Schreiben von Focus Inkasso

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Steffen
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Re: Schreiben von Focus Inkasso

#61 Beitrag von Steffen » Sonntag 12. Oktober 2014, 13:37

Hat jemand vielleicht das u.g. Urteil des AG Ludwigsburg vom 17.06.2014 anonymisiert aber in vollständiger Ausfertigung mit Urteilsbegründung?
Link PDF-Download: Verbraucherdienst e.V.

Mehr gibt es nicht! Einfach mal per E-Mail (kontakt@verbraucherdienst.com) an den Verbraucherdienst e.V wenden.

VG Steffen

der_heilige_judas
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Re: Schreiben von Focus Inkasso

#62 Beitrag von der_heilige_judas » Sonntag 12. Oktober 2014, 14:04

Ok, hab mal ne Anfrage hingeschickt.

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Steffen
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Re: Schreiben von Focus Inkasso

#63 Beitrag von Steffen » Sonntag 12. Oktober 2014, 14:09

Wenn Du es erhältst, bitte entpersonalisiert veröffentlichen.
Danke im Voraus.

VG Steffen

meindackelwaldi
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Re: Schreiben von Focus Inkasso

#64 Beitrag von meindackelwaldi » Montag 13. Oktober 2014, 13:47

Ich warte immer noch auf mein Urteil. Gibts was Neues bei @vipermann und/oder bei @slowly ?

VG

vipermann
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Re: Schreiben von Focus Inkasso

#65 Beitrag von vipermann » Montag 13. Oktober 2014, 14:19

Hey

Nee bei mir gibt es nichts neues,ist seit der abgabe Nachricht vor 3 monaten immer noch ruhe bei mir.

Grüße

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Steffen
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Re: Schreiben von Focus Inkasso

#66 Beitrag von Steffen » Montag 20. Oktober 2014, 10:32

Ab dem 1. November 2014 gelten
strengere Vorschriften für Inkassobüros



10:35 Uhr


Bild

Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M.

WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Fon: (0221) 95 15 63 - 0
info@wbs-law.de
www.wbs-law.de


Insbesondere Filesharing Mandanten werden häufig im Nachhinein mit Schreiben von Inkassobüros
wie beispielsweise Debcon konfrontiert. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat auch
im Bereich des Inkassowesens neue Regelungen zugunsten der Verbraucher getroffen. Die Übergangs-
frist zur Umsetzung dieser neuen Vorschriften endet zum 1. November 2014. Zeit für einen kurzen
Überblick über die wichtigsten Änderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (§11a RDG).

Die neuen Vorschriften gelten sowohl für registrierte Inkassodienstleister, als auch für Rechts-
anwälte, die als solches tätig sind.

Das Gesetz sieht zum einen weitergehende Informationspflichten vor, die in den Schreiben enthalten
sein müssen, als auch Informationspflichten, die auf Nachfrage des Verbrauchers bestehen. Sinn und
Zweck der neuen Vorschriften ist es den Verbrauchern die Einschätzung zu erleichtern, ob es sinnvoll
ist, sich gegen die Forderung zu wehren. Mehr Transparenz soll für mehr Rechtssicherheit sorgen.


Folgende Angaben müssen im Inkassoschreiben gemacht werden:
  • 1. Name oder Firma des Auftraggebers
    2. Der Forderungsgrund, bei Verträgen muss der Vertragsgegenstand konkret dargelegt werden und das
    Datum des Vertragsabschlusses genannt werden
    3. Gegebenenfalls eine genaue Zinsberechnung, wenn diese Teil der Forderung sind
    4. Ein Hinweis, wenn der Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend gemacht wird
    5. Sonstige Kosten, die anfallen müssen genau dargelegt werden (Art, Höhe, Entstehungsgrund)
    6. Bei der Geltendmachung von Umsatzsteuerbeträgen muss eine Erklärung erfolgen, dass diese Beiträge
    nicht als Vorsteuer abgezogen werden können

Folgende Angaben müssen auf Nachfrage des Verbrauchers erfolgen:
  • 1. Eine ladungsfähige Anschrift der Auftraggeberin oder des Auftraggebers
    2. Der Name oder die Firma desjenigen, in dessen Person die Forderung entstanden ist
    3. Die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses

Konsequenz bei fehlenden Angaben

Wird ein Inkassoschreiben in Zukunft nicht mit den oben genannten Angaben versehen, oder sind die
Angaben unvollständig, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro
geahndet werden kann (Vgl. §20 RDG).

Zudem kann die zuständige Behörde bei einer Verletzung der Informationspflichten die Fortsetzung des
Betriebs verhindern, §15a RDG.

Noch haben viele Inkassobüros ihre Schreiben nicht nach den neuen Gesetzesvorgaben verfasst. In drei
Wochen sind viele dieser Schreiben, wenn sie nicht geändert werden, rechtswidrig.


______________________________________

Quelle: www.wbs-law.de
Link: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... ros-56987/
__________________________________________________________

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Re: Schreiben von Focus Inkasso

#67 Beitrag von Steffen » Dienstag 21. Oktober 2014, 11:46

[quoteemThe Grinch]Ja, schön, aber wer bringt die Ordnungswidrigkeit denn vor, wie funktioniert diese Prozedere?
Das ist zwar markig geschrieben, aber die Informationen, wie die Betroffenen damit um zu gehen
haben, fehlen in Gänze![/quoteem]

Ach so, ich vergaß, ein Forum ist das “Schlaraffenland“ der Betroffenen, wo die gebratenen “Musterbriefe“
und “Empfehlungen“ von allein in den geöffneten Mund fliegen und der Betroffene sich ja keine Gedanken
machen muss, sollte und darf. Und, wenn eine Formulierung nicht getroffen ist, wird natürlich dann schlau
kritisiert und so richtig abgelästert. Ich weiß, etwas dezent sarkastisch formuliert, aber leider wahr.


Aber selbstverständlich ist hier im Grundsatz nur der Betroffene eines Inkassoschreibens in der Pflicht!
Erhält er ein Inkassoschreiben oder ein Schreiben eines Rechtsanwaltes der als Inkasso tätig ist, und es
entspricht nicht den gesetzlich normierten Forderungen, sendet man (im Doppelversand) dem Präsident des
zuständigen Amts- oder Landgerichts (zugelassenes Gericht des Inkassos oder des Rechtsanwaltes der als
Inkasso tätig ist) ein formloses Beschwerdeschreiben.


Rechtsnormen bildet das GguGpr



........................



Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ab 01.11.2014:


§ 11a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen - RDG

(1) Registrierte Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, müssen, wenn sie eine Forderung gegenüber
einer Privatperson geltend machen, mit der ersten Geltendmachung folgende Informationen klar und verständlich
übermitteln:
  • 1. den Namen oder die Firma ihrer Auftraggeberin oder ihres Auftraggebers,
    2. den Forderungsgrund, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstands und des Datums des
    Vertragsschlusses,
    3. wenn Zinsen geltend gemacht werden, eine Zinsberechnung unter Darlegung der zu verzinsenden Forderung,
    des Zinssatzes und des Zeitraums, für den die Zinsen berechnet werden,
    4. wenn ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend gemacht wird, einen gesonderten Hinweis
    hierauf und die Angabe, aufgrund welcher Umstände der erhöhte Zinssatz gefordert wird,
    5. wenn eine Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten geltend gemacht werden, Angaben zu deren Art, Höhe
    und Entstehungsgrund,
    6. wenn mit der Inkassovergütung Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht werden, eine Erklärung, dass die
    Auftraggeberin oder der Auftraggeber diese Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann.
Auf Anfrage sind der Privatperson folgende Informationen ergänzend mitzuteilen:
  • 1. eine ladungsfähige Anschrift der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, wenn nicht dargelegt wird, dass
    dadurch schutzwürdige Interessen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers beeinträchtigt werden,
    2. der Name oder die Firma desjenigen, in dessen Person die Forderung entstanden ist,
    3. bei Verträgen die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses.
(2) Privatperson im Sinne des Absatzes 1 ist jede natürliche Person, gegen die eine Forderung geltend gemacht
wird, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit steht.“

Hinzu kommt, dass bei Verstoß gegen das neue Gesetz gemäß § 20a ein Bußgeld von bis zu 50.000 € festgesetzt
werden kann. Zu beachten ist aber, dass jedenfalls der oben zitierte Paragraph erst am 1. November 2014 in
Kraft tritt.


........................



§ 43d Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen - BRAO

(1) Der Rechtsanwalt, der Inkassodienstleistungen erbringt, muss, wenn er eine Forderung gegenüber einer
Privatperson geltend macht, mit der ersten Geltendmachung folgende Informationen klar und verständlich
übermitteln:
  • 1. den Namen oder die Firma seines Auftraggebers,
    2. den Forderungsgrund, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstands und des Datums des
    Vertragsschlusses,
    3. wenn Zinsen geltend gemacht werden, eine Zinsberechnung unter Darlegung der zu verzinsenden Forderung,
    des Zinssatzes und des Zeitraums, für den die Zinsen berechnet werden,
    4. wenn ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend gemacht wird, einen gesonderten Hinweis
    hierauf und die Angabe, auf Grund welcher Umstände der erhöhte Zinssatz gefordert wird,
    5. wenn eine Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten geltend gemacht werden, Angaben zu deren Art,
    Höhe und Entstehungsgrund,
    6. wenn mit der Inkassovergütung Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht werden, eine Erklärung, dass der
    Auftraggeber diese Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann.
Auf Anfrage hat der Rechtsanwalt der Privatperson folgende Informationen ergänzend mitzuteilen:
  • 1. eine ladungsfähige Anschrift seines Auftraggebers, wenn nicht dargelegt wird, dass dadurch schutzwürdige
    Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden,
    2. den Namen oder die Firma desjenigen, in dessen Person die Forderung entstanden ist,
    3. bei Verträgen die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses.
(2) Privatperson im Sinne des Absatzes 1 ist jede natürliche Person, gegen die eine Forderung geltend gemacht
wird, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit steht.


........................

Dieses ist nun vom Betroffenen,
  • selbständig und allein
    oder
  • durch einen beauftragten Anwalt
zu überprüfen.

Ist das Schreiben nicht rechtskonform, legt der Betroffene,
  • selbständig und allein
    oder
  • sein beauftragter Anwalt
Beschwerde (formloses Schreiben) beim Präsident des zuständigen Amts- oder Landgerichts ein. Dieser wird dem
Beschwerdegegner eine Stellungnahme einfordern, die Beschwerde prüfen und letztlich dann Ermessen, ob der
Beschwerde stattgegeben wird oder das Verfahren eingestellt. Nur sollte man es eben versuchen und nicht sofort
sagen dass es vergeben “Liebesmühe“ sei. Eine Nadel im Nadelkissen tut nicht weh, aber Hunderte!





Möglicher -Entwurf- eines Musterschreibens:



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Adresse Beschwerdeführer (Betroffener)


Adresse Präsident des zuständigen Amts- oder Landgerichts



Beschwerde gegen das Inkassounternehmen: “Inkassospiegel GmbH, Am Holzweg 8, 12345 Post“
Ordnungswidrigkeit § 43d BRAO, § 11a RDG


Mit dem Inkrafttreten des Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wird mit Wirkung vom 01.11.2014 eine weitergehende
Informationspflicht für registrierte Inkassodienstleister, als auch für Rechtsanwälte, die als solches tätig sind,
festgelegt die in den Forderungsschreiben enthalten sein müssen sowie Informationspflichten, die auf Nachfrage des
Verbrauchers bestehen. Sinn und Zweck der neuen Vorschriften ist es den Verbrauchern die Einschätzung zu erleichtern,
ob es sinnvoll ist, sich gegen die Forderung zu wehren. Mehr Transparenz soll für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Hiermit beschwere ich,

Angaben zum Beschwerdeführer i.S.d. § 111 OWiG

Name: xxxxxxxxxx
Geburtsname: xxxxxxxxxx
Vorname: xxxxxxxxxx
Geburtsort und Geburtstag: xxxxxxxxxx
Staatsangehörigkeit: xxxxxxxxxx
Familienstand: xxxxxxxxxx
Beruf: xxxxxxxxxx
Anschrift und Wohnort: xxxxxxxxxx
Inkasso- oder Aktenzeichen: xxxxxxxxxx

mich, gegenüber dem ordnungswidrigen Verhalten des in Ihrem Zuständigkeitsbereich zugelassenen o.g. Inkassounternehmens.


Angaben zu den vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten

----Text----


Abschließend bitte ich Sie den Sachverhalt meiner Beschwerde zu überprüfen und Maßnahmen gem. §§ 13a, 20 RDG einzuleiten.



Ort, den Datum,




________________________________________________

Max Mustermann
(eigenhändige Unterschrift des Beschwerdeführers)
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Angaben in blau, sind zu ergänzen und anzupassen.
Beachte, wo möglich = Doppelversand.


VG Steffen

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Steffen
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Re: Schreiben von Focus Inkasso

#68 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. November 2014, 11:18

Das Amtsgericht Frankfurt am Main deckelt einen Pornofilm
(§ 97a Abs. 2 UrhG a.F.)
oder
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."




10:44 Uhr




Vorwort AW3P:

Zuallererst einmal danke an dem User eines Forums, der in einem Rechtsstreit - ohne - anwaltliche Vertretung sowie - ohne - aktiver Hilfe eines Forums oder einer anonymen Person sein Ding - allein - durchgezogen hat. Ob es besser gewesen wäre einen Anwalt von Anfang an zu beauftragen, dann schon zumindest aktive Hilfe in den Foren bei juristischen Laien zu suchen usw. liegt in diesem Bericht - nicht - in meinem Ermessen bzw. meiner Wertung. Der Foren-User hat sein Ding - allein - durchgezogen und ist mit sich im Reinen. Und das zählt! Diejenigen, die wieder laut zedern werden und alles besser wissen, was gerade sie - und nur sie - anders gemacht hätten, habt erst einmal selbst Mut (auch Demut). Versteckt euch nicht "schützend" hinter einer mod. UE, Anderen oder eurer selbstgewählten Anonymität, sondern ... macht es besser und berichtet dann hier. Da es nicht mein Bericht ist, werde ich ihn so veröffentlichen - wie erhalten.



---+++---+++---Gerichtbericht---+++---+++---Gerichtbericht---+++---+++---Gerichtbericht---+++---+++---



Gerichtsbericht:
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."



Hier berichte ich über den Ausgang eines Zivilprozesses, in dem ich als Abgemahnter versucht habe, mich ohne anwaltschaftliche Vertretung vor Gericht gegen eine Klage resultierend aus einer angeblichen Verletzung von Schutzrechten im Jahr 2010 zu wehren.



... weterlesen!

ttb
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Re: Schreiben von Focus Inkasso

#69 Beitrag von ttb » Samstag 15. November 2014, 17:18

Hallo abmahnwahn-3page forum,
ich stell mal meine Frage hier, da ich kein neues Thema eröffnen möchte.
Hab Ein Brief von Rhein Inkasso bekommen, wo die erste Seite fast genauso aussieht wie das Schreiben vom der Focus inkasso Unternehmen. Jedoch ist auf der 2ten Seite eine Aufstellung der Forderungen und Zinsen vorhanden.
Soll ich mich trotdem am 'Wegweiser Inkasso' halten und ein Widerspruch versenden mit den 4 Punkten drauf?
Für Hilfe wäre ich Dankbar
lg

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Steffen
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Re: Schreiben von Focus Inkasso

#70 Beitrag von Steffen » Samstag 15. November 2014, 17:35

Im Wegweiser sind Musterschreiben veröffentlicht, die an dem konkreten Fall anzupassen sind. Ist etwas erledigt, streicht man dieses in seinem Schreiben.

VG Steffen

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