Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
oder die Content-Industrie - es wird mit allen Mitteln gefochten.
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Re: Absahnungen durch U+C Rechtsanmaßende wegen Streaming
Das hat sehr wohl damit zu tun, denn es zeigt abermals klipp und klar, mit welchen Massenbetrügern man es bei diesen Rechtsanmaßern zu tun hat. Genau so dreckig/verbrecherisch wie es mit Urmanns Porno-Pranger, seiner Wurstfabrik, seinen Streamabmahnungen u.v.a.m. zuging, kann es auch mit den Silwa-Massenabmahnungen etc. pp. zugegangen sein. Und Debcon/Wulf/Datenhändler & Co. stecken abgrundtief mit drin.Steffen hat geschrieben:Das hat aber nichts mit den Streaming-Abmahnung zu tun. Das ist einfach nur dreckige Wäsche waschen.Ja, Wurstfabrik-Betrug
-.-
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
VG Steffen
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
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Mit Schreiben vom 30.04.2014 wird dem Gericht „schlank“ mitgeteilt, dass U + C Rechtsanwälte das Mandat niedergelegt haben und die Firma The Archive AG nicht mehr vertreten.
VG Steffen
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
mit einem Baseballer einen vor dem Kopf!
Eine nette Lücke hat da UC gefunden um nicht selber am "Pranger" zu stehen.
Wir Zeit das nur die Unternehmen ihr Urheberrecht gelten machen dürfen die auch
im Land eine ladungsfähige Anschrift haben und somit auch rechtlich vertreten sind.
Gilt übrigens auch für die Ermittlungsbude!
Nix in DE, nix Beweiskraft.
Andernfalls rennt man denen teuer hinter her, wo wir wieder bei "Recht bekommt nur wer sich Recht leisten kann" sind.
Und kommt mir bitte jetzt nicht das würde nicht stimmen, denn in dem Fall wo UC das Mandat nieder gelegt hat bleibt
doch der Kläger auf seinen Kosten sitzen.
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
- 1. RI lässt loggen
2. RI beauftragt eine Anwalt betreff § 101 IX UrhG (ob man jetzt kalte Füße bekam, weiß ich nicht)
3. RI beauftragt UC betreff Abmahnung
4. U+C mahnt ab - leugnet Wissen um technische Belange (Verantwortung zurück an den RI) - Inhalt der Abmahnung = Rechtsfrage
5. RI bekommt kalte Füße = weg; zwischenzeitlich werden zaghaft neg. Feststellungen und SE-Klagen angestrebt
6. U+C legen das Mandat nieder - aus die Maus.
7. SE in Richtung RI läuft in Leere, notfalls wird Insolvenz angemeldet
VG Steffen
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
http://www.recht-freundlich.de/negative ... schaft-mbh
VG Steffen
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Wie wir bereits [url=ttp://anka.eu/news-aktuelles/89-update-zu-redtubeverfahren-ag-potsdam-erlaesst-versaeumnisurteil]berichteten[/url] erging in einem von Rechtsanwalt Hufendiek geführten Verfahren ein Versäumnisurteil gegen das Unternehmen "The Archive AG".
Nun liegen die Urteilsgründe vor, das Urteil des AG Potsdam AZ: 20 C 423/13 ist hier abrufbar.
Das Gericht musste aufgrund der Säumnis der Firma "The Archive AG" den Vortrag des Klägers als zugestanden unterstellen, trotzdem nahm das AG Potsdam noch zur Rechtslage beim sog. Streaming Stellung.
Das AG Potsdam ist der Auffassung, dass Streaming als zulässige vorübergehende Vervielfältigung gem. § 44 a Nr. 2 UrhG einzuordnen ist, solange der Rechteinhaber nicht nachweist, dass der Streaming Konsument eine Sicherungskopie der gestreamten Datei auf seiner Festplatte speichert.
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Autor: Alexander Hufendiek
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
(Wettbewerbs-, Marken-, Gebrauchs-, Geschmacksmuster- und Patentrecht)
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Büro Essen
Alfredstraße 68-72
45130 Essen
Telefon: +49 (0) 201 - 612 308 70
Telefax: +49 (0)201 - 612 308 71
E-Mail: info@anka.eu
Büro Bochum
Auf der Heide 3
44803 Bochum
Telefon: +49 (0) 234 388 59 53
Telefax: +49 (0)234 - 388 59 54
E-Mail: info@anka.eu
Quelle: anka.eu/news-aktuelles/91
Link: http://anka.eu/news-aktuelles/91-update ... -streaming
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Urteil des AG Hannovers zu The Archive AG (Redtube.com)
- IM VOLLTEXT!
Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
vertreten durch den Geschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Feil
Döhrbruch 62
30559 Hannover
Telefon: 0511 / 47 39 06-0
Telefax: 0511 / 47 39 06-7
E-Mail: kanzlei (at) recht-freundlich.de
Web: www.recht-freundlich.de
........................
Das Amtsgericht Hannover hat am 27.05.2014 in einem Urteil weitreichende Erklärungen zum Thema http://www.redtube.com" onclick="window.open(this.href); return false;, Abmahnungen wegen Streamings und The Archive AG abgegeben - HIER berichteten wir bereits. Uns liegt das Urteil im Volltext vor, sodass wir die Entscheidungsgründe des Urteils (Aktenzeichen 550 C 13749/13) gerne online stellen. Geklagt hatte eine Betroffene einer Abmahnung von The Archive AG, die festgestellt haben wollte, dass keine finanziellen Ansprüche aus der Abmahnung gegen sie bestehen.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist zulässig.
Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hannover ergibt sich aus …
… weiterlesen
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Quelle: www.recht-freundlich.de
Link: http://www.recht-freundlich.de/tag/urte ... -c-1374913
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Die Revolutive Systems GmbH aus Regenstauf, bekanntgeworden durch rechtsmissbräuchliche
Impressums-Abmahnungen bei Facebook , hat beim Amtsgericht Regensburg die Eröffnung
des Insolvenzverfahrens beantragt.
Quelle: www.mittelbayerische.de
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Viel-Fronten-Krieg für Porno-Abmahner
Mit Porno-Pranger und Redtube-Abmahnungen hat der Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann
es zu bundesweiter Berühmtheit gebracht. Doch nun scheint es immer mehr bergab zu gehen. Eine
juristische Watschn jagt die andere. Eine kurze Zusammenfassung des aktuellen Stands.
Quelle: www.regensburg-digital.de
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Abmahnung der Firma “The Archive AG“ gegenüber Nutzer der Porno-Streaming-Website „Redtube“
unberechtigt und keinen begründeten Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz.
Argumentation der “The Archive AG“:
Es handele sich bei dem betreffenden Film um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage und wies
diesbezüglich allein auf das fehlende Impressum auf der Website von „Redtube“ hin und führte aus,
dieser Umstand müsse bei den Nutzern zu der Schlussfolgerung führen, dass es sich in jedem Falle
um illegal veröffentlichte Werke handele.
Nach Ansicht des Gerichts genügte dieser Hinweis der die Beklagte treffenden Beweispflicht jedoch
nicht.
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................................
Quelle: www.markenrecht-urheberrecht-berlin.de
Autor:
HMW Rechtsanwälte und Notar
Rechtsanwalt Dr. Tilman Herzog
Uerdinger Straße 532, 47800 Krefeld
Telefon: (0 21 51) 508-600
Telefax: (0 21 51) 508 609
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Telefon +49(0) 30 31 000 88
Telefax +49(0) 30 31 000 895
E-Mail: berlin@hmw.de
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Porno-Abmahner steht vor dem Strafrichter
(...) Seit dem heutigen Montag muss sich Thomas Urmann wegen
Insolvenzverschleppung vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. (...)
... weiterlesen!
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Scheint ja etwas Ernsteres zu sein...Sollte Urmann verurteilt werden, drohen ihm bis zu vier Jahre Haft.
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Sie drohen im nur!
Ich fürchte das im stillen Kämmerlein anders entschieden wird.
Urmann-Prozess könnte mit Deal enden
"Wenn der Abmahn-Anwalt in dem Verfahren wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung geständig ist, kommt er mit einer Bewährungsstrafe davon."
Ganzer Artikel hier:
http://www.mittelbayerische.de/nachrich ... enden.html" onclick="window.open(this.href); return false;
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Per Deal zur Bewährung? Im gegen ihn geführten Augsburger Prozess wegen Insolvenzverschleppung hat der als „Porno-Abmahner” bekannt gewordene Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann am Montag ein vollumfängliches Geständnis abgelegt.
… weiterlesen!
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Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Re: Abmahnungen durch U+C RAe wegen Streaming
Nun ist es fix: Zwei Jahre Freiheitsstrafe - ausgesetzt zur Bewährung, 80.000 Euro Geldauflage sowie 80 Sozialstunden lautet nun das Urteil des Schöffengerichts am Amtsgericht Augsburg im Strafverfahren wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung gegen den als „Abmahn-Anwalt“ bekannt-gewordenen Thomas Urmann aus Regensburg.
Da nach einer Verständigung im Strafprozess ein Rechtsmittelverzicht ausgeschlossen ist (§ 302 Abs. 1 S. 2 StPO), wird das Urteil erst nach einer Woche rechtskräftig. Zu diesem Zeitpunkt wird Urmann seine Zulassung als Rechtsanwalt verlieren.
Quelle: www.strafakte.de