Bilderabmahnungen
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Re: Bilderabmahnungen
Hallo allerseits,
habe bei ebay-Kleinanzeigen ein Foto "widerrechtlich" verwendet, welches ich einfachheithalber aus einer privaten Auktion (bei ebay) kopiert hatte. Zwei Tage später hat mich ein Thomas M. über die Kontaktaufnahme bei ebay-Kleinanzeigen angeschrieben,
ich solle ihm innerhalb von 24h 50 € überweisen sonst würde er rechtliche Schritte einleiten; dabei waren Name und Kontoangaben.
Ich habe ihm dann um seine Iban und seine Adresse gebeten, die modUe in die Nachricht reinkopiert (natürlich ohne Adressangabe, da ich ja keine habe) und ihm mitgeteilt, dass ich bezahlen würde wenn ich diese Daten hätte.
Daraufhin schickte er mir seine IBAN, aber nicht seine Adresse. Darauf hingewiesen, drohte er mit seinem Anwalt, wenn ich das Geld nicht fristgerecht überweisen würde.
Habe weder Adresse, noch emailadresse ...
Wer sagt mir denn, das nächste Woche nicht Max Mustermann Geld von mir will, weil er angeblich die Rechte darauf hat?
Gruß
habe bei ebay-Kleinanzeigen ein Foto "widerrechtlich" verwendet, welches ich einfachheithalber aus einer privaten Auktion (bei ebay) kopiert hatte. Zwei Tage später hat mich ein Thomas M. über die Kontaktaufnahme bei ebay-Kleinanzeigen angeschrieben,
ich solle ihm innerhalb von 24h 50 € überweisen sonst würde er rechtliche Schritte einleiten; dabei waren Name und Kontoangaben.
Ich habe ihm dann um seine Iban und seine Adresse gebeten, die modUe in die Nachricht reinkopiert (natürlich ohne Adressangabe, da ich ja keine habe) und ihm mitgeteilt, dass ich bezahlen würde wenn ich diese Daten hätte.
Daraufhin schickte er mir seine IBAN, aber nicht seine Adresse. Darauf hingewiesen, drohte er mit seinem Anwalt, wenn ich das Geld nicht fristgerecht überweisen würde.
Habe weder Adresse, noch emailadresse ...
Wer sagt mir denn, das nächste Woche nicht Max Mustermann Geld von mir will, weil er angeblich die Rechte darauf hat?
Gruß
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Re: Bilderabmahnungen
Hallo,
Das ist ja mal Dreist! Wurde überhaupt die Löschung des Fotos verlangt und eine Unterlassungserklärung gefordert? Oder nur das Geld?
Ich würde unter diesen Voraussetzungen ganz sicher nicht zahlen.
Gruß Homer
Das ist ja mal Dreist! Wurde überhaupt die Löschung des Fotos verlangt und eine Unterlassungserklärung gefordert? Oder nur das Geld?
Ich würde unter diesen Voraussetzungen ganz sicher nicht zahlen.
Gruß Homer
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Re: Bilderabmahnungen
Hallo Homer,
weder das eine, noch das andere. Einfach nur Geld.
Gruß
weder das eine, noch das andere. Einfach nur Geld.
Gruß
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Re: Bilderabmahnungen
Hallo,
weiß jemand hier, wie dann die Rechtslage aussieht? Ist die, über die o.a. Art und Weise abgegebene UE rechtswirksam?
Er selbst hat ja nur Geld gefordert (keine UE und keine Aufforderung der Löschung); kann er nun noch zu einem Anwalt gehen und die Kosten hierfür durchsetzen?
MfG
weiß jemand hier, wie dann die Rechtslage aussieht? Ist die, über die o.a. Art und Weise abgegebene UE rechtswirksam?
Er selbst hat ja nur Geld gefordert (keine UE und keine Aufforderung der Löschung); kann er nun noch zu einem Anwalt gehen und die Kosten hierfür durchsetzen?
MfG
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Re: Bilderabmahnungen
Hallo,
In dieser Form hat das sicher keine Rechtsgrundlage. Weder die Forderung an sich, noch deine abgegebene Unterlassungserklärung. Allein die Tatsache das weder eine Löschung noch eine Unterlassungserklärung gefordert wird sagt meiner Meinung nach schon alles über dein Gegenüber.
Von seiner Drohung mit rechtlichen Schritten würde ich mich nicht beeindrucken lassen. Selbst wenn du davon ausgehst das er die Rechte an dem Bild tatsächlich besitzt, was kann er denn tun?
Er könnte zu einem Anwalt gehen und dich kostenpflichtig abmahnen lassen. Sagen wir mal 250 € (50 € Schadenersatz fürs Bild und 200 € für Anwaltsgebühren). Die 200 € müsste er dann erst mal vorfinanzieren. Wenn du nur die Unterlassungserklärung unterschreiben, und nicht zahlen würdest, würde er zuerst mal auf diesen Kosten sitzen. Diese könnte er zwar dann in einem Mahn und/oder Klageverfahren versuchen durchzusetzen - Was ihn zunächst erst mal wieder eine Stange Geld kosten würde.
Welche Privat Person würde einen solchen Aufwand betreiben und ein solches Risiko eingehen für im Endeffekt vllt. 50 €?
Wenn du die Sache gütlich aus der Welt haben willst kannst du Ihm ja vorschlagen einen ordentlichen Vertrag zu machen in dem er dir die Rechte an dem Foto abtritt, bzw dessen Nutzung erlaubt. Dafür muss er aber erst mal nachweisen das er der Urheber ist, bzw die Rechte an dem Bild inne hat.
Mehr als 10-20 € würde ich auch nicht anbieten. Damit ist ein solcher Schnappschuss sicherlich schon überbezahlt.
Auf sonstiges würde ich mich auf keinen Fall einlassen. Sollte er dich weiter versuchen zu erpressen, solltest du vllt mal prüfen ob du nicht selbst rechtlich vorgehen kannst. z.B. Anzeige wegen versuchtem Betrug/Nötigung
So würde ich die Sache (als Laie) einschätzen.
Gruß Homer
In dieser Form hat das sicher keine Rechtsgrundlage. Weder die Forderung an sich, noch deine abgegebene Unterlassungserklärung. Allein die Tatsache das weder eine Löschung noch eine Unterlassungserklärung gefordert wird sagt meiner Meinung nach schon alles über dein Gegenüber.
Von seiner Drohung mit rechtlichen Schritten würde ich mich nicht beeindrucken lassen. Selbst wenn du davon ausgehst das er die Rechte an dem Bild tatsächlich besitzt, was kann er denn tun?
Er könnte zu einem Anwalt gehen und dich kostenpflichtig abmahnen lassen. Sagen wir mal 250 € (50 € Schadenersatz fürs Bild und 200 € für Anwaltsgebühren). Die 200 € müsste er dann erst mal vorfinanzieren. Wenn du nur die Unterlassungserklärung unterschreiben, und nicht zahlen würdest, würde er zuerst mal auf diesen Kosten sitzen. Diese könnte er zwar dann in einem Mahn und/oder Klageverfahren versuchen durchzusetzen - Was ihn zunächst erst mal wieder eine Stange Geld kosten würde.
Welche Privat Person würde einen solchen Aufwand betreiben und ein solches Risiko eingehen für im Endeffekt vllt. 50 €?
Wenn du die Sache gütlich aus der Welt haben willst kannst du Ihm ja vorschlagen einen ordentlichen Vertrag zu machen in dem er dir die Rechte an dem Foto abtritt, bzw dessen Nutzung erlaubt. Dafür muss er aber erst mal nachweisen das er der Urheber ist, bzw die Rechte an dem Bild inne hat.
Mehr als 10-20 € würde ich auch nicht anbieten. Damit ist ein solcher Schnappschuss sicherlich schon überbezahlt.
Auf sonstiges würde ich mich auf keinen Fall einlassen. Sollte er dich weiter versuchen zu erpressen, solltest du vllt mal prüfen ob du nicht selbst rechtlich vorgehen kannst. z.B. Anzeige wegen versuchtem Betrug/Nötigung
So würde ich die Sache (als Laie) einschätzen.
Gruß Homer
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Re: Bilderabmahnungen
Hallo Homer,
danke für deine erste Einschätzung.
Habe Thomas M. jetzt noch einmal geschrieben und Ihm mit Anzeige gedroht, sofern er die Sache nicht für erledigt erklärt. Begründung: Er hat gar kein Interesse daran irgendwelche Rechte zu schützen (keine Löschungsaufforderung oder Unterlassungsaufforderung), sondern verfolgt lediglich finanzielle Interessen und das auch noch anonym.
Aber vielleicht haben andere Teilnehmer hier ja auch einige Tipps.
Mfg
danke für deine erste Einschätzung.
Habe Thomas M. jetzt noch einmal geschrieben und Ihm mit Anzeige gedroht, sofern er die Sache nicht für erledigt erklärt. Begründung: Er hat gar kein Interesse daran irgendwelche Rechte zu schützen (keine Löschungsaufforderung oder Unterlassungsaufforderung), sondern verfolgt lediglich finanzielle Interessen und das auch noch anonym.
Aber vielleicht haben andere Teilnehmer hier ja auch einige Tipps.
Mfg
Re: Bilderabmahnungen
[quoteemFritze Flink]weiß jemand hier, wie dann die Rechtslage aussieht? Ist die, über die o.a. Art und Weise abgegebene UE rechtswirksam?
Er selbst hat ja nur Geld gefordert (keine UE und keine Aufforderung der Löschung); kann er nun noch zu einem Anwalt gehen und die Kosten hierfür durchsetzen?[/quoteem]
Hierzu müsste man alles inhaltlich kennen. Gern per E-Mail (steffen.heintsch@t-online.de).
VG Steffen
Er selbst hat ja nur Geld gefordert (keine UE und keine Aufforderung der Löschung); kann er nun noch zu einem Anwalt gehen und die Kosten hierfür durchsetzen?[/quoteem]
Hierzu müsste man alles inhaltlich kennen. Gern per E-Mail (steffen.heintsch@t-online.de).
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Bilderabmahnungen
Hallo Steffen,
email ist schon unterwegs! Danke
MfG
Fritze
email ist schon unterwegs! Danke
MfG
Fritze
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Re: Bilderabmahnungen
Hallo Steffen,
dank deiner erheblichen Mühen, konnten wir diesen Thomas M. dazu bewegen, seine "Abmahnung" zurück zu ziehen und die Sache für erledigt zu erklären!
Super Forum und noch besserer Admin!
Gruß
Fritze
dank deiner erheblichen Mühen, konnten wir diesen Thomas M. dazu bewegen, seine "Abmahnung" zurück zu ziehen und die Sache für erledigt zu erklären!
Super Forum und noch besserer Admin!
Gruß
Fritze
Re: Bilderabmahnungen
Hallo!
Tolles Forum erst einmal, sehr informativ und kompetent!
Weiß jemand, wie es sich damit verhält, wenn man zum Beispiel auf einem Blog Bilder aus dem Netz verwendet, aber darunter die Quelle angibt? Reicht das aus, oder kann es auch da eine Abmahnung geben. Habe gehört, dass in der letzten Zeit viele Blogger solche erhalten haben, weil sie die Quelle nicht oder nicht richtig angegeben haben. Reicht da einfach nur eine Verlinkung, oder muss die komplette Bild-URL ausgeschrieben darunterstehen und verlinkt sein, wie ich mir hab sagen lassen?
LG
Tolles Forum erst einmal, sehr informativ und kompetent!
Weiß jemand, wie es sich damit verhält, wenn man zum Beispiel auf einem Blog Bilder aus dem Netz verwendet, aber darunter die Quelle angibt? Reicht das aus, oder kann es auch da eine Abmahnung geben. Habe gehört, dass in der letzten Zeit viele Blogger solche erhalten haben, weil sie die Quelle nicht oder nicht richtig angegeben haben. Reicht da einfach nur eine Verlinkung, oder muss die komplette Bild-URL ausgeschrieben darunterstehen und verlinkt sein, wie ich mir hab sagen lassen?
LG
Wohlan!
Re: Bilderabmahnungen
Es gibt hier die unterschiedlichsten Entscheidungen. Mit an der Spitze der unangebrachten richterlichen Forderungen das LG Köln (AZ 14 O 427/13). Einfach einmal hier nachlesen.
Man ist immer gut beraten nur Bilder zu verwenden, die von einen selbst geknipst wurden, oder wo man nachweislich eine Lizenz erwirbt.
VG Steffen
Man ist immer gut beraten nur Bilder zu verwenden, die von einen selbst geknipst wurden, oder wo man nachweislich eine Lizenz erwirbt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Bilderabmahnungen
Zur Angemessenheit einer Vertragsstrafe bei einer Zuwiderhandlung
gegen eine Unterlassungserklärung
OLG München, Urteil vom 07.11.2013 – 29 U 2019/13
Quelle: www.new-media-law.net
Rechtsanwälte Knies & Albrecht
Widenmayerstr. 34, 80538 München
Tel.: 089 - 47 24 33
Fax.: 089 - 470 18 11
Email: bernhard.knies@new-media-law.net
gegen eine Unterlassungserklärung
OLG München, Urteil vom 07.11.2013 – 29 U 2019/13
Quelle: www.new-media-law.net
Rechtsanwälte Knies & Albrecht
Widenmayerstr. 34, 80538 München
Tel.: 089 - 47 24 33
Fax.: 089 - 470 18 11
Email: bernhard.knies@new-media-law.net
Re: Bilderabmahnungen
Hallo an alle,
ich habe heute eine "Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)" wegen meinem Blog ins Haus bekommen.
Darin wird ein fast vierstelliger Betrag für ein einzelnes Lichtbild gefordert, auf dem eine Person zu sehen ist.
Nach anfänglicher Panik, habe ich mich natürlich besonnen und ein wenig schlau gemacht.
Gefordert wird eine UE, sowie der Geldbetrag.
Ich habe das Bild, sowie den zugehörigen Artikel natürlich umgehend von der Seite restlos entfernt und auch vorsorglich alle anderen Bilder, bei denen ich keine Quelle angegeben habe oder mir unsicher bin.
Tatsächlich bin auch nur der Betreiber dieses Blogs, und hatte das Bild weder selber hochgeladen noch den zugehörigen Artikel dazu geschrieben. Dies ist auch in dem Schreiben, welches mir geschickt wurde, ersichtlich. Ich dachte erst, dass dies nichts zur Sache täte, da ich ja der Verantwortliche bin, bin aber jetzt auf diesen Link hier gestoßen, der mir ein wenig Hoffnung macht. Und zwar wird dort der "OLG Stuttgart
Beschluss vom 22.10.2013 4 W 78/13" beschrieben, welcher besagt, dass ich als Betreiber erst ab der Kenntnisnahme hafte, wenn der Inhalt von Dritten hochgeladen wird. Dementsprechend wurde schon derselbe Mandant aufgefordert, die Abmahnung rechtskräftig umgehend zurückzuziehen und musste dies auch tun. Am Ende gewann also der Angeklagte.
Ist das auf meinem Fall anwendbar? Der Artikel, sowie das Bild wurde von einem Mitglied meines Blogs hochgeladen. Es handelt sich um ein privates Hobbyprojekt, welches keinerlei Einnahmen hat, weswegen ich natürlich auch niemanden für die Arbeit bezahle oder in sonst einer Form anstelle.
Es wäre super, wenn jemand mit ein wenig mehr Erfahrung, mir da weiterhelfen könnte.
ich habe heute eine "Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)" wegen meinem Blog ins Haus bekommen.
Darin wird ein fast vierstelliger Betrag für ein einzelnes Lichtbild gefordert, auf dem eine Person zu sehen ist.
Nach anfänglicher Panik, habe ich mich natürlich besonnen und ein wenig schlau gemacht.
Gefordert wird eine UE, sowie der Geldbetrag.
Ich habe das Bild, sowie den zugehörigen Artikel natürlich umgehend von der Seite restlos entfernt und auch vorsorglich alle anderen Bilder, bei denen ich keine Quelle angegeben habe oder mir unsicher bin.
Tatsächlich bin auch nur der Betreiber dieses Blogs, und hatte das Bild weder selber hochgeladen noch den zugehörigen Artikel dazu geschrieben. Dies ist auch in dem Schreiben, welches mir geschickt wurde, ersichtlich. Ich dachte erst, dass dies nichts zur Sache täte, da ich ja der Verantwortliche bin, bin aber jetzt auf diesen Link hier gestoßen, der mir ein wenig Hoffnung macht. Und zwar wird dort der "OLG Stuttgart
Beschluss vom 22.10.2013 4 W 78/13" beschrieben, welcher besagt, dass ich als Betreiber erst ab der Kenntnisnahme hafte, wenn der Inhalt von Dritten hochgeladen wird. Dementsprechend wurde schon derselbe Mandant aufgefordert, die Abmahnung rechtskräftig umgehend zurückzuziehen und musste dies auch tun. Am Ende gewann also der Angeklagte.
Ist das auf meinem Fall anwendbar? Der Artikel, sowie das Bild wurde von einem Mitglied meines Blogs hochgeladen. Es handelt sich um ein privates Hobbyprojekt, welches keinerlei Einnahmen hat, weswegen ich natürlich auch niemanden für die Arbeit bezahle oder in sonst einer Form anstelle.
Es wäre super, wenn jemand mit ein wenig mehr Erfahrung, mir da weiterhelfen könnte.
Re: Bilderabmahnungen
Ganz ehrlich, hier ist das einzig Richtige einen Anwalt zu beauftragen, da die Beweislage erst einmal unstreitig erscheint. Nur kann dieser jetzt in Ruhe alles prüfen.
VG Steffen
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Bilderabmahnungen
Hallo,
ich habe die hier angehangene modifizierte UE abgegeben. Diese wurde aber nicht akzeptiert. Ich soll bitte bis übermorgen das Original einreichen, ansonsten gibt's eine Klage.
Bezahlt habe ich aber schon.
Ich hatte mich gegen einen Anwalt entschieden, da dieser fast genau so viel gekostet hätte, wie der geforderte Betrag. Und am Ende hätte ich evtl. beides bezahlen müssen.
Mittlerweile frage ich mich aber, ob sowas überhaupt ohne Anwalt geht.
Ich habe jetzt einen Anwalt angeschrieben, ob mir dieser eine richtige UE anfertigen könnte.
Was soll ich ansonsten machen? Das Original unterschreiben? Dort sehe ich keinen großen Unterschied zur UE die hier als Beispiel stand, um ehrlich zu sein. Der Wortlaut ist FAST derselbe - aber das macht wahrscheinlich den Unterschied aus.
ich habe die hier angehangene modifizierte UE abgegeben. Diese wurde aber nicht akzeptiert. Ich soll bitte bis übermorgen das Original einreichen, ansonsten gibt's eine Klage.
Bezahlt habe ich aber schon.
Ich hatte mich gegen einen Anwalt entschieden, da dieser fast genau so viel gekostet hätte, wie der geforderte Betrag. Und am Ende hätte ich evtl. beides bezahlen müssen.
Mittlerweile frage ich mich aber, ob sowas überhaupt ohne Anwalt geht.
Ich habe jetzt einen Anwalt angeschrieben, ob mir dieser eine richtige UE anfertigen könnte.
Was soll ich ansonsten machen? Das Original unterschreiben? Dort sehe ich keinen großen Unterschied zur UE die hier als Beispiel stand, um ehrlich zu sein. Der Wortlaut ist FAST derselbe - aber das macht wahrscheinlich den Unterschied aus.
Re: Bilderabmahnungen
[quoteemJules]Ich habe die hier angehangene modifizierte UE abgegeben. Diese wurde aber nicht akzeptiert. Ich soll bitte bis übermorgen das Original einreichen, ansonsten gibt's eine Klage. Bezahlt habe ich aber schon.[/quoteem]
Also geht es doch nur noch um den reinen Unterlassungsanspruch. Warum die mod. UE nicht akzeptiert wurde, kann ich nicht sagen, da ich inhaltlich weder die Abmahnung, die abgegebene mod. UE noch das aktuelle Ablehnungsschreiben kenne. Vlt. kannst Du mir alles mal bitte einscannen und zusenden, damit man daraus lernen kann.
[quoteemJules]Mittlerweile frage ich mich aber, ob so etwas überhaupt ohne Anwalt geht.[/quoteem]
Nein, aber das hatte ich schon erwähnt.
VG Steffen
Also geht es doch nur noch um den reinen Unterlassungsanspruch. Warum die mod. UE nicht akzeptiert wurde, kann ich nicht sagen, da ich inhaltlich weder die Abmahnung, die abgegebene mod. UE noch das aktuelle Ablehnungsschreiben kenne. Vlt. kannst Du mir alles mal bitte einscannen und zusenden, damit man daraus lernen kann.
[quoteemJules]Mittlerweile frage ich mich aber, ob so etwas überhaupt ohne Anwalt geht.[/quoteem]
Nein, aber das hatte ich schon erwähnt.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Bilderabmahnungen
Den Verwender eines Fotos (im Online-Bereich) trifft eine strenge Prüf- und Erkundigungspflicht.
Der Verwender ist grundsätzlich verpflichtet, die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen voll-
ständig zu überprüfen. Geschieht dies nicht, handelt er fahrlässig und somit schuldhaft und
macht sich schadensersatzpflichtig.
01.11.2014 - AG München, Urteil vom 28.05.2014 - Az. 42 C 29213/13 - RA Dr. Bahr
Der Verwender ist grundsätzlich verpflichtet, die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen voll-
ständig zu überprüfen. Geschieht dies nicht, handelt er fahrlässig und somit schuldhaft und
macht sich schadensersatzpflichtig.
01.11.2014 - AG München, Urteil vom 28.05.2014 - Az. 42 C 29213/13 - RA Dr. Bahr
Re: Bilderabmahnungen
Zur Darlegungslast bei Urheberrechtsverstößen (Fotos)
Das Landgericht Potsdam hat in einem Hinweisbeschluss vom 22.10.2013 (LG Potsdam, AZ: 2 S 7/13) sehr ausführlich dargelegt, welche Tatsachen der vermeintliche Urheber von Fotos darlegen muss, um eine Urheberrechtsverletzung beweisen zu können.
Das Landgericht Potsdam ist dabei davon ausgegangen, dass es nicht ausreichend ist, aufzulisten, wann der vermeintliche Urheber bzw. Rechteinhaber welche Fotos angefertigt haben will, so lange nicht konkrete Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die Anfertigung der Fotos ergibt. Wenn Umstände, wie die Fotos zustande gekommen sind, nicht vorgetragen werden, ist es nicht ausreichend, die in Augenscheinnahme der Rohdateien anzubieten. Ebenso ist es nicht ausreichend, wenn ohne näheren Vortrag ein Zeuge über die Beauftragung der Klägerin mit der Herstellung der Fotos benannt wird. Das Landgericht Potsdam bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 11.06.2013 (AZ: 21 C 381/12).
Quelle: rechtsportlich.net
Autor: GRUB FRANK BAHMANN SCHICKHARDT ENGLERT
Rechtsanwaltspartnerschaft
Anwalts- und Notarkanzlei
Solitudestraße 20
71638 Ludwigsburg
Tel. +49 7141 9630-0
Fax +49 7141 9630-99
info@reno-lb.de
Das Landgericht Potsdam hat in einem Hinweisbeschluss vom 22.10.2013 (LG Potsdam, AZ: 2 S 7/13) sehr ausführlich dargelegt, welche Tatsachen der vermeintliche Urheber von Fotos darlegen muss, um eine Urheberrechtsverletzung beweisen zu können.
Das Landgericht Potsdam ist dabei davon ausgegangen, dass es nicht ausreichend ist, aufzulisten, wann der vermeintliche Urheber bzw. Rechteinhaber welche Fotos angefertigt haben will, so lange nicht konkrete Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die Anfertigung der Fotos ergibt. Wenn Umstände, wie die Fotos zustande gekommen sind, nicht vorgetragen werden, ist es nicht ausreichend, die in Augenscheinnahme der Rohdateien anzubieten. Ebenso ist es nicht ausreichend, wenn ohne näheren Vortrag ein Zeuge über die Beauftragung der Klägerin mit der Herstellung der Fotos benannt wird. Das Landgericht Potsdam bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 11.06.2013 (AZ: 21 C 381/12).
Quelle: rechtsportlich.net
Autor: GRUB FRANK BAHMANN SCHICKHARDT ENGLERT
Rechtsanwaltspartnerschaft
Anwalts- und Notarkanzlei
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Tel. +49 7141 9630-0
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Re: Bilderabmahnungen
Zur Zeit verschickt Schütze Rechtsanwaltskanzlei aus Nürnberg wohl vermehrt Bild-Abmahnung für einen Herrn Reinhard Finke (Finke Agentur), ebenfalls aus Nürnberg. Bei den beanstandeten Bildern handelt es sich um Fotos verschiedener Kosmetikartikel, die bei Auktionen auf eBay genutzt wurden.
Da scheint aber was faul zu sein - es scheint Zweifel zu geben, ob Finke überhaupt die Rechte an den Bildern besitzt:
Gibt es noch mehr Betroffene dieser Kanzlei / Agentur?
Es scheint unglaubwürdig, dass mehrere internationale Kosmetikkonzerne alle Bilder dieser unbekannten Agentur nutzen, die dazu auch noch gleich neben der Kanzlei residiert...
Da scheint aber was faul zu sein - es scheint Zweifel zu geben, ob Finke überhaupt die Rechte an den Bildern besitzt:
- Die Adresse der Agentur ist nur 500m von der Anwaltskanzlei entfernt.
Kanzlei: Georg-Strobel-Straße 46 90489 Nürnberg
Fotoagentur: Künhoferstr. 33 90489 Nürnberg - Die Webseite der Agentur scheint erst kurz vor Start der Abmahnungen geschaltet worden zu sein
- Per Website der Agentur kann kein Kontakt hergestellt werden, die Kontakt-Emailadresse/Impressum existiert nicht
- Ein Abgemahnter berichtet, in der Copyright-Nachricht von eBay (über die der Abmahner an die Daten kommt) sei nicht Herr Finke, sondern direkt Frau Schütze genannt
Gibt es noch mehr Betroffene dieser Kanzlei / Agentur?
Es scheint unglaubwürdig, dass mehrere internationale Kosmetikkonzerne alle Bilder dieser unbekannten Agentur nutzen, die dazu auch noch gleich neben der Kanzlei residiert...
Re: Bilderabmahnungen
Bei Online-Fotoklau (hier Facebook) Streitwert von 7.500,- EUR angemessen
04.01.2015 - LG Hamburg, Beschluss vom 17.12.2014 - Az. 310 O 162/14 - RA Dr. Bahr
04.01.2015 - LG Hamburg, Beschluss vom 17.12.2014 - Az. 310 O 162/14 - RA Dr. Bahr
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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