Forderungen von der Debcon GmbH / CHMIEL CONSULTING
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Auch ich, bzw. meine Frau (Anschlussinhaber) haben 4 Forderungen von Debcon bekommen.
2 Fälle aus 04.11 auf die wir damals mit einer mod.UE reagiert haben und 2 Fälle aus 05.11 von denen wir nichts wussten. Ich vermute die haben damals die mod.UE erhalten und sich das Verschicken der 2 weiteren Fälle gespart.
Je Fall 1000 Euro.
Die Widerspruchsschreiben sind heute per Mail raus und gehen heute zusätzlich per Einwurfeinschreiben raus.
Alles Weitere sehen wir dann.
2 Fälle aus 04.11 auf die wir damals mit einer mod.UE reagiert haben und 2 Fälle aus 05.11 von denen wir nichts wussten. Ich vermute die haben damals die mod.UE erhalten und sich das Verschicken der 2 weiteren Fälle gespart.
Je Fall 1000 Euro.
Die Widerspruchsschreiben sind heute per Mail raus und gehen heute zusätzlich per Einwurfeinschreiben raus.
Alles Weitere sehen wir dann.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Der gelöschte Link von tschigong bezog sich auf vorbeugende Unterlassungserklärungen, vor deren Abgabe zu recht gewarnt wurde. Grundsätzlich ist die Abgabe einer modifizierten UE dagegen meist der richtige Schritt, da sie den Unterlassungsanspruch des Abmahners befriedigt und somit die (heiße) Luft aus der Sache entweichen lässt.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ich habe auch am Samstag gelbe Post vom AG Hagen bekommen. Forderung aus dem Jahre 2011, ursprünglich 2 Abmahnungen von U+C. Widerspruch ging am Dienstag via Anwalt raus.
Erstmal abwarten und Tee trinken.
wiederschaun
k0n4n
Erstmal abwarten und Tee trinken.
wiederschaun
k0n4n
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Geteiltes Leid ist halbes Leid
Zu meinem Fall in Kürze:
---> M.I.C.M Mircom International
---> NZGB
---> Debcon
---> RA S. Wulf
---> Gelber Umschlag = Aufbewahrt Datum xx.05.14
---> Widerspruch ganz, Fax + Post heute am 28.05.14
Ich hoffe mal das ich sie diesmal besser anonymisiert habe.
Alle 6 Seiten in Reihenfolge.
Liebe Grüße …
---+++---+++---+++---Zu meinem Fall in Kürze:
---> M.I.C.M Mircom International
---> NZGB
---> Debcon
---> RA S. Wulf
---> Gelber Umschlag = Aufbewahrt Datum xx.05.14
---> Widerspruch ganz, Fax + Post heute am 28.05.14
Ich hoffe mal das ich sie diesmal besser anonymisiert habe.
Alle 6 Seiten in Reihenfolge.
Liebe Grüße …
Danke für das Zurverfügungstellen. Halte uns bitte auf dem Laufenden.
VG Steffen
Und es geht immer wieder um denselben Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten (allgemein)
- 1. Klarmachen der Aufgabe
- => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung
/ Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. welche Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war
die Anschluss-Situation zum jeweiligen Log (Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
- => Beurteilung des Inhaltes: Abmahnung / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. dem
Abmahner / Inkasso / Antragsteller / Kläger
=> Beurteilung der eigenen Position (Stichpunkt: Prüfpflichten), sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI, und der (Internet-)Mit-
benutzer bzw. als Täter namentlich Benannten (Stichpunkt: Minderjährige)
- => Wie reagiere ich, auf welches Schreiben!
- => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Wir - die Foren - können nur allgemein sagen:
Mahnbescheid (allgemein):
- 1. Widerspruch - insgesamt -
(bei unberechtigten Forderungen)
2. Abwarten- 2.1. klagt man
- 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
- 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
- 2.2. klagt man nicht
- 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
Angst.
- 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
gerichtliche Entwicklung ist aus unserer Sicht positiv. - 2.1. klagt man
Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Beiträge: 3
- Registriert: Mittwoch 4. Juni 2014, 15:28
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
So, auch von mir dann mal etwas.
Bevor ich jedoch hier irgendwas mache, meinen größten Dank an alle Mitglieder hier. Ich verfolge das ganze schon etwas länger und finde es gut, das jemand etwas dagegen unternimmt, bzw. denen hilft die es benötigen. Danke
Dann wieder zu meinem Fall.
Angefangen hat das ganze mit einem Bescheid von den Anwälten Negele und Collegen am 28.11.2011
Nach einer mod UE seitens meines Anwaltes (ja ich war so frei) und einigen lustigen Schriftwechseln, war eigentlich Ruhe. Also schlossen mein Anwalt und ich die Sache am 20.08.2012 ab.
Ich dachte dann das es sich wirklich erledigt hatte. Bis zum Tage des 19.05.2014
Dort kam dann ein Schreiben von Debcon. Hoppala, war meine erste Reaktion.
Also bin ich wieder auf in dieses Forum und habe viel gelesen.
Natürlich wurde mir hier wieder einmal geholfen. Ich habe also das Musterschreiben des Widerspruches soweit ergänzt und 1x per E-Mail und 1x per einwurf Einschreiben abgeschickt.
Nun kam am heutigem Tage eine Antwort aus der ich nicht schlau werde. Es ist leicht anders als das Schreiben Debcon05b.jpg, welchem man hier finden kann. Es fehlt die komplette zusammenstellung der Forderung. Dort wo dieses sein sollte, steht nur ein Text in dem auf die vorliegenden Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele und Kollegen verwiesen wird (in denen lustigerweise ein pauschal Betrag von 850,- € verlangt wurde).
Nun meine Frage : WAS NUN ?
Laut bisherigen Threads einfach warten. Aber ist das richtig ? Ich habe keine Lust und Zeit wieder zum Anwalt zu rennen und wollte daher erstmal hier fragen was nun zu machen ist bzw. was ich nun machen könnte.
Help pls
P.S. : Gerne würde ich dieses letzte Schreiben hier zur Verfügung stellen, jedoch ist mir das veröffentlichen von Url´s untersagt. Ergo kann ich es nicht wirklich posten.
Bevor ich jedoch hier irgendwas mache, meinen größten Dank an alle Mitglieder hier. Ich verfolge das ganze schon etwas länger und finde es gut, das jemand etwas dagegen unternimmt, bzw. denen hilft die es benötigen. Danke
Dann wieder zu meinem Fall.
Angefangen hat das ganze mit einem Bescheid von den Anwälten Negele und Collegen am 28.11.2011
Nach einer mod UE seitens meines Anwaltes (ja ich war so frei) und einigen lustigen Schriftwechseln, war eigentlich Ruhe. Also schlossen mein Anwalt und ich die Sache am 20.08.2012 ab.
Ich dachte dann das es sich wirklich erledigt hatte. Bis zum Tage des 19.05.2014
Dort kam dann ein Schreiben von Debcon. Hoppala, war meine erste Reaktion.
Also bin ich wieder auf in dieses Forum und habe viel gelesen.
Natürlich wurde mir hier wieder einmal geholfen. Ich habe also das Musterschreiben des Widerspruches soweit ergänzt und 1x per E-Mail und 1x per einwurf Einschreiben abgeschickt.
Nun kam am heutigem Tage eine Antwort aus der ich nicht schlau werde. Es ist leicht anders als das Schreiben Debcon05b.jpg, welchem man hier finden kann. Es fehlt die komplette zusammenstellung der Forderung. Dort wo dieses sein sollte, steht nur ein Text in dem auf die vorliegenden Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Negele und Kollegen verwiesen wird (in denen lustigerweise ein pauschal Betrag von 850,- € verlangt wurde).
Nun meine Frage : WAS NUN ?
Laut bisherigen Threads einfach warten. Aber ist das richtig ? Ich habe keine Lust und Zeit wieder zum Anwalt zu rennen und wollte daher erstmal hier fragen was nun zu machen ist bzw. was ich nun machen könnte.
Help pls
P.S. : Gerne würde ich dieses letzte Schreiben hier zur Verfügung stellen, jedoch ist mir das veröffentlichen von Url´s untersagt. Ergo kann ich es nicht wirklich posten.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Dir kann geholfen warden:TrashTimmy hat geschrieben: P.S. : Gerne würde ich dieses letzte Schreiben hier zur Verfügung stellen, jedoch ist mir das veröffentlichen von Url´s untersagt. Ergo kann ich es nicht wirklich posten.
Einfach das Schreiben an Steffen schicken, er anonymisiert es und stellt es hier zur Verfügung
Grüße
streber24
streber24
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo Steffen,
ich habe da auch einen laufenden "Fall". Ich habe Dir alles per eMail geschickt.
Zum Online Ansehen (Ansicht bitte verkleinern)
oder Download
PDF: Ein Abmahnfall bis Debcon (bislang kein MB)
ich habe da auch einen laufenden "Fall". Ich habe Dir alles per eMail geschickt.
Zum Online Ansehen (Ansicht bitte verkleinern)
oder Download
PDF: Ein Abmahnfall bis Debcon (bislang kein MB)
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Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo,
habe heute wieder Post bekommen. Damals (Anfang 2011) war es eine Forderung von NZGB. Heute läuft die Sache über Debcon und dem Anwalt Wulf. Nach Widerspruch des Mahnbescheides möchte Debcon nun 600,- €, ansonsten würde der Antrag auf Eröffnung des streitigen Verfahrens nach Ablauf der Frist bis zum 23.06.2014 ohne weitere Ankündigung gestellt werden.
Wenn ich das Schreiben zur Verfügung stellen soll, bitte melden
Grüße
Roda
habe heute wieder Post bekommen. Damals (Anfang 2011) war es eine Forderung von NZGB. Heute läuft die Sache über Debcon und dem Anwalt Wulf. Nach Widerspruch des Mahnbescheides möchte Debcon nun 600,- €, ansonsten würde der Antrag auf Eröffnung des streitigen Verfahrens nach Ablauf der Frist bis zum 23.06.2014 ohne weitere Ankündigung gestellt werden.
Wenn ich das Schreiben zur Verfügung stellen soll, bitte melden
Grüße
Roda
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
marco776 hat geschrieben:Auch ich, bzw. meine Frau (Anschlussinhaber) haben 4 Forderungen von Debcon bekommen.
2 Fälle aus 04.11 auf die wir damals mit einer mod.UE reagiert haben und 2 Fälle aus 05.11 von denen wir nichts wussten. Ich vermute die haben damals die mod.UE erhalten und sich das Verschicken der 2 weiteren Fälle gespart.
Je Fall 1000 Euro.
Die Widerspruchsschreiben sind heute per Mail raus und gehen heute zusätzlich per Einwurfeinschreiben raus.
Alles Weitere sehen wir dann.
Heute kamen 8 Schreiben, 4x die Aufstellung der gespeicherten Daten und 4x ein Angebot über jeweils 740 Euro anstatt 1000 Euro.
Diese Schreiben werden wir nach Leitfaden ignorieren und auf die Mahnbescheide warten.
Dann allerdings werden wir uns entscheiden ob wir selbst direkt widersprechen oder uns einen Anwalt nehmen.
Es nervt, diese Fälle ständig im Hinterkopf zu haben, aber das ist ja deren Ansicht.
Kann jemand hier "schätzen" was ein Anwalt kosten könnte für die 4 genannten Fälle?
-
- Beiträge: 3
- Registriert: Donnerstag 12. Juni 2014, 13:17
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Mein Anwalt hat im Dezember eine Rechnung über ca. 120 Euro geschickt. Letzte Aktion vor der Rechnung war der Widerspruch des MB, ich bin mit der Ursprungsforderung von U+C direkt zum ihm hin.
-
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- Registriert: Freitag 11. März 2011, 12:45
Forderungen von der Debcon GmbH
Guten Tach zusammen,
habe heute Post von Debcon erhalten. Hatten in 2011 eine Forderung von Baek Law übernommen (SW 350 Euro). Nachdem ich Widerspruch gegeb den MB eingelegt habe, fordern sie nun 175 Euro bis zum 23.06., sonst gibt es ein streitiges Verfahren.
Gibt es hierzu schon Erfahrungen, wie es weitergeht?
Danke für die Rückmeldung.
habe heute Post von Debcon erhalten. Hatten in 2011 eine Forderung von Baek Law übernommen (SW 350 Euro). Nachdem ich Widerspruch gegeb den MB eingelegt habe, fordern sie nun 175 Euro bis zum 23.06., sonst gibt es ein streitiges Verfahren.
Gibt es hierzu schon Erfahrungen, wie es weitergeht?
Danke für die Rückmeldung.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Ganz ehrlich? Bleib hart und zahle keinen Cent!
Und stelle mir bitte das Schreiben zur Verfügung.
VG Steffen
Und stelle mir bitte das Schreiben zur Verfügung.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Rabattaktion der Debcon GmbH
Hallo,
nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid (insgesamt) hat mir die Debcon ein (eigentlich) unwiederstehliches Angebot gemacht. Von ursprünglich 650 € ist die Forderung auf 395,00 € reduziert worden. Das Angebot gilt offensichtlich nur für einen Teilbetrag (ein ein von zwei Aktenzeichen) aus dem Mahnbescheid, vieleicht bekomm ich ja morgen einen weiteres unwiederstehliches Angebot...
Grüße Trester
PS Ich werde trotzden nicht zahlen.
nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid (insgesamt) hat mir die Debcon ein (eigentlich) unwiederstehliches Angebot gemacht. Von ursprünglich 650 € ist die Forderung auf 395,00 € reduziert worden. Das Angebot gilt offensichtlich nur für einen Teilbetrag (ein ein von zwei Aktenzeichen) aus dem Mahnbescheid, vieleicht bekomm ich ja morgen einen weiteres unwiederstehliches Angebot...
Grüße Trester
PS Ich werde trotzden nicht zahlen.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Zuerst lesen: Wegweiser Inkasso
Debcon‘s Schreiben Juni 2014:
1. Widerspruch nach MB - 175,- € Vergleichsangebot
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:
2. Widerspruch nach MB - 395,- € Vergleichsangebot
(Abtretung Baek-Law - 2 x 500,- €)
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 2 x 500,- €:
3. Widerspruch nach MB - 395,- € Vergleichsangebot
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:
.................................
Debcon‘s Schreiben März 2014:
1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
....................
2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)
....................
3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)
Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.000,- EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.286,80 EUR)
......................
Inhalt:
Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Musterbrief zur Einrede der Verjährung
...................
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals U+C)
Übersicht Debcon-Schreiben (diverse)
.................................
Und es geht immer wieder um denselben Prozess:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Wir - die Foren - können nur allgemein sagen:
Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.
Debcon‘s Schreiben Juni 2014:
1. Widerspruch nach MB - 175,- € Vergleichsangebot
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:
2. Widerspruch nach MB - 395,- € Vergleichsangebot
(Abtretung Baek-Law - 2 x 500,- €)
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 2 x 500,- €:
3. Widerspruch nach MB - 395,- € Vergleichsangebot
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:
Empfohlene Vorgehensweisen:
Nicht empfehlenswert:
=> Zahlen!
Empfehlenswert:
=> Kenntnisnahme und keine Reaktion!
=> Archivieren.
=> Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!
=> Zahlen!
Empfehlenswert:
=> Kenntnisnahme und keine Reaktion!
=> Archivieren.
=> Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!
.................................
Debcon‘s Schreiben März 2014:
1. Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Abtretung Baek-Law - 500,- €)
....................
2.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €)
....................
3.Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie Ihren Schuldenfaktor!
(Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €)
Anfänglich muss ich erneut feststellen, dass zwar Debcon innovative Schriftsätze entwickelt,
die sehr lustig lesbar sind, aber man hier wohl mehr Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte.
In Debcon’s neustes Schreiben: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
verbindet man die Fußball-WM 2014 mit einem Inkasso-Schreiben.
Musterschreiben; Abtretung Baek-Law - 500,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (500,00 EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals NZGB - 1000,- €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.000,- EUR)
......................
Musterschreiben; Vollmacht, ehemals U+C - 1.286,80 €:
Seite 1: “Schießen Sie kein Eigentor - senken Sie Ihren Schuldenfaktor!“
Seite 2: Zahlungsvereinsbahrung (1.286,80 EUR)
......................
Inhalt:
Trotz einem lustigen auf die Fußball-WM angelehnten Text sollte man die Ernsthaftigkeit nicht
verkennen. Unterzeichnet man die Zahlungsvereinsbahrung voreilig und ohne Prüfung, gibt man ein
bindendes Schuldeingeständnis ab und verzichtet freiwillig auf die Einrede auf Verjährung.
Achtung:
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.
Verzichtet man also auf die "Einrede der Verjährung", gibt man dem Gegner die Möglichkeit,
Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlich geregelten Verjährungsfrist noch gerichtlich geltend
zu machen.
Empfohlene Vorgehensweisen:
Nicht empfehlenswert:
Nicht empfehlenswert:
- => Zahlen oder Unterzeichnen! Auch keine "Spaß-Raten"!
- => Kenntnisnahme und keine Reaktion (falls 1-mal widersprochen wurde)!
=> Archivieren.
=> Keine Panik. Ohne Klageschrift = keine Klage!
=> Betroffene, deren Forderungen mit Erhalt dieser Schreiben verjährt sind,
stellen Einrede auf Verjährung!
Musterbrief zur Einrede der Verjährung
Absender (Abgemahnter)
Anschrift
Abmahner
Anschrift
Ort, den Datum
Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.
Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
Anschrift
Abmahner
Anschrift
Ort, den Datum
Einrede der Verjährung
Ihre Schreiben vom (Datum), Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie Forderungen aus einer
Abmahnung vom (Datum Abmahnschreiben) gegen mich geltend. Diese Forderungen sind
bereits verjährt.
Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf § 214 Abs. 1 BGB von meinem
Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)
! | Beachte: Doppelversand - E-Mail (und/oder Fax) und Einschreiber (Einwurf oder mit Rückschein. |
...................
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals NZGB)
Übersicht bekannter Debcon-Schreiben
(Abtretung Baek-Law)
Übersicht Debcon-Schreiben (ehemals U+C)
Übersicht Debcon-Schreiben (diverse)
.................................
Und es geht immer wieder um denselben Prozess:
Entschlussfassung des Abgemahnten (allgemein)
- 1. Klarmachen der Aufgabe
- => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung
/ Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. welche Gesetzeslage und Rechtsprechung bzw. wie war
die Anschluss-Situation zum jeweiligen Log (Ursachenforschung; Schlussfolgerungen)
- => Beurteilung des Inhaltes: Abmahnung / Folgeschreiben / Inkassoschreiben / Mahnbescheid / Klage i.V.m. dem
Abmahner / Inkasso / Antragsteller / Kläger
=> Beurteilung der eigenen Position (Stichpunkt: Prüfpflichten), sowie der möglichen (Internet-)Mitbenutzer
=> Beurteilung der möglichen Risiken und Kosten für mich als AI, und der (Internet-)Mit-
benutzer bzw. als Täter namentlich Benannten (Stichpunkt: Minderjährige)
- => Wie reagiere ich, auf welches Schreiben!
- => Oberste Maxime: Aneignung umfassenden Wissens und sammeln umfassender Information, was ist eine Abmahnung
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Wir - die Foren - können nur allgemein sagen:
Mahnbescheid (allgemein):
- 1. Widerspruch - insgesamt -
(bei unberechtigten Forderungen)
2. Abwarten- 2.1. klagt man
- 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
2.1.2. versucht sofort einen außergerichtlichen Vergleich
- 2.1.1. beauftragt man sofort einen Anwalt
- 2.2. klagt man nicht
- 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
2.2.2. berichtet hier einmal, wenn man Abstand gefunden hat, und lacht über die eigene
Angst.
- 2.2.1. antwortet auf keine weitere außergerichtliche Post
gerichtliche Entwicklung ist aus unserer Sicht positiv. - 2.1. klagt man
Hier die Ausfüllhinweise. Bitte fristgemäß und per Doppelversand.
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- Beiträge: 41
- Registriert: Freitag 18. März 2011, 13:12
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
auch ich hatte heute Post von der Debcon im Briefkasten, es geht um die ursprüngliche Abmahnung / Forderung von NZGB, die dann an die Debcon ging und von der ich letztens einen Mahnbescheid von RA Wulf erhalten hatte. Der Herr RA Wulf will sich anscheinend nicht mehr damit befassen und lässt jetzt die Debcon wieder ans Ruder. Diese äussert völliges Unverständnis bzgl. meines Wiederspruchs und will jetzt von mir einmalig 600 Euro oder eine wie auch immer geartete (Teil-)Ratenzahlung bis zum 23.06., sonst würde man einen Antrag auf Eröffnung des streitigen Verfahrens nach Ablauf der Frist bis zum 23.06.2014 ohne weitere Ankündigung stellen.
Bin gespannt wie es weiter geht.
auch ich hatte heute Post von der Debcon im Briefkasten, es geht um die ursprüngliche Abmahnung / Forderung von NZGB, die dann an die Debcon ging und von der ich letztens einen Mahnbescheid von RA Wulf erhalten hatte. Der Herr RA Wulf will sich anscheinend nicht mehr damit befassen und lässt jetzt die Debcon wieder ans Ruder. Diese äussert völliges Unverständnis bzgl. meines Wiederspruchs und will jetzt von mir einmalig 600 Euro oder eine wie auch immer geartete (Teil-)Ratenzahlung bis zum 23.06., sonst würde man einen Antrag auf Eröffnung des streitigen Verfahrens nach Ablauf der Frist bis zum 23.06.2014 ohne weitere Ankündigung stellen.
Bin gespannt wie es weiter geht.
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
auch ich habe heute "ultimatives" Angebot der debcon erhalten
(Schreiben habe ich Steffen zum Einstellen geschickt).
Ich warte jetzt auf gerichtliche Verfahren und
Bis zum nächsten Angebot......
auch ich habe heute "ultimatives" Angebot der debcon erhalten
(Schreiben habe ich Steffen zum Einstellen geschickt).
Ich warte jetzt auf gerichtliche Verfahren und
Bis zum nächsten Angebot......
Grüße
streber24
streber24
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Tja dann gehöre ich wohl auch zu dem ausgewählten Brieffreunden von Debcon.
ätsch und hatte mal gleich 2 Briefe unterschiedlichen Datums im Briefkasten.
so nun Ironie off,
nach meinem Widerspruch auf Ihr Inkasso Schreiben habe ich wenigstens den Standartbrief erhalten und auf den Tag vorher datiert ein neues niedrigeres Supersonder Angebot.........
ätsch und hatte mal gleich 2 Briefe unterschiedlichen Datums im Briefkasten.
so nun Ironie off,
nach meinem Widerspruch auf Ihr Inkasso Schreiben habe ich wenigstens den Standartbrief erhalten und auf den Tag vorher datiert ein neues niedrigeres Supersonder Angebot.........
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Wenn am Samstag ein MB einflattern würde, wäre dann der Samstag in 2 Wochen der letzte Einspruchstermin? Oder reicht wenn Montag da ein Fax vorliegt und dann das Einschreiben am Dienstag einflattert? Ist ja schliesslich Urlaubszeit?
Ich weiß juristisch interessiert das Niemanden. :(
Ich weiß juristisch interessiert das Niemanden. :(
-
- Beiträge: 3
- Registriert: Mittwoch 4. Juni 2014, 15:28
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
So, auch ich hatte dann heute (12.06.14) ein erneutes Schreiben von der Debcon in meinem Briefkasten.
Sie bieten mir einen Vergleichsbetrag von 740,- € statt der zuerst geforderten 1000,- € an (von der vorher geforderten Summe von 850,- €). Wird ja immer kurioser.
Ich denke ich werde weiterhin abwarten und schauen was passiert.
Widerspruch war ja raus (oder muss hierfür auch wieder eine Widerspruch raus ?) und damit ist warten angesagt.
Debcon scheint es eilig zu haben mit den Zahlungen. Die hauen die Schreiben ja raus wie nix.
Ich drücke uns allen die Daumen das sich das wirklich bald erledigt hat
Edit :
@frank02
Ich denke die Urlaubszeit intessiert wirklich keinen und erst recht ned die von Debcon. Denke 2 Wochen nach Erhalt ist die Frist um. D.h. hopp hopp
Sie bieten mir einen Vergleichsbetrag von 740,- € statt der zuerst geforderten 1000,- € an (von der vorher geforderten Summe von 850,- €). Wird ja immer kurioser.
Ich denke ich werde weiterhin abwarten und schauen was passiert.
Widerspruch war ja raus (oder muss hierfür auch wieder eine Widerspruch raus ?) und damit ist warten angesagt.
Debcon scheint es eilig zu haben mit den Zahlungen. Die hauen die Schreiben ja raus wie nix.
Ich drücke uns allen die Daumen das sich das wirklich bald erledigt hat
Edit :
@frank02
Ich denke die Urlaubszeit intessiert wirklich keinen und erst recht ned die von Debcon. Denke 2 Wochen nach Erhalt ist die Frist um. D.h. hopp hopp
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- Beiträge: 10
- Registriert: Montag 31. Mai 2010, 13:35
Re: Forderungen von der Debcon GmbH
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema "Einrede der Verjährung". Ich habe auch das ganze Abmahnprogramm durchgemacht: Abmahnung in 2010 v. U+C, später dann Forderung von Debcon, Widerspruch und im dritten Quartal 2013 Mahnbescheid bekommen, Widerspruch eingelegt. Ohne den Mahnbescheid wäre die Sache zum 01.01.2014 verjährt gewesen. Durch den MB hat sich die Frist, meines Wissens nach, um 6 Monate verlängert. Also verjährt die Sache jetzt zum 01.07.2014.
Meine Frage: macht es Sinn nach dem 01.07.2014 die Einrede auf Verjährung zu stellen, ohne dass man ein weiteres Schreiben von Debcon, etc. erhalten hat? Oder sollte man nur reagieren, wenn von denen nochmal was kommen sollte?
Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen.
ich habe eine Frage zum Thema "Einrede der Verjährung". Ich habe auch das ganze Abmahnprogramm durchgemacht: Abmahnung in 2010 v. U+C, später dann Forderung von Debcon, Widerspruch und im dritten Quartal 2013 Mahnbescheid bekommen, Widerspruch eingelegt. Ohne den Mahnbescheid wäre die Sache zum 01.01.2014 verjährt gewesen. Durch den MB hat sich die Frist, meines Wissens nach, um 6 Monate verlängert. Also verjährt die Sache jetzt zum 01.07.2014.
Meine Frage: macht es Sinn nach dem 01.07.2014 die Einrede auf Verjährung zu stellen, ohne dass man ein weiteres Schreiben von Debcon, etc. erhalten hat? Oder sollte man nur reagieren, wenn von denen nochmal was kommen sollte?
Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen.