Kanzlei RA Edelmaier i.A.
Betreff: Widerspruch-/Einspruch -
Az. des Gerichts XXXXXXXXXXXX
Musterschreiben:
1. 02/2014:
... ...
2. 03/2014 (Aktuell):
... ...
Aktuell (03/2014) versendet RA Edelmaier i.A. ein mehrseitiges Schreiben, worin man auf
Seite 1 vorträgt:
- Dass man Widerspruch gegen den MB eingelegt hat und daher eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit anstehe;
- Noch einmal auf die Rechtsauffassung der Mandantin hinweist, das die Forderungen zu Recht bestehen und jederzeit gerichtlich bewiesen werden können;
- Den Betroffenen ein letztes Mal auffordert, mittels Vergleich die Angelegenheit gütlich zu regeln,
1. Rücknahme Widerspruch
2. Anerkennung der Gesamtforderung in Höhe von 1.257,30 €
3. Vergleichsbetrag = 750,- €
4. Oder Ratenzahlung (mind. 50,- €)
Seite 2: Anlage 1; Entwurf Anerkenntnis und Vergleich
Diese Anlage ist wohl gedacht für die Betroffene, die den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 750,- € auf einmal abgelten wollen.
Inhalt:
1. Rücknahme Widerspruch MB
2. Anerkennung eines Betrages von 1.257,30 € zzgl. weitere Verzugszinsen sowie die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung i.V.m. Verzicht auf alle Einwendungen und Einreden.
3. Verpflichtung auf die 1.257,30 € einen Betrag von 750,- € zu zahlen
4. alle Ansprüche abgegolten + kein Kostenantrag im evtl. anhängigen Verfahren, wenn der Kläger die Klage zurück nimmt
Seite 3: Anlage 1; Entwurf Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich
Diese Anlage ist wohl gedacht für die Betroffene, die den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 750,- € mittels Ratenzahlung abgelten wollen.
Inhalt weitgehend identisch mit Anlage 1. Beachte hier den Punkt 3.)
04.04.2014.
Kommt der Schuldner mit einer Rate ganz oder teilweise langer als 7 Tage in Verzug, ist die gesamte Forderung zur sofortigen Zahlung fällig und ab diesem Zeitpunkt mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. (...)
Fazit:
Mögliche Rücknahme des eingelegten Widerspruchs zum Mahnbescheid
Gemäß § 697 Abs. 4 ZPO kann der Antragsgegner (Betroffene) den Widerspruch bis zu Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen.
Die Folge der Rücknahme des Widerspruchs ist, dasss RA Edelmaier jetzt sofort den Vollstreckungsbescheid beantragen kann.
Anerkenntnis und Ratenzahlungsvergleich
Unterzeichnet man den Entwurf, wird dieser Entwurf zu einem Vertrag und ist bindend. Nicht nur, dass man eine Zahlung/Ratenzahlung vereinbart, man gibt selbst und freiwillig noch zusätzlich ein Schuldeingeständnis ab und verzichtet auf aller Einrede bzw. Einwendungen. Dies ist besonders wichtig für Ratenzahler, die dann die Zahlung unterbrechen bzw. einstellen vor Abgeltung der Forderung (750,- €). Hier kann man sich nicht mehr auf Einrede der Verjährung berufen, da man ja darauf verzichtet hat.
(...) und daher eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit anstehe (...)
Nach eingelegtem Widerspruch MB, der Abgabe an das Streitgericht, erhält der Antragsteller 14 Tage Zeit die Ansprüche geltend zu machen (Klage zu erheben). Hierzu bedarf es keinen weiteren außergerichtlichen Schriftsatz an den Betroffenen.
Was bedeutet kein Kostenantrag?
Jede Partei bleibt auf Ihre Kosten sitzen.
Unterzeichnen Sie nicht voreilig diese Entwürfe, ohne vorheriger anwaltlicher Prüfung! Lasst Euch nicht in Bockshorn jagen. Wenn die Forderungen zu Recht vor Gericht bewiesen werden können, dann muss man klagen und nicht betteln!
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SH für AW3P
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