnt worden war der illegale Download von Musikalben. Die beklagte Anschlussinhaberin war Mutter eines 17-jährigen und eines volljährigen Sohnes. (...)

Quelle: www.anwalt.de

Autorin: Rechtsanwältin Stephanie Runkel


Kanzlei Dr. Schenk
Buchtstraße 13
28195 Bremen
Deutschland
Telefon: 0421/56638780
E-Mail: runkel@dr-schenk.net

Blackjack75
Beiträge: 1
Registriert: Freitag 21. November 2014, 15:55

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4397 Beitrag von Blackjack75 » Freitag 21. November 2014, 17:33

Hi zusammen,

auch wir haben eine Abmahnung von W&F bekommen, wir sollten am 31.12.2012 Eclipse-Biss zum Abendrot angeblich von Bitreactor geladen und angeboten haben. Lt Angaben von denen war unsere IP-Adresse 3 min. gelistet. Der Streitwert sollte 50.000 Euro sein. wir haben es an unseren Anwalt gegeben, der hat eine mod UE hingeschickt, dann war ne Zeit Ruhe. Ein Jahr später kam ein erneuter Brief, die UE wird nicht akzeptiert, die Deckelung, die mittlerweile gesetzlich existiert, käme für diesen Fall nicht in Frage und wir sollten doch wohl zahlen. Unser Anwalt hat wieder hingeschrieben, könne alles garnicht sein, hat denen aber einen Vergleich (zum 2. mal) über 200 Euro angeboten.
Heute kam wieder ein Schreiben "Vorbereitung des Klageverfahrens"...der Betrag, vormals 950 Euro ca., sei jetzt auf 1100 Euro gestiegen und wenn wir nicht zahlen würden min. nochmal 890 Euro obendrauf kommen. Wenn wir irgendwas zahlen, würden wir das Klageverfahren umgehen. Auf unser Vergleichsangebot wurde in keinster Weise reagiert. Was sollen wir nun machen, bzw. was sollte unser Anwalt am besten dorthin schreiben? Ich habe das Gefühl, der Anwalt hat nicht so den Plan von der ganzen Geschichte und habe Angst, dass der das vergeigt.
Weiter abwarten? Auf den neuen Brief reagieren? Die Kanzlei schreibt, die würden das Klageverfahren am 21.10. (also heute) einreichen. Der Brief kam wohl am 14.11., unser Anwalt hat das Schreiben aber erst heute an uns weitergeleitet.
Danke schonmal im Voraus.
LG, Blackjack

vv40
Beiträge: 10
Registriert: Donnerstag 20. November 2014, 07:43

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4398 Beitrag von vv40 » Freitag 21. November 2014, 21:33

Hallo
Danke für die Antwort.Werde Frommer kontaktieren.
Wenn es bei dem Preis bleibt werde ich auf jeden Fall auf die Klage warten .Ein paar Euro mehr ist dann auch egal ,bei dieser kleinen Rente zahlen wir dann 50 Jahre ab jkj:s_; .Kann dann aber vor mir selber sagen habe alles versucht ,ist aber leider in die Hose gegangen.
Wenn ich die neuen Urteile sehe sieht es gar nicht so duster aus da kann man den Weg schon bis zum Ende gehen.
Gruss Hans

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4399 Beitrag von Steffen » Freitag 21. November 2014, 23:27

Hallo @Blackjack,

vorsichtig ausgedrückt, wäre man vielleicht bei einen anderen Anwalt besser aufgehoben. Eine Deckelung aus einer Abmahnung von 2012 wird wohl nicht durchsetzbar sein, und wenn, höchstens in Frankfurt am Main. Und die mittlerweile Deckelung des § 97a (GguGpr) ist zwar ab dem 09.10.2013 in Kraft, wirkt aber - nicht - rückwirkend. Und ein Vergleichsangebot von 200,- € und das bei WF, ich bitte schön, das ist doch mehr als optimistisch. Vielleicht schon außerhalb jeglicher Realität. Aber sei es, wie es sei.

Jeder, der sich für das Nichtzahlen entscheidet, wählt für sich: entweder Verjährung oder Klage! Chancen stehen dabei bei 50-50.

Die Entscheidung kann dir kein Forum abnehmen. Zu beachten, dass die damalige mod. UE abgelehnt wurde. Das heißt, es besteht noch zusätzlich zu den Forderungen nach "AG +SE" aus der Abmahnung - der Unterlassungsanspruch. Hier einmal mit deinen Anwalt plaudern, was das bedeuten kann.

VG Steffen

stevojam
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 22. November 2014, 15:24

Re: Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

#4400 Beitrag von stevojam » Samstag 22. November 2014, 15:39

So, heute hatte ich auch nette Post von WF im Briefkasten... 815 EUR für das angebliche Sharen eines Filmes.

Jetzt stellt sich natürlich die Fragen zahlen mit modifizierter Unterlassungserklärung oder Widerspruch einlegen.

Die Besonderheit:
Lt. IP Protokoll soll das Bereitstellen des Films über einen Zeitraum von 40 sec stattgefunden haben. Spielt die kurze Dauer eine Rolle im Sachverhalt? Oder hat das Sharen viel länger gedauert, es wird aber nur ein kurzer Beispielzeitraum angegeben?

Der Sohn von Bekannten, 13 Jahre alt, hat ebenfalls Zugriff auf mein Wlan und war am fraglichen Tag auch hier zu Besuch.
Ob er Daten heruntergeladen hat, ist durchaus möglich.

Wie schätzt ihr die Lage ein?

Antworten