"Blacklist" - so etwas darfst Du nicht!
10:50 Uhr
Seit der Veröffentlichung der
"Blacklist" (
Erläuterungen zum Paket- und Preismodell) auf der Homepage von AW3P
wird vielerorts mit Verständnislosigkeit reagiert. Wenn ich ehrlich bin, jeder (Betonung liegt dabei auf -jeder-)
möchte, dass ich diese wieder entferne. Man ist der Meinung, dass ich meine persönlichen Moral-Vorstellungen
nicht auf andere projektieren kann und darf. Ja aktuell wird sogar vonseiten der Angesprochenen offen gedroht.
Shual (IGGDAW-Veantwortlicher):
(...) Aufgrund der versuchten Nötigungen, die in letzter Zeit stattgefunden haben ... wäre man doch dankbar,
wenn Sie fähig wären, mehrfach angesprochene Löschungen durchzuführen. Ansonsten wären wir gezwungen ... (...)
Dabei natürlich unter Duldung eines anderen IGGDAW-Verantwortlichen und Betreiber der gewerblichen Seite IGGDAW:
Fred-Olaf Neiße (mit angeschlossenem Forum). Denn dieser billigt diese Drohung und setzt unter dem entsprechenden
Posting noch sein -gefällt mir- darunter.
Gewerblich? Aber es handelt sich doch um eine reine private Seite, wo Opfer
anderen Opfern aktive Hilfe bei Abmahnungen und Klagen anbieten!
Natürlich - gewerblich! Das Landgericht Berlin sagt hier eindeutig,
LG Berlin, Urteil vom 30.08.2013, Az. 103 O 60/13:
§§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG
(...)
Geschäftliche Handlung ist jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens
vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder
Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen
objektiv zusammenhängt. Der Begriff des Unternehmens ist weit auszulegen. Erforderlich ist eine auf eine gewisse
Dauer angelegte, selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen
gegen Entgelt zu vertreiben. (...)
Ja, die IGGDAW ist für jeden anderen Anwalt, egal ob Abmahner oder Abgemahnten Vertretender ein Mitwettbewerber,
insbesondere bei den offenen und fehlerbehafteten Rechtsdienstleistungen im angeschlossenen Forum von IGGDAW.
Ob ich das Recht dazu habe einfach Rechnungen zu veröffentlichen, die eine derartige geschäftliche Handlung beweisen?
Darüber lässt sich zwar streiten, nach meiner Meinung muss man aber solches Sachverhalte schonungslos ansprechen und
aufdecken, wenn die Angesprochenen sich unmoralisch verhalten. Auch wenn nur nach meiner Moralvorstellung. Da man oft
die bestehenden Initiativen gegen den Abmahnwahn durcheinanderbrachte, erhielte ich schon seit Jahren -ungewollt- die
Informationen über die Geldeinnahmequelle des damaligen Vereins (nach meinem Ausscheiden) und der resultierenden
IGGDAW unter Führung von Neiße. Da damalige Vereinssummen von ca. 75,00 Euro pro gelisteten Anwalt pro Jahr waren da
noch übersichtlich und kamen bei einem ehrenamtlichen Verein ja allen zugute. Eigentlich. Aber die aktuellen Rechnungen,
eine habe ich veröffentlicht, zeigen, dass man hier einfach mit der Zeit einfach nur gierig wurde und die Preisspirale
immer weiter erhöhte, um sich dieses Mal -selbst- zu bereichern. Mehr ist es doch nicht.
Paket- bzw. Preisliste IGGDAW 2014, je Kanzlei:
- - für einen Monat: 12,00 EUR; Leistung: Eintrag in die Liste "EMPFOHLENE ANWÄLTE" im entsprechenden Bundesland
- für einen Monat: 30,00 EUR; Leistung: Eintrag auf die Startseite der IGGDAW unter "Werbung" mit Kanzleilogo
- für ein Jahr: 144,00 EUR; Leistung: Eintrag in die Liste "EMPFOHLENE ANWÄLTE" im entsprechenden Bundesland
- für einen Monat: 360,00 EUR; Leistung: Eintrag auf die Startseite der IGGDAW unter "Werbung" mit Kanzleilogo
Homepage IGGDAW:
Gelistet sind derzeit 56 Kanzleien in der Liste "EMPFOHLENE ANWÄLTE" sowie 10 Kanzleien auf der Startseite unter "Werbung".
Hier kann man dann und muss man annehmen, das die IGGDAW Werbeeinnahmen von jährlich:
ca. 11.664,00 EUR
generiert. Sicherlich nicht "Uli-mäßig" versteuert.
Dieses steht fest und ist unstreitig.
Ist das denn nun illegal?
Nein. Definitiv ist diese geschäftliche Handlung nicht illegal, weder seitens der IGGDAW noch seitens der Anwälte. Und ich
denke, dass keine Kanzlei, die hier einen freiwilligen Werbe-Vertrag mit der IGGDAW eingeht und gegen Entgelt eine Dienst-
leistung erbracht erhält die Kanzlei schließen muss. Darüber bin ich mir im Klaren und pranger es in diesem Punkt nicht an.
Was willst den Du denn da?
Man muss doch vom Werdegang ausgehen. Neiße war doch selbst ein Abgemahnter, der von den empfohlenen Vorgehensweisen in den
Foren profitierte und gegenüber seinen Abmahnungen außer dem Versand der mod. UE -keinen- Cent ausgab. Mit der Gründung des
eingetragenen und ehrenamtlichen Vereins (mittlerweile wegen fehlender Mitarbeit aufgelöst) wurde durch alle Gründungs-
mitglieder private Zeit und Mittel investiert. Unser Ziel war es nicht Geld zu verdienen, sondern anderen ein "Haus der Hilfe"
anzubieten.
Und was sollte sich denn heute daran ändern? Will man dem Mammon dienen, ein großes Stück vom Abmahnkuchen, oder einfach
anderen helfen des Helfens wegen? Wenn es heute nur darum geht, selbst sich an den "Opfern des Abmahnwahns" zu bereichern,
sich ein leichteres Leben zu verschaffen, dann sollte man auch dazu stehen und es so darstellen (z.B. mit entsprechender
Preisliste) und nicht verheimlichen. Auch wenn es hier Werbeeinnahmen von Anwälten sind, die aber dieses Entgelt nicht
entrichten würden, wenn es keine Betroffenen des Abmahnwahns gäbe.
Ach so, dann bist Du nur neidisch?
Eher empört, schockiert und gleichzeitig beschämt für die bodenlose Gier von (Selbst-)Abgemahnten. Abgemahnte die von den
empfohlenen Vorgehensweisen der Foren profitierten, außer den Versand der mod. UE nichts hinblätterten und jetzt ihren großen
Reibach machen.
Und auch diejenigen, die so ein "unmoralisches" Verhalten billigen. Es fehlt sehr viele anonymen Angsthasen
in den Foren die Relationen zum wahren Leben. Ich z.B. muss
fast 8 Monate im Schichtsystem malochen, um Netto: 11.664,00 EUR
zu erarbeiten! Und viele Betroffene, die Hartz IV erhalten, den Cent dreimal umdrehen, werden mir sicherlich auch beipflichten,
das Verhältnis Einsatz zu Verdienst nicht gegeben ist. Selbst wenn Neiße die Werbeeinnahmen nicht durch drei teilen sollte,
ein Bereitstellen einer Homepage und eines Forums, wo man zwei Arbeitssuchende schalten und walten lässt, ab und zu ein
"Alibi-Posting" setzt, ist einfach zu wenig, das dies die Einnahmen rechtfertigt.
Hier ist doch das gegeben, was auch ein Neiße, ein
"Shual" und eine "princess15114" jahrelang anprangern.
"Die Abmahner verdienen maximal Geld mit minimalem Aufwand."
Nicht andere handhabt man in der IGGDAW. Man ist zur Prostituierten des Abmahnwahns mutiert, die sich gierig ihr Gewerbe bezahlen
lässt.
Und ich habe zufällig einen Beitrag über
"Femen" gesehen. Nicht den nackten Brüsten wegen, sondern deren Aktionen und Menschen
bzw. den Frauen hinter diesen Aktionen wegen. Einfach deren bewundernswerte Motivation und Durchhaltevermögen. Und hier sagte
man abschließend: "Wir werden nicht viel erreichen, sondern werden immer wieder darauf hinweisen!"
Und Drohungen was man gegenüber meiner Person unternehmen will, ob ich "nakich" nach Niederklütz (Wohnort von Neiße) fahre oder
nicht, das lasst mal hübsch sein und vor allem mein Problem. Ich werde mich, genau wie in der Vergangenheit, diesem Sachverhalt
ggfs. stellen. Außerdem ist es kindisch zu drohen, die Drecksarbeit anderen zu überlassen, wie z.B. bei der
Einschüchterung
Neißes und "Shual" per E-Mail/Fax gegenüber einem freien Journalisten (original E-Mail-Verkehr und Fax liegen vor). Dann wird
eben einmal alles hübsch öffentlich geklärt. Ansonsten werde ich jede Abzocke, alle negativen Einflüsse im Abmahnwahn
schonungslos ansprechen. Getreu dem Beitrag über "Femen":
"Ich werde nicht viel erreichen, aber immer wieder auf alles Negative hinweisen!"
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Steffen Heintsch für AW3P
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